Belgisches AKW Tihange: »Hinweise, dass Risse ignoriert wurden«

Schwere Vorwürfe gegen die belgische Atomaufsicht und den Betrieb des maroden AKWs Tihange 2 (und Doel 3) hatte auf einer Tagung der Städte-Region Aachen jüngst die „Internationale Vereinigung unabhängiger Nuklearexperten“ (INRAG) vorgetragen. In einer Stellungnahme hatten die Experten der Atomaufsicht FANC vorgeworfen, gegen international anerkannte Bewertungsmaßstäbe für die Sicherheit von Kernkraftwerken zu verstoßen. Wolfgang Renneberg, ehemaliger Chef der deutschen Atomaufsicht, sprach sogar davon, dass es Hinweise gäbe, dass Risse im Reaktordruckbehälter möglicherweise bei der Genehmigung damals ignoriert wurden.

In der Jungen Welt vom 19. April hatte ich dazu ein Interview mit Renneberg geführt und einen Bericht unter dem Titel „Super-GAU möglich – Atomkraftwerke Tihange und Doel sind nukleare Pulverfässer. Tagung in Aachen schlägt Alarm“ geschrieben. In der gleichen Ausgabe kommentiert der Abgeordnete Hubertus Zdebel: „Mehr als ein Weckruf„. Über die Tagung in Aachen ist hier alles nachzulesen.

BUND: Versorgungssicherheit und mehr Klimaschutz – Sofortiger Atom- und schneller Kohleausstieg möglich

Ohne die Versorgungsicherheit in der Stromerzeugung zu gefährden, sind die schnellere Stilllegung von Kohlekraftwerken und der sofortige Atomausstieg möglich, stellt der BUND in einer neuen Untersuchung fest, die der Umweltverband heute in Berlin präsentierte. Es braucht den politischen Willen, das auch umzusetzen, forderte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger von der Bundesregierung. Mit einer Leistungsbilanz zeigt der Verband auf, wie ein beschleunigter Atom- und Kohleausstieg aussehen kann und wie das gegen Atomgefahren und für den Klimaschutz hilft.

UmweltFAIRaendern dokumentiert die heutige PM des BUND dazu. Der Link zur Untersuchung ist unten zu finden oder hier (PDF).

Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute einen Abschaltplan für Atomkraftwerke (AKW) und Kohlekraftwerke vorgelegt. Diese Analyse zeigt, dass das Stilllegen der klimaschädlichsten Kohlekraftwerke bis 2020 und eine deutliche Beschleunigung des Atomausstiegs in Deutschland möglich sind, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. „Der Abschaltplan ist eine Aufforderung an die politisch Handelnden endlich tätig zu werden“, erklärt der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger bei der Vorstellung des Abschaltplans in Berlin.

Der BUND hat in dem Abschaltplan eine konkrete Leistungsbilanz erstellt und nennt Kraftwerke sowie Jahreszahlen für die Abschaltung. Im Fokus stehen dabei die Jahre 2020 und 2023. Dieser Zeitraum gilt als besondere Herausforderung für die Versorgungssicherheit, da in ihn einerseits das gesetzliche Ausstiegsdatum der Atomkraft fällt. Andererseits muss gut die Hälfte der Kohlemeiler vom Netz, um das deutsche Klimaziel 2020 erreichen zu können.

Der BUND-Abschaltplan zeigt, dass das möglich ist und deutlich mehr Kohlekraftwerke kurzfristig vom Netz genommen werden können, als bisher diskutiert wird, und dass dies auch mit einer deutlichen Beschleunigung des Atomausstiegs verbunden werden kann. Im Ergebnis geht der Leistungsüberschuss in Deutschland zwar zurück, aber die Versorgung bleibt auch in Stunden ohne Sonne und mit wenig Wind gewährleistet. „Deutschland hat im ersten Quartal 2018 im Durchschnitt die Stromproduktion von fünf großen Kraftwerken exportiert. Allein vor diesen Hintergrund erstaunt es, dass die neue Bundesregierung sich nicht auf die kurzfristige Stilllegung der klimaschädlichsten Kohlekraftwerke verständigt hat“, sagt der BUND-Vorsitzende. „Wir wollen mit unserer Analyse zeigen, dass viel mehr möglich ist, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist.“

