Fracking-Aufsuchungserlaubnisse in NRW: Wintershall zielt auf unzulässiges Schiefergasfracking

Bezirksregierung Arnsberg entscheidet bis zum 4. Februar

Die BASF-Tochter Wintershall beantragt für die Gebiete „Rheinland“ und „Ruhr“ in NRW eine Verlängerung ihrer auslaufenden Aufsuchungserlaubnisse und zielt dabei auf Schiefergasfracking. Obwohl Schiefergasfracking nach dem Frackinggesetz auf Bundesebene und dem Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) unzulässig ist, prüft die Bezirksregierung Arnsberg die Anträge.

 

 

Am 4.2.2017 laufen die Aufsuchungserlaubnisse der BASF-Tochter Wintershall für die Felder „Ruhr“ und „Rheinland“ aus.

Wintershall hat deshalb für beide Felder Anträge auf Verlängerung um drei Jahre gestellt. Trotz vieler Schwärzungen lassen die Unterlagen den Schluss zu, dass Wintershall mit seinen Anträgen auf das verbotene Schiefergasfracking zielt. Denn Wintershall beantragt u.a. das so genannte Abteufen von 1-5 Flachbohrungen. „Diese Aktivität dient dem Verständnis des Schiefergasplays“, heißt es in den Antragsunterlagen. „Schiefergasplay“ bedeutet nichts anderes als Ort des Vorkommens von Schiefergas. Wintershall zielt also auf Schiefergas und setzt damit auf das Ende des Verbots der Schiefergasgewinnung.

„Ruhr“ und „Rheinland“

Das Aufsuchungsfeld „Ruhr“ liegt in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Arnsberg. Die Erlaubnisfeldfläche erstreckt sich über insgesamt 19 Landkreise und kreisfreie Städte. Betroffen sind: Möhnesee, Arnsberg, Sundern (Sauerland), Ense, Wickede (Ruhr), Menden (Sauerland), Fröndenberg, Holzwickede, Schwerte, Iserlohn, Hemer, Balve, Nachrodt-Wiblingswerde, Altena, Hagen, Witten, Herdecke, Wetter, Sprockhövel, Gevelsberg, Schwelm, Ennepetal, Breckerfeld, Hattingen, Velbert, Wülfrath, Mettmann, Erkrath, Haan, Wuppertal, Essen, Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Düsseldorf, Ratingen, Meerbusch, Krefeld, Moers, Kempen, Rheurdt, Kerken, Geldern, Issum, Straelen, Wachtendonk, Dortmund, Finnentrop, Eslohe (Sauerland), Neuenrade.

Das Aufsuchungsfeld „Rheinland“ grenzt südwestlich an „Ruhr“ und umfasst die folgenden Städte ganz oder in Teilen: Straelen, Wachtendonk, Kempen, Brüggen, Nettetal, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal, Viersen, Tönisvorst, Willich, Mönchengladbach, Wegberg, Erkelenz, Jüchen, Hückelhoven, Wassenberg, Waldfeucht, Heinsberg, Geilenkirchen, Selfkant, Gangelt, Titz, Linnich, Übach-Palenberg, Aldenhoven, Jülich, Barsweiler, Herzogenrath, Inden, Niderzier, Elsdorf, Bedburg, Korschenbroich, Inden, Eschweiler, Würselen, Aachen, Herzogenrath. Die Karte findet sich hier.

Schwärzungen in den Unterlagen

In dem Verfahren um die Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis hat die Bezirksregierung Arnsberg als Genehmigungsbehörde auch die von einer möglichen Bohrung betroffenen Städte um eine Stellungnahme gebeten. Öffentlich Alarm geschlagen hat der Bürgermeister der Stadt Heiligenhaus (Kreis Mettmann), Jan Heinisch: „Zunächst möchte ich mein Befremden und Unverständnis dahingehend zum Ausdruck bringen, als dass die mir vorgelegte, ‚um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Wintershall Holding GmbH bereinigte Version des an die Bergbehörde übermittelten Originalberichtes‘ derart viele Schwärzungen enthält, dass eine umfassende Meinungsbildung zum beantragten Vorhaben, insbesondere dem damit verbundenen Arbeitsplan, unmöglich ist.“ Aus den Unterlagen der Firma Wintershall sei – so Heinisch – weder erkennbar, was im Rahmen der Erlaubnis erfolgen soll, noch wo bestimmte Maßnahmen erfolgen sollen.

