Terrorschutz: Neubau eines Atommüll-Zwischenlagers in Lubmin

Lange haben sich die Verantwortlichen Zeit gelassen, nun aber ist entschieden: Weil das Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll in Lubmin nicht nachgerüstet werden kann, um den baulichen Schutz gegen Terrorangriffe zu verbessern, muss ein neues Lager gebaut werden. „Als Schutz vor Terrorangriffen plant das bundeseigene Entsorgungswerk für Nuklearanlagen (EWN) den Bau eines neuen Atomlagers für die im Zwischenlager Nord (ZLN) deponierten 74 Castoren mit hochradioaktivem Abfall“, berichtet die Welt. (Foto: Unter diesem Dach lagert derzeit auch hochradioaktiver Abfall in Lubmin, künftig gibt es eine weitere Halle. Foto EWN)

Weiter informiert die Welt: „Als freistehendes Ersatzlager soll der Bau die in Lubmin eingelagerten Behälter voraussichtlich ab Ende 2024 aufnehmen. Mittel- und schwachradioaktiver Abfall soll weiter im Zwischenlager Nord verwahrt bleiben. Unverändert bleibe neben der Anzahl der Castoren auch die derzeitige Befristung der Aufbewahrungsdauer für die Castoren bis 2039.“ Weitere Informationen gibt es hier bei SVZ und hier beim NDR.

In einer dpa-Meldung heißt es außerdem: „Nach Terroranschlägen den USA sowie in Europa, der Bewertung von Täterprofilen und Waffensystemen waren im Frühjahr 2011 alle Betreiber von Atom-Zwischenlagern vom Bundesamt für Strahlenschutz aufgefordert worden, ihre Sicherungsmaßnahmen zu verschärfen.“

Der NDR schreibt unter dem oben angegebenen Link:

35 Millionen Euro für neue Halle

Das bundeseigene Unternehmen wolle von Ende 2024 an die bislang in der Halle 8 gelagerten Castoren mit hochradioaktivem Abfall so besser vor möglichen Terrorangriffen schützen. Zudem entsteht auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks eine neue Zerlegehalle für radioaktiven Abfall. Diese rund 35 Millionen Euro teure Halle werde das Herzstück für die Entsorgung von beispielsweise Dampferzeugern und Druckgefäßen.

Cordes: Keine zusätzlichen Kapazitäten für Castoren

Cordes betonte, dass das Zwischenlager keine zusätzlichen Lagerkapazitäten schaffen wolle. Mittel- und schwachradioaktiver Abfall bleibe weiter im Zwischenlager Nord. Unverändert bleibe neben der Anzahl der Castoren auch die derzeitige Befristung der Aufbewahrungsdauer für die Castoren bis 2039.

Höhere Sicherheitsvorschriften nach Terroranschlägen

Nach den Terroranschlägen in New York sowie mehreren europäischen Staaten, der Bewertung von Täterprofilen und Waffensystemen waren im Frühjahr 2011 alle Betreiber von Atom-Zwischenlagern vom Bundesamt für Strahlenschutz aufgefordert worden, ihre Sicherungsmaßnahmen zu verschärfen.“

Weiter heißt es dort: „Von den 74 Castoren stammen 65 aus den stillgelegten DDR-Kraftwerken Lubmin und Rheinsberg (Brandenburg). In neun weiteren sind Abfälle aus den Alt-Bundesländern deponiert: hochradioaktive Altlasten des atombetriebenen Forschungsschiffs „Otto Hahn“ und der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe. Das Akw in Lubmin ging 1973 in Betrieb und erzeugte etwa elf Prozent des in der DDR benötigten Stroms. Bis Ende der 2020er-Jahre soll der Rückbau der radioaktiv belasteten Areale abgeschlossen sein, danach beginne der Abriss. Die Demontage der Kraftwerke in Lubmin und Rheinsberg kostet nach Angaben des EWN rund 6,6 Milliarden Euro.“

