BUND: Keine Verbrennung von Namibia-Busch-Biomasse in Hamburg

Nachdem die „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH) mit einer neuen Studie gegen Biomasseverbrennung und insbesondere gegen die Hamburger Überlegungen für einen Einsatz von Savannen-Holz aus Namibia als Mittel für den Kohleausstieg aktiv geworden ist, hat auch der BUND in Hamburg mit einem Vorstands-Statement nachgelegt und das sofortige Ende dieses Projekts gefordert. Der Zwischenbericht einer Projektgruppe, die die Planungen der Umweltbehörde begleitet, hatte vor einigen Tagen die enormen Risiken noch einmal aufgezeigt. Zu hören ist schon seit längerem, dass es kaum Klimavorteile beim Kohleausstieg mit Namibia-Holz gäbe und technisch erforderliche Umbauten im Kraftwerk Tiefstack mit hohen Kosten und wenig Klimanutzen einen Einsatz ohnehin blockieren. Für Empörung sorgt derweil auch ein Text von Frank Drieschner in der Zeit, der online bislang nicht verfügbar ist (was ausnahmsweise mal ganz sinnvoll ist.) „Verirrt im Dornendickicht“ heißt der Text (Ausgabe vom 29.04.2021, Nr. 18, S. 7029.04.2021, Nr. 18, S. 70). In einer Art „grünem Zuruf“ in der Rubrik „Politik“ rückt der Autor die Kritik an der Namibia-Holz-Nummer in die Nähe von Verschwörungstheorien – und polemisiert dabei in einer Weise, wie man sie eher aus einer Zeitung mit vielen bunten großen Bildern und Schlagzeilen kennt – dort nur kürzer. Ist nun als nächstes der BUND Hamburg dran, mit dem Drieschner einen „bizarren Streit“ anzettelt, weil der Verband sich mit denen zusammentut, die in der Umweltbehörde laut Drieschner einen Ort des „globalen Bösen“ vermuten? Augen auf!

UmweltFAIRaendern dokumentiert gleich unten die PM des BUND Hamburg, sowie die PM der DUH samt Gutachten und einem Positionspapier zur Grünen Fernwärme.

Siehe auch:

Dokumentation: BUND: Keine Verbrennung von Busch-Biomasse in Hamburg

Zwischenbericht der „Projektgruppe Namibia“ zeigt große Risiken auf / Unterstützung für Namibia muss unabhängig von Holzimporten erfolgen / BUND ruft zur Unterzeichnung einer Petition gegen Holzverbrennung auf

Anlässlich des am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Zwischenberichts der Projektgruppe Namiba des Netzwerks hamburg.global fordert der BUND die Umweltbehörde (BUKEA) auf, sich von der Idee, Busch-Biomasse aus Namibia in Hamburger Kraftwerken zu verbrennen, sofort und endgültig zu verabschieden. Aus Sicht des BUND zeigt der Bericht, dass die BUKEA in ihrem Anspruch, die entwicklungspolitischen, sozialen und umweltbezogenen Standards einer „Biomassepartnerschaft“ zu bewerten, kaum weitergekommen ist. Gleichzeitig wolle die BUKEA die Prüfung unnötigerweise bis Ende des Jahres verlängern.

„Die Energiewende in Hamburg muss aus regionalen Quellen und auf Basis erneuerbarer Energien erfolgen. Solange die Umweltbehörde dafür nicht alle denkbaren Optionen geprüft hat, darf sie keine planerischen Ressourcen für mögliche Brennstoffimporte einsetzen“, fordert Christiane Blömeke, die Vorsitzende des BUND Hamburg. „Holzimporte dürfen nicht als bequeme Alternative für den Ausstieg aus der Kohleverbrennung gesehen werden. Wir wollen kein Holz für die Energiewende verfeuern, weder aus Namibia noch von anderswo“, so die BUND-Vorsitzende. Hamburg habe seine eigenen Möglichkeiten für die Gewinnung erneuerbarer Energien noch längst nicht ausgereizt. Zudem gebe es ein bedeutendes Potenzial an industrieller Abwärme, das ungenutzt an die Umwelt abgegeben werde.

