Während mit Blick auf den Krieg Russlands in der Ukraine die Risiken einer auch nuklearen Eskalation wachsen, gedenken weltweit Menschen den Opfern der von den USA vor 78 Jahren über Hiroshima und Nagasaki abgeworfenen Atombomben. Die jeweils mit dem Nobelpreis ausgezeichneten „Internationale Ärzt:innen zur Verhütung des Atomkriegs“ (IPPNW) und ICAN setzen sich – gemeinsam mit vielen Partnern in aller Welt, darunter neuerdings auch der BUND und die Naturfreunde – dafür ein, den Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen zu unterschreiben. Die Bundesrepublik verweigert diese Unterschrift bislang. Sie ist obendrein Vorbild für die weitere Zuspitzung: Im Rahmen der sogenannten „nuklearen Teilhabe“ ist die Bundesrepublik Standort für Atomwaffen, die von deutschen Bundeswehrsoldaten mit deutschen Kampfflugzeugen im Erstfall in die entsprechenden Ziele geflogen werden. Russland hatte zuletzt im Zuge des Kriegs in der Ukraine jüngst entschieden, mit Belaruss ebenfalls eine „nukleare Teilhabe“ zu betreiben und russische Atomwaffen dort zu installieren.
Zum Thema „nukleare Teilhabe“ informiert die „Internationale Campagne für das Verbot von Atomwaffen“ ICAN in diesem lohnenden Beitrag.
IPPNW fordert die globale Ächtung von Atomwaffen und ein Ende der nuklearen Teilhabe Deutschlands
03.08.2023 Anlässlich der Jahrestage des Abwurfs der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki durch die USA am 6. und 9. August 1945 fordert die IPPNW die Bundesregierung dazu auf, dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) beizutreten, Entschädigungszahlungen an die Überlebenden von Nuklearwaffeneinsätzen zu leisten sowie den Austritt Deutschlands aus der nuklearen Teilhabe der NATO. Vom 6. bis 9. August 2023 beteiligt sich die IPPNW zudem deutschlandweit an Gedenkveranstaltungen für die Opfer von Hiroshima und Nagasaki.
„In Hiroshima und Nagasaki starben je nach Schätzung zwischen 110.000 und 210.000 Menschen als Folge der atomaren Angriffe, die meisten durch Verbrennungen“, erklärt die Co-Vorsitzende der IPPNW Deutschland, Dr. Angelika Claußen. „Die Gesamtzahl der Todesopfer ist kaum zu beziffern. Die Folgen sind bis heute zu spüren, obwohl die meisten direkt Betroffenen nicht mehr am Leben sind. Sie sind an Krebs und anderen strahlenbedingten Krankheiten gestorben. Doch die genetischen Folgen der Atombomben sind auch in der 2. und 3. Generation der Überlebenden zu finden.“
„Die Bomben, die die USA am 6. und 9. August auf Japan abwarfen, waren im Vergleich zu den Bomben in den heutigen Arsenalen sehr klein. Die heutigen Atomwaffen sind durchschnittlich fünf bis 30 Mal größer. Und es gibt davon auf der Welt mehr als 12.500 Stück“, ergänzt Xanthe Hall, Referentin für nukleare Abrüstung der IPPNW.
Nuklearwaffen wurden nicht nur in Hiroshima und Nagasaki eingesetzt. Bis heute wurden sie insgesamt 2.058 Mal detoniert, als vermeintliche „Versuche“ einer kleinen Gruppe von Staaten für Entwicklungszwecke. Obwohl die Einsätze in Hiroshima und Nagasaki die katastrophalen Folgen einer atomaren Explosion auf die Gesundheit und die Umwelt im betroffenen Gebiet gezeigt hatten, fanden nicht einmal ein Jahr später die ersten Tests der USA auf den Marshallinseln statt.
Diese Atomwaffentests wurden in Gebieten durchgeführt, die als menschenleer galten. Dies entsprach nicht der Wahrheit: in den Gebieten lebten in vielen Fällen indigene Völker: Native Americans, Aborigines, Uiguren, Polynesier*innen, Marshaller*innen u.a. Insbesondere Frankreich und Großbritannien nutzten ihre (ehemaligen) Kolonien für Tests, die Sowjetunion nutzte das Gebiet des heutigen Kasachstan. Seit langem machen die Überlebenden von Atomwaffeneinsätzen und -tests gemeinsam auf die schrecklichen Parallelen in ihren Geschichten und ihren aktuellen Lebensumständen aufmerksam.
Anlässlich der Jahrestage von Hiroshima und Nagasaki fordert die IPPNW von der Bundesregierung:
2. Deutschland muss sich für die Anerkennung von Überlebenden von Atomwaffeneinsätzen und -tests stark machen und sich zur Unterstützung der Betroffenen und zur Sanierung kontaminierter Gebiete bereit erklären.
3. Deutschland muss einen Fahrplan zum Ausstieg aus der nuklearen Teilhabe entwickeln.
Kontakt: Frederic Jage-Bowler (Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, jagebowler[at]ippnw.de, +49 30 69807415
Weitere Informationen: Die IPPNW beteiligt sich zwischen dem 6. und 9. August 2023 bundesweit an den Hiroshima- und Nagasaki-Gedenktagen. Eine Terminübersicht finden Sie hier: https://www.ippnw.de/aktiv-werden/termine.html Die IPPNW wird am Internationalen Tag der Atomtests, 29. August, einen IPPNW-Report über die Folgen von Atomwaffentests weltweit veröffentlichen. Die Publikation bietet einen Überblick über die Auswirkungen der Atomwaffentests auf Gesundheit und Umwelt und enthält Übersichtsartikel von Tilman Ruff und Arjun Makhijani zu vielen Testregionen, die das jeweils vorhandene Wissen zusammenfassen.