Könnte schneller vom Netz: AKW Grohnde

Der BUND-Abschaltplan legt dar, dass die Versorgungssicherheit gewahrt ist, wenn die Politik nicht weiter abwartet, sondern flankierend zu den Abschaltungen die Energiewende aktiv voran bringt. Die Berechnungen der Leistungsbilanz basieren dabei hauptsächlich auf Werten etwa der Bundesnetzagentur oder der Übertragungsnetzbetreiber. Abweichungen und andere Annahmen werden begründet. „Wir wollen mit unserer Analyse einen wichtigen Anstoß zu einer transparenten Debatte im Rahmen der Atomgesetz-Novelle und der sich konstituierenden Kohle-Ausstiegs-Kommission liefern“, erklärt Weiger.

In einer Abschaltliste für Kohlekraftwerke schlägt der BUND die Blöcke vor, die als erstes vom Netz müssten, um das Klimaziel 2020 erreichen zu können. Es geht um alle größeren Kohlekraftwerke, die vor 1990 ans Netz gegangen sind, um so die Kohlekapazität am Strommarkt auf 20 Gigawatt zu reduzieren. Als eine neue Maßnahme zur Ermöglichung eines sozialverträglichen Kohleausstiegs und der Absicherung der Versorgungssicherheit in Extremsituationen schlägt der Umweltverband die Einführung einer zusätzlichen Kohleausstiegsreserve in Höhe von sechs bis acht Gigawatt vor.

„Das Pariser Klimaabkommen erfordert den Ausstieg aus der Kohle noch vor 2030. Die Bunderegierung ist in der Verantwortung für das Erreichen der Klimaziele, sie muss den Ausstieg gesetzlich festschreiben und für einen gerechten Strukturwandel sorgen. Für das Erreichen des Klimaziels 2020 muss sie jetzt ein Sofortprogramm auf den Weg bringen. Weiteres Abwarten ist unverantwortlich“, so der BUND-Vorsitzende weiter. Durch die klimapolitische Untätigkeit der letzten Jahre hat sich das deutsche „Klimaproblem“ immer stärker zugespitzt. Nach den neueren Emissionsprognosen wird das deutsche Klimaschutzziel 2020 um zehn Prozentpunkte verfehlt.

Gleichzeitig zum Kohleausstieg können auch die Atommeiler schneller als gesetzlich vorgesehen vom Netz gehen. Die sieben AKW, die aktuell noch am Netz sind, bedeuten ein ständiges Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung und müssen so schnell wie möglich stillgelegt werden. Die Bundesregierung will die Novelle des Atomgesetzes bislang aber nicht zu einer echten Beschleunigung des Atomausstiegs nutzen. „Der BUND fordert den sofortigen Atomausstieg. Mindestens muss die aktuelle Überarbeitung des Atomgesetzes genutzt werden, um weitere Übertragungen von Strommengen gesetzlich zu verbieten“, sagt Weiger. Ohne diese Übertragung würden die AKW insgesamt zehn Jahre weniger laufen und die Produktion von 300 Tonnen hochradioaktivem Atommüll würde vermieden werden.

Raus aus Atom und Kohle und trotzdem die Energieversorgung sichern – dies ist möglich wenn die Energiewende vorangetrieben wird. „Es geht darum, die Erneuerbaren Energien engagiert weiter auszubauen und die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Energiewende, die im Wesentlichen auf Windenergie und Photovoltaik basiert, zu schaffen“, so Weiger. Dies bedeutet einen Ausbau von flexiblen dezentralen KWK-Kraftwerken, eine Reduktion des Stromverbrauchs, eine optimierte Auslastung der Stromnetze und eine deutliche Steigerung der Möglichkeiten zur Lastreduktion.

