Hiroshima mahnt – Atomwaffen weltweit ächten! Die Katastrophe dauert an!

Atomenergie? Immer geht es auch im Atomwaffen. Und es geht um maximale Zerstörung von Umwelt und Menschen. Im August 1945 zündeten die USA im Zweiten Weltkrieg über Japan zwei Atomwaffen. Hiroshima und Nagasaki werden vernichtet, viele Zigtausend Menschen sterben an Druckwellen und Feuer und der Strahlung sofort – und noch Jahrzehnte später. Zu schweren Umweltschäden und Strahlenerkrankungen kommt es auch in Folge der vielen oberirdischen Atomwaffen-Tests, die vor allem die USA und die Sowjetunion durchführen. Die Folgen für Mensch und Umwelt halten bis heute an – und die nuklearen Drohungen nehmen angesichts des Kriegs in der Ukraine und im Nahen Osten immer mehr zu.

Siehe hier ein Video der IPPNW über die Folgen der Atomwaffen-Versuche von Betroffenen und Aktiven aus heutiger Perspektive.

Im Metropolis-Kino in Hamburg wurde am 4. August gemahnt und informiert. Aber auch darüber nachgedacht, wie den Opfern zu helfen ist und wie ein Atomwaffenverbot möglich wird.

Hiroshima mahnt: Atomwaffen weltweit ächten!
Sonntag, 04.08.2024, 16:00 Uhr
Metropolis Kino, Kleine Theaterstraße 10,  20354 Hamburg

Anlässlich der Jahrestage der atomaren Zerstörung von Hiroshima und Nagasaki laden das Metropolis Kino, die IPPNW-Regionalgruppe Hamburg, das Pazifik-Netzwerk und Greenpeace zu einem Filmprogramm ein, das den Überlebenden von Atomtests eine Stimme gibt. Zwei Filme, die deutlich machen, worum es geht, wenn über atomare Aufrüstung und Abschreckung diskutiert wird:

Geschichten von Überlebenden der Atomtests (siehe oben!)
Video-Dokumentation der IPPNW Deutschland, Englisch mit deutschen UT, New York 2023, 20 min.
Die am Rande der zweiten Vertragsstaatenkonferenz in New York 2023 geführten Interviews mit Menschen der zweiten und dritten Generation aus den Marshallinseln, Französisch-Polynesien, den USA, Australien und Kasachstan geben den Überlebenden der weltweiten Atomwaffentests eine Stimme.

Nuclear Savage. The Islands of Secret Project 4.1
Dokumentarfilm von Adam Jonas Horowitz, englische Originalversion, USA 2012, 87 min.
Die von den USA am 1. März 1954 auf dem Bikini-Atoll gezündete Wasserstoffbombe „Bravo“ war mit 15 Megatonnen tausendfach stärker als die Hiroshima-Bombe. Auf eine Evakuierung der Bewohner*innen umliegender Inseln wurde bewusst verzichtet. Regisseur Horowitz hat aufgedeckt, dass Menschen ohne ihr Wissen zu Objekten von „Projekt 4.1“, einer Top-Secret-Studie über die Langzeitfolgen der Verstrahlung, wurden. Eine monumentale Anklage gegen die damalige US-Regierung, die die Inselbevölkerung als „Versuchskaninchen“ missbrauchte, um die Auswirkungen von Radioaktivität auf Menschen zu testen.

Zur anschließenden Diskussion sind Sie herzlich eingeladen.