Außerdem ergänzt der NDR: “ Die Atomexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Sylvia Kotting-Uhl, bezeichnete die Entscheidung als längst überfällig. Zudem sei die geplante Inbetriebnahme im Jahr 2024 zu spät. EWN und der Bund als Gesellschafter müssten für eine deutliche Beschleunigung sorgen. Das EWN – damals noch unter dem Namen Energiewerke Nord – hatte im Sommer 2015 seinen Antrag an das damals zuständige Bundesamt für Strahlenschutz zurückgezogen, nachdem sich dieser als nicht genehmigungsfähig erwiesen hatte. Auch die Linken-Abgeordnete Mignon Schwenke begrüßte die Entscheidung mit gemischten Gefühlen. Endlich habe die Hängepartie um die nötigen Sicherheitsmaßnahmen ein Ende, so Mignon. Cordes begründete die lange Prüfungsdauer mit baulichen Besonderheiten. Das Zwischenlager sei ein komplexer Bau; die Halle mit den Castoren sei räumlich mit weiteren Gebäuden verbunden.“ Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel kommentiert hier.

Atommüll: „Zwischenlager ohne Ende?“ – Laufzeitverlängerung und Terrorgefahren – NBG diskutiert Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Nationale Begleitgremium (NBG) für die Suche nach einem dauerhaften Atommülllager nimmt jetzt die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle ins Visier. Grund dafür: Weil die Suche nach einem „Endlager“ deutlich länger dauern wird, werden die Zwischenlager länger benötigt, als die bislang genehmigten 40 Jahre. Außerdem erfordern auch wachsende Terrorgefahren eine Überprüfung der Sicherheit der Zwischenlagerung. Das NBG vertritt die Auffassung, dass es angesichts des Zusammenhangs von Zwischen- und Endlagerung erforderlich ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung auszuweiten und die vielen betroffenen Standorte einzubeziehen. Nur so könne ein tragfähiger und glaubwürdiger Prozess auf den Weg gebracht werden. Zwei Gutachten, die sich mit Beteiligungsmodellen und den Sicherheitsanforderungen befassen, sollen in den nächsten Tagen veröffentlicht werden. Am 13. Januar findet der Workshop unter dem Titel „Zwischenlager ohne Ende?“ in Karlsruhe statt.

Auf seiner Homepage informiert das NBG in dieser Weise über die geplante Tagung:

„Das Nationale Begleitgremium lädt Sie zu einen Workshop zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle nach Karlsruhe ein. Unter dem Titel „Zwischenlager ohne Ende?“ will das Gremium dort am 13. Januar 2018 von 10.30 Uhr bis 16.00 Uhr mit interessierten Bürger*innen, mit Kommunal-politiker*innen von Zwischenlagerstandorten und mit Vertreter*innen von Standortinitiativen über Sicherheitsfragen der Zwischenlagerung und Möglichkeiten der Beteiligung der Bürger*innen an einem Zwischenlager-Diskurs sprechen. Zu beiden Themen hat das Nationale Begleitgremium Gutachten in Auftrag gegeben. Neben den Gutachtern sollen auch die Betreiber von Zwischenlagern bei dem Workshop zu Wort kommen.

Bei der Veranstaltung im Akademie-Hotel Karlsruhe will das Begleitgremium mit Bürger*innen und Vertreter*innen von Kommunen oder von Initiativen im auch für das Publikum offenen Fishbowl-Format diskutieren. Die beiden Expertisen zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle, die die Gutachter bei dem Workshop vorstellen, werden vor Weihnachten hier auf der Homepage des Gremiums veröffentlicht. Das Gremium hat die Karlsruher Grünen-Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl um ein Grußwort gebeten. Es hat zudem den Vorsitzenden der Geschäftsführung der bundeseigenen BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung, Jochen Flasbarth, als Referenten nach Karlsruhe eingeladen.

  • Anmerkung umweltFAIRaendern: Es ist schon erstaunlich und wenig nachvollziehbar, dass die Grüne-MdB, aber nicht andere VertreterInnen aus dem Bundestag die Möglichkeit eines solchen Eingangsstatements erhalten!

