Strahlenschutzgesetz: Dosisgrenzwerte senken – Keine Freigabe für gering radioaktive Reststoffe

Auf fast 500 Seiten legt die Bundesregierung einen Entwurf für ein Strahlenschutzgesetz (PDF) vor. Lediglich 90 Minuten haben Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) und die Mitglieder des Umweltausschusses des Bundestages morgen, am 27. März 2017, Zeit, die sieben Sachverständigen zu diesem überaus wichtigen und komplexen Gesetzentwurf zum Schutz vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlen in öffentlicher Anhörung zu befragen.

Der Gesetzentwurf basiert auf einer EU-Richtlinie (2013/59/Euratom), die 2014 in Kraft getreten ist und die laut Bundesregierung jetzt lediglich 1 zu 1 umgesetzt werden soll. Insgesamt über 30 Gesetze oder Verordnungen sind von dieser Neuregelung betroffen.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Das Strahlenschutzgesetz ist in vielerlei Hinsicht wenig ambitioniert und muss an vielen Stellen, vor allem auch bei den zu hohen geltenden Dosiswerten, nachgeregelt werden.“

Betroffen von dieser Neuregelung sind unter anderem die Bereiche Medizin (Röntgen, CT, etc.), Forschung, Radon und der radiologische Notfallschutz zur Bewältigung von Katastrophen in kerntechnischen Anlagen auf Grundlage der Erfahrungen von Fukushima. Außerdem geht es um die Problematik der Freigabe von gering radioaktiven Reststoffen, die bei der Stilllegung und dem Rückbau von Atomanlagen anfallen. Bedeutsam sind natürlich auch Regelungen hinsichtlich der Dosisgrenzwerte für die radioaktive Belastung der Bevölkerung und der beruflich Strahlenexponierten.

Grundsätzlich ist die Zusammenfassung bisherigen Regelungen und Verordnungen in einem Strahlenschutzgesetz zu begrüßen. Nicht ausreichend ist, dass sich hinsichtlich der Schutz-Werte die Umsetzung jetzt im Wesentlichen auf Empfehlungen der „Internationalen Strahlenschutzkommission“ (ICRP) aus dem Jahr 2007 stützt und selbst neuere IRCP-Publikationen aus 2010 und 2012 keine Anwendung finden.

Weiterhin werden viele Studien, die zum Ergebnis kommen, dass geringere Strahlendosen mindestens ebenso Bedeutsam sind, wie höhere Dosen, nicht herangezogen. Auch Studien zu den Wirkungen niedriger Strahlendosen z.B. für Kinder (KiKK-Studie) oder bei Beschäftigten der Nuklear-Wirtschaft in Frankreich, Großbritannien und den USA, werden zu wenig beachtet.

Die Strahlenschutzkommission des BUND sowie die internationale Ärzteorganisation IPPNW haben ein umfassendes Positionspapier zur Gesetzesnovelle vorgelegt.(Hier als PDF.) Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben deshalb Prof. Dr. med. Wolfgang Hoffmann vom Institut für Community Medicine, Universitätsmedizin Greifswald als Sachverständigen des BUND für die Anhörung eingeladen.

In der Stellungnahmen fordern BUND und IPPNW u.a. aufgrund von Änderungen bei den Gewebe- und Strahlungswichtungsfaktoren eine Neuberechnung der effektiven Dosen, was im Wesentlichen zu einer Absenkung vieler Strahlenschutzwerte um den Faktor 10 führen sollte. Außerdem kritisieren die beiden Verbände in ihrer Stellungnahme zum Strahlenschutzgesetz viele weitere Regelungen, z.B. hinsichtlich der Freigabeverfahren für gering radioaktive  Abfallstoffe aus dem Rückbau von Atomanlagen, zur Radon-Belastung in Wohnungen und Arbeitsstätten und anderes mehr.

Zdebel: Rückzug von Wintershall aus NRW in Sachen Fracking ist ein wichtiger Etappensieg

Als wichtigen Etappensieg der Anti-Fracking-Bewegung und der LINKEN im Kampf gegen Fracking hat der Bundestagsabgeordnete der LINKEN und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss den einstweiligen Rückzug der Wintershall Holding GmbH beim Gasbohren in NRW bezeichnet: „Die 100 prozentige BASF-Tochter ist vor dem gesellschaftlichen Widerstand zurückgewichen. Wintershall hat auf die Klage gegen die Versagung der Verlängerung der Aufsuchungserlaubnisse für die riesigen Felder Rheinland und Ruhr verzichtet. Die Schiefergaspläne von Wintershall in NRW sind damit vorläufig gescheitert. Das ist die gute Nachricht.“

