Handelskammer Hamburg und ihr scheidender Präses: Die Herren machen das selber, daß ihnen „andere Unternehmer“ Feind werden.

Selbstkritik gehört nicht zu den Vorlieben des scheidenden Präses der Handelskammer, Fritz Horst Melsheimer. Das Engagement seiner Handelskammer gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ ist inzwischen als rechtswidrig verurteilt, auch seine Reden vor der Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns zum Jahreswechsel waren Gegenstand dieser Urteile. In seiner Rede am 30. Dezember 2016 (PDF) stellt er zwar mehr die Hamburger Wirtschaft konkret in den Vordergrund und zeigte die vielfältigen Tätigkeiten der Kammer auf. Ansonsten aber blieb er sich in der Pose eines entrechteten Kammer-Chefs treu, dem böse Intriganten und Gerichte die Meinungsfreiheit verbieten wollen. Angriffe gegen das Alternativ-Bündnis „Kammer sind WIR“ oder gar dümmliche Witze krönten die Rede. Kein Wunder also, wenn so eine Art der Kammer-Vertretung Widerstand und Veränderungen auf den Plan ruft! Die Handelskammer und ihr Präses sind nicht nur maßgeblich verantwortlich für das unsinnige Olympia-Bewerbungsabenteuer der Hansestadt. Im Januar und Februar finden die Wahlen für das Plenum der Handelskammer statt. Melsheimer will danach nicht mehr als Präses kandidieren. (FOTO: Fritz Horst Melsheimer, Präses der Handelskammer Hamburg, Foto: Handelskammer Hamburg/Michael Zapf)

Auf der Homepage ist eine Zusammenfassung als auch die gesamte Rede samt Video online. (Das Video aus auf Youtube hier veröffentlicht.) Dort findet sich auch dieser „Witz“: „Ein Amerikaner, ein Russe und der Hamburger Kammerpräses streiten, in wessen Vaterland größere Freiheit herrscht. ‚Angenommen, Gospodin’, sagt der Amerikaner, ‚ich schreibe ans Weiße Haus: ‚Präsident und Regierung der USA sind komplette Hornochsen!‘ Was passiert mir? Nichts.’ ‚Brüderchen, Brüderchen!’, lacht der Russe. ‚Wenn ich schreibe genau diesen Satz an Kreml: Was passiert mir? Auch nichts!’ Kommt die Reihe an den Hamburger Kammerpräses: ‚Wenn ich diesen Satz vor der Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns sagen würde, würden die Kammergegner wegen angeblicher Kompetenzüberschreitung das Verwaltungsgericht anrufen!’“

Da ist es nicht nur wegen der gerichtlichen Bearbeitung der Verstöße von Melsheimer wirklich echt verwunderlich, wenn Vertreter von die „Kammer sind WIR“ nicht wirklich lachen können, wie die Welt berichtet: „Darauf reagierten die sogenannten „Kammerrebellen“ nicht frei von Pathos: „Sein Recht auf freie Rede sollte man nicht dazu nutzen, um peinliche Witze über Meinungsfreiheit zu reißen. Das ist eine Verhöhnung von politischen Gefangenen nicht nur in Russland, sondern auf der ganzen Welt“, hieß es in einer von Bündnis-Sprecher Tobias Bergmann verbreiteten Mitteilung. Ansonsten wiederholte das Bündnis die bereits bekannten Forderungen nach einem Ende der Zwangsmitgliedschaft in der Kammer.“

Zumindest der letzte Satz aus dem Welt-Artikel dürfte nicht so ganz stimmen. Die „Kammer sind WIR“ will nicht die Zwangsmitgliedschaft beenden, sondern setzt sich für die Aufhebung der Zwangs-Mitgliedsbeiträge ein. Diese sollen künftig durch freiwillige Beiträge sowie Gebühren eingespielt werden, wie es z.B. auch bei der Kammer in Hannover geschieht.