Die Einladung zum Workshop und dessen Programm können Sie ganz unten herunterladen. Für die Bahnfahrt zum Workshop können Sie ein günstiges Veranstaltungsticket buchen. Hinweise dazu finden Sie in einer Meldung, die Sie unten öffnen können. Bürger*innen, die an dem Workshop teilnehmen wollen, sollten sich über die Homepage des Gremiums anmelden: Dazu können Sie auf der Startseite den Button „Anmeldung zu Sitzungen und Veranstaltungen“ anklicken. Sie können auch in der blauen Menüleiste unten unter „Service“ den Punkt „Anmeldung“ auswählen.“

Atommüll: BfE informiert über meldepflichtige Ereignisse in Endlagern

Mit einer neuen Informationsseite berichtet das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als atomrechtliche Aufsichtsbehörde künftig über „Unfälle, Störfälle oder sonstige für die kerntechnische Sicherheit bedeutsame Ereignisse in den Endlagern Morsleben und der Schachtanlage Asse“. Die Meldungen, die hier veröffentlicht werden, stammen vom neuen staatlichen Betreiber für die Atommüll-Endlager, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Zum Auftakt des neuen Portals sind zwei Meldungen von Anfang 2017 online.

Für das neue Verfahren zur Suche nach einem dauerhaften Atommülllager für hochradioaktive Abfälle hat das BfE bereits seit einiger Zeit dieses „Transparenz-Portal“ eingerichtet, auf dem umfänglich Dokumente, Schriftverkehr und weitere Informationen veröffentlicht werden, die sich auf die Ausgestaltung und den Ablauf des Verfahrens beziehen. Dieses Portal ist im Standortauswahlgesetz als Plattform geregelt. Die Daten sind hier online zu finden.

Zum Suchverfahren für ein dauerhaftes Atommülllager hat das BfE gerade eine Infobroschüre unter dem Titel „suche:X“ veröffentlicht, die hier als PDF online ist (oder auch hier downloadbar).

 

Pax christi, DIE LINKE und der Aufrüstungswahn der NATO

Pax christi Münster hat meine Antwort auf die Frage des Monats November veröffentlicht:

Diesmal wurde ich zum NATO-Ziel befragt, die Verteidigungshaushalte der Mitgliedsstaaten auf 2 Prozent des BIP zu erhöhen. DIE LINKE lehnt eine solche weitere Aufrüstung der Bundeswehr entschieden ab. Außer mir hat nur noch Marc Würfel-Elberg von der CDU Münster geantwortet. Stefan Leibold, Pastoralreferent und Mitglied der Redaktion der pax-Christi-Korrespondenz, hat unsere Antworten kommentiert:

„Den Aussagen von Hubertus Zdebel kann ich zustimmen. Es gibt keine bindende Verpflichtung zur weiteren Aufrüstung. Bedroht wird unsere Gesellschaft vielmehr durch die wachsende Ungleichheit und Perspektivlosigkeit vieler Menschen.“

Nationales Begleitgremium und der Atommüll: Schwierige Erweiterung – Öffentlichkeitsbeteiligung bei Zwischenlagerung stärken

Das Nationale Begleitgremium, eine Art unabhängiger Wächter über das neue Verfahren zur Suche nach einem dauerhaften Atommülllager, sucht die politische Debatte. Auf einer Veranstaltung will das neue Gremium nicht nur mit Bundes- und LandespolitikerInnen weiter klären, wie die Bürgerbeteiligung im Suchverfahren gestärkt werden kann. Auch zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Zwischenlagerung von Atommüll sieht das Gremium Handlungsbedarf. Nicht nur die Endlagerkommission hatte in ihrem Abschlussbericht festgestellt, dass die Zwischenlagerung von Atommüll ab sofort auf den Prüfstand gehört. Auch die zuständigen Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen im letzten Bundestag hatten erklärt, hier aktiv werden zu wollen.

Für viel Anti-Atom-Aktive gilt das Nationale Begleitgremium (NBG) immer noch als eine Art Alibi für ein sonst unzureichendes Gesetz zur Standortsuche. Immerhin ist Gorleben trotz aller Konflikte und skandalträchtiger Politik-Einmischung immer noch im Auswahlverfahren beteiligt. Auch die bisherigen Beteiligungsmodelle, denen es an diversen Stellen an echten Rechten fehlt, steht in der Kritik. BUND und die Fraktion DIE LINKE hatte deshalb Sondervoten zu Protokoll gegeben und den Bericht der Kommission am Ende nicht mitgetragen.