„Es ist absurd, die Klimakatastrophe mit CO2-Emissionen aus derdie Verbrennung von Holz bekämpfen zu wollen“, sagt Christiane Blömeke. Der aktuelle Bericht der Projektgruppe bestätige die anfängliche Aussage der BUKEA, der Ersatz von Steinkohle durch Biomasseimporte aus Namibia könne die CO2-Bilanz insgesamt verbessern, nicht. Dies sei auch nicht absehbar, da die derzeitige Studienlage dazu sehr widersprüchlich sei.

Aus der Einschätzung ihres Zwischenberichts, die Verbrennung von namibischem Holz in Hamburg sei weniger ein Klimaschutzprojekt, sondern eine Möglichkeit, zur Armutsreduzierung in Namibia beizutragen, ziehe die Projektgruppe Namibia die falsche Konsequenz. Diese müsse doch sein, dem bisher selbst auf Kohleimporte angewiesenen Namibia zu helfen, eigene Nutzungen für die Biomasse aufzubauen und gleichzeitig darin zu unterstützen, mit ökologischen Maßnahmen der weiteren Verbuschung entgegenzuwirken. „Nambia zu helfen ist richtig, aber nicht mit klimaschädlichen Holzexporten“, so Christiane Blömeke.

Bei Biomasseimporten nach Hamburg sieht der BUND zudem die Gefahr, dass diese zu einem Türöffner für die Verbrennung von Holz in ganz Deutschland werden könnte – mit fatalen Folgen für das Klima. Auch eine aktuell am Freitag veröffentlichte Studie der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sieht in der energetischen Nutzung von „holzartiger Biomasse“ keinen Beitrag zur Minderung des Klimawandels.

Zusammen mit der Umweltorganisation Robin Wood sowie dem Förster und Autor Peter Wohlleben hat die DUH deshalb eine Petition gegen das Verfeuern von Bäumen und Büschen in Großkraftwerken auf den Weg gebracht. Der BUND unterstützt diese Petition und ruft alle Hamburgerinnen und Hamburger auf, zu unterzeichnen.

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. (040) 600 387 12

Dokumentation: Gutachten im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe zeigt: Verheizung von namibischem Buschholz in Hamburger Kohlekraftwerk ist nicht nachhaltig

Freitag, 30.04.2021

• Umrüstung von Großkraftwerken von Kohle auf Biomasse verschärft weltweite Klima- und Biodiversitätskrise

• Import von namibischem Buschholz für das Heizkraftwerk Tiefstack wird von der Hamburger Umweltbehörde mit fragwürdigen Quellen begründet

• Für eine nachhaltige Wärmewende müssen zuerst heimische Potenziale an erneuerbaren Energien genutzt werden

• DUH startet Petition gegen Holzverbrennung in Großkraftwerken

Berlin, 30.4.2021: Buschholz aus Namibia ist keine umwelt- und klimafreundlichere Alternative zu Kohle für die Verbrennung im Hamburger Heizkraftwerk Tiefstack. Dies geht aus einem von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Auftrag gegebenen Gutachten hervor. Darin werden die ökologischen Auswirkungen von „Verbuschung“ in Namibia sowie die Folgen einer industriellen Abholzung und eines Imports nach Hamburg untersucht. Das Gutachten stellt fest, dass die Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) die Nutzung von namibischer Biomasse im Kohlekraftwerk Tiefstack mit falschen Annahmen begründet, die die Nachhaltigkeit und Klimabilanz des Vorhabens beschönigen. Vor diesem Hintergrund fordert die DUH die Hamburger Umweltbehörde auf, die Pläne für einen Import von Buschholz aus Namibia zu stoppen und stattdessen auf heimische Alternativen bei erneuerbarer Fernwärme zu setzen.

