Rekommunalisiertes Stromnetz mit Gewinn für Hamburg

SPD, CDU, FDP und die Handelskammer in Hamburg wollten es nicht: Die Rekommunalisierung der Energienetze von Vattenfall und E.on für Strom, Fernwärme und Gas. Der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ sorgte aber dafür, dass diese Netze inzwischen allesamt wieder vollständig im öffentlichen Eigentum sind. Und das ist in vielerlei Hinsicht ein Gewinn. Für die Demokratie, weil inzwischen wieder in Hamburg selbst entschieden werden kann, wie es einem wichtigen Feld der Klima- und Energiepolitik weiter geht und Senat und Parlament in diesem Feld wieder Gestaltungsmöglichkeiten haben. Auch, was die Entwicklung der Arbeitsplätze angeht, hat sich durch den Volksentscheid entgegen den damaligen gewerkschaftlichen Szenarien eine positive Entwicklung ergeben. Mit einem Gewinn nach Steuern von 35,6 Millionen Euro ist auch der Jahresabschluss für 2018 besser als erwartet und damit trägt die Energieversorgung zu den Einnahmen der Stadt Hamburg bei. Hinzu kommt die Konzessionsabgabe für 2018 in Höhe von rund 82 Mio. Euro. Darüber hinaus tragen Investitionen in die Hamburger Region zur regionalen Wertschöpfung bei. Das geht aus dem Geschäftsbericht 2018 (PDF) der Stromnetz Hamburg hervor und ist hier in einer PM nachzulesen. Außerdem, darauf hatte jüngst die Umweltbehörde hingewiesen, ergeben sich erhebliche Steuerungs- und Synergieeffekte, weil Hamburg nun mit den Netzen für Wasser, Wärme, Strom und Gas diese auch für die Daseinsvorsorge wichtige Infrastruktur in einer Hand steuern kann. Die Geschäftsberichte von Hamburg Stromnetz aus den Jahren 2016 und 2017 jeweils als PDF.

 

Dokumentation der PM Hamburg Stromnetz

Mittwoch, 05. Juni 2019

Gutes Ge­schäfts­er­geb­nis in 2018

Um­welt­se­na­tor Jens Ker­stan prä­sen­tiert po­si­ti­ve Ent­wick­lung des Netz­be­trei­bers und stellt ers­ten Nach­hal­tig­keits­be­richt vor

Der aktuelle Geschäftsbericht zeigt wiederholt gute Zahlen für Stromnetz Hamburg. So wurden in 2018 36,6 Millionen Euro erwirtschaftet und ein Gewinn nach Steuern von 35,6 Millionen Euro an die Hamburger Energienetze GmbH, eine Tochter der HGV, abgeführt. In den Erhalt und den Ausbau der Netzinfrastruktur und der Messeinrichtungen flossen 284,4 Millionen Euro. Diese intensive Investitionstätigkeit wird auch in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt. Im Kontext einer fortschreitenden Digitalisierung ist ein hohes Maß an wirtschaftlicher und technischer Optimierung aller Betriebsmittel notwendig. Das spiegelt sich in zahlreichen Modernisierungsarbeiten an Umspannwerken sowie Kabelerneuerungen aller Spannungsebenen wieder. Sie finden grundsätzlich im laufenden Betrieb statt, was die Umrüstung besonders aufwendig macht. Ein stetig wachsendes fern-steuerbares Mittelspannungsnetz ermöglicht bereits heute eine Halbierung der Unterbrechungsdauer in den umgerüsteten Netzringen. Die Versorgungsqualität für das Jahr 2018 hatte einen Wert von 11,7 Minuten. Ein guter Schnitt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt, der in 2017 einen Wert von 15,1 ausweist.

