Statt Stückwerk – Das ganze Atommüll-Desaster muss auf den Tisch

kottingUhl-zdebel-miersch-AG1-EndlagerkommissionNov2014-01„Mir geht es darum, mit dem Stückwerk beim Atommüll aufzuhören. Das Problem muss in seiner Gesamtheit betrachtet und gelöst werden“. Diesen Satz schreibt die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks in einem Gastbeitrag im Tagesspiegel. „Schön, dass die Umweltministerin damit eine der zentralen Forderungen für einen Neustart beim Umgang mit dem Atommüll der Anti-Atom-Bewegung und der LINKEN aufnimmt. Schade aber, dass sowohl ihre Politik als auch die Arbeit der Atommüll-Kommission weiter nur Stückwerk ist“, stellt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. fest.

„Es ist kein Wunder, dass sich in der Atommüll-Kommission die Konflikte immer mehr zuspitzen. Das drückt sich auch in dem Ausstieg der Anwältin und Mediatorin Ulrike Donat aus, die bislang als Gast der Arbeitsgruppe 1 zur bis heute nicht vorhandenen Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt war. In ihrem Brief, in dem sie ihren Rückzug erklärt, werden zahlreiche der Fehler und Absurditäten angeführt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Scheitern der Kommmissions-Arbeit führen werden.

Wir haben als LINKE das Standortauswahlgesetz und die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Kommission von Anfang an kritisiert und abgelehnt“, stellt Zdebel fest.

Drei Punke waren und sind dabei entscheidend:

  • Das gesamte Atommüll-Desaster muss auf den Tisch,
  • Es muss ohne Vorbedingungen und Vorfestlegugen im ersten Schritt ein umfassender gesellschaftlicher Prozeß eingeleitet werden, an dem mindestes alle betroffenen Atommüll-Standorte sowie gesellschaftlich relevante Gruppen beteiligt sein müssen und
  • ein Neubeginn kann nur ohne Gorleben stattfinden.

„Weil das Desaster der ungelösten Atommüllentsorgung aber nicht einfach ignoriert werden kann, haben wir uns trotz aller Bedenken entschlossen, in der Kommission mitzumachen. Auch um die Vertreter der Umweltverbände, die sich unter großen Vorbehalten zur Mitarbeit entschlossen hatten, zu unterstützen.

Der Versuch, die anstehenden Probleme mit der Atommülllagerung an nahezu alle Standorten quer in der Republik zu thematisieren, steht angesichts der vielen Einschränkungen und Vorfestlegungen durch das StandAG auf einem dünnen Grad. Nicht nur sympolisch kommt dabei Gorleben eine zentrale Bedeutung zu. Gorleben ist als Standort nicht geeignet und vor allem politisch verbrannt.

Wer einen neuen gesellschaftlichen Konsens will, der muss bereit sein, die Geschichte von Lügen und Tricksereien, aber auch von Kriminialisierung und wiederholter massiver Einschränkungen der Grundrechte von Menschen rund um Gorleben einzugestehen und einen Schlußstrich unter Gorleben zu ziehen.

Vor diesem Hintergrund ist das jetzt eingeleitete Verfahren, die im August auslaufende Veränderungssperre für Gorleben per Verordnung wieder zu verlängern, eine schwerwiegende Provokation. Es ist der Auftrag der Bundesregierung, weitere Vorfestlegungen für Gorleben endgültig aufzugeben.

Nachdem das Urteil des OVG Schleswig zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am Vattenfall AKW Brunbsüttel nun rechtskräftig ist, muss die gesamte jetzige Atommülllagerung auf den Tisch.

Der BUND hat völlig recht, wenn er für alle Standorte inkl. Gorleben, Ahaus und Lubmin neue Genehmigungsverfahren und bis dahin einen Castor-Stopp fordert. Wenn die Atommüll-Kommission nur einen Funken Glaubwürdigkeit erreichen will, dann kann sie sich vor diesem Thema nicht länger drücken. Und ebenso müssen die Atomaufsichtbehörden in Bund und Ländern entsprechende Konsequenzen ziehen.