Siehe auch: Atomwaffenverbotsvertrag: Hamburg Veranstaltung – Erhöhte Krebsraten durch Atomwaffentests

Atomrecht – reloaded: Neuauflage des Atomrechtskommentars von Frenz

Ein Beitrag von Karl Amannsberger: Mit dem Erscheinen der beiden Kommentare zum Atomrecht von Frenz sowie Hennenhöfer/Mann/Pelzer/Sellner (HMPS „Atomgesetz mit Pariser Haftungsübereinkommen“), schien verbunden mit dem Ende der Atomstromerzeugung in Deutschland auch die Auseinandersetzung mit dem Atomgesetz (AtG) – zumindest in dicken Wälzern – beendet. Nun aber legte Frenz kürzlich mit einer 2. Auflage seines – man kann inzwischen schon sagen – Standardwerkes nach. (Foto: Karl Amannsberger. RA Wolltenteit, Peter Rottner (BN Bayern) und der Atomrechts-Kommentar)

In der Neuauflage des NomosKommentars „Atomrecht“ werden die 17. bis 19. AtG-Novelle berücksichtigt. Sie ist damit beim tatsächlichen und verfassungskonformen Ende der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung angekommen, nachdem in der 19. AtG-Novelle unerwartet die Laufzeiten der letzten drei Atomkraftwerke Emsland, Neckarwestheim 2 und Isar/Ohu 2 noch einmal um 3 ½ Monate bis zum 15. April 2023 verlängert wurden. Ungeachtet dieses tatsächlichen Endes führen CDU/CSU, FDP und AfD einen Kulturkampf um die Atomenergie, der keinerlei materielle Grundlage hat und lediglich ideologisch motiviert ist. Schon allein aus technischen Gründen ist eine Wiederinbetriebnahme der drei AKWs unmöglich.

Auch die 18. AtG-Novelle wird ausführlich kommentiert, ist aber angesichts ihres Inhalts (Entschädigungsregelungen für die Stromversorgungsunternehmen) weitgehend Geschichte.

Ganz anders die 17. AtG-Novelle. Von der Öffentlichkeit zu wenig beachtet, ist im neu eingefügten § 44 AtG der sog. Funktionsvorbehalt der Exekutive geregelt. Im Alltagsdeutsch heißt das: Die Genehmigungsbehörde legt allein Umfang und Ergebnis der behördlichen Prüfung z.B. des Schutzes gegen Terrormaßnahmen (SEWD -Sonstige Einwirkungen Dritter) fest. Das Ergebnis ist nur noch sehr eingeschränkt gerichtlicher Überprüfung zugänglich. Hintergrund dieser Novelle war das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig zum Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente Brunsbüttel 2013. Das Gericht sah hier ein Ermittlungs- und Bewertungsdefizit des damals genehmigenden Bundesamtes für Strahlenschutz BfS (heute: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE), weil dieses wegen der Geheimhaltungsbedürftigkeit entsprechende Nachweise nicht vorlegte. Das OVG hob deshalb die § 6-Genehmigung auf.

Eine mögliche Lösung – die Einführung des sog. In-Camera-Verfahrens, bei dem ein Fachsenat des Gerichts die geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen auch materiell prüfen könnte, wurde später nicht eingeführt, obwohl dies seinerzeit zwischen den Koalitionsparteien vereinbart worden war. Die damit verbundene massive Aushöhlung des Rechtsschutzbedürfnisses der Bürgerinnen und Bürger war in Fachkreisen seinerzeit sehr umstritten – und bleibt es bis heute.

Dies sieht auch der Bearbeiter des § 44 AtG „Funktionsvorbehalt“ im NomosKommentar so: „Die Regelung ist freilich verfassungsrechtlich umstritten“. Ungeachtet dessen kommt er wenige Seiten später zum Ergebnis, dass es sich um eine „verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Regelung“ handele. Dazu ist es vielleicht hilfreich zu wissen, dass der Bearbeiter Tobias Leidinger in den Genehmigungsverfahren zu den Zwischenlagern an den Kernkraftwerken des Stromversorgers RWE für eben diesen tätig war.

Diese Frage bleibt für rechtliche Auseinandersetzungen etwa um den Neubau des Zwischenlagers Lubmin aktuell, aber vor allem auch für die durch die Verzögerungen bei der Endlagersuche notwendig gewordene Langzeitzwischenlagerung (zuerst laufen die Genehmigungen für das ZWL Gorleben 1934 und Ahaus 1936 aus).

