100 Jahre Ende des deutschen Kolonialismus: Initiativen zur Dekolonisierung stellen Forderungen

Dokumentation: Anlässlich des 100. Jahrestages des Endes der deutschen Kolonialherrschaft am 25.11.1918 fordert das bundesweite Netzwerk von Initiativen zur Dekolonisierung der Erinnerungskultur in Deutschland Bund, Länder und Kommunen zu einer unmissverständlichen Anerkennung des deutschen Kolonialismus als Unrechtsherrschaft auf. Folgend die konreten Forderungen des Netzwerkes, das sich u.a. für die schnellstmögliche Rückgabe der verschleppten menschlichen Gebeine und kulturellen Schätze von Kolonisierten ausspricht.

Doku: Bundesnetzwerk fordert Anerkennung von Kolonialismus als Unrechtsherrschaft

Berlin, 23. November 2018

„100 Jahre nach dem Ende des deutschen Kolonialreichs: Erklärung des bundesweiten Netzwerks zur Dekolonisierung der Erinnerungskultur

Am 25. November 2018 jährt sich das Ende des deutschen Kolonialreichs in Afrika, Ozeanien und Asien zum 100. Mal. Die brutale Durchsetzung deutscher Interessen während der 35-jährigen direkten Kolonialherrschaft kostete schätzungsweise einer Million Menschen – vor allem afrikanischer Herkunft – das Leben. Nicht nur Deutschlands Genozid an den Herero und Nama, sondern auch der Maji-Maji-Krieg und der Feldzug Lettow-Vorbecks im Ersten Weltkrieg in Ostafrika waren Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Doch die Kolonialzeit hat nicht nur die ehemaligen Kolonien nachhaltig verändert. Zwar sind Kolonialismus und antikolonialer Widerstand aus dem kollektiven Gedächtnis der deutschen Mehrheitsgesellschaft verdrängt worden. Trotzdem ist auch diese Gesellschaft von 600 Jahren europäischem Kolonialismus entscheidend geprägt. Davon zeugt der anhaltende strukturelle und institutionelle Rassismus. Das spiegelt sich in Hunderten von kolonialrassistischen Straßennamen und Denkmälern wider. Das belegt die Anwesenheit Tausender sterblicher Überreste, die für menschenverachtende Forschungen in deutsche Sammlungen verschleppt wurden. Daran erinnern zehntausende, im kolonialen Gewaltkontext angeeignete Kulturgüter in deutschen Museen.

Der koloniale Raubbau an Mensch und Natur setzt sich heute als andauernde globale Ungerechtigkeit, als ungleiche Verteilung von Reichtum, Ressourcen und politischem Einfluss fort.  Besonders betroffen von struktureller Benachteiligung sind Menschen in Afrika und in der afrikanischen Diaspora. Um darauf hinzuweisen und den Beitrag von Menschen in Afrika und in der afrikanischen Diaspora an der Aufarbeitung der daraus erwachsenden Herausforderungen zu würdigen, haben die Vereinten Nationen 2015 die International Decade for People of African Descent ausgerufen.

Aus diesen Gründen begrüßen wir, dass die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag 2018 die Kolonialzeit erstmals als eines der zentralen Themen der Erinnerungskultur in Deutschland benannt hat. Zugleich protestieren wir entschieden gegen ihre Auffassung, dass es dabei nur um die „deutsche Kolonialgeschichte“ gehen würde. Denn nicht nur ist Kolonialgeschichte eben keine nationale, sondern eine verwobene Geschichte Kolonisierender und Kolonisierter, welche nicht länger einseitig von Deutschland aus interpretiert werden darf. Es ist vor allem auch nicht hinnehmbar, dass der deutsche Kolonialismus – im Gegensatz zu der im Koalitionsvertrag eindeutig verurteilten NS-Terrorherrschaft und zum ebenfalls kritisch bewerteten SED-Regime – nicht explizit als Unrechtsherrschaft anerkannt wird.

Wir fordern die Bundesregierung, die Bundesländer und die Kommunen dazu auf:

–            den Kolonialismus entsprechend Art. 14 der Erklärung der UN-Weltkonferenz gegen Rassismus von Durban 2001, welche die Bundesregierung unterzeichnet hat, als Unrecht zu benennen und unmissverständlich zu verurteilen.

–            jegliche Forschung an menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten, die nicht der Rückführung dieser Gebeine dient, sofort zu stoppen. Die Identifizierung und Rückgabe der für kolonialrassistische Forschungen missbrauchten human remains ist eine der dringlichsten geschichtspolitischen Aufgaben unserer Zeit und soll gemeinsam mit Expert*innen der Herkunftsgesellschaften erfolgen. Die betroffenen, ehemals kolonisierten Staaten und Gemeinschaften sind umgehend über den Verbleib ihrer verschleppten Vorfahr*innen und zu informieren, die in einer Online-Datenbank verzeichnet werden müssen.  Zur schnellstmöglichen Bewältigung dieser Aufgabe sollen kurzfristig ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Wer 600 Millionen Euro für den Aufbau des Humboldt Forums im Berliner Schloss ausgibt, darf an dieser Stelle nicht von fehlenden Geldern sprechen.

