17. Änderung Atomgesetz: Verfassungswidrig

Am 5. Mai findet die öffentliche Anhörung zur geplanten 17. Atomgesetzänderung statt. Im Zentrum steht die Terrorabwehr für Atomanlagen und in welcher Weise geheime staatliche Schutzmaßnahmen vor Gericht überprüft werden können. Ein sogenanntes (rechtsstaatlich fragwürdiges) In-Camera-Verfahren war im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU verabredet worden. Stattdessen will die Bundesregierung den sogenannten Funktionsvorbehalt durchsetzen: Der Staat hat immer Recht. Die Rechte für Gerichte und Anwohner:innen, derartige Maßnahmen rechtsstaatlich zu prüfen, würde abgeschafft. Selbst dem Bundesrat geht das zu weit. Der vom Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel und der Linksfraktion benannte Sachverständige Dr. Ulrich Wollenteit hält den Entwurf schlicht für verfassungswidrig. Eine solch massive Einschränkung der Grundrechte kommt für die Linksfraktion nicht in Frage.

Zdebel verweist auch auf die Bewertungen von BUND und Greenpeace zum Referentenentwurf der jetzt vorliegenden 17. Änderung des Atomgesetzes. Schon in der sogenannten Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf hatten diese einen weiteren Ausbau des Funktionsvorbehalts als „Entmachtung der Gerichte“ abgelehnt und die Bundesregierung aufgefordert, derartige Pläne einzustellen.

Hintergrund der Atomgesetznovelle ist der Terrorschutz von Atomanlagen. In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Sicherheit des Atommüll-Zwischenlagers in Brunsbüttel hatte das Gericht die Genehmigung aufgehoben, weil wesentliche Nachweise durch die Behörden nicht vorgelegt wurden oder nicht erbracht werden konnten. Die zuständige Behörde hatte darauf hingewiesen, dass der Geheimschutz das verhindert habe und versichert: Alles ist gut. Dem war das Gericht nicht gefolgt.

Aufgrund der wachsenden Terrorrisiken spielen entsprechende staatliche Abwehrmaßnahmen eine immer größere Bedeutung. Diese Maßnahmen, die unter dem Stichwort „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ organisiert werden, unterliegen der Geheimhaltung. Doch wie weit können bzw. dürfen sich derartige Maßnahmen im Rechtsstaat z.B. gerichtlichen Prüfungen entziehen. Immerhin ist der Schutz der Gesundheit der Menschen ein Verfassungs-Grundrecht und daher müssen auch derartige Maßnahmen grundsätzlich überprüfbar sein. Mit der weiteren Stärkung des sogenannten Funktionsvorbehalts, nach dem Staat schon immer alles richtig macht, würde eine gerichtliche Überprüfung unmöglich und damit verfassungswidrig.

Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung eigentlich die Einführung eines In-Camera-Verfahrens angekündigt. Dieses Verfahren würde zwar eine gewisse Prüfung zulassen, aber für die Kläger:innen keine Einsicht und damit keine Überprüfung ermöglichen. Die Prüfung einer solche Variante, so die Bundesregierung, hätte aber ergeben, dass sie wegen dieser Schlechter-Stellung der Kläger verfassungswidrig wäre. Die logische Konsequenz der Bundesregierung ist dann mit der jetzt vorgesehenen Stärkung des Funktionsvorbehalts die Überprüfbarkeit komplett abzuschaffen.

  • Zur Anhörung im Umweltschuss und der geladenen Sachverständigen und Stellungnahmen siehe hier auf der Homepages des Bundestages.
  • Die Drucksache zur 17. Änderung des Atomgesetzes samt Stellungnahme des Bundesrats und der Gegenantwort der Bundesregierung ist hier als PDF online.

Nachgefragt: Französisch-russische Atomkooperation für Uranbrennstoff in der Bundesrepublik

Frankreich und Russland wollen in der Bundesrepublik ihre Atomgeschäfte bündeln. Künftig soll die Uran-Brennelementefertigung am emsländischen Standort in Lingen gemeinsam erfolgen. Mit 25 Prozent soll die zum russischen Staatskonzern Rosatom gehörende TVEL beim Betreiber der Anlage in Lingen, dem französischen Staatskonzern Framatome, einsteigen. Frankreich und Russland planen weltweit verstärkte Atom-Kooperationen. Damit könnte sich nach Einschätzung von Juristen eine jüngst vom Bundesumweltministerium für die nächste Legislatur angekündigte Stilllegung der Uranfabrik erschweren. Mit zwei weiteren Nachfragen an die Bundesregierung will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mehr Informationen zu diesem Atomdeal.

