Noch mehr Risse im Reaktor Tihange 2 – Abschalten bevor es zu spät ist

Zu den Meldungen über neu entdeckte Risse im Reaktordruckbehälter des belgischen Atomkraftwerks Tihange 2 erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE:

Es verschlägt einem den Atem, dass der belgische Innenminister Jambon jetzt noch mehr Risse einräumt, wieder keine Probleme erkennen will und den gefährlichen Reaktorblock 2 in Tihange weiter am Netz hält. Das ist ein Pokerspiel mit der Sicherheit und eine unverantwortliche Bedrohung für die Menschen im Großraum des Atommeilers, auch für die Bevölkerung in NRW.

Die Bundesregierung muss den Druck für die Stilllegung der Schrottreaktoren in Tihange und auch in Doel erhöhen und die Ausfuhrgenehmigungen von Atombrennstoff aus deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen nach Tihange und Doel endlich beenden. Die Haltung der Bundesregierung ist unglaubwürdig: Einerseits fordert sie, dass diese Anlagen dringend abgeschaltet gehören. Andererseits sorgt sie dafür, dass weiterhin der Brennstoff für den Weiterbetrieb dieser maroden Atomkraftwerke aus Deutschland geliefert wird.Das passt doch hinten bis vorne nicht zusammen.

Peinlich ist obendrein, dass das nun wenige Tage nach der ersten Sitzung der neuen belgisch-deutschen Atom-Arbeitsgruppe bekannt wird. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Stilllegung endlich zur Chefsache erklärt und die belgische Regierung zum Abschalten auffordert.“

Fracking in NRW: Zdebel fordert Nein zu Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis der RWTH Aachen

„Der vorgelegte Verlängerungsantrag der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen zur Aufsuchung von Erdgas in ihren Claim CBM-RWTH ist in jeder Hinsicht inakzeptabel. Ich fordere die Bezirksregierung Arnsberg als zuständig Bergbehörde auf, den Antrag umgehend abzulehnen.“ erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss. „Der vorgelegte Antrag ist derartig vage formuliert, dass Fracking im Kohleflözgestein zukünftig nicht ausgeschlossen ist. Es könnte bloß anders bezeichnet werden. Hierfür spricht schon, dass die Hochschule einerseits ausführt, dass ihre Forschungsziele bezüglich des Vorhabens und das Arbeitsprogramm angeblich vollständig überarbeitet werden mussten. Andererseits sucht man ein geändertes Arbeitsprogramm im Antrag vergeblich. Und auch die unscharfen Begriffsbildungen wie ‚minimalinvasive Maßnahmen‘ und ‚Auflockerung der Kohleflöze‘ lassen der RWTH jede Freiheit.“

Kritik äußert Zdebel nicht nur an der Taktik der RWTH Aachen, sondern auch an der Bezirksregierung: „Es ist befremdlich, dass die Bergbehörde aussagt, nichts genehmigen zu dürfen, was auf Fracking hinausläuft und gleichzeitig das Verfahren mit einer dreimonatigen Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis und einer Beteiligung der Gemeinden auf der Grundlage unvollständiger Unterlagen vorantreibt. Denn Fracking könnte genau die Folge des Blankoschecks sein, den die RWTH beantragt hat. Deshalb muss die Bezirksregierung Arnsberg ihre eigenen Aussagen endlich ernst nehmen und umgehend einen Versagensbescheid erteilen.“

Nachgefragt: Deutsche Unterstützung für US-Atomwaffen?

Keine Probleme, mit URENCO-Uran die militärische Tritium-Produktion für US-Atomwaffen zu unterstützen? Dazu hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE eine mündliche Fragen an die Bundesregierung gestellt. Am Mittwoch, den 17. Mai muss diese in der Fragestunde des Bundestags beantwortet werden. Die Frage lautet:

„Wie beurteilt die Bundesregierung – auch mit Blick auf die Modernisierung des US-Atomwaffenprogramms unter dem neuen Präsidenten Trump – die in einem Bericht des US-Departments of Energy vom Oktober 2014 mit dem Titel „Interagency Review Needed to Update U.S. Position on Enriched Uranium That Can Be Used for Tritium Production” (siehe hier: https://www.gao.gov/assets/670/666505.pdf, Seite 30) genannte rechtliche Positionierung der URENCO im Jahr 2005 („Legal Memorandum“), die mit dem Einverständnis des Joint Comittees, dem Kontrollorgan über die URENCO unter Beteiligung auch der Bundesrepublik Deutschland, erfolgt sein soll, dass Lieferungen von angereichertem Uran für den AKW-Betreiber „Tennessee Valley Authority“ (TVA) in den USA selbst dann möglich sind, wenn in einem der TVA-Reaktoren (Watts Bar 1) aus diesem angereicherten Uran auch Tritium als sogenanntes „by-product“ zur Verwendung in US-Atomwaffen hergestellt wird und welche Kenntnisse hat die Bunderegierung darüber, ob die URENCO angereichertes Uran für Atomanlagen in anderen Staaten geliefert hat, die daraus Tritium für militärische Zwecke erzeugt haben bzw. erzeugen?“