Eine andere Thematik im Zusammenhang mit dem § 7 AtG bleibt ebenfalls aktuell. Zwar gibt es in Deutschland keine Neugenehmigungen für Atomkraftwerke mehr, aber durchaus noch kerntechnische Anlagen. Das nächste Genehmigungsverfahren, bei dem das Versagungsermessen eine Rolle spielen wird, ist das zur Erweiterung der Brennelementfabrik der Framatome-Tochter ANF GmbH, die zusammen mit der russischen Rosatom in Lingen Brennelemente für Reaktoren sowjetischer bzw. russischer Bauart fertigen will.

Auch beim jüngsten Atomprozess zur Stilllegung des Forschungsreaktors FRM II in Garching bei München im Juni 2024 lag die 2. Auflage des „Frenz“ demonstrativ auf dem Tisch des Klägeranwalts Ulrich Wollenteit (siehe Foto oben), der auch zu den Bearbeitern des Kommentars zählt. Freilich sind Forschungsreaktoren vom sog. Atomausstieg ausgenommen, weil sie zwar auch Neutronen, aber keinen Strom erzeugen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) München ging es um so diffizile juristische Fachfragen wie den Unterschied zwischen einer Inhaltsbestimmung und einer Auflage in der Genehmigung – nur etwas für Freund:innen rechtlicher Leckerbissen.

Foto: Karl Amannsberger

Atom-Deal USA mit Saudi-Arabien auf dem Weg: Atomkraftwerke und eine Atomwaffen-Brennstoff-Fabrik

Schon seit längerem verhandeln die USA und Saudi-Arabien über einen Atomdeal, bei dem es nicht nur um möglicherweise bis zu 16 neue Atomkraftwerke geht. Saudi-Arabien drängt offenbar auch, dass eine Urananreicherungsanlage im eigenen Land gebaut werden soll. Immer mehr Informationen deuten darauf hin, dass ein Deal bevorsteht, der massive Folgen hinsichtlich einer nuklearen Aufrüstung inklusive der Möglichkeit zur Herstellung von Atomwaffen beinhalten könnte. Die USA sind seit Jahren dabei, eine neue Urananreicherungstechnik im eigenen Land zu etablieren. Nun berichtet die us-amerikanische „FDD“ (siehe unten) in einem FAQ mit Bezug auf weitere Medien: Die USA könnten im Rahmen des angestrebten Atomdeals eine solche Uranfabrik auf einer Militärbasis in Saudi-Arabien errichten. Eine Horrorvorstellung. Sollten die USA Saudi-Arabien in irgendeiner Weise Urananreicherungstechnologie verfügbar machen, wäre der Atomwaffensperrvertrag durchlöchert und Tür und Tor für eine weltweite nukleare Aufrüstung geöffnet. Und das angesichts der Kriegslagen im Nahen Osten und in der Ukraine.

Seit Trump verfolgt auch die Regierung Biden diesen Monster-Atom-Deal mit Saudi-Arabien, der seit vielen Jahren in Hinterzimmern und streng geheim vorbereitet wird. Noch einmal soll sich für die USA nicht wiederholen, was die Regierung Obama seinerzeit „versemmelt“ hatte. Jahrelang hatten die USA mit den Vereinigen Arabischen Emiraten (VAE) über den Bau von Atomreaktoren verhandelt und als Bedingung verlangt, dass die VAE weder Urananreicherung noch Plutonium-Anlagen aufbauen und betreiben sollten. Dazu wurden schließlich entsprechende Verträge gemacht. Unter keinen Umständen sollte es den VAE ermöglicht werden, neben dem Betrieb von Atomkraftwerken auch die Techniken zu bekommen, um unmittelbar Atomwaffen herzustellen. Gold-Standard der Nicht-Verbreitung von Atomwaffen im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags nennt sich das in Diplomaten-Kreisen.

