Wie geht Öffentlichkeitsbeteiligung bei der ungelösten Atommüll-Lagerung

Bis heute ist die dauerhafte Lagerung des (hoch-)radioaktiven und für eine Million Jahre lebensgefährlichen Atommülls weltweit ungelöst. Jede menschliche Zivilisation und Entscheidung wird künftig auf höchstem Technik-Niveau die Sicherheit und den Schutz vor den radioaktiven Strahlen beachten müssen. Mit der unterirdischen Lagerung dieser Abfälle sollen diese Risiken begrenzt werden. In Gorleben ist das bisherige Durchsetzungsmodel – offen gegen die Bevölkerung – für die „Endlagerung“ hochradioaktiver Abfälle gescheitert. Nun soll die Öffentlichkeit beteiligt werden, Spielregeln und auch technisch-geologische Bedingungen wurden neu geregelt. Das Problem sei lösbar signalisieren Behörden. Während staatliche Stellen (BfE) eine im Standortauswahlgesetz festgelegte Beteiligung der Öffentlichkeit operationalisieren und sich positionieren, geben sie zusätzlich auch Forschungsaufträge raus, die das begleiten und überprüfen sollen. Öko-Institut, Team Ewen, und KIT Karlsruhe werden das im Auftrag des BfE zunächst zwei Jahre tun. Die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt hat im Oktober im Magazin und nun im dortigen Blog eine Expertise zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Atommüll-Endlager-Suche vorgelegt (PDF) vorgelegt, verfasst von Dr. Dieter Kostka (Vorsitzender des bundesweiten Fördervereins Mediation im öffentlichen Bereich (FMöB) e.V.).

Hochradioaktive Herausforderungen – Status und Perspektiven der Endlagersuche

Atommüll an weit über 60 Standorten in Deutschland lagert bis heute meist oberirdisch in mehr oder weniger gesicherten Zwischenlagern. Erst gestern legten zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände ein umfassendes Kritik-Papier zur mangelhaften Sicherheit bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle vor. Trotz aller Versprechungen: Ein Endlager gibt es bis heute weder für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle, noch für den hochradioaktiven Atommüll, für den jahrzehntelang Gorleben als Standort im Gespräch war. In der ASSE II und in Morsleben befinden sich zwei völlig gescheiterte „Endlager-Projekte“, beide vom Einsturz und von Wassereinbrüchen bedroht. Auch der geplante Schacht Konrad verzögert sich wegen immer neuer Probleme immer weiter. Jahrzehntelang war auch klar: Um die AKWs am Netz zu halten wurden BürgerInnen mit Tricks und Lügen in Sachen Atommülllagerung betrogen und hingehalten. Angeblich soll nun – der Atomausstieg gilt als beschlossen – alles anders und vor allem besser werden. Das Standortauswahlgesetz hat dafür neue Spiel- bzw. Suchregeln entwickelt und die BürgerInnen sollen von Anfang an besser beteiligt werden. Anti-Atom-Initiativen aber kritisieren diese Regeln weiterhin massiv. Das mit dem StandAG neu geschaffene Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als neue Behörde unter dem Dach des BMU ist auch für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche zuständig. Eine „Statuskonferenz Endlagerung“ soll am kommenden 8. und 9. November in Berlin einen Überblick geben, wie es derzeit aussieht und auch, wo es noch Forschungsbedarf gibt. Eine Online-Befragung über Forschungsaktivitäten läuft noch bis mitte Dezember (siehe unten).

Dokumentation 1: BfE – Statuskonferenz Endlagerung

Das BfE lädt am 8. und 9. November 2018 zur ersten Statuskonferenz Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen in die Urania in Berlin ein.

Ziel ist es, unterschiedliche Themenfelder im Bereich der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland aus unterschiedlichen Perspektiven zu reflektieren und zu diskutieren. Dazu gehören insbesondere der Stand und die aktuellen Herausforderungen im Standortauswahlverfahren für das Endlager für hochradioaktive Abfälle sowie übergreifende wissenschaftliche, technische und gesellschaftliche Herausforderungen im Bereich der Endlagerung.

