Atommülllagerung nach dem Brunsbüttel-Urteil: Probleme sollen kleingeredet werden

Intensive Debatte heute um das Urteil des OVG Schleswig zur Aufhebung der Genehmigung für das Atommüll-Lager am AKW Brunbüttel in der Atommüll-Kommission.“Mit allen Mitteln versuchen die Verantwortlichen in Bund und Ländern das Urteil klein zu reden und auf Brunsbüttel zu begrenzen“, fasst Hubertus Zdebel die Debatte am Ende zusammen. „Das darf nicht gelingen, denn die Nachweismängel bei den Sicherheitsanforderungen bestehen für alle Zwischenlager.“ Bereits gestern hatte der Abgeordnete die aus seiner Sicht erforderlichen Konsequenzen dargelegt und angekündigt, sich auch mit parlamentarischen Maßnahmen für eine konsequente Umsetzung des Urteils einzusetzen.

Der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion Die Linke kritisierte auch die von E.on eingereichte Verfassungsklage gegen wesentliche Bestandteile des Standortauswahlgesetzes und warf die Frage nach der Zusammensetzung der Kommission und des Stimmrechts der Vertreter der Energieunternehmen auf.

Klaus Brunsmeier vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und Hubertus Zdebel (Die Linke) interpretierten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts deutlich als eine „Zäsur“ in der Atommüllpolitik, heißt es auf der Seite der Atommüll-Kommission im Internet. Dort ist unter der Überschrift „Diskussion um Auftrag und Arbeitsklima“ über die Debatte weiter zu lesen: Brunsmeier betonte, „es habe auch inhaltliche und nicht nur verfahrenstechnische Gründe gegeben, so zu entscheiden, und daher müssten alle Zwischenlager „auf den Prüfstand“ und die Einlagerung in Castoren gestoppt werden. Das gelte darüber hinaus auch für die verbleibenden Atomkraftwerke. Sollte hier der Sicherheitsnachweis nicht öffentlich gelingen, müssten diese abgeschaltet werden, forderte Brunsmeier.“ Konsequenzen, die auch Hubertus Zdebel in seinem Beitrag unterstrich. Außerdem forderte er einen „schonungslosen Neuanfang der Atommüllpolitik“.

Zuvor hatten Vertreter des Bundesumweltministeriums, des Bundesamts für Strahlenschutz sowie die zuständigen Fachminister aus Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg zu dem Urteil Stellung genommen. Die Vertreter aus Bund und Ländern waren vor allem bemüht, die mit dem Urteil aufgeworfenen Probleme klein zu reden. Entscheidend: Sie lehnte Konsequenzen für andere Standorte mit Zwischenlagern ab.

Auf einer gemeinsamen Sitzung in der letzten Woche hätten sie sich verständigt, das die Castor-Lager an den AKW Standorten als auch die zentralen Zwischenlager sicher wären. Das Gericht habe lediglich festgestellt, dass die vorgelegten Sicherheitsnachweise nicht ausreichend waren. Geheimschützgründe hätten es den Behörde nicht möglich gemacht, diese dem Gericht vollumfänglich vorzulegen.

Allerdings räumte Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), ein, dass es keine Kleinigkeit sei, die vom Gericht monierten Ermittlungs- und Bewertungsdefizite nun zu erbringen. Unter anderem mit den Sicherheitsbehörden im Innenministerium müsse nun geklärt werden, wie das gelingen kann.

Völlig unklar ist, was mit den Atomabfällen aus der Wiederaufarbeitung im Ausland werden soll. Diese sollen nicht wie ehemals vorgesehen nach Gorleben. Nur durch diese Verabredung war es möglich, einen Kompromiss mit der Landesregierung in Niedersachsen für die Zustimmung zum Standortauswahlgesetz zu erhalten. Doch bis heute ist unklar, wohin der Atommüll stattdessen gehen soll. Neben Baden-Württemberg hatte sich Schleswig-Hostein zur Aufnahme einiger der Castoren bereit erklärt. Aber: Brunsbüttel komme nun wohl nicht mehr in Frage, auch wenn Schleswig-Holstein weiterhin dazu stehe, Teil der Lösung zu sein, sagte der grüne Energieminister Robert Habeck.

Mit anderen Worten: Das Brunsbüttel-Urteil wirft die ohnehin bis heute wenig erfolgreiche Suche nach einem dritten Bundesland für die Auffnahme des Auslands-Müll noch weiter zurück. Vor allem die CDU-Länder, die das Standortauswahlgesetz mit auf den Weg gebracht haben, weigern sich, an seiner Umsetzung mitzuarbeiten.