Schiefergasfracking ist unzulässig – oder?

Auf Bundesebene ist 2016 durch Bundestag und Bundesrat ein Fracking-Gesetzespaket verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Danach ist Fracking im Schiefergestein mit Inkrafttreten der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ab dem 11.2.2017 grundsätzlich untersagt. 2021 wird diese Bestimmung wieder auf den Prüfstand gestellt: Denn dann könnte nach wissenschaftlichen Erprobungen, die der Genehmigung durch die jeweilige Landesregierung bedürfen, und einer entsprechenden wissenschaftlichen Begleitung durch eine fracking-freundliche Expertenkommission der Weg für Schiefergasfracking wieder frei gemacht werden.

In NRW ist kurz vor Weihnachten der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) verabschiedet und im Rahmen einer Verordnung veröffentlicht worden

Er tritt am 8. Februar 2017 in Kraft. Auch hier gilt: Fracking im Schiefergestein ist unzulässig. „Die Gewinnung von Erdgas, welches sich in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten befindet, mittels Einsatz der Fracking-Technologie ist ausgeschlossen, weil durch den Einsatz der Fracking-Technologie erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt zu besorgen sind und die Reichweite hiermit verbundener Risiken derzeit nicht abschätzbar ist“, so der LEP NRW.

Wieso prüft die Bezirksregierung Arnsberg überhaupt den Antrag?

Die Bezirksregierung hat in der Vergangenheit Aufsuchungserlaubnisse nicht gründlich geprüft, sondern einfach durchgewunken. Jetzt soll das angeblich anders laufen: Die Verlängerung sei in diesem Fall keine Formalie; denn der Antrag werde vor dem Hintergrund der Gesetzgebung zum Thema Fracking nochmals geprüft, heißt es. „Die Entscheidung muss juristisch wasserdicht sein“, sagte der Sprecher der Bezirksregierung, Andreas Nörthen, „vor allem auch vor dem Hintergrund einer möglichen Ablehnung.“

Aber warum prüft die Bezirksregierung Arnsberg den Antrag von Wintershall überhaupt? Da Schiefergasfracking verboten ist, besteht objektiv zum jetzigen Zeitpunkt kein Bescheidungsinteresse! Allein die Tatsache, dass die Städte um Stellungnahme gebeten wurden und der Antrag nicht umgehend zurückgewiesen wurde, ist alles andere als beruhigend. Bereits 2016 hatte die Bezirksregierung Arnsberg den damals gestellten Verlängerungsantrag von Wintershall nicht abgelehnt, sondern die Aufsuchungserlaubnis erst einmal um ein halbes Jahr – also bis zum 4.2.2017 – verlängert.

SPD-Grünen Landesregierung NRW scheut Konflikt mit Wintershall

Skandalös ist das Verhalten der SPD-GRÜNEN Landesregierung in NRW. Die Beteuerung von Hannelore Kraft, in NRW könne es kein Fracking geben, ist nicht mehr als eine Beruhigungspille. Denn wenn sie das ernst meinen würde, hätte sie längst veranlasst, dass die Bezirksregierung Arnsberg den Verlängerungsantrag zurückweist. Auch den für den Bergbau verantwortlichen Wirtschaftsminister Duin weist sie beim Thema Fracking nicht in die Schranken.