152 Behälter mit hochradiaktivem Atommüll – mit atomwaffenfähigem Uran angereichert – lagern in Jülich. Ohne die eigentlich erforderliche Genehmigung nach dem strengen Atomgesetz! Da fehlt es an Terrorschutz – aber sogar an der notwendigen Erdbebensicherheit. Jahrelang kämpfen in den Behörden und Unternehmen von Bund und Ländern Interessenvertreter:innen, was mit dem Atommüll halbwegs sicher und vernünftig gemacht werden könnte. Gut ist: Ein Export dieses überaus brisanten Atommülls in die USA ist von der Agenda möglicher „Maßnahmen“ endlich gestrichen. Im Haushaltsausschuss des Bundestags hatten zuletzt Grüne und Co dafür votiert, dass der Atommüll aus Jülich aus Kostengründen besser schnell in das Zwischenlager nach Ahaus transportiert werden sollte. Die Koalition aus CDU und Grünen in NRW aber will „unnötige Atomtransporte“ wegen der enormen Risiken unbedingt vermeiden und befürwortet daher den Neubau eines verbesserten Lagers am Standort in Jülich. Im Haushalt sind dafür die Finanzmittel extra eingestellt worden. Aber: Die Bundesrepublik ist mit irgendwas bei 70 Prozent Mehrheitsbeteiligter bei der zuständigen „Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen“ (JEN). Erste Testfahrten mit extra für diese Atomtransporte entwickelten neuen gepanzerten Spezialfahrzeugen haben jüngst stattgefunden. Werden im Jahr 2024 rund 150 Castor-Transporte mit hochradioaktivem Atommüll auf NRWs Straßen nach Ahaus rollen? (Fotos: JEN)
Über die laufenden Vorbereitungen von Castor-Transporten per neu entwickelten gepanzerten Straßenfahrzeugen berichtet unter anderem die Aachener Zeitung hier und zur Politik der Landesregierung in NRW hier. Der WDR berichtet hier. Auch die BGZ, die für den Betrieb des Zwischenlagers in Ahaus zuständig ist, berichtet über die Testfahrten hier.
Wichtig zu wissen. Bereits Mitte der 2030er verliert das Zwischenlager in Ahaus seine derzeitige Betriebsgenehmigung. Etwa 2028/29 wird daher das neue Genehmigungsverfahren anlaufen, auf das sich die BGZ und die zuständigen Behörden bereits jetzt vorbereiten. Wie sinnvoll können solche Transporte von Jülich nach Ahaus sein, wenn dort eine Neugenehmigung ansteht? Oder sind weitere Transporte quasi eine Vorfestlegung? Die Anforderungen an die Sicherheit und Sicherung der Atommülllagerung wachsen auch, weil alle Planungen zeitlich aus dem Ruder laufen und Terrorgefahren und Krieg für die Atomanlagen insgesamt gravierende Fragen zum Schutz von Leben und Umwelt aufwerfen. Zur Sitiation in Ahaus hier ein Bericht der dortigen BI (siehe unten als Dokumentation). Siehe auch aktuell: Hochradioaktiv: Langfristige oberirdische Atommülllagerung und Krieg – BASE-Präsdident Wolfram König: “Kein Sicherheitsrabatt”
Beim WDR, dessen Beitrag demnächst aufgrund gesetzlicher Vorschriften gelöscht wird, ist derzeit noch folgendes zu lesen: Ein Atomtransport von Jülich könnte derzeit noch daran scheitern, weil eine Klage der Stadt Ahaus gegen die Einlagerung der Castor-Fässer aus Jülich ansteht. Das bestätigte die JEN auch gegenüber umweltFAIRaendern. Der WDR: „Ein Urteil könnte zum Jahresende erfolgen. Und es könnte sein, dass Anwohner gegen die Transporte klagen, sobald bekannt ist, welche Straßen betroffen sein werden. Das ist derzeit noch Verschlusssache.“ Weiter schreibt der WDR: „Auch rechnen die Behörden mit erheblichen Protesten von Atomkraftgegnern und Klimaschützern. Ob dann über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren genügend Polizeikräfte zur Verfügung stehen, um die Transporte zu sichern, ist offen.“
Im Moment ist die Planung, dass insgesamt 152 Fahrten stattfinden sollen. „Eine Fahrt pro Castor-Fass auf einem Tieflader mit spezieller Sicherheitstechnik und entsprechenden Begleitfahrzeugen. Die Polizei könnte aber nach eigenem Ermessen auch Konvois anordnen, sagt JEN-Sprecher Jörg Kriewel. Und sie kann auch bei den Transport-Zeiträumen mitreden. Großereignisse wie die Fußball-EM im kommenden Jahr könnten viele Polizeikräfte binden, die dann nicht für Atommüll-Transporte zur Verfügung stünden. Für die Räumung des alten Zwischenlagers in Jülich rechnet der Bund mit Gesamtkosten von mehr als 200 Millionen Euro. Der Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich würde nach Schätzungen der JEN mindestens 450 Millionen Euro kosten. Bezugsfertig wäre es erst 2032. Diese Lösung soll weiterverfolgt werden, bis klar ist, ob die Ahaus-Option tatsächlich realisiert wird. Aber „die Beteiligten sind sich einig, dass die parallele Weiterverfolgung so bald wie möglich zu beenden ist“, heißt es in dem Bericht der drei Bundesministerien an den Haushaltsausschuss.“
umweltFAIRaendern hatte ebenfalls nachgefragt und folgende Antworten zu den Planungen bekommen:
Zunächste wollte umweltFAIRaendern von der JEN wissen, wie genau das mit den Testfahren im Juni 2023 war. Der Pressechef Jörg Kriewel teilte mit: „Die Testfahrten wurden auf Bitten unseres Transporteurs (Orano NCS) initiiert und durchgeführt. Sie sind nicht Bestandteil des Genehmigungsverfahrens, sondern dienten alleine dazu, die Befahrbarkeit möglicher Transportwege sowie die Rangiermöglichkeiten auf dem Zwischenlager-Gelände hier in Jülich und auch in Ahaus in der Praxis zu testen. Die Testfahrten waren erfolgreich – heißt, alles was zuvor in der Theorie angenommen und geplant wurde, bestätigte sich so auch in der Praxis.“
Zur Frage, welche Fahrzeuge bei möglichen Atomtransporten von Jülich nach Ahaus zum Einsatz kommen könnten sage Kriewel: „Die genauen Details der Transporteinheiten sind Verschlusssache. Was wir sagen dürfen:
– Die Gesamtlänge der Transporteinheit beträgt rund 30 Meter.