Senator Jens Kerstan, Behörde für Umwelt und Energie: „Die Stromnetz Hamburg hat ein sehr gutes Geschäftsergebnis in 2018 erzielt. Das belegt eindrucksvoll, dass Hamburg vom Erwerb der Stromnetze profitiert. Das städtische Unternehmen investiert kontinuierlich hohe Beträge in den Ausbau und die Modernisierung des Stromnetzes, zum Beispiel für die wachsende Aufnahme regenerativer Energien und die Elektromobilität. Die Überführung zentraler Infrastrukturen in die städtische Hand – wie vom Volksentscheid 2013 für die Energienetze der Stadt gefordert – ist nicht nur richtig im Sinne der Daseinsvorsorge, sondern auch rentabel.“

Karin Pfäffle, Geschäftsführerin: „Als kommunales Unternehmen unterstützen wir die energiepolitischen Ziele der Freien und Hansestadt Hamburg. Dazu gehören Maßnahmen aus dem Bereich der Energie-wende oder zur Sicherung des Klimaschutzes. Damit aber nicht genug. Um das Thema Nachhaltigkeit als festen Bestandteil in unser unternehmerisches Handeln zu integrieren, wurde 2018 erstmals eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt. Konkrete Zielstellungen und Maßnahmen haben wir auf Basis einer umfangreichen Wesentlichkeitsanalyse im engsten Führungskreis identifiziert und formuliert. Dabei haben wir auch die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen – der UN Sustainable Development Goals – berücksichtigt. Damit übernehmen wir Verantwortung für unsere Belegschaft, für die Umwelt und am Ende für die gesamte Wertschöpfungskette.“

Die vielfältigen Aufgaben, die im Rahmen der urbanen Energiewende für Netzakteure umzusetzen sind, können am ehesten mit Kooperationspartnern auf regionaler oder auch auf Bundesebene bewältigt werden. Sie alle stehen vor identischen Herausforderungen und sind gefordert, innovative und praktikable netzspezifische Konzepte zu erarbeiten, die zu einer Systemunterstützung für alle Stromnetze führen.

„Dazu zählen wir auch die Mobilitätswende, die an den gestiegenen Zahlen der E-Fahrzeuge privat und im öffentlichen Nahverkehr festzumachen ist. Wir erwarten hierfür allein für Hamburg bis 2030 einen Last-anstieg von ca. 15 %. Die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ist in Hamburg bereits vorbildlich aufgestellt. Nun gilt es, sich auf die Auslastung im Stromnetz zu konzentrieren. Zwei Zielgruppen haben wir hier besonders im Fokus: Zum einen die privaten E-Auto-Nutzer, die ihre Fahrzeuge zur gleichen Zeit am Abend auf ihren Grundstücken aufladen möchten, zum anderen die vielfältigen Nahverkehrssystemanbieter, die eine anspruchsvolle Ladekapazität erwarten. Unser heutiges Stromnetz ist diesem Mehrbedarf nur bedingt gewachsen. Es muss durch intelligente Steuerung und Messung zum sogenannten Smart Grid umgebaut werden. Das bieten wir in Form eines intelligenten Lade- und Lastmanagements an. Die dafür benötigte Technologie erproben wir gemeinsam mit zahlreichen Partnern und können mit diesem Vorgehen einen Ausbau der Netze minimieren“, fügt Thomas Volk, Geschäftsführer, hinzu.

v.l.n.r Tho­mas Volk, Se­na­tor Jens Ker­stan, Karin Pfäff­le und Chris­ti­an Heine

Stromnetz Hamburg erfährt zu Mitte des Jahres eine Änderung in der Geschäftsführung. Christian Heine wurde auf Wunsch der Stadt mit Wirkung zum 1. Mai 2019 zum Geschäftsführer der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH bestellt. Damit endet seine Geschäftsführertätigkeit bei der Stromnetz Hamburg. Die neue Unternehmensleitung wird nun von den zwei bereits bekannten Geschäftsführern, Karin Pfäffle und Thomas Volk, weitergeführt.