Als „Strafe“ entschieden sich die VAE damals dann aber, nicht die USA, sondern Südkorea mit dem Bau der vier Atommeiler für das AKW Barakah zu beauftragen, die inzwischen alle in Betrieb sind. Ein Milliarden-Desaster für die USA. Das soll sich beim angestrebten Atomprogramm für Saudi-Arabien nicht wiederholen. Schon Trump hatte hier erste wichtige Schritte auf den Weg gebracht. Aber Saudi-Arabien ist kein einfacher „Partner“ in diesem Geschäftsfeld: Das Land hatte mehrfach mit Blick auf die nukleare Aufrüstung mit Urananreicherung und Plutoniumreaktor im Iran erklärt: Wenn der Iran die Atomwaffe hat, wird auch Saudi-Arabien eine bauen. Klar ist: Das könnte Saudi-Arabien notfalls auch mit Unterstützung von Pakistan erledigen. (Pakistan hat damals über Spionage bei URENCO das Know-how über die Urananreicherung gestohlen und damit wichtige Grundlagen, für den Bau von Atomwaffen erhalten.)

Es geht um Geschäfte, die vermutlich weit über die 80 Mrd. Euro liegen dürften, die immer mal wieder für das Atomprogramm in Saudi-Arabien genannt wurden. Die USA sind derzeit dabei, die Urananreicherung im eigenen Land neu aufzubauen. Einen Atomforschungsreaktor hat das Saudi-Arabien inzwischen mit Unterstützung von Argentinien im Bau. Dieser Reaktor könnte das Plutonium erzeugte, was als zweiter Weg zu Atomwaffen dienen könnte. Die Foundation of Defence of Democracy (FDD) berichtet nun, dass die USA möglicherweise auf einer Militärbasis in Saudi-Arabien eine solche Urananreicherungsanlage bauen könnte.

Laut FDD habe Bloomberg am 14. Juni berichtet, dass „Beamte des Nationalen Sicherheitsrates Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses des Senats über die Konturen eines Abkommens über die nukleare Zusammenarbeit zwischen den USA und Saudis informiert haben.“ Offiziell liegen kaum Informationen vor, heißt es, aber über es gibt vereinzelte Hinweise: „Eine Version des Abkommens würde es Riad Berichten zufolge ermöglichen, eine von den USA betriebene Urananreicherungsanlage auf saudischem Territorium zu erhalten. Frühere Presseberichte stellten fest, dass die Vereinigten Staaten die Kontrolle über die Technologie und die Anlage behalten würden, und Saudi-Arabien hat den Bau der Anlage entweder auf langfristigen US-vermieteten Flächen oder auf einer von mehreren US-Militärbasen beantragt.“

Neben der Plutonium-Erzeugung und Wiederaufarbeitung ist die Kontrolle über die Urananreicherung der entscheidende Schlüssel für die Herstellung von Atomwaffen-Kernbrennstoff. Aus diesem Grund ist die Urananreicherung im Iran eine globale Bedrohung. “Die Urananreicherung ist ein klassischer Weg, um nuklearen Brennstoff herzustellen. Diese aufwendige Technologie ist aber auch der Schlüssel zu Atomwaffen”, schrieb 2007 der damalige Außenminister und heutige Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) in einem Gastkommentar im Handelsblatt (2.Mai 2007). Steinmeier meinte den Iran. In der Bundesrepublik wird eine Urananreicherungsanlage von der URENCO in Gronau betrieben. Die Anlage ist vom Atomausstieg ausgenommen.