Die Veranstaltung dient dem fachübergreifenden Austausch und der Identifizierung von Handlungsbedarfen in den einzelnen Themenfeldern und deren Wechselwirkungen.

Die Statuskonferenz soll zukünftig einmal jährlich stattfinden.

Was Sie erwartet

Donnerstag, 08.11.2018

Eine Bestandsaufnahme: Die Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle in Deutschland aus Sicht des BfE, der BGE mbH und des NBG

Parallele Foren:
Mit Lupe und Fernglas – Blick auf wichtige Aspekte der Endlagersuche:

  • Forum 1: Umsetzung StandAG und Regelungsbedarfe
  • Forum 2: Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Forum 3: Selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren

Freitag, 09.11.2018

Forschung für die Endlagerung

  • Forschungsstrategie und -agenda des BfE
  • Forschungsaktivitäten der BGE mbH (angefragt)
  • Außenansicht aus der Wissenschaft

Statuskonferenz – Impulse für die Zukunft, Rückblick und gemeinsame Diskussion

Das vollständige Programm steht für Sie zum Download bereit.

Anmeldung und Hinweise

Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen. Aufgrund der großen Resonanz wird ein Livestream für das Podium im Plenum eingerichtet. Der Link dazu wird rechtzeitig vor der Veranstaltung veröffentlicht.

Bei Fragen zur Veranstaltung erreichen Sie das BfE auch unter anmeldung-sv5@bfe.bund.de oder unter folgender Telefonnummer: 030 18 305 – 8166.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte beachten Sie unsere Fotohinweise.

Adresse

Urania 

An der Urania 17
10787 Berlin
Programm

Dokumentation 2: Forschungsstrategie und -agenda des BfE

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) nimmt Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben in der Endlagerung, Zwischenlagerung sowie für den Umgang und Transport von radioaktiven Abfällen wahr. Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt das  BfE eigene wissenschaftliche Forschung. Diese soll die Unabhängigkeit bei Entscheidungen sicherstellen und zur Weiterentwicklung der nuklearen Entsorgungssicherheit beitragen. Das wissenschaftliche Themenspektrum reicht dabei von naturwissenschaftlich-technischen bis hin zu sozial- und geisteswissenschaftlichen Fragestellungen.

Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags hat das BfE eine Forschungsstrategie und –agenda erarbeitet und stellt diese nun zur öffentlichen Diskussion bereit. Ich lade Sie ein, die geplanten Forschungsaktivitäten des BfE im Rahmen einer Online-Konsultation aktiv und kritisch zu kommentieren.

Die Forschungsaktivitäten sind in den folgenden Dokumenten beschrieben:

  • Die Forschungsstrategie legt langfristige Ziele fest und dient somit als Leitfaden, an dem sich alle Forschungsaktivitäten des BfE messen lassen.
  • Die Forschungsagenda deckt einen Zeitraum von vier Jahren ab und beschreibt die einzelnen Themenfelder, in denen die Schwerpunkte der BfE-Forschung dargestellt werden. Die Forschungsagenda wird im zweijährigen Zyklus aktualisiert.

Unter folgender Adresse finden Sie alle notwendigen Informationen sowie die Konsultationsfassungen beider Dokumente zum Download:

https://www.bfe.bund.de/DE/bfe/forschung/online-konsultation/online-befragung.html

Die Konsultation läuft bis einschließlich 16. Dezember 2018.