Presseanfragen:
Anette Polkehn-Appel, Stromnetz Hamburg GmbH, Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg
Telefon: 040 49202 8333, E-Mail: presse@stromnetz-hamburg.de

CDU und SPD blockieren Verkauf des RWE-Aktienpakets des LWL – DIE LINKE kritisiert die vertane Chance für den Klimaschutz

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat in der Sitzung des Landschaftsausschusses am Freitag mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD entschieden, sich lediglich von einem Viertel der RWE-Aktien in seinem Finanzportfolio zu trennen. Die Vorstandsmitglieder in der Landschaftsversammlung der Gruppe DIE LINKE. im Landschaftsverband Westfalen-Lippe Barbara Schmidt und Rolf Kohn sowie der Münsteraner Bundestagsabgeordnete und Umweltpolitiker Hubertus Zdebel (DIE LINKE) bewerten diese Entscheidung als verpasste Chance im Sinne des Klimaschutzes.

„Was die Große Koalition auf Bundesebene vormacht“, so Barbara Schmidt, „setzen CDU und SPD im Landschaftsverband fort: Klimaschutz ja, aber nur in minimaler Dosis. Sie düpieren den LWL-Direktor Matthias Löb, der immerhin den Verkauf von Dreiviertel der RWE-Aktien vorgeschlagen hatte.“

„Der Kohlekonzern ist der größte Klimakiller Europas“, ergänzt Rolf Kohn, „vertreibt im Rheinland noch immer Menschen aus ihren Dörfern und stellt sein Profitinteresse über den Klimaschutz. Es wäre daher ein richtiger Schritt gewesen, wenn sich der LWL von seinem gesamten RWE-Aktienpaket getrennt hätte, so wie es DIE LINKE, die Grünen oder die FDP beantragt hatten. SPD und CDU behaupten, daß der Behalt der RWE-Aktien notwendig ist, damit soziale und kulturelle Projekte gefördert werden können. So versuchen sie, die Kultur und die soziale Bewegung gegen die Umweltbewegung auszuspielen. Dabei ist es doch gerade so, daß z. B. im Kulturbereich durch den Klimawandel Milliardenschäden verursacht werden.“

„Divestment, also der gezielte Abzug von Kapital aus ethisch und ökologisch fragwürdigen Anlagen“, gibt Hubertus Zdebel zu bedenken, „kann zwar ordnungspolitisches Handeln nicht ersetzen, hätte aber durchaus Signalwirkung in Richtung Bundesregierung und NRW-Landesregierung. Die Stadt Münster hat bereits 2016 auf Investitionen in fossile Energien verzichtet. Anstatt sich dieser Linie anzuschließen, verpasst der Landschaftsverband die Chance, ein deutliches Zeichen für mehr Klimaschutz in Westfalen-Lippe zu setzen.“

 

Atomforschungsreaktor Garching seit Jahren rechtswidrig – Genehmigung widerrufen

Wenn die bayerische Regierung jetzt nicht handelt, muss das Bundesumweltministerium eingreifen und den rechtswidrigen Betrieb des Forschungsreaktor FRM II in München Garching per Weisung beenden, verlangt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE). Seit 2011 – so zeigt ein neues Rechtsgutachten der Anwältin Dr. Cornelia Ziehm – verstößt der Betreiber gegen eine maßgebliche Bestimmung der Betriebsgenehmigung, nach der der weitere Einsatz von hochangereichertem und atomwaffenfähigem Uranbrennstoff unzulässig sei.

Der Einsatz von hochangereichertem und atomwaffenfähigem Uran im Münchener Forschungsreaktor ist seit der Inbetriebnahme 2003/4 umstritten. Weltweit wurde massiv daran gearbeitet, Atomforschungsreaktoren mit geringer angereichertem Uran zu betreiben, um die Proliferationsrisiken deutlich zu reduzieren. Bayern und Deutschland ignorierten diese Warnungen, selbst als die USA klar machten, dass sie kein entsprechend angereichertes Uran liefern würden. Seitdem liefert Russland das brisante Material.