Doch Zdebel weist auch auf den Hintergrund des Klageverzichts hin: „Wintershall will derzeit keinen Zwei-Fronten-Krieg führen und sich stattdessen auf Fracking in Niedersachsen konzentrieren. Gerade mit Blick auf dieses Bundesland hat die Koalition aus SPD und CDU/CSU Fracking in bestimmten Sandgesteinen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, freigegeben. Damit werden die Umwelt- und Gesundheitsgefahren in diesem Bundesland dramatisch zunehmen.“

„Und auch die Menschen in Nordrhein-Westfalen können nicht völlig sicher sein. Wintershall hat Ministerpräsidentin Kraft, Wirtschaftsminister Duin und Umweltminister Remmel den Gefallen getan, die Auseinandersetzung um die beiden Claims aus dem NRW-Landtagswahlkampf herauszuhalten. Doch nach der Wahl könnte der Konzern die Gegenleistung einfordern. Vor dem Hintergrund, dass das Verbot von Fracking im Schiefergestein 2021 fallen könnte und der Landesentwicklungsplan NRW kein umfassendes Fracking-Verbot vorsieht, könnte Wintershall neue Aufsuchungserlaubnisse in den alten Gebieten beantragen. Dagegen hilft nur ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, das im Bundesberggesetz festgeschrieben werden muss.“

Endlager-Suche und neues Gesetz: Miersch (SPD) und Zdebel (DIE LINKE) im Phoenix-Interview

Das Gesetz zur Suche für ein dauerhaftes Atommülllager für hochradioaktive Abfälle ist heute im Bundestag gegen die Stimmen von Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE von Grünen, SPD und CDU/CSU novelliert worden. Kurz vor der Abstimmung stellte sich Hubertus Zdebel mit Matthias Miersch von der SPD-Fraktion einem Interview von Phoenix. Hier das Video ansehen und hören:

Weitere Informationen:

Fraktion DIE LINKE stimmt gegen Standortauswahlgesetz zur Endlagersuche: Zu viele Mängel – Konsens nur mit, nicht gegen die Anti-Atom-Bewegung

Der Bundestag hat mit den Stimmen von Grünen, CDU/CSU und SPD gegen das Votum von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE heute das Standortauswahlgesetz novelliert. Ein Entschließungsantrag der Linken (PDF) wurde abgelehnt. Mit dem Gesetz sollen die Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle regeln. 40 Jahre nach dem Start in die unverantwortliche Atomenergie gibt es ein solches Dauerlager bis heute nicht, einziger Standort ist Gorleben und bleibt auch künftig im Suchverfahren. Das Gesetz, dass in erster Fassung 2013 in Kraft trat, wurde von Anti-Atom-Initiativen und Organisationen massiv kritisiert und abgelehnt.

In seiner Rede begründete der für Atomausstieg in der Fraktion DIE LINKE zuständige Abgeordnete Hubertus Zdebel, der auch in der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ mitgearbeitet hatte, die Ablehnung seiner Fraktion an der Gesetzes-Novelle:

Hier die Rede im Video:

Die Rede zum Standortauswahlgesetz im Wortlaut:

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich heute eines vorweg sagen: Auch wenn es in der Sache gravierende Differenzen gibt – für die faire und kooperative Zusammenarbeit zum Thema „Standortauswahlgesetz und Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ möchte ich bei allen Berichterstatterinnen und Berichterstattern aus den anderen Fraktionen ausdrücklich ganz herzlich bedanken. Das gilt für Sylvia Kotting-Uhl, für Matthias Miersch, aber auch für Steffen Kanitz.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Es ist ja nicht der Regelfall, dass trotz so unterschiedlicher Auffassungen sachlich gestritten wird.

In der Sache aber stehen wir als Fraktion Die Linke als einzige Opposition im Bundestag einer Koalition aus Grünen, SPD und CDU/CSU gegenüber, und wieder einmal geht es um Atomfragen. Zuletzt haben im Dezember die Grünen gemeinsam mit den Regierungsfraktionen den Atomkonzernen eine milliardenschwere Last abgenommen und die Risiken für die Finanzierung der Atommülllagerung den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland aufgeladen. Jetzt soll ein weiterer vermeintlicher Atomkonsens auf den Weg gebracht werden, der aber nicht hält, was Regierung und die Fraktionen der Grünen, SPD und CDU/CSU versprechen.