Erschreckend ist, dass einige der Grünen Minister, die in ihren Bundesländern die Atomaufsicht betreiben, ebenso wie das Bundesumweltministerium trotz des Brunsbüttel-Urteils einfach erklären, dass alles total sicher sei und es keinen Handlungsbedarf an den anderen Standorten gibt. Dabei haben alle Standort-Zwischenlager die gleichen Defizite bei den Sicherheitsnachweisen.

Auch aus einem weiteren Grund kann die Zwischenlagerung hochradioaktiver Brennelemente nicht einfach weiter ausgeklammert werden: Das Bundesumweltministerium schlägt nun im Entwurf für einen „Nationalen Entsorungsplan“ die Errichtung eines „Eingangslagers“ am zu findenden Standort für ein Endlager vor. Dorthin soll der gesamte hochradioaktive Atommüll bebracht werden, wenn die Genehmigung für die vielen Standort-Zwischenlager etwa Mitte der 2040er Jahre ausläuft. Allen Beteiligten ist aber klar, dass es bis dahin in keinem Fall ein betriebsbereites Endlager geben wird. Auch Grüne Ministern fordern neue zentrale Zwischenlager, die mehr Sicherheit als die derzeitigen bieten sollen. Und das alles soll kein Thema einer Atommüll-Kommission sein? All das braucht keine gesellschaftlichen Debatte, um einen Konsens für die künftige Atommülllagerung zu erreichen?

Die Bundesumweltminsterin spricht in ihrem Gastbeitrag das Desaster auch bei den leicht- und mittelradioaktiven Atomabfällen an: Gut ist, der Atommüll aus der ASSE und vor allem die Uran-Tails aus Gronau werden nicht länger ignoriert, sondern endlich in die Planungen einbezogen. Aber damit werden die Probleme nicht gelöst: Der ASSE-Müll und die wachsenden Berge von abgereichertem Uran aus der vom Atomausstieg ausgeklammerten Uranfabrik der URENCO in Gronau soll nach den Vorstellungen der Ministerin nun entweder zusätzlich in den für leicht- und mittelradioaktive Abfälle genehmigten Schacht Konrad im Rahmen eines neuen Planfeststellungsverfahrens versenkt werden – oder der Standort für das neue Endlager für hochradioaktiven Abfall wird so ausgewählt, dass er auch den weiteren schwach- und mittelradioaktiven Müll aufnehmen kann. Sie übersieht dabei: Der Schacht Konrad ist auch ohne jeden Alternativenvergleich politisch entschieden worden. Auch das ein Grund, warum es einen Konsens nicht geben kann, ohne dieses Thema anzufassen.

Die Ministerin selbst gibt der Atommüll-Kommission mit ihren Vorschlägen im Grunde einen erweiterten Arbeitsauftrag.Das ist durchaus sinnvoll und ein Schritt in die richtige Richtung. Wie das aber in der ohnehin schon knappen Zeit erledigt werden soll, bleibt das Geheimnis der Ministerin.

Entscheidend bleibt aber auch: Die Atomkonzerne müssen bei den Kosten für den Atommüll in der Verantwortung bleiben. Das die Ministerin diese Verpflichtung für E.on, RWE, Vattenfall und EnBW klar betont, lässt hoffen, dass es zu einer Lösung bei den Atom-Rückstellungen kommt, die die Verfügbarkeit dieser Gelder sicherstellt und die öffentliche Kontrolle stark verbessert. Anträge der Linken und der Grünen liegen dazu lange auf dem Tisch.“

Absichtlich schlampige Anordnungen bei Atom-Moratorium? Zdebel fragt Bundesregierung

Haben staatliche Vertreter oder gar Minister bei dem nach der Fukushima-Katastrophe verhängten Atom-Moratorium möglicherweise absichtlich rechtlich mangelhafte Anordnungen gegen die Atomkonzerne erteilt, damit diese bessere Chancen bei Schadensersatz-Klagen haben? Dieser Frage geht der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. jetzt mit drei Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung nach. Diese Fragen sind hier gleich im Anschluss zu finden.

