Atommülllager Morsleben: „Einfallstor für Misstrauen“ – Nichts geht vorwärts – Nationales Begleitgremium fordert Bürgerbeteiligung

37.000 Kubikmeter Atommüll lagern im maroden Salzstock Morsleben bei Magdeburg/Helmstedt. Nach der Wiedervereinigung hat die Bundesrepublik das Lager von der DDR übernommen. Während sonst alles im Osten abgeschaltet und eingemottet wurde: Die westdeutsche Atomwirtschaft unter der damaligen Bundesumweltministerin Angela Merkel übernahm dankbar diese Atommüllstätte. Mehr als die Hälfte der dort nun lagernden radioaktiven Abfälle stammt aus den westlichen Atomreaktoren. Seit Mitte der 90er Jahre läuft das Verfahren, diesen maroden Salzstock als Atommüll-Endlager zu schließen. Doch trotz aller bisheriger Maßnahmen kann der Nachweis nicht erbracht werden, dass das Bergwerk dauerhaft dich bleiben wird. Jetzt droht sogar der Abbruch des bisherigen Genehmigungsverfahrens und eine besondere Absurdität: Der bisherige Antragsteller könnte künftig zur Genehmigungsbehörde werden. Letzte Woche tagte das Nationale Begleitgremium für die Endlagersuche in Magdeburg, um sich über die Lage in Morsleben zu informieren. Der Co-Vorsitzende Klaus Töpfer forderte, eine Bürgerbeteiligung für Morsleben einzuführen: „Wenn nur Antragsteller und Genehmigungsbehörde gemeinsam die Genehmigung in einem begleitenden Verfahren erarbeiteten, könnten leicht der Eindruck einer Grauzone und ein Einfallstor für Misstrauen entstehen.“ (Foto: Morsleben, BfS)

Während das Standortsuchverfahren für eine dauerhaftes Atommülllager für hochradioaktiven Abfall angelaufen ist, ist das mit dem neuen Standortauswahlgesetz eingerichtete unabhängige Nationale Begleitgremium inzwischen mächtig bei der Arbeit. Das aus derzeit neun unabhängigen gesellschaftlichen Personen bestehende Gremium, das in 2018 auf insgesamt 18 Mitglieder erweitert wird, ist derzeit dabei, sich einen Überblick über die derzeitigen Atommülllager und die dortigen Probleme zu verschaffen. Zuletzt tagte das NBG z.B. in München, um sich über den Umgang mit den hochradioaktiven und atomwaffenfähigen Abfällen aus dem Forschungsreaktor Garching zu informieren. Anschließend besuchten die Mitglieder das Atommülllager ASSE II, das vom Einsturz gefährdet ist und in dem unkontrolliert Wasser eindringt. Am 10. November war das NBG nun in Magdeburg, um die bis heute ungelösten Probleme in Morsleben kennen zu lernen. (Zum 6. Dezember lädt das NBG nach Berlin zu einer Veranstaltung über die Anforderungen an Unabhängigkeit und Bürgerbeteiligung beim Umgang mit der Atommülllagerung. Am 13. Januar folgt dann eine Fachtagung zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle in Karlsruhe.)

Zentrales Problem derzeit: Um das vom Einsturz bedrohte Atommülllager Morsleben langfristig verschließen zu können, mussten zahlreiche bautechnische Maßnahmen ergriffen werden, die ein späteres Eindringen von Wasser und Einstürze verhindern sollen. Den Nachweis aber, dass diese vorgenommenen Baumaßnahmen tatsächlich den behaupteten Zweck erfüllen, konnte der bisherige Antragsteller, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), bis heute gegenüber der Genehmigungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt nicht erbringen. Nach der Neuordnung der Atommüllentsorgung im Rahmen des Standortauswahlgesetzes ist nunmehr die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zum Betreiber geworden. Diese neue vollständig staatliche Gesellschaft bedient sich beim Personalaufbau – wie auch das ebenfalls neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) – aus dem bisherigen BfS. Das BfE ist nach neuer Rechtslage quasi eine Art Genehmigungsbehörde für die Lagerung aller Arten von Atommüll. Alle diese neuen Ämter sind beim Bundesumweltministerium angesiedelt.

