Genehmigt: Hochradioaktiver Atommüll aus Frankreich darf in Philippsburg geparkt werden

Die zuständige Genehmigungsbehörde BASE hat die Erlaubis erteilt, dass hochradioaktiver Atommüll aus Frankreich im Zwischenlager am stillgelegten AKW Philippsburg eingelagert werden darf. „Die Entscheidung ist jetzt offiziell: Vier sogenannte Castor-Behälter mit hoch radioaktiven Abfällen aus AKWs sollen in Philippsburg bei Karlsruhe gelagert werden,“ heißt es beim SWR. Die richtigere Information stammt von der staatlichen Betreiber-Gesellschaft des Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle, der BGZ.

Jahrelang wurden bestrahlte Brennelemente aus den AKWs in Plutoniumfabriken in Frankreich und England gebracht. Dabei fiel weiterer Atommüll an, den Deutschland zurück zu nehmen verpflichtet ist. Eine große Zahl dieser in Glas-Kapseln verpackter hochaktiver Abfälle lagert bereits in Gorleben. Jüngst wurde solcher Müll aus Sellafield nach Biblis transportiert, wobei weit über 10.000 Sicherheitskräfte im Einsatz waren, um den hochgefährlichen Atommüll vor Anschläge durch Terroristen zu schützen. Der Krieg in der Ukraine, bei dem auch Atomanlagen zum Ziel militärischer Angriffe geworden sind, dürfte die Sicherheits, bzw. wie Behörden sagen: Sicherungsanforderungen noch einmal deutlich erhöhen. Weitere solcher „Rücktransporte“ sollen noch in die AKWs in Brokdorf und Isar1 bei Landshut erfolgen.

Vermutlich schon im nächsten Jahr sollen hochradioaktive Atommülltransporte per CASTOR und LKW von Jülich in das Zwischenlager nach Ahaus transport werden. Bis zu 150 Atomtransporte müssten dann mit höchstem polizeilichen und extrem Aufwand quer durch NRW stattfinden. Dabei wäre es möglich, vor Ort ein neues Zwischenlager zu bauen, um die extrem aufwendigen und gefährlichen Atomtransporte zu vermeiden.

Nicht nur aus Jülich, sondern auch aus dem Atomforschungsreaktor in München Garching soll demnächst hochradioaktiver Atommüll nach Ahaus, – obwohl die Betriebsgenehmigung bereits Mitter der 2030er Jahre abläuft. Gesetzlich geregelt ist, dass es dann eine nach Wissenschaft und Technik auf dem neuesten Stand seiende neue Betriebsgenehmigung braucht. Wie das funktionieren soll, dürfte die BGZ schon heute sehr beschäftigen. Forschungsprogrammse sind angelaufen, die aber kritisiert werden. Zuletzt hatte der BUND die Sicherheitsmängel und Probleme bei der Zwischenlagerung in einer Untersuchung prüfen lassen.

Dokumentation von der PM der BGZ:

Zwischenlager Philippsburg: Aufbewahrung von Wiederaufarbeitungsabfällen genehmigt

PHILIPPSBURG – Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat der BGZ die Genehmigung erteilt, vier CASTOR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Brennelement-Zwischenlager Philippsburg aufzubewahren.

„Die nun erteilte Genehmigung nach dem Atomgesetz bescheinigt uns, dass das Konzept der Zwischenlagerung trägt und die Behälter im Zwischenlager Philippsburg sicher aufbewahrt werden können“, erläutert Stefan Weber als Leiter der Abteilung Genehmigungen bei der BGZ.

Die Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland sollen in den nächsten Jahren vom französischen La Hague in das Zwischenlager Philippsburg gebracht werden. „Ein Termin für den Transport steht noch nicht fest“, betont der Leiter des Zwischenlager-Standorts Philippsburg, Dr. Steffen Vonderau. Für die Rückführung sei zudem eine Transportgenehmigung erforderlich, die ein von der Energiewirtschaft beauftragtes Unternehmen beim BASE beantragt hat. Diese ist allerdings noch nicht erteilt.

Im Jahr 2015 haben Bund, Länder und AKW-Betreiber das Rückführungskonzept im Konsens beschlossen. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor. Damals sind vier Standorte für die Rückführung der Abfälle festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg.

