Konferenz und Programm: Tiere sind keine Ware!

TiereKeineWareDer Bundestagsabageordnete Hubertus Zdebel ist dabei,  wenn am 21. Februar in Wiesbaden der Tierschutz Thema einer gemeinsamen Konferenz ist: Unter dem Motto »Tiere sind keine Ware!« möchten DIE LINKE. Fraktionen im Bundestag und im hessischen Landtag auf unterschiedlichen Ebenen aufzeigen und diskutieren, wie es aktuell um die Mensch-Tier-Beziehung steht. Die Ausbeutung so genannter Nutztiere, Tierversuche, die Situation von und in Tierheimen, Umwelt- und Klimapolitik im Zusammenhang mit Tierhaltung, aktuelle Entwicklungen, deren Ursachen und mögliche Überwindungsstrategien werden tragende Themen der Konferenz sein.

Während stetig neue Lebensmittelskandale und das Leid der Tiere in der Massentierhaltung immer häufiger im öffentlichen Fokus stehen, gibt es verstärkten Widerstand gegen diese Zustände. Konsumkritik, boomender Veganismus und Großdemonstrationen gegen die Lebensmittelindustrie – Protest gegen die Ausbeutung von Tieren ist keine Randerscheinung mehr. Doch welche Interessen stehen dieser progressiven Entwicklung entgegen? Was hat die Ausbeutung von Tieren mit dieser Wirtschaftsordnung zu tun?

  • 21.02.2015 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Hessischer Landtag, Eingang Grabenstraße, Mediensaal, Wiesbaden
    Konferenz der Bundestagsfraktion und der Fraktion im Hessischen Landtag
  • Programm-Flyer und Anmeldung siehe unten!

Mit der Konferenz wollen wir die gesellschaftlichen Debatten aufgreifen und ausloten, welche Möglichkeiten von Widerstand und Alternativen es gibt. Gemeinsam mit Tierschutzverbänden, Umweltaktivist_innen, Tierrechtsgruppen und Mandatsträger_innen der LINKEN soll die Konferenz eine Möglichkeit bieten, sich zu vernetzen und auszutauschen. Welche Chancen bieten parlamentarische und außerparlamentarische Aktivitäten gegen den Status quo?

Das Programm und weitere Infos unter: http://linksfraktion.de/termine/tiere-sind-keine-ware

Programm: 
Einführung in die Konferenz und Eröffnung
Janine Wissler, Fraktionsvorsitzende DIE LINKE. im Hessischen Landtag;
Grußwort
Dr. Madeleine Martin, Landestierschutzbeauftragte Hessen;
Carmen Thiele, stellv. Fraktionsvorsitzende DIE LINKE. im Frankfurter Römer
11 – 13 Uhr Workshops mit Expert_innen mit Fragerunden und Diskussion
Workshop 1: »Massentierhaltung aus Tierperspektive«
Unzumutbare Haltungs- und Transportbedingungen, Alternativen?
Referentin: Sophie Greger, Animals‘ Angels e.V.
Workshop 2: Massentierhaltung aus Verbraucher_innenperspektive. 
Wie die Fleischindustrie die Verbraucher_innen täuscht und vergiftet.
Referent Konstantinos Tsilimekis, Leiter Wissenschaftsressort, Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Workshop 3: Massentierhaltung aus Umweltperspektive Massentierhaltung als Klima- und Ressourcenkiller
Referentin Kathrin Wenz, Agrarreferentin Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND)
Workshop 4: Tierversuche –  Leiden im Labor: Das Leiden in der Pharma-, Kosmetik-, und Grundlagendforschung
Referentin: Silke Bitz, wiss. Mitarbeiterin Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Workshop 5: Tierheime – Leere Kassen und volle Tierheime: Aufgaben und Finanzierung des kommunalen Tierschutzes
Referent: Ralf Kurtze, Landestierschutzverband Hessen e.V.
13.00 – 13.45 Uhr Mittagspause
13.45 – 15 Uhr Vorstellung der Workshop-Ergebnisse und Kurzvorträge
Tierrechte und Tierschutz aus antikapitalistischer Perspektive
Referent_innen: Barbara Cárdenas, MdL; Hubertus Zdebel, MdB
15.00 – 17.00 Uhr Podiumsdiskussion: Perspektiven zur Überwindung von Tierausbeutung. Möglichkeiten parlamentarischer und außerparlamentarischer Initiativen
mit Marcel Sebastian, Universität Hamburg, Soziologe, Forschungsgruppe Human-Animal-Studies; Daniel Mettke, Bio-Veganes Netzwerk für Landwirtschaft und Gartenbau (BVN); Alexander Naniev, Veganes Kollektiv Roots of compassion; N.N., Tierrechtsgruppe Voice of liberation;
Barbara Cárdenas, MdL; Hubertus Zdebel, MdB
Moderation: Eva Bulling-Schröter, MdB
17.30 – 18.30 Uhr Vernetzungstreffen
Abendveranstaltung, 19 Uhr, Bürgerzentrum Adlerstraße 19
Bestsellerautor Wolfgang Schorlau liest aus seinem Buch »Am zwölften Tag« über mafiöse Strukturen in der Tierhaltungsindustrie