Da auch die neue BGE wie schon zuvor das BfS bei den Langzeitsicherheitsnachweisen nicht voran kommt, wird derzeit über einen kompletten Neustart des Verfahrens nachgedacht. Der Clou dabei: Nach neuer Rechtslage könnte dann der Fall eintreten, dass die bisherige Genehmigungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt ihre Zuständigkeit verliert und an das neue BfE übergeben muss. Dann würde aus dem bisherigen Antragsteller also direkt die neue Genehmigungsbehörde. Dass ein solcher Übergang erheblich zum Misstrauen in der Öffentlichkeit und bei anderen Beteiligten beitragen würde, liegt auf der Hand.

In einem Infoflyer vom Juni 2017 hat die BI Morsleben (die Homepage ist sehr veraltet) einen groben Überblick über die aktuelle Lage gegeben und ihre Anforderungen an den künftigen Umgang mit den in dem Salzstock eingelagerten Atomabfällen dargelegt. Der Flyer steht hier beim Endlagerdialog (der ausführlich über Morsleben berichtet) und hier zum download als PDF und kann hier im folgenden weiter gelesen werden:

22.6.2017 – BI Morsleben – Initiative gegen das Atommüll-Endlager Morsleben e.V.

Morsleben-Stilllegung: Plangenehmigung light?

25 Jahre schleppt sich die Planfeststellung zur Stilllegung des Atommülllagers Morsleben nun dahin. Das Bundesamt für Strahlenschutz tat sich sehr schwer damit, eine gesicherte Planung vorzulegen. Bisher hat das Umweltministerium in Sachsen-Anhalt den Prozess als Genehmigungsbehörde begleitet. Sollte die jetzt für Betrieb und Stilllegungsplan zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung BGE den Plan zurückziehen, würde das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit BfE Genehmigungen erteilen.

So könnten die Magdeburger schlicht ausgebootet werden, um eine leichter zu beeinflussende Bundesbehörde an ihre Stelle zu setzen. Betrieb, Antragstellung und dann auch die Genehmigung lägen dann ausschließlich im Wirkungsbereich des Bundes; das betroffene Bundesland wäre außen vor.

Nach den Erfahrungen mit anderen Atomprojekten ist dann auch zu befürchten, dass auf die bislang geforderte konkrete Darstellung geprüfter Maßnahmen, der Gegebenheiten und Risiken verzichtet wird. Wir halten nichts davon, wolkige Konzeptstudien zu einer Plangenehmigung light zu verarbeiten. Nötig sind detaillierte Festlegungen und konkrete Nachweise über die technische Machbarkeit und den langzeitsicheren Verschluss des Atommülls.

Die neue Bundesgesellschaft für Endlagerung BGE als aktueller Betreiber ist so zu organisieren, dass sie die Planung der Stilllegung zügig aktualisieren und geprüfte technische Maßnahmen oder auch die komplette Rückholung vorschlagen kann. Nur so kann das Atommülllager in absehbarer Zeit stillgelegt und größtmögliche Sicherheit für Mensch, Umwelt und Natur erreicht werden.

Atommüllkippe Morsleben stilllegen – aber richtig!

In der Atommüllkippe Morsleben ERAM befinden sich 37.000 m³ radioaktive Abfälle mit einer Aktivität von ca.6×1014 Bq. Der größte Teil ist in bundesdeutscher Regie eingelagert worden. Neben großen Fasslagern, eines davon sogar noch zusätzlich ohne Genehmigung eingerichtet, geht es besonders um wild „verstürzte“ mittelaktive Abfälle und einzelne hochaktive Strahlenquellen.

Das ehemalige Salzbergwerk ist für Atommülll denkbar ungeeignet. Der Stilllegungsplan will mit viel Beton die geologischen Mängel ausgleichen. Allerdings sind inzwischen schon zwei Großversuche, die nach dem Still- legungsplan notwendigen horizontalen Abdichtungen im „Anhydrit“ und im Salzgestein herzustellen, gescheitert.

Atommüll-Produktion stoppen – Atomanlagen abschalten!

⦁ Einbeziehung aller Stilllegungs- varianten wie der (Teil-/Komplett-) Rückholung
⦁ Behälter mit hochaktiven Stoffen wie Radiumfass sofort auslagern
⦁ Erweitertes Umgebungs- Messprogramm
⦁ Faire Beteiligung der betroffenen Menschen und der Öffentlichkeit, Einrichtung einer Morsleben- Begleitgruppe
⦁ Maximale Sicherheit für Bevölkerung und Beschäftigte
⦁ Daueranlagen-Schutzziel 10 mikroSievert/Jahr einhalten!