Umweltminister Remmel von den GRÜNEN taucht bei diesem Thema ab. Ganz offensichtlich wagt er den notwendigen Konflikt mit Wintershall und ihrem Vorstandsmitglied Martin Bachmann nicht. Bachmann ist auch Vorstandsvorsitzender der Fracking-Lobbygruppierung „Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) und Vorsitzender des Kuratoriums der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), einer Bundesbehörde, die in der Vergangenheit durch betont frackingfreundliche Stellungnahmen aufgefallen ist. Er ist zudem Vorsitzender der von der Industrie gegründeten Hans-Joachim-Martini-Stiftung, die in den vergangenen Jahren ausgewählte Studien, Tagungen, Empfänge und größere Anschaffungen der BGR finanziert hat. Der Namensgeber der Stiftung entpuppte sich als Nazi, sie steht deshalb vor dem Aus. Bachmann hatte Mitte 2016 erheblichen Druck auf SPD und CDU ausgeübt, um die Fracking-Gesetzgebung durch den Bundestag zu peitschen. Diesem Lobbyisten hatte sich die Große Koalition bereitwillig unterworfen.

DIE LINKE: Konsequent gegen Fracking vorgehen

Die Linke fordert weiterhin ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, egal ob im Schiefergestein, Tight-Gas-Reservoirs oder anderen Gesteinsarten. Dabei muss bereits beim ersten Schritt, der Erteilung von Aufsuchungserlaubnissen, konsequent gegen diese Technik vorgegangen werden.

Fracking in jeder Form ist eine Gefahr für Mensch und Natur. Fracking ist eine teure und unbeherrschbare Risikotechnologie. Fracking führt zu Grund- und Trinkwasserverseuchungen durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen, wie sie bereits jetzt in Niedersachsen erfolgen. Die Entsorgung der Bohrschlämme, die in der Regel Giftmüll darstellen, ist angesichts sinkender Deponiekapazitäten ungeklärt. Die Versenkung von Lagerstättenwasser, das insbesondere radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält, erfüllt nicht die Anforderungen an eine geordnete Abfallentsorgung. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel, insbesondere wegen zahlreicher Lecks und diffuser Quellen bei der Förderung.

Hier findet sich der zur Entscheidung anstehende Antrag der Wintershall Holding GmbH sowie die zugehörigen Unterlagen zur Verlängerung der bestehenden Aufsuchungserlaubnis für das Feld Ruhr, wie er den Gemeinden zur Stellungnahme von der Bezirksregierung Arnsberg übermittelt wurde. (§ 2 Abs. 1 UIG NRW):

Elbphilharmonie? Einfach mal auf dem Teppich bleiben.

Hamburg im Rausch. Sicher, sieht hübsch aus, aber so besoffen kann man nicht sein, die rund 800 Millionen Euro dabei zu vergessen. Dass es ebenso grandios in der Ansicht geht und dennoch viel preiswerter sein kann, sieht man hier: Schlappe 140 Millionen Euro hat das hier gekostet, was in Bilbao errichtet wurde. Einfach mal auf dem Teppich bleiben.

Volkes Stimme – Ex-Olympia-Bewerbungs-Senator legt Buch über Volksgesetzgebung vor

Michael Neumann, Ex-Innen- und Olympia-Bewerbungs-Senator ist nach seinem Rücktritt inzwischen als Dozent für Politikwissenschaften wieder an der Bundeswehruniversität tätig. Eines seiner Forschungsgebiete: Direkte Demokratie und plebiszitäre Elemente. Nur knapp ein Jahr nach dem gescheiterten Olympia-Referendum hat er im November 2016 ein Buch zum Thema vorgelegt: „Volkes Stimme“. Neumann versammelt eine hohe Zahl von AutorInnen aus Parlament und Partei, nur wenige stammen aus NGOs.  Einer dieser NGO-Vertreter ist Manfred Braasch, Geschäftsführer beim BUND und einer der Vertreter des erfolgreichen Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz„, dessen Beitrag umweltFAIRaendern mit der Erlaubnis von Michael Neumann hier im Folgenden veröffentlicht. Außerdem gibt es hier das Vorwort von Michael Neumann zur Einstimmung. (Foto oben: Michael Zapf)