„Diese Verteilung ist fair, denn sie orientiert sich am Verursacherprinzip“, macht Stefan Mirbeth, verantwortlich für die BGZ-Kommunikation am Standort Philippsburg, deutlich. „Nach Abschluss der Rückführung werden die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Bundesländern zwischengelagert, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff zur Wiederaufarbeitung ins Ausland verbracht wurde.“

Nach Hessen ist die Rückführung bereits abgeschlossen: Im November 2020 wurden sechs Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufarbeitung zum Zwischenlager Biblis transportiert. Für Deutschland war dies der erste große Rücktransport von Atommüll in CASTOR-Behältern seit 2011. Er verlief reibungslos und ohne Störungen.

18 weitere CASTOR-Behälter müssen in den kommenden Jahren noch nach Deutschland zurückgeführt werden, davon vier Behälter in das Brennelement-Zwischenlager Philippsburg. Bei den Behältern, die von La Hague nach Philippsburg kommen sollen, handelt es sich um CASTOR-Behälter des Typs HAW28M, die auch für die Rückführung verglaster hochradioaktiver Abfälle an die Standorte Biblis, Gorleben, Isar und Brokdorf eingesetzt wurden bzw. noch werden.

Hintergrund:

Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallbesitzer, die Betreiber der Atomkraftwerke, ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet.

Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, unter anderem auch bei zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen wie etwa im November 2021 in der Bruhrainhalle in Philippsburg. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/

AKW Brokdorf: Castor falsch aufgehängt!

Im AKW Brokdorf ist es beim Hantieren eines Castor-Behälters für hochradioaktive Brennelemente im Abklingbecken zu einem Störfall gekommen. Offenbar ist der über 100 Tonnen schwere Behälter falsch in das Ladegeschirr des Krans eingehängt worden. Darüber informieren die Atomaufsichtbehörde in Schleswig-Holstein und PreußenElektra als Betreiber des inzwischen stillegelegten Reaktors. Die Handhabungen mit den bestrahlten Brennelementen finden neben dem Reaktordruckbehälter im sogenannten Abklingbecken unter Wasser statt. Der Behälter wird dabei in den Sicherheitsbehälter eingeschleust und per Kran auf den Boden des Beckens abgesenkt, um unter Wasser befindliche Brennelemente einzuladen. Ein Absturz in dieses Becken mit Brennelementen könnte gravierende Sicherheitsrisiken zur Folge haben, die auch zu radioaktiven Freisetzungen führen würden, sollten Brennelemente dabei Schaden nehmen. (Foto: BGZ) Welche weiteren Schritt unternommen werden, um die Ursache und Folge des fehlerhaften hantierens zu klären ist unklar. Schon im letzten Jahr hatte es in Brokdorf einen Störfall beim Hantieren mit Brennstäben gegeben. Die Castor-Behälter mit den Brennelementen werden nach der Beladung in das benachbarte Zwischenlager transportiert. Dieses Lager wird von der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) betrieben.

Die Presserklärung von PreussenElektra ist hier:

„Kernkraftwerk Brokdorf: Verformung an Komponente zum Heben von CASTOR®-Behältern

20. Juli 2023

Das Kernkraftwerk Brokdorf hat seinen Leistungsbetrieb am 31. Dezember 2021 beendet und befindet sich seitdem im Nachbetrieb.

Am vergangenen Freitag wurde nach dem Herausheben eines CASTOR®-Behälters aus dem Beladebecken eine Verformung an einer Hebeeinrichtung festgestellt.

Eine Lagerschale, die zum Schutz des Tragzapfens des CASTOR®-Behälters dient und Teil der Hebeeinrichtung ist, wies eine Verformung auf. Grund für diese Verformung war eine unsachgemäße Handhabung der Hebeeinrichtung.

An dem Tragzapfen des betroffenen CASTOR®-Behälters, der von außen an den Behälterkörper angeschraubt ist und als Anschlagpunkt für die Hebeeinrichtung dient, wurden verschiedene Prüfungen durchgeführt. Diese zeigten keinerlei Auffälligkeiten und somit keine Beeinträchtigung für die Handhabung des Behälters.

Auf den sicheren Nachbetrieb der Anlage ergaben sich keine Auswirkungen.