Der Verdacht, dass die Anordnungen zur vorläufigen Abschaltung von sieben Atomkraftwerken nach der Katastrophe von Fukushima möglicherweise absichtlich mangelhaft erteilt wurden, ist im Laufe der Untersuchungen das parlamentarischen Untersuchungsausschusses des hessischen Landtags durch Berichte des ARD-Magazins Monitor und der Frankfurter Rundschau aufgekommen. Demnach könnte ein Brief des hessischen Ministerpräsidenten Bouffier – möglicherweise in Verbindung mit Vertretern der Bundesregierung – die Chancen für erfolgreiche Schadensersatzklagen durch die Konzerne verbessert haben. Dieser Brief spielte bei der erfolgreichen Klage von RWE im Fall von Biblis eine besondere Rolle.

Schriftliche Fragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel an die Bundesregierung:
„1. Warum hat der damalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen nicht auf ihm offenbar durch Schriftverkehr bekannte Hinweise vom 31.3.2011 und 4.4.2011 des Referats RS I 3 als auch z.B. des Hessischen Ministeriums für Justiz (Vermerk vom 17.3.2011, siehe Bericht ARD-Magazin Monitor vom 5.2.2015) auf „rechtliche und finanzielle Risiken“ hinsichtlich der Begründung für die einstweilige Betriebseinstellung und auf das Drängen, dass konkretere Gefahren und Risiken stärker einbezogen werden müssten, reagiert und welche Mängel hat das Fachreferat Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken (RS I 3) an der Begründung zur einstweiligen Betriebseinstellung der von RWE betriebenen AKW Biblis A und B vorgetragen (bitte einzeln auflisten)?

2. Um welche Sachverhalte mit Blick auf das Referat RS I 3 geht es nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Schreiben des Abteilungsleiters Atomenergie, Gerald Hennenhöfer, vom 8.4.2011, in dem er mitteilt, dass er die in „beigefügter Vorlage von den Mitarbeitern des Referats RS I 3 vertretenen Positionen“ nicht teile und in dem er von einem „massiv gestörten Vertrauensverhältnis“ bzw. von einem „auch aus den letzten Legislaturperioden bekannte(n) Versuch, die Akteure des deutschen Aufsichtssystems (damit auch den Vorsitzenden der Reaktorsicherheitskommission, RSK) zu delegitimieren“ spricht, die ihn offenbar dazu veranlassten, ein Vorbereitungstreffen der „Redaktionsgruppe der RSK“ … „ohne Aufpasser“ durchzuführen (Siehe Bericht des ARD-Magazins Monitor vom 5.2.2015) und das Referat RS I 3 entsprechend einem Wunsch der RSK nicht daran zu beteiligen und wie bewertet die Bundesregierung die Sorge, dass das in dem Brief genannte Problem zwischen RS I 3 und der Behördenleitung möglicherweise negativen Einfluss auf die fachliche Qualität der Tätigkeit im BMU hinsichtlich der einstweiligen Betriebsstilllegung für einige AKW nach der Katastrophe von Fukushima gehabt haben könnte.
(Bitte um detaillierte Darstellung der Vorgeschichte „auch aus den letzten Legislaturperioden bekannte Versuch…“ und im Zusammenhang mit dem geplanten Treffen „ohne Aufpasser“.)

3. Welche Hinweise (Stellungnahmen, Bewertungen, Briefe) haben im Zusammenhang mit der einstweiligen Betriebseinstellung der AKW nach der Katastrophe von Fukushima dem BMU aus dem eigenen Ministerium, aus den jeweiligen Landesministerien oder anderen Bundesministerien zwischen März bis Juli 2011 vorgelegen, in denen Risiken hinsichtlich von Schadenersatzklagen und der zu wählenden Begründung für diese einstweilige Betriebseinstellung behandelt und vorgetragen wurden (Bitte um Auflistung der Dokumente mit Verfasser, Titel und Datum), und aus welchen Gründen wurde diesen Hinweisen, konkrete Gefahren und Risiken in die Begründung für die einstweilige Betriebseinstellung aufzunehmen, nicht gefolgt?“

