AKW Neubau Paks II in Ungarn: „Bundesregierung wird der Nichtigkeitsklage derzeit nicht beitreten…“

Klagt die Bundesregierung fristgerecht bis zum 25. Februar in Sachen EU-Beihilfe gegen den geplanten Bau von PAK II, wie es z.B. Österreich macht? In einem gemeinsamen Brief vom 26. Januar hatten die grüne Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl und der MdB Hubertus Zdebel von der Linksfraktion die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und die Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (beide SPD) danach befragt. Die Antwort der Ministerinnen Zypries und Hendricks, über die die Frankfurter Rundschau, Deutschland hält still) heute berichtet, lautet: „Die geschäftsführende Bundesregierung wird der Nichtigkeitsklage derzeit nicht beitreten…“

Als Grund für diese Untätigkeit nennt die Ministerin Zypries in ihrem Antwortschreiben vom mit Datum vom 14. Februar, dass eine Nichtigkeitsklage nicht „hinreichend erfolgversprechend wäre“. Damit das nicht ganz so ernüchternd wirkt, heißt es in der Antwort an die Abgeordneten Kotting-Uhl und Zdebel: „Eine neue Bundesregierung wird zu prüfen haben, ob gleichwohl ein späterer Streitbeitritt erfolgen soll.“

Hubertus Zdebel kommentiert die Entscheidung der amtierenden Bundesministerinnen: „Egal ob es um marode Reaktoren in Belgien geht, um AKW-Neubauten wie Hinkley Point in Großbritannien oder eben jetzt in Ungarn bei Paks II: Mahnend heben deutsche Minister und Ministerinnen hier und da den Finger, aber bei konkreten Handlungen hält man sich dann doch lieber vornehm zurück. Das ist peinlich und bringt den Atomausstieg in Europa nicht voran. Die Bundesregierung sollte sich endlich ein Beispiel an Österreich nehmen, die in Sachen Anti-Atom immer wieder auch den Rechtsweg einschlagen, um Druck zu machen.“

  • Der Brief der beiden MdBs Kotting-Uhl und Zdebel hier als PDF.
  • Die Antwort der Ministerinnen Hendricks und Zypries hier als PDF

 

Hubertus Zdebel (DIE LINKE) ins Kuratorium des Atommüll-Fonds gewählt

Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, ist erneut in das Kuratorium der Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ gewählt worden.

  • Die Liste mit den Wahlvorschlägen ist hier online (PDF)

Aus den Fondsmitteln soll die  Finanzierung der Atommülllagerung erfolgen. Laut Entsorgungsfondsgesetz ist das Kuratorium für alle „grundsätzlichen Fragen“ bei der Sicherung der Fonds-Mittel zuständig und setzt sich aus Mitgliedern der Bundesregierung und des Bundestages zusammen.

Hubertus Zdebel: „Die Arbeit in dem Kuratorium des Atommüll-Fonds wird nicht einfach werden. Denn immerhin haben Grüne, SPD und CDU/CSU dafür gesorgt, dass die Atomkonzerne jetzt zwar einen Teil der von ihnen gebildeten Rückstellungen in Höhe von lediglich etwas über 23 Mrd. Euro in diesen Fonds einzahlen müssen. Gleichzeitig aber wurden die Atomkonzerne in unverantwortlicher Weise von einer Nachschusspflicht befreit. Sollten, wie zu erwarten, die Kosten für die Atommülllagerung weiter steigen, dann werden also die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die leeren Kassen dieses Fonds auffüllen müssen.“

Hintergrund ist das kurz vor Weihnachten 2016 beschlossene Gesetz zur „Neuordnung der kerntechnischen Entsorgung“, mit dem ein Teil der bei den Atomunternehmen über Jahrzehnte gebildeten Rückstellungen für die Atommülllagerung in einem öffentlich-rechtlichen Fonds gesichert werden. Die Einrichtung eines solchen Fonds hatte die Fraktion DIE LINKE seit Jahren gefordert. Grüne, SPD und CDU/CSU setzten aber gegen den Widerstand der Fraktion DIE LINKE durch, dass die Atomkonzerne künftig von jeglicher Verantwortung bei der Finanzierung der Atommülllagerung befreit und aus der Haftung entlassen werden.

Mit diesem Atomdeal haben Grüne, SPD und CDU/CSU die Atomkonzerne zum Schaden der Bürgerinnen und Bürger von den Kostenrisiken befreit. Die gesamte Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle geht künftig in staatliche Hand über. So sollen z.B. ab 2019 die Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle von den AKW-Betreibern an eine staatliche Gesellschaft übertragen werden.

