Ministerium bestätigt: Rechtswidrige Uran-Exporte aus Lingen in die Schweiz und nach Belgien

Das Bundesumweltministerium bestätigt auf ein Berichtsersuchen der Fraktion DIE LINKE: Die Exporte von Uran-Brennelementen aus Lingen sowohl in die Schweiz als auch nach Belgien sind rechtswidrig von Framatome und der Advanced Nuclear Fuel (ANF) durchgeführt worden. Die Unternehmen haben demnach in voller Kenntnis der rechtswidrigen Lage gehandelt. Gegen derartige Uran-Exporte hatte u.a. der BUND geklagt. Damit war der Sofort-Vollzug der Exportgenehmigungen entfallen. Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, fordert sofortige Konsequenzen:

„Hier hat der französische Eigentümer der in Lingen ansässigen Uranfirma sehenden Auges Rechtsbruch begangen. Zusätzlich zu den laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaften aufgrund von Strafanzeigen ist nun das BMU gefordert, vorerst weitere Uranexporte aus Lingen zu unterbinden und atomrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Ohnehin muss endlich mit solchen Atomexporten, mit denen Atommeiler in aller Welt mit Brennstoff versorgt werden, Schluss sein.“

Neues Atomabkommen Euratom-GB: Atomwaffen-Uran made by URENCO?

Gibt es Pläne, dem teilweise deutschen Uran-Unternehmen URENCO künftig sogar die Herstellung von atomwaffenfähigem Uran von „20 % oder mehr Uran-235“ zu erlauben? Der Verdacht drängt sich auf, weil im neuen Atomabkommen zwischen Großbritannien und Euratom im Artikel 10 eine entsprechende Regelung dafür vorgesehen ist. Die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdedel (Fraktion DIE LINKE) dazu ist bestenfalls ausweichend.

Zdebel, atompolitischer Sprecher seiner Fraktion, fordert von der Bundesregierung, die beiden Uran-Fabriken der URENCO in Gronau und die der Framatome in Lingen endlich in den Atomausstieg einzubeziehen und stillzulegen. Eine Beteiligung der URENCO an neuen Reaktormodellen muss untersagt werden, ebenso Uran- oder Techniklieferungen der URENCO für das US-Militär.

Die neuen Regelungen sind alarmierend, denn erst vor kurzem hatte URENCO angekündigt, die Uranproduktion von bislang rund 6 Prozent auf demnächst 19,75 Prozent kurz unterhalb der Schwelle zur Atomwaffenfähigkeit, zu erhöhen. Das teilweise deutsche Unternehmen stellt in mehreren Staaten Uran zum Betrieb von Atomkraftwerken her und ist vom Atomausstieg ausgenommen. Gleichzeitig forscht das Unternehmen, an dem die deutschen Konzerne RWE und E.on ein Drittel der Anteile halten, an einem als Uran-Batterie verniedlichten Atomreaktor, der nach neueren Spekulationen ca. 2028 konkretere Formen annehmen soll.

Die Regelungen im Euratom-EU-Abkommen, dem die EU-Staaten bis April 2021 noch einzeln zustimmen müssen, sind mit Blick auf die Urananreicherung alarmierend. Weltweit werden neue Mini-Atom-Reaktoren erforscht. Es ist zwar nicht absehbar, ob diese Entwicklungen jemals über Versuchsanlagen hinausgehen werden. Aber in allen Varianten wird deutlich höher angereichertes Uran eingeplant. Weil auch das US-Militär angesichts der Digitalisierung und zunehmenden Elektrizifizierung von Waffen, Antrieben, Sensoren und anderen Systemen konkrete Entwicklungsarbeiten für solche Minireaktoren zur Versorgung von Militärbasen auf den Weg gebracht hat, hatte URENCO für seine Anlage in den USA die Herstellung derartig „aufgerüsteter“ Uranbrennstoffe bis dicht unterhalb der Atomwaffen-Grenze angekündigt.

Obwohl die Bundesregierung über den Vertrag von Almelo Veto-Rechte in einem gemeinsamen Ausschuss über die Tätigkeit der URENCO mit ihren Uran-Anreicherungsanlagen in Gronau (BRD), Almelo (NL), Capenhurst (GB) in New Mexico (USA) über Einspruchsmöglichkeiten verfügt, hat sie bislang davon keinen Gebrauch gemacht. Im Gegenteil, zum Jahreswechsel 2019/20 war bekannt geworden, dass Vertreter aus dem Wirtschaftsministerium mit URENCO über „Kernbrennstoffe der nächsten Generation“ spricht.

