Atom-Moratorium und Schadensersatzklagen: Bundesregierung angeblich ohne Veranwortung

Der Umweltausschuss im Bundestag befasste sich auf seiner Sitzung am 4. Februar mit den Schadensersatzklagen von RWE und den anderen Atomkonzernen gegen das Atom-Moratorium nach der Fukushima-Katastrophe. Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Obmann für den Umweltausschuss hatte eine schriftliche Auskunft vom Bundesumweltministerium erbeten. Darin teilt die Regierung nun mit, dass sie keinerlei Verantwortung für die mangelhafte rechtliche Umsetzung der einstweiligen Betriebseinstellung der AKWs durch die Bundesländer übernehme. RWE hatte gegen das Land Hessen eine Klage gewonnen, nach der das Bundesland grundsätzlich Schadensersatzpflichtig ist, weil der Bescheid für die vorrübergehende Betriebseinstellung rechtlich ungenügend war.

In Hessen befasst sich ein Untersuchungsausschuss mit den Vorwürfen, dass die Landesregierung bei der Umsetzung des Moratorium grob fahrlässige Rechtsfehler gemacht hat. Über Medienberichte ist inzwischen sogar der Verdacht im Raum, dass sowohl auf Landesebene als auch im Bund möglicherweise absichtliche Unterlassungen oder Beihilfen erfolgten, um Schadensersatzklagen für die Atomkonzerne zu ermöglichen.

Die Bundesregierung teilt dem Abgeordneten Hubertus Zdebel mit Datum vom 19.2.2015 mit:

„Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer, in denen zum damaligen Zeitpunkt Kernkraftwerke betrieben wurden, haben am 15. März 2011 gemeinsam beschlossen, aus Vorsorgegründen im Hinblick auf die Ereignisse in Fukushima eine technische Überprüfung der Robustheit aller Kernkraftwerke durchzuführen und die einstweilige Betriebseinstellung der sieben ältesten deutschen Kernkraftwerke für den Zeitraum dieser Überprüfung von drei Monaten auf der Grundlage von § 19 Absatz 3 des Atomgesetzes anzuordnen.

Der Bund hat den Ländern mit Schreiben vom 16. März 2011 eine Formulierungshilfe in Form einer allgemeinen Aufzeichnung zur Auslegung des § 19 des Atomgesetzes übermittelt, die durch die Länder im Rahmen ihrer selbständig zu prüfenden und gegebenenfalls selbständig zu erlassenden Anordnungen der einstweiligen dreimonatigen Betriebseinstellung verwendet worden ist.

Die Bescheide waren – wie nach der Kompetenzordnung der Verfassung bei der Bundesauftragsverwaltung vorgesehen – selbständig und eigenverantwortlich mit allen rechtlich notwendigen Inhalten und Verfahrensschritten durch die zuständigen Landesbehörden zu erlassen.

In der Aufzeichnung zu § 19 AtG heißt es insbesondere:
„Für die dreimonatige Betriebseinstellung der sieben ältesten Anlagen als vorläufige aufsichtliche Maßnahme sieht das Atomgesetz § 19 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Atomgesetzes als einschlägige Rechtsgrundlage vor.
Auf dieser Rechtsgrundlage kann bei Vorliegen eines Gefahrenverdachts die einstweilige Betriebseinstellung angeordnet werden. Ein derartiger Verdacht ist im Atomrecht bereits dann gegeben, wenn sich wegen begründeter Unsicherheiten im Rahmen der Risikovorsorge Schadensmöglichkeiten nicht völlig ausschließen lassen.