Der NDR weiß zu berichten, dass Melsheimer von seinen Kammer-internen Kritikern nicht viel hält. Sollte es mit Blick auf die kommenden Plenums-Wahlen dazu kommen, dass die „Kammer sind WIR“-VertreterInnen deutliche Stimmengewinne oder gar eine Mehrheit im Plenum einfahren, dann müsse sich auch die Politik einmischen: „Die Handelskammer sei eben auch wirtschaftlicher Berater der Politik. „Wenn diese Form der effektiven Politikberatung weiter gewünscht ist, dann fordere ich alle Politikvertreter auf, diese Funktion der Industrie- und Handelskammern zu sichern“, sagte Melsheimer. Notfalls bedürfe es einer gesetzlichen Klarstellung in dieser Frage“, berichtet der NDR.

Das Abendblatt berichtete denn auch am 7. Januar: „Warum Olaf Scholz die Kammer-Rebellen fürchtet“ und schrieb nach einigen kritischen Hinweisen auf die Kammer-Geschäftsführung unter anderem: „Gleichwohl dürfte dem Bürgermeister angesichts der seit Jahren innerhalb der Kammer tobenden Grabenkämpfe mittlerweile auch etwas mulmig zumute werden. Sollten nämlich bei der am 16. Januar beginnenden Plenarwahl die „Rebellen“ von „Die Kammer sind WIR“ die Macht in der Repräsentanz der Kaufmannschaft übernehmen, wüsste niemand so genau, ob es die Kammer in dieser Form noch weiter geben würde. Ihr Ende als berechenbarer Partner allerdings wäre für die Politik ein gravierendes Problem. „Jeder Senat ist in Hamburg bei der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft auf eine funktionierende Handelskammer angewiesen“, betont der Scholz-Intimus und Chef der Senatskanzlei, Christoph Krupp, am Freitag. „Es ist für die Politik wichtig, dass die unterschiedlichen Wirtschaftszweige ihre Interessen in den Kammer-Ausschüssen miteinander abstimmen und die Kammer dann Stellungnahmen abgibt, die von großen Teilen der Wirtschaft getragen werden. Damit können wir politisch arbeiten.“ Das sei bei Großprojekten wie dem Überseequartier wichtig, aber auch im alltäglichen Geschäft. „Bisher funktioniert das sehr gut“, so Krupp. „Wir hoffen, dass das auch in Zukunft so bleibt.““

Und zur Rede von Melsheimer hieß es im Kommentar des Abendblatt unter der Überschrift: „Überzeugende Bilanz des Handelskammer-Präses“ unter anderem: „Der eine oder die andere mag sich zu Recht an den kritischen Anmerkungen zur Fahrradpolitik stören – aber wer ernsthaft die Redefreiheit des Präses beschneiden will, muss zunächst eine Frage beantworten: Geht es den Kritikern wirklich nur um einzelne inhaltliche Aussagen? Oder doch eher um die Schwächung der Kammer insgesamt? Man kann Melsheimers Rede als Plädoyer für eine starke, mutige und aktive Kammer verstehen. Ob die Unternehmer der Stadt ihm folgen, wird sich bei der Kammerwahl zeigen.“

Komische Frage, die Oliver Schirg hier stellt, denn die Redefreiheit will eigentlich niemand beschneiden. Es geht vielmehr darum – und das sagen die Gerichte ja auch: Als Vertreter einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung mit Zwangsmitgliedern muss sich der Präses auf seine Rolle beschränken, die er als Repräsentant in dieser Funktion hat. Wer kritisiert, dass er das wiederholt nicht beachtet hat, muss nicht die Schwächung der Kammer zum Ziel, kann aber eine andere Art der Vertretung im Sinn haben. Genau das ist ja auch der eigentliche Hintergrund, warum es heute die „Kammer sind WIR“ überhaupt gibt. Das in weiten Teilen rechtswidrige Agieren der Handelskammer beim Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ führte ja dazu, dass sich zahlreiche UnternehmerInnen aus Empörung über dieses Vorgehen der Handelskammer-Spitze erstmals als eine Art „Fraktion“ für ein Mandat im Plenum der Kammer bewarben und damit erfolgreich waren!

Wenn man so will: Es war vor allem das Agieren der Handelskammer-Spitze selbst, das zu einer möglichen eigenen Schwächung beigetragen hat!