Atom-Moratorium und Schadensersatzklagen: Bundesregierung angeblich ohne Veranwortung

Der Umweltausschuss im Bundestag befasste sich auf seiner Sitzung am 4. Februar mit den Schadensersatzklagen von RWE und den anderen Atomkonzernen gegen das Atom-Moratorium nach der Fukushima-Katastrophe. Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Obmann für den Umweltausschuss hatte eine schriftliche Auskunft vom Bundesumweltministerium erbeten. Darin teilt die Regierung nun mit, dass sie keinerlei Verantwortung für die mangelhafte rechtliche Umsetzung der einstweiligen Betriebseinstellung der AKWs durch die Bundesländer übernehme. RWE hatte gegen das Land Hessen eine Klage gewonnen, nach der das Bundesland grundsätzlich Schadensersatzpflichtig ist, weil der Bescheid für die vorrübergehende Betriebseinstellung rechtlich ungenügend war.

In Hessen befasst sich ein Untersuchungsausschuss mit den Vorwürfen, dass die Landesregierung bei der Umsetzung des Moratorium grob fahrlässige Rechtsfehler gemacht hat. Über Medienberichte ist inzwischen sogar der Verdacht im Raum, dass sowohl auf Landesebene als auch im Bund möglicherweise absichtliche Unterlassungen oder Beihilfen erfolgten, um Schadensersatzklagen für die Atomkonzerne zu ermöglichen.

Die Bundesregierung teilt dem Abgeordneten Hubertus Zdebel mit Datum vom 19.2.2015 mit:

„Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer, in denen zum damaligen Zeitpunkt Kernkraftwerke betrieben wurden, haben am 15. März 2011 gemeinsam beschlossen, aus Vorsorgegründen im Hinblick auf die Ereignisse in Fukushima eine technische Überprüfung der Robustheit aller Kernkraftwerke durchzuführen und die einstweilige Betriebseinstellung der sieben ältesten deutschen Kernkraftwerke für den Zeitraum dieser Überprüfung von drei Monaten auf der Grundlage von § 19 Absatz 3 des Atomgesetzes anzuordnen.

Der Bund hat den Ländern mit Schreiben vom 16. März 2011 eine Formulierungshilfe in Form einer allgemeinen Aufzeichnung zur Auslegung des § 19 des Atomgesetzes übermittelt, die durch die Länder im Rahmen ihrer selbständig zu prüfenden und gegebenenfalls selbständig zu erlassenden Anordnungen der einstweiligen dreimonatigen Betriebseinstellung verwendet worden ist.

Die Bescheide waren – wie nach der Kompetenzordnung der Verfassung bei der Bundesauftragsverwaltung vorgesehen – selbständig und eigenverantwortlich mit allen rechtlich notwendigen Inhalten und Verfahrensschritten durch die zuständigen Landesbehörden zu erlassen.

In der Aufzeichnung zu § 19 AtG heißt es insbesondere:
„Für die dreimonatige Betriebseinstellung der sieben ältesten Anlagen als vorläufige aufsichtliche Maßnahme sieht das Atomgesetz § 19 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Atomgesetzes als einschlägige Rechtsgrundlage vor.
Auf dieser Rechtsgrundlage kann bei Vorliegen eines Gefahrenverdachts die einstweilige Betriebseinstellung angeordnet werden. Ein derartiger Verdacht ist im Atomrecht bereits dann gegeben, wenn sich wegen begründeter Unsicherheiten im Rahmen der Risikovorsorge Schadensmöglichkeiten nicht völlig ausschließen lassen.

