Erhöhte Atomrisiken – Bundesregierung intensiviert Schutz gegen radioaktive Gefahren

Die Bundesregierung will angesichts wachsender Risiken den nuklearen Notfallschutz verbessern. Ein entsprechender Entwurf aus dem BMU ist jetzt vom Kabinet verabschiedet worden. Damit sollen Notfallpläne bei nuklearen Unfällen im Zusammenhang mit Atomtransporten und Atomanalagen ausgebaut werden. Seit Jahren verschärfen die Behörden – meist unter strenger Geheimhaltung – den Schutz von Nuklearanlagen gegen Terrorangriffe und inzwischen auch wegen wachsender Risiken im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Schon seit den Anschlägen von 911 laufen Nachrüstungsmaßnahmen an bundesdeutschen Atomanlagen, die bis heute nicht abgeschlossen sind. Jetzt werden außerdem für den Fall von radioaktiven Freisetzungen Notfallpläne erweitert. Das  BMU spricht ausdrücklich auch von radiologischen Risiken im Zusammenhang mit grenznahen Atomkraftwerken sowie der „anhaltend problematische(n) Situation in dem von Russland besetzten ukrainischen AKW Saporischschja“.

Zuständig beim BMU ist das „Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund)“, das mit entsprechenden Landesbehörden zusammenarbeitet.

Auch im Rahmen der neuen Nationalen Sicherheitsstrategie, die im Zuge des Ukraine-Krieges vor wenigen Monaten von der Bundesregierung vorgelegt wurde, wird angesichts der globalen Entwicklungen dem Schutz gegen nukleare Katastrophen größeres Augenmerk zuteil. Über die Planungen bzw. Vorbereitungen im Rahmen einer Sicherheitsstrategie, zu der diese neuen  Notfallenpläne zu zählen sein dürften, gibt es bislang wenig kritische Aufmerksamkeit.

Dabei zeigt sich immer mehr, dass die Atomenergie mit ihrem strahlenden Erbe in einer zukunftsfähigen Gesellschaft keinen Platz haben darf, weil sie alle künftigen Generationen auf massive Schutzmaßnahmen und Kontrollen festlegt und dennoch angreifbar bleibt.

Ein Angriff – ob als Terroranschlag oder in Folge kriegerischer Auseinandersetzungen, hätte in jedem Fall massive Folgen für die regionale Bevölkerung. Die Ereignisse rund um den Krieg Russlands in der Ukraine stellen eine neue Dimension von Risken dar, weil damit Waffensysteme zum Einsatz kommen könnten, die bislang im Rahmen von Terroranschlägen kleiner Gruppen ausgeschlossen waren.

Auch die Zwischenlager mit hochradioaktiven Atommüll, die auf bundesweit 16 Standorte verteilt sind (plus München-Garching) stehen im Focus der neuen Risiken. Es wird damit gerechnet, dass ab Anfang 2024 über 150 Castor-Behälter als LKW-Transporte von Jülich nach Ahaus quer über die Straßen in NRW rollen sollen.

  • Die aktuelle PM des BMU mit weiteren Informationen zum nuklearen Notfallschutz gleich unten als Dokumentation.
  • Über die Nationale Sicherheitsstrategie und die Bedeutung von Maßnahmen auch gegen radiologische Gefahren ist hier auf der entsprechenden Seite der Bundesregierung mehr zu erfahren. Es gibt auch diese spezielle Seite über die Nationale Sicherheitsstragie. Die Strategie liegt auch als Broschüre bzw. PDF vor und ist hier online bei der Bundesegierung zu finden, bzw. direkt auch hier.

Zum Hintergrund berichtet umweltFAIRaendern zum Thema SEWD und Terroschutz regelmäßig, hier einige akteulle Texte:

Dokumentation: 16.08.2023  – BMUV – Planung für radiologische Notfälle wird verbessert

Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag des BMUV den Allgemeinen Notfallplan für radiologische Notfälle, wie Atomkraftwerk-Unfälle oder den Transport radioaktiver Stoffe, beschlossen.

Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat das Bundeskabinett heute den Allgemeinen Notfallplan des Bundes beschlossen. Er gilt für verschiedene Arten radiologischer Notfälle im In- und Ausland wie beispielsweise nach Unfällen in einem Atomkraftwerk oder beim Transport radioaktiver Stoffe. Der Notfallplan sieht dafür Planungsszenarien vor und regelt darauf aufbauend Kriterien für Schutzmaßnahmen, Verfahren zur Warnung und Information der Bevölkerung sowie Vorschriften für die behördliche Zusammenarbeit und Abstimmung im Falle eines radiologischen Notfalls. Der Notfallplan löst bestehende Planungsdokumente teilweise ab und wird dem Bundesrat als allgemeine Verwaltungsvorschrift Ende September zur Zustimmung vorgelegt.

Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund)

Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder: „Auch nach dem Atomausstieg bleibt der Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte bei radiologischen Notfällen eine wichtige Aufgabe von Bund und Ländern, denn die Risiken der Atomkraft machen nicht an der Landesgrenze halt. Das gilt in besonderem Maße für grenznahe Atomkraftwerke. Aber auch mit Blick auf die seit März 2022 anhaltend problematische Situation in dem von Russland besetzten ukrainischen AKW Saporischschja ist es gut, optimal auf AKW-Unfälle vorbereitet zu sein. Mit dem Plan erreichen wir eine deutliche Verbesserung des radiologischen Notfallschutzes in Deutschland.“

Der neue Notfallplan ist speziell auf die in den letzten Jahren zwischen Bund und Ländern neu geregelten Zuständigkeitsverteilung zugeschnitten. Eine besondere Rolle spielt dabei das beim BMUV eingerichtete Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund). Hauptaufgabe des RLZ-Bund ist es, bei schweren überregionalen Notfällen das radiologische Lagebild zu erstellen sowie die Bevölkerung zu informieren und ihr Verhaltens­empfehlungen zu geben.

Zur Ergänzung des Allgemeinen Notfallplans des Bundes erarbeitet die Bundesregierung gegenwärtig mehrere besondere Notfallpläne, die die Notfallreaktion in bestimmten, bei solchen Notfällen potenziell betroffenen Sachbereichen regeln. Dazu gehören beispielsweise der Katastrophenschutz und die medizinische Behandlung von kontaminierten Personen, die Lebensmittelsicherheit sowie das Abfallmanagement. Auch die Länder erarbeiten zusätzliche Notfallpläne, die die Bundespläne ergänzen sollen.

Ziel der sachbereichsübergreifenden Notfallplanung ist es, den Schutz vor radiologischen Gefahren im Sinne eines Allgefahrenansatzes in die verschiedenen Bereiche des Bevölkerungsschutzes zu integrieren. Bis zum Inkrafttreten dieser Notfallpläne gelten zahlreiche existierende Dokumente als vorläufige Notfallpläne des Bundes und der Länder fort.

Die Erstellung von aufeinander abgestimmten Notfallplänen des Bundes und der Länder erfolgt nach Maßgabe des Strahlenschutzgesetzes, welches eine entsprechend Vorgabe einer EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt. Der allgemeine Notfallplan des Bundes wird als allgemeine Verwaltungsvorschrift Ende September dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.

16.08.2023 | Pressemitteilung Nr. 129/23 | Nukleare Sicherheit

AKW Brokdorf nach Castor-Zwischenfall: Räumung hochradioaktiver Brennelemente vorerst gestoppt

„Kernkraftwerk Brokdorf: Verformung an Komponente zum Heben von CASTOR®-Behältern“ – so hatte es PreußenElektra als Betreiber des AKW Brokdorf maximal distanziert mitgeteilt. An dem AKW Brokdorf ist außerdem zu 20 Prozent der schwedische Atomkonzern Vattenfall beteiligt. Der Castor-Behälter war offenbar falsch in das Ladegeschirr eingehängt worden, als er zum Beladen mit hochradioaktiven Atommüll zum Einsatz kam. Die Räumung von hochradioaktiven Brennelementen aus dem Ende 2021 abgeschalteten AKW Brokdorf in das benachbarte Lager der Bundesgesellschaft für Zwischenlager (BGZ) ist vorerst unterbrochen, teilte die zuständige Atomaufsicht in Kiel auf Anfrage mit. (Foto: BGZ)

