Das Atomwaffen-Kartell: Ende der Abrüstung? Die Story im Ersten

Die ARD widmet sich in ihrer Reihe „Die Story“ dem Thema: „Das Atomwaffen-Kartell: Ende der Abrüstung?“ Erstausstrahlung ist der 05.08.2019 ab 22:35 Uhr. „Das Jahr 2019 könnte zum Schicksalsjahr der nuklearen Abrüstung werden. Ausgerechnet zum 70. Jahrestag der Gründung der NATO stehen wichtige Abrüstungsverträge vor dem Aus: Der INF-Vertrag zum Verbot nuklearer Mittelstreckenraketen und der NEW-START-Vertrag zur Begrenzung der Zahl strategischer Atomwaffen. Beides sind Grundpfeiler der atomaren Rüstungskontrolle. Nun droht ein neuer nuklearer Rüstungswettlauf“, heißt es bei der ARD auf der Ankündigungsseite, die hier im folgenden dokumentiert ist. Thema auch: Die einzige deutsche Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau, in der die technische Möglichkeit besteht, atomwaffenfähiges Uran herzustellen. Diese Uranfabrik ist weiterhin vom Atomausstieg ausgenommen.

ARD: „Rückkehr zu Denkweisen aus dem Kalten Krieg

Der Film von Nick Golüke und Michael Müller macht sich in den USA, in Russland und in Europa auf die Suche nach den Hintergründen und Hintermännern dieses Rückfalls in die Denkweisen und Strategien des längst überwunden geglaubten kalten Krieges. Sie sprechen mit den Vordenkern einer neuen atomaren Abschreckungslogik, analysieren das Netzwerk von Denkfabriken und Unternehmen, die sich ein Milliardengeschäft erhoffen.

Mit dabei sind auch deutsche Banken, die Kredite an Rüstungs-Unternehmen wie zum Beispiel Airbus vergeben. Airbus baut gerade 48 neue Atomraketen für die U-Boote der französischen Marine. Jede Rakete trägt sechs bis zehn Sprengköpfe, und jeder Sprengkopf hat die zehnfache Zerstörungskraft der Hiroshima-Bombe.

Der Film deckt auf, dass US-amerikanische Rüstungskonzerne wie Honeywell, Northrop Grumman oder Bechtel die neue Nukleardoktrin der USA mitschreiben und sich dadurch Milliardengewinne sichern.

Anreicherungsanlage in Gronau

Die Autoren zeigen, dass Deutschland nicht nur militärstrategisch Teil der neuen globalen Nuklearstrategie ist, sondern dass in Deutschland auch die nukleare zivile wie rüstungstechnische Industrie miteinander verknüpft sind. Sie fahren ins westfälische Gronau an der niederländischen Grenze zum Unternehmen Urenco und hinterfragen, warum die BRD bis heute eine Anreicherungsanlage für Uran braucht.

Schließlich begleitet der Film diejenigen, vor allem junge Menschen, die glauben, dass der Kampf gegen die Atomwaffen heute wieder dringender geführt werden muss denn je. Und dass er immer noch gewonnen werden kann.

Ein Film von Michael Müller und Nick Golüke“

Atomenergie Zivil Militärisch – Nonproliferation – Nichtverbreitung – Was? Atomwaffen und Atomkraftwerke

Es gibt Dinge, die sind öffentlich und müssen immer wieder neu veröffentlicht werden, damit sie öffentlich bleiben – oder werden. Was? Egal! Nein, nicht wirklich. Aber als Erinnerung und Auffrischung: Und als Vergleich zu: Wie es geworden ist. Nonproliferation – Nichtverbreitung. Was? Also: die nicht weitere Verbreitung von Material – ob Technik oder Rohstoffe – mit dem die Herstellung von Atomwaffen oder Atombomben möglich ist. Es geht um den Zusammenhang, dass jede Form von Atomkernspaltung und der damit verbundenen Technik, nicht nur für Atomkraftwerke zur Stromerzeugung, sondern auch für militärische Zwecke genutzt werden kann. Letztlich gibt es nur politische Gründe bzw. Regelungen, die eine Trennung zwischen ziviler und militärischer Trennung der Atomenergienutzung gewährleisten können. Auch die Bezeichnung Dual-Use ist verbreitet, nicht nur für nukleare Dinge. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat im Jahr 2005 in seinem Magazin Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 48/2005) einen Schwerpunkt zum Thema Nonproliferation gemacht. Der ist hier vorgestellt und hier als PDF kostenlos zum Download (oder hier direkt).