–            dem Beispiel der Bundesländer Hamburg und Berlin zu folgen, welche die Nachfahr*innen der Opfer des deutschen Genozids (1904–08) an den Herero und Nama bereits um Entschuldigung gebeten haben. Es ist nicht hinnehmbar, dass eine Anerkennung des Genozids und eine offizielle Bitte um Entschuldigung durch den Bundestag und die Bundesregierung trotz jahrelanger deutsch-namibischer Regierungsverhandlungen noch immer nicht erfolgt ist. Nach der UN-Deklaration für die Rechte indigener Völker dürfen die selbst bestimmten Vertreter*innen der Herero und Nama nicht länger von diesen für sie entscheidenden Verhandlungen ausgeschlossen werden. Im Rahmen des von ihnen geforderten Trialogs soll auch über die Höhe der an die Herero- und Nama-Gemeinschaften zu zahlenden Entschädigungen für den von der deutschen Regierung im Rahmen des Genozids vollzogenen Land- und Viehraub verhandelt werden.

–        die offenbar über Jahrzehnte vernachlässigte Provenienzforschung zu Kulturobjekten aus kolonialen Kontexten in deutschen Museen und Sammlungen mit erheblich mehr finanziellen Mitteln auszustatten und voranzutreiben. Die Objektgeschichten, die Umstände der ungleichen Aneignung oder des Kulturgüterraubs müssen in enger Zusammenarbeit mit Expert*innen aus den betroffenen Gesellschaften erarbeitet sowie sukzessive und mehrsprachig in eine öffentlich zugängliche Online-Datenbank gestellt werden. Über den Verbleib der in kolonialen Gewaltkontexten angeeigneten Kulturschätze sollen die betroffenen Gesellschaften proaktiv informiert werden.

–            der geplanten Rückgabe von Objekten aus Hendrik Witboois Privatbesitz durch Baden-Württemberg zeitnah weitere Restitutionen von gewaltsam angeeigneten Kulturgütern folgen zu lassen. Den Vorschlag eines Verleihs erbeuteter Objekte an die Herkunftsgesellschaften, wie er für die einzigartigen Benin-Bronzen angedacht ist, lehnen wir als Zumutung für die Enteigneten ab. Vielmehr muss die Restitution aller Objekte aus kolonialen Kontexten, deren rechtmäßiger Erwerb nicht nachweisbar ist, angeboten werden. Die Voraussetzungen für eine Rückgabe solcher Kulturschätze aus der Zeit 1884–1918, in der Teile Afrikas, Ozeaniens und Asiens unter deutscher Herrschaft standen, sollen im Laufe der kommenden vier Jahre geschaffen werden.

–            umfassende Konzepte zur kritischen Auseinandersetzung mit der Kolonialgeschichte und seinen Folgen sowie zur Dekolonisierung der Erinnerungskultur auf der Ebene des Bundes, der Länder und Kommunen zu erarbeiten. Diese Konzepte sollen unter maßgeblicher Beteiligung der Nachfahr*innen Kolonisierter und in enger Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Initiativen erstellt und umgesetzt werden.

–            am Platz der Berliner Afrika-Konferenz 1884/85 und in anderen Städten in Deutschland Mahnmale für die Opfer von Kolonialismus, Versklavung und Rassismus sowie Lern- und Gedenkstätten zu errichten. Bei der Konzeption solcher Erinnerungsorte sind die bundesweiten und regionalen Organisationen der Nachfahr*innen Kolonisierter von Beginn an maßgeblich einzubeziehen. Diese Erinnerungsorte sollen wie jene zur NS-Terrorherrschaft und zum SED-Regime in der Gedenkstättenkonzeption des Bundes Berücksichtigung finden. Bei der Errichtung und Ausstattung von Mahnmalen sowie Lern- und Gedenkstätten in Deutschlands ehemaligen Kolonien sollen die Nachfahr*innen der Kolonisierten finanziell unterstützt werden.

–            Straßen, die durch ihren Namen Kolonialakteur*innen und -verbrecher*innen ehren oder rassistische Fremdbezeichnungen fortschreiben, in Würdigung von Persönlichkeiten des antikolonialen Widerstands umzubenennen. Die Benennungsgeschichten der Straßen sollen in der Folge auf einer Informationstafel sichtbar gemacht werden. An Straßen, deren Namen durch Ortsbezeichnungen oder auf andere Weise einen Bezug zur Kolonialgeschichte herstellen, braucht es kritische Kommentierungstafeln.

–            den schulischen und universitären Geschichtsunterricht zu globalisieren und zu diversifizieren. Der kritischen Auseinandersetzung mit dem europäischen Kolonialismus und Rassismus sowie der Erinnerung und Würdigung des antikolonialen Widerstands muss ein zentraler Platz in den Lehrplänen von Schulen, Universitäten und Fortbildungseinrichtungen für Lehrkräfte eingeräumt werden. Die Zusammenarbeit von Bildungsinstitutionen mit externen Bildungsexpert*innen aus Initiativen zur Dekolonisierung und gegen Rassismus ist stärker zu fördern. Das neue Bundesprogramm „Jugend erinnert“ soll thematisch um die kritische Auseinandersetzung mit dem europäischen und deutschen Kolonialismus erweitert werden. Zudem soll eine namibisch-deutsche Schulbuchkommission einberufen werden.