Für Hubertus Zdebel ist klar, dass die Bundesregierung diese angestrebte Zusammenarbeit in der Bundesrepublik mit allen Mitteln unterbinden muss. Die Bundesrepublik steigt aus der Atomenergie aus, da können russische und französische Atomkonzerne nicht die weltweite Uran-Brennstoff-Versorgung aus dem niedersächsischen Lingen neu organisieren.

Bislang weigert sich die Bundesregierung offen zu dem Atomdeal Stellung zu nehmen und hat Auskünfte aus Nachfragen nur unter der Auflage der Geheimhaltung in einem Datenraum bereitgestellt. Deshalb will Zdebel jetzt mit den weiteren Nachfragen für mehr Klarheit in der Öffentlichkeit sorgen.

Die Uranfabriken in Lingen und Gronau sind bislang vom Atomausstieg ausgenommen und verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen. Sie versorgen weltweit Atomkraftwerke mit dem erforderlichen Uranbrennstoff.

In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD war vorgesehen, die Uran-Exporte aus den Anlagen in Gronau und Lingen mindestens einzuschränken. Diese Pläne hatte das Bundesumweltministerium vor wenigen Wochen als gescheitert bezeichnet. Nur eine Stilllegung wäre atomrechtlich geeignet, um rechtssicher gegen die Uran-Exporte vorzugehen. Das aber wolle die CDU nicht. Entsprechende Rechtsgutachten liegen seit Jahren in den Schubladen des Umweltministeriums und stauben vor sich hin.

Allerdings hat auch die SPD bis heute nicht klar gemacht, ob sie tatsächlich eine Stilllegung durchsetzen will. Während jüngst die aus NRW stammende Bundesumweltministerin die Stilllegung von Gronau und Lingen für die nächste Legislatur als Aufgabe ankündigte, erklärte die SPD im Landtag NRW, dass eine Stilllegung der Uranfabrik Gronau nicht auf der Tagesordnung stünde.

Anträge zur Stilllegung der beiden Anlagen hatten die Mehrheitsfraktionen im Bundestag wiederholt abgelehnt.

Die beiden Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung sind hier im Wortlaut:

  1. Welche Festlegungen, in den im Rahmen der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der französischen Framatome und der russischen TVEL-Rosatom abgeschlossenen Verträgen und getätigten Investitionen, könnten nach Kenntnis der Bundesregierung „nachteilige Rückwirkungen auf die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die seitens des Bundesumweltministeriums weiterhin angestrebte Schließung der Brennelementefabrik in Lingen“ haben, und wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um diese nachteiligen Rückwirkungen auszuschließen (bitte Maßnahmen spezifizieren) (Quelle: Bundestagsdrucksache 19/28552, S.94)?
  2. Wie positioniert sich die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des Atomausstiegs in der Bundesrepublik und der vom Bundesumweltministerium angekündigten weiteren Bemühungen zur Stilllegung der Uranbrennelemente-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels Lingen ANF sowie angesichts bestehender Sanktionen gegen Russland – zur Absicht der beiden Staats-Konzerne Framatome (Frankreich) und Rosatom (Russland), die Lingener Uranfabrik künftig gemeinsam zu betreiben, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine französisch-russische Atomenergie-Kooperation in Deutschland nicht im strategischen Interesse der Bundesrepublik liegen kann?

 

Nachgefragt: Neue nukleare Aufrüstung – Teilweise deutscher Urankonzern will Uran-Anreicherung erhöhen

Weltweit planen Konzerne und Staaten eine neue Form nuklearer Aufrüstung. Mini-Atomreaktoren werden mit Hochdruck in vielen Staaten erforscht und entwickelt, auch weil z.B. die Schlachtfelder der Zukunft einen enorm größeren Strombedarf haben. Statt Diesel sollen Mini-AKWs die Militärbasen künftig versorgen. Auch in entlegenen Regionen der Welt, in denen riesige Rohstoffvorkommen (Öl, Gas) erwartet werden, sollen künftig derartig neue Mini-AKWs zum Einsatz kommen. Bis solche mobilen Reaktoren überhaupt funktionieren, ist es noch ein Stück Weg. Aber die Uranindustrie rüstet schon jetzt auf, um die bis zur Grenze der Atomwaffenfähigkeit angereicherten neuen Brennstoffe herzustellen. Mit dabei der teilweise deutsche Urankonzern URENCO, der in seinem Werk in den USA in dieses Geschäft einsteigen will. Künftig sollen – so die Vision – hunderte oder gar tausende solcher neuer mobilen und modularen Mini-Reaktoren weltweit zum Einsatz kommen. Eine Bombenvision. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hat jetzt die Bundesregierung gefragt, wie es um die bereits 2019 angekündigten Ausbaupläne bei URENCO steht.