NBG in Magdeburg: Bürgerbeteiligung und Räumung zwischengelagerter Abfälle

Vor diesem Hintergrund tagte das NBG in Magdeburg, hatte dazu Genehmigungsbehörde, Antragsteller, Vertreter der BI Morsleben und andere eingeladen. Auf der Homepage des NBG heißt es zu den wesentlichen Inhalten der Sitzung:

„Zum Verfahren zur Stilllegung des Endlagers nahm in der Gremiumssitzung in Magdeburg Andreas Fox für die „Bürgerinitiative Morsleben“ und der Vorsitzende des BUND Sachsen-Anhalt Ralf Meyer Stellung. Nach ihrer Auffassung lässt sich die Langzeitsicherheit des Endlagers Morsleben mit den bislang vorgesehenen Maßnahmen nicht gewährleisten. Sie verlangten, die bislang zwischengelagerten Abfälle aus dem Bergwerk zu entfernen und verneinten die Rechtmäßigkeit der Einlagerung von Abfällen im erst nach der deutschen Wiedervereinigung aufgefahrenen Ostfeld des Bergwerks. Sie regten die Einsetzung einer Gruppe von Bürgervertretern zur Begleitung des Stilllegungsprozesses an.

Einen Überblick über das 1992 beantragte und 1997 auf Stilllegung beschränkte Planfeststellungsverfahren für das Endlager gab der Staatssekretär im sachen-anhaltischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Klaus Rehda. Der 2005 eingereichte Plan zur Stilllegung sehe die Stabilisierung des Bergwerkes durch die Verfüllung großer Teile der Grube, die Abdichtung der Schächte und die Abdichtung der Abfälle innerhalb der Grube vor. Im Laufe des Verfahrens habe sich der Stand von Wissenschaft und Technik allerdings fortentwickelt. Es fehlten bislang noch umfangreiche technische Nachweise zur Abdichtung des Lagers, und zumindest Teile der Antragsunterlagen müssten ersetzt werden.

Im Februar 2017 habe der Antragsteller in einem Fachgespräch erklärt, er überlege den Genehmigungsantrag zurückzuziehen, Rehda weiter. Das Land wolle eine Ende der Hängepartei und das Genehmigungsverfahren möglichst schnell zum Abschluss bringen. Falls es zu einem Rückzug des Genehmigungsantrages kommen und dann das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Genehmigungsbehörde werde, wolle das Land weiter über das Genehmigungsverfahren ins Benehmen gesetzt werden. In dem einmaligen Verfahren müsse das angestrebte Sicherheitsniveau erreicht werden. Bei der Bürgerbeteiligung könne man aber durchaus noch besser werden.

Auch der Projektleiter Morsleben der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Matthias Ranft, betonte das Ziel, im Stilllegungsverfahren Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren sicherzustellen. Derzeit arbeite die BGE als Antragsteller an der Anpassung der Verfahrensunterlagen. Sie könne als Antragsteller entscheiden, inwieweit Unterlagen zurückgezogen und erneuert werden müssten. Das Endlager Morsleben könne sicher stillgelegt werden. Ranft schilderte, wie nach der Änderung der Anforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Anfälle auch für die Stilllegung des Endlagers Morsleben zusätzliche Nachweise verlangt wurden.

Das Mitglied des Begleitgremiums Klaus Brunsmeier wies darauf hin, dass man nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik in einem zur Salzgewinnung errichtetem Bergwerk kein Endlager mehr einrichten könne. Wenn das gesamt Stilllegungsverfahren nicht scheitern solle, müsse man die bislang nur zwischengelagerten Abfälle vor der Stilllegung aus dem Bergwerk entfernen.

Verschiedene Gremiumsmitglieder verlangten, eine Gruppe zur dauerhaften Begleitung des Morsleben-Genehmigungsverfahrens durch Bürgervertreter einzurichten. Der Vorsitzende des Nationalen Begleitgremiums, Klaus Töpfer, hob das Interesse des Gremiums hervor, aus den Schwierigkeiten des Genehmigungsverfahrens für Morsleben zu lernen. Auch er sprach sich für ein von Bürgern begleitetes Genehmigungsverfahren aus. Wenn nur Antragsteller und Genehmigungsbehörde gemeinsam die Genehmigung in einem begleitenden Verfahren erarbeiteten, könnten leicht der Eindruck einer Grauzone und ein Einfallstor für Misstrauen entstehen.“

Bitte zum Faktencheck, Herr Pinkwart!