Insbesondere für die sieben ältesten deutschen Anlagen – denen auch bereits im Rahmen einer Differenzierung der Laufzeitverlängerung eine geringere zusätzliche Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde – ist nach den Ereignissen in Japan zu überprüfen, inwieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr eine neue Bewertung erfordern. Da sich gerade bei älteren Anlagen die Frage nach den in der Auslegung berücksichtigten Szenarien in besonderer Weise stellen kann, haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Kernkraftwerken dazu entschlossen,
diese Anlagen für den Zeitraum der Überprüfung vom Netz zu nehmen. Dies ist Ausdruck äußerster Vorsorge, der sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten zum Schutz der Bevölkerung verpflichtet sehen.“

Darüber hinaus hat der Bund keine relevanten Handlungen vorgenommen, da das Verwaltungshandeln (Sach- und Wahmehmungskompetenz) allein den zuständigen Ländern oblag.“

Verkauf der Uranfabriken von URENCO – Urananreicherung als „Schlüssel zu Atomwaffen“ (Außenminister Steinmeier, 2007)

Zum geplanten Verkauf der Urananreicherungsfabriken der URENCO hat Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordnete und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. erneut eine Kleine Anfrage auf den Weg gebracht. Bis Ende 2014 hatten die URENCO-Eigetümer einen „Markttest“ durchgeführt, um den Verkaufswert der URENCO zu ermitteln. Dieser Verkauf birgt auch enorme militärische Risiken. Selbst der Bundesaußenminister Walter Steinmeier sprach im Jahr 2007 – mit Blick auf den Iran – von der Urananreicherung als „Schlüssel zu Atomwaffen“ (siehe Auswärtiges Amt). Für die URENCO mit ihrer Anlage im westfälischen Gronau müssen daher strengste Sicherheitsanforderungen und Kontrollen gelten.  „Unter keinen Umständen darf diese militärisch riskante Technik der Urananreicherung in falsche Hände gelangen. Statt verkaufen, wäre die Stilllegung der URENCO der sicherste Weg“, so Hubertus Zdebel. Die Fragen sind hier als PDF online.

Im Vorspann schreiben die Abgeordneten zur den Hintergründen der Kleinen Anfrage: „Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3649 bestätigt, dass es einen Markttest zum geplanten Verkauf der Uranfabriken der URENCO gegeben hat. Einschränkend hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie „keine unmittelbaren Kenntnisse zu dessen Details“ habe, obwohl sie nach dem Vertrag von Almelo zusammen mit den Regierungen der Niederlande und Großbritanniens für die Kontrolle der URENCO-Aktivitäten zuständig ist. Nach Medienberichten sollte der Marktest zum Jahreswechsel 2014/15 abgeschlossen sein. Im Rahmen des Markttests sind den Interessenten laut Bundesregierung „nur öffentlich verfügbare Informationen“ zur Verfügung gestellt worden, auf deren Basis die Interessenbekundungen erstellt werden konnten.

Zwischenzeitlich ist Medienberichten zu entnehmen, dass sich laut dem RWE-Vorstandsvorsitzender Peter Terium der Verkauf weiter verzögern wird und nicht mehr für das Jahr 2015 zu erwarten sei. Peter Terium sagte zudem, dass die Niederlande in Bezug auf die zukünftige Kontrolle von URENCO „echte Fortschritte“ gemacht habe (vgl. businesweek).

Die URENCO betreibt Urananreicherungsanlagen zur Herstellung von Brennstoff für den Einsatz in Atomkraftwerken. Die Anreicherungstechnik ist grundsätzlich aber auch in der Lage, das spaltbare Uran235 derart hoch anzureichern, dass es für die Herstellung von Atomwaffen geeignet wäre. Wie brisant die Urananreicherungstechnik ist, zeigt ein Statement aus dem Jahr 2007 von dem damaligen und heutigen Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Franz-Walter Steinmeier (SPD), gegenüber dem „Handelsblatt“: „Die Urananreicherung ist ein klassischer Weg, um nuklearen Brennstoff herzustellen. Diese aufwändige Technologie ist aber auch der Schlüssel zu Atomwaffen. Man muss also Wege finden, wie jeder Staat Kernenergie uneingeschränkt friedlich nutzen kann, ohne dass damit der Griff nach der Bombe möglich wird. Der Atomwaffensperrvertrag geht auf dieses Problem bislang nicht ein.“ (vgl. Auswärtiges Amt).

