Atomenergie: RWE wäre „glücklich“, Anteile am Urankonzern URENCO zu verkaufen

Während der Uran-Konzern URENCO mit seinen Standorten in Deutschland (Gronau, Karlstein, Jülich), Niederlande, Großbritannien und USA seine Geschäfte ausweitet und im geopolitischen Verteilungskampf für die westlichen Staaten an Bedeutung gewinnt, hat der deutsche Energieriese RWE trotz der wirtschaftlichen Gewinne als Teil-Eigentümer der URENCO jetzt gegenüber „Reuters“ erklärt, er wäre „glücklich, zu verkaufen“. Besondere Beziehungen mit der Bundesregierung in diesem besonderen Atomgeschäft blockieren aber einen Verkauf, weil es um die Technik zur Atombombe geht.

  • Zu dieser Meldung ist ein Bericht auf der deutschen Plattform „Marketscreener.com“ veröffentlicht, die die Meldung von Reuters aufgreift. Der Bericht bei Reuters ist im Original hier. Ob ich das jetzt hier direkt in voller Länge übernehmen dürfte, ist eine vermutlich irre komplexe juristische Problematik. Dazu fehlt mir die Rechtsabteilung.
  • Alles über den Verkauf von URENCO und die Hintergründe und Zusammenhänge auf den Seiten von umweltFAIRaendern.

Die URENCO betreibt das überaus komplexe und sicherheitsrelevante Geschäft der Urananreicherung. Damit Atome gespalten werden können, ist es von Vorteil, wenn der Anteil des Uran-Isotops 235 erhöht wird. Von ca. 0,7 Prozent im Naturzustand wird es z.B. auf runde fünf Prozent angereichert, damit es in den herkömmlichen Atomkraftwerken vom Typ Leichtwasserreaktor zur Stromerzeugung eingesetzt werden kann. Diese Anreicherung erfolgt – unter anderem bei der URENCO – in extrem schnell rotierenden Zentrifugen. Ab einem Grad von 20 Prozent Uran235 spricht man von atomwaffenfähigem Uran. Technisch ist das in den Zentrifugen machbar. Internationale Abkommen und Verträge und auch der Atomwaffensperrvertrag regel das konkrete.

Wichtig ist: URENCO ist zu einem Drittel im Besitz von RWE und PreußenElektra – auf unbestimmte Weise für Deutschland. Weil die Unternehmen im internationalen Deal beteiligt sind, ist die Deutschland als „Unternehmenssitz“ in Gremien zur Kontrolle über die Nicht-Verbreitung von Atomwaffen integriert – wenn auch „nur“ als Nicht-Atomwaffenstaat. Weitere je ein Drittel sind im Besitz von Großbritannien und den Niederlanden. Diese Konstruktion hat historische Gründe. Ein privatwirtschaftlicher Verkauf der Urananreicherung an nicht-staatliche Akteure ist faktisch unmöglich, es sei denn: Regierungen klären das.

Die „Privatisierung“ von URENCO hatten zunächst die Briten versucht, die deutschen Konzerne waren und sind nach Fukushima ebenfalls für einen Verkauf. Aber zunächst die Niederlande als auch dann Deutschland hatten Verkaufspläne eher ausgebremst. RWE und PreußenElektra haben bis heute niemals verlangt, dass die Bundesregierung die URENCO doch einfach kaufen könnte. Warum auch immer das unterblieben ist.