– Das Gesamtgewicht (mit Castor) wird ca. 130 Tonnen betragen (ohne Castor rund 100 Tonnen), verteilt auf 13 Achsen. – Die Zugmaschine ist keine Sonderanfertigung, sie wurde jedoch nach der Anschaffung gemäß der Anforderungen aus der SEWD-Transport gehärtet.
– Der 9-achsige Sattelauflieger wurde für die JEN hergestellt. In Transportkonfiguration wird später noch eine „Schutzhaube“ aufgebracht.
Insgesamt werden 4 Transporteinheiten (Zugmaschine + Sattelauflieger inkl. Schutzhaube) für die Transporte zur Verfügung stehen. Drei der Zugmaschinen sowie die vier Auflieger (inkl. der 4 Schutzhauben) sind Eigentum der JEN. Die 4. Zugmaschine ist Eigentum der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II). Als Synergieeffekt und zur Reduzierung der Kosten gibt es die vertragliche Absprache, dass die JEN bei Bedarf auf diese Zugmaschine zurückgreifen kann, gleiches gilt auch umgekehrt, also dass die Münchener auch auf eine unserer Zugmaschinen zurückgreifen können, sollte dies notwendig werden.“
Zur Frage, welche Geschwindigkeiten bei einem Straßentransport für einen derartigen Atomtransport zulässig seien, teilt Kriewel für die JEN mit: „Die genauen Details der Transporte sind Verschlusssache“. – Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 80 km/h. – Da es sich um Schwerlasttransporte handelt, gehen wir aktuell davon aus, dass diese (wie bei Schwerlasttransporten üblich) in der Zeit zwischen 22:00h – 06:00h durchgeführt werden müssen.“
Die JEN ist sich derzeit sicher, dass sie die erhöhten Anforderungen an den Terrorschutz, der in den geheimen Richtlinie zu „Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ geregelt ist, bei Transporten von Jülich nach Ahaus einhalten kann. Abschließenden Genehmigungen stehen aber noch aus. Vermutlich werden aber je Transport u.a. 5 – 10.000 Einsatzkräfte aus Bund und Land erforderlich sein, um jeden einzelnen Castortransport gegen Angriffe zu schützen. Und damit sind nicht die Aktionen von Anti-Atom-Initiativen gemeint. Inwieweit die Kosten für solche Einsätze und die damit verbundenen Belastungen in die Abwägung einbezogen werden, ob der Neubau eines verbesserten Zwischenlagers in Jülich ist, ist unklar.
Nach den jetzigen Testfahren werden demnächst noch weitere „Simulationen“ stattfinden. Dann sollen Transporte mit „Leer-Behältern“ durchgeführt werden und das Handling vom Ausschleusen der Behälter in Jülich bis zur Einlagerung in Ahaus getestet werden. Jörg Kriewel von der JEN gegenüber umweltFAIRaendern: „Die Kalterprobung ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens und wird zusätzlich noch die Handhabung der Castoren bei der Beladung in Jülich bzw. dann bei der Entladung in Ahaus zum Gegenstand haben.“ Ob bei diesen Tests auch die Polizei beteiligt sein wird? „Ob und wie bei den Transporten die Polizei beteiligt wird, wird letztlich von der jeweiligen Lage vor Ort durch den Transporteur in Absprache mit der Polizei bewertet und festgelegt werden.“
Wie dann eine noch ausstehende Genehmigung für die Atomtransporte selbst aussehen könnte? „Nach unseren Informationen könnte die Polizei je nach Lage auch anordnen, mit mehreren Transporteinheiten gebündelt (Konvoi) zu fahren. Die konkreten Details (und die Einbeziehung der Polizei) werden erst nach Erhalt der Transportgenehmigung durch den Transporteur geklärt. Details zur Transportstrecke sind Verschlusssache“, sagt Kriewel.
Zur derzeitigen Rechtslage teilt die JEN mit: „BGZ ist Betreiber des ZL in Ahaus. Die BGZ verfügt bereits über die notwendige Genehmigung nach § 6 AtG zur Annahme der Jülicher AVR-Behälter. Allerdings ist der Sofortvollzug beklagt.“ Auf eine Anfrage bei der BGZ dazu habe ich erstmal verzichtet. Weiter teilt Kriewel mit: „Für das bestehendes Zwischenlager hier in Jülich (AVR-Behälterlager) ist die JEN verantwortlich. Hier sind wir durch die Räumungsanordnung auch aufgefordert, weiterhin eine Genehmigung zur weiteren Zwischenlagerung zu erwirken (beantragt von der JEN für die Dauer von 9 Jahren). Dieses Genehmigungsverfahren ist weit fortgeschritten und auch das Themenfeld der Seismik (Erdbebenfall) konnte mittlerweile von uns positiv nachgewiesen werden. Aktuell noch offen sind Nachweise gemäß der SEWD-IT. Wann wir mit einer Genehmigung rechnen können und für wie lange das BASE diese dann aussprechen wird, ist derzeit noch offen.“
Was geschieht mit den Kugel-Brennelementen aus dem stillgelegten AVR Jülich? Der aktuelle Sachstand (10.7.2023)
Der Tatbestand:
Beim Forschungszentrum Jülich (FZJ, früher Kernforschungsanlage Jülich, KFA) lagern 152 Behälter vom Typ Castor THTR/AVR, die gefüllt sind mit den ca. 300 000 ausgedienten Brennelement-Kugeln des stillgelegten Versuchsreaktors AVR.