Insbesondere für die sieben ältesten deutschen Anlagen – denen auch bereits im Rahmen einer Differenzierung der Laufzeitverlängerung eine geringere zusätzliche Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde – ist nach den Ereignissen in Japan zu überprüfen, inwieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr eine neue Bewertung erfordern. Da sich gerade bei älteren Anlagen die Frage nach den in der Auslegung berücksichtigten Szenarien in besonderer Weise stellen kann, haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Kernkraftwerken dazu entschlossen,
diese Anlagen für den Zeitraum der Überprüfung vom Netz zu nehmen. Dies ist Ausdruck äußerster Vorsorge, der sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten zum Schutz der Bevölkerung verpflichtet sehen.“

Darüber hinaus hat der Bund keine relevanten Handlungen vorgenommen, da das Verwaltungshandeln (Sach- und Wahmehmungskompetenz) allein den zuständigen Ländern oblag.“

Verkauf der Uranfabriken von URENCO – Urananreicherung als „Schlüssel zu Atomwaffen“ (Außenminister Steinmeier, 2007)

Zum geplanten Verkauf der Urananreicherungsfabriken der URENCO hat Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordnete und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. erneut eine Kleine Anfrage auf den Weg gebracht. Bis Ende 2014 hatten die URENCO-Eigetümer einen „Markttest“ durchgeführt, um den Verkaufswert der URENCO zu ermitteln. Dieser Verkauf birgt auch enorme militärische Risiken. Selbst der Bundesaußenminister Walter Steinmeier sprach im Jahr 2007 – mit Blick auf den Iran – von der Urananreicherung als „Schlüssel zu Atomwaffen“ (siehe Auswärtiges Amt). Für die URENCO mit ihrer Anlage im westfälischen Gronau müssen daher strengste Sicherheitsanforderungen und Kontrollen gelten.  „Unter keinen Umständen darf diese militärisch riskante Technik der Urananreicherung in falsche Hände gelangen. Statt verkaufen, wäre die Stilllegung der URENCO der sicherste Weg“, so Hubertus Zdebel. Die Fragen sind hier als PDF online.

Im Vorspann schreiben die Abgeordneten zur den Hintergründen der Kleinen Anfrage: „Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3649 bestätigt, dass es einen Markttest zum geplanten Verkauf der Uranfabriken der URENCO gegeben hat. Einschränkend hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie „keine unmittelbaren Kenntnisse zu dessen Details“ habe, obwohl sie nach dem Vertrag von Almelo zusammen mit den Regierungen der Niederlande und Großbritanniens für die Kontrolle der URENCO-Aktivitäten zuständig ist. Nach Medienberichten sollte der Marktest zum Jahreswechsel 2014/15 abgeschlossen sein. Im Rahmen des Markttests sind den Interessenten laut Bundesregierung „nur öffentlich verfügbare Informationen“ zur Verfügung gestellt worden, auf deren Basis die Interessenbekundungen erstellt werden konnten.

Zwischenzeitlich ist Medienberichten zu entnehmen, dass sich laut dem RWE-Vorstandsvorsitzender Peter Terium der Verkauf weiter verzögern wird und nicht mehr für das Jahr 2015 zu erwarten sei. Peter Terium sagte zudem, dass die Niederlande in Bezug auf die zukünftige Kontrolle von URENCO „echte Fortschritte“ gemacht habe (vgl. businesweek).

Die URENCO betreibt Urananreicherungsanlagen zur Herstellung von Brennstoff für den Einsatz in Atomkraftwerken. Die Anreicherungstechnik ist grundsätzlich aber auch in der Lage, das spaltbare Uran235 derart hoch anzureichern, dass es für die Herstellung von Atomwaffen geeignet wäre. Wie brisant die Urananreicherungstechnik ist, zeigt ein Statement aus dem Jahr 2007 von dem damaligen und heutigen Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Franz-Walter Steinmeier (SPD), gegenüber dem „Handelsblatt“: „Die Urananreicherung ist ein klassischer Weg, um nuklearen Brennstoff herzustellen. Diese aufwändige Technologie ist aber auch der Schlüssel zu Atomwaffen. Man muss also Wege finden, wie jeder Staat Kernenergie uneingeschränkt friedlich nutzen kann, ohne dass damit der Griff nach der Bombe möglich wird. Der Atomwaffensperrvertrag geht auf dieses Problem bislang nicht ein.“ (vgl. Auswärtiges Amt).