Der Betrieb des Forschungsreaktors wurde mit einer rechtlich bindenden Inhaltbestimmung genehmigt, die auch heute noch bestand habe, so jetzt die in Atomrechtsfragen spezialisierte Anwältin in ihrer Studie. Nebenabsprachen jenseits der eindeutigen inhaltlichen Bestimmungen in der Genehmigung hätten keine Rechtskraft. In der Kurzfassung heißt es deshalb:

„Dann muss die zuständige Aufsichtsbehörde, also das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz den Betrieb untersagen.

Die Bundesaufsicht, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat gegebenenfalls entsprechend darauf zu reagieren.

Sollte die bayerische Aufsichtsbehörde von sich aus weder die Nichtigkeit feststellen noch die Genehmigung widerrufen, gibt es die Möglichkeit entsprechende Anträge bei der Behörde zu stellen und im Weiteren die Betriebsuntersagung im Wege einer umweltrechtlichen Verbandsklage durchzusetzen.“

Aktuell ist der Forschungsreaktor nicht in Betrieb, weil es mit Frankreich Probleme bei der Lieferung der hochangereicherten Brennelemente gibt (Süddeutsche und hier). Weitere Probleme gibt es, weil das interne Lagerbecken für die verbrauchten hochradioaktiven und wegen ihrer enorm hohen Uran-Anreicherung militärisch brisanten Brennelemente demnächst voll ist. Gegen Pläne, diese gefährliche Material in das Zwischenlager nach Ahaus zu bringen, gibt es massive Proteste.

 

 

Fragen und irgendwie Antworten: Atommüllfässer und Nachqualifizierung – Radioaktiv in Gorleben, Leese, Ahaus, Jülich, Duisburg und anderswo

Mit zwei Schriftlichen Fragen hatte sich jüngst ein Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE – Hubertus Zdebel* – über den Verbleib und Umgang mit leicht- und mittelradioaktivem Atommüll bei der Bundesregierung erkundigt. Die Fragen und Antworten zeigen nicht nur, dass da vieles im Argen liegt. Sie zeigen auch, dass Transparenz und umfassende Information in Sachen Atommüllllagerung nicht Sache der Bundesregierung und ihrer Behörden sind. Sie sagen, was nötig ist, um Fragen zu beantworten. Fragen, die nach parlamentarisch eng bemessenen Grenzen formuliert werden müssen und zu deren Beantwortung es oftmals gehört, möglichst exakt die Dinge nicht zu sagen, die doch irgendwie offenkundigt gemeint waren. Beispiele, im folgenden:

Nr. 1: Atommüll jenseits von Gorleben und Morsleben in Jülich, Duisburg, Ahaus und Stade

Wo wieviele der 1.309 Atommüllfässer mit leicht- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem ALG Gorleben abgeblieben sind, hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit seiner Nachfrage bei der Bundesregierung nicht erfahren. In ihrer Antwort heißt es nur: Weil die Genehmigung für die Lagerhalle in Gorleben im Juni ausgelaufen ist, wurden die teilweise auffälligen Fässer abtransportiert. „Ein Großteil“ der Atommüllfässer ist mit dem „Ziel der Nachqualifizierung bzw. weiteren Zwischenlagerung zu den Betriebsstätten Duisburg und Jülich der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH sowie in das Zwischenlager Ahaus der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung transportiert. Sieben Fassgebinde wurden zum Kernkraftwerk Stade (KKS) transportiert, um sie zur weiteren Zwischenlagerung im Lager LarA vorzubereiten“, teilt die Regierung mit. Zuvor hatten Angaben der Landesregierung in NRW für Verwirrung gesorgt, weil demnach für hunderte Fässer unklar blieb, wo diese abgeblieben waren.