Die Urananreicherung der URENCO wird über die Verträge von Almelo, Washington und Cardiff betrieben und überwacht. Mit dem Vertrag von Washington sind die USA beteiligt, der Vertrag von Cardiff hat die Beteiligung von Frankreich zur Folge. Der Vertrag von Almelo umfasst die Kontrollstatten Deutschland, Großbritannien und die Niederlande. Zusätzlich zu den in den drei Verträgen jeweils gebildeten Kontrollräten ist nach Informationen der Fragesteller auch eine „Inter-Treaty-Coordination“ etabliert worden, in denen die genannten fünf Staaten sowie die Unternehmen URENCO, ETC und AREVA vertreten sind.“

Das Märchen von der sauberen und günstigen Energie durch Fracking – Teil 5

17.02.2015 Hubertus Zdebel, linksfraktion.de: Die weltweite Gas- und Ölindustrie hat eine vermeintliche Goldgrube entdeckt: Gas- und Ölgewinnung mittels Fracking. Während die Industrie auf kurzfristige Gewinne hofft, birgt Fracking für Mensch und Umwelt hohe Risiken. Die Bundesregierung schreckt das nicht. Sie hat ein offenes Ohr für die Fracking-Pläne der Konzerne. Entgegen ihrem Wahlversprechen kommt der von den Bundesministern Gabriel und Hendricks, beide SPD, vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking-Erlaubnisgesetz gleich. Dabei wehren sich weltweit immer mehr Menschen gegen Fracking. DIE LINKE ist Teil dieses Widerstands. In einer fünfteiligen Serie analysiert Hubertus Zdebel politische Folgen und Risiken des Förderverfahrens. Lesen Sie unten den fünften und letzten Teil.

Lobbyisten und PR-Berater der Energiekonzerne preisen Frackinggas und -öl seit Jahren als angeblich günstige und saubere Energieträger an. In Wahrheit ist die Klimabilanz von gefracktem Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten aufgrund des unkontrollierbar austretenden, immens klimaschädlichen Methans nachweislich um ein Vielfaches schlechter als die von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten. Mit Frackinggas betrieben, wäre die Klimabilanz von Gaskraftwerken selbst im Vergleich zur Kohle bei weitem nicht mehr so berauschend.

Erdbeben, verseuchtes Grundwasser, Mondlandschaften – Was Fracking wirklich kostet

Außerdem sind die gesamtgesellschaftlichen Kosten von Fracking entgegen den Behauptungen der Energiekonzerne in Wahrheit horrend. Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten für jetzige und kommende Generationen zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum, die Mondlandschaften hinterlassen. Zudem ist die Ressourcenverschwendung mit dem Verbrauch von Unmengen an Wasser und Sand beim Fracking enorm. Die wahren Kosten von Fracking liegen also um ein Vielfaches höher, als die Energiekonzerne uns glauben machen wollen.

Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das gilt insbesondere für die hohe Lärm- und Luftbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner und den bei der Förderung anfallenden Flowback aus Lagerstättenwasser und Frac-Flüssigkeit, welcher neben Chemikalien des Frack-Vorgangs häufig unter anderem radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält.

Für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot

Auch wenn es in den vergangenen Wochen angesichts der schlechten Nachrichten aus den USA (siehe Teil I und Teil II der Serie) merkwürdig still um das Thema Fracking und den dadurch auszulösenden vermeintlichen Energieboom geworden ist, halten CDU und SPD in der großen Koalition an ihren Frackingplänen fest und wollen Fracking im Vorgriff auf TTIP und CETA (siehe Teil III) in Deutschland erlauben. Sie bremsen damit die Energiewende aus und bedienen die kurzfristigen Profitinteressen der fossilen Konzernriesen und einiger unvermeidlicher unterkapitalisierter Fracking-Glücksritter, die sich auch noch einen Teil des Kuchens abschneiden wollen.