Die Urananreicherung der URENCO wird über die Verträge von Almelo, Washington und Cardiff betrieben und überwacht. Mit dem Vertrag von Washington sind die USA beteiligt, der Vertrag von Cardiff hat die Beteiligung von Frankreich zur Folge. Der Vertrag von Almelo umfasst die Kontrollstatten Deutschland, Großbritannien und die Niederlande. Zusätzlich zu den in den drei Verträgen jeweils gebildeten Kontrollräten ist nach Informationen der Fragesteller auch eine „Inter-Treaty-Coordination“ etabliert worden, in denen die genannten fünf Staaten sowie die Unternehmen URENCO, ETC und AREVA vertreten sind.“

Das Märchen von der sauberen und günstigen Energie durch Fracking – Teil 5

17.02.2015 Hubertus Zdebel, linksfraktion.de: Die weltweite Gas- und Ölindustrie hat eine vermeintliche Goldgrube entdeckt: Gas- und Ölgewinnung mittels Fracking. Während die Industrie auf kurzfristige Gewinne hofft, birgt Fracking für Mensch und Umwelt hohe Risiken. Die Bundesregierung schreckt das nicht. Sie hat ein offenes Ohr für die Fracking-Pläne der Konzerne. Entgegen ihrem Wahlversprechen kommt der von den Bundesministern Gabriel und Hendricks, beide SPD, vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking-Erlaubnisgesetz gleich. Dabei wehren sich weltweit immer mehr Menschen gegen Fracking. DIE LINKE ist Teil dieses Widerstands. In einer fünfteiligen Serie analysiert Hubertus Zdebel politische Folgen und Risiken des Förderverfahrens. Lesen Sie unten den fünften und letzten Teil.

Lobbyisten und PR-Berater der Energiekonzerne preisen Frackinggas und -öl seit Jahren als angeblich günstige und saubere Energieträger an. In Wahrheit ist die Klimabilanz von gefracktem Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten aufgrund des unkontrollierbar austretenden, immens klimaschädlichen Methans nachweislich um ein Vielfaches schlechter als die von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten. Mit Frackinggas betrieben, wäre die Klimabilanz von Gaskraftwerken selbst im Vergleich zur Kohle bei weitem nicht mehr so berauschend.

Erdbeben, verseuchtes Grundwasser, Mondlandschaften – Was Fracking wirklich kostet

Außerdem sind die gesamtgesellschaftlichen Kosten von Fracking entgegen den Behauptungen der Energiekonzerne in Wahrheit horrend. Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten für jetzige und kommende Generationen zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum, die Mondlandschaften hinterlassen. Zudem ist die Ressourcenverschwendung mit dem Verbrauch von Unmengen an Wasser und Sand beim Fracking enorm. Die wahren Kosten von Fracking liegen also um ein Vielfaches höher, als die Energiekonzerne uns glauben machen wollen.

Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das gilt insbesondere für die hohe Lärm- und Luftbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner und den bei der Förderung anfallenden Flowback aus Lagerstättenwasser und Frac-Flüssigkeit, welcher neben Chemikalien des Frack-Vorgangs häufig unter anderem radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält.

Für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot

Auch wenn es in den vergangenen Wochen angesichts der schlechten Nachrichten aus den USA (siehe Teil I und Teil II der Serie) merkwürdig still um das Thema Fracking und den dadurch auszulösenden vermeintlichen Energieboom geworden ist, halten CDU und SPD in der großen Koalition an ihren Frackingplänen fest und wollen Fracking im Vorgriff auf TTIP und CETA (siehe Teil III) in Deutschland erlauben. Sie bremsen damit die Energiewende aus und bedienen die kurzfristigen Profitinteressen der fossilen Konzernriesen und einiger unvermeidlicher unterkapitalisierter Fracking-Glücksritter, die sich auch noch einen Teil des Kuchens abschneiden wollen.