Sascha Müller-Kraenner
, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Das Gutachten zeigt, dass Biomasse kein umweltfreundlicher Ersatz für Kohle ist. Wenn wir anstatt Kohle tonnenweise Holzpellets in Heizkraftwerke kippen, übt das einen gigantischen Druck auf die globalen Ökosysteme aus und verschärft somit die Klima- und Biodiversitätskrise. Umrüstungsvorhaben wie in Hamburg sind grundsätzlich der falsche Ansatz, um die Energiewende voranzubringen – sie ersetzen lediglich ein Übel durch ein anderes. Wir fordern die Hamburger Umweltbehörde auf, das Vorhaben zu stoppen und nicht auf Buschholz aus Namibia zu setzen.

Hintergrund für die Umstellung des Kohlekraftwerks Tiefstack auf namibische Holzbiomasse ist die Biomasse-Partnerschaft Hamburg-Namibia der Hamburger Umweltbehörde. Das Projekt prüft den Import von Buschholz, um das ökologische Problem der ‚Verbuschung‘ in Namibia zu mindern und den Hamburger Kohleausstieg zu beschleunigen. Die Idee dazu entstand im Rahmen eines Projektes der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), das die Buschzunahme in Namibia eindämmen möchte und Studien zur ‚Verbuschung‘ in Auftrag gab.

In ihrem Gutachten kritisieren die Klima- und Ökosystemexperten Prof. Dr. Pierre Ibisch und Dr. Axel Schick von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde (HNEE) die industrielle Nutzung von Buschholz aus Namibia. Demnach decken sich weder die von der Hamburger Umweltbehörde genannten Zuwachsraten noch die angegebenen Flächen von namibischen Gehölzen mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Da das Vorhaben somit auf falschen Annahmen beruhe, raten die Autoren mit Nachdruck von einem Buschholzimport aus Namibia ab.

Dazu Prof. Dr. Pierre Ibisch, Co-Autor des von der DUH in Auftrag gegebenen Gutachtens: „Unsere Auswertung legt nahe, dass sowohl das Problem der ‚Verbuschung‘ als auch das entsprechende Potenzial an erntefähiger Buschbiomasse überbewertet werden. Folgerichtig stellt unser Gutachten die Kohlenstoffbilanzen und die Nachhaltigkeitsbewertungen einer Buschholzernte ernsthaft in Frage. Alles in allem stützt der derzeitige Wissensstand in keiner Weise die Annahme, dass ein nachhaltiger Export von Buschbiomasse aus Namibia möglich und sinnvoll ist – schon gar nicht, wenn das Ziel ein Beitrag zum Klimaschutz ist.“

Eine Entscheidung zur Umrüstung des Kohlekraftwerks Tiefstack möchte die Hamburger Umweltbehörde in diesem Jahr treffen. Nach Ansicht der DUH muss sie der Idee eine Absage erteilen. Die Verbrennung von Buschholz aus Namibia ist aus klima- und umweltpolitischer Sicht keine nachhaltige Lösung für grüne Fernwärme im Raum Hamburg.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH, erklärt dazu: „Statt einem Kohlekraftwerk mit Holzbiomasse neues Leben einzuhauchen, muss die Hamburger Umweltbehörde auf erneuerbare Alternativen setzen. Großwärmepumpen, die Nutzung heimischer biogener Reststoffe und auch Solarthermie sind die Antwort auf die Klimakrise. Dafür muss aber auch die Bundespolitik mitspielen: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bremst bereits seit Monaten ein Förderprogramm für erneuerbare Fernwärme aus. Das ‚Bundesprogramm effiziente Wärmenetze‘ muss nun so schnell wie möglich veröffentlicht und gestartet werden. Im Gegenzug muss die Förderung von fossiler Kraft-Wärme-Kopplung eingestellt werden. Nur so können die erneuerbaren Alternativen für Fernwärme wettbewerbsfähig werden.“

Um ihrem Protest gegen die Umrüstung des Kohlekraftwerks Tiefstack auf Biomasse Nachdruck zu verleihen, hat die DUH gemeinsam mit der Natur- und Umweltschutzorganisation Robin Wood eine Petition gestartet. Unterstützt wird die Petition durch Förster und Autor Peter Wohlleben. Sie richtet sich an die zuständigen Umweltbehörden und Kraftwerksbetreibenden und fordert, weder Steuergelder in Milliardenhöhe noch tonnenweise Holz für klimaschädliche Scheinlösungen zu verbrennen.