Nicht nur der am Ende erfolglose Widerstand gegen die Rekommunalisierung der Energienetze von Vattenfall und E.on wäre hier zu nennen. Auch die versemmelte Olympia-Bewerbung, für die die Kammer-Spitze verantwortlich zeichnet oder ein gescheiterter Bürger-Entscheid gegen die „Musical-Seilbahn“ wären hier zu erwähnen. Wiederholt hat sich die Kammer-Spitze in den letzten Jahren sehr weit aus dem Fenster gelehnt und hat vor allem Bruchlandungen hingelegt. Kritische Anmerkungen zum eigenen Verhalten bis heute: Total Fehlanzeige! Und von erfolgreich sicher auch weit entfernt!

Da muss man sich wahrlich nicht wundern, wenn ein solch trotziges oder schlicht engstirniges Agieren zu Widerstand führt und Kräfte mobilisiert, die auf Veränderungen drängen! Und nicht ganz vergessen sollte man die wachsenden finanziellen Probleme, die allesamt hausgemacht sind.

Keine Enthaftung der Atomkonzerne – Bundestagsfraktion DIE LINKE mit Entschließungsantrag

Gegen die Pläne von GRÜNEN, CDU/CSU und SPD, die Atomkonzerne aus der Haftung für die Finanzierung der Atommülllagerung zu entlassen, haben Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE jetzt einen Entschließungsantrag in den Bundestag eingebracht. Am Donnerstag soll das Gesetz im Schnellverfahren bereits verabschiedet werden, mit dem die Atomkonzerne gegen eine Einmalzahlungen von der Kosten-Haftung bei der Atommülllagerung befreit und alles Risiken auf die Steuerzahler*innen übertragen werden sollen.

„Für einen Schnäppchenpreis werden die Atomkonzerne von sämtlicher Verantwortung für die finanziellen Risiken des atomaren Atommüll-Erbes befreit. Dabei macht DIE LINKE nicht mit“, sagt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE zu der geplanten Neuregelung bei der Finanzierung Atommüll-Entsorgung. Zdebel weiter:

„Wir sind dafür, umgehend einen öffentlich-rechtlichen Fonds zur Sicherung der Atom-Rückstellungen einzurichten. Wir sind außerdem dafür, dass ein Haftungssicherungsgesetz klarmacht, dass die AKW-Betreiber und ihre beherrschenden Unternehmen sich nicht per Bad-Bank-Umstrukturierungen aus dem Staub machen können. Aber wir sind entschieden dagegen, dass die Unternehmen sich für lau aus der finanziellen Haftung für die Kosten-Risiken verabschieden dürfen.“

 

Herne: Fracking wasserdicht verhindert!

Bei der Veranstaltung der Bundestagsfraktion „Fracking wasserdicht und ausnahmslos verhindern“, die in Kooperation mit der linken Ratsfraktion in Herne durchgeführt wurde, diskutierte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Linksfraktion) gemeinsam mit anderen ReferentInnen die spannende Frage, wie Fracking in NRW eigentlich wasserdicht und ausnahmslos verhindern werden kann. So manch einer fragt sich wahrscheinlich, weshalb das überhaupt noch ein Thema ist, denn Hannelore Kraft (SPD Ministerpräsidentin) wird nicht müde zu betonen, dass NRW fracking-frei bleibe. Tatsächlich steht das Verbot von Fracking in NRW auf tönernen Füßen!

Oliver Kalusch (BBU)

Vor 25 Interessierten eröffnete Zdebel die Veranstaltung zunächst mit einer allgemeinen Einführung ins Thema, die den großen Bogen schlug: In den Blick wurde dabei vor allen Dingen die Rolle der Konzerne genommen, die weltweit mit Fracking Profite abschöpfen wollen und nun auch verstärkt in NRW aktiv sind. Zu diesen gehören u.a. Wintershall, Exxon Mobile und PVG. Diesen würden in NRW auch unter Mitwirkung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Tür und Tor geöffnet. Die BGR sei inzwischen wohl eher als Rohstoffagentur im Dienste der Konzerne aktiv, denn als ausreichend kritische Bundesanstalt, die vor allen Dingen das Wohl der Bürgerinnen und Bürger im Sinn haben sollte. In diesem Zusammenhang wies Zdebel auch noch auf die braune Vergangenheit einiger ihrer ehemaligen Präsidenten zB. Hans-Joachim Martini hin.
Im Anschluss daran belichtete Oliver Kalusch (BBU) den Stand der Fracking-Gesetzgebung und die konkrete Situation in NRW. Er deckte auch ein besonders krasses Beispiel öffentlicher Nicht-Information auf: In einer offiziellen Anfrage zu den sogenannten Aufsuchungsgenehmigung von Wintershall bekam er statt spezifischer Antworten und Akteneinsicht, nur geschwärzte und damit zensierte Dokumente zu Gesicht. Die Folienpräsentation von Oliver Kalusch kann hier heruntergeladen werden.