 

Atommüll-Konsens: Veränderungssperre Gorleben kann weg

„Gorleben kommt als Standort für ein Atommülllager für hochradioaktive Abfälle nicht in Frage, deshalb braucht es auch keine Veränderungssperre mehr.“ Mit diesem Satz kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die Diskussion über eine neue Verordnung, mit der die bestehende Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben ersetzt werden soll. Die bisherige Sperre läuft am 16. August 2015 aus.

„Die Veränderungssperre darf nicht verlängert werden“, so der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied in der Atommüll-Kommission des Bundestages weiter. „Nicht nur, weil der Salzstock geologisch aus dem Rennen ist. Kein Atomstandort in der Bundesrepublik hat derart die Gesellschaft gespalten, wie Gorleben. Wer einen gesellschaftlichen Konsens für einen dauerhaften und verantwortungsvollen Umgang mit dem radioaktiven Atomerbe will, der muss akzeptieren, dass ein Neuanfang nur dann möglich ist, wenn die Bundesregierung und die Atomwirtschaft Gorleben endlich aufgeben. Ohne dieses eindeutige Signal wird es einen echten Neuanfang nicht geben können.“

Die Bundesumweltministerin hatte in einem Brief an die Vorsitzenden der Atommüll-Kommission des Bundestags mitgeteilt, dass sie keine Alternative zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Standort Gorleben sehe. Ein erster Referentenentwurf für eine „Änderung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung“ ist gerade in Umlauf gebracht worden. Die Atommüll-Kommission befasst sich im Rahmen der Evaluation des Standortauswahlgesetzes, auf das sich Hendricks für eine Erneuerung der Veränderungssperre für Gorleben bezieht, auch mit diesem Thema. Die bestehende Sperre läuft am 16. August 2015 aus. Eine neue Verordnung braucht die Zustimmung des Bundesrats. Die letzte Sitzung des Bundesrat vor dem Auslaufen der Veränderungssperre wäre am 10.7.2015.

Kein Geld für Atom – Brüssel stoppen – Bundestagsabgeordneter Zdebel unterschreibt Beschwerde an EU-Kommission

Eine Beschwerde gegen den Beschluss der EU-Kommission, mit der die Subventionierung eines AKW-Neubaus in Großbritannien zugelassen wurde, hat heute der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. unterschrieben. Die Ökostromrebellen aus Schönau haben eine Online-Beschwerde eingerichtet und gehen damit gegen diesen EU-Beschluss vor. Österreich und Luxemburg haben inzwischen Klage eingereicht, während die Bundesregierung noch immer „prüft“, wie sie sich verhalten will. Die Beschwerde der Schönauer – die von einem breiten Bündnis von Anti-Atom- und Umweltverbänden getragen wird – kann hier unterstützt werden.

Hubertus Zdebel: „Nur mit massiven staatlichen Subventionen kann die Atomenergie künstlich am Leben gehalten werden. Das dürfen wir nicht zulassen. Spätestens Fukushima hat gezeigt, dass Atomenergie nicht verantwortbar ist. Und für den atomaren Müll wissen wir bis heute nicht, wie eine langfristig sichere Lagerung aussehen kann. Die EU-Kommission muss diesen Beschluss zurück nehmen! Dafür setze ich mich ein! Die Zukunft muss erneuerbar sein. „

Der Abgeordnete kündigte an, dass die Bundestagsfraktion DIE LINKE. einen entsprechenden Antrag, der die Bundesregierung zu Maßnahmen gegen den EU-Beschluss auffordert in den Bundestag einbringen wird.