–            die öffentlichen Museen zu dekolonisieren. In ihrer Repräsentation basieren die meisten europäischen Museen noch heute auf den eurozentrischen und nationalistischen Ideen des 19. Jahrhunderts, die zu einer rassistischen Konstruktion des außereuropäischen „Anderen“ geführt haben. In den Ausstellungsnarrativen wird die gewaltvolle Kolonialgeschichte zudem oft verharmlost oder verschwiegen. Die Nachkommen der Kolonisierten müssen als maßgebliche Expert*innen eingeladen werden, um in den Museumsteams eingebunden zu werden.“

Die am Bundestreffen der Initiativen zur Dekolonisierung der Erinnerungskultur am 17./18. November 2018 in Berlin teilnehmenden Organisationen:

AfricAvenir International

AFROTAK TV cyberNomads

Arbeitskreis Hamburg Postkolonial

Arbeitskreis Koloniales Vergessen. Quo Vadis, Hamburg?

Arbeitskreis Panafrikanismus München

Arca – Afrikanisches Bildungszentrum e. V.

Augsburg postkolonial

Berlin Postkolonial

Berliner Entwicklungspolitischer Ratschlag – BER

Bielefeld Postkolonial

Cottbus postkolonial und postsozialistisch

Decolonize Hannover

decolonize Jena

Decolonise Academia; Tübingen

Düsseldorf postkolonial

Dresden Postkolonial

FuturAfrik – Forum für Globale Gerechtigkeit

Halle Postkolonial

Initiative Schwarze Menschen in Deutschland – ISD

kassel postkolonial

Kirchliche Arbeitsstelle Südliches Afrika – KASA

Leipzig Postkolonial

[muc] münchen postkolonial

Potsdam postcolonial

Schwarze Diaspora Hochschulgruppe Potsdam

Tanzania-Network.de

 

Kehrtwende Bundesumweltministerium: Belgische AKWs Tihange und Doel irgendwie sicher

Das WDR Magazin MONITOR nimmt heute Abend in einem Beitrag den Kurswechsel der Bundesregierung in Sachen Sicherheitsrisiken der belgischen Atommeiler Tihange 2 und Doel 3 ins Visier: „Belgische Risiko-Reaktoren: Die erstaunliche Kehrtwende der Bundesregierung“ überschreibt das Magazin den Bericht und schreibt in der Vorankündigung: „Seit Jahren bestimmen die belgischen Atomreaktoren Tihange 2 und Doel 3 aufgrund zahlreicher Sicherheitsprobleme die Schlagzeilen. Die Menschen in den Grenzregionen leben in dauernder Sorge vor einem Atomunfall. Die Bundesregierung forderte lange ihre Abschaltung. Doch jetzt sieht sie in den beiden Reaktoren plötzlich kein besonderes Sicherheitsrisiko mehr – und bezieht sich dabei auf ein Gutachten, das eine solche Aussage gar nicht hergibt. Zahlreiche internationale Atomexperten warnen jetzt: Die Bundesregierung habe grundlegende Sicherheitsprinzipien aufgegeben.“ Ein Exportverbot für Uranbrennstoffe ist nächste Woche im Bundesrat anhängig. Im Bundestag berät der Umweltausschuss Anträge der Grünen und LINKEN zur Stilllegung der deutschen Uranfabriken. (Text des Beitrags als PDF beim WDR, Video bei Youtube)

Gemeint ist eine Stellungnahme zu den Rissbefunden in den beiden Reaktorblöcken der belgischen Alt-AKW, die im Auftrag der Reaktorsicherheitskommission (RSK) erarbeitet worden ist. Die RSK wiederum ist das Beratungsgremium der Bundesregierung in allen Atomenergiefragen. Im Ergebnis dieser Studie, die vielfach als befangen und von der Atomlobby maßgeblich beeinflusst kritisiert wurde, kommt das Bundesumweltministerium zu einer Kurskorrektur was die Forderung nach einer sofortigen Stilllegung der beiden belgischen Reaktorblöcke angeht. Während die frühere Ministerin Barbara Hendricks wegen zahlreicher nicht ausreichend geklärter Probleme hinsichtlich der vielen Tausend Risse in den Reaktorblöcken eine solche Abschaltung forderte, kommt die RSK-Studie zu der Aussage, dass nunmehr alle Fragen weitgehend geklärt wären und eine Abschaltung nicht mehr erforderlich wäre. Eine Position, die das BMU unter der neuen Umweltministerin Svenja Schultze übernahm.

Die RSK-Studie wurde massiv kritisiert, weil an ihr unter anderem Mitarbeiter des Atomkonzerns EDF-Framatome mitgearbeitet hätten. Der französische Atomkonzerne ist außerdem Anteilseigner an den belgischen Atommeilern. Auch in der RSK gibt es Mitglieder aus dem Atomkonzern EDF-Framatome-Areva. Die Tagesschau berichtete: „Die Reaktoren Doel 3 und Tihange 2 seien weitgehend unbedenklich – so ein Gutachten. Doch daran haben Mitarbeiter eines Atomkonzerns mitgewirkt, der von einem Weiterbetrieb der Reaktoren profitieren würde.“

Dort wird auch eine massive Kritik an der RSK Studie zitiert: „Kritik an der RSK und ihrem jüngsten Gutachten kommt auch aus Baden-Württemberg. Der Chef der Atomaufsicht des Landes, Gerrit Niehaus, wirft dem Vorsitzenden der Kommission in einer Mail schwere methodische Fehler vor. „Von einem hochrangigen Expertengremium, das nach seinem Selbstverständnis das Bundesumweltministerium nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zur Schadens- und Risikovorsorge berät, ist mehr zu erwarten, als eine ingenieurtechnische Abarbeitung vorgelegter Untersuchungen“, heißt es in dem Schreiben, das dem WDR vorliegt. Niehaus kommt zu dem Schluss: „Das Risiko eines katastrophalen Unfalls ist nicht mit der Sicherheit ausgeschlossen, die Recht und Gesetz verlangen.““ Der Linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel forderte als Reaktion auf diese Filzstudie denn auch „inhatliche und personelle Konsequenzen„.

