Atommüll-Export: „Nicht zulässig“ – Bundesregierung verweigert Angaben zu Proliferationsrisiken

14975427563_2413cd6579_zAngeblich aus Proliferationsgründen plant die Bundesregierung den Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA. Doch konkrete Angaben über diese behaupteten Risiken hält sie für „grundsätzlich nicht zulässig“ und für „aus technischer Sicht nicht sachgerecht“. Das antwortet das Bundesforschungsministerium auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion. (Drucksache 18/2998) Außerdem sei der Export der Brennelemente in die USA deutlich billiger, als der Neubau eines Atommülllagers in Jülich. Eine weitere Lagerung in Jülich sei „die unwahrscheinlichste Variante“, heißt es mit Bezug auf den Wirtschaftsminister in NRW. Drucksache mit Antworten der Bundesregierung Drs. 18/3230, PDF)

„Der Export von Atommüll aus Jülich in die USA wäre ein Präzedenzfall für den künftigen Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften der Atomenergienutzung. Da kann es nicht angehen, wenn die Bundesregierung Risiken behauptet, die sie dann nicht konkret begründet. Bei Lichte betrachtet bleibt der Eindruck, dass dieser Export von Atommüll vor allem aus Kostengründen erfolgen soll, weil das billiger wäre, als die Errichtung einer neuen Lagerhalle in Jülich“, stellt Hubertus Zdebel fest und betont: „Es darf kein Abschieben der Atommüllprobleme ins Ausland geben.“

Nicht zulässig und nicht sachgerecht?

Angesichts des von der Bundesregierung immer wieder behaupteten Proliferationsrisikos, das von den abgebrannten und hochradioaktiven Brennelementen des AVR Jülich ausgehen soll, wollte der Abgeordnete Hubertus Zdebel es genauer wissen und fragte nach, wie es sich den genau mit dem angereicherten Uran verhält. Die Antwort der Bundesregierung: „Eine Mittelung der Anreicherungsgrade zum Beispiel über alle 1900 Brennelemente eines CASTOR-Behälters ist grundsätzlich nicht zulässig sowie aus technischer Sicht nicht sachgerecht.“

US-Option billiger als Neubau einer Lagerhalle

Angeblich werden in Jülich derzeit mehrere Optionen für den Verbleib der hochradioaktiven Brennelemente untersucht. Die Atomaufsicht in NRW hatte im Sommer 2014 die Räumung des bestehenden Atommülllagers angeordnet, weil „nicht absehbar war, ob und wann ein Nachweis zur Erdbebensicherheit geführt werden kann.“ Neben den bereits seit 2012 laufenden Planungen (!) zum Export in die USA wird seit dem auch eine Auslagerung in das Zwischenlager Ahaus und die Neuerrichtung eines Lagers in Jülich untersucht. Doch während in den Haushaltsplanungen für den Export in die USA „vorsorglich“ bereits insgesamt 250 Millionen Euro eingeplant werden, gibt es für die anderen Optionen bislang keine derartigen Haushaltsplanungen. Allerdings verweist die Bundesregierung darauf, dass es sich bei den genannten Kosten für die US-Option noch um eine „vorläufige Kostenabschätzung zwecks vorsorglicher Sicherung der Finanzierung einer möglichen Verbringung der AVR-Brennelemente in die USA“ handelt.

In einem Bericht des Forschungsministeriums vom Mai 2014 an den Haushaltsausschuss wird davor gewarnt, dass für die Errichtung eines neuen Lagers in Jülich Mehrkosten in „dreistelliger Millionenhöhe“ gegenüber dem Export in die USA entstehen würden. Darauf angesprochen teilt die Bundesregierung dem Abgeordneten Zdebel jetzt mit: „Bei dem vom Fragesteller in Bezug genommenen Berichtstext betreffend eventueller Mehrkosten in „dreistelliger Millionenhöhe“ im Falle der Neuerrichtung eines Zwischenlagers am Standort Jülich handelt sich um die vorsorgliche Erläuterung eines Kostenrisikos im Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung und dient nicht – wie vom Fragesteller suggeriert – dem Zweck der Priorisierung einer Option zur aufsichtsbehördlich angeordneten Räumung des AVR-Behälterlagers.“

Die Entscheidung, welche Option am Ende gewählt würde, so heißt es weiter, „ist nicht von Kostengesichtspunkten geleitet“. Die Sicherheit der Bevölkerung und der Umwelt habe „oberste Priorität“.

Allerdings: „Die Errichtung eines neuen Zwischenlagers in Jülich einschließlich jahrzehntelangen Lagerbetriebs bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers wäre grundsätzlich stets die teurere Variante, weil es sich um die Errichtung eines dezentralen Zwischenlagers exklusiv für die AVR-Brennelemente handeln würde, das zudem parallel zu dem in Ahaus befindlichen Transportbehälterlager betrieben werden müsste.“

Verbleib in Jülich ist „unwahrscheinlichste Variante“

Die Entscheidung, wie es mit dem Atommüll in Jülich weiter ginge, habe die Atomaufsicht in NRW zu treffen. Aber: „Der zuständige nordrhein-westfälische Minister des MWEIMH erläuterte am 22. September 2014 der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages, er halte persönlich eine weitere Lagerung vor Ort in Jülich aufgrund von Sicherheitsbedenken als die unwahrscheinlichste Variante. Das MWEIMH hatte die Räumung angeordnet, da nicht absehbar war, ob und wann ein Nachweis zur Erdbebensicherheit geführt werden kann.“

Die Antwort der Bundesregierung: „Geplanter Export abgebrannter Brennelemente aus Jülich in die USA – Mengen von hochangereichertem Uran und Kosten der sogenannten US-Option“, Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter u. a. und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 18/2998 (PDF)

Dse4Zdebel

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