Das Problem:
Die Castoren stehen in einem 1993 für 20 Jahre genehmigten „Billiglager“ (R. Mohrmann), das für 20 Jahre genehmigt war. Diese Genehmigung lief also bereits im Jahr 2013 aus. Es folgte eine einjährige Duldung. Im Juli 2014 wurde aber behördlicherseits eine Räumungsanordnung erteilt, da dieses Lager nicht die erforderliche Erdbebensicherheit gewährleisten konnte (oberhalb von 5m Höhe enthalten die Wände beispielsweise keinen Beton mehr…).
Lösungsansätze („Optionen“):
Seitdem wurden offiziell seitens der Betreiber des Jülicher Lagers (Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen, JEN) drei Lösungsvarianten („Optionen“) für den weiteren Verbleib der Castoren verfolgt:
Verbringung des Atommülls in die USA
Neubau eines erdbebensicheren Lagers in Jülich
Transport des Atommülls in das Zwischenlager Ahaus (TBL-A)
Zu a: Die Option USA wurde begründet mit der Proliferations-Gefahr, da die Kugel-Brennelemente teilweise hochangereichert sind und somit potenziell waffentauglich sein könnten. Verhandlungen mit den USA gab es seit 2011, im letzten Jahr (2022) wurden diese Pläne aber nach Widerständen in den USA und auch seitens der deutschen Anti-AKW-Bewegung sowie aufgrund erheblicher rechtlicher Probleme endgültig aufgegeben. Daher wird an dieser Stelle nicht mehr näher darauf eingegangen.1
Zu b: Die Option Lagerneubau in Jülich wäre – auch im wörtlichen Sinne – die nahe liegende. Zum einen, weil damit problematische Transporte vermieden würden. Zum anderen, weil die Kugel-Brennelemente aus dem AVR (wie auch aus dem THTR Hamm-Uentrop) nicht so ohne weiteres endlagerfähig sind: Sie müssten abgereichert und für die Endlagerung konditioniert werden. Das Verfahren dafür ist kompliziert, auch und gerade wegen der Verwendung von Graphit als Moderator-Material. Ein solches Verfahren müsste auch erst entwickelt werden.2 Verantwortlich dafür sind und bleiben die Wissenschaftler aus Jülich, die diesen Reaktor- und Brennelementtyp erst entwickelt haben, rechtlich verantwortlich ist die JEN.
Seitens FZJ und JEN wird aber der Neubau eines Lagers in Jülich seit mehr als 10 Jahren immer wieder verzögert und hinausgeschoben, man könnte auch sagen sabotiert. Das Hauptmotiv dafür hat bereits im Jahr 2011 der damalige Aufsichtsratsvorsitzende des FZJ, Karl Eugen Huthmacher, in aller Offenheit bekannt gegeben: Als eines der größten europäischen Forschungseinrichtungen müsse das FZJ die Möglichkeit haben, die „besten Köpfe der Welt“ anzuziehen. Um sich für sie als attraktiver Standort darzustellen, müsse es erklärtes Ziel sein, dieses Forschungszentrum „brennstofffrei“ zu machen. Der Aufsichtsrat des FZJ sprach sich daher schon damals gegen den Neubau eines Lagers in Jülich aus.3 Seitdem wird die „Option Neubau“ aufgrund des politischen Drucks durch das Land NRW zwar formal weiter verfolgt, im Jahr 2012 wurde auch ein Grundstück für einen möglichen neuen Lagerstandort in Jülich präsentiert. In Wirklichkeit aber wurde die Option mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln hintertrieben. Dazu nachfolgend einige Fakten und Daten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Auf der Sitzung des „Nationalen Begleitgremiums (NBG)“ am 19.02.2019 in Jülich gab der damalige Geschäftsführer von JEN, Rudolf Printz, bekannt, dass das bereits im Jahr 2012 für einen möglichen neuen Zwischenlager-Standort ausgewählte Grundstück am 8.11.2018 vom Forschungszentrum Jülich (FZJ) zurückgezogen worden sei.4 Als Begründung wurde zunächst angegeben, dass das FZJ das Grundstück für andere Zwecke benötige; in den nachfolgenden Wochen wurde seitens des FZJ mitgeteilt, dass das Grundstück den neueren verstärkten Sicherheits- bzw. Sicherungsvorschriften nicht mehr entspreche. Eine Arbeitsgruppe von FZJ und JEN suche nun nach einem neuen Grundstück – was allerdings bedeuten würde, dass bereits abgeschlossene UVP und seismologische Untersuchungen erneut durchgeführt werden müssen, womit eine weitere mehrjährige Verzögerung verbunden wäre.
In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke) zu diesem Sachverhalt erklärte der Parl. Staatssekretär Dr. Michael Meister am 19.03.19, dass das Grundstück zwar 2012 vom FZJ ausgewählt, aber eine Überlassung an JEN niemals stattgefunden habe; gegenwärtig seien Überlegungen zu einer anderen Nutzung im Gange; man befände sich in einem „Klärungsprozess“.5
Am 24.07.2019 behauptet die Bundesregierung in der Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ des Abgeordneten Oliver Krischer (Bündnis90/Die Grünen), dass es nach ihrer Kenntnis keinen Rückzug des Grundstücks gegeben habe (Bundestagsdrucksache 19/11905). Im Gespräch der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ mit der damaligen Bundesumweltministerin Svenja Schulze am 24.08.19 wurde von ihrem Unterabteilungsleiter für Nukleare Entsorgung, Haart, gesagt, das besagte Grundstück stehe weiterhin (Svenja Schulze: „wieder“) zur Verfügung.