In der Bewerbung des Buches, das Neumann unter dem Titel „Volkes Stimme“ zum Preis von 14 Euro herausgegeben hat, heißt es kurz und knapp: „In diesem Band nehmen politische und gesellschaftliche Akteure Stellung zur direkten Demokratie in Hamburg. Sie berichten von ihren Erfahrungen, Motiven und Sichtweisen auf die Hamburger Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide. Machen aber auch Vorschläge, wie diese Instrumente als Ergänzung oder Erweiterung der repräsentativen Demokratie weiterentwickelt werden können. Mit Beiträgen von Elisabeth Kiausch, Ole von Beust, Christa Goetsch, Katja Suding, Gregor Hackmack, Sabine Böddinghaus, Sven-Michael Veit, Cansu Özdemir, Willi Beis, Mathias Iken, Manfred Braasch, Pieter Wasmuth, Dr. Walter Scheuerl, Dr. Jürgen Mantell, Dr. Andreas Dressel, André Trepoll, Dr. Anjes Tjarks, Thomas Ritzenhoff, Thomas Adrian und Dr. Andreas Schott.“

Das Abendblatt sieht in dem Herausgeber ein „Opfer der Volksgesetzgebung“, haben ihm doch die HamburgerInnen beim Referendum der von ihm intensiv geforderten Olympia-Bewerbung der Hansestadt im November 2015 einen Korb gegeben.Neumann trat im Januar 2016 von seinem Amt zurück. “ (Anzumerken vielleicht: Das Referendum wurde als Möglichkeit zu einer „Volksbefragung von oben“ auf Initiative des Senats im Eilverfahren durch die Bürgerschaft gejagt.)

Neumann stellt in seiner Einleitung fest, dass Hamburg „heute mit Fug und Recht als Hauptstadt der direkten Demokratie bezeichnet werden kann“. Aber das ist mehr als nüchterne Tatsachenbeschreibung zu verstehen, denn Neumann stand den plebiszitären Elementen immer skeptisch gegenüber. Das hat sich nach dem Olympia-Referendum eher noch verstärkt“, so das Abendblatt.

Für das Abendblatt „kommen viele Akteure der parlamentarischen und direkten Demokratie der vergangenen 20 Jahre in Hamburg zu Wort. In Interviews und Beiträgen geht es immer wieder um die zentralen Fragen: Was haben die plebiszitären Elemente uns gebracht, und wie haben sie die Demokratie verändert?“ Aber, Neumann sei auch Realpolitiker, die direkte Demokratie lasse sich nicht mehr zurückdrehen: „Oder, wie er flapsig formuliert: „Man bekommt die Zahnpasta nicht mehr in die Tube zurück.““

Und in der Welt, die Neumann zum Buch interviewte, ist zu lesen: „Deshalb geht es den heute politisch Aktiven eher um die Feinjustierung, und ich denke schon, dass in den kommenden Jahren die Volksgesetzgebung angepasst wird – Stichwörter sind Quoren und ein Finanzierungsvorbehalt“ und ergänzt später dazu noch: „Ich persönlich finde, man sollte Quoren festschreiben, die bei der Hälfte der Wahlbeteiligten liegen. Besonders kritisch sehe ich die Bürgerentscheide in den Bezirken. Es reichen oft schon wenige Tausend Unterschriften, um alle Planungen zu stoppen.

Nun darf man die Auswahl der AutorInnen allerdings durchaus kritischer bewerten, als es das Abendblatt tut bzw. Neumann gemacht hat: Zwar kommen auch LINKE  Abgeordnete zu Wort, aber aus den Reihen der Initiativen oder NGOs ist z.B. zur Olympia-Bewerbung bzw. zu NOlympia kein dezidierter Beitrag zu finden. Zumindest überraschend darf man das wohl bezeichnen. Dem Abendblatt sind in kurzer Form auch zentrale Thesen von Christa Goetsch (Grüne Ex-Bildungssenatorin), Walter Scheuerl (Gegen die Primarschule, ehemaliges parteiloses Mitglied der CDU-Fraktion), Matthias Iken (stellvertret. Abendblatt-Chefredakteur), Ole von Beust (CDU-Bürgermeister und Krankenhaus-Privatisierer trotz Mehrheit dagegen). Wichtig vielleicht auch der Hinweis auf den im Buch fehlenden Manfred Brandt von Mehr Demokratie: „Brandt hatte seine Zusage zu einem Beitrag nach Angaben Neumanns kurz vor Drucklegung zurückgezogen“, teilt das Abendblatt mit.