„Herr Pinkwart redet leider frei von Sachkenntnis, wenn er Zweifel an den Berechnungen der Klimaschutzlücke äußert und die Versorgungssicherheit durch Abschalten der dreckigsten Kohlekraftwerke in Frage stellt,“ so Hubertus Zdebel, DIE LINKE. im Bundestag und Abgeordneter aus Nordrhein-Westfalen, zu den jüngsten Äußerungen von NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart bezüglich des Beitrags der Energiewirtschaft zu den Klimazielen.

Hubertus Zdebel weiter: „Es ist besorgniserregend, dass der FDP-Wirtschaftsminister die Zahlen aus den Ministerien und obersten Bundesbehörden noch nicht zu kennen scheint, wonach erstens eine Klimaschutzlücke von circa acht Prozent droht, zweitens die enormen Stromüberschüsse das Stromnetz belasten und drittens eine Abschaltung von sieben Gigawatt an Kraftwerksleistung keine Gefahr, sondern eine Entlastung darstellen würden. Die Zahlen bestätigen nur, was Institute schon lange errechnet haben. Es wird Zeit, dass die FDP sich die Fakten vor Augen führt und aufhört, ideologische Grabenkämpfe zu führen.

Die Liberalen, die sich angeblich unter Lindner neu erfunden haben, machen sich verdächtig, nur den Preis für die Abschaltung in die Höhe treiben zu wollen, denn schon ist wieder der goldene Handschlag für Uraltmeiler im Gespräch. Dies wäre allerdings eine schlimme Lösung, die nichts mit Strukturpolitik zu tun hat, sondern nur den Kohlekonzernen nützt und die Steuer- und Stromzahler*innen schröpft. “

Welche Meiler müssten vom Netz?

„Mindestens 20 der größeren alten Kohlemeiler müssen sofort weg, damit die Klimaziele 2020 der Bundesregierung in Reichweite kommen. Wir haben uns mal die Braunkohlemeiler angeschaut, die betroffen sein werden“, sagt Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE. im Bundestag). Nimmt man 8,4 Gigawatt Braunkohlestrom aus dem Netz, wäre die Versorgungssicherheit nicht gefährdet, so berechnet von Agora Energiewende. Eine Abschaltung der 20 bis 26 ältesten Meiler wäre mindestens notwendig, um den Beitrag der Energiewirtschaft zum Klimaziel 2020 noch annähernd zu erreichen. Doch welche Meiler sind es genau, die abgeschaltet werden müssten? Wir haben daher auf der Grundlage der Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur die in Betrieb befindlichen ältesten Braunkohlemeiler in folgender LISTE zusammengestellt:

aktualisiert 15.11.2017

Betroffen wären die Standorte Niederaußem und Neurath in NRW, Jänschwalde in Brandenburg, Boxberg in Sachsen sowie zwei kleinere Anlagen in Sachsen-Anhalt. Die Liste markiert in gelb abzuschaltende Braunkohlekraftwerke. Kraftwerke, die – wie bereits geplant – in die Sicherheitsbereitschaft überführt werden, sind nicht berücksichtigt. Will man die ältesten Kohlekraftwerke abschalten, wäre auch die Einbeziehung ältester oder ineffizientester Steinkohlekraftwerke möglich bzw. eine unter dem Kriterium Netzstabilität und Systemsicherheit andere regionale Verteilung.

Der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel dazu: „Die Standorte in Nordrhein-Westfalen Niederaußem und Neurath sind angezählt. Sie zählen zu den größten und dreckigsten Braunkohlemeilern in Europa und gehören endlich stillgelegt. Die meisten dieser Blöcke sind älter als 40 Jahre und stammen damit aus einer Zeit, als Effizienz noch ein Fremdwort war. RWE wird sich von diesen Uraltmeilern verabschieden müssen.“

