Zombie Zombie Münchhausen: AfD und das Atomausstiegs-Moratorium

Gegen alle Warnungen trommelt die in vielen Berichten als sicher rechtsextrem eingestufte AfD weiterhin für ein Atomenergie-Moratorium. Ein im Ausschuss bereits abgelehnter Antrag ist im Bundestag diese Woche auf der Tagesordnung. Dabei lässt sie sich auch nicht von denen beirren, die Jahrelang mit der Atomenergie Geschäfte gemacht haben und heute davor warnen, diesen hochgefährlichen und unwirtschaftlichen Weg zombiemäßig wiederzubeleben. Auch neue Atomenergie wird es nur auf Kosten der Steuerzahler:innen geben. Ohne Staat – Keine Atomenergie.
Die EnBW, ehemaliger AKW-Betreiber in Baden-Württemberg hat – wie andere zuvor – nun noch mal einen Faktencheck vorgelegt und warnt davor, den Atomausstieg zu gefährden und die Energiewende abzuwürgen. Die BI Lüchow Dannenberg greift das hier auf.
EnBW und schon zuvor andere ehemalige AKW-Betreiber erläutern, dass eine Wiederinbetriebnahme der im Rückbau befindlichen Anlagen kaum noch möglich wäre. Auch rechtlich wäre das kaum möglich. Es sei denn, die nuklearen Anforderungen würden unter das international geltende Niveau abgesenkt bzw. ignoriert. Wirtschaftlich wäre das absurd, da die Kosten vom Atomstrom bei fast 50 Cent je Kilowattstunde lägen und die Erneuerbaren Energie erheblich günstiger zu bekommen sind.
Wie teuer die Atomenergienutzung ist, zeigt sich in Frankreich, wo die EDF einen Schuldenberg von 50 Mrd. Euro aufgetürmt hat. H.J. Fell zeigt das auf der „Sonnenseite“ auf: „Wie die Atomwirtschaft mithilft, einen Staatsbankrott Frankreichs herbeizuführen“. Ein Aspekt, der in Frankreich eine Rolle spielt, ist nicht nur die kostspielige Atomstromerzeugung, sondern auch der Umstand, dass Frankreich Atomwaffenstaat ist.
Bundestag heute berichtet über die kommende Atom-Zombie-Debatte der AfD im Bundestag: „Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 11. September 2025, nach halbstündiger Debatte über die von der AfD-Fraktion erhobene Forderung nach einem „Moratorium für den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke“. Zu dem so betitelten Antrag der Fraktion (21/220) hat der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Beschlussempfehlung (21/386) abgegeben. Der Ausschuss votiert darin für die Ablehnung des Antrags.“