Immer mehr wird die Debatte zur Farce: Sowohl Umweltminister Franz Untersteller (Grüne, BaWü) als auch der ehemalige Vattenfall-Manager Bruno Thomauske verwiesen z.B. während der öffentlichen Sitzung auf das Zwischenlager in Lubmin bei Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern als eine Möglichkeit. Denn hier sei der Bund Eigentümer und könnte daher auch seinen Teil der Veranwortung in Taten umsetzen.

Insgesamt 26 Castorbehälter mit Atommüll müssen aus England und Frankreich zurückgenommen werden.

Atommüll nach dem Brunsbüttel-Urteil: Castor-Stopp und andere Konsequenzen

„Die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager des Vattenfall AKW Brunsbüttel muss jetzt weitreichende Konsequenzen haben. Ein weiter so, kann es jetzt nicht mehr geben“, sagt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomaussstieg der Fraktion Die Linke. „Die in Brunsbüttel höchstricherlich festgestellten Defizite bei den Sicherheitsnachweisen betreffen nicht nur auch alle anderen Zwischenlager an den AKW-Standorten. Auch die Atomreaktoren selbst sind betroffen. Das Urteil des OVG Schleswig macht auch klar: Die Risiken der Atomenergie bedrohen den Rechtsstaat in seinen Grundfesten. Immer mehr Geheimschutzmaßen, die nicht mehr gerichtlich überprüft werden können, gefährden die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger.

An die Bundesregierung kann ich nur appelieren: Die Zeit der Trickserein ist endgültig vorbei. Für den Umgang mit den hochgefährlichen Atomabfällen braucht es einen schonungslosen Neuanfang. Dazu braucht es jetzt mehr denn je ehrliche Maßnahmen, die das Vertrauen in der Bevölkerung zurück gewinnen können. Wenn die Bundesregierung dies nicht endlich einsieht, torpediert sie jedes Bemühen, zu guten und möglichst sicheren  Lösungen für den künftigen Umgang mit den atomaren Abfällen zu kommen. Das gilt auch für die Atomkonzerne.

Für Hubertus Zdebel ergeben sich die folgenden Konsquenzen auf dem Urteil:

1. An allen Zwischenlagern für hochradioaktive Brennelemente an den Atomkraftwerken müssen jetzt neue Genehmigungsverfahren eingeleitet werden, die den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, die Sicherheitsziele und Maßnahmen rechtsstaatlich und gerichtlich zu überprüfen. Bis dahin muss an allen Zwischenlagern gelten, was auch in Brunsbüttel von der Atomaufsicht in Schleswig-Holstein angeordnet wurde: Die weitere Einlagerung von Castoren mit hochradioaktiven Brennelementen ist bis dahin zu untersagen.

2. Dies muss auch für die zentralen Zwischenlager in Ahaus, Gorleben und Lubmin gelten, denn es ist davon auszugehen, dass diese erhebliche größere Defizite aufweisen, als die dezentralen Standort-Zwischenlager.

3. Auch für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke ist davon auszugehen, dass sie gegen Terrorangriffe mit schweren Flugzeugen und modernen panzerbrechenden Waffen nicht ausreichend gesichert sind. Grundsätzlich sind schwere Kernschmelzunfälle wie in Fukushima in den Reaktoren nicht auszuschließen. Schon deshalb ist ihre umgehende Abschaltung erforderlich. Dass auch die Behörden diese Risiken sehen, zeigt die Vielzahl von Geheimschutzmaßnahmen , die sich gegen „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ richten. Diese Geheimschutzmaßnahmen müssen jetzt nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gerichtlich überprüfbar gemacht werden.

Das Brunsbüttel-Urteil macht klar, dass die gesamte bisherige Atommüll-Politik gescheitert ist. Forderungen, nach neuen Zwischenlagern machen das deutlich. Es ist jetzt höchste Zeit für einen wirklichen Neustart beim Umgang mit dem Atommüll. Das betrifft auch die Arbeit der sogenannten „Endlager-Kommission“ im Rahmen des Standortauswahlgesetz. Sie muss sich jetzt selbst neu definieren.

Wer wirklich einen gesellschaftlichen Konsens für den Umgang mit den enormen Atommüll-Problemen will, der muss jetzt endlich bereit sein, das ganze Desaster auf den Tisch zu legen. Ein solcher Neustart muss ohne Vorbedingungen und mit allen gesellschaftlichen Akteuren in einem offenen Prozeß erfolgen. Und vermutlich muss am Anfang die Frage stehen, wie es zu diesem Desaster gekommen ist und wer dafür die Verantwortung trägt.“

Zdebel kündigte an, in den nächsten Tagen entsprechende Gespräche zu führen und  parlamentarische Maßnahmen vorzubereiten.