Bürgerbeteilung und Klagerechte – Umweltrecht-Behelfsgesetz novelliert – CDU/CSU und SPD riskieren weitere Verurteilungen

Mehr Klagerechte für die BürgerInnen bei Umweltangelegenheiten will die Aarhus-Konvention. Am letzten Donnerstag verabschiedete der Bundestag gegen die Stimmen der LINKEN und Bündnis90/DIE GRÜNEN den völlig mangelhaften Regierungsentwurf (PDF) von CDU und SPD zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Ein Entschließungsantrag von Hubertus Zdebel und der Bundestagsfraktion DIE LINKE (PDF) wurde abgelehnt. Die Rede von Hubertus Zdebel im Bundestag unten im Text.

Und hier die Rede direkt als Video:

Die von Deutschland unterzeichnete internationale Aarhus-Konvention und der Europäische Gerichtshof verlangen für die Zivilgesellschaft umfangreiche Klagerechte bei Umweltangelegenheiten. Die Linksfraktion kritisiert schon seit langem, dass die Bundesregierung diese Anforderungen nur zögerlich und unvollständig umsetzt. Damit riskiert die Große Koalition weitere Verurteilungen. Monatelang hatte sie die Behandlung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit schwerwiegenden Defiziten vor sich hergeschoben. Nun haben CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf sogar noch weiter verschärft. Im Interesse der Industrie wurde ein Artikelgesetz verabschiedet, das effektive und umfassende Klagerechte von Umweltorganisationen nicht ermöglichen, sondern weitgehend verhindern soll, kritisieren Zdebel und die LINKE. Das ist ein Affront gegenüber der Umweltbewegung.

  • Der Bundestag berichtet unter diesem Link über die Debatte im Bundestag. Dort auch die gesamten Debatte als Video.

In ihrem Entschließungsantrag fordert DIE LINKE die Schaffung eines modernen und umfassenden Klagerechts für Umweltorganisationen. So darf es keine weitere Privilegierung von Bergbauvorhaben geben. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz muss auch für bergrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen Anwendung finden. Die Bestimmung, Raumordnungspläne, die Flächen für den Abbau von Rohstoffen ausweisen, von der Klagebefugnis auszunehmen, ist ersatzlos zu streichen. Ferner fordert DIE LINKE, auf Missbrauchsklauseln und neue Präklusionsvorschriften, die im Gesetzentwurf der Großen Koalition vorgesehen sind, zu verzichten. Stattdessen muss jedes staatliche Handeln der gerichtlichen Überprüfung auf Übereinstimmungen mit den Vorschriften des Umweltrechts zugänglich sein.

Die Rede von Hubertus Zdebel ist unten im Text nachzulesen.

Dokumente

Dokumentation – Die Rede von Hubertus Zdebel:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist ein sperriges Thema. Außerhalb dieses Hohen Hauses und abgesehen von einigen Expertinnen und Experten kann kaum jemand, glaube ich, wirklich etwas damit anfangen. Ich sage ganz kurz Folgendes dazu: Jeder Mensch hat Klagerechte bei staatlichen Entscheidungen über die Umwelt. Aber die Bundesregierung setzt die völkerrechtlich bindende Århus-Konvention, die Deutschland mit unterschrieben hat, seit 15 Jahren nur sehr restriktiv um. Die Entscheidungen des Århus Convention Compliance Committee und des Europäischen Gerichtshofs haben deutlich gemacht, dass die deutschen Bestimmungen über die gerichtliche Kontrolle von umweltbezogenen Verwaltungsentscheidungen völlig unzureichend sind. Die Bundesregierung hat jedoch die notwendigen Konsequenzen verweigert.