Links: 

 

17. Änderung Atomgesetz: Verfassungswidrig

Am 5. Mai findet die öffentliche Anhörung zur geplanten 17. Atomgesetzänderung statt. Im Zentrum steht die Terrorabwehr für Atomanlagen und in welcher Weise geheime staatliche Schutzmaßnahmen vor Gericht überprüft werden können. Ein sogenanntes (rechtsstaatlich fragwürdiges) In-Camera-Verfahren war im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU verabredet worden. Stattdessen will die Bundesregierung den sogenannten Funktionsvorbehalt durchsetzen: Der Staat hat immer Recht. Die Rechte für Gerichte und Anwohner:innen, derartige Maßnahmen rechtsstaatlich zu prüfen, würde abgeschafft. Selbst dem Bundesrat geht das zu weit. Der vom Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel und der Linksfraktion benannte Sachverständige Dr. Ulrich Wollenteit hält den Entwurf schlicht für verfassungswidrig. Eine solch massive Einschränkung der Grundrechte kommt für die Linksfraktion nicht in Frage.

Zdebel verweist auch auf die Bewertungen von BUND und Greenpeace zum Referentenentwurf der jetzt vorliegenden 17. Änderung des Atomgesetzes. Schon in der sogenannten Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf hatten diese einen weiteren Ausbau des Funktionsvorbehalts als „Entmachtung der Gerichte“ abgelehnt und die Bundesregierung aufgefordert, derartige Pläne einzustellen.

Hintergrund der Atomgesetznovelle ist der Terrorschutz von Atomanlagen. In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Sicherheit des Atommüll-Zwischenlagers in Brunsbüttel hatte das Gericht die Genehmigung aufgehoben, weil wesentliche Nachweise durch die Behörden nicht vorgelegt wurden oder nicht erbracht werden konnten. Die zuständige Behörde hatte darauf hingewiesen, dass der Geheimschutz das verhindert habe und versichert: Alles ist gut. Dem war das Gericht nicht gefolgt.

Aufgrund der wachsenden Terrorrisiken spielen entsprechende staatliche Abwehrmaßnahmen eine immer größere Bedeutung. Diese Maßnahmen, die unter dem Stichwort „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ organisiert werden, unterliegen der Geheimhaltung. Doch wie weit können bzw. dürfen sich derartige Maßnahmen im Rechtsstaat z.B. gerichtlichen Prüfungen entziehen. Immerhin ist der Schutz der Gesundheit der Menschen ein Verfassungs-Grundrecht und daher müssen auch derartige Maßnahmen grundsätzlich überprüfbar sein. Mit der weiteren Stärkung des sogenannten Funktionsvorbehalts, nach dem Staat schon immer alles richtig macht, würde eine gerichtliche Überprüfung unmöglich und damit verfassungswidrig.

Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung eigentlich die Einführung eines In-Camera-Verfahrens angekündigt. Dieses Verfahren würde zwar eine gewisse Prüfung zulassen, aber für die Kläger:innen keine Einsicht und damit keine Überprüfung ermöglichen. Die Prüfung einer solchen Variante, so die Bundesregierung, hätte aber ergeben, dass sie wegen dieser Schlechter-Stellung der Kläger verfassungswidrig wäre. Die logische Konsequenz der Bundesregierung ist dann mit der jetzt vorgesehenen Stärkung des Funktionsvorbehalts die Überprüfbarkeit komplett abzuschaffen.

  • Zur Anhörung im Umweltschuss und der geladenen Sachverständigen und Stellungnahmen siehe hier auf der Homepages des Bundestages.
  • Die Drucksache zur 17. Änderung des Atomgesetzes samt Stellungnahme des Bundesrats und der Gegenantwort der Bundesregierung ist hier als PDF online.