Atomwaffen-Technik der URENCO: Verkauf verzögert sich weiter

Zdebel-WDR-Aktuelle-Stunde-Screenshot-URENCODer geplante Verkauf der Urananreicherungsfabriken der URENCO ist offenbar erheblich komplizierter, als sich die beteiligten Unternehmen und die Bundesregierung gedacht haben. Jetzt musste RWE laut einer Meldung von „businessweek“ einräumen, dass der geplante Verkauf wohl auch 2015 nicht erfolgen wird. Mit den Gaszentrifugen der URENCO wird Uran für den Betrieb von Atomkraftwerken hergestellt. Die Technik erlaubt aber auch, dass damit Uran für Atomwaffen hergestellt werden kann. Experten bezeichnen die Uranfabriken daher als den einfachsten Weg zur Atombombe. Die drei Eigentümer Großbritannien, die Niederlande und die deutschen Atomkonzerne E.on und RWE wollen die gesamte URENCO meistbietend auf dem Weltmarkt verkaufen. Selbst ein Verkauf über die Börse oder an Investorenfonds wird nicht ausgeschlossen. Ein Markttest für den Verkauf ist Anfang des Jahres beendet worden. Dazu hatte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, zuständig für Atomausstieg bei der Links-Fraktion, vor kurzem mit einer Anfrage die Bundesregierung um mehr Informationen ersucht.

Am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos hat der RWE-Vorstandsvorsitzender Peter Terium in einem Interview erklärt, dass sich der Verkauf weiter verzögern wird und wohl nicht mehr 2015 stattfinden wird. “The trough that we are entering into in 2015 is probably going to take a bit longer than we originally anticipated,” Chief Executive Officer Peter Terium said in an interview in Davos, Switzerland. “It’s going to be beyond 2015.” (Businessweek)

Außerdem heißt es dort: „The sale of Urenco, in which the Dutch and British governments each own a one-third stake, is “not likely before 2016,” he said. The Netherlands, previously concerned about governance at a privately owned Urenco, “has made some real progress,” Terium said.“

Hubertus Zdebel und die Links-Fraktion lehnen den Verkauf der URENCO strickt ab, weil die Risiken zur Weiterverbreitung von Atomwaffen-Technik viel zu groß sind. Statt einem Verkauf der URENCO fordert Zdebel die Stilllegung der URENCO-Anlage in Gronau. Deren Betrieb ist vom Atomausstieg nicht erfasst und die Anlage verfügt über eine unbefristete Dauerbetriebsgenehmigung.

 

DIE LINKE legt im Bundestag einen Antrag für ein Fracking-Verbot vor

Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag erklärt zum vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag für ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking in Deutschland: „Ende Dezember 2014 sind die Referentenentwürfe der Bundesregierung zur Regelung von Fracking den Verbänden zugegangen. Während noch im Sommer 2014 die zuständigen Minister Gabriel und Hendricks ankündigten, ‚die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab‘, einführen zu wollen, laufen die vorgelegten Entwürfe auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus. Das ist Wahlbetrug.“

Zdebel weiter: „Ein öffentliches wirtschaftliches und energiepolitisches Interesse an der Gewinnung von unkonventionellen Gasvorkommen in Deutschland kann ich nicht zu erkennen. Die Fracking-Gasvorkommen in Deutschland sind im internationalen Vergleich gering. Dieser Anteil kann problemlos in wenigen Jahren durch einen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien ersetzt werden. Statt die Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf.

Die einzigen Profiteure der Gewinnung von Erdgas mittels Fracking sind die großen Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF-Suez, die einen neuen Wettlauf um Schiefergas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt haben. Hinzu kommen Firmen mit einer zweifelhaften finanziellen Ausstattung, die im Schadensfall die extrem aufwändige Sanierung von Umweltschäden nicht sicherstellen können.

Der Einsatz von Fracking zur Förderung von Erdgas oder -öl ist mit zahlreichen negativen Auswirkungen und Risiken für Mensch und Umwelt verbunden. Deshalb stellen wir diesen Antrag für ein klares ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking durch entsprechende Änderungen des Bundesberggesetzes.“

Der Antrag zum Download:

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/037/1803791.pdf

Mangelnde Umsetzung von EU-Umweltrecht: Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg, die Kommission und die Bundesregierung im Streit

Was ist faul an der Genehmigung für das Vattenfall Kohlekraftwerk in Hamburg Moorburg? Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass bei der Genehmigung für das 1.600 MW Klimamonster europäische Rechts-Vorschriften nicht ausreichend beachtet wurden. Bis Mitte Dezember 2014 war die Bundesregierung aufgefordert, der EU Kommission mitzuteilen, wie sie die aus Sicht der Kommission mangelhafte Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie korrigieren wird. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat aktuell bei der Bundesregierung nachgefragt. Das Ergebnis: Alles prima, sagt die Bundesregierung, gestützt auf eine Stellungnahme der zuständigen Hamburger Umweltbehörde. Demnach stehe die Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg „im Einklang mit den maßgeblichen Vorgaben der Habitatsrichtlinie“.