Atommüll-Exporte: Rechtswidrig von Brunsbüttel nach Schweden transportiert

Drei Atomtransporte mit insgesamt 13 hochradioaktiven defekten Brennstäben sind vom Vattenfall AKW Brunsbüttel in den letzten Wochen unter strikter Geheimhaltung über Dänemark nach Schweden durchgeführt worden. Obwohl das Standortauswahlgesetz den Export von hochradioaktivem Atommüll zum „Zweck der Entsorgung“ verbietet, hatte das Bundesumweltministerium seine Zustimmung erteilt, weil der angebliche „Zweck die Forschung“ sein soll. Dass am Ende das brisante Zeug in Schweden endgelagert werden soll, spielt demnach keine Rolle.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg: „Wie leicht es ist, die nach langer intensiver Debatte verabschiedeten verschärften Regelungen für ein Export-Verbot von Atommüll mit Zustimmung des Bundesumweltministeriums zu umgehen, ist vor allem auch mit Blick auf die 152 Castor-Behälter in Jülich alarmierend. Der dortige staatliche Betreiber plant, diesen hochaktiven Atommüll in die USA zu exportieren.“

Insgesamt lagern in deutschen Atommeilern 1558 solcher „Sonderbrennstäbe“, die laut Bundesregierung „häufig“ defekt sind. Diese sollen – vermutlich noch bevor die auf vier Jahre terminierte vermeintliche Forschung in Schweden abgeschlossen ist – in Spezial-Umhüllungen verpackt in Castor-Behältern an den jeweiligen Standorten zwischengelagert werden. Forschungserkenntnisse aus Schweden werden dazu eigentlich nicht mehr benötigt.

Zdebel: Stadt Münster liegt Angebot der BImA für ehemaliges Hauptzollamt vor

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat der Stadt Münster Ende Januar die ehemalige „Hauptzollamt“-Immobilie“ an der Sonnenstraße auf Basis eines Verkehrswertgutachtens einer externen Sachverständigen zum Direkterwerb angeboten. Das hat die Bundesregierung auf eine Anfrage des Münsteraner Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) mitgeteilt.

Zdebel hierzu: „Sollte es nicht zu einem Verkauf an die Stadt Münster kommen, wäre die Liegenschaft in einem Bieterverfahren ‚am Markt‘ anzubieten, so die Bundesregierung. Sie macht keine Angaben über den Verkaufspreis, den die BImA von der Stadt Münster verlangt. Fakt ist aber, dass der Bund seine Grundstücke über die BImA bislang meist zum Höchstpreis verkauft – statt sie zu einem günstigen Preis den Städten zu überlassen. Erst im Sommer 2017 erklärte das Bundesfinanzministerium auf Anfrage der LINKEN Bundestagsfraktion, dass seit Ende 2015 lediglich acht Grundstücke für den Sozialwohnungsbau ‚verbilligt‘ an Kommunen verkauft wurden. Insgesamt 1,4 Milliarden Euro hat die BImA in den vergangenen vier Jahren mit Immobiliengeschäften erzielt. Mit seiner unsozialen Liegenschaftspolitik zum Höchstgebot spielt der Bund eine unrühmliche Rolle als Preistreiber bei Grundstücken und Mieten. BImA-Flächen und Immobilien werden nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten verkauft und explizit nicht mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Deshalb fordern wir LINKEN schon seit Jahren, der unsozialen Verkaufspolitik der BImA ein Ende zu bereiten und das BImA-Gesetz entsprechend zu ändern.“

Dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten – Atomwaffen abziehen – URENCO- Kollaboration mit dem US-Nuklearwaffen-Modernisierungsprogramm unterbinden

„Der Bundestag muss jetzt Farbe bekennen: Die Bundesregierung muss endlich den Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen unterschreiben, die Atomwaffen aus Büchel abziehen und dafür sorgen, dass das Uranunternehmen URENCO den Betrieb militärisch genutzter Atomkraftwerke in den USA nicht unterstützen darf“, fordert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE). Am morgigen Freitag (23.2.2018) bringt Fraktion DIE LINKE einen entsprechenden Antrag (Drucksache 19/98, PDF) in den Bundestag ein.

Zdebel weiter: „Nicht erst die laufende Modernisierung der Atomwaffen in den USA und die wachsenden weltweiten Konfliktlagen machen klar, warum Atomwaffen geächtet und abgeschafft werden müssen. Gegen die Absenkung der Schwelle für den Einsatz von Nuklearwaffen muss Deutschland jetzt ein Zeichen setzen!

Außerdem muss die Bundesregierung in den internationalen Kontrollgremien dafür sorgen, dass die Urananreicherungsanlagen der auch in Deutschland ansässigen URENCO nicht mit Uranlieferungen AKWs versorgt, die in den USA für das militärische Waffenprogramm arbeiten. Entsprechende Uranlieferverträge sind laut unseren Informationen zwischen der URENCO und dem US-AKW-Betreiber Tennessee Valley Authority (TVA) im Wert von über 500 Mio. US-Dollar und den Zeitraum ab 2020 unterschrieben.

Die USA benötigen Tritium für die Sprengkraftverstärkung ihrer Atomwaffen. Dies soll künftig in weiteren herkömmlichen „zivilen“ Atomkraftwerken zur Stromerzeugung in den USA hergestellt werden. Daran darf sich URENCO unter keinen Umständen beteiligen, weil es die Grenzen zwischen ziviler und militärischer Nutzung aufhebt und damit weltweit ein fatales Signal setzt. Die Uranfabrik der URENCO in Gronau (NRW) gehört ohnehin endlich in den Atomausstieg eingebunden.“

Weitere Informationen zu URENCO-Uranlieferungen für militärisch genutzte US-AKWs:

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