DIE LINKE im Bundestag fordert verbessertes Strahlenschutzgesetz

Mit einem Entschließungsantrag fordern Hubertus Zdebel und die Bundestagsfraktion DIE LINKE ein verbessertes Strahlenschutzgesetz. Auch in der jetzt anstehenden ersten Änderung des 2017 verabschiedeten Gesetzes werden die längst überfälligen Absenkungen bei den Dosiswerten nicht entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Forschung vorgenommen, kritisiert die Linksfraktion in ihrem Antrag. Bereits am Montag hatten Sachverständige von Greenpeace und dem Umweltinstitut München im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss entsprechende Kritik vorgetragen. Der Umgang in Sachen Freimessung bzw. Freigabe mit den Abrissabfällen von Atomkraftwerken müsse verbessert werden. Der Radon-Richtwert, verantwortlich für viele Lungenkrebserkrankungen, müsse weiter abgesenkt werden. (Entschließungsantrag Fraktion DIE LINKE 19/27924)

Für den atompolitischen Sprecher der Linksfraktion, Hubertus Zdebel entspricht das Strahlenschutzgesetz schon in der Fassung von 2017 nicht dem Stand von Wissenschaft und Forschung. Jetzt werde eine Chance vertan, durch die überfällige Korrektur entsprechender Dosiswerte den Schutz der Bevölkerung weiter zu verbessern.

Der Bundestag will auf Initiative der Regierungsfraktionen bereits am Donnerstag dieser Woche endgültig über die erste Änderung des Strahlenschutzgesetzes abstimmen. Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE im Plenum des Bundestages ist hier als PDF: 19/27924 

Insbesondere zu den Randon-Werten hatte es in der Anhörung am vergangenen Montag nach dem Beitrag des  AfD-Sachverständigen Rainer Klute vom Atom-Förderverein Nuklearia eine Diskussion gegeben. Auf der Homepage des Bundestags ist zu lesen: „Klutes Aussagen widersprachen Dr. rer. nat. Hauke Doerk vom Umweltinstitut München und Heinz Smital von Greenpeace. Schon 2017 habe das Strahlenschutzgesetz die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Belastung im Niedrigstrahlenbereich nicht ausreichend berücksichtigt, kritisierte Doerk.

Um die Bevölkerung vor Lungenkrebs zu schützen, sei ein Radon-Grenzwert von 50 Bq pro Kubikmeter angemessen. Denselben Wert nannte Smital. Denn schon sehr geringe Dosen von Radioaktivität könnten zu Gesundheitsschäden führen, erklärte der Greenpeace-Vertreter. Die von Klute vertretene These, es gebe keinen linearen Zusammenhang zwischen radioaktiver Belastung und Gesundheitsgefährdung, nannte er „exotisch“.“

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Bundestag: Anhörung erste Änderung Strahlenschutzgesetz

Am 22. März findet die öffentliche Anhörung zur ersten Änderung des Strahlenschutzgesetzes im Umweltausschusses des Deutschen Bundestags statt. Noch in der gleichen Woche will die Große Koalition die angestrebten Korrekturen endgültig beschließen. Hubertus Zdedel, atompolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, kritisiert, dass weiterhin eine Absenkung der ohnehin schon veralteten Dosiswerte nicht erfolgen soll. Bereits 2017, bei der Einführung des Strahlenschutzgesetzes, hatte DIE LINKE in einem Entschließungsantrag bemängelt, dass das Gesetz veraltet und unzureichend wäre und nicht dem Stand von Wissenschaft und Forschung entspräche. Daran soll sich nach dem Willen von CDU/CSU und SPD auch künftig nichts ändern.

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VS-Vertraulich: Uran-Deal der Atomkonzerne Framatome und Rosatom

Die Bundesregierung reagiert ausweichend und beruft sich bezüglich der Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) zur laufenden kartellrechtlichen Prüfung der angestrebten Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von Framatome, Eigentümerin u.a. der Uran-Brennelementefabrik ANF Lingen (NDS), mit der zum russischen Konzern Rosatom gehörenden JSC TVEL für „Brennelemente für Atomkraftwerke“ im Bundesland Niedersachsen auf Unkenntnis der Pläne und auf den Geheimschutz. Vertrauliche Unterlagen würden in der Geheimschutzstelle des Bundestages bereitgelegt. Ein klares Statement der Bundesregierung gegen die geplante Fusion und für eine Stilllegung der vom Atomausstieg ausgeklammerten Uranfabrik in Lingen fehlt komplett.