David gegen Goliath: Ein Kleinbauer aus den Anden wehrt sich gegen RWE

Manche Menschen geben der Klimawandel ein Gesicht. Der peruanische Bauer Saúl Luciano Lliuya ist so einer. Mit seiner Klage gegen den mächtigen RWE-Konzern steht er für viele im globalen Süden, die von den Auswirkungen des Klimawandels unmittelbar betroffen sind und für den Versuch, die größten Verschmutzer endlich zur Verantwortung zu ziehen. Lliuyas Haus, sein Ackerland und seine Stadt Huaraz werden von einem See in den Anden bedroht, der aufgrund der klimabedingten Gletscherschmelze bald ein Tal überfluten könnte. Mit Lliuya sind 50.000 Menschen betroffen. Aber der Bauer aus Peru wehrt sich und macht RWE dafür verantwortlich – wenigstens zu einem Teil, der bezifferbar ist: 0,5 Prozent der Kosten für Schutzmaßnahmen will Lliuya erstreiten. Denn dies entspricht in etwa dem Anteil, den RWE als größter CO2-Emittent Europas mit seinen Kohledreckschleudern zu verantworten hat. Hinter ihm stehen eine Stiftung und die Menschenrechtsorganisation Germanwatch, die die Kosten für das Verfahren übernehmen.

Demo am 4.11.2017 in Bonn. (Foto: DIE LINKE)
Demo am 4.11.2017 in Bonn. (Foto: DIE LINKE)

Heute wird dieser Streitfall „Kleinbauer gegen RWE“ im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht in Hamm verhandelt. In der letzten Instanz im Dezember 2016 ist Lliuya bereits gescheitert. Als Begleitmusik für die UN-Klimakonferenz wird die Verhandlung heute – nur zwei Stunden Zugfahrt vom Klimakonferenzort Bonn entfernt – aufmerksam beobachtet werden. Längst ist der peruanische Bauer zu einem Symbol für den Kampf für Klimagerechtigkeit geworden. Am 4.11., als in Bonn 25.000 Menschen für ein Ende der Kohleverstromung demonstriert haben, war er dabei und hat auch geredet. Sein Fall zeigt, was im reichen Deutschland oft vergessen wird: Der Klimawandel ist kein Problem von Sofa-Kritikern, sondern eine vom Kapitalismus verursachte Bedrohung der Lebensgrundlagen für viele Menschen.

Atompolitische Forderungen an eine neue Bundesregierung

In einem gemeinsamen Brief an die Grünen Regierungs-SondiererInnen haben die BI Lüchow Dannenberg und die AG Schacht Konrad gefordert, den Atomausstieg und die Atommüllprobleme nicht zu vergessen. Diese Themen dürfen nicht ausgeklammert, sondern müssen angegangen werden, heißt es. Die frühere Abschaltung von AKWs wie Brokdorf und Emsland gehören dazu, die Stilllegung der bislang vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabriken in Gronau und Lingen, das Exportverbot für Atommüll, der Austritt aus EURATOM, zwei Verfassungsänderungen und Korrekturen beim Suchverfahren für ein Dauerlager für hochradioaktive Abfälle und ein neues Suchverfahren für ein solches Lager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle sowie ein neues Planfeststellungsverfahren für den Schacht Konrad.

umweltFAIRaendern dokumentiert die PM bzw. den Brief der beiden Anti-Atom-Organisationen BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg und AG Schacht Konrad:

Atompolitische Forderungen an die mögliche Jamaika-Koalition (

Da war doch noch was? Es laufen noch Atomkraftwerke in Deutschland, die Urananreicherungsanlage in Gronau und die Brennelementefabrik in Lingen sind vom Atomausstieg ausgenommen – und die Atommülllagerung ist noch lange nicht gelöst. Thema für die Jamaika-Runde war das offensichtlich nicht, wenigstens nicht bisher. Gemeinsam haben sich deshalb die BI Umweltschutz und die AG Schacht Konrad an zwei grüne Verhandlungsführer gewandt: Simone Peters und Jürgen Trittin. Sie bekamen folgenden Brief zu lesen:

“Von einer künftigen Bundesregierung erwarten wir, dass diese Themen nicht ausgeklammert, sondern angegangen werden, vor allem von den Grünen erwarten wir, dass sie diese brennenden Fragen in den Koalitionsgesprächen thematisieren und auf Lösungen beharren. Die Klima- und Energiepolitik müssen im Fokus der politischen Zielabsprachen stehen. Seit Monaten erlebt die Öffentlichkeit, dass dieses Zukunftsthema überlagert wird vom „Flüchtlingsstreit“.

Um sicher zu stellen, dass das Rad der Geschichte nicht rückwärts gedreht wird, müssen der Atomausstieg und der Verzicht auf eine künftige Nutzung der Atomkraft ins Grundgesetz aufgenommen werden: So können künftige Bundesregierungen den Atomausstieg ohne eine 2/3 Mehrheit im Parlament nicht rückgängig machen. By the way – auf Jamaika gibt es kein Atomkraftwerk, aber leider einen hohen Prozentsatz Kohleverstromung.