In dem neuen Abkommen mit GB ist ausdrücklich auch eine weitere Unterstützung für die Aktivitäten der URENCO vorgesehen. Die Herstellung von höher angereichertem Uran soll demnach künftig auch dann zulässig sein, wenn Militäreinrichtungen zur Strom- und Wärmeerzeugung mit nuklearen Mini-Reaktoren oder aber den höher angereicherten Uran-Brennstoffen versorgt werden. Bislang war ein Verständnis weit verbreitet, nachdem auch das als militärische Nutzung angesehen wurde und damit für die auf die „friedliche“ Nutzung“ der Atomenergie festgelegte URENCO nicht zulässig wäre. Das neue Abkommen macht also den Weg frei, damit die URENCO künftig auch deutlich höher angereichertes Uran an das US-Militär liefern könnte. Eine andere Form der Waffenhilfe, als bislang.

Die USA sind dabei, die Grenzen zwischen militärischer und ziviler Nutzung der Atomenergie immer weiter aufzulösen. Um das für die Explosions-Verstärkung in Atomsprengköpfen erforderliche Tritium zu erzeugen, wird schon seit einigen Jahren ein bislang ziviler Atomreaktor in Watts Bar eingesetzt. Auch hier gab es Hinweise, dass die URENCO mit Uran-Lieferungen indirekte Unterstützung für diese zivil-militärische Nutzung leistet, weil es dem Betreiber „Tennessee Valley Authority“ (TVA) mit Uran für deren andere Reaktoren beliefert. Aufgrund diverser Regelungen in den USA dürfen bislang nur Original in den USA hergestellte Uran-Brennstoffe in dem Reaktor eingesetzt werden. Die Tagesschau hatte über diesen Deal und das Taubstellen der Bundesregierung berichtet (siehe unten).

Beunruhigend ist auch: Im Koalitionsvertrag hatte sich die Bundesregierung verabredet, eine Regelung herbeizuführen, damit künftig rechtssichere Verbote für Uran-Brennstofflieferungen in grenznahe AKWs in den Anrainerstaaten untersagt werden können. Anlass waren die Proteste vor allem in NRW, wo im benachbarten Belgien das marode AKW Tihange mit tausenden Rissen im Reaktordruckbehälter weiter am Netz bleiben konnte – beliefert mit Uranbrennstoffen aus Deutschland! Als das Bundesumweltministerium einen inzwischen beerdigten Gesetzentwurf für eine solche Regelung vorlegte, war von der Uran-Anlage in Gronau schon nicht mehr die Rede. Nur noch für die Brennelemente-Herstellung in Lingen hatte der BMU-Entwurf eine Regelung vorgesehen. Inzwischen ist bekannt, dass diese Koalitionsvereinbarung nicht umgesetzt wird.

Der Grund, warum die Uranfabrik in Gronau und die URENCO eine andere Stellung im Atomprogramm haben, hat vor einiger Zeit Armin Laschet, NRW-Ministerpräsident, Parteichef der CDU und möglicherweise künftiger Kanzlerkandidat erklärt. Die Uran-Anreicherung der URENCO weine Schlüsseltechnologie wäre, die die deutsche Außenpolitik stärke. Er verwies darauf, dass die Bundesrepublik wohl nur deshalb an den internationalen Atom-Verhandlungen mit dem Iran beteiligt wäre, weil es mit der Urananreicherung der URENCO das Knowhow hat, um die Anreicherung von atomwaffenfähigem Uran zu kontrollieren. Eine Stilllegung der Urananreicherung in Gronau wäre fatal für die außenpolitischen Interessen Deutschlands, die mit dieser Anlage untermauert und gestärkt werden: „Das (die Stilllegung, Anmerk Verf.) würde bedeuten, dass Deutschland auch nicht mehr Mitglied der Internationalen Atomenergiebehörde und dann auch nicht an Gesprächen mit dem Iran beteiligt wäre.“ (http://www.wz.de/home/panorama/viel-kritik-an-laschets-belgienreise-1.2632298. (Der Hinweis auf die Mitgliedschaft in der IAEA ist sachlich rechtlich falsch.)