Die Uranfabrik in Lingen stellt derzeit für den französischen Atomkonzern Framatome Brennelemente für Atomkraftwerke in aller Welt her. Zu den Kunden gehören auch uralte Reaktoren in Grenznähe zu Deutschland, die als besonders unsicher gelten. Die Anlage in Lingen ist – wie die Uranfabrik in Gronau – bis heute vom Atomausstieg ausgenommen und verfügt über eine unbefristete Genehmigung.

Die Große Koalition wollte per Koalitionsvertrag mindestens die Uran-Exporte in unsichere grenznahe AKWs untersagen. Doch die Pläne dazu sind gescheitert und werden nicht umgesetzt. Die Fraktion DIE LINKE hatte die Einbeziehung der Uranfabriken in den Atomausstieg und deren Stilllegung gefordert. Die Pläne von Russland und Frankreich, die Uranfabrik in Lingen künftig gemeinsam betreiben zu wollen, machen aus Sicht von Hubertus Zdebel deutlich, dass die international agierenden Atomkonzerne offenbar ihre Pläne ungestört von der Bundesregierung weiter verfolgen.

Dokumentation: Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage ist hier als PDFF und hier im Wortlaut:

Frage des MdB Hubertus Zdebel: Welche konkreten Informationen über die künftigen gemeinsamen Urandienstleistungen und sonstiger Geschäftsfelder hat die Bundesregierung über das laut einer Veröffentlichung des Bundeskartellamtes laufende Fusionskontrollverfahren, nachdem Framatome, Eigentümerin u.a. der Uran-Brennelementefabrik ANF Lingen (NDS), mit der russischen JSC TVEL die „Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens“ für „Brennelemente für Atomkraftwerke“ im Bundesland Niedersachsen anstrebt (www.bundeskartellamt.de/DE/FusionskontrollelLaufendeVerfahrenllaufendeverfahren_node.html; 12.2.2021, B8-37121), und welche entscheidungsrelevanten Aspekte sind aus Sicht der Bundesregierung für das laufende Prüfverfahren für eine gemeinsame Unternehmensgründung von Framatome und JSC TVEL von Bedeutung?

Antwort des Staatssekretärs Andreas Feicht, Bundeswirtschaftsministerium vom 11. März 2021: „Die entscheidungsrelevanten Aspekte der fusionskontrollrechtlichen Prüfung des Bundeskartellamtes ergeben sich aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hiernach ist zu prüfen, ob der Zusammenschluss eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten lässt. Das Bundeskartellamt ist in seiner Prüfung unabhängig. Dementsprechend liegen der Bundesregierung über die Veröffentlichungen des Bundeskartellamts hinaus keine Informationen über Unternehmensaktivitäten aus laufenden Fusionskontrollverfahren vor. Dies gilt auch für das laut einer Veröffentlichung des Bundeskartellamtes laufende Fusionskontrollverfahren, nachdem Framatome mit der russischen JSC TVEL die „Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens“ für „Brennelemente für Atomkraftwerke“ im Bundesland Niedersachsen anstrebt.

Soweit sich die Frage auf konkrete Investitionsprüfverfahren nach den §§ 55 ff. der Außenwirtschaftsverordnung bezieht, sind verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen berührt. Diese nicht öffentlich verfügbaren Angaben ermöglichen Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation der beteiligten Unternehmen und Personen. Sie könnten zu Beeinträchtigungen im unternehmerischen Wettbewerb führen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen zu geführten Investitionsprüfverfahren als Verschlusssache „Vs-VERTRAULICH“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Sie können dort eingesehen werden.

