Atommüll-Kosten und Haftung der Konzerne: Erfolglose Bremsmanöver?
Da hat es noch mal mächtig geruckelt. Die Bundesregierung hat nun endlich den Gesetzentwurf zur Haftungssicherung für die Atomkonzerne in den Bundestag eingebracht. Im Eilverfahren muss es jetzt durchs Parlament gebracht werden, damit es rechtzeitig in Kraft ist, wenn der Atomkonzern E.on zum 1. Januar mit Umstrukturierungen beginnt, die die Verfügbarkeit der Atom-Rückstellungen vermindern könnte. Einige CDU/CSU-Abgeordnete aber wollten dieses Schnellverfahren ausbremsen, wollten eine vorgeschriebene Anhörung im Wirtschaftsausschuss erst Mitte Januar durchführen, also nach den Veränderungen bei E.on.
- Die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag erfolgt heute: Atommüll-Kosten und Konzerne: Regierung bringt endlich Nachhaftungsgesetz in den Bundestag
DPA/FAZ berichtet: „Der Atomexperte der Linkspartei, Hubertus Zdebel, warf der Union vor, bei dem Vorhaben zu bremsen. Dies würde vor allem dem Düsseldorfer Eon-Konzern, der gerade eine Milliarden-Abschreibung verdauen muss, in die Hände zu spielen.“ Massiver Druck nicht nur der Linken, sorgte dafür, dass es nun am Freitag vormittag zu einer Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses kommt, der über den Termin einer Anhörung berät, damit das Gesetz wie vorgesehen zum 1.1.2016 in Kraft treten kann.
Weiter schreibt die Agentur: „Die Bundesregierung warnt das Parlament davor, das Gesetz zur Haftung der Stromkonzerne bei den Kosten des Atomausstiegs zu verzögern. Das Gesetz müsse unbedingt spätestens zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Andernfalls würden sich für den Bund „erhebliche Risiken“ ergeben, heißt es in einem Schreiben aus dem Haus von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) an den zuständigen Wirtschaftsausschuss des Bundestages. Das Gremium kommt nun an diesem Freitag zu einer Sondersitzung zusammen, um den Zeitplan einzuhalten. Am 23. November soll es eine Anhörung geben.“
Der vollständige Bericht ist unter dem o.g. Link nachzulesen oder auch hier bei Greenpeace-Magazin.