Gericht urteilt gegen BUND NRW: Hochgefährliche Atomtransporte aus Jülich dürfen nach Ahaus rollen

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Eilklage des BUND NRW abgelehnt, mit der der Umweltverband gegen die Genehmigung der über 150 geplanten Atomtransporte mit hoch radioaktiven Abfällen aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus vorgegangen ist. Nach dem Urteil wäre der BUND NRW nicht Klagebefugt, heißt es. Die Genehmigung hatte zuvor das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE auf Antrag der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) erteilt. Der Streit über den Umgang mit diesen hochbrisanten Atomabfällen dauert schon weit über ein Jahrzehnt. Zuletzt wurden auch finanzielle Argumente für den Transport nach Ahaus ins Spiel gebracht, statt wie von vielen gefordert, in Jülich ein neues, verbessertes Zwischenlager zu errichten. Behörden, Betreiber und andere Verantwortliche hatten sich jahrelang auch entlang von Parteizugehörigkeiten immer wieder die Verantwortung zugeschoben und damit einen Neubau immer wieder verzögert. Anti-Atom-Inititiven nicht nur in NRW rufen zu Protesten gegen diese Atomtransporte auf. Auch die Polizeigewerkschaft hat sich wiederholt gegen diese Atomtransporte als unverhältnissmäßige Maßnahme ausgesprochen.
In der Sache urteilt das Gericht, dass der BUND NRW nicht klagbefugt wäre. Allerdings wäre ein Hauptsacheverfahren noch zulässig. Der BUND NRW hat erkärt, zu prüfen, ob er weiter gegen die Genehmigung vorgehen wird. Mit der Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren bleibt der sogenannte Sofort-Vollzug, den die Genehmigungsbehörde auf Antrag von JEN (bzw. dem Autragsunernehmen ORANO NCS) erteilt hatte, rechtswirksam. Hätte der BUND NRW in diesem Eilverfahren recht bekommen, wäre der Sofort-Vollzug aufgehoben worden und die Transporte hätten bis zum Abschluss des Hauptsacheverahrens nicht rollen können.
- Informationen über Proteste sind hier bei der BI Ahaus oder auch hier bei SOFA Münster und hier bei West-Castor zu finden.
- Die Taz und viele andere Medien berichten ausführlich um die Atomtransporte und die Reaktion. Bei der taz ist zu lesen: „Auch der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW, Patrick Schlüter, hält die Pläne schlicht für „Wahnsinn“ mit „Folgen für die Sicherheit im Land“ – schließlich gelten die Castoren als mögliche Angriffsziele.“
UmweltFAIRaendern.de hat vielfältig über die Jahre zu vielen Hintergründen dieser Atomtransporte und der Herkunft dieser Abfälle informiert. Einfach über die Suchfunktion nach Stichworten wie AVR, Jülich, Zwischenlager Ahaus, Atomtransporte, JEN etc. suchen.
Weitere Atomtransporte sollen auch aus München vom Atomforschungsreaktor in Garching nach Ahaus rollen. Die praktische und rechtliche Lage ist hier aber anders, als in Sachen Jülich. Dennoch: Das BASE hat zuletzt einen Widerspruch gegen diese Atomtranporte abgelehnt, weil die Grünen Abgeordneten aus Sicht des Bundesamts nicht Widerspruchsfähig sind. Das Verfahren, in dem auch der BUND Bundesverband beteiligt ist, läuft noch. Transporte stehen aber unmittelbar nicht an, weil der Rektor weiterhin nicht in Betrieb ist. Siehe zu dem Verfahren auch die Süddeutsche Zeitung.