Ihr Änderungsentwurf zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz provoziert neue Verurteilungen. Daran haben die Ausführungen der Mehrheit der Sachverständigen in der Anhörung des Umweltausschusses am 26. September 2016 keinen Zweifel gelassen. Das ist also schon gut und gerne ein halbes Jahr her, und wir hatten eigentlich gar nicht mehr damit gerechnet, dass sich die Bundesregierung bzw. die Koalitionsfraktionen in dieser Legislaturperiode noch auf irgendetwas verständigen könnten. Im Nachgang betrachtet wäre es besser gewesen, sie hätten sich auf nichts verständigt; denn das, was hier vorgelegt worden ist, ist definitiv nicht die Umsetzung dessen, was in der Århus-Konvention festgeschrieben worden ist.

Monatelang haben SPD und CDU/CSU die Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im Umweltausschuss vor sich hergeschoben. Doch statt nun einen Antrag vorzulegen, der die schwerwiegenden Defizite des Regierungsentwurfs beseitigt und europäischen sowie internationalen Anforderungen genügt, will die Große Koalition die geplanten restriktiven Bestimmungen sogar verschärfen.

Im Interesse der Industrie soll heute ein Artikelgesetz verabschiedet werden, das effektive und umfassende Klagerechte von Umweltorganisationen nicht ermöglichen, sondern weitgehend verhindern soll. Das ist ein handfester Skandal und nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es muss endlich mit der Privilegierung von Bergbauvorhaben Schluss sein. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz muss auch für bergrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen zum Beispiel bei Fracking-Vorhaben Anwendung finden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir Linken fordern: Die Bestimmung, Raumordnungspläne, die Flächen für den Abbau von Rohstoffen ausweisen, von der Klagebefugnis auszunehmen, ist ersatzlos zu streichen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Jedes staatliche Handeln muss gerichtlich auf Übereinstimmung mit den Vorschriften des Umweltrechts überprüfbar sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch das ist nicht der Fall.

Bisher war es in Deutschland nicht möglich, Argumente zur Klagebegründung vor Gericht vorzubringen, falls diese nicht bereits im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren vorgetragen wurden. Das war die Vergangenheit. Diese „materielle Präklusion“ – so der Fachterminus – hat der Europäische Gerichtshof inzwischen gekippt. Nun will die Bundesregierung das EuGH-Urteil mit einer Missbrauchsklausel aushebeln. Auch das ist nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Diese Einführung der Präklusion durch die Hintertür lehnen wir entschieden ab.

Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU setzen dem Ganzen allerdings mit ihrem Änderungsantrag jetzt noch die Krone auf. Sie wollen die Klagerechte durch einen Änderungsantrag, der gestern im Umweltausschuss schon beschlossen wurde, noch weiter einschränken. So sollen bestimmte Verwaltungsakte nach zwei Jahren nicht mehr beklagt werden können. Dies soll sogar gelten, wenn die Kläger gar keine Chance hatten, davon zu erfahren, selbst wenn sie widerrechtlich verschwiegen wurden. Damit öffnen Sie Missbrauch Tür und Tor. Auch das ist nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Bei der Klagebegründungsfrist wird noch einmal sehr deutlich, dass Sie Umweltorganisationen gegenüber Verwaltung und Industrie benachteiligen wollen. Während Sie dem Gericht für die Kläger eine Fristsetzung von zehn Wochen vorschreiben, gelten für Beklagte und Beigeladene keinerlei Fristen für Stellungnahmen.

Die Linke lehnt den Beschlussvorschlag der Bundesregierung und der Großen Koalition ab. Wir fordern eine rechtskonforme Überarbeitung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, wie es der Århus-Konvention entspricht. Wir fordern Sie daher auf, Ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen, denn der gehört tatsächlich in den Mülleimer.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

1. Mai in Münster mit MdB Hubertus Zdebel: Gute Perspektiven, ohne Angst vor Armut muss drin sein!

Bundesweite Demonstrationen am 1. Mai, natürlich auch in Münster und mit dabei die LINKE und der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel. DIE LINKE will Befristung und Leiharbeit stoppen, sie fordert eine existenzsichernde Mindestsicherung ohne Sanktionen und lehnt Hartz IV ab. DIE LINKE will Arbeit umverteilen als Alternative zu Dauerstress und Existenzangst. Wohnraum und Energie müssen bezahlbar sein. Mehr Personal für Bildung, Pflege und Gesundheit zu guten Löhnen. Ein Leben mit guten Perspektiven, ohne Angst vor Armut im Alter muss drin sein. Das sind Forderungen, für die wir auch am 1. Mai auf die Straße gehen!

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