Vier Jahre Katastrophe in Fukushima: Für den Atomausstieg auf die Straße

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Fukushima mahnt: Demonstration in Düsseldorf gegen den Atomkonzern E.on. Bild klicken für mehr Informationen.

Zum vierten Mal jährt sich am 11. März die Atomkatastrophe von Fukushima, die bis heute andauert. Hunderttausende Menschen mussten vor der Radioaktivität flüchten und können auf Jahrzehnte nicht mehr in ihre Dörfer und Städte zurück. Noch immer ist der Zustand im Inneren der Reaktoren weitgehend unbekannt und noch immer dringt Radioaktivität in die Umgebung und in das Wasser. In Erinnerung und als Mahnung, dass die unverantwortliche Atomenergienutzung möglichst sofort beendet werden muss, demonstrieren rund um diesen Jahrestag AtomkraftgegnerInnen an vielen Orten. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. wird am 14. März an der Demonstration in Düsseldorf teilnehmen.

Hubertus Zdebel: „Das Verhalten der Atomkonzerne ist so unverantwortlich, wie die Atomenergienutzung. Jahrzehntelang haben sie große Gewinne eingefahren, jetzt wollen sie sich bei den Kosten für die Atommülllagerung aus dem Staub machen und die Zeche sollen die Bürgerinnen und Bürger zahlen. Das darf nicht passieren. Im Angesicht der Opfer von Fukushima müssen die Konzerne endlich eingestehen, dass die Atomenergie unverantwortlich ist, die Klagen zurückziehen.“

Die Demonstration am 14. März in Düsseldorf wird nicht nur eine Mahnung an Fukushima sein, sondern richtet sich auch an die bundesdeutschen Atomkonzerne. Mit milliardenschweren Schadensersatzklagen wollen E.on, RWE, Vattenfall und EnBW den Atomausstieg vergolden lassen. Außerdem wollen sie sich nicht länger an den enormen Kosten für die langfristige Lagerung des Atommülls beteiligen. Mit so genannten Bad-Bank-Plänen hat z.B. E.on die Atomenergie in eine eigene Gesellschaft ausgelagert. Der Bundesregierung haben die Konzerne die Gründung einer staatlichen Stiftung vorgeschlagen. Nach einer Einmalzahlung von 36 Mrd. Euro wollen sie danach mit den weiter wachsenden Kosten der Atommülllagerung nichts mehr zu tun haben. Dabei gehen Schätzung schon heute davon aus, dass der Rückbau und die Atommülllagerung mindestens 48 Mrd. Euro kosten werden.

 

Hochradioaktiv: Stilllegung und Rückbau des Atomkraftwerks Isar 1/Ohu und die Brennelemente

Was passiert mit den hochradioaktiven Brennelementen im AKW Isar 1 bei Ohu/Landshut, wenn demnächst der Rückbau beginnt? Danach fragen die Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomaustieg der Fraktion Die Linke. und die bayerische Abgeordnete Eva Bulling-Schröter jetzt die Bundesregierung. Die Fragen sind hier (PDF), die Antworten werden demnächst folgen.

Nach der Katastrophe von Fukushima ist das Atomkraftwerk (AKW) Isar 1/Ohu vom Typ Siedewasserreaktor per Atomgesetz abgeschaltet worden. Inzwischen ist der Rückbau des Atomkraftwerks geplant. Entsprechende Anträge hat der Betreiber bei der zuständigen Atomaufsicht in Bayern eingereicht. Noch immer befinden sich aber viele der hochradioaktiven Brennelemente aus dem Betrieb des Siedewasserreaktors entweder im Reaktorbehälter oder im Nasslager. Eine aus sicherheitstechnischen Gründen sinnvolle Auslagerung der Brennelemente konnte offenbar bislang nicht erfolgen, weil die dazu erforderlichen Castorbehälter für diesen Reaktortyp entweder noch immer nicht genehmigt sind oder in der erforderlichen Stückzahl nicht zur Verfügung stehen.