Der Energiekonzern Electricité de France (EdF) will im englischen Hinkley Point eines der größten Atomkraftwerke der Welt bauen. Finanzierbar ist das Projekt aber nur mit massiven Subventionen durch die britische Regierung, die klar gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Die vorhergehende EU-Kommission hat auf ihrer vorletzten Sitzung am 8. Oktober 2014 diese Atombeihilfen mit dem Beschluss „Support SA.34947“ genehmigt.

Bundesregierung will Fracking in Deutschland erlauben – Teil 4

Die weltweite Gas- und Ölindustrie hat eine vermeintliche Goldgrube entdeckt: Gas- und Ölgewinnung mittels Fracking. Während die Industrie auf kurzfristige Gewinne hofft, birgt Fracking für Mensch und Umwelt hohe Risiken. Die Bundesregierung schreckt das nicht. Sie hat ein offenes Ohr für die Fracking-Pläne der Konzerne. Entgegen ihrem Wahlversprechen kommt der von den Bundesministern Gabriel und Hendricks, beide SPD, vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking-Erlaubnisgesetz gleich. Dabei wehren sich weltweit immer mehr Menschen gegen Fracking. DIE LINKE ist Teil dieses Widerstands. In einer fünfteiligen Serie analysiert Hubertus Zdebel politische Folgen und Risiken des Förderverfahrens. Lesen Sie den vierten Teil.

Noch im Juli 2014 haben Bundesminister Gabriel und Hendricks „die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab“ angekündigt, als sie ihre Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung zur Förderung von Erdgas- und -öl mittels Fracking vorgestellt haben. Davon kann bei den nun vorliegenden Referentenentwürfen der Bundesregierung keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Änderungen, u.a. des Wasserhaushaltsgesetzes und der Verordnung zur Umweltverträglichkeitsprüfung, laufen in Wirklichkeit auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus. So würde in Deutschland einer extrem risikoreichen und teuren Form der Gasförderung der Weg bereitet.

Angesichts der unvorhersehbaren Risiken für Mensch und Umwelt wird die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag gegen die Entwürfe stimmen und hat einen eigenen Antrag für ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking vorgelegt.

Fracking ist eine Gefahr für Mensch und Natur

Fracking ist mit immensen negativen Auswirkungen für Mensch und Umwelt verbunden. Besonders zu erwähnen seien an dieser Stelle:

  • die Verunreinigung des Grund- und Trinkwassers durch Chemikalien, Methan oder Lagerstättenwasser. Diese können durch Unfälle, natürliche oder künstlich geschaffene Wegsamkeiten im Untergrund sowie undichte Bohrlochabdichtungen und Zementummantelungen an die Oberfläche und in das Grundwasser gelangen. Dass „die Gefährdung der oberflächennahen Wasservorkommen“ nicht ausgeschlossen werden kann, bestätigen auch Studien des Umweltbundesamts und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen;
  • die ungeklärte und unfallträchtige Entsorgung des hochgiftigen Flowback aus Lagerstättenwasser und Frac-Flüssigkeit, der neben Chemikalien des Frack-Vorgangs häufig unter anderem radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält;
  • unkontrollierbare und klimabelastende Methan-Austritte aus Bohrleitungen oder Rissen im gashaltendem Gestein;
  • die Gefahr von durch Fracking oder der Verpressung von Lagerstättenwasser in sogenannte Versenkbohrungen ausgelöste Beben;
  • die miserable Klimabilanz von Erdgas aus gefrackten unkonventionellen Lagerstätten, welche schlechter als die von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten ist.

Angesichts dieser Risiken wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz nicht-toxischer Frac-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben.