Natürlich sind die jetzt zur Abstimmung stehenden Veränderungen eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Gesetz zur Endlagersuche. In der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ haben meine Fraktion und ich selbst in den letzten Jahren aktiv daran mitgearbeitet.

(Beifall bei der LINKEN)

Wichtig ist aber auch: Die grundsätzlichen Mängel an diesem Gesetz werden mit dieser Gesetzesnovelle nicht beseitigt. Wer den jahrzehntelangen Großkonflikt um die Atomenergie und die hochradioaktiven Hinterlassenschaften beenden will, der muss aus der Vergangenheit Konsequenzen ziehen, um verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Dem hier zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf ist das bis heute nicht gelungen. Es sollte doch zu denken geben, dass das Verfahren zu diesem Gesetz und seine Ergebnisse bis heute von nahezu allen Teilen der Antiatombewegung und ihren Organisationen heftig bzw. massiv kritisiert werden. Nur mit ihnen als ein entscheidender Vertrauenspartner, aber nicht gegen sie kann das Ziel eines gesellschaftlichen Konsenses beim Neustart der Endlagersuche gelingen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es mag einen Fraktionskonsens zwischen Grünen, SPD und CDU/CSU geben, aber selbst in Bezug auf diesen wissen wir Linken, dass er sehr brüchig – um nicht gleich „faul“ zu sagen – ist. Dieser Konsens beruht nämlich darauf, dass Gorleben als einziger Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle im Rennen bleibt. Statt hier im Bundestag politisch einen klaren Schlussstrich unter Gorleben zu ziehen und damit ein überzeugendes Signal für einen tatsächlichen Neustart zu geben, wird der Streit um Gorleben erneut in das Verfahren zur Endlagersuche verschoben. Das, meine Damen und Herren, schafft kein Vertrauen, sondern begründet erneut Zweifel. Deswegen lehnen wir Linken dieses Gesetz und diese Novelle weiterhin ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Wie brüchig bzw. belastet das Vertrauen in der Bevölkerung beim staatlichen Umgang mit den radioaktiven Abfällen ist, können wir auch bei der Umsetzung des Exportverbots sehen. Statt klipp und klar in das Gesetz zu schreiben „Exporte von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA wird es nicht geben“, findet sich im Gesetzentwurf eine derart kryptische Formulierung, dass zu Recht Hintertüren vermutet werden können. Auch das trägt nicht dazu bei, Vertrauen zu schaffen.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU): Gnadenlosigkeit ist da fehl am Platze!)

Der vorliegende Gesetzentwurf beansprucht, die Empfehlungen der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ eins zu eins umzusetzen. Er greift auch dabei an vielen Stellen noch zu kurz. Die Klagerechte für Bürger bleiben auch nach der Neuregelung unzureichend. Wir sind der Meinung, dass den Bürgerinnen und Bürgern bereits bei der Entscheidung zur Auswahl der obertägig zu erkundenden Regionen eine gerichtliche Prüfung ermöglicht werden muss.

(Beifall bei der LINKEN)

Das soll aber nun nicht erfolgen.

Auch die in der Kommission deutlich benannte Tatsache, dass die nun wieder im Gesetz genannte Frist für eine Standortentscheidung im Jahre 2031 und die Inbetriebnahme eines Endlagers später kommen werden – womit die Zwischenlagerung deutlich, vermutlich über Jahrzehnte, länger dauern wird, als bislang genehmigt -, bleibt weitgehend ausgeblendet. Das ist eines der Kern- bzw. Kardinalprobleme auch der Arbeit in der Kommission gewesen. Diese defizitäre Umsetzung des Kommissionsberichts durch den Gesetzentwurf hat die Fraktion Die Linke während der parlamentarischen Beratungen durch einen Änderungsantrag zu beheben versucht, der aber gestern von den anderen Fraktionen leider abgelehnt wurde.