Die belgischen Atommeiler werden von den deutschen Uranfabriken in Gronau und Linken mit Brennstoffen versorgt. Die beiden Uranfabriken sind bis heute vom Atomausstieg ausgenommen, verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen und versorgen hunderte von Atommeiler in aller Welt mit dem Kernbrennstoff. Anti-Atom-Gruppen und Verbände sowie die Fraktionen von DIE LINKE und Die Grünen fordern seit Jahren, diese beiden Uranfabriken endlich stillzulegen. Anträge dazu sind derzeit zur Beratung im Umweltausschuss des Bundestages anhängig.

Während die CDU sich für ein Exportverbot von Uranbrennstoffen aus diesen Anlagen in Gronau und Lingen für die gefährlichsten belgischen Alt-Reakoren ausspricht, lehnt sich insgesamt aber die Stilllegung ab. Die SPD im Bundesumweltministerium wiederum vertritt die Auffassung, dass nur eine komplette Stilllegung nach Atomgesetz ein Exportverbot erlaube. Einzelne Anlagen aus der Belieferung auszuschließen, so hatte das BMU per Gutachten ermittelt, würde nach EU-Recht nicht zulässig sein. In den Koalitionsvertrag haben SPD und CDU daher die Prüfung einer „rechtsssicheren Möglichkeit“ zum Exportverbot vereinbart. Einen Vorschlag, wie es nun weitergehen könnte, gibt es bislang nicht. Aber: Mit der Kurskorrektur im BMU, dass die Stilllegung der Riss-Reaktoren Tihange 3 und Doel 2 gar nicht nötig ist, wäre nach dieser Logik auch keine Handlung mehr erforderlich. Es sei denn, dass die SPD wie Grüne und Linke schlicht die Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen allein deshalb für erforderlich halten, weil es nicht hinnehmbar oder gar nachvollziehbar ist, warum Deutschland zwar aus der Atomenergienutzung aussteigt, weltweit aber Atommeiler mit Brennstoff versorgt.

Im Bundesrat wird nächste Woche ein Antrag des Landes Baden-Württemberg zum Exportverbot von Kernbrennstoffen für eine Reihe von Uralt- und Risisko-Reaktoren im grenznahen Ausland zu Deutschland behandelt. Genannt werden die Atomkraftwerke Fessenheim, Cattenom und Chooz (jeweils Frankreich), Gösgen, Mühleberg, Leibstadt und Beznau (jeweils Schweiz), Temelin und Dukovany (jeweils Tschechien), Tihange und Doel (jeweils Belgien) sowie Borssele (Niederlande). Auf der Seite des Bundestages ist der Antrag hier als PDF zur Ansicht. Das Bundesland NRW unter Ministerpräsident Armin Laschet hat schon angekündigt, diesen Antrag nicht zu unterstützen, freilich bislang ohne einen eigenen Vorschlag einzubringen, wie denn die eigenen Ankündigungen zu einem Exportstopp umgesetzt werden sollen. (Antrag siehe auch hier direkt)

Rebecca Harms, Europaabgeordnete der Grünen, legte jüngst eine Studie vor, die Ermittlungsdefizite bei den Sicherheitsfragen auch in dem Block 1 des belgischen AKW Tihange aufzeigt.  Prof. Dr. Manfred Mertins. Auch Monitor hatte darüber bereits in diesem Frühjahr berichtet. Unter anderem war dort zu lesen: „Der Gutachter und frühere Mitarbeiter der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS), Manfred Mertins, hält Tihange-1 für ähnlich riskant wie die beiden bislang in der öffentlichen Kritik stehenden Reaktoren Tihange-2 und Doel-3 und fordert, dass man auch bei Tihange-1 „darauf drängen müsste, die Anlage in überschaubarer Zeit abzustellen“.“ Das Gutachten von Mertins ist hier als PDF verfügbar.

Ohne Strom und warmes Wasser? 344.000 Haushalte abgeschaltet

Immer mehr Stromabschaltungen in privaten Haushalten: Im Jahr 2017 sind nach Angaben der Bundesnetzagentur fast 344.000 Haushalte betroffen. Rund 14.000 mehr als im Vorjahr. Insgesamt in 4,8 Millionen Fällen wurden wegen ausstehender Zahlungen KundInnen von den Stromanbietern mit einer Stromsperre bedroht. Oftmals sind es Hartz-IV-Betroffene. „Gut sieben Prozent von ihnen wurde der Strom dann tatsächlich abgestellt.“ Das berichtet die Tagesschau mit Bezug auf eine Meldung der Agentur dpa, die den Entwurf zum Monitoring-Bericht der Netzagentur vorliegen hat. Eine Stromabschaltung ist existenziell für die Betroffenen: Denn mit dem Strom werden oft auch Kochen, Warmwasser und Heizen, aber auch Computer, Internet und Kommunikation abgeschaltet und ganze Familien schwer getroffen. Bisherige Monitor-Berichte sind hier online bei der Netzagentur. Der Bericht von 2017 ist hier direkt als PDF. Im September 2018 kritisierte der Sozialverband Deutschland diese Stromsperren. Die Caritas stellte klar: Stromsperren sind tabu.