Mehr zum zivil-militärischen Hintergrund:

Dokumentation Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat Januar 2021 – Frage Nr. 376.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
seitens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:

Frage:

Aus welchen konkreten Gründen (wie beispielsweise Projekte, Verträge, Geschäftsabsichten etc.) ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Neuregelungen zwischen der EU und Großbritannien im Vertrag zur „Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie“ (https://eur-lex.europa.eu/logalcontent/DE/TXT/PDF/?url=CELEX: 22020A 1231 (04 )&from=EN) eine Regelung im Bereich der Uran-Anreicherung (§10) aufgenommen, nach der das unter bundesdeutscher Beteiligung dreistaatlich betriebene Unternehmen URENCO bzw. die gemeinsam von URENCO und der französischen Orana betriebene Tochter Tochter ETC spaltbares Uran-235 künftig nicht nur wie bislang auf maximal fünf Prozent, sondern nunmehr „auf 20 % oder mehr“ anreichern darf, wenn es sich dazu eine schriftliche Zustimmung von den Parteien der genannten Verträge von Almelo und Cardiff, in deren Gremien die Bundesregierung mit VetoRecht beteiligt ist, einholt und damit eine Anreicherung über die als atomwaffenfähig geltende Anreicherung ab 20 Prozent Uran235 ermöglicht wird, und wie bewertet die Bundesregierung diese Vereinbarung mit Blick auf den Atomwaffensperrvertrag und der Verpflichtung von URENCO laut den genannten
Verträgen von Almelo und Cardiff, Anreicherung ausschließlich zur friedlichen
Nutzung der Atomenergie zu betreiben?“

Antwort:

Das Abkommen zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs und der
Europäischen Atomgemeinschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie sieht in Artikel 10 vor, dass eine
Vertragspartei die schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei einholt, bevor sie
unter dieses Abkommen fallendes Kernmaterial auf 20 Prozent oder mehr Uran-235
anreichert; in dieser gegebenenfalls erteilten Zustimmung sind abkommensgemäß die
Bedingungen zu beschreiben, unter denen das auf 20 Prozent oder mehr angereicherte
Uran verwendet werden darf.

Die diesbezüglichen Bestimmungen des Abkommens entsprechen den Regelungen zu
Anreicherung in anderen bilateralen Abkommen zwischen Euratom und Drittstaaten.
Die Bestimmungen sind nicht auf die Anwendung gegenüber bestimmten Unternehmen
begrenzt. Sie sichern die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien der Verträge von
Almelo und von Cardiff. Die Wirksamkeit der geltenden rechtlichen
Rahmenbedingungen für den Betrieb der Anlagen ebenso wie die des
Nichtverbreitungsvertrages und der Sicherungsmaßnahmen der Internationalen
Atomenergie-Organisation bleibt unverändert erhalten.

 

 

Endlager-Konferenz: Verschiebung würde helfen

Trotz massiver Kritik sowohl in der Sache als auch mit Blick auf die Corona-bedingten Belastungen und Einschränkungen setzt die Atommüll-Bundesbehörde BaSE die vermeintliche Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlager-Suche mit der ersten oder zweiten Fachkonferenz Teilgebiete fort. Wo es offenkundige Probleme für die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Video-Formaten gibt, sehen Behörden eine Chance. Eine mangelhaft legitimierte Arbeitsgruppe unter irgendwie grüner Regie zur Vorbereitung der Tagung hat sich inzwischen immer mehr zum gut gemeinten Operateur einer pragmatischen Umsetzung der Anforderungen der Bundesbehörde gemacht und stolpert überfordert mit einer Notfall-Tagesordnung in die Konferenz. Die Kritik am Vorgehen ist in Corona-Zeiten und unter Corona-Bedingungen schwierig – und von den Verfahrensleitenden beim BaSE im Grunde auch nicht gewollt.

Eigentlich kann es niemand erklären, warum ein Innehalten angesichts eines High-Speed-Verfahrens nicht möglich wäre, in dem selbst die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nur über Verfahrenstricks einen Zwischenbericht vorgelegt bekommen hat, der die halbe Republik zur Atommüll-Region erklärt. Das macht alle betroffen, niemand ist gemeint.

Die Atommüllkonferenz hat als Ergebnis der Beratungen auf einer Konferenz am letzten Wochenende eine Kritik formuliert (PDF). Der BUND – der bereits auch fachlich massive Kritik geübt hat – rät dringlich zu einer Verschiebung. Landesgeologen kritisieren die Umgangsweise der BGE. Vom Zwischenbericht auf dem Weg zum Zwischenbericht, so überall die Kritik. Auch die LINKE im Bundestag in Form ihres atompolitischen Sprechers drängt auf eine Verschiebung. BaSE kümmert das alles nicht, das Verfahren muss voran gehen.