Den BUND-Abschaltplan finden Sie als PDF zum Download unter:

www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/kohle/kohle_bund_abschaltplan_kohle_atom.pdf

Grafiken zum BUND-Abschaltplan finden Sie unter:

https://www.bund.net/service/presse/pressebilder/aktionen/#c9852

BUND und Zukunftsrat Hamburg: Klimaschutz statt Vattenfall – Argumente zum Rückkauf der Fernwärme in Hamburg

Hamburg steht in der Pflicht, die Fernwärme von Vattenfall in diesem Jahr mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zu übernehmen und vollständig zu rekommunalisieren. Das schreibt der verpflichtende Volksentscheid  „Unser Hamburg – Unser Netz“ vor. Das gilt nicht nur für den rot-grünen Senat, sondern auch für die Bürgerschaft. Dass Vattenfall mit harten Bandagen kämpft, das lukrative Wärmegeschäft zu behalten und sein verlustträchtiges klimaschädliches Kohlekraftwerke Moorburg in die Fernwärme einbringen will, ist nicht verwunderlich, macht aber auch klar: Es geht um gutes Geld beim Geschäft mit der Wärme! Die Leichtfertigkeit, mit der CDU und FDP gegen diese verfassungsmäßige Übernahmeverpflichtung aus dem Volksentscheid an der Seite von Vattenfall streiten, ist erschreckend. Den Kohleausstieg in der Fernwärme bis 2025 strebt die Volksinitiative „Tschüss Kohle“ an. Damit spricht sich die Initiative auch gegen den Fernwärme-Anschluss von Moorburg aus. Zu der aktuellen Debatte zwischen Volksentscheid, finanziellen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen und wie mehr Klimaschutz in Hamburg ohne Vattenfall möglich wird, haben der BUND Hamburg und der Zukunftsrat jetzt Argumente zum Rückkauf der Fernwärme in Hamburg vorgelegt.

Wenn sogar der Konzernchef Tuomo Hatakka selbst nach Hamburg kommt (NDR), dann ist klar: Es geht um viel Geld für Vattenfall in Sachen Fernwärme. Und es geht darum, ob als Ersatz für das Kraftwerk Wedel künftig das Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg oder ein Konzept zum Umbau mit Erneuerbaren Energien, wie es der Senat anstrebt, zum Tragen kommt. Die Botschaft von Hatakka: Moorburg soll als Übergang dienen. Wenn das Unternehmen von bezahlbaren Preisen für die Kunden redet, dann meint es vor allem die eigenen wirtschaftlichen Interessen. Der BUND Hamburg spricht von einem „vergifteten Friedensangebot“ und bringt die absurde Botschaft von Hatakka auf den Punkt:

„Vattenfall kommt mit einem vergifteten Friedensangebot aus Stockholm. Es bleibt widersinnig, Klimaschutz und Kohleausstieg zu bekräftigen und gleichzeitig in Hamburg Investitionen in Millionenhöhe für eine Fernwärme-Leitung auf den Weg zu bringen, damit das derzeit offenbar unrentable Kohlekraftwerk Moorburg noch möglichst lange läuft.

Bürgermeister Tschentscher steht jetzt vor seiner ersten großen Bewährungsprobe: Er darf den Schweden nicht auf den Leim gehen und muss den Volksentscheid UNSER HAMBURG – UNSER NETZ konsequent umsetzen. Das heißt, auch das Fernwärmenetz vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen und eine Energieversorgung aus erneuerbaren Energien auf den Weg zu bringen“, so Manfred Braasch, Geschäftsführer des Umweltverbands.

Was kosten Klimaschutz und Demokratie? Hamburg muss Fernwärme von Vattenfall übernehmen

Kohle-Ausstieg: Hamburgs Umweltsenator und grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßen Volksinitiative „Tschüss Kohle“

UmweltFAIRaendern.de dokumentiert ein Papier, das der Zukunftsrat und der BUND Hamburg jetzt vorgelegt haben, in dem beide Organisationen Argumente aufzeigen, warum und wie die Fernwärme in die öffentliche Hand muss (hier ist der Text auch als PDF):

„Aktuelle Argumente zum Rückkauf der Fernwärme in Hamburg

Bis Ende 2018 soll der Rückkauf der Fernwärmeversorgung in die öffentliche Hand erfolgen – so sieht es der Volksentscheid UNSER HAMBURG – UNSER NETZ vor. Derzeit wird wiederholt in der Öffentlichkeit die Auffassung vertreten, dass – sollte der aktuelle Unternehmenswert der Fernwärme deutlich unterhalb des 2014 vereinbarten Mindestkaufpreises von 950 Mio. Euro liegen ‐ ein Rückkauf trotz bindender Wirkung des Volksentscheids nicht erfolgen könne. Dies sehen Zukunftsrat Hamburg und BUND Hamburg anders.

