Hans-Joachim-Martini-Stiftung und BGR: Stiftungs-Auflösung richtig, aber Aufklärung nicht unterlassen!

Erfreut reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) auf Meldungen, dass die umstrittene Hans-Joachim-Martini-Stiftung abgewickelt werden soll. Gleichzeitig fordert er die Aufklärung der Vorwürfe nicht nur gegenüber der Stiftung und dem Hans-Joachim-Martini-Fonds, sondern auch bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), unter deren Dach die Stiftung angesiedelt war. Dabei gehe es um die mögliche Beeinflussung von Gutachtens-Ergebnissen sowie um die Rolle ehemaliger BGR-Präsidenten wie des Stiftungs-Namensgebers Martini, der bekennender Nazi und SS-Mitglied war.

„Die Reaktionen zur Auflösung der umstrittenen Hans-Joachim-Martini-Stiftung zeigen, dass dort nicht alles sauber gelaufen sein kann“, so Hubertus Zdebel. „Schon vor wenigen Wochen hatte mir auf Nachfragen das Wirtschaftsministerium mitgeteilt, dass es seinen Vertreter aus dem Stiftungsrat zurückgezogen habe. Als Grund nannte die Bundesregierung, dass sie erst im Oktober 2016 von Martinis ‚Mitgliedschaft in der SA und SS während des NS-Regimes‘ erfahren habe.“

Zdebel weiter: „Es ist überaus wichtig, die Rolle ehemaliger Präsidenten der BGR und ihrer Vorgängerorganisationen aufzuklären. Nicht nur Hans-Joachim Martini, sondern auch Alfred Bentz und Gerhard Richter(-Bernburg) sind hier zu nennen. Dazu muss auch gehören, ob und inwieweit ihre damaligen Verstrickungen in die Kriegsmaschinerie von Nazi-Deutschland später in der Bundesrepublik Auswirkungen hatten.

Auch die von Medien fundiert vorgebrachten Vorwürfe, dass aus Mitteln der Stiftung BGR-Studien finanziert wurden, die etwa zugunsten interessierter Wirtschaftskreise den Klimawandel relativierten oder die Tauglichkeit des umstrittenen Endlager-Projekts Gorleben beweisen sollten, müssen gründlich untersucht und aufgeklärt werden, auch wenn diese Stiftung jetzt aufgelöst wird. Alle Akten dafür müssen vom Wirtschaftsministerium auf den Tisch gelegt werden.“

BUND ändert Satzung: Ausschluss wegen rassistischer Auffassungen

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Einstimmig gegen Rassismus: BUND-Delegiertenversammlung beschließt Satzungsänderung.

Der Umwelt-Bundesverband BUND ändert seine Satzung, damit künftig Ausschlüsse von Mitgliedern wegen rassistischer Auffassungen erleichtert werden. Bereits zuvor hatten Landesverbände wie der BUND in Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Änderungen vorgenommen. Damit reagiert der Umweltverband auf wachsende gesellschaftliche Tendenzen, die rassistische Auffassungen mit dem Umwelt- und Naturschutz verbinden. Oftmals erleben BUND-Organisationen, dass vor allem im Bereich der Schaffung von Flüchtlings-Einrichtungen und von Wohnraum versucht wird, den Umweltschutz aus rassistischen Motiven zu instrumentalisieren. Einstimmig erklärten die 122 BUND-Delegierten am vergangenen Wochenende: „Rassistische, fremdenfeindliche und menschenrechtswidrige Auffassungen sind mit dem Grundsatz des Vereins unvereinbar.“

Umweltfairaendern.de dokumentiert den Satzungsbeschluss:

§ 2 Zweck, Absatz 4

Der BUND steht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland; er ist überparteilich, und überkonfessionell und vertritt den Grundsatz weltanschaulicher und religiöser Toleranz. Rassistische, fremdenfeindliche und menschenrechtswidrige Auffassungen sind mit dem Grundsatz des Vereins unvereinbar.

§ 4 Mitgliedschaft, Ehrenmitgliedschaft, Ehrenvorsitz, Absatz 9

Der Vorstand kann Mitglieder, die sich verbandsschädigend verhalten oder gröblich gegen die Ziele des BUND verstoßen, ausschließen. Das betrifft insbesondere alle unter § 2 Abs. 4 genannten Grundsätze des Vereins, ihre Verletzung durch Äußerungen innerhalb wie außerhalb des Vereins und die Mitgliedschaft in Organisationen, die den Zwecken des Vereins nach § 2(4) entgegengesetzte Ziele vertreten. Der Bundesvorstand kann beschließen, in solchen Fällen die Vereinsmitgliedschaft mit sofortiger Wirkung auszusetzen und ein ordnungsgemäßes Ausschlussverfahren einzuleiten.