Bei Marktscreener wird festgestellt:  „Der Wert von Urenco ist in letzter Zeit eindeutig gestiegen, da die Nachfrage nach angereichertem Material zunimmt und damit auch die Preise steigen“, sagte Müller nach der Präsentation der Neunmonatsergebnisse gegenüber Investoren. Michael Müller ist Finanzvorstand von RWE, Deutschlands größtem Stromproduzenten. Der würde sich „gerne von seiner Beteiligung am Urananreicherungsunternehmen Urenco trennen, wie Finanzvorstand Michael Müller am Mittwoch erklärte. Er betonte jedoch, dass ein Verkauf schwierig umzusetzen sei.“

Klar, weil die Sache mit einer Technik zur Produktion von Atomwaffen, – da wollen Staaten in jedem Fall gefragt sein. Auch die viel erwähnte IAEA wird immer besonders aufmerksam bei diesem Thema. Reuters erklärt zu dem Aktionärs-Gespräch bei RWE mit Michael Müller: „Clearly the value of Urenco has increased lately because the demand for enriched material is increasing and so are the prices,“ Michael Mueller told investors after presenting nine-month results. „The complexity here is that there are some contractual regulations around that one, so it’s not as easy to just sell it,“ he said adding RWE would be „happy to sell“ if a decent offer were to be made.“

Ja, dass ist natürlich eine echt schwierige Geschichte. Aber warum fordert RWE (und PreußenElektra) die Bundesregierung einfach auf, die URENCO zu verstaatlichen?

„If we cannot sell it, obviously the asset as such gains in value because with higher incomes, dividends will grow over time and that also contributes to our earnings and cash position,“ Mueller said.

Radioaktive Risikozentrale NRW: 2025 – Keine Strahlentransporte nach Ahaus vom Atomforschungsreaktor München-Garching geplant

Es gibt keinen „geplanten Transporttermin für 2025“. Das teilt die Pressestelle des FRM II der TU München auf Anfrage von umweltFAIRaendern.de mit. Gemeint ist ein Atomtransport mit hochradioaktivem Atommüll vom Atomforschungsreaktor FRM II in München-Garching zum Langfrist-Zwischenlager in Ahaus, NRW. Auch wird in Richtung der Genehmigungsbehörde für die geplanten Atomtransporte nicht an einem Antrag auf Sofort-Vollzug gearbeitet, heißt es.

  • Siehe auch hier die Berichte zum Thema vom WDR. Jan Velleman von der GdP fordert in der Zeitung der Gewerkschaft „starken Arbeitschutz“ für die tausenden Polizist:innen. Das ist vermutlich im „Internet“ unter einem konkreten Link zu finden. Aber ich habe nur Fotos. Aber die Aachener Zeitung und ein recherchierender Redakteur haben das schon berichtet.

Der BUND Bundesverband und die Stadt Ahaus haben gegen die vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE Widerspruch eingelegt und damit erstmal für aufschiebende Wirkung für die Durchführung der Atomtransporte aus München gesorgt. Insgesamt über 150 Atommüllbehälter mit hoch radioaktiver Fracht sollen außerdem von Jülich nach Ahaus stattfinden. Noch im November wird nach Recherchen der Aachener Zeitung mit einem Urteil im Eilverfahren gerechnet, denn – anders als in München – hat der Besitzer des Atommülls in Jülich den sogenannten Sofort-Vollzug beantragt. Damit wäre es trotzt Klage möglich, die Transporte durchzuführen. Der BUND NRW hält den erteilten Sofort-Vollzug nicht für sachgerecht, weil der Atommüll bereits seit Jahrzehnten in Jülich lagert und öffentlich nicht bekannt ist, dass es eine akute Gefährdung gibt. Die Behörden verweisen auf Terrorrisiken – und erklären die Gründe zur Geheimsache, über die selbst die Gerichte nicht informiert sind. Rechtsstaat am Limit.