Der Hamburger Senat hat bisher zwei Ansätze für den Rückkauf des Fernwärmenetzes offenbar nicht in den Blick genommen und ausreichend geprüft: Erstens die kartellrechtliche Anfechtung des überhöhten Mindestkaufpreises für die Fernwärme als „Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung“, welcher verboten ist. Zweitens die Anwendung der in der Landeshaushaltsordnung (LHO) gebotenen Pflicht, bei öffentlichen Investitionen die gesamtgesellschaftlichen monetären und nicht monetären Kosten und Nutzen abzuwägen.

Für einen Rückkauf der Fernwärme sprechen vor allem klima‐ und energiepolitische Aspekte. Eine Energiewende mit der erforderlichen CO2‐Einsparung wird nur gelingen, wenn nicht das betriebswirtschaftliche Interesse von Vattenfall sondern das Allgemeinwohl maßgeblich ist.

Dazu im Einzelnen:

‐       Fernwärmeversorger sind in ihrem Versorgungsgebiet marktbeherrschende Unternehmen, die der kartellrechtlichen Kontrolle nach dem (Bundes‐)Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegen. Das GWB verlangt „angemessene“ Fernwärmepreise, in die die Kosten für das Netz und die Erzeugungsanlagen eingehen. Die Vereinbarung und Forderung eines überhöhten Mindestpreises für den Netzkauf kann deswegen einen „Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung“ darstellen. Das ist der Fall, wenn später ein erheblich niedrigerer Netzwert als der Mindestpreis ermittelt wird. Der feste Mindestpreis in der „Vereinbarung Wärme“ zwischen der Stadt und Vattenfall wäre dann unwirksam; der Preis muss neu verhandelt bzw. durch ein geeigneten Bewertungsverfahren ermittelt werden. Alle anderen Regelungen der Vereinbarung Wärme bleiben aber bestehen („Salvatorische Klausel“).

‐       Sollte die Rechtsprüfung nach dem GWB jedoch ergeben, dass der vereinbarte Mindestpreis keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt, steht auch die Landeshaushaltsordnung (LHO) einer Übernahme des Fernwärmenetzes in die öffentliche Hand nicht entgegen: Zwar muss der Senat bei der Entscheidung über den Kauf eines Fernwärmenetzes die eng unternehmensbezogenen Bewertungen berücksichtigen, wie sie die „Vereinbarung Wärme“ vorsieht. Er muss darüber hinaus jedoch auch nach den langfristigen Kosten fragen, die durch den Verzicht auf eine Übernahme entstünden

– von entgangenen Erträgen über unterbliebene Synergieeffekte (mit der Strom‐ und Gasversorgung) bis zu erhöhten möglichen CO2‐Abgaben im Zuge der geplanten Klimaschutzmaßnahmen.

‐     Nach § 7 Abs.2 LHO ist bei jeder finanzerheblichen Maßnahme eine Nutzen‐Kosten‐Untersuchung (NKU) vorzunehmen. Neben der betriebswirtschaftlichen Analyse sind auch die nicht monetarisierbaren („intangiblen“) Kosten und Nutzen darzustellen und zu bewerten. Die Einhaltung eines Volksentscheids mit politischer Zielsetzung (Klimaschutz und Energiewende) ist ein solcher nicht monetarisierbarer Nutzen. Der Leitfaden der Finanzbehörde zu Kosten‐Nutzen‐Analysen (2005) sagt ausdrücklich: „Bei … einem besonderen Gewicht der intangiblen Effekte kann das mit Hilfe der Kosten‐Nutzen‐Analyse ermittelte betriebswirtschaftliche Ergebnis sogar eine untergeordnete Rolle spielen und nur einen geringen Einfluss auf die Entscheidung haben.“

‐       Die Stadt kann das Fernwärmenetz zunächst auch nur unter Vorbehalt zum Mindestpreis übernehmen, um danach gerichtlich klären zu lassen, welcher Preis angemessen war, und den überzahlten Betrag dann zurückfordern. Diesen Weg sind die „Stromrebellen Schönau“ erfolgreich gegangen.