Die Ursachenklärung, wie es zu dem Störfall gekommen ist und welche Folgen dieser für den eingesetzten Castor-Behälter und seinen hochradioaktiven Inhalt hat, ist angelaufen. Die zuständige Atomaufsicht- und Genehmigungsbehörde von Schleswig-Holstein teilt auf Anfrage von umweltFAIRaenern.de mit: „Der betroffene Behälter steht an dem für die Abfertigung vorgesehenen Platz in der Reaktorhalle. Er wurde dicht verschlossen und befindet sich in einem sicheren Zustand. Die Abfertigung wurde bis zur Klärung des weiteren Vorgehens unterbrochen. Weitere Behälter wurden nicht beladen.“

Verformung am Hebewerkzeug? Der Castor ist an den vorgesehenen Tragzapfen des über 100 Tonnen schweren Behälters offenbar falsch in das Ladegeschirrr eingehängt worden. Die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein teilt auf Anfrage von umweltFAIRaendern mit: „Erkenntnisse über Schäden am Tragzapfen oder am Behälter liegen aufgrund der durchgeführten Sichtprüfungen, Oberflächenrissprüfung und Maßkontrolle bzgl. Verformung nicht vor. Von der Betreibergesellschaft wurden rechnerische Nachweise zur Unversehrtheit des Tragstutzens vorgelegt, die zur Zeit von der BAM geprüft werden.“ Die BAM ist die staatliche Bundesgesellschaft für Materialforschung.

Außerdem gibt es weitere Untersuchungen: „Die Ausschreibung zur Begutachtung des Meldepflichtigen Ereignisses läuft noch, sodass wir keine Angaben über den zugezogenen Sachverständigen machen können. Im Rahmen der Erstbewertung des Ereignisses waren die Sachverständigen TÜV NORD EnSys und ESN-SZ eingebunden. Die BAM prüft die vorgelegten Nachweise im Hinblick auf die Transport- und Lagersicherheit der Behälter sowohl im Auftrag der BGZ als auch im Hinblick auf sicherheitstechnische Aspekte im Auftrag der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde.“

Die Atombehörde in Schleswig-Holstein und, nach deren Auskunft, die (staatliche) Betreibergesellschaft des Zwischenlagers BGZ, bedienen sich gemeinsam (?) der ebenfalls staatlichen BAM, um zu prüfen, ob der betroffene Behälter Schaden genommen hat? Zwei Auftraggeber und ein Gutachter? Ist das sinnvoll? Ist das ausreichend diversifiziert?

Weiter wollte UmweltFAIRanendern wissen: „Mit welchem Zeitraum wird gerechnet, bis es zu einer Klärung kommt, ob der Behälter weiterhin im Einsatz bleiben kann oder ob ein umladen erforderlich wird und wie würde das Handling aussehen, wenn es zu einem Austausch kommen müsste? (Gibt es davor vorgesehene Ablaufpläne?)“.

Dazu teilt das Ministerium mit: „Die Entscheidung, ob der Behälter weiterhin für die Lagerung von Brennelementen genutzt und daher  im Zwischenlager angenommen werden kann, trifft die BGZ nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen. Sollte die Endlagerfähigkeit des Behälters nicht mehr gegeben sein, müsste der Castor-Behälter wieder entladen werden. Dazu müsste der Behälter zurück in das Absetzbecken transportiert werden. Auch für eine solche Handhabung müssten Nachweise erbracht werden, dass die dabei auftretenden Lasten sicher vom Behälter und den Tragzapfen abgetragen werden können und es müsste für die gesamte Handhabung ein gesonderter Ablaufplan vorgelegt werden. Über die Fortsetzung der Kampagne entscheidet die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, wenn die Entscheidung über die weitere Eignung des Castorbehälters vorliegt unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und bisher umgesetzten Abhilfemaßnahmen aus dem meldepflichtigen Ereignis.“