Die bayerischen Behörden gehen angeblich davon aus, dass die Auslagerung aus dem AKW dennoch bis zum Jahr 2016 bzw. 2017 erfolgen soll. Solange hochradioaktive Kernbrennstoffe in der Anlage sind, müssen eine Vielzahl von Schutzeinrichtungen betrieben werden, die Kritikalitätsunfälle verhindern und die Kühlung gewährleisten. Baumaßnahmen stellen damit grundsätzlich erhöhte Risiken dar, solange hochradioaktive Brennstoffe in der Anlage sind. Der Rückbau sollte daher möglichst erst stattfinden, wenn die Anlage vollständig frei von hochradioaktiven Brennstoffen ist.

  • Am 21. März findet in Göttingen die sechste Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen statt. Es wird u.a. einen Vortrag von Dr. Ulrich Wollenteit (Anwalt, Brunsbüttel-Urteil) im Plenum und eine vertiefende Fachdiskussion mit ihm und Prof. Dr. Hagen Scherb in den Arbeitsgruppen geben. Mehr Infos hier.

Allerdings steht seit dem Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig auch in Frage, ob die Sicherheit gegen Terror-Anschläge im Castor-Zwischenlager ausreichend ist. Das Gericht hatte zahlreiche Defizite und sogar Fehler bei den Sicherheitsnachweisen in Brunsbüttel festgestellt. Gegenüber dem Castor-Lager in Brunsbüttel ist das etwa zur gleichen Zeit genehmigte Lager in Ohu baulich weniger stabil errrichtet worden. Wie der BUND ist auch Hubertus Zdebel der Auffassung, dass es nach dem Urteil von Brunsbüttel für das Castor-Lager in Ohu einer neuen Genehmigung bedarf und dass bist dahin keine weiteren Castor-Behälter eingelagert werden dürfen.

Atomforschungsreaktor Berlin: Mangelnder Katastrophenschutz und teure Experimente – Zdebel fragt nach

Vor wenigen Tagen wurde der Atomforschungsreaktor am Berliner Wannsee wieder in Betrieb genommen, nach dem er wegen Rissen seit November 2013 abgeschaltet und repariert werden musste. Im Jahr 2019 soll der Forschungsreaktor endgültig abgeschaltet werden. Bürger-Initiativen fordern die sofortige Stilllegung der Anlage, von der große radiologische Gefahren für die Berliner Bevölkerung ausgehen. Zu den Unfall-Risiken und den Folgen für den Katastrophenschutz in der Bundeshauptstadt hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel eine Kleine Anfrage auf den Weg gebracht. Nach Fukushima laufen zwar Anpassungen beim Katastrophenschutz für Atomkraftwerke. Pläne, dies bei den Forschungsreaktoren ebenfalls in Angriff zu nehmen, fehlen aber bislang.

Insgesamt ist der Katstrophenschutz rund um Atomanlagen eher als Katastrophe zu bezeichnen: Laut taz vom 24. Oktober 2014 „traten bei einer geheimen Übung der Krisenstäbe von Bund und Ländern eklatante Mängel zutage.“ Dort heißt es weiter: „Nach einer simulierten Atom-Katastrophe im AKW Emsland wurde die Bevölkerung erst zu einem Zeitpunkt gewarnt, zu dem die radioaktive Wolke bereits Millionen Menschen erreicht hätte.“ ()

Außerdem fragt der Sprecher für Atomausstieg der Bundestags-Fraktion DIE LINKE die Bundesregierung in einer weiteren Kleinen Anfragen zum Einsatz eines Hochfeldmagneten, der jetzt für teures Geld und mit zahlreichen Verzögerungen für Experimente in dem zum Helmholtz-Zentrums Berlin gehörenden Forschungszentrum in Betrieb genommen werden soll. Die Fragen zum Hochfeldmagneten sind hier als PDF, der ENTWURF der Kleinen Anfrage zum Katastrophenschutz und dem Forschungsreakor sind hier.

Absichtlich schlampige Anordnungen bei Atom-Moratorium? Bundesregierung antwortet auf Zdebels Fragen

Haben politisch verantwortliche Vertreter der Bundesregierung und der hessischen Landesregierung möglicherweise durch absichtliche Unterlassungen den Schadensersatzklagen von RWE zum Atom-Moratorium nach Fukushima zum Erfolg verholfen? Diesem Verdacht ist der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, mit drei Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung nachgegangen. RWE hat den Bund und das Land Hessen wegen der fehlerhaften Stilllegung des AKW auf Schadenersatz in Höhe von 235 Millionen Euro verklagt.