In Hamburg ist seit Oktober letzten Jahres in mehr als 8.100 Haushalten der Strom gesperrt worden, seit Jahresbeginn 2018 ging schon in über 5.800 Hamburger Wohnungen das Licht aus. Dies verlautete der Hamburger Senat auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) der LINKEN.  Allein in NRW sollen in 2017 laut dem noch nicht veröffentlichten Monitor-Bericht zufolge rund 98.000 Haushalte betroffen sein. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion Die Linke) kritisiert „Stromsperren sind eine Bankrotterklärung des Sozialstaats“ und fordert ein gesetzliches verbot.

Überzeugung statt Wissenschaft: Bayern kein Atomendlager-Standort

Eine klare Ansage der neuen Regierungskoalition zwischen CSU und „Freien Wählern“: Ein Atommüll-Endlager kommt in Bayern nicht in Frage. Zwar hat Bayern jahrzehntelang intensiv von der Atomstromproduktion profitiert. Mit den hochradioaktiven Müllbergen aber sollen sich doch bitte andere, am besten die Niedersachsen, befassen. Offenkundig ist man in Bayern mit dem derzeitigen Grundsatz bei der Endlagersuche, diese möge nach klaren wissenschaftlichen Gesichtspunkten ablaufen, nicht im Einklang. Stattdessen werden Überzeugungen betont: „Wir denken beim Schutz unserer Heimat über Generationen hinaus. Wir sind überzeugt, dass Bayern kein geeigneter Standort für ein Atomendlager ist“, heißt es kurz und bündig im Koalitionsvertrag (PDF) auf Seite 31. Von laufenden Risiko-Atommeilern und Zwischenlagern mit hochradioaktivem Atommüll schweigt der Vertrag – auch von den anstehenden Castor-WAA-Rücktransporten in das Zwischenlager Isar. Der BUND in Bayern fordert von der Staatsregierung bzw. dem neuen bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber, dass „endlich Sicherheit zur ersten Priorität bei atomaren Anlagen“ erhoben werde.

„Atommüll besser nicht in Bayern“ gilt nicht nur für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle, sondern auch für die Zwischenlager und die anstehenden Rücktransporte aus der Wiederaufarbeitung deutschen Mülls aus Sellafield und La Hague. Die Gemeinde Niederaichbach direkt gegenüber vom Zwischenlager an den AKWs Isar 1 und 2 will, dass diese sieben Castoren doch besser auch nach Gorleben und nicht in die bayerische Heimat sollen. Mit diesem Zeil betreibt Bürgermeister Josef Klaus sogar eine von inzwischen über 4.000 Menschen unterschriebene Onlinepetition. Auch die Zwischenlager in Biblis, Brokdorf und Philippsburg sind von solchen Castor-Rücktransporten aus dem Ausland betroffen.

  • Die Landtagswahl in Bayern vom 14. Oktober 2018 hat eine Koalition aus CSU und Freie Wähler ergeben. Die beiden Parteien haben am 5. November 2018 den Koalitionsvertrag mit dem Titel „Für ein bürgernahes Bayern – menschlich, nachhaltig, modern“ unterzeichnet. Er bildet die Grundlage für die künftige Regierungsarbeit im Freistaat.
  • Zum Koalitionsvertrag auf der Seite der CSU: http://q.bayern.de/koalitionsvertrag-csu
  • Zum Koalitionsvertrag auf der Seite der Freien Wähler: http://q.bayern.de/koalitionsvertrag-freiewaehler

Dokumentation PM BUND Bayern:
Der neue Bayerische Umweltminister Thorsten Glauber muss endlich Sicherheit zur ersten Priorität bei atomaren Anlagen erheben

Aus Sicht des BUND Naturschutz in Bayern e.V. stellt die Bayerische Staatsregierung die Interessen der Betreiber nuklearer Anlagen immer wieder vor die Sicherheitsbelange der Menschen.

14.11.2018 „Der neue Bayerische Umweltminister Thorsten Glauber hat ein schweres Erbe übernommen. Der Atomstaat Bayern aus den Zeiten von Franz-Josef Strauß wird bis heute in seinem Umweltministerium weiterverwaltet. Wir fordern Umweltminister Glauber auf dies nun endlich zu beenden. Es gibt zu viele konkrete Beispiele bei denen die Gefahren der tödlichen Atomenergie in Bayern heruntergespielt werden und die Betreiber ihre Interessen durchsetzen dürfen. Das muss grundsätzlich anders werden“, fordert Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Um nur einige gefährliche Beispiel zu nennen:

(1) Im Forschungsreaktor Garching FRM II bei München kommt weiterhin gefährliches, hochangereichertes, das heißt also Atomwaffen-geeignetes, Uran zum Einsatz. Der BUND Naturschutz fordert – dieser Einsatz muss umgehend gestoppt werden.