 

Dirk Teßmer (Rechtsanwalt)

Dirk Teßmer (Anti-Fracking Anwalt aus Hessen) ging dann in seinem Vortrag darauf ein, wie die Aufsuchungsgenehmigung in Hessen durch juristische Schritte gestoppt werden konnten und er machte deutlich, dass bereits durch das vorhandene Bundesberggesetz Möglichkeiten bestehen, Fracking zu verhindern. Aussicht auf Erfolg haben solche Schritte in der Regel dann, wenn das öffentliche Interesse, wie etwa der Wasser- oder Naturschutz höher wiegen und einer Bohrgenehmigung entgegenstehen. Dieser Hebel könnte auch bei der Verhinderung von Aufsuchungsgenehmigung für Bohrstellen in NRW angesetzt werden. Auch die Folienpräsentation von Dirk Teßmer wird hier in Kürze zum Download bereitgestellt!

 

Bei der abschließenden Podiumsdiskussion debattierten Dirk Hanke (BI gegen Gasbohren in Hamm) und Kerstin Ciesla (Stellv. Vorsitzende des BUND NRW) über die weitere Perspektive eines sozial ökologischen Umbaus unserer Gesellschaft. Dirk Hanke berichtete im Speziellen über den Stand der Auseinandersetzungen mit der Techtomechanik und die Beteiligung der HAMM Gas, einer städtischen Tochterfirma, an Projekten, bei denen Techtomechanik eine Rolle spielt. Kerstin Ciesla machte darauf aufmerksam, dass ausgerechnet vor dem Hintergrund der Klimapolitik, eine Revitalisierung der Atomenergie ins Spiel gebracht würde.

Dirk Hanke (BIGG)

Dieser Entwicklung müsse man unbedingt entgegen wirken, um die Erfolge der Anti-Atom Bewegung nicht zu gefährden!

Die aus der Veranstaltung gewonnenen Erkenntnisse werden in den folgenden Monaten sicher Einzug in die weiteren Planungen von Protestbewegungen gegen Fracking finden und auch in die zu erwartende inhaltlich Auseinandersetzung mit dem Thema während des Wahlkampfes in NRW einfließen.

Wer einen einfachen Einstieg in das Thema „Anti-Fracking“ sucht, dem sei an dieser Stelle die neue Handreichung von Hubertus Zdebel ans Herz gelegt. Zur Bestellung des Faltblatts genügt eine Nachfrage an mein Wahlkreisbüro in Münster, Achtermannstr. 19, Telefon: +49 251 4909246, Fax: +49 251 4909352, Email: hubertus.zdebel@wk03@bundestag.de

Links: Hubertus Zdebel (MdB DIE LINKE), rechts: Kerstin Ciesla (BUND. NRW)

Und wer sich insbesondere für die Debatte rund um den sozial-ökologischen Umbau unserer Gesellschaft interessiert, dem sei an dieser Stelle noch die große Plan B Konferenz der Bundestagsfraktion und der Rosa Luxemburg Stiftung Ende Januar empfohlen!

Atomkonzerne kaufen sich frei: „Unabsehbare Risiken“ – „Hundertprozentiges Politikversagen“

bildschirmfoto-vom-2016-12-03-12-13-28Die Finanzierung der Atommülllagerung soll zum Vorteil der Atomkonzerne und zum Schaden für die BürgerInnen neu geordnet werden. Auf der Anhörung im Wirtschaftsausschuss am 2.12. kritisierte der von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE berufene Experte Thorben Becker vom BUND: „Unabsehbare Risiken für den Staat und die Steuerzahler“. Der ebenfalls von Hubertus Zdebel vorgeschlagene Wirtschaftsexperte Prof. Dr. Heinz Bontrup (Westfälische Hochschule) bezeichnete die Gesetzesentwürfe, die gemeinsam von den Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und Grünen eingebracht wurden, als „hundertprozentiges Politikversagen“.