In ihrem Koalitionsvertrag hat die neugewählte NRW-Landesregierung im Juni 2022 beschlossen, sich für die Minimierung von Atomtransporten einzusetzen: „Im Fall der in Jülich lagernden Brennelemente bedeutet dies, dass wir die Option eines Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich vorantreiben“.
Auf Anfrage der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“, wie die Landesregierung diese Zielsetzung umzusetzen gedenke, teilte die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Mona Neubaur, der BI am 14.12.22 mit, dass man im Landeshaushalt 2023 die Bereitstellung eines im Landesbesitz befindlichen Grundstücks für den Neubau einer Lagerhalle in Jülich aufgenommen habe.
Auf dem „Jülicher Nachbarschaftsdialog“ am 6. März 2023 gab JEN bekannt, dass die Standortauswahl für einen Neubau jetzt abgeschlossen und der Erwerb des entsprechenden Grundstücks „eingeleitet“ worden sei. Gegenwärtig liefen Beratungen mit den zuständigen Behörden zu Natur- und Artenschutz sowie Landschafts- und Regionalplanung. Eine eventuelle Umlagerung der Castoren aus dem alten in das neu zu errichtende Lager sei jedoch „aus heutiger Sicht nicht vor 2032 möglich.“6
Die Neubauoption solle angesichts „der noch verbliebenen offenen Realisierungsfragen der Ahaus-Option“ noch weiterverfolgt werden, sie sei aber „so bald wie möglich – nach der erfolgreichen Durchführung der ersten Transporte“ nach Ahaus zu beenden – so zitiert JEN in derselben Präsentation die Auffassung der Bundesministerien BMUV, BMBF und BMF.
Dahinter steht auch der Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags (auf Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP!) vom 30. November 2022, demzufolge die „kostengünstigere Ahaus-Option“ verfolgt werden solle, sofern das Land NRW nicht die Mehrkosten eines Neubaus in Jülich tragen wolle.
Formal besteht der bereits 2012 gestellte Antrag auf Neubau eines Lagers in Jülich nach wie vor (Stand: Juli 2023). Laut Genehmigungsbehörde BASE steht aber für die Genehmigung immer noch die Einreichung wesentlicher Unterlagen durch die Betreiber aus, insbesondere zum Bereich Erdbebensicherheit.7
Zu c: Der gegenwärtige Sachstand für die Option Ahaus:
Am 21.07.2016 hat das Bundesamt für Entsorgung im Rahmen einer 8. Änderungsgenehmigung für das „Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A)“ die Einlagerung von 152 Castor THTR/AVR-Behältern mit den Kugel-BE aus Jülich genehmigt und den Sofortvollzug angeordnet.
Dagegen hat die Stadt Ahaus am 17.08.16 Widerspruch eingelegt, dem sich am 12.06.17 ein Bürger der Stadt angeschlossen hat; am 07.11.17 wurde die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragt, worauf das BfE am 19.12.17 den Sofortvollzug zurückgenommen hat.
Nachdem der Widerspruch gegen die Einlagerungsgenehmigung dann am 29.11. abgelehnt worden war, wurde am 13.12.17 Klage gegen die Genehmigung vor dem OVG Münster erhoben (durch die Stadt Ahaus und einen Bürger). Die Klage hat zunächst einmal aufschiebende Wirkung. Der Beschluss, gegen die Verbringung der Jülich-BE nach Ahaus zu klagen, wurde im Ahauser Stadtrat einstimmig mit den Stimmen aller 6 Fraktionen gefasst (CDU, SPD, UWG, Bündnis90/Grüne, FDP, Wählergemeinschaft Ahaus-Wüllen).
Die Klage wurde Anfang 2018 begründet, am 24.01.2019 erfolgte nach mehrfacher Fristverlängerung eine Erwiderung durch die Anwälte des BfE. Inzwischen gab es weitere Schriftsatzwechsel, die Hauptverhandlung steht aber noch aus.
Eine Transportgenehmigung für die BE aus Jülich gibt es bisher nicht. Das liegt vor allem an den Problemen, die sich durch verschärfte Anforderungen an die Sicherung von Transporten gegen äußere Einwirkungen (SEWD), sprich Terroranschläge, seit 2016 ergeben: Denen zufolge sind Zugmaschinen für die Transporte nötig, die erheblich stärker als früher gepanzert werden müssen und die ein Gewicht von über 100t haben.
Diese Zugmaschinen sind inzwischen produziert. In der letzten Juniwoche (27. – 29.06.23) wurden Testfahrten mit einem leeren Transporter von Jülich nach Ahaus durchgeführt. Sie dienten dazu „die Befahrbarkeit möglicher Transportwege sowie die Rangiermöglichkeiten auf dem Zwischenlager-Gelände in Ahaus zu testen“.8
Weitere Testfahrten, dann mit einem leeren Castor-Behälter, sind für Oktober 2023 angekündigt. Die Testfahrten sind eine Voraussetzung für die Erteilung der Transportgenehmigung.
JEN rechnet mit der Transportgenehmigung noch im Jahr 2023 und hält dann Transporte „ab Anfang 2024“ für möglich. Sobald der erste Transport erfolgreich abgeschlossen ist, soll die „Option Neubau in Jülich“ offiziell aufgegeben werden.
Seitens der Stadt Ahaus (und eines Einzelklägers) ist beabsichtigt, gegen die zu erwartende Transportgenehmigung umgehend ebenfalls Klage zu erheben.
Die Position der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“:
Die Bürgerinitiative spricht sich strikt gegen die Transporte des Jülicher Atommülls nach Ahaus aus und fordert stattdessen, ihn in Jülich zu belassen. Dort sollte so schnell wie möglich eine neue erdbebensichere Lagerhalle errichtet und die Castor-Behälter dann dorthin umgelagert werden. Die wesentlichen Gründe für unsere Position:
Atommüll-Transporte sind niemals ohne Risiko und sollten wenn möglich vermieden werden. Der Atommüll sollte daher grundsätzlich an den Orten verbleiben, an denen er entstanden ist – solange es kein genehmigtes Endlager gibt. Dieses Prinzip, das seit über 20 Jahren für die kommerziellen Atomkraftwerke gilt, muss auch für Forschungs- und Versuchsreaktoren gelten.