Dennoch hat das NBG vor nunmehr rund einem Jahr die Arbeit aufgenommen und sich inzwischen an vielen Atommüll-Standorten informiert. Nach einem Besuch im Forschungsreaktor Garching in München hat das Gremium Info-Gespräche auch mit den Initiativen an der ASSE und zuletzt in Magdeburg mit Blick auf Morsleben geführt.

Für 2018 steht nun die Erweiterung dieses Gremiums von derzeit acht auf dann endgültig 19 Mitglieder an. Dann sollen sechs sogenannte ZufallsbürgerInnen dabei sein, die in einem sozialwissenschaftlich basierten Verfahren ausgewählt wurden. Alle anderen werden von Bundestag und Bundesrat ernannt, sollen „anerkannte Persönlichkeiten“ sein, nicht aktiv in der Politik unterwegs sein und keinerlei „wirtschaftliche Interessen im weitesten Sinn“ an der Endlagerung haben. Der Grund ist klar: Angesichts der enormen gesellschaftlichen Konflikte um die Atomenergie und der Atommülllagerung wäre es fatal, wenn das Gremium und ihre Mitglieder in den Verdacht kämen, andere als im Standortauswahlgesetz beschriebene Interessen in irgendeiner Weise zu betreiben.

Die jetzt anstehende Erweiterung ist vor allem Sache der Bundesländer, die sich auf sechs neue Mitglieder verständigen müssen. Die Gefahr: Möglicherweise versuchen Landesregierungen hier VertreterInnen zu platzieren, die auch ein Auge darauf haben, landespolitische Interessen zu vertreten. Ein Alarmsignal nicht nur für das neue Suchverfahren, sondern auch für den alten Standort Gorleben.

Doch nicht nur zu dieser Frage sucht das NBG die Debatte. Auch die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle beschäftigt das Gremium. Denn klar ist: Die Endlagersuche wird deutlich länger dauern, als der Gesetzgeber das erhofft und damit wird die eigentlich auf 40 Jahre geplante Zwischenlagerung deutlich länger dauern. Inzwischen wird von unterschiedlichen Akteuren auch schon mal über einen Planungszeitraum von 100 Jahren gesprochen.

Die Endlagersuche hängt also unmittelbar mit der Zwischenlagerung dieser Abfälle zusammen.

Das führt nicht nur zu einer Vielzahl von Fragen in Sachen Sicherheit der Gebäude, der Castor-Behälter und ihres brisanten Inhalts. Und: Die Terror-Risiken steigen und damit die Frage, ob und wie die Zwischenlager über derartig verlängerte Zeiträume tatsächlich geschützt werden können gegen Flugzeugabstürze, gegen den Angriff mit panzerbrechenden Waffen, Drohnen oder durch Innentäter. Fragen, die so akut sind, dass an allen Zwischenlagern bereits erste Nachrüstungen laufen.

Während für die Endlagersuche in hohen Tönen von Transparenz und Beteiligung geschwärmt wird, ist es in allen anderen Atomthemen und -Standorten dazu sehr still. Genauer: An allen Atomstandorten werden die Sorgen von Aktiven und BürgerInnen weitgehend vom Tisch gewischt, Informationen vorenthalten und Beteiligung bestenfalls als Top-Down-Infoveranstaltung betrieben.

Zwei Gutachten, die demnächst veröffentlicht werden, hat das NBG zur Frage Zwischenlagerung und Öffentlichkeitsbeteiligung in Auftrag gegeben. Außerdem findet im Januar in Karlsruhe eine Tagung zu dem Thema statt. In der Ankündigung für die heutige Diskussions-Veranstaltung des NBG in Berlin heißt es eher diplomatisch: „Zudem können sich die Teilnehmer/innen über die Frage austauschen, ob die bei der Standortauswahl vorgesehene umfassende Bürgerbeteiligung auch auf andere Großprojekte wie die Zwischenlagerung übertragbar ist. Bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle stellt sich auch die Frage, wie es nach dem Auslaufen der befristeten Genehmigungen weitergehen soll.“

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