Das Vorkommnis liegt unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken („Stufe 0“). Der Aufsichtsbehörde wurde es nach der Kategorie „N“ fristgerecht angezeigt.“

Die Pressemitteilung der Atomaufsichtsbehörde Schleswig-Holstein ist hier online:

Kernkraftwerk Brokdorf: Fehlerhaftes Anheben eines Transport- und Lagerbehälters

Letzte Aktualisierung: 20.07.2023

BROKDORF/KIEL. Im Kontrollbereich des Kernkraftwerkes Brokdorf ist ein mit Brennelementen beladener Transport- und Lagerbehälter beim Herausheben aus dem Lagerbecken fehlerhaft an einem Kran angeschlagen worden. Beim Anschlagen wird der Transport- und Lagerbehälter am Kran befestigt, um anschließend aus dem Lagerbecken gehoben werden zu können. Die für das Anschlagen des Behälters an den Kran verwendete Traverse lag während des Heraushebens aus dem Lagerbecken an einer Seite des Behälters nicht korrekt an. Es sind keine Beschädigungen an der Abschirmung des Behälters entstanden. Radiologische Auswirkungen für die Bevölkerung hat es nicht gegeben. Der Behälter wurde in einen sicheren Zustand überführt und die  Fortführung der Beladekampagne angehalten. Der entsprechende Lastanschlagspunkt am Behälter wird nun eingehend auf seine weitere Tragfähigkeit überprüft.

Die Preussen Elektra-Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde gemeldet.

Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen

Hintergrund:

Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Das Kernkraftwerk Brokdorf wurde am 31.12.2021 endgültig abgeschaltet und befindet sich seitdem im Nachbetrieb. Der Reaktor ist entladen, alle Brennelemente befinden sich im Brennelementlagerbecken und werden von dort aus zur Vorbereitung des Abbaus chargenweise in Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® verpackt und in das Standortzwischenlager verbracht.

 

Atomwaffen verbieten – GeDenken an Hiroshima – Hamburg

Die Gefahren einer nuklearen Katastrophe durch einen Einsatz von Atomwaffen oder in Folge von Angriffen auf nukleare Anlagen sind größer denn je. Vor allem die Internationalen Ärzt:innen zur Verhütung eines Atomkrieges (IPPNW) warnen, angesichts der Drohungen eines nuklearen Desasters. Die unfassbare Zerstörungsgewalt der Atomenergie ist 1945 mit den Atombomben-Abwürfen Anfang August über den japanischen Städten Hiroshima und Nagasaki demonstriert worden. Wäre Nazi-Deutschland nicht vorher besiegt worden: Die Bomben hätten Berlin und eine andere deutsche Stadt getroffen! Im Kino läuft gerade“Openheimer“ an. Die Opfer sind dabei weniger Thema. Viele Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Atomwaffen oberirdisch gezündet, wobei Menschen und Umwelt massiv verstrahlt wurden. Bis heute dauert das Leid der Menschen in Japan, in Kasachstan, den Marschall Insel und anderswo an. Es braucht Gedenken! Es braucht ein Atomwaffenverbot. Weltweit! Am 6. August: IPPNW und Greenpeace und das Metropolis-Kino in Hamburg – Eintritt Frei: Nie wieder Hiroshima. Stoppt die Atomenergie!

SONNTAG, 06.08.2023, 16:00 UHR IM METROPOLIS KINO,
KLEINE THEATERSTR. 10, 20354 HAMBURG
6. August: Nie wieder Hiroshima!

Am 6. August 1945 zerstörten die USA mit der Atombombe „Little Boy“ die japanische Stadt Hiroshima, drei Tage später mit einer weiteren Bombe Nagasaki. Von den 350.000 Einwohner:innen Hiroshimas starben bis Ende des Jahres 1945 etwa 140.000. Viele Überlebende („Hibakusha“) leiden bis heute unter den Spätfolgen der radioaktiven Strahlung.

Die IPPNW – Internationale Ärzt:innen zur Verhütung des Atomkrieges – wurden vor 40 Jahren von einem US-amerikanischen und einem russischen Kardiologen gegründet. Heute hat die Organisation weltweit rund 150.000 aktive Ärzt:innen. Für ihre Aufklärungsarbeit zu den Gefahren eines Atomkriegs erhielt die IPPNW 1985 den Friedensnobelpreis, 2017 die von der IPPNW initiierte Kampagne ICAN.