 

Veranstaltung: Ostermärsche 2021 – Urananreicherung beenden – Für Frieden und einen konsequenten Atomausstieg

Die Nutzung der Atomenergie ist von der Atombombe nicht zu trennen. In der Bundesrepublik ist vor allem die Urananreicherung in Gronau Sinnbild dieses Zusammenhang. Die Uranfabrik der URENCO reichert das spaltbare Uran235 für die Nutzung in Atomkrafwerken her. Sie könnte mit veränderten Einstellungen aber auch Atomwaffen-Uran erzeugen. Ein extrem brisantes Geschäft. Und ein Skandal oben drauf: Bis heute ist die Uranfabrik in Gronau und eine weitere Anlage in Lingen vom Atomausstieg ausgeklammert und produzieren ohne Befristung Brennstoffe für Atommeiler in aller Welt. In einer gemeinsamen Onlineveranstaltung am Donnerstag, den 25. März, um 19 Uhr diskutieren der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) und Matthias Eickhoff von der Münsteraner Initiative Sofortiger Atomausstieg (SofA) über die skandalösen Uran-Geschäfte der potentiellen Atomwaffenschmiede in Gronau. Die Moderation übernimmt Edith Bartelmus-Scholich (Mitglied des Landesvorstands und atompolitische Sprecherin DIE LINKE. NRW).

Save the Date! Zugangsdaten zur Zomm-Videokonferenz: https://us02web.zoom.us/j/87130181429?pwd=WFpBeGlQRnQ3ZkNuVFdDamdsUUJIdz09

Fukushima mahnt: Ein Klima für weltweiten Atomausstieg

„Zehn Jahre dauert die mehrfache Atomkatastrophe in Fukushima an. Nur wegen der günstigen Wetterlage war die Millionenmetropole Tokio nicht unmittelbar betroffen. Aber große Gebiete rund um Fukushima wurden schwer verstrahlt. Mindestens 120.000 Menschen mussten laut Angaben des Bundesamts für Strahlenschutz – nach anderen Angaben mehr als 170.000 Menschen – angesichts der atomaren Bedrohung evakuiert werden, sind teilweise bis heute Flüchtlinge im eigenen Land – und immer noch sind Teile der Region verstrahlt und gesperrt. Noch viele Jahrzehnte werden die Folgen dieser Atomkatastrophe andauern, sie wird Milliardensummen verschlingen und weiterhin die Menschen bedrohen.“ So bilanziert Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

Weiter stellt der Abgeordnete fest: „Von den Atomruinen gehen weiterhin enorme Gefahren aus: von den enormen Mengen radioaktiven Erdreichs, von den enormen Mengen radioaktiven Kühlwassers und natürlich von dem hochradioaktiven Brennstoff in den explodierten Reaktoren.

Wer heute versucht, die Atomenergie als Alternative zur Klimakatastrophe schön zu reden, ignoriert und verharmlost in unverantwortlicher Weise die nuklearen Risiken schwerer Atomunfälle und die ungelösten Atommüllprobleme. Atomenergie muss weltweit Geschichte werden.

Es ist nur als grotesk zu bezeichnen, dass in der Bundesrepublik zwar als Reaktion auf Fukushima aus der damals gerade beschlossenen Laufzeitverlängerung für den atomaren Wahnsinn eine Laufzeitverkürzung wurde, aber trotz Atomausstieg bis heute immer noch sechs Reaktoren bei uns in Betrieb sind. Reaktoren, in denen ein nächstes Fukushima jederzeit möglich ist. Erst Ende 2021 und 2022 werden jeweils drei Reaktoren abgeschaltet. Jetzt sofort wäre für alle sicherer!

Damit nicht genug: Vom Atomausstieg ausgenommen versorgen die deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen weiterhin Atommeiler in aller Welt mit Uranbrennstoff. Im Bundestag – aber auch außerparlamentarisch – setzten wir uns als LINKE weiter dafür ein, dass alle Atomanlagen hierzulande und auch in der EU abgeschaltet werden! Fukushima mahnt uns: Atomenergie muss Geschichte werden. Umso grotesker ist die neue Nachricht, dass der Betreiber, der französische Staatskonzern Framatome jetzt mit dem russischen Atomkonzern TVEL / Rosamtome die Uranfabrik in Lingen gemeinsam betreiben will.

Besonders zynisch und menschenverachtend ist, dass die AfD im angesichts der Fukushima-Katastrophe aktuell einen Antrag in den Bundestag eingebracht hat, der den bundesdeutschen Atomeinstieg zum Ziel hat. Die Bundesregierung solle sich an der Entwicklung der Generation IV für neue Atomreaktoren einsetzen und national neue Atomreaktoren erforschen. Über die Opfer der Atomkatastrophe bei der AfD: Kein Wort.“

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