Dokumentation: Frage des MdB Hubertus Zdebel und Antwort der Bundesregierung in der Fragestunde des Bundestags, Drucksache 19/19106 am 26. Juni 2019

Frage 40
Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Wo befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die laut Medienberichten 1.309  Atommüllfässer aus dem Abfalllager Gorleben, die – ebenfalls laut Medienberichten – bis Ende Juni 2019 zu räumen sind, derzeit jeweils (bitte genauen Standort und die Einrichtung angeben), und zu welchem Zweck befinden sie sich jeweils an ihrem momentanen Ort (www.nwzonline.de/politik/gorleben-lager-in-gorleben-faesser-mit-radioaktivem-muell-beschaedigt_a_50,1,1860049276.html; https://m.azonline.de/Muensterland/3833292-Zwischenlager-in-Ahaus-106-Atommuell-Faesser-fehlen)?

Antwort:
Nach Auskunft des zuständigen Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) wurden im Abfalllager (ALG) auf der Basis einer bis Mitte Juni 2019 befristeten Genehmigung Fassgebinde gelagert, die ursprünglich für das Endlager Morsleben (ERAM) vorgesehen waren. Diese Fassgebinde wurden sämtlich vor Auslaufen der befristeten Genehmigung aus dem ALG ausgelagert.

Ein Großteil der Fassgebinde wurde nach Auskunft des MU mit dem Ziel der Nachqualifizierung bzw. weiteren Zwischenlagerung zu den Betriebsstätten Duisburg und Jülich der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH sowie in das Zwischenlager Ahaus der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung transportiert. Sieben Fassgebinde wurden zum Kernkraftwerk Stade (KKS) transportiert, um sie zur weiteren Zwischenlagerung im Lager LarA vorzubereiten.

Nr. 2: Atommüll-Fässer Leese zwischen „nachzuqualifizieren und nachkonditionieren“

Bei der Zwischenlagerung aller Arten von Atommüll gibt es Probleme. So auch im Atommülllager in Leese. Über den aktuellen Sachstand beim Umgang mit dem Atommüll und „auffälligen“ Fässern hat der Abgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) die Bundesregierung befragt. Fast 1.500 Fässer aus der Sammelstelle Steyerberg/Leese müssen wegen Mängeln schrittweise abtransportiert und „nachqualifiziert“ und „nachkonditioniert“ werden. Im Jahr 2030 läuft die Genehmigung für die Zwischenlagerung in Leese aus. Dann soll der Atommüll direkt in den Schacht Konrad – wenn der denn bis dahin nach etlichen Verzögerungen tatsächlich ab 2027 in Betrieb geht.

Dokumentation: Frage des MdB Hubertus Zdebel und Antwortder Bundesregierung aus der Fragestunde des Bundestages, Plenarprotokoll 19/106 vom 26. Juni 2019 (PDF):

Frage 41

Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Was ist derzeit insgesamt der Sachstand hinsichtlich des Umgangs bzw. Verbleibs der insgesamt über 12.000 Atommüllfässer im Lager Leese, bei denen zumindest bei einem Teil der Atommüllfässer laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. (Bundestagsdrucksache 18/13609, September 2017) nicht ausgeschlossen werden könne, dass im Lager „in Leese weitere Fässer mit Auffälligkeiten lagern“, und was ist der Stand der Dinge hinsichtlich des Neubaus einer Lagerhalle in Leese, zu dem es in der genannten Bundestagsdrucksache seitens der Bundesregierung heißt, dass zwar „Antragsunterlagen für den Neubau einer Lagerhalle am Standort Leese erstellt worden sind“, diese Pläne aber aufgrund der „zeitlich befristeten Nutzungsmöglichkeit in Frage kommender Grundstücke … zurückgestellt“ wurden, weil ein Grundstückseigentümer erklärt hatte, seine Flächen nicht über das Jahr 2030 hinaus zur Verfügung stellen zu wollen?