ICAN hat das UN-Atomwaffenverbot auf den Weg gebracht, das am 22. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Weltweit sind dem Vertrag inzwischen 68 Staaten beigetreten.
Mit einem Filmprogramm erinnnern das Metropolis Kino, Greenpeace und die IPPNW Hamburg an die Opfer der Atombombenabwürfe. Sie sind herzlich eingeladen!

Eintritt frei!

Karten erhältlich unter www.metropoliskino.de
oder an der Kinokasse.

  • Hiroshima – Gebet einer Mutter [Dt. Fassung] (Hiroshima Hahatachi no inori)
    JP 1990, Motoo Ogasawara, 30 min.
    Hiroshima,  6. August 1945, 8 Uhr 15: Der Dokumentarfilm ist ein Zeitdokument, das den ersten Atombombenabwurf auf Japan und seine direkten Folgen nüchtern aus der Sicht einer Mutter aus Hiroshima erzählt.
  • Wenn der Wind weht [Dt. Fassung] (When the Wind Blows) GB 1986, Jimmy T. Murakami, 84 min. Mit den Stimmen von Brigitte Mira und Peter Schiff, Musik: David Bowie und Roger Waters. „Ein naives englisches Rentnerehepaar  wird den Folgen eines nuklearen Krieges ausgesetzt. Ein Zeichentrickfilm, der mit schwarzem Humor auf die Uninformiertheit der Menschen und die Abwiegelungsversuche der Regierungen hinweist und vor Augen führt, dass es keine Zukunft mehr geben kann, wenn die Bombe erst einmal gefallen ist. Eine makabre Satire, die gleichwohl aufrüttelt und zum Nachdenken anregt.“ (Filmdienst)

Mit Einführung.  Anschließend Diskussion mit Ärzt*innen der IPPNW.

SONNTAG, 06.08.2023, 16:00 UHR, METROPOLIS KINO
V.i.S.d.P.: Ute Rippel-Lau, Behrkampsweg 31, 22529 Hamburg, Christoph v. Lieven c/o Greenpeace, Hongkongstr. 10, 20457 Hamburg

Kosten für die Ewigkeit: Atomenergie und der strahlende Müll – Atomares Erbe für Generationen und ein Staatsfonds mit Schwierigkeiten

Während interessierte Kreise immer noch eine wunderbar schöne Geschichte der nukleare Zukunft träumen und dabei wie im Rausch sämtliche Unfall-Risken und die ungelöste Atommüllentsorgung irgendwie vergessen, macht die Realität des nuklearen Wahnsinns deutlich: Atomenergie nimmt die Menschheit in die Geiselhaft der Gefahr einer weitreichenden radioaktiven Verseuchung der Umwelt. Und: Die Kosten für die Umgang mit dem atomaren Erbe steigen und steigen. Und nur, weil die Staaten die Verantwortung für den Atommüll übernehmen und die Unternehmen von den damit verbundenen Risiken entlasten, bleibt der Unsinn vom Gerede von billiger Atomenergie. Niemals war Atomenergie billig.

Niemals wäre sie ohne die staatlichen Beihilfen, Förderungen, Steuerbevorteilungen und Kostenübernahmen für private Konzerne machbar gewesen. In 2017 hat der Bundestag eine Neuregelung bei der Finanzierung der Atommülllagerung durchgeführt. Gegen eine geringe Gebühr von rund 24 Mrd. Euro hat der Bundestag mit CDU/CSU und SPD und den Grünen dafür gestimmt, den Unternehmen den Atommüll quasi abzukaufen. Im Gegenzug sind die Konzerne aus jeder Haftung für weiter steigende Kosten raus. Nun haften die Bürger:innen.

War der Plan bislang, ab den 2050er Jahren den hochaktiven Atommüll in einem Endlager zu verbudeln, ist nun klar, vor 2080 oder aber auch erst im nächsten Jahrhundert, bleibt das Zeug oberirdisch. Auch der Schacht Konrad für leicht- und mittelaktive Abfälle verschiebt sich schon wieder. Und bei den staatlichen Forschungsprojekten aus den 1950er und 60er Jahren läuft es ohnehin jeder bisherige Plan zum Rückbau und zur Stillegung schief. Ausgerechnet die Grünen, die zuletzt zugestimmt hatten, dass die Konzerne aus der Haftung entlassen wurden, hatten im April noch mal den ökonimischen Wahnsinn der Atomenergie, in einer Studie auflisten lasten. UmweltFAIRaendern reicht diese Studie hiermit noch mal nach.

