Nach den Anschlägen bei der Bahn: Anlagensicherung und die Atomenergie

Nach den Anschlägen bei der Bahn: Anlagensicherung und die Atomenergie

Der vermutliche Sabotageakt gegen die Bundesbahn am letzten Samstag, bei dem es zum nahezu kompletten Stillstand des Zugverkehrs im gesamten norddeutschen Raum kam, hat eine massive Debatte über die Anlagensicherung insbesonderer „kritischer “ Infrastukturen ausgelöst. Natürlich kommt einem der russische Krieg in der Ukraine in den Sinn, auch wenn es offenbar keinerlei Hinweise auf Täter und Motive gibt. In besonderer Weise ist die Anlagensicherung im Atombereich von höchster Relevanz: Ein Anschlag auf einen Atomtransport mit hochradioaktiven Abfällen, auf ein entsprechendes Zwischenlager oder gar auf ein in Betrieb befindliches Atomkraftwerk könnte katastrophale Auswirkungen für Mensch und Umwelt haben, sollte es zur Freisetzung der Radioaktivität kommen. Eine Konferenz des TÜV Norddeutschland, die am 11. und 12. Oktober in Hamburg stattfindet, widmet sich den vielfältigen Thema Sicherung von Atomanlagen gegen Angriffe aller Art. Das Symposium ist nur für sicherheitsüberprüfte Personen zugelassen, denn die Inhalte dieser Veranstaltung unterliegen allesamt der Geheimhaltung. Brisant ist das Thema auch, weil sich in der Ukraine derzeit in besonderer Weise zeigt, dass Atomkraftwerke nicht nur durch technische Mängel zur Katastrophe führen können, sondern im Kriegs- und Krisenfall als Angriffsziele dienen und damit ganz Gesellschaften in Geiselhaft nehmen.

Beim TÜV Norddeutschland heißt es dazu: „Das Symposium richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die als verantwortliches Personal für die Sicherung kerntechnischer und strahlenschutzrelevanter Anlagen tätig sind sowie an Mitarbeiter von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, Sachverständige, Hersteller von Sicherungstechnik und interessierte Personen aus diesem Kreis. Die Inhalte der Vorträge und Diskussionen auf dem Symposium Anlagensicherung unterliegen dem Geheimschutz. Für die Teilnahme an diesem Symposium ist der Umgang mit Informationen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit der Anmeldung nach zuweisen. (Anlage 04 VS-NfD-Merkblatt) Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (Anlage 4 des Handbuches für den Geheimschutz in der Wirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie) Link: https://bmwi-sicherheitsforum.de/handbuch/anlagen/ „

Dirk Seifert

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