Ihre Kommentare werden für die Überarbeitung der Forschungsstrategie und Forschungsagenda ausgewertet und in anonymisierter Form in die Ergebnisdokumentation aufgenommen. Zum Abschluss des Diskussionsprozesses erhalten Sie das überarbeitete Dokument und die Ergebnisdokumentation an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Das BfE plant nach der Konsultation einen interdisziplinären Workshop mit Expertinnen und Experten zur Forschungsstrategie und -agenda durchzuführen.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Sicherheit nicht ausreichend: Konzept hochradioaktiver Atommüll-Zwischenlagerung gescheitert

Über 70 Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände haben heute in einem Positionspapier die Zwischenlagerung hochradioaktiven Atommülls massiv kritisiert und die zu geringen Sicherheitsanforderungen bemängelt (hier direkt als PDF). Obwohl das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Genehmigung für ein Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgrund deutlicher „Ermittlungs- und Bewertungsdefizite“ durch die zuständige Behörde aufgehoben hat, würden staatliche Stellen und eben diese Behörde keine ausreichenden Konsequenzen in Sachen Sicherheit der brisanten Atommüllfrachten ziehen. Trotz des Urteils wird das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit nicht müde klar zu stellen, dass die Zwischenlager sicher wären. Um das zu untermauern hat das Amt ein Öffentlichkeits-Forum eingerichtet. Die Anti-Atom-Gruppen haben sich in der Atommüllkonferenz zusammengeschlossen, auf der sie zweimal im Jahr bundesweit über die Risiken und Probleme der Atommülllagerung mit Experten diskutieren. Unter anderem hatte die Konferenz 2015 ein Positionspapier zur „Abschaltung, Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken“ erarbeitet und vorgelegt (hier direkt als PDF).

Dokumentation

++ Konzept der Atommüll-Zwischenlagerung ist gescheitert – 70 Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände positionieren sich gemeinsam zur Zukunft der Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle ++

Berlin/Düsseldorf/München. Die Einlagerung hoch radioaktiver Abfälle in tiefengeologische Lager oder andere mögliche Alternativen wird auch nach dem ambitioniertesten Zeitplan noch nicht beginnen können, geschweige denn abgeschlossen sein, wenn die Genehmigungen für die Zwischenlager auslaufen werden. Damit ist das bisher in Deutschland verfolgte Konzept der Zwischenlagerung hoch radioaktiven Mülls, das für 40 Jahre vorgesehen war, gescheitert. Neue Konzepte für eine längerfristige Zwischenlagerung sind dringend erforderlich. Angesichts der Dauer und Tragweite dieser Zwischenlagerung ist die Gesellschaft frühzeitig an der Diskussion und der Entwicklung dieser neuen Konzepte zu beteiligen.

Dies ist eine der zentralen Aussagen eines gemeinsamen Positionspapiers zur Zwischenlagerung von hoch radioaktivem Atommüll, auf das sich nach einem etwa zweijährigen intensiven Diskussionsprozess 70 Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände verständigt haben. Es wird der Öffentlichkeit heute bei Pressekonferenzen in Düsseldorf und München vorgestellt. Beteiligt sind auch Initiativen von 15 Zwischenlager-Standorten in Deutschland.

Das Positionspapier „Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle“ ist im Rahmen der Atommüllkonferenz, einem regelmäßigen bundesweiten Treffen von Initiativen, Umweltverbänden und kritischen Wissenschaftler*innen, entstanden. Das Papier ist kein Plädoyer für eine dauerhafte Oberflächenlagerung hoch radioaktiver Abfälle. Auch bis zur Beendigung der Oberflächenlagerung müssen die Abfälle jedoch so sicher wie möglich gelagert werden.

Die bestehenden Zwischenlager entsprechen nicht den notwendigen Sicherheitsanforderungen. Exemplarisch dafür steht das Zwischenlager Brunsbüttel. Diesem wurde gerichtlich die Genehmigung wegen erheblicher „Ermittlungs- und Bewertungsdefizite“ entzogen.

Von behördlicher Seite wurde den Transport- und Lagerbehältern eine Sicherheit über 40 Jahre zugebilligt. Bereits für diese Lagerdauer und erst recht für die unausweichliche Verlängerung um mehrere Jahrzehnte gibt es keine zuverlässigen Sicherheitsnachweise. Diese müssen dringend nachgereicht werden.