Dokumentation: Bundestagsfraktion DIE Grünen – April 2023: Studie – Atomkraft ist ein Milliardengrab  (Die Studie ist direkt hier als PDF)

Atomkraft ist weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll. Eine aktuelle Studie belegt, dass Atomkraft ein Milliardengrab für Steuerzahler*innen und Staat ist. Erneuerbare Energien sind nicht nur kosteneffizienter, sondern auch das bessere Mittel zum Klimaschutz.

07.04.2023

  • Die Studie „Ökonomische Aspekte der Atomkraft“ offenbart, dass Atomkraft ein Milliardengrab ist.
  • Atomkraft war seit Beginn des Atomzeitalters eine der teuersten Energieformen und nie wettbewerbsfähig.
  • Ein Weiterbetrieb wäre eine erhebliche Belastung für Steuerzahler*innen. Erneuerbare Energien sind wirtschaftlich das weitaus bessere Mittel zum Klimaschutz. Sie sind wesentlich kostengünstiger und gleichzeitig risikoärmer.

Studie

Ökonomische Aspekte der Atomkraft

Atomkraftwerke sind eine ständige Bedrohung für unsere Sicherheit, produzieren Unmengen an hochradioaktivem Müll, der uns noch über eine Million Jahre belasten wird, und sind darüber hinaus deutlich klimaschädlicher als erneuerbare Energien. Die aktuelle Studie „Ökonomische Aspekte der Atomkraft“ des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und der Technischen Universität Berlin belegt zudem klar, wie ungeheuer kostspielig diese Hochrisikotechnologie ist. Sie ist weder wirtschaftlich noch konkurrenzfähig zu kostengünstigeren Alternativen wie den erneuerbaren Energien.

Atomkraft wird immer teurer

Atomkraft war, ist und bleibt eine der teuersten Stromerzeugungstechnologien. Die Kosten zur Produktion von einer Kilowattstunde Atomstrom sind bis zu viermal so hoch, wie die Kosten einer Kilowattstunde Wind- oder Solarenergie. Da Atomkraft wirtschaftlich nicht wettbewerbsfähig ist, ist Atomenergie bei Bau und Betrieb der Kraftwerke immer auf hohe staatliche Subventionen angewiesen. Für Steuerzahler*innen und öffentliche Haushalte ist Atomkraft wirtschaftlich ein Milliardengrab. In den USA wurden wegen fehlender Wettbewerbsfähigkeit zwischen 2009 und 2021 zwölf AKW vom Netz genommen, obwohl diese noch genehmigte Laufzeiten zwischen 10 und 20 Jahren hatten.

Während Solar- und Windkraftanlagen über die Jahre immer günstiger geworden sind, sind die Kosten für Atomkraftwerke über die Jahrzehnte stetig angestiegen. Die Kostenversprechen der Atomenergie haben sich somit als falsch erwiesen. Im Vergleich zu den 70er Jahren stiegen die Baukosten teilweise um das Fünffache und die tatsächlichen Baukosten liegen deutlich über den prognostizierten Projektkosten.

Auch der Rückbau der Atomkraftwerke dauert Jahrzehnte und kostet Unmengen an Geld. Aktuelle Schätzungen gehen von einer Milliarde Euro pro Atomkraftwerk aus. Auch die Kostenrisiken für die Endlagerung des Atommülls werden vom Staat getragen.

Laufzeitverlängerung wäre Steuergeldverschwendung

Eine Laufzeitverlängerung würde enorm viel Geld verschlingen. Das Beispiel Frankreich zeigt: Um einen Reaktor zehn Jahre länger laufen zu lassen, fallen im Schnitt zusätzliche Kosten von 1,7 Milliarden Euro pro Reaktor an und das allein dafür, dass zwingend notwendige Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt und die daraus folgenden Umbaumaßnahmen umgesetzt werden.

Erneuerbare sind kosteneffizienter

Wirtschaftlich behindern Atomkraftwerke den Ausbau der Erneuerbaren, denn jeder Euro für Brennstäbe oder zur Lagerung von zusätzlichem Atommüll fehlt für Investitionen in Wind und Sonnenenergie. Atomstrom ist bis zu viermal so teuer wie Strom aus Wind und Sonne. Die Kosten für die Energiewende, inklusive Speicher- und Netzausbau, liegen insgesamt deutlich unter denen für Atomkraft. Jeder Cent für Atomkraft ist eine Fehlinvestition in eine nicht wettbewerbsfähige Hochrisikotechnologie und sollte besser in unsere nachhaltigen erneuerbaren Energien investiert werden.