Im folgenden Dokumentation den Pressemeldung des Verwaltungsgerichts, der Reaktion des BUND NRW sowie die PM von der Genehmigungsbehörde:
Dokumentationen:
- 1. Verwaltungsgericht Berlin: BUND e.V. kann CASTOR-Transport nicht verhindern (Nr. 1/2026)
Pressemitteilung vom 09.01.2026
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen des BUND für Umwelt- und Naturschutz e.V. kann eine Genehmigung für den Transport von CASTOR-Behältern von Jülich nach Ahaus nicht gerichtlich angreifen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Das in Berlin ansässige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (Bundesamt) hat am 25. August 2025 die atomrechtliche Genehmigung erteilt, 288.161 bestrahlte Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Jülich in das ca. 170 km entfernt liegende Zwischenlager in Ahaus zu transportieren. Die Aufbewahrung in Jülich entspricht nicht mehr den nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima aktualisierten Sicherheitsanforderungen, unter anderem mit Blick auf Erdbeben und Flugzeugabstürze. Die Transportgenehmigung sieht vor, dass die Brennelemente in insgesamt 152 CASTOR-Behältern per Lkw auf der Straße transportiert werden. Hiergegen legte der Antragsteller Widerspruch ein. Er hält die Genehmigung für rechtswidrig, weil der CASTOR-Transport erhebliche Sicherheitsrisiken berge. So sei nicht auszuschließen, dass die CASTOREN infolge maroder Brücken, unfallbedingter Brände oder eines Drohnenangriffs beschädigt werden. Mit dem gerichtlichen Eilantrag möchte der Antragsteller den Transport vorerst stoppen.
Die 10. Kammer hat den Eilantrag als unzulässig zurückgewiesen, weil der Antragsteller als Verband nicht antragsbefugt sei und deshalb die Genehmigung gerichtlich nicht angreifen könne. Nach der einschlägigen Vorschrift des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes könne der Verband nur gegen ein so genanntes anlagebezogenes Vorhaben vorgehen. Die Beförderung der CASTOR-Behälter sei als vorübergehender Transportvorgang jedoch weder eine Anlage, noch eine sonstige in Natur und Landschaft eingreifende Maßnahme, die deren Zustand verändert. Unabhängig von der fehlenden Zulässigkeit sei der Antrag auch aus inhaltlichen Gründen zurückzuweisen. Die durch den Antragsteller bemängelte Risikobewertung des Transportes liege vorrangig in der Verantwortung der Sicherheitsbehörden und sei daher nur dahingehend gerichtlich überprüfbar, ob die Beurteilung auf einer ausreichenden Datenbasis beruhe und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung trage. Hieran gemessen dränge sich die Rechtswidrigkeit der Genehmigung nicht auf. Die im Eilverfahren vorzunehmende Interessenabwägung falle zugunsten der Durchführung der Transporte aus. Angesichts der schon seit 2013 abgelaufenen Genehmigung der Lagerung in Jülich bestehe ein hohes öffentliches Interesse an einer zeitnahen Verbringung in das genehmigte Zwischenlager Ahaus.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
Beschluss der 10. Kammer vom 8. Januar 2026 (VG 10 L 474/25)
- 2. Dokumentation PM des BUND NRW zum Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts:
- CASTOR-Transporte: Gericht lehnt BUND-Eilantrag ab
09. Januar 2026 | Atomkraft, AVR Jülich, Atompolitik, Klima & Energie
Beschluss stößt bei Umweltverband auf völliges Unverständnis
Gericht lehnt Antrag aus formalen Gründen ab – Erfolgsaussichten eines Hauptsacheverfahrens laut Gericht offen -BUND entscheidet über weitere Schritte
Berlin/Düsseldorf | Im juristischen Streit um die Rechtmäßigkeit der Genehmigung der CASTOR-Transporte von Jülich nach Ahaus hat das Verwaltungsgericht Berlin den Antrag des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) angeordnete sofortige Vollziehung der Transportgenehmigung auszusetzen, abgelehnt. Die 10. Kammer des VG Berlin erklärte den Antrag am 8. Januar für unzulässig. Offen ließ das Gericht die Erfolgsaussichten eines etwaigen Hauptsacheverfahrens. Beim BUND stößt das Urteil auf völliges Unverständnis. Der Umweltverband kündigt an, den Beschluss eingehend juristisch zu prüfen und innerhalb der vom Gericht gesetzten Zweiwochenfrist über eine mögliche Beschwerde beim VG zu entscheiden.
Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND: „Für uns ist der Gerichtsbeschluss in keiner Weise nachvollziehbar. Trotz der unbestreitbaren Risiken für die Umwelt im Falle einer Havarie verneinen die Richterinnen und Richter eine mögliche Verletzung umweltbezogener Rechtsvorschriften. Gleichzeitig hält das Gericht die Erfolgsaussichten eines etwaigen Hauptsacheverfahrens für offen. Im Klartext: Es kann zwar sein, dass der BUND Recht hat, der Zugang zu einer umfangreichen Prüfung der Transportgenehmigung soll uns aber nicht gewährt werden.“
Das Gericht kommt in seinem Beschluss zu dem Ergebnis, dass der Antrag des BUND auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Beförderungsgenehmigung zwar statthaft sei, aber unzulässig. Begründet wird dies damit, dass die Beförderungsgenehmigung nach der im Eilverfahren erfolgten summarischen Prüfung keine verbandsklagefähige Entscheidung darstelle. Darüber hinaus erfülle diese Beförderung als vorübergehender Vorgang auch nicht den Tatbestand eines sonstigen Eingriffs in die Natur.
Allerdings führt das Gericht auch aus, die Erfolgsaussichten des auf die Aufhebung der Beförderungsgenehmigung gerichteten Widerspruchs des BUND seien – eine Widerspruchsbefugnis unterstellt – zum gegenwärtigen Zeitpunkt als offen zu beurteilen. Die Beförderungsgenehmigung entziehe sich insoweit einer vollen rechtlichen Überprüfung, als diese teilweise und auch Teile des übermittelten Verwaltungsvorgangs lediglich geschwärzt vorgelegt wurden.
„Angesichts der möglichen Risiken des Transports von nahezu 300 000 radioaktiven Brennelementen durch halb Nordrhein-Westfalen halten wir es für unabdingbar, dass die Rechtmäßigkeit der Transportgenehmigung vollständig geprüft wird. Darauf haben Menschen und die Umwelt einen Anspruch“, sagt Ciesla.
Gegen den Beschluss des VG Berlin kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht werden.
Beschluss der 10. Kammer vom 8. Januar 2026 (VG 10 L 474/25)
Hintergrund:
Der BUND hatte gegen die am 25. August 2025 vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilte Beförderungsgenehmigung für 152 Castor-Behälter Widerspruch eingelegt. Dieser richtete sich auch dagegen, dass die Behörde den Sofortvollzug der Genehmigung angeordnet hatte. Nachdem der Widerspruch abgelehnt wurde, stellte der Verband beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag. Ziel war es, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs zu erreichen, um die Transportgenehmigung bis zur Klärung der zahlreichen offenen Sicherheits- und Rechtsfragen auszusetzen. Denn der BUND ist davon überzeugt, dass der Transport der Brennelemente nicht hinreichend sicher ist und deren Verbringung von Jülich nach Ahaus insbesondere auch keinen Sicherheitsgewinn bringt.
3. PM der Genehmigungsbehörde BASE: Gericht bestätigt die Arbeit des BASE zum Jülich-Ahaus-Transport
Meldung, Stand: 09.01.2026
Das BASE begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, den Antrag des Landesverbands NRW der Umweltorganisation BUND abzulehnen. Der BUND wollte mit dem Antrag erreichen, dass die Castortransporte aus dem Zwischenlager Jülich in das Zwischenlager Ahaus vorerst nicht stattfinden.
„Wir begrüßen die Ablehnung des Antrags durch das Verwaltungsgericht Berlin. Die Expert:innen unseres Hauses haben die Transporte ausführlich in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben geprüft. Diese Einschätzung wurde durch das Gericht nun bestätigt“, sagt BASE-Präsident Christian Kühn.
Das BASE hält fest, dass die Genehmigung die relevanten Sicherheitsaspekte hinreichend berücksichtigt und das öffentliche Interesse, der komplexe Planungsprozess sowie die erheblichen finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Hand den sofortigen Vollzug der Transporte rechtfertigen.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Transporte sind somit gegeben. Der Anordnung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde (NRW-Wirtschaftsministerium) aus dem Jahr 2014, das Zwischenlager Jülich zu räumen, kann damit umgesetzt werden.