Antwort:

Die im Lager Leese lagernden radioaktiven Abfälle lassen sich unterscheiden in erstens betriebliche Abfälle und Abfälle aus der Lohnkonditionierung, einschließlich Abklingabfälle, der Betreiberin sowie zweitens Abfälle des Landes Niedersachsen. Zu letzteren gehören fünf Konrad-Container mit konditionierten Abfällen, 1.484 Fassgebinde aus der ehemaligen Landessammelstelle in Steyerberg sowie 3.400 weitere Fassgebinde, die sich im Eigentum des Landes Niedersachsen befinden.

Für die 1.484 Fassgebinde aus der ehemaligen Landessammelstelle in Steyerberg erteilte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) im Sommer 2018 nach einer europaweiten Ausschreibung den Auftrag an ein privates Unternehmen, die Abfälle endlagergerecht nachzuqualifizieren und nachkonditionieren zu lassen. Dabei werden die Fassgebinde auch nochmals inspiziert. Dazu sollen die Fassgebinde in mehreren Transportchargen bis 2028 aus Leese abgeholt und in der Betriebsstätte der Auftragnehmerin nachbehandelt werden.

Mittelfristig sollen die Abfälle des Landes Niedersachsen an das zurzeit im Bau befindliche Endlager Konrad abgeliefert werden. Laut MU gibt es bezüglich des vor einiger Zeit geplanten Baus einer neuen Lagerhalle in Leese derzeit keinen neuen Sachstand. Aufgrund des zeitlich befristeten Mietvertrags des Lagers Leese werden seitens des MU die Planungen zurzeit nicht weiterverfolgt.

* Der Autor dieser Seite arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter für den Bundestagsabgeordneten

Kontaminierte Endlagersuche: Gorleben muss raus aus dem Verfahren

„Bayern und Sachsen machen mit ihrem egoistischen und politisch motivierten Vorgehen in Sachen Atommüll-Endlagersuche sehr deutlich, warum es viele gute Gründe gibt, beim laufenden Neustart auf die Erblast Gorleben komplett zu verzichten. Viele der Bundesländer haben dem neuen Standortsuchgesetz ohnehin nur zugestimmt, weil Gorleben weiter im Spiel ist und weil sie davon ausgehen, dass mehr als 1,9 Mrd. bereits investierter Euro jenseits aller Sicherheitsargumente am Ende dazu führen werden, dass der nicht geeignete Salzstock in Gorleben doch zur Atommüllgrube wird.“ Mit diesen Worten kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) die andauernden Tiraden der Landesregierungen in Bayern und Sachsen, die in ihren Bundesländern keine Möglichkeiten für eine dauerhafte unterirdische Lagerung von hochradioaktivem Atommüll sehen.

„Es sind solche politisch motivierten, dem Sankt-Florina-Prinzip folgenden Umgehensweisen, wie sie Bayern und Sachsen jetzt wieder demonstrieren, die für das Mißtrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern sorgen und warum es neben allen technischen und geologischen Problemen bis heute keine dauerhafte Atommülllagerung gibt“, so Zdebel weiter.

„Richtig ist: Es braucht eine Lösung für die möglichst sichere dauerhafte Lagerung der hochradioaktiven Atomabfälle in Deutschland. Dazu müssen die geeigneten Standorte in einem vergleichenden und wissensbasierten Verfahren ermittelt werden. Man kann und muss viel an den Bestimmungen und Rahmenbedingungen des Gesetzes kritisieren, deswegen hat DIE LINKE es auch abgelehnt. Es steht aber für mich außer Zweifel, dass es diese nationale Verantwortung und damit auch ein solches bundesweites vergleichendes Verfahren gibt!“, so Zdebel weiter: „Es braucht ein Maximum an Transparenz und an Bürgerbeteiligung. Es braucht aber auch eine intensive Untersuchung der unterschiedlichen möglichen Gesteinsformationen. Politische Interventionen à la Bayern und Sachsen tragen nicht zur Sicherheit bei der Atommülllagerung bei.“

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