AKW Gundremmingen B und C: Reststrommengen

AKW Gundremmingen B und C: Reststrommengen

Die Reststrommengen der beiden AKW Blöcke B und C in Gundremmingen reichen nur noch bis zum Frühjahr 2017. Darauf verweist das „Zwischenlager-Forum“ mit Bezug auf eine Meldung des „Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ (BfE), vormals bekannt als Bundesamt für Strahlenschutz. Doch zu einer an sich äußerst sinnvollen Abschaltung wird es nicht kommen, da die Betreiber RWE und E.on kurzerhand Strommengen von anderen abgeschalteten Atommeilern übertragen dürfen. Nach den Regelungen zum Atomausstieg nach Fukushima darf der Block B noch bis Ende 2017 und der Block C bis Ende 2021 in Betrieb bleiben.

  • Noch bis zum 23. Dezember läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Auslegung der Antragsunterlagen für die Stilllegung des Block B von Gundremmingen. Bis dahin können Einwendungen erhoben werden, um mehr Sicherheit zu erreichen und überhaupt mitreden zu können: AKW Gundremmingen B: Mehr Sicherheit – Jetzt Einwendungen zur Stilllegung. Dort finden sich auch Muster-Einwendungen zum download.
  • Veranstaltung: Stilllegung + Abbruch des AKW Gundremmingen – Do. 15. Dez. 16 ab 19:30 Uhr, Landgasthof Sonne, 89423 Gundelfingen, Hauptstr. 56  (1,1 km v. Bhf.  Fahrpläne). Die Bürgerinitiative FORUM hat einen kritischen Fachmann für Atommüllfragen eingeladen. Der Berliner Physiker Wolfgang Neumann wird über vier Fragen referieren: 1. Wie läuft die Beteiligung der BürgerInnen am Genehmigungsverfahren für den Abbruch eines AKW? 2. Welche Risiken sind bei Stilllegung und Abbruch zu beachten? 3. Was sind bei den Gundremminger Siedewasserreaktoren die speziellen Probleme? 4. Wo wird voraussichtlich der Gundremminger Atommüll in den für das Abklingen notwendigen Jahrhunderttausenden gelagert werden – in Gundremmingen, woanders in Schwaben oder Süddeutschland?

„Etwa im Februar 2017 werden erst Block C und wenige Wochen später auch Block B im AKW Gundremmingen ihre Reststrommengen aufgebraucht haben. Damit erlischt ihre Betriebsgenehmigung. Hierauf hat das neuerdings zuständige Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, BfE, im Bundesanzeiger (hier als PDF direkt) hingewiesen“, teilt die BI aus der Nähe von Augsburg in ihrer PM mit und erläutert im weiteren die Hintergründe zu den gesetzlichen Regelungen, wie es mit der Übertragung von Strommengen von einem AKW zum anderen funktioniert (siehe unten die vollständige PM als Dokumentation).

Die Regelungen nach Fukushima aber bedeuteten ausgerechnet für Gundremmingen faktisch eine Laufzeitverlängerung gegenüber dem vorherigen Model der Reststrommengen, die im rot-grünen „Atom-Konsens“ Anfang der 2000er Jahre vereinbart waren. Darauf verweist Raimund Kamm vom Forum in der genannten PM: „>Für Block B statt 2016 Ende 2017 und für Block C statt Ende 2016/Mitte 2017 nun Ende 2021. Es sei denn, schon vorher sind die Reststrommengen aufgebraucht.“ Die beiden Blöcke in Gundremmingen gelten als besonders störanfällig, weil es sich um die letzten der sogenannten Siedewasserreaktoren handelt, also vom gleichen Typ wie die AKWs in Brunsbüttel und Krümmel. „Bei keinem anderen AKW in Deutschland wird künstlich die Laufzeit so stark verlängert. Und dies, obwohl das AKW Gundremmingen mit den zwei letzten Siedewasserreaktoren Deutschlands arbeitet. Alle anderen Siedewasserreaktoren sind in Deutschland bereits abgeschaltet worden. Denn dieser Reaktortyp ist besonders gefährlich, weil er nur einen Hauptkreislauf hat, die Steuerstäbe von unten in den Reaktor gepresst werden müssen und die brisanten Abklingbecken nicht durch den Sicherheitsbehälter geschützt werden. Vermutlich erfüllen auch die Notkühlsysteme nicht die gesetzlichen Erfordernisse.“