Für uns ist sonnenklar: Die Halbwertzeit dieser Gesetzesnovelle wird nicht besonders lang sein, denn die Probleme bleiben. Für einen tatsächlichen Neustart bei der Endlagersuche mit dem Ziel eines gesellschaftlichen Konsenses muss das Verfahren vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Es braucht eine möglichst sichere Lösung, und diese muss in Deutschland gefunden werden. Dafür setzen wir Linke uns weiterhin ein.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

BUND: Gravierende Mängel im neuen Standortauswahlgesetz gefährden die Atommülllager-Suche

Der Bundestag hat mit den Stimmen von Grünen, CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Fraktion DIE LINKE heute das Standortauswahlgesetz novelliert. Ein Entschließungsantrag der Linken (PDF) wurde abgelehnt. Das Gesetz soll die Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle regeln. 40 Jahre nach dem Start in die unverantwortliche Atomenergie gibt es ein solches Dauerlager bis heute nicht, einziger Standort ist Gorleben und bleibt auch künftig im Suchverfahren. Das Gesetz, das in erster Fassung 2013 in Kraft trat, wurde von Anti-Atom-Initiativen und Organisationen massiv kritisiert und abgelehnt. Der BUND, der trotz dieser Kritik an der Kommission „Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ mitgearbeitet hat, die das Standortauswahlgesetz überprüfen und Vorschläge zur Verbesserung erarbeiten sollte, stellt heute zur Verabschiedung des Gesetzes fest: „Gravierende Mängel im neuen Standortauswahlgesetz gefährden die Atommülllager-Suche„. Auch die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg reagierte mit einer PM: „Endlagersuche: Protest ist vorprogammiert

In der PM des BUND heißt es: „Gegenüber dem bisherigen ist das neue Standortauswahlgesetz zwar deutlich verbessert worden, hat aber nach wie vor gravierende Mängel. Ein lückenhaftes Exportverbot, das Festhalten am ungeeigneten Standort Gorleben und nicht ausreichende Rechtsschutzmöglichkeiten belasten das Verfahren. Deshalb ist völlig unklar, ob der nötige Vertrauensaufbau für das beginnende Standortauswahlverfahren gelingen kann“, so bewertet Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), das neue Standortauswahlgesetz zur Atommüll-Lagerung, das heute im Bundestag beschlossen werden soll.

Das Gesetz setze zwar auch wesentliche  Vorschläge der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ um. Nicht umgesetzt worden sei aber die Regelung eines generellen Exportverbots, das die Kommission gefordert hatte. So sei im Gesetz der Export von Atommüll aus dem Atomkraftwerk AVR Jülich in die USA nicht eindeutig ausgeschlossen worden. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks habe allerdings erklärt, der Export aus Jülich könne trotzdem verhindert werden. „Sollte die Bundesregierung den Atommüllexport von Jülich in die USA zulassen, wäre dies ein klarer Wortbruch“, sagte Weiger.

Das Gesetz ermögliche jetzt die Endlagersuche in ganz Deutschland in den drei in Frage kommenden geologischen Formationen Granit, Ton und Salz. „Jahrzehntelang wurde Salzgestein in Deutschland bevorzugt. Und aktuell wehren sich Bayern und Sachsen dagegen, Granit in das Suchverfahren einzubeziehen. Es muss im Auswahlverfahren zu einem fairen Vergleich von Standorten mit allen drei Gesteinsarten kommen, sonst wird das Verfahren scheitern. Dazu braucht es eine verbindlich festgelegte Zahl von Erkundungen in allen geologischen Formationen“, forderte Weiger.

Problematisch sei auch, dass der Standort Gorleben weiterhin nicht ausgeschlossen werde. „Ein neues unbelastetes Suchverfahren unter Einbeziehung von Gorleben ist schwer möglich. Alle Seiten werden jeden Schritt und jede Maßnahme an diesem bereits bekannten Standort messen“, so der BUND-Vorsitzende.

Klare Verbesserungen im Gesetz seien bei der Bürgerbeteiligung und beim Rechtsschutz Betroffener im Suchverfahren erreicht worden. Die Regelungen zur Transparenz im Verfahren blieben aber hinter dem Vorschlag der Kommission zurück. „Die Auswahl der Standorte zur obertägigen Erkundung ist für die Betroffenen nicht gerichtlich überprüfbar. Damit fehlt im Gesetz eine Rechtsschutzmöglichkeit nach der ersten wichtigen Entscheidung“, kritisierte Weiger.

Positiv bewertete der BUND-Vorsitzende, dass das neue Gesetz jetzt eindeutig allein das Auswahlverfahren für einen Lager-Standort für hochradioaktiven Müll regelt. Dies hatte der BUND lange gefordert. „Für nicht hochradioaktive Abfälle wie den Asse-Müll und den Müll aus der Urananreicherung in Gronau muss jetzt ein separates Standort-Suchverfahren mit eigenen Kriterien gestartet werden“, forderte Weiger.

Eine BUND-Stellungnahme zum Entwurf des neuen Standortauswahlgesetzes (Stand: 1. März 2017) finden Sie im Internet unter: www.bund.net/standag-novelle

 

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