„Die Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen sind nicht davon geleitet, Aufklärung zu betreiben. Zu der brisanten Frage über die Aktivitäten und Motive des damaligen Abteilungsleiters Gerald Hennenhöfer weicht die Bundesregierung aus. Allerdings räumt sie ein, dass es Widersprüche durch „unterschiedliche Vorgaben aus den Hierarchieebenen des damaligen BMU, die telefonisch oder persönlich an die AG übermittelt wurden“, gegeben habe. Diesem Hinweis wird nachzugehen sein. Ob möglicherweise mit Absicht Unterlassungen von politisch Verantwortlichen erfolgten, die die Schadensersatzklagen von RWE begünstigten, muss zunächst weiter in Hessen untersucht werden. Davon wird es abhängen, ob zu einem späteren Zeitpunkt in Berlin weitere Schritte erforderlich werden. Als Bundestagsabgeordneter werde ich mich mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln aber weiter bemühen, die Aufklärung zu unterstützen“, so Hubertus Zdebel.

Ein ungeheuerlicher Verdacht

Im Rahmen der Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsaussschusses im hessischen Landtag ist durch Recherchen des ARD-Magazins Monitor der Verdacht aufgekommen, dass die erfolgreiche Schadensersatzklage von RWE gegen das Atom-Moratorim nach Fukushima möglicherweise durch absichtlich mangelhafte Rechtsanordnungen begünstig worden sein könnte.

Ein Schriftwechsel zwischen dem damaligen RWE-Chef Grossmann und dem hessischen Ministerpräsidenten Bouffier legen diesen Verdacht nahe. Außerdem berichtete Monitor über Auseinandersetzungen im Bundesumweltministerium. Demnach habe es schwere Konflikte zwischen dem damaligen Bundesumweltminister Röttgen und seinem Atom-Abteilungsleiter Hennenhöfer einerseits und der Fachabteilung RS I 3 andererseits über das gebotene rechtliche Vorgehen gegeben.

  • Bürger haben inzwischen Strafanzeige gegen den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier gestellt, berichtet die Frankfurter Rundschau.

Die Abteilung warnte demnach über „rechtliche und finanzielle Risiken“ hinsichtlich der fehlenden konkreten Risiken und Gefahren in der Begründung der atomrechtlichen Anordnungen zur vorübergehenden Betriebseinstellungen der Atommeiler. In einem Brief von Hennenhöfer, in dem die Fachabteilung von der Teilnahme an einer Sitzung ausgeschlossen wurde, weil man „ohne Aufpasser“ diskutieren wollte, ist auch die Rede von einem „massiv gestörten Vertrauensverhältnis“ zu dieser Abteilung und von jahrelangen anderen Konflikten.

 

Die drei schriftlichen Fragen von Hubertus Zdebel und die Antworten der Bundesregierung (25.2.2015)

Ihre Schriftlichen Fragen mit den Arbeitsnummern 2/146, 2/147 und 2/148 vom 16. Februar 2015 (Eingang im Bundeskanzleramt am 18. Februar 2015) beantworte ich wie folgt:

Frage 2/146

„Warum hat der damalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen nicht auf ihm offenbar durch Schriftverkehr bekannte Hinweise vom 31. März 2011 und 4. April 2011 des Referats RS I 3 als auch z. B. des Hessischen Ministe­riums für Justiz (Vermerk vom 17. März 2011, siehe Bericht ARD-Magazin Monitor vom 5. Februar 2015) auf „rechtliche und finanzielle Risiken“ hin­ sichtlich der Begründungfür die einstweilige Betriebseinstellung und auf das Drängen, dass konkrete Gefahren und Risiken stärker einbezogen wer­den müssten, reagiert, und welche Mängel hat das Fachreferat Bundesauf­ sichtbei Atomkraftwerken (RS I 3) an der Begründung zur einstweiligen Betriebseinstellung der von RWE betriebenen AKW Biblis A und B vorge­ tragen (bitte einzeln auflisten)?“

Antwort Frage 2/146:

In der vom Magazin Monitor zitierten Vorlage der Arbeitsgruppe RS I 3 des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 4. April 2011 wird auf die in einer Vorlage vom 31. März 2011 aufgezeigten „rechtlichen und finanziellen Risiken“ hingewiesen. Die Vorlage vom 31. März 2011 vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass die Rechtsgrundlage des § 19 Absatz 3 des Atomgesetzes einen einheitlichen Gefahren- und Risikobereich erfasst, der insofern auch einstweilige Be­triebseinstellungen zwecks „Gefahrenerforschung“ erfasst. Die Vorlage weist ausdrücklich daraufhin, dass die in der Vorlage erörterte Anordnung des Sofortvollzugs durch die Länder rechtmäßig erlassen werden konnte. Darüber hinaus weist die Vorlage lediglich darauf hin, dass im Hinblick auf die in der Vorlage dargelegte Rechtsauffassung generell ein gewisses rechtliches und somit auch finanzielles Risiko verbleibt.

 

Frage 2/147

„Um welche Sachverhalte mit Blick auf das Referat RS I 3 geht es nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Schreiben des Abteilungsleiters Atomenergie, Gerald Hennenhöfer, vom 8. April 2011, in dem er mitteilte, dass er die in „beigefügter Vorlage von den Mitarbeitern des Referats RS I 3 vertretenen Positionen“ nicht teile und in dem er von einem „massiv ge­störten Vertrauensverhältnis“ bzw. von einem „auch aus den letzten Legislaturperioden bekannte(n) Versuch, die Akteure des deutschen Aufsichtssys­tems (damit auch den Vorsitzenden der Reaktorsicherheitskommission, RSK) zu delegitimieren“ spricht, die ihn offenbar dazu veranlassten, ein Vorbereitungstreffen der „Redaktionsgruppe der RSK“ … „ohne Aufpas­ser“ durchzuführen (siehe Bericht des ARD-Magazins Monitor vom 5. Februar 2015) und das Referat RS I 3 entsprechend einem Wunsch der RSK nicht daran zu beteiligen, und wie bewertet die Bundesregierung die Sorge, dass das in dem Brief genannte Problem zwischen RS I 3 und der BehördenIeitung möglicherweise negativen Einfluss auf die fachliche Qualität der Tätigkeit im BMU hinsichtlich der einstweiligen Betriebsstilllegung für einige AKW nach der Katastrophe von Fukushima gehabt haben könnte (bitte um detaillierte Darstellung der Vorgeschichte „auch aus den letzten Legislaturperioden bekannte Versuch …“und im Zusammenhang mit dem geplanten Treffen „ohne Aufpasser“)?

Antwort Frage 2/147

2011 wie heute gehört es zu den Aufgaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Arbeitsgruppe RS I 3, AG RS I 3), bundesaufsichtliche Fragestellungen zu sicherheitstechnisch relevanten Themen bei Kernkraftwerken in Deutschland gegebenenfalls auch durch ein Beratungsgremium, die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), klären zu lassen. Dabei stößt die AG RS I 3 die Beratungen der RSK durch Beratungsaufträge mit konkreten Fragestellungen an und bringt durch aktive Beteiligung an den Beratungen die bundesaufsichtlichen Fragestel­lungen und Anmerkungen direkt in die Diskussion ein. Die Ministervorlage der AG RS I 3 vom 4. April 2011 hatte das Ziel, diese Aufgaben und Ver­antwortung der AG gegenüber der Leitung des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) deutlich zu machen und eine Entscheidung zu erbitten, falls diese Verantwortung in diesem speziellen Fall nicht gewünscht wäre. Diese Klarstellung wurde aus Sicht der AG RS I 3 notwendig, weil sich unterschiedliche Vorgaben aus den Hierarchieebenen des damaligen BMU, die telefonisch oder persönlich an die AG übermittelt wurden, zunächst widersprachen.

Ohne die genaue Begründung für die Argumente des damaligen Abteilungs­leiters für Reaktorsicherheit in seinem Vermerk vom 8. April 2011 im Einzelnen zu kennen bzw. zu bewerten, hat dieser jedenfalls insbesondere auf die politische Entscheidungslage hingewiesen, wonach die Robustheitsprüfung der Kernkraftwerke durch eine in jeder Hinsicht unabhängige Exper­tenkommission erfolgen sollte.