17. Änderung Atomgesetz: Verfassungswidrig

Am 5. Mai findet die öffentliche Anhörung zur geplanten 17. Atomgesetzänderung statt. Im Zentrum steht die Terrorabwehr für Atomanlagen und in welcher Weise geheime staatliche Schutzmaßnahmen vor Gericht überprüft werden können. Ein sogenanntes (rechtsstaatlich fragwürdiges) In-Camera-Verfahren war im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU verabredet worden. Stattdessen will die Bundesregierung den sogenannten Funktionsvorbehalt durchsetzen: Der Staat hat immer Recht. Die Rechte für Gerichte und Anwohner:innen, derartige Maßnahmen rechtsstaatlich zu prüfen, würde abgeschafft. Selbst dem Bundesrat geht das zu weit. Der vom Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel und der Linksfraktion benannte Sachverständige Dr. Ulrich Wollenteit hält den Entwurf schlicht für verfassungswidrig. Eine solch massive Einschränkung der Grundrechte kommt für die Linksfraktion nicht in Frage.

Zdebel verweist auch auf die Bewertungen von BUND und Greenpeace zum Referentenentwurf der jetzt vorliegenden 17. Änderung des Atomgesetzes. Schon in der sogenannten Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf hatten diese einen weiteren Ausbau des Funktionsvorbehalts als „Entmachtung der Gerichte“ abgelehnt und die Bundesregierung aufgefordert, derartige Pläne einzustellen.

Hintergrund der Atomgesetznovelle ist der Terrorschutz von Atomanlagen. In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Sicherheit des Atommüll-Zwischenlagers in Brunsbüttel hatte das Gericht die Genehmigung aufgehoben, weil wesentliche Nachweise durch die Behörden nicht vorgelegt wurden oder nicht erbracht werden konnten. Die zuständige Behörde hatte darauf hingewiesen, dass der Geheimschutz das verhindert habe und versichert: Alles ist gut. Dem war das Gericht nicht gefolgt.

Aufgrund der wachsenden Terrorrisiken spielen entsprechende staatliche Abwehrmaßnahmen eine immer größere Bedeutung. Diese Maßnahmen, die unter dem Stichwort „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ organisiert werden, unterliegen der Geheimhaltung. Doch wie weit können bzw. dürfen sich derartige Maßnahmen im Rechtsstaat z.B. gerichtlichen Prüfungen entziehen. Immerhin ist der Schutz der Gesundheit der Menschen ein Verfassungs-Grundrecht und daher müssen auch derartige Maßnahmen grundsätzlich überprüfbar sein. Mit der weiteren Stärkung des sogenannten Funktionsvorbehalts, nach dem Staat schon immer alles richtig macht, würde eine gerichtliche Überprüfung unmöglich und damit verfassungswidrig.

Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung eigentlich die Einführung eines In-Camera-Verfahrens angekündigt. Dieses Verfahren würde zwar eine gewisse Prüfung zulassen, aber für die Kläger:innen keine Einsicht und damit keine Überprüfung ermöglichen. Die Prüfung einer solche Variante, so die Bundesregierung, hätte aber ergeben, dass sie wegen dieser Schlechter-Stellung der Kläger verfassungswidrig wäre. Die logische Konsequenz der Bundesregierung ist dann mit der jetzt vorgesehenen Stärkung des Funktionsvorbehalts die Überprüfbarkeit komplett abzuschaffen.

  • Zur Anhörung im Umweltschuss und der geladenen Sachverständigen und Stellungnahmen siehe hier auf der Homepages des Bundestages.
  • Die Drucksache zur 17. Änderung des Atomgesetzes samt Stellungnahme des Bundesrats und der Gegenantwort der Bundesregierung ist hier als PDF online.