Angesichts der unvorhersehbaren Risiken für Mensch und Umwelt ist für DIE LINKE klar: Fracking muss in Deutschland ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden. Wir fordern Gabriel und Hendricks auf, sich ein Beispiel an Frankreich zu nehmen, wo Fracking gesetzlich verboten ist, und haben einen eigenen Antrag für ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking vorgelegt.

Für eine sozial-ökologische Energiewende

Wir sind davon überzeugt, dass der durch Fracking zu gewinnende Anteil der Energieversorgung problemlos in wenigen Jahren durch einen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien ersetzt werden kann. Statt die Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf. Klimaschutz und Versorgungssicherheit sind vor allem durch konsequenten Ausbau von erneuerbaren Energien sowie Energieeinsparung zu erreichen, anstatt jetzt erneut auf den weiteren Ausbau fossiler Brennstoffe zu setzen.

DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland ohne Vorbedingungen bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 zu halbieren. Auf ihre Senkung um mindestens 90 Prozent bis Mitte des Jahrhunderts wollen wir hinwirken. Unser Ziel ist die 100-prozentige Versorgung aus erneuerbaren Energien vorrangig bei Ausschöpfung der regional nutzbaren Quellen bis zum Jahr 2050. Dies erreichen wir durch festgelegte Grenzwerte für den CO2-Ausstoß und nicht durch den marktbasierten Emissionshandel. So können in den Regionen Arbeitsplätze entstehen und die Kommunalhaushalte nachhaltig gestärkt werden.

Damit ist es jedoch nicht getan, denn die Große Koalition behindert im Interesse der Energiekonzerne eine sozial gerechte Weiterentwicklung umweltpolitischer Instrumente und eine wirksame Politik zur Einsparung von Energie und Ressourcen. Zwar wird die regenerative Energieerzeugung ausgebaut, gleichzeitig werden aber zentralistische und undemokratische Konzernstrukturen festgeschrieben und die Lasten der Energiewende einseitig auf die Schultern der Verbraucherinnen und Verbraucher abgeladen. Die Menschen zahlen für die Profite der Konzerne.

Für eine Demokratisierung der Energiewirtschaft

Unser Kampf gegen Fracking orientiert daher auch auf eine Demokratisierung der Energieproduktion und -versorgung. Wir fordern die Überführung der Energiekonzerne in öffentliches Eigentum und die demokratische Kontrolle der Unternehmen mit dem Ziel, einen ökologisch verantwortlichen Umgang mit Energie und eine sozial verantwortliche Finanzierung der Umbaumaßnahmen zu erreichen. Für uns LINKE ist die Energieversorgung Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Lokale Energieverbünde in gemeinschaftlichen Eigentumsstrukturen sind dafür zentral: kommunale Stadtwerke, genossenschaftliche Versorger und BürgerInnen-Energie-Projekte. Neben dem umfassenden Verbot von Fracking und einem Kohleausstiegsgesetz fordert DIE LINKE. im Bundestag daher auch eine Erleichterung bei der Übernahme von Energienetzen durch Stadtwerke. Eine sozial gerechte Kostenverteilung und bezahlbare Energie für Alle müssen gewährleistet werden. Jeder Privathaushalt soll ein kostenloses, an der Haushaltsgröße orientiertes Grundkontingent an Strom erhalten.

Die bisher für Atomkraft, einschließlich Kernfusion, und fossile Energiesysteme eingesetzten und für Fracking-Projekte geplanten Forschungs- und Fördermittel sind in den Ausbau erneuerbarer Energiesysteme und Speicherverfahren, die Verbesserung der Energieeffizienz sowie in Ausbau und Regelung der Netze umzuleiten.