Die Zwischenlagerung hochradioaktiven Mülls in Ahaus ist bis zum Jahr 2036 genehmigt. Danach wäre eine Neugenehmigung erforderlich. Ob, wann und unter welchen Konditionen diese zustande kommt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch völlig offen. Die Genehmigung einer Lagerung der Jülicher Brennelemente in Ahaus wäre daher zunächst einmal auch nur als recht kurzfristige Zwischenlösung möglich.
Im Fall des AVR Jülich kommt hinzu, dass dessen Kugelbrennelemente in der vorliegenden Struktur nicht endlagerfähig sind. Sie müssen abgereichert und konditioniert werden. Entwicklung und Durchführung eines Konzepts dafür kann schon aus rechtlichen Gründen nicht in Ahaus stattfinden. Mit einem Transport der 152 Castor-Behälter nach Ahaus wäre es daher nicht getan: Irgendwann müssten erneut 152 Transporte an einen anderen Standort mit den entsprechenden Einrichtungen stattfinden, zurück nach Jülich oder irgendwo anders hin. Damit wird übrigens auch das Argument des angeblichen „Kostenvorteils“ bei einem Transport nach Ahaus als fragwürdig entlarvt.
Verantwortlich für Entwicklung und Durchführung des Konzepts zu Abreicherung und Konditionierung der Kugel-Brennelemente ist und bleibt die JEN. Das gilt im rechtlichen wie auch moralischen Sinne: Wissenschaft und Forschung handeln nur dann gesellschaftlich verantwortlich, wenn sie sich um die Lösung von ihr selbst erzeugten Problemen kümmert und diese nicht auf den St. Nimmerleinstag verschiebt oder/und auf die Gesellschaft abwälzt!
1 Nähere Details dazu etwa bei Rainer Moormann, Das Chaos um die Kugelcastoren – Hintergründe und Lösungsansätze, in: „Strahlentelex“ 748/749, März 2018
2 Sieh ebenfalls den zitierten Beitrag von R. Moormann
6 B. Kallenbach-Herbert/A. Böcking/G. Caspary: Zukünftiger Verbleib der AVR-Brennelemente – aktueller Stand der Optionen, Präsentation auf dem „Jülicher Nachbarschaftsdialog“ am 6. März 2023
Atomenergie ist vor allem die Geschichte großer Versprechungen. Immer war sie teurer als angekündigt, es gab katastrophale Unfälle, die eigentlich gar nicht möglich waren und am Ende bleibt jede Menge Atommüll. Bei der Endlagersuche für den Atommüll geht es kaum voran – weltweit. In Deutschland ist inzwischen klar: Der noch vor Kurzem gefeierte “Neustart” für hochradioaktiven Strahlenmüll mit dem Standortauswahlgesetz ist irgendwie doch eher ein Rohrkrepierer. Angestrebt war, bis 2031 einen Standort identifiziert zu haben. Daraus aber wird nichts, sagen nun Behörden, Ämter und Unternehmen. Die Folge: Wenn das hochradioaktive Zeug nicht unter die Erde kommt, muss es – sehr viel länger – oberirdisch gelagert werden. Möglicherweise bis ins nächste Jahrhundert hinein. Das war nie geplant und stellt massive Fragen an die Sicherheit. Nicht nur technische, sondern angesichts wachsender Gefahren auch durch wachsende Terror-Risiken und nun auch möglicherweise durch kriegerische Entwicklungen. Wolfram König, Chef der bundesdeutschen Atommüll-Behörde Base in der Augsburger Allgemeinen: „Es stellt sich somit auch die Frage, ob zukünftig auch kriegerische Ereignisse stärker in die Sicherheitsbetrachtungen einfließen müssten.“ Die Antwort ist mit Blick auf Saporischschja klar: Es braucht nicht nur Betrachtungen, es braucht neue Lösungen! Was denn sonst?
Gerade hat der zehnte Jahrestag des “Neustart” der Endlagersuche stattgefunden. 2013 ist nach heftigen Auseinandersetzungen um die Atomenergie der erste Schritt mit dem Standortauswahlgesetz erfolgt. Dazu zieht der BUND eine Art Bilanz: 10 Jahre Standortauswahlgesetz: BUND blickt mit zunehmender Skepsis auf Atommülllagersuche. Die Stellungnahme ist hier als PDF direkt zu finden. Außerdem erinnert der BUND in dem Zusammenhang an ein Papier der Anwältin Joy Hesel aus 2021 in der Sache, hier als PDF direkt.
Die Augsburger Allgemeine hatte sich jüngst mit dem Thema der weiteren oberirdischen Lagerung des hochradioaktiven Atommüll befasst, nachdem der BUND eine neue Studie zu den Sicherheitsmängeln und neuen Risiken bei der Zwischenlagerung hochaktiver Abfälle vorgelegt hatte.
Bereits in rund fünf Jahren – ab 2028/29 müssen die bundesdeutschen Atom-Instanzen die Genehmigungsverfahren für die bestehenden Atommülllager-Hallen der ersten Generation in Gorleben und Ahaus eröffnen und bis Mitte der 2030er Jahre komplett neue Genehmigungen erteilen. Auch der Deutsche Bundestag wird dann direkt in dem Verfahren beteiligt sein. So ist das im Atomgesetz geregelt. Die Vorbereitungen dafür sind längst im Gange. Nach einer Frist von 40 Jahren muss das jetzt gesamte Konzept der Zwischenlagerung komplett neu genehmigt werden, – auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik – und auf dem Stand der jeweiligen zivilisatorischen Risiken.