DW berichtet im Mai 2024 – wie auch FDD – von einem angestrebten „Verteidigungsbündnis“ und schreibt über den brisanten Hintergrund des Atom-Deals: „Die Schwierigkeiten gründeten auf dem Umstand, dass Saudi-Arabien Uran auf eigenen Terrain anreichern wolle, sagt Kelsey Davenport, Direktor für Nichtverbreitungspolitik bei der Arms Control Association in Washington. Das Problem: Die Technologie zur Urananreicherung dient nicht nur der Herstellung von Brennstoff für zivile Kernreaktoren. Mit ihr lässt sich auch kernwaffenfähiges Uran herstellen.“ Weiter heißt es dort: „Saudi-Arabien ist in dieser Frage unnachgiebig“, sagt Davenport im DW-Interview. „Riad wird eher aus einem nuklearen Kooperationsabkommen mit Washington aussteigen, als dass es auf die Anreicherung verzichtet.“ Israel ist demnach bislang nicht davon angetan, dass Saudi-Arabien über die USA solche Fähigkeiten erhält.

  • ChatGPT3.5 teilt auf Befragen mit: „Saudi-Arabien verfügt über einen Atomforschungsreaktor. Der King Abdulaziz City for Science and Technology (KACST) betreibt den ersten Forschungsreaktor des Landes. Dieser Reaktor, ein kleiner, niedriger Leistungsreaktor, wird für Forschungszwecke, Bildungsprogramme und die Entwicklung nuklearer Technologien genutzt.“ Und ergänzt: „Saudi-Arabien hat Pläne zur Entwicklung eines umfassenderen zivilen Nuklearprogramms angekündigt, um seinen Energiebedarf zu diversifizieren und weniger abhängig von fossilen Brennstoffen zu werden. Dies umfasst auch den Bau von kommerziellen Kernkraftwerken in der Zukunft.“ Dieser Reaktor soll eine Leistung von 30 KW haben und den LEU-Brennstoff ebenfalls aus Argentinien beziehen.
  • Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der Linksfraktion, hatte 2019 die Atom-Deals in den Emiraten und mit Saudi-Arabien 2019 zum Anlass genommen, die Bundesregierung zu befragen. Sie dazu: „Nachgefragt: US-Atomtechnik für Saudi-Arabien und Uran mit deutscher Beteiligung für die Vereinigten Arabischen Emirate“ und „URENCO-Uran und Atomgeschäfte im Nahen Osten

FDD bringt auf den Punkt, was droht, wenn die USA einen Urananreicherungs-Deal mit Saudi-Arabien eingehen: „Für die internationale Gemeinschaft würde ein Urananreicherungsabkommen implizit bedeuten, dass Washington einem aufkeimenden saudischen Atomwaffenprogramm zugestimmt hat. Die Unterbringung einer Anreicherungsanlage auf einer US-Militärbasis würde außerdem die Anlage weiter militarisieren und Argumente untergraben, dass sie für einen zivilen Zweck ist. Selbst die Öffnung der Tür zur Anreicherung über die US-Zulassung in mehreren Jahren würde den Präzedenzfall gegen andere regionale Akteure, einschließlich der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), der Türkei und Ägypten, untergraben, der die Urananreicherung anstrebt. Sollten sie eine ungehinderte Anreicherung anstreben und erwerben, könnten mehrere Staaten in der Region an der Schwelle von Atomwaffen landen.“

umweltFAIRaendern wird weiter berichten …

 

Nukleare Sanktionen und Ukraine-Krieg: Baut Russland mit Frankreich Uranbrennstoff für Osteuropas Atommeiler im Emsland? Erörtert wird im November!

Im November, so teilt das niedersächsische Umweltministerium mit, werden Pläne zur Herstellung von Uranbrennstoff mit Unterstützung des russischen Atomkonzerns Rosatom im Rahmen der atomrechtlichen Öffentlichkeitsbeteiligung „erörtert“. Über 10.000 Personen hatten schriftliche Einwendungen gegen die öffentlich bekannt gemachten Planungen des französischen Betreibers in dem Verfahren nach dem Atomgesetz vorgebracht. Allerdings brauchte es einige atomkritische Proteste, bis es zu dieser Entscheidung kam. Nun sollen im nächsten Schritt nach Atomgesetz diese Einwendungen an drei Tagen vom 19.-21. November in Lingen diskutiert werden. Auch der Militärische Abschirmdienst MAD ist an dem Thema dran und sowohl Atomaufsicht als auch der Betreiber hauen sich hoch dotierte Gutachter um die Ohren.

