Volksentscheid beachten: Öffentlichkeitsbeteiligung in der Hamburger Energie Wende (HEW) muss fortgesetzt werden

Auftrag per Volksentscheid: Demokratisierung in der Energieversorgung. Das haben die Hamburger*innen dem Senat und der Bürgerschaft bei der Rekommunalisierung der Energienetze ins Aufgabenheft geschrieben. Doch seit den letzten Bürgerschaftswahlen vor 12 Monaten und der Corona-Pandemie hat der rot-grüne Senat – aber auch Teile der Bürgerschaft – irgendwie vergessen, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Energiewende zu den demokratischen Pflichten gehört. Bereits im Oktober letzten Jahres hatte der BUND den grünen Senator angefragt, im Dezember wurde in einer Rundmail eine Treffen in Aussicht gestellt – doch im Februar lästerte der der grüne Senator in der Bürgerschaft eher über den Energienetzbeirat, in dem gesellschaftliche Verteter:innen von Gewerkschaften, Umwelt- und Energieverbänden, Wissenschaft, Handels- und Handwerkskammer mit Bürgerschaftsmitgliedern, Senat und den inzwischen wieder kommunalen Energieunternehmen über die Energie- und Klimawende beraten. Jetzt hat der BUND den grünen Umweltsenator in einer Mail auch an alle bisherigen Beiratsmitglieder aufgefordert, endlich eine „Sitzung“ einzuberufen.

Der Netzbeirat war nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg Unser Netz“ etabliert worden und sollte die geforderte Demokratisierung der vollständig rekommunalisierten Netze leisten. Keine ganz einfache Sache, nachdem SPD, CDU und Co, die Handelskammer und die betroffenen Konzerne E.on und Vattenfall, die IG Metall gegen und Verdi unentschieden gegen die Rekommunalisierung angetreten waren. In vielen Fragen des Umbaus, allen voran der längst überfällige Ersatz des maroden Heizkraftwerks in Wedel, sorgte immer wieder für erhebliche Turbulenzen. Nicht zuletzt auch, weil es berechtigte Zweifel gab, ob am Ende die SPD dafür sorgen könnte, dass Vattenfalls Kohlekraftwerk Moorburg doch noch an die Fernwärme angeschlossen werden könnte.

Denn bis heute ist offenkundig, dass die SPD sich dem Unternehmen Vattenfall auch weiterhin verpflichtet fühlt. Scholz hatte das in seiner Zeit als Bürgermeister nicht nur in seiner mit dem damaligen Fraktionsvorsitzenden und heutigen Finanzsenator Dressel deutlich gemacht. Auch heute – und nun auch mit Grüner Unterstützung – steht Vattenfall trotz Volksentscheid schon wieder als Partner an der Seite des Senats, wenn es um die künftige Wasserstoff-Entwicklung geht. Dass ein Volksentscheid Nein zu Vattenfall gesagt hat, dass Vattenfall immer noch Atomkonzern ist, seine Geschäfte bei der Stilllegung von Moorburg oder beim Atomausstieg auf Kosten der Steuerzahler*innen betreibt: Offenbar für die Grünen heutzutage kein Problem mehr.

Noch zum Ende der letzten Bürgerschaftslegislatur hatte der Energienetzbeirat sich einer selbst gewählten Evaluation unterzogen. Wegen dem Wahltermin im Februar 2020 kam der Prozess zeitlich etwas zu sehr in Druck. Aber noch auf der Januarsitzung 2020 hatte er einige Ergebnisse vorgelegt, deren weitere Diskussion in jedem Fall sinnvoll waren – und sind. In einer Mail vom 21. Dezember 2020 heißt es aus der Geschäftsstelle des Netzbeirats bzw. dem Referat für „Energiepolitik und Grundsatzaufgaben“: „Die Mitglieder des Energienetzbeirates haben sich zum Ende der Wahlperiode mit einer Weiterentwicklung des Gremiums beschäftigt. Diese Impulse und Anregungen werden innerhalb der BUKEA aufgenommen und geprüft. Den Weg einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Verbänden, der Wirtschaft, der Wissenschaft und weiteren regionalen Akteuren möchte die Behörde weitergehen. Die Konstituierung eines neu ausgerichteten Gremiums wird zum ersten Quartal 2021 angestrebt.“ Doch seit Dezember ist wieder funkstille.