Der Atomforschungsreaktor Garching liegt nun wegen diverser Probleme seit einigen still. Vor allem, weil ein zentrales Bauelement nicht mehr funktionsfähig ist. Die Grüne Fraktion im Landtag Bayern hatte in einer Kleinen Anfrage an die Staatsregierung schon im September hingewiesen, dass es wohl zu weiteren Verzögerungen bei der Reparatur des Reaktors kommt. Siehe hier: Atomforschungsreaktor München Garching 2000 Tage außer Betrieb

Eigentlich war aufgrund bisheriger Planungen erwartet worden, dass eine Wiederinbetriebnahme des Forschungsreaktor Garching zum Jahreswechsel zu 2026 erfolgen sollte. Aus Behördenkreisen war davon gesprochen worden, dass es einen ersten Atomtransport aus München nach Ahaus vor der Wiederinbetriebnahme geben sollte. Nachdem diese offenbar nicht mehr auf dem Plan steht, gibt es offenbar auch keinen Handlungsdruck beim FRM-Betreiber.

Anders die Lage zu geplanten Atomtransporten nach Ahaus aus dem Standort mit hochaktivem Strahlenmüll aus Jülich.  Hier hat  der BUND-Landesverband aus NRW nach einem vom BASE abgelehnten Widerspruch Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. In Jülich lagert hochaktiver Atommüll mit hochangereichertem Waffen-Uran in über 150 Castor-Behältern und – so die Behörden – mit Mängeln vor allem bei der Sicherung ! der Abfälle gegen Angriffe von Außen. Ehemals bestehende Sicherheits!mängel, also technischen oder geologischen Problemen, sind meistenteils offenbar für die Behörden annähernd ausgeräumt. Dafür wären Atomtransporte eher nicht zwingend notwendig. Die Behörden jedenfalls meinen, dass der Atommüll aus Jülich trotz der erheblichen Risiken beim Transport der Behälter mit gepanzerten Spezialfahrzeugen und dem enormen Sicherheits- und Personalaufwand für Polizeieinsätze mit tausenden von Personen die sicherere Variante der weiteren Zwischenlagerung darstellt. Studien, die das sicherheitstechnisch darlegen und aufzeigen, gibt es öffentlich bislang nicht.

Hinzu kommt, dass das Zwischenlager in Ahaus Mitte der 2030er seine Genehmigung verliert und alle Sicherheitsnachweise nach Stand von Wissenschaft und Technik neu genehmigt bekommen müsste. Da wird jede Schraube, jede Dichtung, jeder Deckel, jede Brennelementhülle und jedes Strukturteil bis hin zum Gebäude, den Einwirkungen durch Klimafolgen, den Krisenentwicklungen und vielem mehr überprüft werden müssen. Sogar der Bundestag muss dann noch mal ran. Bei einer ergebnisoffenen Prüfung wäre es also nicht eben schlau, noch mal kurz vor Toresschluss große Mengen neuen Atommüll aus Garching und Jülich nach Ahaus zu karren. Da entsteht einfach schon der Verdacht, dass es so „ergebnisoffen“ nicht sein kann.

Ein Urteil zum Zwischenlager in Brunsbüttel hat das nukleare Dilemma vor rund 10 Jahren auf den Punkt gebracht: Das Oberverwaltungsgericht in Zusammenarbeit mit dem Bundesverwaltungsgericht hatte auf Klage von Dreckmann zur Aufhebung der atomrechtlichen Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel geführt. Robert Habeck sorgte in der Folge mit einer Art „Notstandsverwaltung“ als Umweltminister in Schleswig-Holstein dafür, dass der Atommüll in Brunsbüttel nicht nur weiterhin dort lagert, sondern noch zusätzlicher Müll eingelagert werden durfte. Das rechtskräftige Rechtsurteil wurde einfach „umspielt“, wenn sich das so sagen lässt. Bis heute lagert der hochaktive Atommüll in Brunsbüttel. Eine atomrechtliche Genehmigung liegt bis heute nicht vor.

  • Hinweis: Zu allen in diesem Artikel gemachten Aussagen, Behauptungen und angedeuteten Hintergründen gibt es zahlreiche Artikel mit vielen Quellenhinweisen. Diese sind alle über die Suchfunktion von „umweltFAIRaendern“ recherchier- und prüfbar. Klar, gibt es Differenzen und unterschiedliche Perspektiven, wie z.B. nukleare Risiken für Mensch und Umwelt zu bewerten sind und welche Konsequenzen sinnvoll oder notwendig sind. Sollte klar sein, wenn Demokratie statt autoritärer Liberalismus oder gar faschistische Formen bürgerlicher Gesellschaftsformen angesagt sind: Gemeinwohl statt Eigennutz.