Dokumentation Aus Politik und Zeitgeschichte: Proliferation:

Der Kampf gegen die Verbreitung von Nuklearwaffen stellt neben dem Kampf gegen den internationalen Terrorismus die größte Herausforderung für die internationale Staatenwelt dar. Der Atomwaffensperrvertrag oder nukleare Nichtverbreitungsvertrag (Non-Proliferation-Treaty NPT) aus dem Jahre 1970 verhindert bis heute die unbegrenzte Weiterverbreitung von Atomwaffen. Damit konnte eine von fast allen Staaten anerkannte Nichtverbreitungsnorm festschrieben werden. Daneben enthält der NPT die Zusage der damaligen fünf Nuklearmächte zur Abrüstung sowie die Bereitschaft zur Kooperation bei der Nutzung der zivilen Kernenergie.

Ludwig Watzal

Editorial

Der Kampf gegen die Verbreitung von Nuklearwaffen stellt eine der größten Herausforderung für die internationale Staatenwelt dar. Der Atomwaffensperrvertrag aus dem Jahre 1970 verhindert bis heute die unbegrenzte Weiterverbreitung von Atomwaffen.

Harald Müller

Die Zukunft der nuklearen Ordnung

Die Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages scheiterte im Mai in erster Linie an der Weigerung der Kernwaffenstaaten, ihre eingegangenen Abrüstungsverpflichtungen anzuerkennen.

Oliver Thränert

Das iranische Atomprogramm

Iran strebt offenbar eine Atomwaffenoption an und stellt daher eine große Herausforderung für die internationale Sicherheit dar. Sollte Iran seine Haltung nicht ändern, muss sich der UN-Sicherheitsrat mit der Sache befassen.

Herbert Wulf

Poker um Nordkoreas Atomprogramm

Nach dem Ausbau des nordkoreanischen Atomwaffenprogramms und einer jahrelangen kritischen Phase mit vielen Misserfolgen deutet sich jetzt ein Kompromiss zwischen Washington und Pjöngjang an, der Anlass zu vorsichtigem Optimismus ist.

Sebastian Harnisch

Das Proliferationsnetzwerk um A. Q. Kahn

Die Aufdeckung des Proliferationsnetzwerks des pakistanischen Nuklearwissenschaftlers A. Q. Kahn hat das Nichtverbreitungsregime tief erschüttert. Das Khan-Netzwerk mahnt daher zur Vorsicht, wenn es um die Abschätzung der Risiken ähnlich aufgebaute Netzwerke geht.

Christopher Daase

Terrorgruppen und Massenvernichtungs-
waffen

Die Gefahr des Terrorismus mit Massenvernichtungswaffen ist nicht zu vernachlässigen. Sie sollte aber differenziert betrachtet werden. Dafür ist ein Modell zur Risikoabschätzung notwendig.

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Abschalten, dann prüfen – EuGH-Urteil zur AKW-Laufzeitverlängerung

„Sie sind zwar rechtswidrig – aber die maroden belgischen Atommeiler Doel 1 und 2 dürfen mitsamt ihren enormen nuklearen Risiken trotzdem am Netz bleiben? Das ist bislang die Lesart des gestrigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Doch möglich ist auch: abschalten, dann prüfen.“ So kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel in der „Jungen Welt„. Die Bundesregierung müsse endlich auch die deutsche Beihilfe für deren Betrieb durch Uranbrennstofflieferungen aus Gronau und Lingen beenden.