Einer der Prüfsteine dürfte der Neubau eines Zwischenlagers in Lublin bei Greifswald sein. Der dort notwendige gewordene Neubau ist noch im Genehmigungsverfahren und wurde erforderlich, nachdem die alte Halle nicht gegen die erhöhten Anforderungen bei der Sicherung gegen Terror-Anschläge nachgerüstet werden kann. Nachrüstungen, die derzeit überall an den Zwischenlagerstandorten stattfinden. Damit werden aber lediglich die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden nach den Terroranschlägen von 911 im Jahr 2001 nachgerüstet – etwa mit Stand 2010/11. Atommüll: Laufzeitverlängerung hochradioaktiver Zwischenlagerung – Neubau Lublin wegen fehlendem Terrorschutz.
Im behördendeutsch wird bei der Frage des Terrorschutzes nuklearer Anlagen von SEID gesprochen. Das ist der “Schutz vor sonstigen Einwirkungen Dritter”. Hier alles zum Thema SEWD auf umweltFAIRaendern.de
Laut AA hatte Wolfram König, Chef des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) davon gesprochen, “dass die Suche nach einem geeigneten Standort länger als von dem Bundesunternehmen angegeben dauern wird. „Die Annahmen enthalten leider große Unsicherheiten. Wir brauchen aber einen belastbaren Zeitplan für ein Endlager, auch um damit für die anderen betroffenen Bereiche realistisch planen zu können.“
Die Zeitung will richtigerweise Wissen: “Und was heißt das für die Zwischenlager? Denn sein Amt erteilt die Genehmigungen für die Aufbewahrung hoch radioaktiver Abfälle. König betont, die Sicherheit aller Zwischenlager sei „nach aktuellen Maßstäben gewährleistet“. Dies wird laufend durch die Landesatomaufsichten kontrolliert. Aber er sagt auch: „Mit der Verlängerung der Endlagersuche über so einen Zeitraum hinweg ergeben sich sicherheitsrelevante Fragen, die jetzt zur Diskussion gestellt werden müssen: Sind die bisherigen Sicherheitsanforderungen auch für einen längeren Zeitraum als den bislang vorgesehenen ausreichend?“
Was er nicht sagt: In Lubmin muss – siehe oben – ein neues Zwischenlager gebaut werden, weil die Sicherheit mit baulichen Maßnahmen im bisherigen Gebäude nicht gewährleistet ist, sondern nur mit „temporären Maßnahmen“. Was genau das ist, wird nicht gesagt. In Jülich lagert hochradioaktiver Müll seit nun bald 10 Jahren ohne ausreichende atomgesetzliche Genehmigung. Und auch das Zwischenlager in Brunsbüttel verfügt seit viele Jahren nicht über die vorgeschriebene atomgesetzliche Genehmigung. Immer mehr wird Atommüll im Ausnahmezustand jenseits des Atomgesetzes geduldet.
Wie es möglicherweise mit Blick auf die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Debatte um die künftigen Sicherheitsanforderungen bei der Atommülllagerung weitergehen kann, hatte Gerrit Niehaus, oberster Atomaufseher im Bundesumweltministerium, jüngst auf einer Veranstaltung des Atommüllreports in Aussicht gestellt. Die Bundesregierung muss im nächsten Jahr der EU einen Bericht über den weiteren Umgang mit den atomaren Abfällen vorlegen. Dazu muss das so genannte Nationale Entsorgungsprogramm angesichts vieler Probleme umfassend neu erarbeitet werden. Daher wird die Neufassung mit einer Strategischen-Umwelt-Prüfung SUP stattfinden, hatte Niehaus erklärt.
In der AA wird auch die BGZ befragt, die bundeseigene GmbH, die konkret die Zwischenlagerung an den quer über Deutschland verteilten Standorten betreibt. Dabei sagt der BGZ-Sprecher “mit Blick auf ein etwaiges Kriegsszenario”: Die Zwischenlager gehörten zu den „bestgesicherten Objekten in Deutschland“. Die AA schreibt dann mit Bezug auf den Sprecher: “Um den Schutz zu verstärken, würden beispielsweise an allen BGZ-Zwischenlagernzusätzliche Stahlbetonwände errichtet, ferner böten die Abwehrmaßnahmen grundsätzlich auch „einen gewissen Schutz bei kriegerischen Auseinandersetzungen“. Aber: „Einen vollständigen Schutz gegen jeglichen denkbaren Angriff mit Kriegswaffen durch die Armee eines anderen Staates können allerdings weder ein Staat noch ein Betreiber einer atomaren Anlage vornehmen oder gewährleisten. Der beste langfristige Schutz für Mensch und Umwelt im Umgang mit radioaktiven Stoffen ist es, diese dauerhaft von Mensch und Umwelt zu isolieren und sie in einem tiefengeologischen Endlager aufzubewahren.“
Die BGZ hat ein Forschungsprogramm aufgelegt, um die Anforderungen für eine Neu-Genehmigung der verlängerten Atommüll-Zwischenlagerung zu ermitteln und Risiken abzuschätzen. Das Programm wird auch als unzureichend kritisiert, weil es neuere Entwicklungen nicht berücksichtigt und bestimmte Aspekte einfach ausklammert. Auch die deutlich verlängerten zeitlichen oberirdischen Lagernotwendigkeiten seien nicht abgebildet. Wesentlich ist dabei auch die Frage, wie oberirdische Atomanlagen auf Kriegsszenarien ausgelegt werden können. Es geht ja nicht nur einen “vollständigen” Schutz, sondern vielleicht um einen, der zumindest einen deutlich höheren Schutzstandard bietet, als bisher.
Dabei ist tatsächlich auch grundsätzlich die Bundesregierung gefordert, die hier neue Maßstäbe definieren muss, – und nicht nur ein Unternehmen, welches die Anforderungen des Gesetzgebers umsetzen und sicherstellen muss. Allerdings: Es könnte auch ein Selbstverständnis eines solchen staatlichen Unternehmens sein, der Bundesregierung Empfehlungen und Hinweise über mögliche Nachbesserungen zu liefern. Dazu würde in jedem Fall gehören: Nie wieder Atomenergie!