Zum Rückbau des abgeschalteten AKW Brokdorf werden zunächst die hochradioaktiven Brennelemente und Kernbrennstoffe aus dem Reaktor bzw. dem Nasslager des Atommeilers geborgen. Dazu werden sie in Castor-Behälter verpackt. Die Beladung erfolgt im Nasslager wegen der hohen Strahlung unter Wasser. Per Krananlage werden die Behälter in das Nasslager abgesenkt, beladen und dann herausgezogen und zunächst am Beckenrand abgestellt. Die Brennelemente erzeugen nach ihrem Reaktoreinsatz eine hohe Wärmeleistung. Daher braucht es einige Jahre, bis sie in die Castoren verpackt werden können. UmweltFAIRaendern hatte die Atomaufsicht nach dem bisherigen Plan zur Räumung des Brennstoffs gefragt: „Das KBR soll nach jetzigem Stand voraussichtlich bis Ende 2025 kernbrennstoffrei sein. In diesem Jahr sollen noch 11 weitere Castorbehälter beladen werden, 2024 und 2025 voraussichtlich jeweils 13. Vor Ort sind bereits 12 leere Behälter, die bei der BGZ gelagert werden“.

Außerdem fragte umweltFAIRAendern: “ Sind neben den abgebrannten Brennelementen noch weitere hoch- oder mittelradioaktive  Dinge wie Brennstabsegmente, einzelne Brennstäbe oder Einbauten oder vergleichbar im Nasslager, die ebenfalls in Castoren- möglicher in speziellen Kapseln – verpackt werden? Wenn ja, welche, wie viele Stäbe, Segmente oder Teile sind das und wie viele Behälter werden dafür zusätzlich benötigt.“ Dazu das Ministerium: „In Castorbehälter werden nur abgebrannte Brennelemente und einzelne Brennstäbe, so genannte Sonderbrennstäbe, verpackt. Im KBR gibt es 233 Sonderbrennstäbe, die in speziellen Köchern in Castorbehälter verpackt werden sollen. Nach der derzeitigen Planung der Betreiberin werden hierfür zusätzlich 1 bis 2 Castorbehälter benötigt.“

Bundesrepublik muss Atomwaffen verbieten – Gedenken an Hiroshima und Nagasaki

Während mit Blick auf den Krieg Russlands in der Ukraine die Risiken einer auch nuklearen Eskalation wachsen, gedenken weltweit Menschen den Opfern der von den USA vor 78 Jahren über Hiroshima und Nagasaki abgeworfenen Atombomben. Die jeweils mit dem Nobelpreis ausgezeichneten „Internationale Ärzt:innen zur Verhütung des Atomkriegs“ (IPPNW) und ICAN setzen sich – gemeinsam mit vielen Partnern in aller Welt, darunter neuerdings auch der BUND und die Naturfreunde – dafür ein, den Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen zu unterschreiben. Die Bundesrepublik verweigert diese Unterschrift bislang. Sie ist obendrein Vorbild für die weitere Zuspitzung: Im Rahmen der sogenannten „nuklearen Teilhabe“ ist die Bundesrepublik Standort für Atomwaffen, die von deutschen Bundeswehrsoldaten mit deutschen Kampfflugzeugen im Erstfall in die entsprechenden Ziele geflogen werden. Russland hatte zuletzt im Zuge des Kriegs in der Ukraine jüngst entschieden, mit Belaruss ebenfalls eine „nukleare Teilhabe“ zu betreiben und russische Atomwaffen dort zu installieren.

Zum Thema „nukleare Teilhabe“ informiert die „Internationale Campagne für das Verbot von Atomwaffen“ ICAN in diesem lohnenden Beitrag.

