NBG an Deutschen Bundestag und Bundesrat: Atommüll-Zwischen- und Endlagerung als gemeinsame Aufgabe begreifen

Das Nationale Begleitgremium (NBG) für die Suche nach einem Endlager für insbesondere hoch radioaktive Atomabfälle hat seinen neuen Tätigkeitsbericht an den Deutschen Bundestag vorgelegt. Nicht nur das Thema Beschleunigung des Suchverfahrens ohne Einschränkung bestehender Rechte der Büger*innen und der Sicherheit steht darin auf der Agenda. Ein angesichts größer werdender Sicherheitsrisiken ebenso wichtiges Thema wird vom NBG adressiert: Die Zwischenlagerung hoch radioaktiven Abfälle, die an über 15 Standorten in Deutschland ungeplant und mit neuen Risiken/Herausforderungen noch für vermutlich 100 Jahre oberirdisch erfolgt. Als dritter von zehn Forderungen fordert das NBG eine umfassende Korrektur der bisherigen Bundespolitik – und stellt sich damit an die Seite der bundesdeutschen Anti-Atom-Bewegung, die schon vor über zehn Jahren zum Start der neuen Endlagersuche gefordert hatte: Atommüll? „Zwischen- und Endlagerung als gemeinsame Aufgabe begreifen“. Am 10. Oktober steht eine Atommüllkonferenz der Anti-Gruppen in Göttingen auf der Tagesordnung. Auch das Verfahren zur Endlagersuche. Ob auch die NBG-Forderungen dazu gehören? Aber unklar bleibt auch, ob das NBG beispielsweise vom Umweltausschuss des Bundestag eingeladen wird, um dort seine Sicht den Abgeordneten darzustellen. Per Selbstbefassung könnte der Ausschuss das NBG und die beteiligten Behörden zum Informationsgespräch bitten. (Foto: Ausschnitt Titelfoto des Berichts, verändert mit KI. Vorschlag an NBG: Radioaktivität als Thema kann irgendwie grafisch dargestellt werden!!)

Das Nationale Begleitgremium hat heute in einer Pressemeldung den Tätigkeitsbericht angekündigt, der nicht nur die Öffentlichkeit allgemein, sondern insbesondere auch den Bundestag und den Bundesrat im Sinne der festgelegten Ziele des Gesetzes über Verbesserungs- und Änderungsvorschläge informiert hat. Der Bericht wird über den Umweltausschuss-Vorsitz auch an alle Abgeordneten bzw. Mitglieder zur Kenntnis gebracht.

  • Hinweis: Über alle hier genannten Themen hat umweltFAIRaendern.de informiert. Über die Suchfunktion kann mit sinnvollen Stichworten weiter recherchiert werden. AMK, Atommüllkonferenz, Standortauswahlgesetz, Endlagerkommission, Standortauswahlgesetz, Bürgerbeteiligung, Wiederaufarbeitung, Atomgesetz, Kosten Atommüll, Atomforschungsanlagen, KENFO, Nationales Begleitgremium, BASE, NBG, BGZ, BGE oder BMU, E.on, PreussenElektra, Vattenfall, RWE oder EnBW. Es gilt die UND-Funktion!

In der PM heißt es: Das „Nationale Begleitgremium (NBG) begleitet die Suche nach einem Endlagerstandort für hoch radioaktive Abfälle – vermittelnd und unabhängig. Es beobachtet das Standortauswahlverfahren, gibt Stellungnahmen ab und macht mit seinen Empfehlungen auf Handlungsbedarf aufmerksam.“ Hier ist der neue Tätigkeitsbericht des NBG als PDF zu finden (und hier auch zur Dokumentation direkt auf diesem Server) …. „Besonders hinweisen möchten wir Sie auf unsere aktuellen Empfehlungen ab Seite 12.“ Die Empfehlungen und Ergebnisse im Detail entnehmen Sie bitte dem Tätigkeitsbericht: https://bit.ly/NBG-Bericht_2026

Spätestens in 2028 kommen die Standort-Gemeinden von Atommülllagern ohnehin in das amtliche Endlagersuchverfahren. Die Gemeinden mit Atommülllagern haben sich als ASKETA zusammengeschlossen. Bei ihnen lagert bereits radioaktiver Atommüll, nachdem die Atommeiler, an denen sie über Jahrzehnte verdient hatten, abgeschaltet wurden. Jetzt fließt nicht mehr nur kein Geld. Es könnte auch passieren, dass Zwischenlager zu Endlagern werden. Damit auch dieses kommunale Interesse in der Endlagersuche beteiligt ist, hatte das Standortauswahlgesetz die Regionalkonferenzen gesetzlich definiert. Damit es dabei nicht nur im finanzielle Deals geht, sondern vor allem um einen möglichst sicheren Umgang mit dem Atommüll, wäre es gut, wenn die Anti-Atom-Gruppen sich deutlicher einmischen würden – und den Impuls auf NBG aufgreifen.

Hier als Dokumentation aus dem genannten Tätigkeitsbericht die Feststellungen und Empfehlungen des NBG in Punkt 3: 

VERANTWORTUNG SICHERHEIT TEMPO – VERFAHREN STEUERN UND WEITERENTWICKELN – 6. TÄTIGKEITSBERICHT 2026 – (Seite 12f):

„ZWISCHEN- UND ENDLAGERUNG ALS GEMEINSAME AUFGABE BEGREIFEN.

Die Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle stellt weiterhin eine große technische wie auch gesellschaftliche Herausforderung dar. Es müssen nicht nur Alterungsprozesse beherrscht und alle Sicherheitsparameter überwacht werden, sondern angesichts der zunehmend volatilen Sicherheitslage und hybriden Bedrohungen die Sicherungs- und Schutzkonzepte nach entsprechenden Richtlinien neu bewertet sowie angepasst werden. Gesellschaftlich besteht die Herausforderung darin, diese Maßnahmen im Dialog mit den Standortgemeinden zu entwickeln und umzusetzen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit darf sich nicht nur auf Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine beschränken, sondern muss den Prozess kontinuierlich begleiten. Die Menschen in den Zwischenlagergemeinden sollten aktiv eingebunden werden, um so auch das Vertrauen in das Standortauswahlverfahren zu stärken. Ab 2028 sind Vertretende dieser Gemeinden über den Rat der Regionen direkt in das Verfahren eingebunden. Sie sollten positiv in diesen Prozess gehen, nicht mit Misstrauen oder dem Gefühl, im Stich gelassen zu werden. Notwendig ist zudem die schnelle Umsetzung von § 38 StandAG. Alle Daten zu den Eigenschaften der einzulagernden radioaktiven Abfälle sind zu sichern und zur Verfügung zu stellen.

Das NBG empfiehlt dem Deutschen Bundestag und Bundesrat erneut, den Genehmigungsprozess für die längere Zwischenlagerung so auszugestalten, dass kommunale Vertreterinnen und Vertreter, die lokalen Initiativen und die interessierte Öffentlichkeit die sichernden Maßnahmen aktiv begleiten und mittragen können. Zwischen- und Endlagerung sollten als Gesamtprozess betrachtet und entsprechende Formate für die Partizipation auch auf nationaler Ebene an der Zwischenlagerung entwickelt werden. Die notwendige Befassung des Bundestags zur Neugenehmigung von Zwischenlagern nach § 6 Abs. 5 AtG ist sorgfältig und frühzeitig vorzubereiten.“

https://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Downloads/DE/Downloads_Bericht_NBG/6_Taetigkeitsbericht_NBG_06_2026.pdf?__blob=publicationFile&v=5

 

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