Dem Betroffenen oder der Betroffenen ist zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben; der zuständige Landesverband ist zu hören. Der Ausschluss ist dem oder der Betroffenen und seinem oder ihrem Landesverband unter Angabe von Gründen mit eingeschriebenem Brief bekannt zu geben.

Gegen den Ausschluss kann der oder die Betroffene innerhalb eines Monats nach Empfang des Bescheids Beschwerde beim Verbandsrat einlegen. Die Entscheidung des Verbandsrates kann auf Antrag des Betroffenen oder des Bundesvorstandes durch das Schiedsgericht überprüft werden. Der Antrag ist innerhalb einer Frist von einem Monat seit Zustellung der Entscheidung des Verbandsrates einzulegen.

Im Übrigen richtet sich das Ausschlussverfahren nach der vom Vorstand zu beschließenden Verfahrensordnung.

Beschlossen mit 122 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme, keine Enthaltung

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Bundesdelegiertenversammlung, Bonn, 4. bis 6. November 2016

 

AKW Tihange: Abschalten vor der Katastrophe!

Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter aus NRW und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE zu dem neuen Gutachten über die Auswirkungen eines Super-GAU im belgischen AKW Tihange:

„Die Menschen in der Region Aachen wären hilflos der radioaktiven Wolke ausgeliefert, wenn es im maroden AKW Tihange zum Schlimmsten kommt. Nach Fukushima hat das Bundesamt für Strahlenschutz amtlich festgestellt, dass die radioaktiven Belastungen noch weit über 100 Kilometer vom Unglücks-Reaktor entfernt Evakuierungen zwingend erforderlich machen. Die jetzt vorgelegte Studie bestätigt das. Doch hundertausende Menschen können in unseren dichtbesiedelten Regionen ernsthaft nicht in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit bis zum Eintreffen der radioaktiven Wolke evakuiert und dauerhaft umgesiedelt werden. Die Konsequenz muss zum Schutz der Bevölkerung im dichtbesiedelten Raum von Lüttich bis Aachen heißen: Sofort die AKWs abschalten!“

Samstag, 29.10.: Demonstrieren für den Atomausstieg in Lingen

Spurensuche: Gebaut auf den Verbrechen der Nationalsozialisten – „Versagen der jungen Bundesrepublik“

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Braune Geologen empfahlen in den 1960er Jahren die ASSE als Atommülllager.

Die immer noch notwendige Aufarbeitung der deutschen Nazi-Vergangenheit stellt  immer öfter (erneut) die Frage, wie die junge Bundesrepublik mit diesem verbrecherischen Erbe umgegangen ist und welche Rolle die Nazi-Täter beim Aufbau in der Nachkriegszeit spielten. Eine der bedeutsamsten Fragen der sogenannten 68er Generation bekommt damit neue und verdiente Aufmerksamkeit. Viele Studien und Berichte kommen zu erschreckenden Ergebnissen, die deutlich machen, wie sehr braune Täter nach 1945 nahezu nahtlos am Aufbau der westdeutschen Behörden und Verwaltungen – aber auch der Wirtschaft – beteiligt wurden und dabei sogar wiederum gegen ihre Opfer aus der Nazi-Zeit nun in der neuen Demokratie tätig wurden. Am Beispiel der Justiz spricht der zuständige Minister Heiko Maas jetzt in einer aktuellen Studie (Akte Rosenburg) von der „Perversion des Rechts während der Nazi-Zeit und das Versagen der jungen Bundesrepublik bei deren Aufarbeitung…“. Aktuelle Untersuchungen zeigen: Dieses Versagen ist nicht auf die Justiz beschränkt. In Hamburg sorgten Alt-Nazis dafür, dass das NSDAP-Vermögen nach 1945 erneut gegen die Opfer unter Kontrolle der Stadt kam und Nazi-Richter nach 1945 einfach weitermachten. Und „Braune Geologen“, die in Nazi-Deutschland die Rohstoffe für den Krieg organisierten, wurden ungestört Präsidenten einer Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und sorgten dafür, dass Atommüll im maroden Salzstock der ASSE versenkt wurde.
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