Weitere Hinweise:

78 Jahre Gedenken an Hiroshima und Nagasaki

IPPNW fordert die globale Ächtung von Atomwaffen und ein Ende der nuklearen Teilhabe Deutschlands

03.08.2023 Anlässlich der Jahrestage des Abwurfs der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki durch die USA am 6. und 9. August 1945 fordert die IPPNW die Bundesregierung dazu auf, dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) beizutreten, Entschädigungszahlungen an die Überlebenden von Nuklearwaffeneinsätzen zu leisten sowie den Austritt Deutschlands aus der nuklearen Teilhabe der NATO. Vom 6. bis 9. August 2023 beteiligt sich die IPPNW zudem deutschlandweit an Gedenkveranstaltungen für die Opfer von Hiroshima und Nagasaki.

„In Hiroshima und Nagasaki starben je nach Schätzung zwischen 110.000 und 210.000 Menschen als Folge der atomaren Angriffe, die meisten durch Verbrennungen“, erklärt die Co-Vorsitzende der IPPNW Deutschland, Dr. Angelika Claußen. „Die Gesamtzahl der Todesopfer ist kaum zu beziffern. Die Folgen sind bis heute zu spüren, obwohl die meisten direkt Betroffenen nicht mehr am Leben sind. Sie sind an Krebs und anderen strahlenbedingten Krankheiten gestorben. Doch die genetischen Folgen der Atombomben sind auch in der 2. und 3. Generation der Überlebenden zu finden.“

„Die Bomben, die die USA am 6. und 9. August auf Japan abwarfen, waren im Vergleich zu den Bomben in den heutigen Arsenalen sehr klein. Die heutigen Atomwaffen sind durchschnittlich fünf bis 30 Mal größer. Und es gibt davon auf der Welt mehr als 12.500 Stück“, ergänzt Xanthe Hall, Referentin für nukleare Abrüstung der IPPNW.

Nuklearwaffen wurden nicht nur in Hiroshima und Nagasaki eingesetzt. Bis heute wurden sie insgesamt 2.058 Mal detoniert, als vermeintliche „Versuche“ einer kleinen Gruppe von Staaten für Entwicklungszwecke. Obwohl die Einsätze in Hiroshima und Nagasaki die katastrophalen Folgen einer atomaren Explosion auf die Gesundheit und die Umwelt im betroffenen Gebiet gezeigt hatten, fanden nicht einmal ein Jahr später die ersten Tests der USA auf den Marshallinseln statt.

Diese Atomwaffentests wurden in Gebieten durchgeführt, die als menschenleer galten. Dies entsprach nicht der Wahrheit: in den Gebieten lebten in vielen Fällen indigene Völker: Native Americans, Aborigines, Uiguren, Polynesier*innen, Marshaller*innen u.a. Insbesondere Frankreich und Großbritannien nutzten ihre (ehemaligen) Kolonien für Tests, die Sowjetunion nutzte das Gebiet des heutigen Kasachstan. Seit langem machen die Überlebenden von Atomwaffeneinsätzen und -tests gemeinsam auf die schrecklichen Parallelen in ihren Geschichten und ihren aktuellen Lebensumständen aufmerksam.

Anlässlich der Jahrestage von Hiroshima und Nagasaki fordert die IPPNW von der Bundesregierung:

1. Deutschland muss an der nächsten Staatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag im November 2023 in New York als Beobachterin teilnehmen.

2. Deutschland muss sich für die Anerkennung von Überlebenden von Atomwaffeneinsätzen und -tests stark machen und sich zur Unterstützung der Betroffenen und zur Sanierung kontaminierter Gebiete bereit erklären.

3. Deutschland muss einen Fahrplan zum Ausstieg aus der nuklearen Teilhabe entwickeln.

Kontakt:
Frederic Jage-Bowler (Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, jagebowler[at]ippnw.de, +49 30 69807415

Weitere Informationen:
Die IPPNW beteiligt sich zwischen dem 6. und 9. August 2023 bundesweit an den Hiroshima- und Nagasaki-Gedenktagen. Eine Terminübersicht finden Sie hier: https://www.ippnw.de/aktiv-werden/termine.html

Die IPPNW wird am Internationalen Tag der Atomtests, 29. August, einen IPPNW-Report über die Folgen von Atomwaffentests weltweit veröffentlichen. Die Publikation bietet einen Überblick über die Auswirkungen der Atomwaffentests auf Gesundheit und Umwelt und enthält Übersichtsartikel von Tilman Ruff und Arjun Makhijani zu vielen Testregionen, die das jeweils vorhandene Wissen zusammenfassen.