Der laxe Umgang der Aufsichtsbehörden mit geltendem Recht ist so alt wie die Nutzung der Atomenergie in Deutschland. Seit 2013 lagern so auch 152 Castorbehälter im AVR-Behälterlager Jülich allein aufgrund einer staatlichen Anordnung. Der damalige Betreiber, das Forschungszentrum Jülich, hatte die Betriebsgenehmigung einfach auslaufen lassen.

Auch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen, griff nicht entschieden ein. Die neuen Verantwortlichen – die BGZ, das EWN und das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit BfE müssen sich vor dem Auslaufen von Betriebsgenehmigungen um Alternativen kümmern, statt die Probleme auszusitzen.

Atomtransporte mit hoch radioaktivem Atommüll in Transport- und Lagerbehältern stellen gerade auch angesichts der Terrorgefahren ein großes Sicherheitsrisiko dar, weil hier nur der Behälter Schutz bietet. Ein Integritätsverlust eines Behälters während des Transports durch einen Unfall oder Terrorangriff würde massive Strahlendosen in der Umgebung verursachen. Insbesondere deshalb müssen Atomtransporte vermieden werden.

Derzeit lagern mehr als 1.000 Castor-Behälter mit hoch radioaktiven Abfällen in den zentralen Zwischenlagern in Ahaus, Gorleben und Lubmin sowie in den dezentralen Zwischenlagern in Jülich und an 12 AKW-Standorten. Die Anzahl der Castor-Behälter wird sogar noch auf etwa 1.900 anwachsen.

Das gemeinsame Positionspapier finden Sie unter:
www.bund.net/zwischenlagerung-position

Demontage im Dialog: Keine Full-System Dekontamination in Geesthacht

Seit fast sechs Jahren wird in Geesthacht die Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS geplant. Eine Begleitgruppe hat sich mit dem heutigen Betreiber, dem Helmholtz-Zentrum (HZG) auf Regeln für einen solchen Dialog auf Augenhöhe verständigt, der den ehrenamtlich Aktiven auch eine unabhängige gutachterliche Beratung zur Seite stellt und damit die Möglichkeit für eigenständige technische Klärungen gibt. Nach Atomrecht ist so eine direkte Form der Bürgerbeteiligung nicht vorgesehen. Dennoch hat sich auch für den Betreiber gezeigt, dass diese Form qualitative Verbesserungen für den Stilllegungs- und Rückbauprozess leistet. Vermutlich im nächsten Jahr wird mit der entsprechenden Genehmigung gerechnet. In einem gemeinsamen Newsletter informiert der Dialog-Prozess zuletzt über die Prüfung einer Dekontaminierungsmaßnahme, die der Gutachter Wolfgang Neumann (Intac) bewertet hat.

Dokumentation: Newsletter „HZG im Dialog“ der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) – Oktober 2018

Seit rund sechs Jahren diskutieren interessierte BürgerInnen im HZG-Dialog mit dem Betreiber über den geplanten Rückbau der Atomforschungsanlagen. Das Atomrecht sieht derartige Mitbestimmungsformate nicht vor. Um auch im rechtlichen Beteiligungsverfahren formal gehört zu werden, musste die Begleitgruppe eine Einwendung erheben.

Bereits im Rahmen des Erörterungstermins am 23. März 2017 haben VertreterInnen der Begleitgruppe deutlich gemacht, dass man über die Einwendungen auch im HZG-Dialog weiter diskutieren wolle und zuversichtlich sei, zumindest für einzelne Themen eine Lösung zu finden.

Für eine Forderung ist dies nun geschehen. Die Begleitgruppe hat sich an die Genehmigungsbehörde, das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) in Kiel gewandt, und einen Detail ihrer Einwendung zurückgezogen. Ein absolutes Novum nicht nur im Konflikt um die Atomenergie.

