Fragestunde im Bundestag: Gefahrenprävention bei der Gasförderung

Hubertus_Herbert_Fragestunde_2Gemeinsame Stellungnahme von Herbert Behrens (DIE LINKE.) und Hubertus Zdebel zur Fragestunde des Bundestages am 5.11. zum Thema „Gefahrenprävention bei der Gasförderung“. Im Rahmen der Fragestunde an die Bundesregierung am Mittwoch, den 05.11.14, war die Gefahrenprävention bei der Erdgasförderung erneut Thema im Deutschen Bundestag.

Der Abgeordnete Hubertus Zdebel hat das Thema auf die Agenda gebracht und wollte vor allem wissen, ob die Bundesregierung in ihrer geplanten gesetzlichen Neuregelung des Frackings eine Beweislastumkehr vorsieht für Fälle, in denen mögliche Schäden an Mensch und Natur durch die Gasförderung aufgetreten ist. Der zuständige Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Uwe Beckmeyer, gab an, dass eine solche Beweislastumkehr nur für „typische Bergschäden“ nicht aber für gesundheitliche Schäden gelte.

„Für die betroffene Bevölkerung im Umfeld von Gasförderstätten ist diese Aussage ein Schlag ins Gesicht. Wie sollen sie für eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen angemessen entschädigt werden, wenn der Gesetzgeber die Unternehmen vollständig aus ihrer Verantwortung entlässt? Wir brauchen eine gesetzlich verankerte Beweislastumkehr, die explizit auf die Gefährdung von Mensch und Natur durch die Gasindustrie anwendbar ist,“ fordert Hubertus Zdebel.

Herbert_Hubertus_Fragestunde_3Der niedersächsische Abgeordnete Herbert Behrens, in dessen Wahlkreis Osterholz-Verden bereits gefrackt wurde, kritisiert vor allem, dass sich die Bundes- und Landesbehörden gegenseitig die Verantwortung zuschieben. „Angesichts der nachweislichen Verschmutzung von Böden im Umkreis von Gasförderstellen im Landkreis Rotenburg brauchen wir bundeseinheitliche Regelungen zur Gefahrenprävention, die auch das Entziehen bestehender bergrechtlicher Genehmigungen ermöglichen. Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel sieht dafür die gesetzliche Regelung auf Bundesebene nicht gegeben. Dem widerspricht der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und behauptet die konkrete Umsetzung: Der Gefahrenprävention sei Ländersache. Um Klarheit zu schaffen, brauchen wir dringend eine nähere Gefahrenbestimmung im Bundesberggesetz“, so Herbert Behrens.

Die beiden Abgeordneten kritisieren auch die Einschätzung des Staatssekretärs Uwe Beckmeyer, dass ein Zusammenhang zwischen Fracking und erhöhten Leukämieraten nicht gegeben sei, obwohl es bisher noch keine Untersuchungen in dieser Richtung gibt. „Besonders dreist ist die Aussage des Staatssekretärs, es habe im Umkreis Bothel erst einen Frack gegeben. In Wahrheit können wir von mindestens 10 Fracks im Umkreis von 10 km ausgehen. Die eingesetzten Chemikalien sind überwiegend nicht bekannt. Außerdem gibt es im benachbarten Söhlingen eine Verpressbohrung für bei Gasbohrungen hochgefördertes Lagerstättenwasser, das neben Frack-Chemikalien üblicherweise auch natürlich vorhandene Schadstoffe enthält. Auf diesen Aspekt der Lagerstättenwasserproblematik ist der Staatssekretär gar nicht erst eingegangen. Wir brauchen dringend auch strengere Auflagen für die konventionelle Gasförderung,“ so Hubertus Zdebel.

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