Zu den Inhalten der Stellungnahme verweigert die Bundesregierung die Aussage. Weil das Verfahren noch läuft, sind die Inhalte „vertraulich zu behandeln.“

  • Das laufende Verfahren bei der EU steht im Zusammenhang mit einer Klage des BUND Hamburg gegen die Genehmigung des Kohlekraftwerks in Moorburg durch die dortige Umweltbehörde. Siehe dazu auch eine Presseerklärung des BUND Hamburg.

Die Kommission muss nun prüfen, ob sie die Bundesregierung verklagt, um die Umsetzung der Richtlinie durchzusetzen. Die Bundesregierung hofft, dass noch eine „einvernehmliche Streitbeilegung“ erreicht werden kann und teilt mit: „In den meisten Fällen gelingt eine außergerichtliche Einigung mit der Kommission.“ Bis dahin muss der Umweltschutz dann noch warten.

Einen Zusammenhang der Genehmigungsmängel mit einem von Vattenfall ehemals geführten Investitionsschutz-Verfahren beim ICSID ist „für die Bundesregierung nicht erkennbar“, heißt es außerdem in der Antwort. Vattenfall hatte seinerzeit aufgrund der scharfen Umweltauflagen der Hamburger Umweltbehörde, mit dem TTIP-ähnlichen Verfahren im Rahmen der Energie-Chara vor dem ICSID in Washington geklagt. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich beendet. Einzelheiten darüber sind – wie bei diesen Verfahren üblich – geheim und für die BürgerInnen und die Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Hier im Wortlaut die Antwort der Bundesregierung (Bundeswirtschaftsministerium) vom 19. Januar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel, Fraktion die Linke:

Schriftliche Fragen an die Bundesregierung im Monat Januar 2015
Frage Nr. 32

Sehr geehrte Herr Abgeordneter,
seitens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:

Frage:
Welche inhaltlichen und rechtlichen Aussagen hat die Bundesregierung der EU-Kommission zu der in dem Ersuchen der EU-Kommission genannten mangelhaften Anwendung und Umsetzung von EU-Vorschriften bei der Genehmigung des Steinkohlekraftwerks von Vattenfall in Harnburg-Moorburg mitgeteilt, und welchen Zusammenhang hat die laut EU-Kommission nicht korrekte Anwendung der Habitatrichtlinie mit der inzwischen gütlich eingestellten Klage von Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID?

Antwort:
„Es trifft zu, dass die EU-Kommission in dieser Sache ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Darin bemängelt sie, dass im Zusammenhang mit der Genehmigung des Kohlekraftwerkes Harnburg-Moorburg die Vorschriften der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG nicht korrekt angewendet würden. Zuletzt hatte die Kommission der Bundesregierung dazu am 17. Oktober 2014 eine sog. „mit Gründen versehene Stellungnahme“ übermittelt. ln Vertragsverletzungsverfahren wendet sich die Kommission an die Bundesregierung, auch wenn es sich um Handlungen oder Unterlassungen der Bundesländer handelt (hier der Freien und Hansestadt Hamburg). Auf der Grundlage einer Stellungnahme Hamburgs hat die Bundesregierung im Dezember 2014 auf die „begründete Stellungnahme“ geantwortet und dargelegt, dass die Genehmigung des Kohlekraftwerkes Hamburg-Moorburg im Einklang mit den maßgeblichen Vorgaben der Habitatrichtlinie steht. Einer der Gegenstände des Verfahrens ist die Bewertung der Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Geesthacht als Schadensminderungsmaßnahme.

Ein Zusammenhang der laut EU-Kommission nicht korrekten Anwendung der  Habitatrichtlinie mit dem durch Vergleich beendeten Schiedsverfahren von Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID ist für die Bundesregierung nicht erkennbar. Die Prüfung der Habitatrichtlinie erfolgte im Rahmen der Genehmigungserteilung durch die
Freie und Hansestadt Hamburg.

Das vorliegende Vertragsverletzungsverfahren ist noch anhängig und damit bis zu
seinem Abschluss vertraulich zu behandeln. Dadurch soll der ordnungsgemäße Ablauf
des Verfahrens sichergestellt und gewährleistet werden, dass Möglichkeiten zur
einvernehmlichen Streitbeilegung nicht vorzeitig vereitelt werden. ln den meisten Fällen
gelingt eine außergerichtliche Einigung mit der Kommission.“

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