Atomgefahren: Aktionswoche für das Atomwaffenverbot

Rund 650 deutsche Abgeordnete haben die ICAN-Abgeordnetenerklärung für das Atomwaffenverbot unterzeichnet. Seit dem Ukraine-Krieg stagniert diese Zahl leider, da viele Politikerinnen und Politiker Berührungsängste zum Thema entwickelt haben. Wir wollen diese Stagnation durchbrechen – mit einer Aktionswoche vom 21. bis 26. September 2023. Dafür wollen wir sowohl die Abgeordneten im Europaparlament, dem Bundestag und den Landtagen ansprechen, die wir noch nicht erreicht haben, als auch die, die bereits unterzeichnet haben und uns in unserem Anliegen unterstützen können. Unsere Botschaft: Jetzt erst recht ist es wichtig, das Atomwaffenverbot zu stärken!

Seit über einem Jahr erleben wir durch Politik und Medien in Russland Drohungen mit Atomwaffen. Gleichzeitig werden in Deutschland, fast ohne Debatte, enorme Geldsummen für massive Aufrüstung bereitgestellt. Der Atomwaffenstandort Büchel wird für die neuen F-35-Tarnkappenatombomber und die neuen B61-12-Atombomben umgebaut, um notfalls taktische Atomwaffen einsetzen zu können.

Glaubwürdig nuklearen Drohungen widersprechen

Die nukleare Teilhabe wird auch durch die Nationale Sicherheitsstrategie bekräftigt. Alle Gespräche über Rüstungskontrolle sind durch den Krieg gelähmt und die mühsam aufgebaute Sicherheitsarchitektur Europas bröckelt zusehends. Wenn wir jetzt nichts machen, wann dann?

Die Bundesregierung könnte der Stationierung russischer Atomwaffen in Belarus – und damit dem erneuten Drehen an der nuklearen Eskalationsspirale – glaubwürdiger widersprechen, wenn sie selbst die nukleare Teilhabe beenden würde. Das wäre auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem Beitritt zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag.

Werdet daher mit uns zwischen dem Weltfriedenstag (21. September) und dem Internationalen Tag für die Abschaffung aller Atomwaffen (26. September) aktiv.


So könnt ihr mitmachen:

  • fragt noch vor der Sommerpause einen Gesprächstermin mit Abgeordneten aus eurem Wahlkreis für den Zeitraum 21. – 26. September an. In diesem Gespräch sollte es um das Atomwaffenvebot und die ICAN-Abgeordnetenerklärung gehen.
  • Auch ein Telefonat oder ein Online-Treffen ist denkbar, wenn sich kein persönliches Gespräch einrichten lässt.
  • In der Aktionswoche könnt ihr alternativ eine E-Mail, einen Tweet oder eine andere Anfrage über Soziale Medien an Abgeordnete schicken und diese bitten, die ICAN-Erklärung zu unterzeichnen.
  • Abgeordnete, die bereits unterschrieben haben, könnt ihr bitten, ihre Kolleginnen und Kollegen auf die ICAN-Erklärung anzusprechen.
  • Ergänzend sollten wir diese Abgeordneten drängen, ihre Unterstützung öffentlich zu bekräftigen, z. B. indem sie sich dafür aussprechen, dass die Bundesregierung an der AVV-Vertragsstaatenkonferenz teilnimmt.