Die Atomkonzerne RWE und E.on halten gemeinsam ein Drittel der Anteile an der URENCO, die in Gronau eine Urananreicherungsanlage betreibt. Diese Uranfabrik ist wie die benachbarte Brennelementefabrik in Lingen vom Atomausstieg in Deutschland ausgenommen. Entsprechende Stilllegungsanträge im Bundestag hatten CDU/CSU und SPD wiederholt abgelehnt.

URENCO ist ein drei-staatliches Unternehmen, an dem auch Großbritannien und die Niederlande beteiligt sind. Eine Anlage der URENCO steht in den USA in New Mexico. Die Urananreicherung ist eine sogenannte Dual-Use-Technik. Sie kann nicht nur Uranbrennstoff für den Einsatz in Atomkraftwerken, sondern auch atomwaffenfähiges Uran herstellen.

Daher unterliegt die URENCO strengen internationalen Kontrollen. Über diesen Weg ist auch die Bundesregierung über den sogenannten „Vertrag von Almelo“ direkt an der Kontrolle über die Tätigkeit von URENCO beteiligt. International gilt Uran ab einer Anreicherung von 20 Prozent des spaltbaren Isotops 235 als atomwaffenfähig. Die neuen Uranbrennstoffe, die derzeit entwickelt werden, sollen bis 19,75 Prozent mit Uran235 angereichert werden.

Bei URENCO wird das spaltbare Uran für die Nutzung in herkömmlichen Atomreaktoren bisher auf maximal 3 – 5 Prozent angereichert. Rund ein Drittel des Weltmarkts wird von URENCO mit Brennstoff versorgt. Die Anlage in Gronau beliefert rund jedes zehnte AKW mit angereichertem Uran. Angesichts des absehbaren Endes dieser herkömmlichen Atomtechnik sucht URENCO neue Einsatzfelder. Dazu gehört auch die Entwicklung eines eigenen Mini-Reaktors, den der Konzern als „Uran-Batterie“ bezeichnet. (Siehe dazu Link weiter oben.)

Die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel im Wortlaut: „Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung beim teilweise deutschen Urananreicherer URENCO der Stand bei der vom Unternehmen bereits im Frühjahr 2019 angekündigten Absicht zur Herstellung des sogenannten Kernbrennstoffes „High-assay low-enriched uranium“ (HALEU)“ mit einer Anreicherung von bis zu 19,75 Prozent des spaltbaren Uran235 (Genehmigung, Aufstellung und Einrichtung der Zentrifugen, etc.; siehe auch Mündliche Frage Nr.33, Plenarprotokoll 19/151), und wann werden bei URENCO die ersten Anreicherungen von über fünf Prozent spaltbarem Uran235 für die Herstellung von HALEU in den USA erfolgen?“

Kein Klima für Tschernobyl – 35 Jahre einer andauernden Atomkatastrophe

Am 26. April 1986 – vor 35 Jahren – explodierte der Block 4 im Atomkraftwerk Tschernobyl in der Ukraine. Aufgrund der enormen Temperaturen durch das Graphitfeuer wurden große Mengen Radioaktivität mit dem Wind und durch den Regen verteilt und auch weit entfernte Regionen schwer verstrahlt. Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg bei der Linksfraktion im Bundestag erinnert: „Unter dem Einsatz ihres Lebens mussten viele zigtausend Rettungskräfte den Brand löschen und den aufgerissenen Reaktor notdürftig verschließen. Viele kamen uns Leben. Noch viel mehr Menschen mussten für immer ihre Heimat verlassen. Bis heute. Viele Kinder, noch weit entfernt vom Unglücksreaktor, erkrankten an Schilddrüsenkrebs.

  • Zuletzt hat der Umweltausschuss des Bundestag am 21. April über den Atomausstieg beraten. Darüber wird hier auf der Homepage des BT berichtet. In der Diskussion ging es besonders auch um die mehrfache Reaktorkatastrophe von Fukushima. In seinem Redebeitrag hatte Hubertus Zdebel erklärt, er persönlich werde sich immer an den 11. März 2011 mit dem Super-GAU in Fukushima und allen damit verbundenen Konse-quenzen erinnern. Trotz aller Meinungsverschiedenheiten seiner Fraktion mit der Bundeskanzlerin müsse man heute wieder feststellen, dass es der einzig richtige und konsequente Schritt gewesen sei, nach Fukushima den Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland einzuleiten. Er erinnert an die damaligen Proteste und die zuvor getroffenen Entscheidungen der Koalition zwischen der CDU/CSU und der FDP, die Laufzeiten zu verlängern, was in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden sollte. Mit Fukushima sei in der Atompolitik eine Wende gekommen. Der Ausstieg sei aber noch nicht vollendet worden. Nach wie vor gebe es die Uranfabriken in Gronau und auch in Lingen, die vom Atomausstieg ausgenommen worden seien.

