Bundesdeutsche Atommülllagerung mit Mängeln – EU Kommission fordert Nachbesserungen
Da mag man nur noch den Kopf schütteln: Ein Verbot von Uran-Exporten für marode AKWs im grenznahen Ausland aus Deutschland bekommt das Bundesumweltministerium (BMU) EU-rechtskonform nicht hin. Eine gesamte Atomgesetznovelle mit allen Beteiligungen von Bundestag und Bundesrat verpennt das BMU am Ende, rechtskonform in kraft zu setzen – stellt ein Bundesverfassungsgericht fest – und dann wäre das Ding auch noch verfassungswidrig gewesen. Doppelfehler. In Atommüll-Zwischenlagern wie Brunsbüttel oder Jülich sind die atomrechtlichen Genehmigungen außer Kraft und seit Jahren geht in der Frage nichts voran. Aber sonst ist im Umgang mit radioaktiven Abfall eigentlich alles gut. Naja. Selbst beim Nationalen Entsorgungsprogramm schafft es das BMU nicht, die Anforderungen der EU an diese nationalen Pläne rechtskonform zu erfüllen. (Vielleicht weil das mit dem Atommüll und der fehlenden Landebahn im Grunde eine Art Flughafen ist?) Die Kommission hat jedenfalls von Atom-Super-Sicher-Land Deutschland Nachbesserungen gefordert. Nach einer EU-Richtlinie müssen alle EU-Länder Nationale Entsorgungsprogramme entwickeln und dort Anfall und Umgang mit den radioaktiven Abfällen und noch einiges mehr darlegen.
- Alles zum Thema Nationales Entsorgungsprogramm auf umweltFAIRaendern.
- Update zum deutschen Atommüll: Bundesregierung aktualisiert Nationales Entsorgungsprogramm – NaPro
Mit den nationalen Entsorgungsprogrammen will die EU-Kommission einen möglichst einheitlichen Rahmen für den Umgang mit den radioaktiven Abfälle aus der Atomenergie etablieren. Alles drei Jahre müssen die dafür erforderlichen Bericht aktualisiert werden. Angesichts der großen Menden radioaktiver Abfälle, die an sehr vielen unterschiedlichen Standorten zwischengelagert werden, hat das BMU offenbar große Mühen, dass alles im Blick zu behalten. Allemal, wenn sich die Wirklichkeit anders entwickelt, als es in den tollen Plänen vorgesehen ist. Anti-Atom-Verbände waren es, die mit dem Atommüllreport vor einigen Jahren erstmals eine detaillierte Gesamtübersicht vorgelegt hatten.
Immer wieder hatten Anti-Atom-Verbände die sogenannten NaPros der Bundesregierung als verharmlosend oder irreführend kritisiert (Siehe dazu Informationen unter den oben genannten Links)
Dokumentation:
23/09/2021 – Radioaktive Abfälle: Kommission fordert Deutschland auf, ein nationales Programm für die Entsorgung radioaktiver Abfälle zu erlassen (Siehe online z.B. hier)
Die Kommission hat heute beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an Deutschland und Lettland zu richten, weil die von den beiden Ländern erlassenen Programme für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle nicht vollständig im Einklang mit der Richtlinie über abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle (Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates) stehen. Radioaktiver Abfall entsteht bei der Stromerzeugung in Kernkraftwerken, aber auch durch andere Verwendungen radioaktiven Materials in Medizin, Forschung, Industrie und Landwirtschaft. Das bedeutet, dass in allen Mitgliedstaaten radioaktive Abfälle anfallen. Die Richtlinie liefert einen Gemeinschaftsrahmen für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, damit ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet ist und künftigen Generationen keine unangemessenen Lasten aufgebürdet werden. So sind die Mitgliedstaaten insbesondere verpflichtet, nationale Programme für die Entsorgung aller abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle, die in ihrem Hoheitsgebiet von der Erzeugung bis zur Endlagerung anfallen, zu erstellen und durchführen. Ziel ist es, die Arbeitskräfte und die Bevölkerung vor den Gefahren ionisierender Strahlung zu schützen. Die von Deutschland und Lettland gemeldeten nationalen Programme stehen nicht im Einklang mit bestimmten Anforderungen der Richtlinie. Die fraglichen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate, um die von der Kommission ermittelten Mängel zu beheben. Sollten sie keine zufriedenstellende Antwort geben, kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen diese Länder einreichen.
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