‐       Die LHO verbot im Übrigen auch nicht die Garantien für die HSH Nordbank, die finanzielle „Lösung“ des Konflikts beim Bau der Elbphilharmonie oder die riskante Übernahme weiterer Unternehmensanteile von Hapag Lloyd 2012. Immer ging es um „die Interessen der Stadt“ (Finanzsenator Tschentscher 2012). Die LHO‐Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verbieten weder die Abwehr von größeren Risiken noch die Wahrung des öffentlichen Interesses und die Erfüllung gesetzlicher, vertraglicher und Volksentscheids‐Verpflichtungen.

‐       Der Volksentscheid zum Rückkauf der Energienetze bindet Senat und Bürgerschaft, siehe Art.50 Abs.4a Landesverfassung. Erst im September 2017 haben sich alle Bürgerschaftsfraktionen bis auf die CDU zu einem Rückkauf der Fernwärme eindeutig bekannt (Drs. 21/10233). Dort heißt es: „Der Senat wird die Call‐Option zum Rückkauf der verbleibenden 74,9 Prozent zum 31.12.2018 ausüben und somit den Übergang des Fernwärmesystems in öffentliche Hand vollziehen.“ (Hinweis umweltFAIRaendern: Zu dem Antrag siehe auch hier: Unser Hamburg – Unser Netz: Senat rekommunalisiert Fernwärmeversorgung)

‐     „Verbindliches Ziel“ des Volksentscheids UNSER HAMBURG – UNSER NETZ ist eine „klimaverträgliche Energieversorgung aus erneuerbaren Energien“. Die Nachhaltigkeitsziele der UN von 2015 („Agenda 2030“), deren Umsetzung sich der Senat ebenfalls auf die Fahnen geschrieben hat (Drs. 21/9700), unterstützen dies: Ziel 7.2 fordert eine „deutliche Erhöhung“ des Anteils erneuerbarer Energie am globalen Energiemix bis 2030. Ziel 13 fordert „umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels“ und verweist auf die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen. Nur mit der Übernahme auch des Fernwärmenetzes („Ausübung der Call‐Option Wärme“ im November 2018) ist Hamburg in der Lage, die politischen Weichen für die geforderte Energiewende zu stellen. Eine Wärme‐Einspeisung aus dem Kohlekraftwerk Moorburg würde diese Zielsetzung konterkarieren.

‐       Das Fernwärmesystem der VWH versorgt statistisch jede fünfte Wohnung in Hamburg. Damit wird die Fernwärme zu einem zentralen Instrument, den Gebäudebestand bis 2050 nahezu klimaneutral zu entwickeln. Dieses Ziel der Bundesregierung ist auch in Hamburg umzusetzen. Ein verstärkter Einsatz erneuerbarer Wärme im Hamburger Fernwärmenetz bietet den Vorteil, dass bei einem Teil des Gebäudebestandes auf eine schwierige und teure Dämmung verzichtet werden kann. Der jetzige Betreiber Vattenfall setzt aktuell weiterhin auf Kohlewärme und blockiert den Einstieg in erneuerbare Wärme.

‐       Die kommunale Übernahme des Strom‐ und Gasnetzes ist bereits erfolgreich umgesetzt. Die Übernahme auch der Fernwärme in die Öffentliche Hand bietet die Chance, dass die Stadt betriebswirtschaftliche Synergien aus dem Betreiben aller drei Energienetze nutzt und damit attraktive Konditionen für die jeweiligen Kunden ermöglicht.

‐       Für die weitere Umsetzung der Energiewende sind eine sektorenübergreifend abgestimmte Entwicklung und die Verbesserung von Speichermöglichkeiten entscheidend. Mit dem Zugriff auf das Strom‐ und Gasnetz sowie die Fernwärmeversorgung mit ihren Erzeugungskapazitäten (KWK und zukünftig EE‐ Wärme) kann diese Herausforderung sehr viel besser koordiniert und gemeistert werden. Dies gilt z. B. für die Entwicklung von power‐to‐gas‐Kapazitäten.“

Hamburg, 26. April 2018

www.bund‐hamburg.de www.zukunftsrat.de

Petrolkoks-Skandal von BP muss einschneidende Konsequenzen haben

„Ich fordere die Bundesregierung und die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, unverzüglich einschneidende Konsequenzen aus den bekannt gewordenen Informationen zum Petrolkoks-Skandal der BP zu ziehen. Es kann nicht sein, dass sich ein einzelner Richter am Landgericht Bochum vorbildlich bemüht, die Verhältnisse aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, während Regierungen und Behörden die Hände in den Schoß legen“, betont der Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Hubertus Zdebel, der seine Fraktion im Umweltausschuss vertritt.