Uran-Brennelemente für Atomstrom aus Osteuropa mit russischer Unterstützung „Made in Niedersachsen“? Diese Frage, mitten im Krieg Russlands in der Ukraine, muss ein grüner Umweltminister in Hannover entscheiden. Es geht um eine Uranfabrik, die die Grünen eigentlich stilllegen wollen – aber davon ist derzeit keine Rede. Hinzu kommt: Die Uranfabrik im emsländischen Lingen gehört dem französischen Staatskonzern Framatome. Frankreich und Russland haben vor dem Krieg eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Daran halten beide Seiten fest. Es geht um gigantische nukleare Schuldenberge in Frankreich, es geht um Geschäfte mit den osteuropäischen Atommeilern „Made by Russia“ – es geht um das deutsch-französische Verhältnis. Ganz schön viel, was da im emsländischen Lingen demnächst verhandelt wird. 10.000 Einwendungen hat es gegen die Atomgeschäfte gegeben, nachdem der grüne Atomminister in Niedersachsen eine Öffentlichkeitsbeteiligung angeordnet hat, die als Möglichkeit im Atomgesetz vorgesehen ist.

Die Entscheidung am Ende wird eine politische sein. Das Ministerium in Hannover teilte mit:

  • Dokumentation der PM vom niedersächsischen Umweltministerium:

Meyer: „Sorge um innere und äußere Sicherheit durch russische Beteiligung ist groß“

Rund 11.000 Einwenderinnen und Einwender melden sich zur von ANF beantragten Brennelelementefertigung / Erörterungstermin für November in Lingen geplant

PI 78/2024

Der französische Brennelemente-Hersteller ANF (Framatome) hat einen Antrag gestellt, in der Brennelementefabrik Lingen hexagonale Brennelemente für Atomkraftwerke russischer Bauart (VVER-Druckwasserreaktoren) fertigen zu dürfen. Dies soll im Rahmen eines in Lyon/Frankreich abgeschlossenen Joint-Venture zwischen Framatome und dem russischen Staatskonzern Rosatom/TVEL erfolgen.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz plant jetzt nach aktuellem Stand einen Erörterungstermin im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens, der vom 19. bis 22. November 2024 in Lingen stattfinden soll. Dabei sollen die fristgerecht erhoben Einwendungen erörtert werden, die nach der öffentlichen Auslegung der Unterlagen erhoben wurden. Dabei haben sich von Anfang Januar bis Anfang März 2024 rund 11.000 Einwenderinnen und Einwender zu Wort gemeldet.

Dazu sagt Umweltminister Meyer: „Die enorm hohe Zahl der Einwenderinnen und Einwender spricht eine sehr deutliche Sprache: Die Sorge um äußere und innere Sicherheitsfragen wie Sabotage, Spionage und Einfluss des Aggressors Russland ist groß. Denn ich habe immer klar gesagt: Geschäfte mit dem Kriegstreiber Putin sollten generell und gerade auch im sensiblen Atomsektor nicht gemacht werden. Es ist naiv zu glauben, Putin wolle der ANF über die enge Kooperation mit Rosatom lediglich helfen, osteuropäische Staaten unabhängig von Russland zu machen. Wir stehen klar auf der Seite der Ukraine und sollten nichts tun, was Russlands Einfluss in Europas Energiesektor erhöht. Auch setzen wir uns als Land Niedersachsen gemäß Koalitionsvertrag für eine Beendigung der Lieferungen von russischem Uran für die Brennelementefertigung ein.“

Das geplante Joint-Venture von Framatome mit der russischen Atomagentur Rosatom in Deutschland wurde nach dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine nicht genehmigt, den geplanten Einstieg der Russen hatten viele Experten kritisch gesehen. Nach einem Gutachten im Auftrag des Bundesumweltministeriums werden damit auch zahlreiche Fragen der inneren und äußeren Sicherheit zum Gegenstand des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens:

https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/gutachten_brennelemente_lingen_bf.pdf

 

ASSE Atommüll räumen. „Konditionierung“/Konversion und Zwischenlager am Schacht – und nicht anderswo!