Der Reststrom für Gundremmingen kommt vermutlich vor allem aus dem schon in den 90er Jahren abgeschalteten AKW Mülheim-Kärlich. Erst jüngst machte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zu den Atomklagen der Konzerne wieder auf diese Variante aufmerksam. „Beim rotgrünen Ausstiegsgesetz in 2000/2002 schenkte der Bundeskanzler Gerhard Schröder dem RWE Konzern für das schon lange abgeschaltete AKW Mülheim-Kärlich auch noch eine Reststrommenge von 107,2 Milliarden kWh. Dafür versprach RWE auf weitere Schadensersatzklagen wegen Fehlern in der AKW-Genehmigung zu verzichten. Ein Vorgang, der im Jahr 2002 viele Umweltschützer erzürnt hat und für den man Schröder persönlich verantwortlich machen muss!,“ schreibt das Forum dazu. Nicht vergessen werden sollte: An der Seite von Gerhard Schröder stand seinerzeit der Grüne Jürgen Trittin als Umweltminister.

Atomkonzerne und Entschädigung: Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt

Die Südwestpresse berichtet, dass die Betreiber von Gundremmingen vorhaben, weitere Reststrommengen auf die Blöcke B und C zu übertragen: „„RWE Power und PreussenElektra, die beiden Gesellschafter unseres Kraftwerks, werden rechtzeitig dafür sorgen, dass ausreichend Strommenge übertragen wird, um die Gundremminger Blöcke bis zu den gesetzlich geregelten Abschaltdaten betreiben zu können“, sagt Tobias Schmidt, Pressesprecher des Kernkraftwerks. Der Betreiber darf Block B und C entsprechend des Atomgesetzes noch bis Dezember 2017 beziehungsweise Dezember 2021 laufen lassen. Die Übertragung stelle kein Problem dar, denn es stehe genügend Reststrommenge zur Verfügung, berichtet Schmidt. Dafür bedarf es auch keiner Zustimmung durch das Bundesumweltministerium, die Übertragung ist lediglich anzuzeigen.“

Dokumentation:


Bundesamt weist darauf hin:
Block B und Block C des AKW Gundremmingen
müssen Anfang 2017 abgeschaltet werden

Etwa im Februar 2017 werden erst Block C und wenige Wochen später auch Block B im AKW Gundremmingen ihre Reststrommengen aufgebraucht haben. Damit erlischt ihre Betriebsgenehmigung. Hierauf hat das neuerdings zuständige Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, BfE, im Bundesanzeiger hingewiesen.

Das Atomgesetz, AtG, befristet die Betriebserlaubnisse der deutschen AKW mit zwei Grenzen. Wenn sie die ihnen im Jahr 2002 gesetzlich zugestandenen Reststrommengen aufgebraucht haben, erlischt die Betriebsgenehmigung. Sie erlischt auch, wenn die im Jahre 2011 ins AtG neu eingefügten endgültigen Abschaltzeitpunkte erreicht sind. Diese sind für den Block B der 31.12.2017 und für Block C der 31.12.2021.

Die rotgrüne Regierung (1998-2005) hatte mit den Atomkonzernen im Jahr 2000/2001 vertraglich vereinbart, dass die Laufzeiten der AKW befristet werden. Im Gegenzug wurde den AKW-Betreibern die Pflicht zum Entsorgungsnachweis gelockert und der Bau neuer Zwischenlager an den AKW-Standorten ermöglicht. So wurde vor eineinhalb Jahrzehnten der Atommüllnotstand noch einmal aufgeschoben.

Die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Atomkonzernen ging von einer grundsätzlichen Betriebszeit eines AKW von 32 Jahren aus. Schon dies empörte damals Umweltschützer, weil die AKW sehr gefährlich sind und weder eine risikogerechte Haftpflichtversicherung noch eine Entsorgung hatten. Und alle AKW nach 19 Jahren abgeschrieben waren. Die Atomkonzerne baten darum, dass die 32 Betriebsjahre in Strommengen umgerechnet würden, so dass bei Stillstand infolge Störungen die Betriebszeit sich verlängere. Die Schröder-Fischer-Regierung ging hierauf ein.