Atomwaffen verbieten – GeDenken an Hiroshima – Hamburg

Die Gefahren einer nuklearen Katastrophe durch einen Einsatz von Atomwaffen oder in Folge von Angriffen auf nukleare Anlagen sind größer denn je. Vor allem die Internationalen Ärzt:innen zur Verhütung eines Atomkrieges (IPPNW) warnen, angesichts der Drohungen eines nuklearen Desasters. Die unfassbare Zerstörungsgewalt der Atomenergie ist 1945 mit den Atombomben-Abwürfen Anfang August über den japanischen Städten Hiroshima und Nagasaki demonstriert worden. Wäre Nazi-Deutschland nicht vorher besiegt worden: Die Bomben hätten Berlin und eine andere deutsche Stadt getroffen! Im Kino läuft gerade“Openheimer“ an. Die Opfer sind dabei weniger Thema. Viele Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Atomwaffen oberirdisch gezündet, wobei Menschen und Umwelt massiv verstrahlt wurden. Bis heute dauert das Leid der Menschen in Japan, in Kasachstan, den Marschall Insel und anderswo an. Es braucht Gedenken! Es braucht ein Atomwaffenverbot. Weltweit! Am 6. August: IPPNW und Greenpeace und das Metropolis-Kino in Hamburg – Eintritt Frei: Nie wieder Hiroshima. Stoppt die Atomenergie!

SONNTAG, 06.08.2023, 16:00 UHR IM METROPOLIS KINO,
KLEINE THEATERSTR. 10, 20354 HAMBURG
6. August: Nie wieder Hiroshima!

Am 6. August 1945 zerstörten die USA mit der Atombombe „Little Boy“ die japanische Stadt Hiroshima, drei Tage später mit einer weiteren Bombe Nagasaki. Von den 350.000 Einwohner:innen Hiroshimas starben bis Ende des Jahres 1945 etwa 140.000. Viele Überlebende („Hibakusha“) leiden bis heute unter den Spätfolgen der radioaktiven Strahlung.

Die IPPNW – Internationale Ärzt:innen zur Verhütung des Atomkrieges – wurden vor 40 Jahren von einem US-amerikanischen und einem russischen Kardiologen gegründet. Heute hat die Organisation weltweit rund 150.000 aktive Ärzt:innen. Für ihre Aufklärungsarbeit zu den Gefahren eines Atomkriegs erhielt die IPPNW 1985 den Friedensnobelpreis, 2017 die von der IPPNW initiierte Kampagne ICAN.

ICAN hat das UN-Atomwaffenverbot auf den Weg gebracht, das am 22. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Weltweit sind dem Vertrag inzwischen 68 Staaten beigetreten.
Mit einem Filmprogramm erinnnern das Metropolis Kino, Greenpeace und die IPPNW Hamburg an die Opfer der Atombombenabwürfe. Sie sind herzlich eingeladen!

Eintritt frei!

Karten erhältlich unter www.metropoliskino.de
oder an der Kinokasse.