becker-bontrup02122016Die geplante Verstaatlichung der Atommüllentsorgung, bei der die Atomkonzerne für einen Betrag von rund 24 Mrd. Euro von der weiteren Verantwortung für die enormen Kostenrisiken vollständig befreit werden sollen, lehnt Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE, ab: „Die Rückstellungen bei den Atomkonzernen für die Atommülllagerung müssen gesichert werden und ein öffentlich-rechtlicher Fonds ist dafür grundsätzlich die richtige Lösung. Aber es darf nicht sein, dass die Atomkonzerne von ihrer Verpflichtung, für die gesamten damit verbundenen Kosten in vollem Umfang gerade zu stehen. Die Haftung muss dauerhaft erhalten bleiben“, so Zdebel.

Das Video von der Anhörung am 2. Dezember im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags:

Dokumentation von der Homepage des Bundestags:

02. Dezember 2016

Experten begrüßen Fonds zur Zwischen- und Endlagerfinanzierung

Die geplante Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung der atomaren Zwischen- und Endlagerung ist in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter Leitung von Klaus Barthel (SPD) am Freitag, 2. Dezember 2016, überwiegend begrüßt worden. An der konkreten Ausgestaltung des von der Bundesregierung (18/10353, 18/10482) sowie von den Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/10469) eingebrachten Gesetzentwurfs zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung gab es jedoch auch Kritik und Änderungswünsche.

Betreiberhaftung wird neu geregelt

Der Entwurf sieht vor, dass Betreiber von Kernkraftwerken für den Rückbau ihrer Anlagen zuständig bleiben sollen. Sie werden aber gegen Einzahlung in einen Fonds von der Pflicht zur Zwischen- und Endlagerung befreit. „Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung wird hingegen künftig der Bund in der Verantwortung stehen“, heißt es in dem Entwurf.

Die finanziellen Lasten der Zwischen- und Endlagerung müssen die Betreiber übernahmen. Dazu sind von ihnen 17,389 Milliarden Euro in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung einzuzahlen. Entrichten die Betreiber noch zusätzlich einen Risikoaufschlag in Höhe von 35,47 Prozent, können sie ihre Verpflichtung zum Nachschuss weiterer Beträge an den Fonds beende. Außerdem wird die Betreiberhaftung neu geregelt. Herrschende Unternehmen müssen für die Betreibergesellschaften die Nachhaftung übernehmen.

„Risiken für den Staat und die Steuerzahler minimiert“

Der frühere Hamburger Erste Bürgermeister Ole von Beust (CDU), der die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) zusammen mit dem ehemaligen Brandenburger Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD) und dem früheren Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) geleitet hatte, erinnerte an den einstimmig beschlossenen Abschlussbericht der Kommission.

Man habe einen Schlussstrich ziehen wollen. Es sei für die Unternehmen wichtig, keine Milliarden-Risiken mehr zu haben, die sie nicht abschätzen könnten. Auch für den Staat und die Steuerzahler würden die Risiken minimiert.

„Prinzipielle Einwände nicht erkennbar“

Prof. Dr. Georg Hermes (Goethe-Universität Frankfurt am Main) erklärte, der Gesetzgeber habe die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) umsetzen wollen. Diesem Anspruch werde der Entwurf nach seiner Einschätzung gerecht.

„Prinzipielle Einwände gegen den vorläufigen Gesetzentwurf sind aus verfassungsrechtlicher Perspektive nicht erkennbar“, führte Hermes in seiner Stellungnahme aus. Das gelte insbesondere für die Berücksichtigung des Vertrauensschutzes der betroffenen Unternehmen. Die großen deutschen Energieversorgungsunternehmen seien gut weggekommen, sagte er. Das Verursacherprinzip hätte man auch strenger durchsetzen können.

Rechtsanwältin Dr. Ines Zenke (Kanzlei Becker Büttner Held) erklärte: „Der Gesetzentwurf darf – gerade auch angesichts der Bedeutung und Komplexität des Themas – als ausgesprochen gelungen eingeordnet werden.“ Dass es einen Begleitvertrag zwischen Staat und Betroffenen zu dem Gesetz geben soll, nannte Zenke ungewöhnlich, aber erforderlich.