 

Atommülllagerung und jede Menge Risiken. BUND stellt Forderungen – NBG stärkt Atommüllkonferenz

Die deutschen Atommeiler sind abgeschaltet und werden zurückgebaut. Sprengungen von Kühltürmen wie zuletzt in Gundremmingen oder davor in Grafenrheinfeld erwecken gern den Eindruck, als sei das radioaktive Atomerbe kein großes Problem. Das Gegenteil ist der Fall. Das Bundesumweltministerium ist in Wirklichkeit ein Bundes-Atommüll-Ministerium, wenn man sich Aufgaben und Kosten ansieht. Bei der geplanten Endlagerung hakt es an allen Stellen und kommt es zu Verzögerungen, – egal ob es um leicht (LAW) und mittel (MAW) radioaktiven (Asse, Morsleben, Schacht Konrad) oder die hochaktiven Abfälle (Standortsuche) geht.  Die Folge: überall an den AKW-Standortenentstehen neue Zwischenlager für LAW- und MAW-Abfälle. (Und noch immer betreibt Deutschland weltweit Urangeschäft mit weiterhin in Betrieb befindlichen Atomfabriken für AKW-Brennstoffe in Lingen und Gronau.)

Die oberirdische Zwischenlagerung aller radioaktiven Abfälle wird sich deutlich, um Jahrzehnte, verlängern. Auch das ist eine erhebliche „Herausforderung“, denn es braucht nicht nur neue technische Betrachtungen und Genehmigungen. Hinzu kommen z.B. die wachsenden „zivilisatorischen“ Gefahren und Risiken, Stichwort Krieg und Terror, Klima. In zwei laufenden Verfahren zur Beschleunigung bei der HAW-Endlagersuche und zur verlängerten Zwischenlagerung hat jetzt der BUND Stellungnahmen vorgelegt. Das Nationale Begleitgremium (NBG) bei der HAW-Endlagersuche unterstützt ein Papier der Atommüllkonferenz.

Hier die beiden BUND-Stellungnahmen ans BMU und an BASE: 

In Sachen Endlagersuche für hochaktive Atomabfälle wird derzeit intensiv an einer Beschleunigung des Verfahrens gearbeitet, nachdem sich gezeigt hat, dass die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf Basis des Standortauswahlgesetzes die vorgesehenen Fristen nicht einhalten kann und auch die zuständige Aufsichtsbehörde, dass Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE, da nichts ausrichten kann. Daher erarbeitet das Bundesumweltministerium mit den Beteiligten derzeit an einem Entwurf, der Sicherheit, Partizipation, Wissenschaftlichkeit und weitere wichtige Anforderungen gewährleisten soll, gleichzeitig aber eine Beschleunigung der Verfahrensabläufe für die Suche nach einem geeigneten, möglichst sicheren Standort bringen soll.

Schon die damalige Endlagerkommission, die von Bundestag und Bundesrat beauftragt war, das Standortauswahlgesetz zu evaluieren und Vorschläge zur Verbesserung erarbeitet hatte, hatte eine Balance zwischen den unterschiedlichen Anforderungen erarbeitet. Wichtig dabei war, dass sich Fehler, wie im ehemaligen Verfahren und den vor allem politisch festgelegten ehemaligen Standort im Salzstock Gorleben nicht wiederholen können.