Angesichts der unvorhersehbaren Risiken für Mensch und Umwelt ist für DIE LINKE klar: Fracking muss in Deutschland ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden. Wir fordern Gabriel und Hendricks auf, sich ein Beispiel an Frankreich zu nehmen, wo Fracking gesetzlich verboten ist, und haben einen eigenen Antrag für ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking vorgelegt.

Für eine sozial-ökologische Energiewende

Wir sind davon überzeugt, dass der durch Fracking zu gewinnende Anteil der Energieversorgung problemlos in wenigen Jahren durch einen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien ersetzt werden kann. Statt die Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf. Klimaschutz und Versorgungssicherheit sind vor allem durch konsequenten Ausbau von erneuerbaren Energien sowie Energieeinsparung zu erreichen, anstatt jetzt erneut auf den weiteren Ausbau fossiler Brennstoffe zu setzen.

DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland ohne Vorbedingungen bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 zu halbieren. Auf ihre Senkung um mindestens 90 Prozent bis Mitte des Jahrhunderts wollen wir hinwirken. Unser Ziel ist die 100-prozentige Versorgung aus erneuerbaren Energien vorrangig bei Ausschöpfung der regional nutzbaren Quellen bis zum Jahr 2050. Dies erreichen wir durch festgelegte Grenzwerte für den CO2-Ausstoß und nicht durch den marktbasierten Emissionshandel. So können in den Regionen Arbeitsplätze entstehen und die Kommunalhaushalte nachhaltig gestärkt werden.

Damit ist es jedoch nicht getan, denn die Große Koalition behindert im Interesse der Energiekonzerne eine sozial gerechte Weiterentwicklung umweltpolitischer Instrumente und eine wirksame Politik zur Einsparung von Energie und Ressourcen. Zwar wird die regenerative Energieerzeugung ausgebaut, gleichzeitig werden aber zentralistische und undemokratische Konzernstrukturen festgeschrieben und die Lasten der Energiewende einseitig auf die Schultern der Verbraucherinnen und Verbraucher abgeladen. Die Menschen zahlen für die Profite der Konzerne.

Für eine Demokratisierung der Energiewirtschaft

Unser Kampf gegen Fracking orientiert daher auch auf eine Demokratisierung der Energieproduktion und -versorgung. Wir fordern die Überführung der Energiekonzerne in öffentliches Eigentum und die demokratische Kontrolle der Unternehmen mit dem Ziel, einen ökologisch verantwortlichen Umgang mit Energie und eine sozial verantwortliche Finanzierung der Umbaumaßnahmen zu erreichen. Für uns LINKE ist die Energieversorgung Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Lokale Energieverbünde in gemeinschaftlichen Eigentumsstrukturen sind dafür zentral: kommunale Stadtwerke, genossenschaftliche Versorger und BürgerInnen-Energie-Projekte. Neben dem umfassenden Verbot von Fracking und einem Kohleausstiegsgesetz fordert DIE LINKE. im Bundestag daher auch eine Erleichterung bei der Übernahme von Energienetzen durch Stadtwerke. Eine sozial gerechte Kostenverteilung und bezahlbare Energie für Alle müssen gewährleistet werden. Jeder Privathaushalt soll ein kostenloses, an der Haushaltsgröße orientiertes Grundkontingent an Strom erhalten.

Die bisher für Atomkraft, einschließlich Kernfusion, und fossile Energiesysteme eingesetzten und für Fracking-Projekte geplanten Forschungs- und Fördermittel sind in den Ausbau erneuerbarer Energiesysteme und Speicherverfahren, die Verbesserung der Energieeffizienz sowie in Ausbau und Regelung der Netze umzuleiten.

So verbinden wir den Umbau der Energiewirtschaft mit dezentralen Energieerzeugungs- und -versorgungsstrukturen. Das führt zur Demokratisierung der Energiewirtschaft, zur Förderung der Teilhabe von Menschen und zur Reduzierung von CO2. Langfristig entsteht so eine sichere, umweltfreundliche, von Importen unabhängige und für alle bezahlbare Energieversorgung.

Hubertus Zdebel, linksfraktion.de, 17. Februar 2015

Lesen Sie auch die vorhergehenden Teile der Serie:

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