Alle Infos zur ICAN-Abgeordnetenerklärung

Webseite zur Aktionswoche „JETZT ERST RECHT!“

Argumente für den Atomwaffenverbotsvertrag (von Simon Bödecker [Ohne Rüstung Leben])
Atomwaffen sind eine Bedrohung für unsere Sicherheit

  • Viele Menschen hatten geglaubt, das nukleare Zeit­alter sei überwunden. Doch nun sind die schreck­lichsten aller Waffen zurück im Bewusstsein der Öffentlichkeit: weltweite Aufrüstungspläne, Rake­tentests in Nordkorea und atomare Drohungen aus Moskau.
  • Atomwaffen töten wahllos, auch die Zivilbevölkerung. Unter anderem deshalb hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag im Jahr 1996 ihren Einsatz für völkerrechtswidrig erklärt.
  • Im August 1945 wurden zwei – nach heutigen Maßstäben sehr kleine – Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki abgeworfen. 65.000 Menschen ver­dampften und verbrannten auf der Stelle, bis zum Ende des Jahres starben mehr als 200.000. Unter den Überlebenden häuften sich Krebs und Erbkrank­heiten, ausgelöst durch die radioaktive Strahlung.
  • Würde heute eine Atombombe auf eine Metropole abgeworfen, wären wohl Millionen Tote zu beklagen. Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes warnt, dass keine Versorgung der Überlebenden möglich wäre. Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) geht zudem davon aus, dass ein regionaler Atomkrieg auch das Klima der Erde verändern könnte – Hungersnöte und Epidemien wären die katastrophalen humanitären Folgen.

Die »atomare Abschreckung« ist ethisch verwerflich

  • Weltweit existieren mehr als 12.000 Atomwaffen; etwa 2.000 sind ständig in höchster Alarmbereitschaft. Jede davon kann Millionen Menschen töten, radioaktiv verstrahlen und noch viele Generationen später Krebs und Erbkrankheiten auslösen.
  • Die Atomwaffenstaaten argu­mentieren, die »atomare Abschreckung« diene ihrem Schutz. Wenn wir sicher sein könnten, dass kein Land jemals eine Atomwaffe einsetzt, bevor es nicht selbst mit nuklearen Waffen angegriffen wurde, entstünde eine Pattsituation. Das ist nicht nur ethisch verwerflich, weil es die Menschheit in nukleare Geiselhaft nimmt. Es ist auch nicht bewie­sen, ob diese Abschreckung überhaupt funktioniert. So arbeiten die großen Atommächte spätestens seit den 1980er-Jahren daran, mit schnellen Mittelstre­ckenraketen oder zielgenauen »Mini-Nukes« einen Atomkrieg ohne Gegenschlag »gewinnen« zu können. Mit dem Ende des INF-Vertrages finden diese Ideen wieder Gehör. Russland und Nordkorea zeigen zudem, dass die Drohung mit Atomwaffen völkerrechtswidrige Angriffskriege oder schwere Menschenrechtsverstöße möglich macht. Und nicht zuletzt führt der Glaube an die »Atomare Abschreckung« dazu, dass Staaten sich zu wenig um die frühzeitige Beilegung von Konflikten durch Vertrauensbildung und Diplomatie bemühen.
  • Doch Gefahr droht nicht nur von Angriffsplänen: Menschen machen Fehler, technische Systeme kön­nen versagen. Nur mit viel Glück lässt sich erklären, dass bislang keiner der zahlreichen Irrtümer und Un­fälle in einer nuklearen Katastrophe endete. Solange Atomwaffen existieren, ist die Sicherheit der Menschheit bedroht!

Das Atomwaffenverbot ergänzt den Nichtverbreitungsvertrag

  • Im Nichtverbreitungsvertrag (Atomwaffensperrver­trag, NPT) von 1970 erklären die Atomwaffenstaaten »in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen … zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle«. Eine Verpflichtung, der sie bis heute nicht nachgekommen sind. Im Gegenteil: Derzeit laufen Pro­gramme, um die Arsenale aufzurüsten und einsatz­fähiger zu machen! Daraus resultiert ein Ungleich­gewicht, das weitere Staaten – wie zuletzt den Iran – nach nuklearer Bewaffnung streben lässt und gefährliche Konflikte schürt.
  • Die atomwaffenfreien Länder und das weltweite ICAN-Bündnis haben in den letzten Jahren scheinbar Unmögliches erreicht: Die völkerrechtliche Ächtung von Atomwaffen! Seit Februar 2021 verbietet der UN-Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) allen Vertrags­staaten Entwicklung, Erwerb, Besitz, Weitergabe, Stationierung, Drohung mit und Einsatz von Kern­waffen. Er sieht Programme zur Unterstützung der Millionen Menschen vor, die unter den Folgen von Atomtests leiden. Und er legt fest, wie die Abrüstung von Atomwaffen in beitrittswilligen Staaten organisiert wird. Bis Ende 2022 waren be­reits 68 Staaten dem UN-Atomwaffenverbot bei – getreten – und es werden stetig mehr. Anders als oft behauptet, steht der AVV nicht im Widerspruch zum NVV, sondern ergänzt diesen. Das bestätigt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einer Expertise vom 19. Januar 2021.