Michael Neumann (Hrsg.): „Volkes Stimme. Diskussionsbeiträge zur direkten Demokratie in Hamburg“, Books on Demand, Norderstedt, ISBN 978-3741 226892, 348 Seiten, 14 Euro. Das Buch kann hier online bestellt werden.

651 „Gefährder“, „relevante Personen“ und „PMKs“ – Bundesregierung nennt Zahlen

„Mit Stand vom 7. November 2016 sind bundesweit 651 relevante Personen eingestuft. Davon entfallen 125 auf PMK -links-, 108 auf PMK -rechts-, 64 auf PMAK und 354 auf den religiös motivierten internationalen Terrorismus.“ (PMK: Politisch motivierte Kriminalität). Das teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel in ihrer Antwort in Drucksache 18/10340 (PDF) mit.

Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort auf die Anfrage von Zdebel weitere Angaben zu neu in diese Kategorien eingeordnete Personen in 2015 und 2016:

„Die Einstufung von „Gefährdern“ und „relevanten Personen“ erfolgt grundsätzlich seitens der jeweils zuständigen Polizeibehörden der Länder. Die Speicherung erfolgt in einer Bund-Länder-Verbunddatei, auf die auch das Bundeskriminalamt (BKA) Zugriff hat.
Die Anzahl der in den Jahren 2015 und 2016 erfolgten Neu-Einstufungen der Gefährder ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:

PMK – links-PMK – rechts-PM Ausländerkriminalität – nicht religiös motiviert – (PMAK)religiös motivierter inter- nationaler Terrorismus
2015050194
2016 (Stand: 07.11.2016)07094

 

Zdebel hatte die Bundesregierung gefragt: „Wie ist der Begriff „bestimmte Tatsachen“, der laut Erklärung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/3570 (S. 6) bei der Einstufung von Personen als „Gefährder“ oder „relevante Person“ eine wesentliche Rolle spielt, zu verstehen bzw. definiert?“

Darauf teilt die Bundesregierung mit: „Der Begriff „bestimmte Tatsachen“ entspricht einer vielfach in der Strafprozessordnung (StPO) und den Polizeigesetzen des Bundes und der Ländern genutzten Formulierung im Rahmen von Eingriffstatbeständen. Tatsachen sind konkrete Geschehnisse oder Zustände, die sinnlich wahrnehmbar in die Wirklichkeit getreten und daher dem Beweis zugänglich sind. Durch die Voraussetzung der Tatsachen einerseits und der zusätzlichen Betonung der Bestimmtheit dieser Tatsachen andererseits, wird gewährleistet, dass sich die zu treffende Prognose nicht auf vage Anhaltspunkte, bloße Vermutungen oder Gerüchte, sondern auf eine hinreichend sichere Tatsachenbasis stützt, welche bereits ein gewisses Maß an Konkretisierung und Verdichtung erreicht haben muss.“

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomaussstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, hatte diese Daten aus Anlass der „Einstufung einer Anti-Atom-Aktivistin als „Gefährder“ und „relevante Person““ nachgefragt. Inzwischen ist die betroffene Person aufgrund eines von ihr verfassten Widerspruchs nicht mehr vom LKA Niedersachsen als „Gefährderin“ eingeordnet.

Wenn ich bitten darf? GENUG FÜR ALLE – Konferenz zum sozial-ökologischen Umbau am 27. und 28. Januar 2017 in Essen

Anmelden und Mitmachen: DIE LINKE. im Bundestag und die Rosa-Luxemburg-Stiftung laden ein: GENUG FÜR ALLE – Konferenz zum sozial-ökologischen Umbau am 27. und 28. Januar 2017 in Essen (im UNESCO-Weltkulturerbe Zeche Zollverein). Mit dieser Konferenz starten DIE LINKE. im Bundestag und die Rosa-Luxemburg-Stiftung in das Jahr 2017. Programm und alle Infos sind hier online.