Worum ging es hier konkret? Im Rahmen der Stilllegung plant das HZG auch die Zerlegung des Reaktordruckbehälters (RDB) des ehemaligen Atomfrachters Otto Hahn. Dieser befindet sich seit 1982 gesichert in einem Betonschacht auf dem Forschungsgelände in Geesthacht.

Beim Rückbau von Leistungsreaktoren wird häufig im ersten Schritt eine sogenannte Full-System Dekontamination (FSD) durchgeführt. Dabei werden die Systeme und Rohrleitungen des Reaktors im ursprünglichen Betriebszustand mit einem chemischen Gemisch durchspült, das den wesentlichen Teil der Kontaminationen löst und bindet. Damit werden sowohl die Strahlenbelastung derjenigen minimiert, die die eigentlichen Zerlegearbeiten durchführen, als auch die Auswirkungen eines Unfalls beim Zerlegen reduziert.

In den ursprünglichen Plänen des Betreibers war ein FSD nicht vorgesehen. Daher erhoben die Mitglieder der Begleitgruppe im Rahmen der Erörterung die Einwendung: „Ergänzend sollte geprüft werden, ob der Einsatz einer Full-System-Dekontamination technisch umsetzbar ist.“

Im Nachgang des Erörterungstermins hat das HZG diese Forderung aufgegriffen und eine Prüfung durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass alle derzeit zur Verfügung stehenden FSD-Verfahren mit hohen Drücken arbeiten. Da der RDB der Otto Hahn bereits seit über dreißig Jahren nicht mehr in Betrieb ist, lässt sich nicht sicher vorhersagen, ob alle Bauteile der Druckbelastung standhalten würden. Diese Einschätzung wurde von dem von der Begleitgruppe hinzugezogenen unabhängigen Sachverständigen Wolfgang Neumann bestätigt.

https://www.hzg.de/imperia/md/content/hzg/presse/d/2018/deko_rdbms_ns_otto_hahn_end.pdf

Auch eine anschließende Prüfung, ob eine leichte Modifikation der Verfahren eine Anpassung an die besonderen Bedingungen des RDB der Otto Hahn möglich machen würde, verlief negativ.

Damit ist auch aus Sicht der Begleitgruppe hinreichend geprüft, dass der Einsatz eines FSD-Verfahrens für diesen spezifischen Fall nicht infrage kommt. Die Rücknahme der Einwendung ist damit folgerichtig.

Aus Sicht aller Beteiligten am HZG-Dialog ist die kontroverse Diskussion damit zu einem befriedigenden Ende gebracht. Darin zeigt sich die Stärke des konsensorientierten Prozesses, der eine Auseinandersetzung in der Sache möglich macht, fernab der den Konfliktlinien des rechtlichen Beteiligungsverfahrens.

Zur Website: HZG im Dialog
https://www.hzg.de/public_relations_media/hzg_im_dialog/index.php.de

Uranfabriken stilllegen – Atomausstieg voranbringen – Anhörung im Bundestag

Die AKWs in Deutschland werden nach und nach abgeschaltet. Die Uranfabriken in Lingen und Gronau, die rund ein Drittel des Weltmarkts mit Brennstoffen versorgen, dürfen aber bislang ungestört weiter am atomaren Wahnsinn verdienen. Für die CDU/CSU sowie FDP und AfD ist das total normal, die SPD weiß nicht so ganz genau, ob das gut oder schlecht ist. Für die Stilllegung votieren klar und eindeutig die Bundestagsfraktionen DIE LINKE und Bündnis90/Die Grünen. Am Mittwoch geht es im Umweltausschuss bei einer öffentlichen Anhörung um die Vorbereitung einer rechtlich möglichen Stilllegung der Uranfabriken per Atomgesetz – oder darum, dass Deutschland weiterhin im weltweiten Uranhandel als starker Partner im Spiel bleibt! Besonders brisant ist die Uranfabrik Gronau. Technisch könnte hier waffenfähiges Uran hergestellt werden.