Verbotsverträge zeigen langfristig Wirkung

  • Internationale Waffenverbote stoßen zunächst immer auf Widerstand. Die Erfahrung zeigt jedoch: Eine klare Ächtung ist nötig, damit Staaten begin­nen, ihr Verhalten zu überdenken! Heute will kein Land mehr mit Streumunition, Landminen, biolo­gischen oder chemischen Waffen in Verbindung gebracht werden – Atomwaffen hingegen gelten vielerorts noch als Statussymbol. Das wird sich in den kommenden Jahren ändern.
  • Immer lauter wer­den die mehr als 150 atomwaffenfreien Staaten ihr Recht einfordern, nicht länger den Risiken von nuklearen Waffen ausgesetzt zu sein. Auch die Menschen, die bis heute unter den furcht­baren Folgen von Atomtests und Atomwaffenein­sätzen leiden, können nicht mehr ignoriert werden. Damit steigt der internationale Druck auf die Atom­mächte – langsam, aber unaufhaltsam.
  • Noch schwerer dürften die Impulse aus der Finanz­wirtschaft wiegen: International agierende Banken und Fonds orientieren sich bei Entscheidungen über Investitionen in »kontroverse Waffen« oft am Völker­recht. Vielerorts prüfen Finanzinstitute schon jetzt, ob sie künftig noch in Firmen investieren, die an der Herstellung von Atomwaffen beteiligt sind.

Deutschland ist Teil des Problems

  • Auf dem Luftwaffenstützpunkt Büchel in Rheinland-Pfalz sind 15 bis 20 US-Atombomben stationiert. Im Rahmen der nuklearen Teilhabe werden deut­sche Pilotinnen und Piloten ausgebildet, diese Waffen im Kriegsfall einzusetzen. Somit ist Deutschland potenzielles Ziel und potenzieller Ausgangsort atomarer Angriffe!
  • Nun sollen die Bomben durch hochgerüstete US-Atomwaffen vom Typ B61-12 er­setzt werden. Zudem will die Bundesregierung das Kampfflugzeug F-35A zum neuen deutschen Atom­bomber machen.
  • Angesichts wachsender Spannungen in Europa wird immer deutlicher, dass die Atomwaffen in Deutsch­land keinen Schutz bieten, sondern zur Eskalation beitragen. So warnen mehrere deutsche Friedens­forschungsinstitute: »Mittelfristig kann nukleare Deeskalation in Europa nur durch ein Ende der nuklearen Teilhabe erreicht werden«.

Die Bundesregierung sollte mit gutem Beispiel vorangehen

  • Um dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten zu können, müsste Deutschland dafür sorgen, dass die US-Atombomben vom Luftwaffenstützpunkt Büchel abgezogen werden. Mit dem Ende der nuklearen Teilhabe wäre auch die geplante, milliardenschwere Beschaffung neuer Atomwaffen-Trägerflugzeuge für die Bundeswehr obsolet.
  • Anders als häufig be­hauptet könnte Deutschland jedoch unverändert Mitglied der NATO bleiben. Das bestätigen auch die ehemaligen NATO-Generalsekretäre Javier Solana und Willy Claes und mehr als 50 weitere ehemalige Spitzenpolitikerinnen und -politiker in einem Offenen Brief vom 21. September 2020.
  • Die Bundesregierung hat an der ersten AVV-Staatenkonferenz im Juni 2022 als Beobachterin teilgenommen – doch das genügt nicht. Dank seiner zentralen Lage und politischen Bedeutung hat Deutschland eine Vorbildfunktion. Die Regierung sollte diese nutzen, um für die Ziele des Atomwaffenverbotes zu werben. Und sie sollte ihren Worten Taten folgen lassen: Jetzt ist der Moment, alle nötigen Schritte einzuleiten, um mittelfristig die nukleare Teilhabe zu beenden und dem AVV beizutreten. Und damit ein Zeichen für Deeskalation und Frieden zu setzen.

(Auszüge aus Veröffentlichungen von Ohne Rüstung Leben aus den vergangenen Jahren)

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