So verbinden wir den Umbau der Energiewirtschaft mit dezentralen Energieerzeugungs- und -versorgungsstrukturen. Das führt zur Demokratisierung der Energiewirtschaft, zur Förderung der Teilhabe von Menschen und zur Reduzierung von CO2. Langfristig entsteht so eine sichere, umweltfreundliche, von Importen unabhängige und für alle bezahlbare Energieversorgung.

Hubertus Zdebel, linksfraktion.de, 17. Februar 2015

Lesen Sie auch die vorhergehenden Teile der Serie:

Risiko atomwaffenfähiges Uran – Bundestagsabgeordneter beim Ostermarsch in Gronau

ZdebelURENCOAug2014
Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. vor Ort bei der Uranfabrik der URENCO in Gronau.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel ruft auf zur Teilnahme an den Friedensdemonstrationen zum kommenden Ostermarsch. Für den am 3. April im westfälischen Gronau an der Uranfabrik der URENCO geplanten Ostermarsch hat der aus Münster stammende Abgeordnete und Sprecher für Atomausstieg der Bundestags-Fraktion DIE LINKE. heute den Aufruf unterzeichnet. „Die Urananreicherung der URENCO in Gronau ist der technisch schnellste Weg, um atomwaffenfähiges Material herzustellen“, sagte Zdebel. „Atomgefahren aus Reaktoren und Bomben müssen abgeschafft werden.“ Dafür wird der Bundestagsabgeordnete am Karfreitag in Gronau demonstrieren.

Mit zahlreichen parlamentarischen Initiativen setzt sich Zdebel für die Stilllegung der Uranfabriken der URENCO ein. Vom Atomausstieg ist die Uranfabrik in Gronau ausgenommen. Die Anlage verfügt trotz Fukushima immer noch über eine unbefristete Betriebsgenehmigung. Statt die Anlage endlich stillzulegen, planen die Eigentümer, darunter die Atomkonzerne E.on und RWE, den Verkauf der URENCO. Für Zdebel ist dies ein „Spiel mit dem Feuer, denn jeden Form der Weiterverbreitung erhöht das Risiko, dass diese gefährliche Technik in falsche Hände gerät“.

Mehr zum Thema:

Der Aufruf Ostermarsch Gronau 3. April 2015:
„Es ist 3 vor 12 – Urananreicherung sofort beenden statt verkaufen“

Am 3. April 2015 startet um „Drei vor Zwölf“ an der Urananreicherungsanlage
(UAA) Gronau der diesjährige Ostermarsch. Denn: Der Urenco-Konzern soll samt Atomwaffentechnologie der Urananreicherung mit Billigung der Bundesregierung meistbietend auf dem Weltmarkt verkauft werden – womöglich sogar an der Börse.
Zugleich soll 2015 in Gronau ein neues Endlos-Atommülllager für 60 000 Tonnen Uranoxid zeitlich unbefristet in Betrieb gehen, um den Weiterbetrieb der Uranfabrik zu ermöglichen: Das ist kein Atomausstieg – und friedenspolitisch absolut unverantwortlich!

Urananreicherung und Zentrifugentechnik – der einfachste Weg zur Atombombe Die UAA Gronau versorgt ohne zeitliche Befristung jedes zehnte AKW weltweit mit angereichertem Uranbrennstoff. Bis 2011 belieferte Urenco z. B. den Fukushima-Betreiber Tepco. Zugleich bietet die Urananreicherung den einfachsten Weg zur Atombombe – wegen dieser Technologie steht z. B. der Iran massiv in der Kritik.

In der Urenco-Anlage in Almelo (NL) entwendete der pakistanische Wissenschaftler Dr. Khan in den 1970er-Jahren Baupläne und verhalf so Pakistan zur Atombombe.
Von dort gelangten die Pläne offenbar auch an den Iran und Nordkorea. Urenco entwickelt in Jülich zusammen mit Areva über die Tochterfirma ETC die Zentrifugentechnik zur Urananreicherung. Auch mit den Zentrifugen in der Gronauer UAA kann hochangereichertes Uran für Atomwaffen produziert werden.