Einen Call for Papers hatte die Vorbereitungsgruppe unmittelbar vor Weihnachten gestartet, Frist: 4. Januar. Viele haben geliefert. Wenige Tage vor Konferenz sind die inzwischen mehr als 300 Seiten veröffentlicht. Ohne Übersicht, Gliederung und mit wenig aussagekräftigen Überschriften und ohne Erklärung, was damit nun eigentlich passieren wird. Zu finden ist das in der oben bereits genannten Einladung oder hier als PDF und hier auch. Dort findet sich auch der Vorschlag zur Tagesordnung, ein Entwurf für eine Geschäftsordnung, diese Call for Papers und eine Liste mit Beiträgen aus der Online-Beteiligung am Teilgebietebericht.

Dokumentation:

BUND: Vertrauenssache Atommülllagersuche? BUND kritisiert digitale Ruckzuck-Beteiligung an unfertigem Zwischenbericht

03. Februar 2021 | Atomkraft, BUND, Energiewende

Berlin. Kurz vor Beginn der ersten Sitzung der Fachkonferenz Teilgebiete blickt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit Sorge auf diesen Versuch der Öffentlichkeitsbeteiligung in Sachen Atommülllagersuche. Ab Freitag soll der von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vorgelegte „Zwischenbericht Teilgebiete“ erörtert werden, der erstmals Gebiete ausweist, die nach einer ersten Bestandsaufnahme noch im Rennen sind um ein potentielles Atomlager. Grundsätzlich begrüßt der BUND, dass bei der Jahrtausendaufgabe die Öffentlichkeitbeteiligung nun beginnt. Doch die vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) geplante digitale Ruckzuck-Beteiligung an einem unfertigen Zwischenbericht wird den hehren gesetzlichen Zielen nach einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren nicht gerecht. Dem notwendigen Vertrauensaufbau in der Suche nach einem tiefengeologischen Lager für hochradioaktive Abfälle ist das nicht dienlich.

Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: „Den Umgang mit deutschem Atommüll zu klären ist wissenschaftlich und gesellschaftlich hoch komplex. Interessierte im Beteiligungsverfahren müssen sich in ihrer Freizeit in tausende Seiten geologischer Fachinformationen einarbeiten. Dafür brauchen sie mehr Zeit und wissenschaftliche Unterstützung, doch beides gewährt das zuständige Bundesamt nicht. Es peitscht stattdessen ein unzulängliches Schnellverfahren durch, ohne Rücksicht auf die Ressourcen von Kommunen und Zivilgesellschaft. Hinzu kommen die aktuellen Herausforderungen der Corona-Pandemie, die eine Zusammenarbeit weiter erschweren. Die Fachkonferenz Teilgebiete muss auf einen Zeitpunkt verschoben werden, an dem virtuelle Formate zumindest wieder durch Präsenzveranstaltungen ergänzt werden können. Bis dahin können rein digitale Veranstaltungen zwar helfen, sich auf die Konferenz und Erörterung des Berichtes vorzubereiten, doch für die gesetzlich vorgesehene und gesellschaftlich notwendige Beteiligung reicht das nicht.“

Offene Fragen zum vorgelegten Zwischenbericht gibt es schon jetzt genügend. Eine Analyse im Auftrag des BUND zeigt, dass der vorliegende Zwischenbericht, den die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in drei Jahren erarbeitet hat, erhebliche Mängel aufweist. Da wesentliche gesetzliche Anforderungen nicht umgesetzt wurden, muss er als Vorstufe zum eigentlichen Zwischenbericht Teilgebiete gewertet werden – ein „Zwischen-Zwischenbericht“. So beruht er vor allem auf Referenzdaten und 3D-Modellen, also auf idealisierten Annahmen. Viele der ausgewiesenen Gebiete wurden mit ortsunspezifischen geologischen Daten bewertet. Eine Aussage, inwieweit sich die von der BGE als günstig bezeichneten Teilgebiete wirklich für ein Atommülllager eignen, lässt sich damit überhaupt nicht treffen. Selbst Geologische Landesdienste, welche die Daten geliefert haben, bezweifeln die adäquate Umsetzung des Anspruchs, wissenschaftsbasiert zu sein. Doch auf dieser Grundlage arbeitet die BGE mit der Anwendung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen und den planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien parallel weiter und wartet dabei nicht einmal auf die Ergebnisse der Fachkonferenz Teilgebiete.