Die Ministervorlage vom 4. April 2011 und der Vermerk vom 8. April 2011 hatten keinen unmittelbaren Bezug zu der den Ländern übermittelten For­mulierungshilfe des damaligen BMU vom 16. März 2011 für die Bescheide der Länder zur einstweiligen Betriebseinstellung der sieben ältesten deutschen Kernkraftwerke. Wie sich aus der in der Antwort auf Frage 2/146 genannten Vorlage der AG RS I 3 vom 31. März 2011 ergibt, ging auch die AG RS I 3 davon aus, dass auf der Grundlage der Formulierungshilfe gemäß § 19 Absatz 3 Atomgesetz rechtmäßige Anordnungen der Länder bzw. eventuell ergänzender Anordnungen zu deren Sofortvollzug erlassen werden konnten.

Frage 2/148

“ Welche Hinweise (Stellungnahmen, Bewertungen, Briefe) haben im Zusammenhang mit der einstweiligen Betriebseinstellung der AKW nach der Katastrophe von Fukushima dem BMU aus dem eigenen Ministerium, aus den jeweiligen Landesministerien oder anderen Bundesministerien zwischen März bis Juni 2011 vorgelegen, in denen Risiken hinsichtlich von Schadens­ersatzklagen und der zu wählenden Begründung für die einstweilige Be­triebseinstellung behandelt und vorgetragen wurden (bitte um Auflistung
der Dokumente mit Verfasser, Titel und Datum), und aus welchen Gründen wurde diesen Hinweisen, konkrete Gefahren und Risiken in die Begründung für die einstweilige Betriebseinstellung aufzunehmen, nicht gefolgt?“

 

Antwort Frage 2/148

Über die in der Antwort auf Frage 2/146 genannten Aspekte hinaus lagen im März 2011 im damaligen BMU Hinweise im Zusammenhang mit der Frage von eventuellen Schadensersatzansprüchen bezüglich der Anordnungen zur einstweiligen Einstellung des Leistungsbetriebs der in Rede stehenden Anlagen bzw. der von den Ländern dabei in eigener Sachkompetenz verwende­ten und zu verantwortenden Begründung nicht vor.

Eine in der Besprechung auf Ministerebene am 15. März 2011 vorliegende, von der AG RS I 3 erstellte, Liste mit zu prüfenden sicherheitstechnischen Fragestellungen und möglichen neuen Auslegungsanforderungen für Kern­kraftwerke betraf die Frage, wie und in welchem Umfang die seitens der Reaktor-Sicherheitskommission innerhalb von drei Monaten vorzunehmende Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden sollte, nicht jedoch Gefah ren und Risiken, die über die in der Handreichung enthaltene allgemeine Begründung für die einstweilige Einstellung des Leistungsbetriebs hinaus – zur weiteren Begründung der einstweiligen Einstellung des Leistungsbe­triebs herangezogen werden sollten.

Die Unklarheiten über Ursachen und Abläufe der Ereignisse in Japan und die daraus resultierende Ungewissheit, ob bisher unbekannte Schadensursa­chen aufgetreten waren und in Deutschland sicher ausgeschlossen werden konnten, rechtfertigte und gab Veranlassung, von einem Gefahrenverdacht im Sinne des § 19 Absatz 3 des Atomgesetzes auszugehen und auf dieser Basis die getroffenen Anordnungen bezüglich der so genannten Altanlagen zu erlassen.

Zu den konkreten Inhalten der Akten der betroffenen Länder kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Er­mangelung der Überleitung der Sachkompetenz keine Angaben machen.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter

Ohne Regierungs-Gutachter: „Bad-Bank-Pläne“ der Atomkraftwerksbetreiber – Anhörung im Bundestag

Mit einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie reagiert der Bundestag auf Initiative der Fraktion DIE LINKE. auf die wachsenden Sorgen um die Sicherstellung der Kosten für die Atommüll-Entsorgung. Bislang vorgesehen war (siehe hier, PDF), dass dabei auch die Gutachter gehört werden, die vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragt derzeit die Rückstellungs-Praxis und die Mängel ausleuchten sollen. Doch die Gutachter Dr. Dörte Fouquet von Becker Büttner Held (Rechtsanwälte,Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Brüssel (BBH Brüssel) und Prof. Dr. Wolfgang Irrek (Hochschule Ruhr West) sind nun nicht mehr dabei und stattdessen haben die Regierungsfraktionen andere Sachverständige geladen (siehe unten).