Bemerkenswert ist die Position, die im Sinne des Auswärtigen Amtes und quasi „staats-friedenspolitisch“ von Friedrich Däuble (PDF), dem ehemaligen Botschafter und Ständigen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei dem Büro der Vereinten Nationen und bei anderen internationalen Organisationen in Wien, vorgetragen wird. Däuble begründet den weiteren Betrieb insbesondere der Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau vor allem mit der Rolle Deutschlands in der Atom-Weltpolitik. Für die vermeintliche Sicherheit der Atomenergie und vor allem mit Blick auf Risiken der Verbreitung von Atomwaffen hält Däuble deutsches Knowhow und damit URENCO für nicht ersetzbar. Paradebeispiel dafür seien die Verhandlungen mit dem Iran gewesen. Aber auch in Sachen Nordkorea, so Däuble, könnte das relevant sein: Nur weil Deutschland über dieses wichtige Wissen in Sachen atomarer Spitzentechnologie verfügte, habe das Land einen Sitz in einem wichtigen Entscheidungsgremium der IAEO, des 35 Staaten umfassenden sog. Gouverneursrates. „Wir sind eines von 10 ständigen Mitgliedern dieses Entscheidungsgremiums. Eine solche ständige Mitgliedschaft steht den technologisch führenden („technically most advanced“) Staaten zu“ und seit „unserem – richtigen und notwendigen – Ausstieg aus der Atomkraft wird über unseren ständigen Sitz diskutiert“. Deshalb: „Unsere Spitzenposition in der Anreicherungstechnologie ist unser wichtigstes und wirksamstes Argument, um unseren Anspruch auf einen Gouverneursratssitz aufrecht zu erhalten.“

Nur wenn wir hier mitreden, können wir auch über die sichere Nutzung der Atomenergie in der Welt mitreden, sagt Däuble. Und zustimmen würde ihm vermutlich nicht nur der Ministerpräsident Armin Laschet, CDU, der neulich mit eben solchen Argumenten gegen die Schließung der URENCO in Gronau eintrat.

Also: Weiter mitmischen im weltweiten Uranhandel mit URENCO (und Lingen), damit wir Deutsche mal unbedingt mitreden können? Eine einfache Frage: Könnten Großbritannien und die Niederlande, beide an der URENCO beteiligt, das nicht ebensogut erledigen? Mal abgesehen von dem Umstand, dass in dieser Logik am Ende auch der Betrieb neuer AKWs in Deutschland gerechtfertig wäre – nicht wegen Strom oder Bomben, sondern wegen der weltweiten Sicherheit! Klare Sache.

Am 17. Oktober von 11 bis 13 Uhr wird der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags aus Anlass der Anträge der Opposition eine öffentliche Anhörung durchführen.

Dazu sind die folgenden Experten eingeladen (Stand: 28. September 2018):

  • Dr. Stefan Wiesendahl, Rechtsanwalt
  • Friedrich Däuble, Ehemaliger Botschafter und Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei dem Büro der Vereinten Nationen und bei anderen internationalen Organisationen in Wien
  • Holger Bröskamp, Ehemaliger Geschäftsführer der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH
  • Dr. Dörte Fouquet, Rechtsanwältin
  • Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Rechtsanwalt
  • Dipl.-Phys. Jan-Christian Lewitz, LTZ Consulting GmbH
  • Dr. Herbert Posser, Rechtsanwalt
  • Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt
  • Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Öffentliche Anhörung zu folgenden Vorlagen:

  • Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes, BT-Drucksache 19/964
  • Antrag der Fraktion DIE LINKE., Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen – Exportverbot für Kernbrennstoffe, BT-Drucksache 19/2520

Vom Server des Bundestags folgende Stellungnahmen:

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