Atommüll-Endlagersuche: Kritik der Sicherheitsanforderungen und eines Verfahrens zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Hochradioaktiver Atommüll – wo und wie geht die dauerhaft sichere Lagerung? Um die vorgelegten Entwürfe zu den Sicherheitsanforderungen bei der Endlagerung, die im laufenden Suchverfahren von erheblicher Bedeutung sind, gibt es seit einigen Wochen mächtig Ärger. Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Verordnungen vorgelegt und will nach eigenem Bekunden die in einem Dialog mit der Öffentlichkeit diskutieren. Doch das führt bei vielen vor allem atomkritischen Initiativen und Verbänden nur noch zum Kopfschütteln. Der „Endlagerdialog.de“ spricht mit einigem Recht von einem gescheiterten Dialog. Bereits einmal musste das BMU die Frist für Stellungnahmen verlängern, nachdem eine Veranstaltung von Seiten der Initiativen abgebrochen worden war. Nun ist die Fristverlängerung abgelaufen und das BMU hat Stellungnahmen auf dieser Seite zu den Sicherheitsanforderungen (Artikel 1) online gestellt. Zum Artikel 2 und der „Verordnung über Anforderungen an die Durchführung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlverfahren für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle“ hat das BMU hier die Stellungnahmen veröffentlicht. Über dem ganzen Prozess schwebt auch noch die Affäre um Michael Sailer, ehemals Chef des Öko-Instituts und Vorsitzender der Entsorgungskommission. Er hatte für das BMU maßgeblich an der Erarbeitung der Sicherheitsanforderungen mitgearbeitet und hat außerdem einen Beratervertrag bei der Gesellschaft, die diese Verordnungen anzuwenden hat: Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Darauf hatte der Endlagerdialog zunächst hingewiesen, der Abgeordnete Zdebel hatte dazu die Bundesregierung befragt und das Nationale Begleitgremium (NBG) informiert. Auch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) hatte sich kritisch dazu geäußert. Vom Vorsitz der Entsorgungskommission ist Sailer inzwischen laut Taz zurückgetreten. Seine Rolle als Verordnungs-Verfasser auf Seiten des BMU und als Honorarnehmer bei der BGE muss noch geklärt werden.
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