Die Radioaktivität aus Tschernobyl bedrohte die Gesundheit der Menschen in großen Regionen nicht nur in Europa. Angesichts des enormen Risiko- und Zerstörungspotentials und dieser Tragödie für Mensch und Umwelt muss klar sein: Atomenergie ist keine Alternative in der Energiewende und für Klimaschutz. Atomenergie ist nicht nur katastrophal: Sie ist nur finanzierbar, wenn Staaten sie mit Steuergeldern unterstützen und den Konzernen am Ende die Verantwortung für den Atommüll abnehmen und die künftigen Generationen belasten,“ mahnt Zdebel.

Weiter sagt der Bundestagsabgeordnete: Atomenergie? Das ist immer auch Hiroshima, Nagasaki. Tschernobyl, Fukushima, Harrisburg, Majak, Windscale, Los Alamos, Hanford und viele andere Atomstandorte weltweit sind eine andauernde Mahnung, dass allen Heilsversprechen zum Trotz die Atomenergie ein ökologischer Irrweg ist.

Eine Explosion eines Atomreaktors im dichtbesiedelten Westeuropa würde katastrophale Folgen für die Menschen und die Umwelt haben: Große Gebiete wären langfristig unbewohnbar. Selbst wenn es nicht während des Betriebs zu großen Störfällen kommt: Die für eine Millionen Jahre tödlichen Abfälle müssten für unter technisch extrem hohen Anforderungen abgeschirmt von der Umwelt aufbewahrt werden. Anforderungen, die für alle kommenden Generationen eine ungeheure Belastung darstellt.

Tschernobyl ist noch lang nicht vorbei: Nachdem der alte Sarkophag einzustürzen drohte, musste mit internationaler Unterstützung einen neue extrem teure Schutzkonstruktion errichtet werden, um die Abschirmung der immer noch vorhandenen enormen Radioaktivität weiter abschirmen zu können. Noch immer liegen große Mengen hochradioaktiver Brennstoffe auf dem Gelände herum. Aufräumarbeiten werden noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen und weitere Milliardensummen verschlingen.“

Für Zdebel ist klar: „Atomenergie muss Geschichte werden. Wir müssen in der Bundesrepublik den Atomausstieg beschleunigen, die Uranfabriken in Gronau und Lingen endlich stilllegen und wir müssen mehr Druck in der Europäischen Union für den Atomausstieg machen. Die erneuerbaren Alternativen sind nicht nur preisgünstiger, sie sind auch friedlicher und besser für Mensch und Umwelt und haben keine Atombomben als Nebenwirkung.“

 

Noch eine Atomgesetz-Änderung: Fehler der Bundesregierung – Atomkonzerne kassieren

Die Atomkonzerne sollen für den Atomausstieg noch einmal runde 2,5 Mrd. Euro erhalten. Eine von der Bundesregierung abgestimmte 18. Atomgesetznovelle soll das regeln, verbunden mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Atomkonzernen. Der größte Anteil soll an Vattenfall gehen, die zusätzlich mit einer Klage nicht nur vor dem Bundesverfassungsgericht, sondern auch vor einem fragwürdigen Schiedsgericht in Washington (Energie-Charta) die Bundesrepublik auf Schadensersatz verklagt hatte. Vattenfall bekommt damit für marode AKWs in Krümmel und Brunsbüttel Entschädigung, obwohl die Reaktoren seit 2007 bis zur endgültigen Stilllegung im Sommer 2011 aufgrund schwerer Störfälle und Sicherheitsmängel gar keinen Atomstrom mehr produzieren konnten! Die vermeintlichen Entschädigungen zulasten der Steuerzahler:innen hätten aus Sicht der Linksfraktion vermieden werden können, wenn die Bundesregierung bei der Neuordnung der Atommüllentsorgung Ende 2016, bei der die Atomkonzerne von jeglicher weiterer Haftung für die Kosten befreit wurden, im Gegenzug auf einen kompletten Klageverzicht bestanden hätten. Darauf hatten CDU/CSU und SPD sowie auch die Grünen bei der sogenannten Neuordnung der Entsorgung im Bundestag aber verzichtet. Auch mit einer handwerklich schlecht geregelten Uran-Steuer war die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht im Juni 2017 gescheitert, sodass die Atomkonzerne Milliardensummen zurück erhielten.

Weitere Informationen zur den Begünstigungen für die Atomkonzerne:

×