  • Hiroshima – Gebet einer Mutter [Dt. Fassung] (Hiroshima Hahatachi no inori)
    JP 1990, Motoo Ogasawara, 30 min.
    Hiroshima,  6. August 1945, 8 Uhr 15: Der Dokumentarfilm ist ein Zeitdokument, das den ersten Atombombenabwurf auf Japan und seine direkten Folgen nüchtern aus der Sicht einer Mutter aus Hiroshima erzählt.
  • Wenn der Wind weht [Dt. Fassung] (When the Wind Blows) GB 1986, Jimmy T. Murakami, 84 min. Mit den Stimmen von Brigitte Mira und Peter Schiff, Musik: David Bowie und Roger Waters. „Ein naives englisches Rentnerehepaar  wird den Folgen eines nuklearen Krieges ausgesetzt. Ein Zeichentrickfilm, der mit schwarzem Humor auf die Uninformiertheit der Menschen und die Abwiegelungsversuche der Regierungen hinweist und vor Augen führt, dass es keine Zukunft mehr geben kann, wenn die Bombe erst einmal gefallen ist. Eine makabre Satire, die gleichwohl aufrüttelt und zum Nachdenken anregt.“ (Filmdienst)

Mit Einführung.  Anschließend Diskussion mit Ärzt*innen der IPPNW.

SONNTAG, 06.08.2023, 16:00 UHR, METROPOLIS KINO
V.i.S.d.P.: Ute Rippel-Lau, Behrkampsweg 31, 22529 Hamburg, Christoph v. Lieven c/o Greenpeace, Hongkongstr. 10, 20457 Hamburg

Kosten für die Ewigkeit: Atomenergie und der strahlende Müll – Atomares Erbe für Generationen und ein Staatsfonds mit Schwierigkeiten

Während interessierte Kreise immer noch eine wunderbar schöne Geschichte der nukleare Zukunft träumen und dabei wie im Rausch sämtliche Unfall-Risken und die ungelöste Atommüllentsorgung irgendwie vergessen, macht die Realität des nuklearen Wahnsinns deutlich: Atomenergie nimmt die Menschheit in die Geiselhaft der Gefahr einer weitreichenden radioaktiven Verseuchung der Umwelt. Und: Die Kosten für die Umgang mit dem atomaren Erbe steigen und steigen. Und nur, weil die Staaten die Verantwortung für den Atommüll übernehmen und die Unternehmen von den damit verbundenen Risiken entlasten, bleibt der Unsinn vom Gerede von billiger Atomenergie. Niemals war Atomenergie billig.

Niemals wäre sie ohne die staatlichen Beihilfen, Förderungen, Steuerbevorteilungen und Kostenübernahmen für private Konzerne machbar gewesen. In 2017 hat der Bundestag eine Neuregelung bei der Finanzierung der Atommülllagerung durchgeführt. Gegen eine geringe Gebühr von rund 24 Mrd. Euro hat der Bundestag mit CDU/CSU und SPD und den Grünen dafür gestimmt, den Unternehmen den Atommüll quasi abzukaufen. Im Gegenzug sind die Konzerne aus jeder Haftung für weiter steigende Kosten raus. Nun haften die Bürger:innen.

War der Plan bislang, ab den 2050er Jahren den hochaktiven Atommüll in einem Endlager zu verbudeln, ist nun klar, vor 2080 oder aber auch erst im nächsten Jahrhundert, bleibt das Zeug oberirdisch. Auch der Schacht Konrad für leicht- und mittelaktive Abfälle verschiebt sich schon wieder. Und bei den staatlichen Forschungsprojekten aus den 1950er und 60er Jahren läuft es ohnehin jeder bisherige Plan zum Rückbau und zur Stillegung schief. Ausgerechnet die Grünen, die zuletzt zugestimmt hatten, dass die Konzerne aus der Haftung entlassen wurden, hatten im April noch mal den ökonimischen Wahnsinn der Atomenergie, in einer Studie auflisten lasten. UmweltFAIRaendern reicht diese Studie hiermit noch mal nach.

Dokumentation: Bundestagsfraktion DIE Grünen – April 2023: Studie – Atomkraft ist ein Milliardengrab  (Die Studie ist direkt hier als PDF)

Atomkraft ist weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll. Eine aktuelle Studie belegt, dass Atomkraft ein Milliardengrab für Steuerzahler*innen und Staat ist. Erneuerbare Energien sind nicht nur kosteneffizienter, sondern auch das bessere Mittel zum Klimaschutz.