Zdebel weiter: „Das Verhalten der BP ergibt dabei ein eindeutiges Bild. Die gefährlichen Raffinerierückstände Ruß- und Ölpellets aus der Raffinerie der Ruhr Oel GmbH in Gelsenkirchen in Petrolkoks umzubenennen und Angaben zu Gefahrenmerkmalen in Sicherheitsdatenblättern herabzustufen, hat zu einem riesigen Umweltskandal geführt. So sind mindestens 30.000 Tonnen des Abfalls auf einer Deponie in Hünxe gelangt und drohen nun das Grundwasser zu verseuchen. Zu Gunsten des Profits wurden Umweltbelange weit hinten angestellt. Es ist daher unerlässlich, dass sich in dem derzeit laufenden Prozess auch die Manager von BP verantworten.

Doch dies alleine reicht nicht. Bei derartigen Praktiken ist es nicht ausreichend, lediglich Verantwortliche auszutauschen und für unzuverlässig zu erklären. Vielmehr muss es in solchen Fällen auch möglich sein, das Eigentum und Vermögen einer Firma am jeweiligen Standort einzuziehen. Hierfür muss die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen schaffen.

Auch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ist gefordert. Das fehlende Erkenntnisinteresse und mangelnde Einschreiten der Bezirksregierung Münster wirft Fragen nach der Ausbildung der dort Beschäftigten und ihrer Nähe zu den Interessen der Industrie sowie der geeigneten Behördenstruktur auf. Angesichts der strukturellen Defizite bedarf es grundlegender Veränderungen in der Behörde und eines Kontrollmechanismus, der verhindert, dass Industrieinteressen von der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde einfach abgesegnet werden. Zudem müssen die Möglichkeiten der Kontrolle durch die Öffentlichkeit verbessert werden. Die von der Landesregierung lautstark propagierte Ideologie der ‚Entfesselung‘ hat sich angesichts des Petrolkoks-Skandals jedenfalls selbst ad absurdum geführt.

Zudem muss die Landesregierung für eine veränderte Zielsetzung der Staatsanwaltschaften in NRW sorgen. Lediglich gegen kleinere Abfallentsorger zu verhandeln, Konzernmitarbeiter des Abfallproduzenten BP aber nicht anzuklagen, ist nicht akzeptabel. Denn dies würde den Konzernen zeigen, dass sie nicht befürchten müssen, sich für ihr Handeln verantworten zu müssen.“

Zdebel warnt vor Behindertenfeindlichkeit der AfD auf dem Katholikentag

„Es ist Zeit, dass das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZDK) die Reißleine zieht und den AfD-Politiker Volker Münz endlich vom Podium des Katholikentages auslädt“, fordert der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE). Hintergrund ist Münz‘ öffentliche Verteidigung einer AfD-Anfrage im Bundestag, welche sich gegen Menschen mit Behinderung richtet. Darin versuchte die AfD eine Verbindung herzustellen zwischen Behinderung, Inzest und Migration, was einen Aufschrei und Proteste von 18 Sozialverbänden in ganz Deutschland zur Folge hatte.

Zdebel weiter: „Die katholische Kirche beruft sich gerne positiv auf Kardinal von Galen, der sich gegen das Ermordungsprogramm der Nazis gegen Menschen mit Behinderungen wehrte. Wäre sie konsequent, darf sie keine Bühne bieten für Politiker, die Behindertenfeindlichkeit rechtfertigen.

Außerdem ist Volker Münz Unterzeichner der sogenannten ‚Erfurter Erklärung‘ – dem Gründungsdokument des neofaschistischen Höcke-Flügels innerhalb der AfD. Ich warne davor, solchen Wölfen im Schafspelz ein Podium zu bieten.“

DIE LINKE wird sich an den Gegenprotesten zur AfD auf dem Katholikentag beteiligen.

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