(2) In Bayern laufen weiterhin zwei Atomkraftwerke, Gundremmingen C und Isar II. Es gibt hinreichend Sicherheitsbedenken zu Gundremmingen C um diesen Reaktor sofort in 2019 abzuschalten. Die Strommengenbegrenzungen des Atomgesetzes gäben ausreichend rechtliche Grundlage, den Atomreaktor Isar II Mitte 2020 abzuschalten. Der BUND Naturschutz fordert – Gundremmingen C und Isar II sofort abzuschalten.

(3) Atomreaktoren in Bayern produzierten und produzieren hochradioaktiven Atommüll. Der BUND Naturschutz fordert – Bayern muss sich an einer Suche nach einem atomaren Endlager beteiligen.

(4) Bayern hat Atommüll produziert und an Wiederaufbereitungsanlagen versandt, zum Beispiel im britischen Sellafield. Dort wurden die noch technisch und wirtschaftlich nutzbaren Anteile extrahiert, der hochradioaktive Rest kommt nun zurück. Der BUND Naturschutz fordert – Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Entscheidungsverfahren!

(5) Heute lagert der Atommüll an den Standorten der Atomreaktoren in atomaren Zwischenlagern – geprüft und genehmigt bis ca. 2046. Da sich die Endlagersuche hinzieht, wird der Atommüll dort bis Ende des Jahrhunderts lagern. Der BUND Naturschutz fordert – umgehend eine öffentliche und transparente Diskussion und Neueröffnung der Genehmigungsverfahren!

(6) Die Betreiber PreussenElektra und RWE planen nun den Abriss der stillgelegten Atomreaktoren. Wir begrüßen die Stilllegung. Aber wir fordern echte Stilllegungsverfahren und konsequente Fortschritte für die Sicherheit der Bevölkerung und nicht einen gefährlichen Abriss unter laufender Betriebsgenehmigung. Die Kritik des BUND Naturschutz verhallten ungehört, deshalb musste der Verband gegen die Genehmigungen des Umweltministeriums klagen.

„Viele atomare Baustellen! Der neue Umweltminister Glauber muss hier endlich für unsere Sicherheit in Bayern aktiv werden!“ so Mergner weiter.

Pressekontakt für Rückfragen:

Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz,
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Tel.: 0151-5048-9963

Anlagen

(I) Positionspapier „Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle“

Eine fundierte Gegenstimme der Zivilgesellschaft zum Komplex von Betreibern und Genehmigungsbehörden versuchen Initiativen, Umweltverbände, wie auch der BUND e.V., und kritische Wissenschaftler*innen in regelmäßigen Treffen zu entwickeln, der „Atommüllkonferenz“. Im Herbst 2018 ist dort ein Positionspapier „Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle“ erarbeitet worden.

(II) Atommüll – Eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland.

Atomreaktoren liefern Strom und produzieren neues radioaktiv tödlich strahlendes Material. Bis Ende 2022 werden aus der sogenannten friedlichen Nutzung der Atomenergie in Deutschland ca. 350 Castoren in den atomaren Zwischenlagern der Bundesrepublik lagern. Der Inhalt nur eines Castors weist eine Strahlung von über 100 Billiarden Becquerel (über 1017 Bq) auf – das entspricht in etwa der Menge langlebiger radioaktiv strahlender Isotope, wie diese beim Atomunfall von Tschernobyl 1986 insgesamt freigesetzt und über Europa verteilt wurden. Eine Bestandsaufnahme zu Atommüll in Deutschland, der „Sorgenbericht“ der Atommüllkonferenz, wurde im August 2013 vorgelegt, und wird laufend aktualisiert.

www.atommuellreport.de/themen/atommuell/einzelansicht/radioaktive-abfaelle-mengenuebersicht.html

www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/bund-naturschutz-und-die-bayern-allianz-fuer-atomausstieg-und-klimaschutz-stellen-den-atommuell-sorg.html

Hintergrund

Kein Betrieb des Forschungsreaktors FRM II in Garching bei München mit Atomwaffen-fähigem Nuklearmaterial.

„Wir kritisieren den Einsatz hochgefährlichen nuklearen Brennstoffs im Forschungsreaktor Garching FRM II. Wir sehen beim Verhalten der Bayerischen Staatsregierung durchaus grundsätzliche rechtliche Probleme. Die dritte Teilerrichtungsgenehmigung zum FRM II in Garching war eindeutig. Diese wurde unter der Vorgabe erteilt, dass bis Ende 2010 auf niedriger angereichertes Uran umgerüstet wird, Ziel war den Anteil Uran 235 auf kleiner 50 Prozent zu senken. Die Verlängerung dieser Frist bis Ende 2018 war bereits fragwürdig. Die weitere Fristverlängerung und die Rechtsauffassung der Staatsregierung können wir nicht nachvollziehen. Die Bayerische Staatregierung argumentierte sinngemäß, dass die Auflage der Genehmigung nicht bindend sei, wenn die Umrüstung nicht im Rahmen des aktuellen Standes der Technik möglich wäre. Ist dieses seltsame Rechtsverständnis darin begründet, dass die Bayerische Staatsregierung zugleich Betreiberin und Aufsichtsbehörde ist?“ hinterfragt Karin Wurzbacher, bis 2016 Sprecherin des Landesarbeitskreises Energie und Klima des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

„14 Jahre sogenannter Forschungsbetrieb mit gefährlichem hochangereichertem Uran sind genug. Wenn die Umrüstung nicht möglich ist, dann muss der Betrieb des FRM II eingestellt werden. Wir fordern auch Transporte von atomwaffenfähigem nuklearem Material von Garching nach Ahaus in Westfalen zu untersagen. Die sichere Zwischenlagerung und Konditionierung dieses Atommülls muss am Standort Garching erfolgen!“, so Wurzbacher weiter.