Entscheidend ist daher der §1 des Standortauswahlgesetzes, in dem die Grundsätze des neuen Suchverfahrens festgehalten sind: „(2) Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden. Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit ist der Standort, der im Zuge eines vergleichenden Verfahrens aus den in der jeweiligen Phase nach den hierfür maßgeblichen Anforderungen dieses Gesetzes geeigneten Standorten bestimmt wird und die bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Dazu gehört auch die Vermeidung unzumutbarer Lasten und Verpflichtungen für zukünftige Generationen. …. “

Die Verzögerungen bei der Endlagersuche nicht nur in Sachen hochaktiver Abfälle hat logischerweise auch Folgen bei der oberirdischen Zwischenlagerung dieses strahlenden Erbes. Ehemals sollte der hochaktive Atommüll nur 40 Jahre zwischengelagert werden. Nun könnten es ohne weiteres 100 oder mehr Jahre werden. Das stellt Fragen nach der Sicherheit der Behälter, der radioaktiven Inventare, der Gebäude. Und natürlich auch Anforderungen, wie die Standorte jeweils gegen z.B. Flugzeugabstürze, Klimafolgen (Starkregen, Überschwemmungen), Terrorangriffe, Kriegswaffeneinsatz und vieles mehr gesichert werden können.

Während bei der Endlagersuche für HAW-Abfälle hohe gesetzliche Anforderungen in Sachen Partizipation geschaffen wurden, fehlen vergleichbare Maßstäbe bei der Zwischenlagerung. Das zeigt sich auch grad bei den anlaufenden Vorbereitungen für die erforderlichen Neugenehmigungen der HAW-Zwischenlager in Gorleben und in Ahaus, bei denen Mitte der 2030er die bisherigen Genehmigungen ungültig werden und nach Stand von Wissenschaft und Technik neu erteilt werden müssen. Die BI in Lüchow Dannenberg hat dies zuletzt mehrfach kritisiert.

Vor diesem Hintergrund hat die Atommüllkonferenz (AMK) der Anti-Atom-Initiativen zuletzt das sogenannten „Nationale Entsorgungsprogramm“ der Bundesregierung massiv kritisiert. Darin berichtet die Bundesregierung an die EU, wie sie den Umgang mit allen Arten von Atommüll in den nächsten Jahrzehnten zu gestalten gedenkt. Aus Sicht der AMK hat der vorliegende Bericht mit der Realität wenig bis gar nicht zu tun.

Auch das Nationale Begleitgremium NBG, welches die Endlagersuche für HAW-Abfälle im Rahmen des Standortauswahlgesetzes überwacht, hat erhebliche Kritik formuliert und hat z.B. die Forderungen der Atommüllkonferenz in Sachen Zwischenlagerung von HAW-Abfällen als berechtigt eingeordnet.

Auch auf die angestrebte Beschleunigung der Endlagersuche und die für Anfang 2026 geplante Novellierung durch den Bundestag hat das NBG natürlich auf dem Schirm. In der Diskussion – so z.B. bei der letzten Sitzung, der 100ten – war z.B. darauf verwiesen worden, dass die partizipativen Elemente nicht weiter verwässert werden dürften. Das beträfe z.B. auch die Klagerechte für Bürger*innen und Verbände, mit denen behördlichen Entscheidungen gerichtlich überprüfbar bleiben müssen. Ein Thema, das BUND, Grüne und Linksfraktion bereits 2016/2017 bei den Beratungen in der Endlagerkommission immer wieder aufgerufen hatten.

Atommüllkonferenz kritisiert BASE und fordert echte Beteiligung und Zwischenlagerkonzept

An vielen Orten liegt Atommüll rum – zwischengelagert für Jahrzehnte, weil sich die geplante oder angestrebte Endlagerung immer wieder und immer weiter verzögert. Allein das bringt neue Risiken mit sich. Gleichzeitig wachsen angesichts der Weltlage militärische und Terrorrisiken. Gründe genug, über den möglichst sicheren Umgang mit dem Atommüll zwischen Regierungen, Behörden, Parlamenten und Gesellschaft intensiv zu diskutieren. Am letzten Wochenende trafen sich Anti-Atom-Organisationen zum Ratschlag in Göttingen. Ergebnis: „Atommüllkonferenz kritisiert BASE und fordert echte Beteiligung und Zwischenlagerkonzept“. (Foto: Castor Behälter am AKW Brokdorf)

Dokumentation der genannten PM, demnächst wohl hier online.