„Eine historische Zäsur“

„Vor dem Hintergrund seiner weitreichenden Bedeutung, der Komplexität der zu regelnden Materie und des historischen Antagonismus zwischen den Betreibern und großen Teilen der Bevölkerung ist der Gesetzentwurf eine historische Zäsur und darf im Grundsatz als geglückt bezeichnet werden“, stellte Rechtsanwalt Dr. Olaf Däuper (Kanzlei Becker Büttner Held) fest. Er empfahl noch Korrekturen an einigen Stellen.

Auch Lothar Brandmair (Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen) äußerte sich positiv über den Entwurf. Dieser gelungene, von der Kommission vorgezeichnete Kompromiss trage dem Verursacherprinzip in vollem Umfang Rechnung.

„Unabsehbare Risiken für den Staat und die Steuerzahler“

Thorben Becker vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland begrüßte die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds. Allerdings habe seine Organisation den Fonds immer als Ergänzung zu einer fortgeltenden Haftung der Atomkraftwerksbetreiber gesehen.

Obwohl bislang gesetzlich klar geregelt gewesen sei, dass die Betreiber die Folgekosten der Atomkraftnutzung zu tragen hätten, sollten sie jetzt gegen Zahlung eines Risikoaufschlags entlassen werden. „Damit kommen unabsehbare Risiken auf den Staat und damit die Steuerzahler zu“, warnte Becker.

„Technische Fehler bei der Umsetzung“

Technische Fehler bei der Umsetzung sah Dr. Gert Brandner (Haver & Mailänder). Er führte aus, dass die Nachhaftungsregelung jedes herrschende Unternehmen neben dem Kernkraftbetreiber für dessen Verbindlichkeiten haften lasse.

Damit würden nicht nur die Energiekonzerne neben dem Betreiber für die Kosten für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung aufzukommen haben, sondern auch deren beherrschende Gesellschafter, „obwohl diese als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nach bisheriger Gesetzeslage für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht haften“.

„Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip“

Dies sei ein Verstoß gegen den Grundsatz, dass Anteilsinhaber nicht für die Schulden der Gesellschaft haften würden. Die Neuregelung könne zum Beispiel dazu führen, dass das Land Baden-Württemberg für den Energiekonzern EnBW haften müsse. Die rückwirkende Aufhebung dieses Trennungsprinzips verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip und sei verfassungswidrig, warnte Brandner.

Auch Marc Ruttloff (Kanzlei Gleiss Lutz) formulierte verfassungsrechtliche Zweifel und „Bedenken im Lichte des Gleichheitsgebots, da faktisch ein singuläres und punktuelles gesellschaftsrechtliches Sonderregime geschaffen wird, hingegen vergleichbare Risiko- und Gefahrenpotenziale anderer Wirtschaftsbranchen nicht in annähernd vergleichbarer Weise einem Haftungsverbund unterworfen werden, das ein herrschendes Unternehmen einschließt“.

„Hundertprozentiges Politikversagen“

Die Kommission habe nicht verstanden, was der Unterschied zwischen Rücklagen und Rückstellungen sei und wie Rückstellungen in der Bilanz funktionieren würden, kritisierte Prof. Dr. Heinz Bontrup (Westfälische Hochschule) den Entwurf. Er ging davon aus, dass die Kraftwerksbetreiber ein Geschäft gemacht hätten.

Die Politik habe ihnen einen Festpreis gemacht, „und da hätte ich als Kraftwerksbetreiber sofort zugeschlagen“. Dabei sei niemand in der Lage, die Kostenentwicklung abzuschätzen. Es fehle ihm „jedes Verständnis“, wie man da einen Festpreis machen könne. Bontrup bezeichnete den Entwurf als „hundertprozentiges Politikversagen“. (hle/02.12.2016)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Ole von Beust, Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg a.D.
  • Dr. Gert Brandner, HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte
  • Lothar Brandmair, Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen
  • Dr. Marc Ruttloff, Gleiss Lutz Anwälte
  • Dr. Ines Zenke, Becker Büttner Held (bbh)
  • Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Thorben Becker, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
  • Prof. Dr. Heinz Bontrup, Westfälische Hochschule
  • Dr. Olaf Däuper, Becker Büttner Held (bbh)
  • Prof. Dr. Martin Jonas, Warth & Klein Grant Thornton AG

Dokumentation von der Seite des Bundestags zur Anhörung

Atom-Kompromiss überwiegend begrüßt

Wirtschaft und Energie/Anhörung – 02.12.2016 (hib 718/2016)

Berlin: (hib/HLE) Die geplante Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung der atomaren Zwischen- und Endlagerung ist in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Freitagmorgen überwiegend begrüßt worden. An der konkreten Ausgestaltung des von der Bundesregierung sowie von den Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung (18/10353, 18/10469, 18/10482) gab es jedoch auch Kritik und Änderungswünsche.