Gerade war die Bundesumweltministerin noch mal vor Ort. Das Atommülllager für leicht- und mittel-radioaktive Strahlenabfälle in der ASSE, bei Wolfenbüttel, um die Ecke von Braunschweig, droht abzusaufen. Dumme Sache mit Atommüll und Salzstock. In den 1960er Jahren waren Atompolitik in Staat und Unternehmen der Meinung: Ein guter Ort, um auf Kosten der Bürger:innen Atommüll aus den ersten bundesdeutschen Atomenergie-Projekten auf Staatskosten zu verbuddeln. Daher nannte man das Atomforschungs-Endlagerung, staatlich! Die Kosten für die Entscheidung zu diesem Projekt stehen noch heute im Bundeshaushalt, Forschungsministerium und Kosten für die Stilllegung staatlicher Atomforschungsprojekte. Fragen sie die FPD! Klar ist. Entweder säuft der Atommüll dort unten ab und wird die Radioaktivität irgendwann mehr oder weniger kontrolliert ins Grundwasser und dann oberirdisch zu Tage treten. Oder der Atommüll wird besser schneller aus dem Salzstock herausgeholt und unter kontrollierten Bedingungen und in dieser Generation weiter bearbeitet und zwischengelagert. Aber unter Beachtung derjenigen Personen, die das heute untertage umsetzen müssen. Und mit maximalem Schutz für diejenigen, die in der Nähe der Asse wohnen. Was nicht geht: Es anderen vor die Tür zu stellen.

Die Anti-Atom-Bewegung hatte als Reaktion auf den Atom-Wahnsinn der Politik und wirtschaftlicher Interessen die Maxime „Nichts rein – nichts raus“ postuliert, um den Umgang mit atomaren Abfällen aller Art am jeweiligen Standort zu behandeln. Es ist nicht in Ordnung, wenn ein „Opfer-Standort“ einen anderen Standort „zum Opfer“ macht. Bis klar ist, wie ein verantwortbares Konzept der dauerhaften, möglichst sicheren Lagerung dieser Abfälle aussieht.

  • Um auch dieses „Missverständnis“ auszuräumen (hier fehlen keine Fakten, keine Hinweise und nichts. Einfach mal lesen, was zum Thema Atommülllagerung und ASSE auf umweltFAIRaendern zu lesen ist und „eine im Kopf“: Politik ist eine Sozialwissenschaft! Sozial? Wissenschaft? Der Transport radioaktiver Stoffe erfordert, dass Behälter aus einem Lager „bewegt und verladen und transportiert und verladen und bewegt werden“ müssen. Und die Transporte stehen hier und dort herum, werden überholt oder nicht bemerkt. Da kann immer etwas passieren. Und deswegen soll man Atommüll möglichst dort belassen, wo er ist. Es sei denn: Es ist der Ort, in dem ein gesellschaftlich akzeptierter !! und wissenschaftlich nach bestem Stand von Wissenschaft und Technik ermittelter Standort für eine unterirdische, tiefengeologische Lagerung gefunden ist. Dort soll er dann hin. Aber Atommüll sollte nicht mit S- oder U-Bahn oder ICE von Haltestelle zu Haltestelle … . Hallo Staat und Parteien: Faule Eier stinken schnell und schaden der Demokratie! Nur mit Atomausstieg geht Atommülllagerung.