Am letzten Samstag befassten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Atommüllkonferenz in Göttingen unter anderem mit der verlängerten Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle, dem Beteiligungsverfahren in Gorleben sowie dem Informations- und Dialogkonzept des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Sie erklären dazu:

Die Atommüllkonferenz (AMK) hält das Informations- und Dialogkonzept des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für absolut unzureichend und stellt fest, dass es den Forderungen der AMK an Öffentlichkeitsbeteiligung in keiner Weise gerecht wird. Beteiligung und selbst echter Dialog sind nicht erwünscht. Das zeigt sich klar bei den laufenden Beteiligungsverfahren für das um 100 + X Jahre zu verlängernde Zwischenlager in Gorleben sowie für das Nationale Entsorgungsprogramm, die zentrale Forderungen des AMK-Forderungskatalogs für zukunftsgerichtete Sicherheit und Sicherung der Zwischenlager ignorieren.

Die AMK fordert vom BASE und dem Bundesumweltministerium eine ernsthafte Beteiligung der Bevölkerung bei der anstehenden Neugenehmigungen der Zwischenlager und der Erstellung eines übergreifenden Zwischenlagerkonzepts. Ein solches Konzept muss sich den wachsenden Herausforderungen an die Sicherheit stellen und darf diese nicht länger ignorieren.

Atomtransporte aus Russland zur Uranfabrik nach Lingen – Neue Genehmigung seit August 2025 gültig bis Juli 2027

Atomtransporte mit wiederaufgearbeitem Uran, sogenannten WAU-Pellets, sind im September trotz des Kriegs in der Ukraine per LKW von Russland in die Uranfabrik der Advanced Nuclear Fuels (ANF) Lingen gelangt. Eine entsprechende neue Genehmigung für diese Atomtransporte hat das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung  (BASE) erteilt. Von den zahlreichen EU-Sanktionen gegen Russland sind die Atomgeschäfte bislang komplett ausgenommen. Hinter den Urantransporten nach Lingen steckt der russische Atomkonzern Rosatom. In Zusammenarbeit mit Rosatom will der Betreiber der ANF Lingen, der französische Konzern Framatome, die Atomgeschäfte noch ausbauen. Künftig sollen sogenannte VVER-Brennelemente gemeinsam mit Rosatom für den Einsatz in den osteuropäischen Atomkraftwerken fertigen. Eine Genehmigung durch das zuständige Umweltministerium in Niedersachsen steht noch aus.

Diese Genehmigung wird derzeit vor allem auch unter dem Blickwinkel der Sicherheit und Sabotagemöglichkeiten geprüft. Darüber schweigen sich die Behörde derzeit allesamt aus. Zuletzt hatten im Bundestag aber die Nachrichtendienste erhebliche Warnungen über russische Aktivitäten vorgetragen.

Allerdings: Frankreich als Eigentümer von Framatome und der Anlage in Lingen hat deutlich gemacht, dass die Atomgeschäfte mit Russland weiterhin überaus wichtig sind.  Das weiß auch die Bundesregierung, die laut dem o.g. Feature starkes Interesse an dem laufenden Genehmigungsverfahren in Niedersachsen hat.

Dort ist zu lesen: Genehmigungsnummer 7896, Antragsteller: Orano NCS, 15.05.2025 – WAU-Pellets, 32 Straßentransporte, von MSZ Machinery – Manufacturing Plant JSC – Elektrostal/ROS zum Empfänger ANF Lingen, gültig ab 25.08.2025, gültig bis 31.07.2027. Transporttermine bisher: 05.09.2025, 06.09.2025

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