Einige weitere Punkte fordert der BUND jetzt in seinem aktuellen Schreiben, z.B. wenn er betont, dass künftig alle mit Energiepolitik verbundenen öffentlichen Unternehmen im Netzbeirat vertreten sein müssen und dass der Beirat keine Vorsitzenden mehr braucht, sondern eine „externe Moderation“ und die bisher in der Geschäftsordnung vorgesehene „Sprecherfunktion gestrichen wird.“

Vor allem aber betont der BUND, dass der Energienetzbeirat als Gremium aus dem Volksenscheid mit seinen geregelten Auskunftspflichten durch Senat und öffentlichen Unternehmen verbunden mit einem Budget das zentrale „Kontroll- und Beratungsgremium“ für die Öffentlichkeits-Beteiligung in der Energie- und Klimawende in Hamburg sein müsse, in dem auch andere Gruppen wie das nach einer Volksinitiative Tschüss Kohle vereinbarte Projekt zur Beschleeniung des Kohleausstieg aus dem Kraftwerk Tiefstack neu aufgenommen werden sollen.

  • Dokumentation: Am 3. März 2020 schrieb der BUND in Person der Vorsitzenden, des Geschäftsführers und der Sprecherin des AK Energie an den Umwelt-Senator Jens Kerstan und an die bisherigen Mitglieder des Energienetzbeirats:

„Sehr geehrter Herr Senator Kerstan,

bereits am 09.10.2020 hatten wir Sie in Sachen ENB angeschrieben aber leider bislang keine Antwort erhalten. Lediglich die Geschäftsstelle des ENB hat sich am 21.12.2020 gemeldet und eine
Konstituierung eines „neu ausgerichteten Gremiums“ zum ersten Quartal 2021 angekündigt.

Aus unserer Sicht ist der ENB als Instrument der Demokratisierung in der Energiepolitik Folge der Umsetzung des Volksentscheids zur Rekommunalisierung und durch den Volksentscheid und ein
bürgerschaftliches Mandat (Drucksache 21/3581) doppelt legitimiert. Das Gremium besitzt als Kontroll- und Beratungsgremium wichtige Rechte und Aufgaben. Es verfügt über ein Budget und die Netzbetreiber müssen verbindlich begründen, warum sie ggf. einer Empfehlung des ENB nicht folgen.

Der BUND Hamburg unterstützt, den ENB auf eine breitere gesellschaftliche Basis zu stellen und alle öffentlichen Unternehmen, zu deren Aufgabenfeld die Energieinfrastruktur der Stadt im weitesten Sinne gehört, einzubinden. Der ENB sollte zum Hamburger Energie-Wende-Beirat (HEW- Beirat, Arbeitstitel) weiterentwickelt werden. Weitere Beteiligungsgremien wie z. B. das neue
Begleitgremium Tiefstack sollten im neuen ENB vertreten sein und berichten. Weiterhin schlagen wir vor, dass der der neue ENB von einer externen Moderation begleitet und die in der
Geschäftsordnung vorgesehene Sprecherfunktion gestrichen wird.

Wir halten den (neuen) ENB für unverzichtbar, insbesondere um über strategische Entscheidungen der öffentlichen Energieinfrastrukturunternehmen frühzeitig zu beraten. Eine Ablösung des ENB
zugunsten eines unverbindliches Energie- und Klimaschutzforum lehnt der BUND ab. Wir schlagen daher vor, umgehend unter Ihrer Leitung mit den beteiligten Stakeholdern und Unternehmen einen transparenten Austausch über die Reform des ENB zu eröffnen und gemeinsam eine für die Hamburger Energiewende optimale Gremienstruktur zu entwickeln.