Der BUND Naturschutz in Bayern begründet seine Forderung Abschalten oder Umrüsten auf niedriger angereichertes Uran auf das Versagensermessen der Genehmigung (3. TEG, 4.2.2, S. 83f). Dort wird in der Begründung ausgeführt: “ … Daher ist ein Betrieb des FRM II mit dem jetzt genehmigten Brennstoff mit einem Anreicherungsgrad von bis zu 93,2 % Uran-235 jedenfalls über den 31.12.2010 hinaus im Hinblick auf die Proliferationsvorsorge nicht hinnehmbar. Im Rahmen der Ermessensausübung konnte von der Versagung der beantragten Genehmigung jedoch abgesehen werden, weil in Abschnitt III. 9 der Inhalts- und Nebenbestimmungen eine unverzügliche Umrüstung des FRM II bis spätestens zum 31.12.2010 vorgeschrieben wird und bei Nichteinhaltung dieser für die Genehmigungserteilung bedeutsamen Voraussetzung oder der zur Proliferationsvorsorge getroffenen Auflagen ggf. die gesetzlichen Widerruftatbestände des § 17 Abs. 3 Nr. 2 und 3 Atg eingreifen würden. …“

Studien zeigen, dass technische Alternativen heute möglich sind. Die Nutzung eines Brennstoffs mit unter 50 Prozent Uran 235 wäre heute bei vollem Erhalt des Neutronenflusses technisch möglich und würde die Risiken der Proliferation und Weiterverbreitung als Waffenrohstoff deutlich verringern. Unverständlich ist, weshalb das heute Machbare als Zwischenschritt zu kleiner 20 Prozent Uran 235 abgeblockt wird.

Bayern gestaltet hier globale Sicherheitspolitik mit – in die falsche Richtung. Denn die Nichtweiterverbreitung von atomwaffenfähigem Material ist ein internationales Bemühen, das seit einigen Jahrzehnten von fast allen Nationen der Welt getragen wird. In Zeiten von zunehmenden Instabilitäten, sowohl in der globalen Weltordnung, wie auch in der Destabilisierung einzelner Staaten, ist die Verbreitung und Nutzung von atomwaffenfähigem Material im zivilen Bereich eine zusätzliche Gefährdung. Im Rahmen der Forschungsfreiheit könnten andere Länder den gleichen Zugang zu „friedlichem“ hochangereichertem Uran 235 fordern. Dieses Unterlaufen der internationalen Proliferationsbemühungen soll in Bayern als „Spitzenforschung“ legitimiert werden. Viele Forscher arbeiten weltweit mit einem niedrigeren Neutronenfluss und akzeptieren längere Messzeiten. Der Freistaat Bayern ist Betreiber und wesentlicher Finanzier des Reaktors Garching FRM II und die Staatsregierung Bayerns ist zugleich Aufsichtsbehörde. Die Staatsregierung könnte die notwendigen Schritte einleiten, damit der Einsatz von hochangereichertem Uran 235 unterbleibt.

Neue Genehmigungsverfahren für die Sicherheit und Sicherung bayerischer atomarer Zwischenlager

„Auch für die atomaren Zwischenlager in Deutschland haben wir nun ab 1.1.2019 den Eigner, die Bundesrepublik Deutschland mit der staatlichen Gesellschaft zum Betrieb der atomaren Zwischenlager, und die Aufsichtsbehörden, das Bundesumweltministerium und das Bayerische Umweltministerium, Schulter an Schulter. Das macht es nicht einfacher. Die atomaren Zwischenlager an den AKW Standorten Isar, Grafenrheinfeld und Gundremmingen sind nicht ausreichend sicher und gesichert. Ein Absturz eines großen Flugzeugs kann zu einem großen atomaren Unfall in Bayern führen. Wir fordern von der Bayerische Staatsregierung eine neue Überarbeitung dieser alten Genehmigungen“, so Edo Günther, Vorsitzender der Kreisgruppe Schweinfurt und Sprecher des Bundesarbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz des bundesweiten BUND e.V.

Der BUND Naturschutz weist darauf hin, dass die Suche nach einem atomaren Endlager in Deutschland noch sehr lange dauern wird. Wohl erst gegen Ende dieses Jahrhunderts werden die Zwischenlager geräumt werden können. Technisch ausgelegt, geprüft und genehmigt sind die atomaren Zwischenlager in Bayern bis 2046 / 47. Benötigt werden diese aber nun voraussichtlich ca. 50 Jahre länger. Also müsste doch heute begonnen werden, zu diskutieren, zu analysieren und neue Konzepte zu entwickeln. Doch die Bayerische Staatsregierung blockt ab. Wir fordern die Diskussion neu zu starten“, so Günther weiter.