Atomwaffentechnik in alle Welt? Urananreicherung beenden statt verkaufen

Die zivile und militärische Nutzung der Urananreicherung lassen sich nicht trennen – der Urenco-Konzern spielt dabei weltweit eine zentrale Rolle. Anstatt die Urananreicherung endlich zu beenden, wollen die Urenco-Anteilseigner (der britische und niederländische Staat sowie RWE und E.ON) aus Profitgier ihre Anteile auf dem Weltmarkt verkaufen. Dabei wird eine unkontrollierte Weiterverbreitung der Atomwaffentechnologie in Kauf genommen.

Wir aber fordern:
Kein Verkauf von Atombombentechnologie – stattdessen sofortige Stilllegung der Urananreicherung in Gronau und anderswo!

Die atomare Problemliste in Gronau ist lang: Abgereichertes Uran, das auch in Gronau in großen Mengen als Atommüll bei der Urananreicherung anfällt, kann für die Herstellung von panzerbrechender Uranmunition genutzt werden. In Gronau droht zudem durch die neue Uranmüll-Lagerhalle die Entstehung eines oberirdischen Endlagers, denn die Entsorgung des Uranmülls ist weltweit wie bei jeder Art von Atommüll ungeklärt.

Der Urenco-Konzern ist darüber hinaus Nutznießer des menschen- und umweltfeindlichen Uranabbaus in den Uranminen rund um den Globus. Atomenergie funktioniert nur durch die Missachtung von Menschenrechten, durch massive Umweltschäden und eine Kostenverlagerung auf die Allgemeinheit und zukünftige Generationen.

Wir fordern:

  • Verbot der Urananreicherung und Zentrifugenforschung – auch in Gronau und Jülich!
  • Keine Inbetriebnahme des neuen Uranmülllagers in Gronau!
  • Aufstellung eines Konversionsplans für die Atomstandorte Gronau und Jülich!
  • Sofortige Stilllegung aller Uranminen und Atomanlagen weltweit!
  • Dezentrale Energiewende jetzt!
  • Vernichtung und “Entsorgung” aller Atomwaffen und Uranmunitions-Bestände!
  • Förderung von gewaltfreien Ansätzen zur Konfliktlösung!

Atommüll und die Kosten: Anhörung zu den Entsorungsrückstellungen im Wirtschaftausschuss

Mit einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss am 4. März reagiert der Bundestag u.a. auf einen Antrag der Bundestagfraktion DIE LINKE. zu den wachsenden Risiken bei den Entsorgungs-Rückstellungen für die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Atommülllagerung. Die wirtschaftlich angeschlagenen Atomkonzerne E.on, Vattenfall und Co versuchen sich aus der Verantwortung für die wachsenden Kosten zu stehlen.

Sie haben der Bundesregierung eine staatliche Stiftung vorgeschlagen, der sie einmalig 36 Mrd. Euro übergeben wollen. Danach wollen sie nicht mehr verantwortlich sein. Schon jetzt aber werden die Kosten für den Rückbau der Atommeiler und die Lagerung des Mülls auf mindestens 48 Mrd. Euro geschätzt – und es wird sicher noch teuer werden.

Finanzkrise, Fehlinvestitionen und die verpennte Energiewende haben bei den Konzerne hohe Schulden auflaufen lassen. Damit wächst die Sorge, ob die für die Atommüll-Entsorgung gebildeten Rückstellungen überhaupt noch verfügbar sind.

Die Gründung einer solchen „Bad-Bank“ will die LINKE verhindern. Per Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, endlich Maßnahmen zu ergreifen, um die Rückstellungen den Konzerne abzunehmen, sie in einen Fonds zu überführen und die Konzerne auch für die weiteren Kosten zur Kasse zu bitten.

Am 4. März gibt es deshalb eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss, bei der als Experten auch Gutachter geladen sind, die sich im Auftrag des Wirtschaftsministeriums mit den Rückstellungen befasst haben.

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