Edo Günther, Sprecher des BUND-Arbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz, kritisiert: „Bei dieser Bewertung besteht die Gefahr, dass planungswissenschaftliche Kriterien, wie etwa der Abstand zur Wohnbebauung, deutlich zu früh und an der falschen Stelle zum Tragen kommen. Zunächst muss jedoch die echte Geologie als Sicherung des Atommülls an oberster Stelle stehen. Wir warnen dabei auch vor einer politischen Auswahl. Es darf kein zweites Gorleben geben. Stattdessen müssen alle Auswahlschritte und insbesondere die Ausweisung der Standortregionen für die übertägige Erkundung nachvollziehbar sein. Wir brauchen ab jetzt eine ‚gläserne BGE‘.“

Mehr Informationen

  • Hintergrund: Die Fachkonferenz Teilgebiete, die am Wochenende (5.2.-7.2.2021) erstmals formal zusammentritt, ist das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat für eine breite Öffentlichkeit – nachdem BGE und BASE bereits seit drei Jahren an der Atommülllager-Suche arbeiten. Die Konferenz besteht aus Bürger*innen, Wissenschaftler*innen, Vertreter*innen von Verbänden und Kommunen und soll den Ende September 2020 vorgelegten Zwischenbericht Teilgebiete bis Juni 2021 kommentieren. Von den zugrundeliegenden geologischen Daten ist aber bislang nur ein kleiner Teil öffentlich einsehbar. Inwieweit die Kommentare der Fachkonferenz in den weiteren Prozess einfließen, entscheidet dann die Vorhabenträgerin BGE. Diese arbeitet bereits jetzt am nächsten Schritt der Standortauswahl und grenzt Standortregionen zur übertägigen Erkundung weiter ein.
  • vom BUND in Auftrag gegebene Lesehilfe und die daraus entstandenen Stellungnahmen (PDF)
  • zur Endlagersuche

 

Stellungnahme zur Fachkonferenz Teilgebiete: Fachkonferenz Teilgebiete – Durchmarsch der Veranstalter

Vom 5. bis 7. Februar 2021 soll der erste Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete stattfinden. Es ist absehbar, dass auch diese Konferenz von den Bedingungen der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Ungeachtet aller Kritik an der virtuellen Auftaktveranstaltung im letzten Oktober will das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) seinen Zeitplan aber durchziehen. (…)

Die Stellungnahme wurde im Rahmen der Atommüllkonferenz erarbeitet und wird von den unterzeichnenden Organisationen getragen.

Endlagersuche: So geht das nicht

Aus Anlass der bevorstehenden, rein virtuellen Teilgebiete-Konferenz zur Atommüll-Endlagersuche, kommentiert Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Von Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung beim laufenden Verfahren zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll kann derzeit nicht gesprochen werden. Noch immer liegen viele geologische Daten gar nicht vor, der Bericht der bundeseigenen Endlagergesellschaft BGE enthält im Grunde nicht die für den Teilgebiete-Bericht geforderten Bewertungen und ist bestenfalls ein Zwischenbericht auf dem Weg zu einem Zwischenbericht.

Unter diesen Bedingungen dann noch eine Bürgerbeteiligung anzuordnen, die nur per Video erfolgt und vor dem Hintergrund der massiven Belastungen und Einschränkungen durch die Corona-Krise keine Grundlage für eine wirkliche Diskussion ist, – das kann nicht gut gehen und wird den Zielen des Standortauswahlgesetzes nicht gerecht. Die Behörde, das Atommüll-Bundesamt BASE, sollte endlich einsehen, dass es so nicht geht.

Ich war Mitglied der Endlager-Kommission. Meine Fraktion und ich haben das Standortauswahlgesetz abgelehnt, weil u.a. die Beteiligungsrechte in der jetzt laufenden ersten Phase der Endlagersuche für die Bürger*innen zu wenig stark im Gesetz verankert sind. Da war von Corona noch nicht die Rede.

Zu den neuen Mängeln kommen alte hinzu: Die Bürger*innen werden in dieser erste Früh-Phase nur angehört. Noch während sie beraten, werden die eigentlichen Entscheidungen, welche Regionen von den jetzt noch ausgewiesenen 54 Prozent der Gesamtfläche der Bundesrepublik übrig bleiben und dann oberirdisch erkundet werden sollen, von der BGE einfach weiter vorbereitet.

Es ist deshalb unbedingt notwendig, dass die Atommüll-Bundesbehörde und die BGE endlich öffentlich erklären, wie sie die Mängel abstellen und eine tatsächlich gläserne Endlagersuche umsetzen. Denn das Gesetz regelt nur minimale Anforderungen.“

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