In Essen wollen wir gemeinsam mit vielen Referentinnen und Referenten aus Umweltverbänden und Klimabewegung, Wissenschaft und Gewerkschaften diskutieren, wie wir die erforderliche gesellschaftliche Transformation vorantreiben können.

Wir wollen dabei ganz konkret die harten Brocken dieses sozial-ökologischen Umbaus diskutieren, etwa die gerechte Gestaltung des Kohleausstiegs, das Wachstumsdilemma und herrschende Konsumweisen.

Besonders hinweisen möchte ich Euch auf den Workshop:

 
„NRW KONKRET: Mit welchen Schritten erreichen wir den sozial-ökologischen Umbau?“. Knapp vier Monate vor den Landtagswahlen diskutiert

  • Hubertus Zdebel, MdB Fraktion DIE LINKE  mit den Gästen
  • Kerstin Ciesla (stellvertretende Vorsitzende BUND NRW),
  • Peter Bastian ( Initiative SOFA-Sofortiger Atomausstieg Münster) und
  • Fabian Huebner (ausgeCO2lt)

über die Knackpunkte des sozial-ökologischen Umbaus in NRW diskutieren. Der Workshop findet am Samstag, den 28.01.2017 von 11.15-13.00 Uhr statt.

Kommt vorbei und diskutiert mit!

Bei der Konferenz sind außerdem dabei:

  • Christoph Bautz (Campact),
  • Prof. Ulrich Brand (Uni Wien),
  • Prof. Christoph Butterwegge, (Universität zu Köln, Kandidat für das Bundespräsidentenamt),
  • Pia Eberhardt (Corporate Europe Observatory),
  • Dagmar Enkelmann (Vorsitzende der Rosa-Luxemburg-Stiftung),
  • Katja Kipping, MdB (Vorsitzende der Partei DIE LINKE),
  • Dr. Michael Kopatz (Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie),
  • Ralf Krämer (ver.di),
  • Charlotte Loreck (Öko-Institut),
  • Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe,
  • Bernd Riexinger (Vorsitzender Partei DIE LINKE),
  • Prof. Hans Joachim Schellnhuber, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung,
  • Jutta Sundermann, (aktion agrar),
  • Nina Treu, Konzeptwerk Neue Ökonomie,
  • sowie die Bundestagsabgeordneten Eva Bulling-Schröter, Sabine Leidig, Caren Lay, Gesine Lötzsch, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Kirsten Tackmann und Hubertus Zdebel.

– Feinschliff am Programm wird es noch geben, immer aktuell unter

www.sozial-oeko-logisch.de.

Ich freue mich sehr, wenn Ihr bei Euch in den Kreisverbänden und Wahlkreisen sowie bei Initiativen und Verbänden vor Ort über die Konferenz informiert.

Material (Postkarten, Plakate) ist den Kreisverbänden bereits zugegangen bzw. könnt Ihr über meinen Mitarbeiter Hannes Draeger im Wahlkreisbüro in Münster weiterhin bestellen. Hier die Kontaktdaten: hubertus.zdebel.ma04@bundestag.de, 0176 21174 0818

Ich hoffe, dass viele Initiativen und Verbände vertreten sein werden, sei es in den themenspezifischen Workshops oder im Rahmen des „Kreativraums“, in dem Ideen, Inhalte und Projekte rund um das Konferenzthema öffentlich präsentiert werden können.

Wir freuen uns über baldige Anmeldungen, aber auch Kurzentschlossene sind herzlich willkommen.

Mit solidarischen Grüßen

Hubertus Zdebel

Weitere Informationen zur Konferenz:

http://sozial-oeko-logisch.blog.rosalux.de/blog/
https://twitter.com/umbau_konferenz
https://www.facebook.com/events/339266526421109/

Anmeldeformular:
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Anmeldung-Genug_fuer_Alle.pdf)

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