Der Entwurf sieht vor, dass Betreiber von Kernkraftwerken für den Rückbau ihrer Anlagen zuständig bleiben sollen. Sie werden aber gegen Einzahlung in einen Fonds von der Pflicht zur Zwischen- und Endlagerung befreit. „Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung wird hingegen künftig der Bund in der Verantwortung stehen“, heißt es in dem Entwurf. Die finanziellen Lasten der Zwischen- und Endlagerung müssen die Betreiber übernahmen. Dazu sind von ihnen 17,389 Milliarden Euro in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung einzuzahlen. Entrichten die Betreiber noch zusätzlich einen Risikoaufschlag in Höhe von 35,47 Prozent, können sie ihre Verpflichtung zum Nachschuss weiterer Beträge an den Fonds beenden.Außerdem wird die Betreiberhaftung neu geregelt. Herrschende Unternehmen müssen für die Betreibergesellschaften die Nachhaftung übernehmen.

Der frühere Hamburger Erste Bürgermeister Ole von Beust (CDU), der die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) zusammen mit dem ehemaligen Brandenburger Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD) und dem früheren Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) geleitet hatte, erinnerte an den einstimmig beschlossenen Abschlussbericht der Kommission. Man habe einen Schlussstrich ziehen wollen. Es sei für die Unternehmen wichtig, keine Milliarden-Risiken mehr zu haben, die sie nicht abschätzen könnten. Auch für den Staat und die Steuerzahler würden die Risiken minimiert.

Professor Georg Hermes (Goethe-Universität Frankfurt am Main) erklärte, der Gesetzgeber habe die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) umsetzen wollen. Diesem Anspruch werde der Entwurf nach seiner Einschätzung gerecht. „Prinzipielle Einwände gegen den vorläufigen Gesetzentwurf sind aus verfassungsrechtlicher Perspektive nicht erkennbar“, führte Hermes in seiner Stellungnahme aus. Das gelte insbesondere für die Berücksichtigung des Vertrauensschutzes der betroffenen Unternehmen. Die großen deutschen Energieversorgungsunternehmen seien gut weggekommen, sagte er. Das Verursacherprinzip hätte man auch strenger durchsetzen können.

Rechtsanwältin Ines Zenke (Becker Büttner Held) erklärte: „Der Gesetzentwurf darf – gerade auch angesichts der Bedeutung und Komplexität des Themas – als ausgesprochen gelungen eingeordnet werden.“ Dass es einen Begleitvertrag zwischen Staat und Betroffenen zu dem Gesetz geben soll, nannte Zenke ungewöhnlich, aber erforderlich. „Vor dem Hintergrund seiner weitreichenden Bedeutung, der Komplexität der zu regelnden Materie und des historischen Antagonismus zwischen den Betreibern und großen Teilen der Bevölkerung ist der Gesetzentwurf eine historische Zäsur und darf im Grundsatz als geglückt bezeichnet werden“, stellte Rechtsanwalt Olaf Däuper (Becker Büttner Held) fest. Er empfahl noch Korrekturen an einigen Stellen. Auch Lothar Brandmair (Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen) äußerte sich positiv über den Entwurf. Dieser gelungene, von der Kommission vorgezeichnete Kompromiss, trage dem Verursacherprinzip in vollem Umfang Rechnung.

Thorben Becker vom Bund für Umwelt und Naturschutz begrüßte die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds. Allerdings habe seine Organisation den Fonds immer als Ergänzung zu einer fortgeltenden Haftung der Atomkraftwerksbetreiber gesehen. Obwohl bislang gesetzlich klar geregelt gewesen sei, dass die Betreiber die Folgekosten der Atomkraftnutzung zu tragen hätten, sollten sie jetzt gegen Zahlung eines Risikoaufschlags entlassen werden. „Damit kommen unabsehbare Risiken auf den Staat und damit die Steuerzahler zu“, warnte Becker.