Siehe auch: Rechtswidrige Laufzeitverlängerung belgischer AKWs: Betrieb der maroden Reaktorblöcke in Doel sofort beenden

Schwimmende Atomreaktoren: Zdebel warnt vor Risiken

Russland nimmt mit der „Akademik Lomonossow“ einen ersten schwimmenden Atomreaktor in Betrieb. „Diese Entwicklung mit mobilen, schwimmenden Atomreaktoren ist alarmierend,“ stellt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) fest. Er warnt im Fall der „Akademik Lomonossow“ nicht nur vor den nuklearen Risiken, sondern auch davor, dass mit derartigen Entwicklungen „im Zuge der Klimakatastrophe die Ausbeutung der Umwelt in der sensiblen Nordregion vorangetrieben wird, auch um weiter Öl- und Gasvorkommen zu erschließen.“

  • Der Tagesspeigel berichtet über das Thema heute in seiner Online-Ausgabe

Weiter kommentierte Zdebel: „Immer mehr Staaten wie die USA, China und eben Russland setzen auf diese Small Modular Reactors (SMR). Als Einsatzgebiete werden nicht nur zivile Orte wie jetzt im Nordosten Russland geplant. Modulare Atomreaktoren sollen auch für Kriegsgebiete zur Versorgung der Streitkräfte entwickelt werden. Dabei sollen künftig auch fast bis zur Atomwaffenfähigkeit angereicherte Uranbrennstoffe zum Einsatz kommen. Auch die teilweise deutsche URENCO will sich ja an der Entwicklung solcher Brennstoffe beteiligen.

Mit dem Einsatz solch mobiler Reaktoren steigen weltweit nicht nur die nuklearen Risiken von schweren Unfällen und Terrorangriffen mit Freisetzung von Radioaktivität. Kommt höher angereichertes Uran zu Einsatz, wachsen auch die Risiken, dass es in falsche Hände gelangen könnte. Die weitere Entwicklung dieser brisanten Technologie sollte weltweit gestoppt werden. Die Bundesregierung sollte deutlich gegen diese Nuklear-Technologien Stellung beziehen.“

Nachgefragt: Wird Bundesregierung rechtswidrigen Betrieb des Forschungsreaktors FRM II in Garching beenden?

Was wird die Bundesregierung tun, um den möglicherweise rechtswidrigen Betrieb des Forschungsreaktors FRM II in München Garching zu beenden? Diese Frage hat jetzt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) an die Bundesregierung gestellt. Die Anwältin Cornelia Ziehm hatte vor wenigen Tagen in einem Rechtsgutachten dargelegt, dass eine rechtlich bindende Inhaltbestimmung der Genehmigung seit Jahren nicht eingehalten werde. Daher müsse die Genehmigung von der Bayerischen Staatsregierung oder sonst dem Bundesumweltministerium widerrufen werden. Hintergrund ist, dass in Garching immer noch hochangereichertes und atomwaffenfähiges Uran als Brennstoff eingesetzt wird, obwohl das laut Genehmigung seit acht Jahren nicht mehr zulässig sei.

Die Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel hat den folgenden Wortlaut und muss von der Bundesregierung bis nächste Woche beantwortet werden:

„Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Genehmigung und des weiteren Betriebs des Forschungsreaktors FRM II in München Garching, nachdem mit der Vorlage eines Rechts-Gutachtens der Anwältin Cornelia Ziehm aufgezeigt wurde, dass der weitere Betrieb des Forschungsreaktors rechtswidrig wäre, weil rechtlich bindende Inhaltbestimmungen hinsichtlich des Einsatzes von hochangereichertem Uran vorliegen, die vom Betreiber nicht entsprechend den Fristen umgesetzt wurden und die, weil es sich nicht lediglich um Nebenabsprachen handelt, dazu führen müssen, dass entweder das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz oder aber das Bundesumweltministerium den weiteren Betrieb untersagen muss, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser atomrechtlich und hinsichtlich des Umgangs mit atomwaffenfähigen Materialien wichtigen Angelegenheit ergreifen (bitte Schlussfolgerungen und Maßnahmen jeweils begründen; Quellen: SZ Regionalausgabe – München West, 11.07.2019, S. R3 sowie https://www.sueddeutsche.de/muenchen/garching-forschungsreaktor-tu-muenchen-gutachten-1.4519547)?

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