Der schrittweise Ausstieg aus der Atomenergie bis zum Jahr 2022 führt dazu, dass der Atommüllberg weiter steigt, allein bis zu 1.900 Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen würde es geben. Wir fordern den sofortigen Atomausstieg, damit der Weg frei wird für eine zukunftsweisende Energiepolitik, deren Grundsätze Energiesparen, Energieeffizienz und Suffizienz lauten.

Wir lehnen eine Übertragung von Reststrommengen bereits abgeschalteter AKW auf noch laufende vehement ab: schlechtes Beispiel AKW Emsland/Lingen II und Brokdorf. Erneuerbare Energien müssen tatsächlich künftig Vorrang im Netz haben, Atomstrom darf nicht Netzkapazitäten blockieren. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass Reaktoren bei vorhersehbaren Stromüberkapazitäten rechtzeitig abgeregelt werden, am besten halt durch die sofortige Stilllegung.

Nur für den Fall, dass sofortige Abschaltung der AKW gegenüber Unionsparteien und FDP nicht durchsetzbar ist, braucht es zumindest eine rechtssichere Wiedereinführung der Brennelemente-Steuer oder einer entsprechenden Abgabe durch Grundgesetzänderung: Dem Verursacherprinzip muss Rechnung getragen werden. Auch die Haftungsregeln für deutsche Atomkraftwerke müssen verschärft werden.

Alle politischen und rechtlichen Mittel müssen genutzt werden, um auch die Arbeit der Brennelemente-Fertigungsanlage in Lingen und der Urananreicherung in Gronau zu beenden. Deutschland darf Pannenmeiler insbesondere in Tihange und Doel nicht weiter beliefern.
Um eine „ergebnisoffene Endlagersuche“ zu ermöglichen, müssen die Vorschlags- und Vetorechte des Nationalen Begleitgremiums gestärkt werden.

Bei der ersten Datensichtung der Landesbergämter, bei denen es um Gebiete geht, die bei der angeblich „weißen Landkarte“ von der Endlagersuche ausgeschlossen werden, muss auch berücksichtigt werden, dass es über dem Salzstock Gorleben-Rambow einen Einbruchsee gibt. Vor allem müssen strukturelle „Vorteile“ von Gorleben abgebaut werden, hierzu gehört der Abbau der veralteten Pilotkonditionierungsanlage.

Es bestehen wissenschaftliche Zweifel an der Geeignetheit von Schacht Konrad. Da die genehmigten Kapazitäten nicht für die Gesamtmengen des schwach – und mittelradioaktiven Atommüll ausreicht, muss ein transparenter vergleichender Standortsuchprozess auch für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll begonnen werden. Das Planfeststellungsverfahren muss neu aufgenommen werden.

Forschungswende in der Nuklearforschung: Öffentliche Forschungsgelder der Bundesregierung dürfen nicht weiter für die Nutzung der Atomkraft (z.B. Fusionsforschung und Transmutationsforschung) ausgegeben werden. Deutschland muss aus dem Projekt ITER aussteigen. Öffentliche Gelder nur für Sicherheitsfragen des Atomausstiegs und der Lagerung von Atommüll. Diese ausstiegsbezogene Forschung ist dringend zu intensivieren.

Sicherheitskonzepte für die Zwischenlagerung müssen überprüft werden: Da die Dauer bis zur Endlagerung die Genehmigungszeiträume der Zwischenlager bei weitem überschreiten wird, sind sicherheitsbezogene Konzepte insbesondere in Bezug auf Einwirkungen Dritter und Reparaturmöglichkeiten für Castoren zu entwickeln. Genehmigungen dürfen nicht einfach auf dem Papier verlängert werden.

Die Bundesregierung muss sich verpflichten, sich auch international für den Atomausstieg einzusetzen. Hermes-Bürgschaften für den Bau von Atomkraftwerken im Ausland dürfen nicht übernommen werden, Bündnisse zur Förderung der Atomkraft wie EURATOM sind zu verlassen oder ihre Zielsetzung muss in Richtung eines Atomausstiegs abgeändert werden.

Kein Export von hochradioaktivem Atommüll aus Forschungsreaktoren wie Garching und Versuchsreaktoren wie Jülich in die USA.”

Ludwig Wasmus, AG Schacht Konrad
Wolfgang Ehmke, BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

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