G20@Hamburg: Grundrechte verteidigen – Gericht verurteilt Allgemeinverfügung
Parallel zur Initiative „Grundrechte verteidigen – Hamburg ist unsere Stadt„, an der sich auch umweltFAIRaendern beteiligt, flattert das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg ins Haus: Die Allgemeinverfügung der Polizei Hamburg unter Billigung des rot-grünen Senats, mit der fast 40 Quadratkilometer Hamburg zur Grundrechts-freien Zone erklärt werden sollen, ist so nicht haltbar, sagt das Gericht. Die Polizeiführung hat über Twitter angekündigt, gegen dieses Urteil vorzugehen. „Nach dem Versammlungsgesetz könne die Versammlungsbehörde zwar ein Versammlungsverbot in der Form einer Allgemeinverfügung erlassen. Ein Verbot auch von friedlich verlaufenden Versammlungen setze aber einen polizeilichen Notstand voraus. Hierfür sei es notwendig, dass wegen der Erfüllung vorrangiger staatlicher Aufgaben und trotz des Bemühens, gegebenenfalls externe Polizeikräfte hinzuziehen, der Schutz der angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen nicht möglich wäre. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen habe die Freie und Hansestadt Hamburg (Antragsgegnerin) nicht hinreichend konkret dargelegt. Die Ausführungen der Antragsgegnerin seien insoweit zu allgemein geblieben“, heißt es in der Erklärung des Verwaltungsgerichts Hamburg.
Zum Urteil hier mehr:
VG Hamburg 19 E 6258/17* Beschluss vom 20.06.2017
Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich eines sog. Protestcamps im Stadtpark; zur versammlungsrechtlichen Allgemeinverfügung der Polizei Hamburg vom 1. Juni 2017.
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