AKW Krümmel: Mehr Sicherheit beim Rückbau – Einwendungen jetzt möglich

AKW Krümmel: Mehr Sicherheit beim Rückbau – Einwendungen jetzt möglich

Die Öffentlichkeitsbeteiligung beim geplanten Rückbau des AKW Krümmel in Schleswig-Holstein hat Mitten in den Sommerferien begonnen. Damit besteht nun die Möglichkeit, Verbesserungen beim Strahlenschutz auch im Rückbauverfahren einzufordern. Der Erörterungstermin, bei dem die Argumente der BürgerInnen zwischen Genehmigungsbehörde und Betreiber Vattenfall diskutiert werden, soll passenderweise wenige Tage vor Weihnachten am 11. Dezember stattfinden. Terminfestlegungen, die nicht eben von einem gesteigerten Interesse an Bürgerbeteiligung zeugen. „Nur wer jetzt eine Einwendung erhebt, hat auch später ein Klagerecht“, schreibt das Lüneburger Aktionsbündnis gegen Atomenergie auf seiner Homepage und veröffentlicht dort alle Links, um die Antragsunterlagen von Vattenfall einzusehen.Bis zum 24. September können dann Einwendungen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden. Da es bislang keine Endlager gibt, bleiben die hochradioaktiven Brennelemente noch für Jahrzehnte am Standort bei Geesthacht. Weil sich der Ausbau des Schacht Konrad seit Jahren immer wieder verzögert und seine Inbetriebnahme fraglich bleibt, soll wie an den meisten anderen AKW-Standorten auch in Krümmel eine Lagerhalle für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll gebaut werden.

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Downloads (hier als ZIP):

Infoblatt:_Warum Einwendungen erheben, PDF, Liga

Mustereinwendung Einzelperson: word; pdf

Mustereinwendung  Sammelliste: pdf

Über den Beginn der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen informiert die zuständige Behörde in Kiel hier. Die entsprechenden Unterlagen und Gutachten, mit denen Vattenfall das Genehmigungsverfahren bei der Atomaufsicht betreibt, sind hier online verfügbar: (Dokumentation des folgenden: Stand 25. Juli 2018, alle Dokumente befinden sich auf dem Server der Atomaufsicht SH, eine Kopie der unten aufgelisteten Dateien sind hier als ZIP zum download verfügbar)

Dokumentation der Seite mit den Antragsunterlagen bei der Atomaufsicht SH:

Kernkraftwerk Krümmel

Eigentümer sind Vattenfall (50 Prozent) und PreussenElektra (50 Prozent). Die Netzanbindung erfolgte am 28. September 1983. Im Anschluss an eine Atomgesetzänderung infolge der nuklearen Unfälle im japanischen Fukushima erlosch am 6. August 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb für acht der noch 17 bis dahin betriebenen Kernkraftwerke, unter ihnen auch die Reaktoren in Brunsbüttel und Krümmel aus Schleswig-Holstein. Das Kernkraftwerk Krümmel hatte zuvor bereits – ausgenommen von wenigen Betriebstagen im Juni / Juli 2009 – seit dem 28. Juni 2007 stillgestanden.

Vattenfall beantragte im August 2015 bei der schleswig-holsteinischen Reaktorsicherheitsbehörde die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Krümmel.

Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel sowie Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager des Kernkraftwerkes Krümmel (LasmAaZ)

Im folgenden finden Sie alle Unterlagen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Genehmigungsverfahren

  • zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel und
  • zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe (LasmAaZ)

öffentlich zugänglich sind. Die Unterlagen werden in der Zeit vom 24. Juli 2018 bis einschließlich 24. September 2018 im Rathaus der Stadt Geesthacht und in der Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) in Kiel zur Einsichtnahme ausgelegt. Innerhalb dieses Zeitraums können Einwendungen gegen die Vorhaben beim Energiewendeministerium (Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz), Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel oder bei der Stadtverwaltung Geesthacht, Markt 15, 21502 Geesthacht erhoben werden.

Die Reaktorsicherheitsbehörde plant, innerhalb der Auslegungsfrist erhobene Einwendungen ab dem 11. Dezember 2018 im Rahmen eines nichtöffentlichen Erörterungstermins zu erörtern. Alle Personen, die Einwendungen erhoben haben, können diese dort näher erläutern. Der Betreibergesellschaft wird dann die Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu nehmen.

Wann die Reaktorsicherheitsbehörde über die Genehmigungsanträge abschließend entscheidet, ist noch nicht absehbar.

Unterlagen zur Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel

Unterlagen zum Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager des Kernkraftwerkes Krümmel (LasmAaZ)

Datenschutzhinweise für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Erhebung von Einwendungen im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung

Dirk Seifert