Im Zusammenhang mit den geplanten Rückbauten der bayerischen AKWs werden auch in Bayern an allen Standorten neue Lager für schwach- und mittelradioaktiven Müll entstehen und damit wird das Strahlen- und Sicherheitsrisiko erhöht. Und das, obwohl es Alternativen gäbe, die die Risiken massiv reduzieren könnten. Weitere ungelöste Probleme ergeben sich bei der Freimessung und Freigabe von weiterhin radioaktiv belastetem Material aus den Rückbauten der AKWs, denn Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sind nicht vorgesehen.

Transparenz und Öffentlichkeit bei Entscheidungen zum Rücktransport von Atommüll aus dem britischen Sellafield.

„Bayern hat mit Atomenergie Strom produziert und so Atommüll hergestellt. Hierfür ist Bayern auch verantwortlich. Nun soll umgearbeiteter Atommüll aus der britischen Wiederaufbereitungsanlage Sellafield in Glaskokillencastoren u.a. an den Standort Isar bei Landshut zurücktransportiert werden. Wir kritisieren diese Planungen massiv und fordern zumindest, dass im Falle von erforderlichen Reparaturen am Castor entsprechende Sicherheitsvorrichtungen zur Verfügung stehen. Die notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung zu dieser Entscheidung fehlt uns bis heute. Ziel muss es sein, Atomtransporte zu minimieren, aber Entscheidungsprozesse optimal transparent zu gestalten. Wir fordern ein öffentlich einsehbares Sicherheitskonzept und eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren“, so Kathy Mühlebach-Sturm, Vorsitzende der Kreisgruppe Landshut und Mitglied im Landesvorstand des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Atomkraftwerk Isar II spätestens Mitte 2020 abschalten

„Bayern hätte die Möglichkeit, das AKW Isar 2 bereits 2020 abzuschalten. Im Atomgesetz 2001 hatte der Bundestag Strommengen-Begrenzungen für die deutschen AKWs festgelegt. Nach diesen bis heute gültigen Begrenzungen müsste das AKW Isar 2 voraussichtlich im Mai 2020 abgeschaltet werden. Gemeinsam mit dem Betreiber PreussenElektra GmbH fordert die Bayerische Staatsregierung nun aber neue Modalitäten, um mit zusätzlichen Strommengen, die zwischen den AKW-Betreibern in Bayern gehandelt werden könnten, die Laufzeit des AKW Isar 2 bis Ende 2022 zu verlängern. Folgen sind erhöhte Risiken atomarer Unfälle, denn Isar II liegt in der Einflugschneise des Großflughafens Franz-Josef-Strauß. Und produziert wird noch mehr tödlicher Atommüll – viel mehr, als nun aus Sellafield zurückkommen soll. Wir fordern den Atomreaktor Isar II spätestens Mitte 2020 abzuschalten“, so Mühlebach-Sturm.

Dezentrale Energiewende mit Erneuerbaren Energie umsetzen – Bayern benötigt Strom, aber nicht aus Atomkraftwerken

„Atomausstieg und Klimaschutz erfordern den konsequenten Umbau unserer Energiewirtschaft auf 100 Prozent Erneuerbare Energien – in dieser und der kommenden Generation. Wir haben auf wissenschaftlicher Ebene analysiert, für jede Sekunde des Jahres, dass dies möglich ist. Doch dafür benötigen wir ein Mehrfaches an Windenergie- und Photovoltaikanlagen als heute. Zum Ausgleich von Stromschwankungen und für Zeiten, in denen weder die Sonne scheint noch der Wind weht, benötigen wir Speicher unterschiedlicher Funktion und Größenordnung: neben Batteriespeichern auch unser Gasnetz als Speicher. Der Netzausbau ist vor allem im Verteilnetz wichtig, da hier sowohl Erzeuger als auch Verbraucher angeschlossen sind. Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, ausreichend Geldmittel für Forschung und Entwicklung und Produktion von Batterien und Power-to-Gas-Technologien in Bayern zur Verfügung zu stellen“, so Heide Schmidt-Schuh, Sprecherin des Landesarbeitskreises Energie und Klima des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Sozialdemokratischer Diskurs Atommülllagerung: Zwischen Atomausstieg, Gorleben und ungelöst

Unter dem Dach der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) legen die beiden Sozialdemokraten Matthias Miersch und Michael Müller – weniger bekannt als 4M – einen Debattenbeitrag zum Atommüll-Desaster vor: „DAS SCHWERE ERBE DER ATOMENERGIE – Zur ungelösten Frage der sicheren Lagerung radioaktiver Abfälle“ heißt der auf 40 Seiten angelegte „WISO-Diskurs“-Beitrag. Michael Müller, ehemaliger Staatssekretär im BMU und Vorsitzender der Naturfreunde, war Co-Vorsitzender der sogenannten „Endlager-Kommission“ des Bundestages und des Bundesrates. Ebenfalls dort Mitglied war der Bundestagsabgeordnete Matthias Miersch, als Niedersachse über das Atommüll-Desaster zwischen Asse, Konrad und Gorleben gut im Bilde. Bei der FES ist der Beitrag hier als PDF zu finden. Als direkter download ist der Beitrag auch hier als PDF bei umweltFAIRaendern online.

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