Regierung agiert mit leeren Versprechen

Die Bundesregierung gibt vor, das geplante Fracking-Gesetz schütze das Trinkwasser. Das Gegenteil ist der Fall: 90 Prozent der deutschen Mineral- und Heilquellen wären bedroht. Darauf macht der Verband Deutscher Mineralbrunnen zurecht aufmerksam. Zwar soll Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern vorläufig untersagt werden. Doch das Gefahrenpotenzial für das Grundwasser ist unterhalb von 3000 Metern nicht geringer als oberhalb.

Überdies kann die zuständige Landesbehörde Fracking auch oberhalb von 3000 Metern Tiefe zulassen, wenn eine sechsköpfige Kommission dies mehrheitlich als unbedenklich einstuft. Diese Expertenkommission hat eine deutliche personelle Schlagseite zu Gunsten der Fracking-Befürworter. Die Zivilgesellschaft ist nicht vertreten. Kritische Aspekte einzubringen, wird so bereits durch die Zusammensetzung der Kommission weitgehend unterbunden.

Vergleiche mit Wohnbebauungsabstandsregelungen aus den USA und Australien zeigen zudem, dass die geplanten deutschen Bestimmungen weit hinter diesen zurückbleiben. Während dort Abstände von mehreren hundert Metern bis 2.000 Metern festgelegt sind, sehen die Referentenentwürfe der Bundesregierung keine Mindestabstände vor.

Die Behauptung also, bei der deutschen Fracking-Gesetzgebung würde es sich um „die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab“ handeln, steht in deutlichem Widerspruch zur Realität, selbst wenn man Fracking-Verbote wie in Frankreich ausnimmt. Tatsächlich wurde den Gaskonzernen eine kommerzielle Ausbeutung von Fracking-Gasvorkommen bereits ab Juli 2018 in Aussicht gestellt.

Nur die Energiekonzerne gewinnen

Nach der gegenwärtigen Vergabepraxis der Lizenzgebiete in Deutschland wären die großen Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF-Suez die einzigen wirklichen kurzfristigen Profiteure. Sie haben einen neuen Wettlauf um Schiefergas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt. Hinzu kommen Firmen mit einer zweifelhaften finanziellen Ausstattung, die im Schadensfall die extrem aufwändige Sanierung von Umweltschäden nicht sicherstellen können.

Ein öffentliches wirtschaftliches und energiepolitisches Interesse an der Gewinnung von unkonventionellen Gasvorkommen in Deutschland ist dementgegen nicht zu erkennen. Dies bestätigt auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem Bericht: „Es besteht (…) kein besonderes übergeordnetes öffentliches Interesse an der Erschließung dieses Energieträgers, möglicherweise aber ein betriebswirtschaftliches Interesse der Industrie.“

Die Gasvorkommen in Deutschland sind im internationalen Vergleich gering. Selbst eine umfassende Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas könnten höchstens 2-3 Prozent des Gasbedarfs in Deutschland decken. Dieser Anteil der Energieversorgung kann problemlos in wenigen Jahren durch einen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien ersetzt werden. Statt die Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf.

Hubertus Zdebel, linksfraktion.de, 2. Februar 2015

Fortsetzung folgt. Lesen Sie auch die vorhergehenden Teile der Serie:

Schlecht für E.on, Vattenfall und Co – Gut für den Atomausstieg

E.on, RWE, EnBW und Vattenfall dürften heute die Flaggen auf Halbmast ziehen. Die Aktienkurse, so melden die Agenturen, brachen ein. Der Grund: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat heute erklärt, dass die Erhebung der Brennelementesteuer auf das Uran in Atomkraftwerken nach einer umfänglichen Prüfung nicht gegen EU-Regelungen verstößt. Vor allem mit dieser Begründung versuchen die Atomkonzerne, diese Steuer zu Fall zu bringen.

„Eine gute Nachricht für den Atomausstieg“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE diese Nachricht. „Es ist zu hoffen, dass demnächst dann auch die Urteile des EuGH und der deutschen Gerichte sich dieser Auffassung anschließen.Es wäre nun sinnvoll, wenn die Bundesregierung diese Steuer auch über das Jahr 2016 hinaus weiter erheben würde. Dadurch könnte der Atomausstieg auch wirtschaftlich beschleunigt werden und die weitere Atommüllproduktion eingeschränkt werden.“

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