Am Standort ASSE fordern aber lokale Anti-Atom-Gruppen bzw. genauer: Personen, dass der Atommüll aus dem Versuchs-Forschungsendlager im Salzstock ASSE anderen, ferneren Standorten vor die Tür gestellt wird. Auch wenn vielen klar ist, dass die „faule“ Lösung nur vor Ort liegen kann. Aber alle anderen wären noch fauler und würden in jedem Fall andere belasten. Was du nicht willst … Z.B. in Würgassen, wie manche (Bürgermeister und andere Aktive) an der ASSE meinen. Ein grüner Umweltminister in Hannover will sogar prüfen, ob der ASSE-Müll im Falle einer gelingenden „Hochholung“ an Standorte mit entsprechenden Atommülllagern verbracht werden könnte, (z.B. nach Bayern) nachdem er, der radioaktive Müll, wo genau, konditioniert worden ist? Unsinn. Und gefährlich.

Die dauerhafte sogenannte Endlagerung der leicht- und mittel-radioaktiven Abfälle ist ungelöst und ASSE hat das demonstriert. Die ASSE ist eine Demonstration, wie politischer Wille und wirtschaftliches Interesse physikalische und andere Risiken und gesellschaftliche Unverantwortlichkeiten überlagert haben. Wichtig: So einen Unsinn nicht noch mal wiederholen!

Auch für die hoch-radioaktiven Abfälle gibt es nur mangelhafte Zwischenlagerungen und die angestrebte Endlagerung ist für Jahrzehnte nur ZWISCHEN oberirdisch und ungeklärt. Manchmal sind betroffene Bürger:innen und Atomkritik und ein gesellschaftlicher und gemeinwohlorientierter Umgang mit dem Irrsinn vergangener Jahrzehnte nicht kompatibel. Da muss gründlich hingeschaut werden.

An der ASSE wird lokal zu viel Persönliches zulasten von Gemeinwohl und Solidarität gegen andere vorgetragen. Meine Meinung. Aber natürlich darf jedeR sagen, dass Atommüll nicht oberirdisch Nachbar sein sollte. Aber anderen das aufzuladen ist auch nicht ok! Medien lieben das, Aufregung ist Auflage. Das mögen auch die Algorithmen. Der Sache nützt das nichts. Es frustriert andere, die im Rahmen einer sinnvollen demokratischen Beteiligung suchen, einen verantwortbaren Umgang mit den radioaktiven Abfällen, die wir nicht wollten und die Folge einer Nachkriegsgeneration sind, die den Faschismus, den Zweiten Weltkrieg und Auschwitz als industrielle Vernichtung zu verantworten hatte und danach unter neuen Bedingungen viele Dummheiten begangen. Mit sehr sehr weitreichenden Folgen für nachfolgende Generationen.

So oder so: Um schnellstmöglich den Atommüll aus der ASSE zu bergen, was eine richtige Entscheidung des Bundestages, über viele Parteigrenzen hinweg, ist, wenn die Sicherheitsanforderungen beim Strahlenschutz für die Beschäftigten der Unternehmen und die Anwohnenden beachtet und möglichst verbessert werden, ist eine Konditionierung der geborgenen Abfälle aus der ASSE und deren Zwischenlagerung nur vor Ort sachgerecht. Alle Atomtransporte an andere Standorte hätten eine zusätzliche radioaktive Belastung für die Beschäftigten zur Folge, die vermeidbar wären. Vor Ort muss in jedem Fall der geborgene Müll oberirdisch konditioniert werden. Ihn dann nochmal quer durchs Land anzufassen, umzuladen, aufzuladen, einzuladen und unbefristet zwischenzulagern, bis es ein verantwortbares Endlager nach wissenschaftlichen und gemeinwohlorientierten solidarischen Interessen gibt, ist einfach nur liberal. UPDATE # Wichtig noch: Die Forderungen der nachfolgenden Generationen und wie die im Verfahren heute wirkmächtig werden.

×