 

Schon jetzt ist klar, dass die von den Atomkonzernen dafür gebildeten Rückstellungen nicht ausreichen werden. Obendrein wird immer fraglicher, ob die wirtschaftlich angeschlagenen Konzerne mittelfristig überhaupt noch in der Lage sind, die erforderlichen Mittel bereit zu stellen, wenn sie benötitgt werden. E.on beispielsweise hat vor kurzem mit einer Umstruktierung den Atombereich vom bisherigen Geschäft abgetrennt. „Das sind Bad-Bank-Pläne, mit denen sich die Atomkonzerne durch die Hintertür aus der Verantwortung für die Kosten der Atommülllagerung schleichen wollen“, sagt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE.“ Mit einem Antrag der Fraktion soll das verhindert werden. Von der Bundesregierung fordert der Abgeordnete ein Gesetz, in dem die Atom-Rückstellungen in einem öffentlichen Fonds überführt und damit langfristig gesichert werden.

  • Die Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, 4. März 2015 ab 11 Uhr. Dazu liegen Anträge der Linksfraktion (18/1959) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/1465) vor, diese Bad-Bank-Pläne zurückzuweisen und Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen.

Auf der Seite des Bundestags wird weiter berichtet (Dokumentation:

Linke: Geld vor Spekulation schützen

Die Linke fordert die Bundesregierung auf, für eine unabhängige gutachterliche Analyse der zu erwartenden Rückbau- und Entsorgungskosten sämtlicher Atomreaktoren zu sorgen. Ein Gesetzentwurf sollte die Überführung der Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds vorsehen. Damit solle das Geld vor Spekulation geschützt und für dauerhafte Atommüllfolgekosten gesichert werden. Dabei müsse gewährleistet sein, so die Fraktion, dass die Unternehmen auch in Zukunft in der Haftung für weitere, darüber hinaus anfallende Kosten bleiben.

Zur Begründung heißt es, die drei großen Energiekonzerne Eon, RWE und EnBW wollten die Kernkraftwerke in eine öffentlich-rechtliche Stiftung einbringen, die die Anlagen bis zum endgültigen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2022 betreiben solle. Gleichzeitig solle die Stiftung für den Milliarden teuren Abriss der Atomkraftwerke und die Lagerung der radioaktiven Abfälle verantwortlich sein.

Grüne: Fonds für Rückstellungen bilden

Auch die Grünen sprechen sich für die Einführung eines öffentlichen-rechtlichen Fonds aus, in den die von den Energieversorgungsunternehmen bereits gebildeten und künftig zu bildenden Rückstellungen für den Rückbau ihrer Atomkraftwerke und die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle eingezahlt werden sollen. Die Mittel sollen im Entsorgungsfall sofort für die gebotenen Maßnahmen eingesetzt werden können, schreibt die Fraktion.

Sie wendet sich ausdrücklich gegen den Vorschlag der Betreiber, ihre noch laufenden und abgeschalteten Atomkraftwerke nebst Atommüll und Rückstellungen komplett in eine Art staatliche „Atomkraftwerk-Bad-Bank“ oder Stiftung zu übertragen. Damit wollten sich die Konzerne auf einen Schlag von allen weiteren Verpflichtungen befreien und im Gegenzug auf Schadenersatzklagen gegen den Atomausstieg verzichten. (vom/hle/11.02.2015)

Zeit: Mittwoch, 4. März 2015, 11 bis 13 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37708, Fax: 030/227-36708, E-Mail: wirtschaftsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Claus Banschbach, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Dr. Stefan Wiesendahl, Kümmerlein Rechtsanwälte und Notare
  • Prof. Dr. Dr. Franz Jürgen Säcker, Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.V. (enreg.)
  • Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt am Main (GU)
  • Bettina Meyer, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS)
  • Thorben Becker, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
  • Hartmut Gaßner, Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll (GGSC)
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