Nachgefragt: Französisch-russische Atomkooperation für Uranbrennstoff in der Bundesrepublik

Frankreich und Russland wollen in der Bundesrepublik ihre Atomgeschäfte bündeln. Künftig soll die Uran-Brennelementefertigung am emsländischen Standort in Lingen gemeinsam erfolgen. Mit 25 Prozent soll die zum russischen Staatskonzern Rosatom gehörende TVEL beim Betreiber der Anlage in Lingen, dem französischen Staatskonzern Framatome, einsteigen. Frankreich und Russland planen weltweit verstärkte Atom-Kooperationen. Damit könnte sich nach Einschätzung von Juristen eine jüngst vom Bundesumweltministerium für die nächste Legislatur angekündigte Stilllegung der Uranfabrik erschweren. Mit zwei weiteren Nachfragen an die Bundesregierung will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mehr Informationen zu diesem Atomdeal.

Für Hubertus Zdebel ist klar, dass die Bundesregierung diese angestrebte Zusammenarbeit in der Bundesrepublik mit allen Mitteln unterbinden muss. Die Bundesrepublik steigt aus der Atomenergie aus, da können russische und französische Atomkonzerne nicht die weltweite Uran-Brennstoff-Versorgung aus dem niedersächsischen Lingen neu organisieren.

Auf der Homepage von Zdebel sind weitere Informationen:

Bislang weigert sich die Bundesregierung offen zu dem Atomdeal Stellung zu nehmen und hat Auskünfte aus Nachfragen nur unter der Auflage der Geheimhaltung in einem Datenraum bereitgestellt. Deshalb will Zdebel jetzt mit den weiteren Nachfragen für mehr Klarheit in der Öffentlichkeit sorgen.

Die Uranfabriken in Lingen und Gronau sind bislang vom Atomausstieg ausgenommen und verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen. Sie versorgen weltweit Atomkraftwerke mit dem erforderlichen Uranbrennstoff.

In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD war vorgesehen, die Uran-Exporte aus den Anlagen in Gronau und Lingen mindestens einzuschränken. Diese Pläne hatte das Bundesumweltministerium vor wenigen Wochen als gescheitert bezeichnet. Nur eine Stilllegung wäre atomrechtlich geeignet, um rechtssicher gegen die Uran-Exporte vorzugehen. Das aber wolle die CDU nicht. Entsprechende Rechtsgutachten liegen seit Jahren in den Schubladen des Umweltministeriums und stauben vor sich hin.

Allerdings hat auch die SPD bis heute nicht klar gemacht, ob sie tatsächlich eine Stilllegung durchsetzen will. Während jüngst die aus NRW stammende Bundesumweltministerin die Stilllegung von Gronau und Lingen für die nächste Legislatur als Aufgabe ankündigte, erklärte die SPD im Landtag NRW, dass eine Stilllegung der Uranfabrik Gronau nicht auf der Tagesordnung stünde.

Anträge zur Stilllegung der beiden Anlagen hatten die Mehrheitsfraktionen im Bundestag wiederholt abgelehnt.

Die beiden Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung sind hier im Wortlaut:

  1. Welche Festlegungen, in den im Rahmen der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der französischen Framatome und der russischen TVEL-Rosatom abgeschlossenen Verträgen und getätigten Investitionen, könnten nach Kenntnis der Bundesregierung „nachteilige Rückwirkungen auf die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die seitens des Bundesumweltministeriums weiterhin angestrebte Schließung der Brennelementefabrik in Lingen“ haben, und wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um diese nachteiligen Rückwirkungen auszuschließen (bitte Maßnahmen spezifizieren) (Quelle: Bundestagsdrucksache 19/28552, S.94)?
  2. Wie positioniert sich die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des Atomausstiegs in der Bundesrepublik und der vom Bundesumweltministerium angekündigten weiteren Bemühungen zur Stilllegung der Uranbrennelemente-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels Lingen ANF sowie angesichts bestehender Sanktionen gegen Russland – zur Absicht der beiden Staats-Konzerne Framatome (Frankreich) und Rosatom (Russland), die Lingener Uranfabrik künftig gemeinsam zu betreiben, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine französisch-russische Atomenergie-Kooperation in Deutschland nicht im strategischen Interesse der Bundesrepublik liegen kann?