Technische Fehler bei der Umsetzung sah Gert Brandner (Haver & Mailänder). Er führte aus, dass die Nachhaftungsregelung jedes herrschende Unternehmen neben dem Kernkraftbetreiber für dessen Verbindlichkeiten haften lasse. Damit würden nicht nur die Energiekonzerne neben dem Betreiber für die Kosten für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung aufzukommen haben, sondern auch deren beherrschende Gesellschafter, „obwohl diese als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nach bisheriger Gesetzeslage für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht haften“. Dies sei ein Verstoß gegen den Grundsatz, dass Anteilsinhaber nicht für die schulden der Gesellschaft haften würden. Die Neuregelung könne zum Beispiel dazu führen, dass das Land Baden-Württemberg für den Energiekonzern EnBW haften müsse. „Die rückwirkende Aufhebung dieses Trennungsprinzips verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip und sei verfassungswidrig, warnte Brandner.

Auch Marc Rutloff (Gleiss Lutz) formulierte verfassungsrechtliche Zweifel und „Bedenken im Lichte des Gleichheitsgebots, da faktisch ein singuläres und punktuelles gesellschaftsrechtliches Sonderregime geschaffen wird, hingegen vergleichbare Risiko- und Gefahrenpotenziale anderer Wirtschaftsbranchen nicht in annähernd vergleichbarer Weise einem Haftungsverbund unterworfen werden, das ein herrschendes Unternehmen einschließt“.

Die Kommission habe nicht verstanden, was der Unterschied zwischen Rücklagen und Rückstellungen sei und wie Rückstellungen in der Bilanz funktionieren würden, kritisierte Professor Heinz Bontrup (Westfälische Hochschule) den Entwurf. Er ging davon aus, dass die Kraftwerksbetreiber ein Geschäft gemacht hätten. Die Politik habe ihnen einen Festpreis gemacht, „und da hätte ich als Kraftwerksbetreiber sofort zugeschlagen“. Dabei sei niemand in der Lage, die Kostenentwicklung abzuschätzen. Es fehle ihm „jedes Verständnis“, wie man da einen Festpreis machen könne. Bontrup bezeichnete den Entwurf als „hundertprozentiges Politikversagen“.

LINKE Entschließungsantrag abgelehnt – CDU/CSU und SPD subventionieren Fracking-Forschung mit 4,75 Millionen Euro

zdebel-bundestag22112016

„SPD und CDU/CSU wollen weiterhin an Fracking festhalten. Sie haben einen Entschließungsantrag unserer Fraktion zum Forschungsetat des Haushaltsentwurfs 2017 der Bundesregierung abgelehnt, der die Subventionierung der Fracking-Forschung ausgeschlossen hätte“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag im Umweltausschuss. „Damit haben sich CDU/CSU und SPD dazu bekannt, die von der Bevölkerung abgelehnte hochgefährliche Technik auch noch mit Steuergeldern zu fördern. Dies ist eine skandalöse, indirekte Begünstigung der Konzerne.“

Zdebel weiter: „Letztes Jahr wollte die Bundesregierung die Fracking-Forschung mit vier Millionen Euro subventionieren. 2017 sind es im Haushalt gut versteckte 4,75 Millionen. Darunter sind auch 250.000 Euro für die überwiegend mit frackingfreundlichen Mitgliedern besetzte Expertenkommission, die Fracking-Forschungsprojekte begleiten und den Boden für Fracking in allen Gesteinsschichten bereiten soll.

Für den wissenschaftlichen Begleitprozess im Rahmen eines Forschungsplans sind jetzt im Haushaltsplan für das Jahr 2017 Gelder in Höhe von 4 Millionen Euro eingestellt. Für den jeweiligen Dialogprozess von Fracking-Vorhaben vor Ort sind Gelder in Höhe von etwa 500.000 Euro vorgesehen.

Es ist absehbar, dass diese Gelder eingesetzt werden, um die Akzeptanz von Fracking zu erhöhen. Hier werden also Projekte finanziert, von denen lediglich die Energiekonzerne profitieren.

Fracking ist eine teure und unbeherrschbare Risikotechnik und muss ohne Ausnahmen verboten werden.“

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