Wir sehen Ihrer zeitnahen Antwort mit Spannung entgegen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen“

Französisch-russischer Atombrennstoff „Made in Germany“

Laut einer Meldung des Bundeskartellamts will der französische Atomkonzern Framatome künftig gemeinsame Sache mit dem russischen Atomkonzern TVEL / Rosatome machen. Und zwar im Atomausstiegsland Bundesrepublik, am Standort Lingen in Niedersachsen. Eine entsprechende Vereinbarung hatten Putin und Macron bereits vor einigen Jahren verabredet. In Lingen soll jetzt aus der bisher allein zu Framatome gehörenden Uranfabrik ein Gemeinschaftsunternehmen mit TVEL für Uran-Brennelemente werden, mit dem Atommeiler in aller Welt versorgt werden: „Made in Germany!“ Von der Bundesregierung will Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, jetzt mehr zu diesem Deal erfahren (siehe unten). DIE LINKE setzt sich für die endgültige Stilllegung der deutschen Uranfabriken ein.

Zdebel und DIE LINKE fordern seit Jahren, dass die beiden Uranfabriken in Gronau und Linken endlich stillegelegt werden. Sie sind vom Atomausstieg bis heute ausgenommen. Stilllegungs-Anträge der LINKS-Fraktion im Bundestag hatten die Regierungsfraktionen abgelehnt.

Selbst ein Uran-Export-Verbot für Lieferungen in Uralt-Reaktoren im benachbarten Ausland, das sich die Regierungsfraktionen von SPD und CDU/CSU per Koalitionsvertrag vorgenommen hatten, hatte das BMU zuletzt versemmelt.

Kein Wunder, dass die Atomkonzerne in Frankreich und Russland nicht in erfurcht vor der bundesdeutschen Ausstiegspolitik erstarren und ausgerechnet hier ihre Zusammenarbeit bündeln und stärken wollen.

Die Framatome-Filiale in Lingen hatte zuletzt keine Probleme damit, sich offen über rechtliche Bestimmungen im Rahmen laufender Gerichts-Verfahren hinwegzusetzen und hatte trotz entsprechender Hinweise durch die Bundesregierung Uran-Exporte in die Schweiz und nach Belgien durchgeführt.

Auch vor dem Hintergrund der bestehenden Sanktionen gegen Russland wirft der Deal Fragen auf. Das will Zdebel nach der Antwort auf die jetzt gestellten Fragen klären.

Die Schriftliche Frage, die der aus Münster stammende MdB heute an die Bundesregierung gestellt hat im Wortlaut:

„Welche konkreten Informationen über die künftigen gemeinsamen Urandienstleitungen und sonstiger Geschäftsfelder hat die Bundesregierung über das laut einer Veröffentlichung des Bundeskartellamts laufende Fusionskontrollverfahren, nachdem Framatome, Eigentümerin u.a. der Uran-Brennelementefabrik ANF Lingen (NDS), mit der russischen JSC TVEL die „Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens“ für „Brennelemente für Atomkraftwerke“ im Bundesland Niedersachsen anstrebt (https://www.bundeskartellamt.de/DE/Fusionskontrolle/LaufendeVerfahren/laufendeverfahren_node.html; 12.2.2021, B8-37/21), und welche entscheidungsrelevanten Aspekte sind aus Sicht der Bundesregierung für das laufende Prüfverfahren für eine gemeinsame Unternehmensgründung von Framatome und JSC TVEL von Bedeutung?“

Frankreich verlängert Laufzeit alter Atomreaktoren: Unfall-Risiken und Atommüllberge erhöhen sich

Frankreich hat – mit Auflagen – die Laufzeitverlängerung für ältere Atommeiler verkündet. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, kritisiert diese Entscheidung:

„Je älter die Atommeiler werden, desto störanfälliger werden sie. Das gilt auch in Frankreich, selbst wenn einige Systeme erneuert werden. Zuletzt hat ja auch eine DIW-Studie auf die Probleme hingewiesen. Dazu kommt der enorme Kostendruck. Weil die erneuerbaren Energie nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich preiswerter als Atomstrom ist, könnte das zu geringeren Sicherheitstandards und damit größeren Risiken führen. Hinzu kommt das weltweit ungelöste Problem der Lagerung der immer größeren Atommüllberge. Daher ist es wichtig, nicht nur gegenüber Frankreich, sondern insgesamt in Europa auf einen Atomausstieg hinzuwirken.“

Zdebel verwies auch darauf, dass die Bundesrepublik mit gutem Beispiel in Europa voran gehen müsse. Dazu gehöre, die Uranfabriken in Gronau und Lingen endlich stillzulegen, die auch Atommeiler in Frankreich mit Uranbrennstoff Made in Germany versorgen.

Anhörung zur ersten Strahlenschutzgesetz-Novelle im März – Stellungnahme Bundesrat

Nachdem der Strahlenschutz mit dem Gesetz von 2017 umfassend neu geregelt wurde, steht nun die erste Novelle auf der Tagesordnung. Der Bundesrat hat eine umfassende Stellungnahme (siehe auch hier als PDF) zum Entwurf aus dem Bundesumweltministerium vorgelegt. Das BMU bzw. die Bundesregierung spricht vor dem Hintergrund erster Erfahrungen aus der Umsetzung in den letzten drei Jahren von „Anpassungen“, die den Umgang mit diversen Regelungen verbessern sollen. So sollen Maßnahmen z.B. im Zusammenhang mit dem radioaktiven Radon in Wohnhäusern erfolgen. Teilweise geht es auch um Veränderungen, die der Bund zu den Ländern verschieben will. Korrekturen an Grenzwerten sind nicht vorgesehen. Die Linke hatte bei der Beschlussfassung das Strahlenschutzgesetz 2017 kritisiert und einen Entschließungsantrag gestellt. Eine Anhörung zur Novelle ist für März im Umweltausschuss vorgesehen.

Umweltradioaktivität und Strahlenschutz – Bericht 2018 liegt vor

Nach der Neuregelung des Strahlenschutz mit dem Gesetz im Jahr 2017 mussten laut Mitteilung des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zahlreiche Neuerungen in den jährlichen Berichten „Umweltradioaktivität und Strahlenschutz“ umgesetzt werden, so dass der Bericht für das Jahr 2018 erst jetzt recht verspätet vorliegt und an Bundestag und Bundesrat zur Kenntnis vorgelegt wurde. Noch immer belastet z.B. der Atomunfall von Tschernobyl in einigen Regionen die Böden und Nahrungsmittel. Der Bericht 2018 ist mit der Drucksachennummer 19/26240 hier online.

  • Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) listet zum Thema die Jahres-Berichte seit vielen Jahren unter diesem Link auf.

Der Bundestag berichtet auf seiner Homepage über den Bericht für 2018 in dieser Form (als Dokumentation):

Umweltministerium berichtet über Stand der Strahlenbelastung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung – 01.02.2021 (hib 142/2021)

Berlin: (hib/CHB) Die mittlere Anzahl der Computertomographien pro Einwohner und Jahr hat zwischen 2007 und 2016 um 40 Prozent zugenommen. Dies ist eines der Ergebnisse der von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung mit dem Titel „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2018“ (19/26240).

Das Strahlenschutzgesetz von 2017 sieht vor, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit dem Bundestag und dem Bundesrat jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt vorzulegen hat. Der jetzt veröffentlichte Bericht umfasst das Jahr 2018. Wie daraus hervorgeht, sind die Auswirkungen des Kernkraftwerkunfalls in Tschernobyl im Jahr 1986 noch immer messbar. Demnach nehmen die aus diesem Unfall resultierenden Cäsium-137-Inventare in Boden und Nahrungsmitteln jährlich um zwei bis drei Prozent ab. Die Kontamination von Wild und Pilzen ist jedoch immer noch vergleichsweise hoch.

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