In Gundremmingen waren der Block B im Sommer 1984 und der Block C Ende 1984 in Betrieb gegangen. Durchschnittlich erzeugte ein Block 10 bis 10,5 Milliarden Kilowattstunden (kWh) im Jahr. So billigte man dem Block B ab Anfang des Jahres 2000 noch 160,9 Milliarden kWh als Reststrommenge zu. Dem Block C noch 168,4 Milliarden kWh. Siehe Bekanntmachung des BfE v. 1.11.16 im Anhang.

Im Dezember 2010 hat die Mehrheit aus CDU/CSU/FDP im Bundestag den AKW zusätzliche große Reststrommengen zugebilligt, um ihre Laufzeit um durchschnittlich weitere 12 Jahre zu verlängern.

Nach dem Beginn der Atomkatastrophe in Fukushima im März 2011 sprach man dann wieder über den Atomausstieg, strich die zusätzlich übertragenen Reststrommengen und setzte außerdem Endtermine für die Betriebsgenehmigung. Jetzt begrenzten das Aufbrauchen der Reststrommengen oder dieser Endtermin die Laufzeit. Für das AKW Gundremmingen bedeuteten diese neuen Endtermine eine Laufzeitverlängerung gegenüber dem rotgrünen Ausstiegsgesetz. Für Block B statt 2016 Ende 2017 und für Block C statt Ende 2016/Mitte 2017 nun Ende 2021. Es sei denn, schon vorher sind die Reststrommengen aufgebraucht.

Deswegen wurden in einem geheimen Geschacher dem AKW Gundremmingen bereits Reststrommengen vom schon stillgelegten AKW Unterweser übertragen. Und auch welche vom AKW Mülheim-Kärlich bei Koblenz, das noch von der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter Ministerpräsident Helmut Kohl (1969 – 1976) genehmigt worden war aber nach 2 ½ Jahren Betrieb für immer abgeschaltet werden musste, da Umweltschützer geklagt hatten, dass das AKW in einem Erdbebengebiet des Rheingrabens gebaut worden war.

Beim rotgrünen Ausstiegsgesetz in 2000/2002 schenkte der Bundeskanzler Gerhard Schröder dem RWE Konzern für das schon lange abgeschaltete AKW Mülheim-Kärlich auch noch eine Reststrommenge von 107,2 Milliarden kWh. Dafür versprach RWE auf weitere Schadensersatzklagen wegen Fehlern in der AKW-Genehmigung zu verzichten. Ein Vorgang, der im Jahr 2002 viele Umweltschützer erzürnt hat und für den man Schröder persönlich verantwortlich machen muss!

Vermutlich wird jetzt der RWE-Atomkonzern erneut Reststrommengen zum AKW Gundremmingen übertragen. Bei keinem anderen AKW in Deutschland wird künstlich die Laufzeit so stark verlängert. Und dies, obwohl das AKW Gundremmingen mit den zwei letzten Siedewasserreaktoren Deutschlands arbeitet. Alle anderen Siedewasserreaktoren sind in Deutschland bereits abgeschaltet worden. Denn dieser Reaktortyp ist besonders gefährlich, weil er nur einen Hauptkreislauf hat, die Steuerstäbe von unten in den Reaktor gepresst werden müssen und die brisanten Abklingbecken nicht durch den Sicherheitsbehälter geschützt werden. Vermutlich erfüllen auch die Notkühlsysteme nicht die gesetzlichen Erfordernisse.

Dem AKW Gundremmingen weitere Strommengen zu übertragen, und so die Laufzeit zu verlängern, ist unverantwortlich! Für die Stromversorgung in Deutschland wird das AKW nicht benötigt. Es stehen große Gaskraftwerke wie in Irsching unbeschäftigt in Reserve. Und mit mehr PV- und Windkraftzubau kann dennoch die Emission von Treibhausgasen verringert werden


Raimund Kamm – Vorstand

Dirk Seifert

Ein Gedanke zu “AKW Gundremmingen B und C: Reststrommengen

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