Informationen über staatlche Forschung in Sachen Atom gibt es in den folgenden Links – die ich aber selbst noch nicht geprüft habe:
Mein Standart-ChatGPT-Account – der Alte – und meine Frage: „Warum war eine Frau aus Russland so viel früher im Weltraum als eine Frau aus den USA?“ Dieser „Bürger:*_innen_Account“ hat „bemannte“ Antworten. Aber alles ist gut. ChatGPT sagt so mit Stand jetzt: „Die Tatsache, dass eine Frau aus Russland (Valentina Tereshkova) viel früher als eine Frau aus den USA (Sally Ride) in den Weltraum flog, lässt sich auf mehrere Gründe zurückführen:“
ChatGPT schreibt zur Erklärung:
Früher Fokus auf bemannte Raumfahrt: Die sowjetische Raumfahrtagentur (später bekannt als Roscosmos) hatte bereits in den frühen Jahren der Raumfahrt ein starkes Interesse an bemannten Raumflügen. Die Sowjetunion unternahm die ersten bemannten Raumflüge mit Juri Gagarin im Jahr 1961 und Alexei Leonow, der 1965 den ersten Weltraumausstieg durchführte. Dieses frühe Engagement für bemannte Raumfahrt führte dazu, dass sie frühzeitig Frauen als potenzielle Kosmonautinnen in Betracht zogen.
Raumfahrtwettlauf im Kalten Krieg: In den 1960er Jahren herrschte der Kalte Krieg zwischen den USA und der Sowjetunion. Die Raumfahrt war zu dieser Zeit nicht nur ein wissenschaftlicher Erfolg, sondern auch ein prestigeträchtiges Symbol für technologische Überlegenheit. In diesem Wettlauf spielten politische und propagandistische Erwägungen eine Rolle, und die Sowjetunion suchte nach Möglichkeiten, ihr Image zu stärken und ihren technologischen Vorsprung zu demonstrieren. Der Flug von Valentina Tereshkova als erste Frau im Weltraum wurde als politischer Erfolg gefeiert und half, das Image der Sowjetunion zu stärken.
Unterschiedliche Auswahlkriterien: Die Auswahlkriterien für Astronauten und Kosmonauten in den USA und der Sowjetunion waren zu dieser Zeit unterschiedlich. Die sowjetische Raumfahrtagentur betrachtete Frauen als potenzielle Kosmonautinnen und führte gezielte Programme zur Auswahl und Ausbildung von Raumfahrerinnen durch. In den USA konzentrierte sich die Auswahl von Astronauten zunächst auf Testpiloten, und Frauen wurden erst später in die Auswahlprozesse einbezogen.
Es ist wichtig zu betonen, dass sich die Raumfahrtindustrie im Laufe der Zeit weiterentwickelt hat, und heute sind Frauen aus beiden Ländern sowie aus vielen anderen Ländern auf der ganzen Welt aktive Astronautinnen und Raumfahrerinnen. Die Leistungen von Valentina Tereshkova und Sally Ride haben den Weg für weitere Frauen in der Raumfahrt geebnet und ihre Beiträge zur Raumfahrtgeschichte sind von großer Bedeutung.“
Das erklärt ChatGPT. Fragen? Zwischen diesen beiden Flügen liegen so richtig fast 20 Jahre. Das ist aber in der Antwort nicht wirklich beinhaltet! Und ob so ein früher Pionierflug mit einem späten Shuttle-Flug – bei allen Risiken – vergleichbar ist? I dont´t believe! Aber ebenso irre: BeMANNT waren die Flüge – laut ChatGPT, USA – im sowjetischen Russland viel früher. Wo ist der Fehler?
Klar, – und die Sowjetunion gibt es auch nicht mehr. Mich beschäftigt auch dies. Youtube leider. Vielleicht ist pipded. besser? Hier.
Ich habe weitere Fragen gestellt – und nicht mit Gegenfragen überprüft oder anders in Zweifel gezogen.
„Wieviele Frauen aus dem ehemaligen Ostblock waren seit 1990 im Welttraum?§
ChatGPT: „Bis zu meinem Wissensstand im September 2021 waren seit 1990 insgesamt 18 Frauen aus dem ehemaligen Ostblock im Weltraum. Es ist wichtig zu beachten, dass dies eine Statistik bis 2021 ist und sich Raumfahrtmissionen und -beteiligungen im Laufe der Zeit ändern können. Die Anzahl der Frauen aus dem ehemaligen Ostblock, die im Weltraum waren, könnte sich inzwischen verändert haben, insbesondere wenn neue Raumfahrtprogramme und -missionen gestartet wurden. Es ist daher ratsam, aktuelle Quellen oder Raumfahrtbehörden zu konsultieren, um die neuesten Informationen zu erhalten.“
– Wieviele Frauen aus dem Westen waren seit 1990 im Weltraum?
„ChatGPT: Bis zu meinem Wissensstand im September 2021 waren seit 1990 insgesamt 36 Frauen aus dem Westen im Weltraum. Diese Zahl umfasst Astronautinnen aus verschiedenen westlichen Ländern, einschließlich der USA, Kanada, Europa und anderen Nationen. Es ist wichtig zu beachten, dass sich Raumfahrtmissionen und -beteiligungen im Laufe der Zeit ändern können. Die Anzahl der Frauen aus dem Westen, die im Weltraum waren, könnte sich inzwischen verändert haben, insbesondere wenn neue Raumfahrtprogramme und -missionen gestartet wurden. Es ist daher ratsam, aktuelle Quellen oder Raumfahrtbehörden zu konsultieren, um die neuesten Informationen zu erhalten.“