Nachgefragt: Französisch-russische Atomkooperation für Uranbrennstoff in der Bundesrepublik

Frankreich und Russland wollen in der Bundesrepublik ihre Atomgeschäfte bündeln. Künftig soll die Uran-Brennelementefertigung am emsländischen Standort in Lingen gemeinsam erfolgen. Mit 25 Prozent soll die zum russischen Staatskonzern Rosatom gehörende TVEL beim Betreiber der Anlage in Lingen, dem französischen Staatskonzern Framatome, einsteigen. Frankreich und Russland planen weltweit verstärkte Atom-Kooperationen. Damit könnte sich nach Einschätzung von Juristen eine jüngst vom Bundesumweltministerium für die nächste Legislatur angekündigte Stilllegung der Uranfabrik erschweren. Mit zwei weiteren Nachfragen an die Bundesregierung will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mehr Informationen zu diesem Atomdeal.

Für Hubertus Zdebel ist klar, dass die Bundesregierung diese angestrebte Zusammenarbeit in der Bundesrepublik mit allen Mitteln unterbinden muss. Die Bundesrepublik steigt aus der Atomenergie aus, da können russische und französische Atomkonzerne nicht die weltweite Uran-Brennstoff-Versorgung aus dem niedersächsischen Lingen neu organisieren.

Bislang weigert sich die Bundesregierung offen zu dem Atomdeal Stellung zu nehmen und hat Auskünfte aus Nachfragen nur unter der Auflage der Geheimhaltung in einem Datenraum bereitgestellt. Deshalb will Zdebel jetzt mit den weiteren Nachfragen für mehr Klarheit in der Öffentlichkeit sorgen.

Die Uranfabriken in Lingen und Gronau sind bislang vom Atomausstieg ausgenommen und verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen. Sie versorgen weltweit Atomkraftwerke mit dem erforderlichen Uranbrennstoff.

In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD war vorgesehen, die Uran-Exporte aus den Anlagen in Gronau und Lingen mindestens einzuschränken. Diese Pläne hatte das Bundesumweltministerium vor wenigen Wochen als gescheitert bezeichnet. Nur eine Stilllegung wäre atomrechtlich geeignet, um rechtssicher gegen die Uran-Exporte vorzugehen. Das aber wolle die CDU nicht. Entsprechende Rechtsgutachten liegen seit Jahren in den Schubladen des Umweltministeriums und stauben vor sich hin.

Allerdings hat auch die SPD bis heute nicht klar gemacht, ob sie tatsächlich eine Stilllegung durchsetzen will. Während jüngst die aus NRW stammende Bundesumweltministerin die Stilllegung von Gronau und Lingen für die nächste Legislatur als Aufgabe ankündigte, erklärte die SPD im Landtag NRW, dass eine Stilllegung der Uranfabrik Gronau nicht auf der Tagesordnung stünde.

Anträge zur Stilllegung der beiden Anlagen hatten die Mehrheitsfraktionen im Bundestag wiederholt abgelehnt.

Die beiden Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung sind hier im Wortlaut:

  1. Welche Festlegungen, in den im Rahmen der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der französischen Framatome und der russischen TVEL-Rosatom abgeschlossenen Verträgen und getätigten Investitionen, könnten nach Kenntnis der Bundesregierung „nachteilige Rückwirkungen auf die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die seitens des Bundesumweltministeriums weiterhin angestrebte Schließung der Brennelementefabrik in Lingen“ haben, und wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um diese nachteiligen Rückwirkungen auszuschließen (bitte Maßnahmen spezifizieren) (Quelle: Bundestagsdrucksache 19/28552, S.94)?
  2. Wie positioniert sich die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des Atomausstiegs in der Bundesrepublik und der vom Bundesumweltministerium angekündigten weiteren Bemühungen zur Stilllegung der Uranbrennelemente-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels Lingen ANF sowie angesichts bestehender Sanktionen gegen Russland – zur Absicht der beiden Staats-Konzerne Framatome (Frankreich) und Rosatom (Russland), die Lingener Uranfabrik künftig gemeinsam zu betreiben, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine französisch-russische Atomenergie-Kooperation in Deutschland nicht im strategischen Interesse der Bundesrepublik liegen kann?

 

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