07.04.2023

  • Die Studie „Ökonomische Aspekte der Atomkraft“ offenbart, dass Atomkraft ein Milliardengrab ist.
  • Atomkraft war seit Beginn des Atomzeitalters eine der teuersten Energieformen und nie wettbewerbsfähig.
  • Ein Weiterbetrieb wäre eine erhebliche Belastung für Steuerzahler*innen. Erneuerbare Energien sind wirtschaftlich das weitaus bessere Mittel zum Klimaschutz. Sie sind wesentlich kostengünstiger und gleichzeitig risikoärmer.

Studie

Ökonomische Aspekte der Atomkraft

Atomkraftwerke sind eine ständige Bedrohung für unsere Sicherheit, produzieren Unmengen an hochradioaktivem Müll, der uns noch über eine Million Jahre belasten wird, und sind darüber hinaus deutlich klimaschädlicher als erneuerbare Energien. Die aktuelle Studie „Ökonomische Aspekte der Atomkraft“ des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und der Technischen Universität Berlin belegt zudem klar, wie ungeheuer kostspielig diese Hochrisikotechnologie ist. Sie ist weder wirtschaftlich noch konkurrenzfähig zu kostengünstigeren Alternativen wie den erneuerbaren Energien.

Atomkraft wird immer teurer

Atomkraft war, ist und bleibt eine der teuersten Stromerzeugungstechnologien. Die Kosten zur Produktion von einer Kilowattstunde Atomstrom sind bis zu viermal so hoch, wie die Kosten einer Kilowattstunde Wind- oder Solarenergie. Da Atomkraft wirtschaftlich nicht wettbewerbsfähig ist, ist Atomenergie bei Bau und Betrieb der Kraftwerke immer auf hohe staatliche Subventionen angewiesen. Für Steuerzahler*innen und öffentliche Haushalte ist Atomkraft wirtschaftlich ein Milliardengrab. In den USA wurden wegen fehlender Wettbewerbsfähigkeit zwischen 2009 und 2021 zwölf AKW vom Netz genommen, obwohl diese noch genehmigte Laufzeiten zwischen 10 und 20 Jahren hatten.

Während Solar- und Windkraftanlagen über die Jahre immer günstiger geworden sind, sind die Kosten für Atomkraftwerke über die Jahrzehnte stetig angestiegen. Die Kostenversprechen der Atomenergie haben sich somit als falsch erwiesen. Im Vergleich zu den 70er Jahren stiegen die Baukosten teilweise um das Fünffache und die tatsächlichen Baukosten liegen deutlich über den prognostizierten Projektkosten.

Auch der Rückbau der Atomkraftwerke dauert Jahrzehnte und kostet Unmengen an Geld. Aktuelle Schätzungen gehen von einer Milliarde Euro pro Atomkraftwerk aus. Auch die Kostenrisiken für die Endlagerung des Atommülls werden vom Staat getragen.

Laufzeitverlängerung wäre Steuergeldverschwendung

Eine Laufzeitverlängerung würde enorm viel Geld verschlingen. Das Beispiel Frankreich zeigt: Um einen Reaktor zehn Jahre länger laufen zu lassen, fallen im Schnitt zusätzliche Kosten von 1,7 Milliarden Euro pro Reaktor an und das allein dafür, dass zwingend notwendige Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt und die daraus folgenden Umbaumaßnahmen umgesetzt werden.

Erneuerbare sind kosteneffizienter

Wirtschaftlich behindern Atomkraftwerke den Ausbau der Erneuerbaren, denn jeder Euro für Brennstäbe oder zur Lagerung von zusätzlichem Atommüll fehlt für Investitionen in Wind und Sonnenenergie. Atomstrom ist bis zu viermal so teuer wie Strom aus Wind und Sonne. Die Kosten für die Energiewende, inklusive Speicher- und Netzausbau, liegen insgesamt deutlich unter denen für Atomkraft. Jeder Cent für Atomkraft ist eine Fehlinvestition in eine nicht wettbewerbsfähige Hochrisikotechnologie und sollte besser in unsere nachhaltigen erneuerbaren Energien investiert werden.

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