Genehmigung Atomtransporte Jülich – Ahaus: Erteilt Bundesamt Sofort-Vollzug oder nicht?

Die Gewerkschaft der Polizei bezeichnet die möglicherweise bevorstehenden über 150 Atomtransporte mit hoch radioaktivem Material als „unverhältnismäßig“. Anti-Atom-Gruppen und Umweltverbände wie der BUND halten die Transporte für unverantwortlich. Der BUND NRW hat Klage angekündigt, sollte eine Transportgenehmigung erfolgen. Dennoch bereiten Bundes- und die Landesbehörden in NRW einen Abtransport der brisanten Atomfracht von Jülich nach Ahaus vor, ohne dass ernsthaft ein Nachweis erfolgt ist, wie damit die Sicherheit erhöht werden könnte. Von Bedeutung sein wird: Erteilt das zuständige Bundesamt den sogenannten Sofort-Vollzug, obwohl das Problem nun seit Jahrzehnten besteht, ein Sicherheitsgewinn durch die Verlagerung nicht ersichtlich und ein unmittelbares Umsetzungsinteresse daher nicht plausibel ist. Pikant in jedem Fall: Auf allen Ebenen sind *grün-geführte Ministerien maßgeblich verantwortlich, die öffentlich eigentlich „unnötige“ Atomtransporte minimieren wollen, sie aber dennoch vorbereiten. (Foto: JEN)

Die Transportgenehmigung des „Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ (BaSE) im Zuständigkeitsbereich des BMUV liegt im Entwurf vor. Das Wirtschaftsministerium NRW hat dazu Ende März intern Stellung genommen. Alles Geheimsache, wie die Grünen in NRW und im Bund erklären. Der neue Linke Bundestagsabgeordnete Fabian Fahl (Aachen) hat daher grad eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung (PDF) auf den Weg gebracht. Außerdem hatte er schriftlich bei der Bundesregierung nachgefragt, wie es mit dem erforderlichen Grundstück für ein Zwischenlager in Jülich aussieht. Zuletzt hatte der Linke Fahl per Brief ein Moratorium vom *grünen Chef des BaSE, Christian Kühn, gefordert. Die Antwort aus der Genehmigungsbehörde steht noch aus.

(*Hinweis: Die Pressestelle vom BaSE bittet um folgende „Korrektur“: „Fakt ist: Da Herr Kühn seit Amtsantritt als Präsident des BASE im Februar 2024 kein (Grünen)Politiker mehr ist, bitte wir Sie diese Zuordnung zeitnah anzupassen oder sie entfallen zu lassen.“ Dieser Bitte komme ich mit diesem Hinweis hoffentlich ausreichend im Sinne einer Anpassung nach. Zur Ergänzung hier die Angaben von Wikipedia: „Christian „Chris“ Kühn …ist ein deutscher Politiker (Bündnis 90/Die Grünen). Seit Februar 2024 ist er Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. Zuvor war er von 2013 bis 2024 Mitglied des Deutschen Bundestages und von 2021 bis 2024 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Von 2009 bis 2013 war er Landesvorsitzender des Landesverbands Baden-Württemberg der Grünen.“) (Link zu Wikipedia)

Entscheidend wird jetzt sein, ob BaSE  – wie es das zum Atomkonzern Orano gehörende Transportunternehmen aus Hanau im Auftrag des Betreibers JEN fordert, den Sofort-Vollzug erteilt oder nicht. Ohne Sofort-Vollzug hätte eine Klage vom BUND NRW oder anderen Klagenden aufschiebende Wirkung. Das würde bedeuten: Die Atomtransporte könnten erst dann stattfinden, wenn es im Verfahren zu einem Urteil gekommen ist. Wird der Sofort-Vollzug jedoch erteilt, hätte der Betreiber JEN bzw. Orano die Möglichkeit, die Transporte durchzuführen. Dann müsste im sogenannten Eilverfahren geklagt werden, dass ein Verwaltungsgericht den Sofort-Vollzug außer Kraft setzt und damit die aufschiebende Wirkung herstellt.

Das ist nicht nur extrem schwierig, sondern auch extrem teuer. So wäre der Sofort-Vollzug also auch unter demokratischen Gesichtspunkten von hoher Relevanz, denn ein Kläger würde es sich sehr gründlich überlegen, ob er nach einem möglicherweise gescheiterten Eilverfahren dann überhaupt noch in das Hauptsacheverfahren einsteigt. Gerade für spenden- und beitragsfinanzierte Organisationen wie Umweltverbände eine extreme „Herausforderung“.

Zuletzt musste sich der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit der Problematik Sofort-Vollzug im Zusammenhang mit einem (grenzüberschreitenden) Castor-Transport mit hochaktivem Abfall von LaHague in Frankreich ins Zwischenlager Philippsburg befassen. In diesem Fall hatte BaSE als Genehmigungsbehörde den Sofort-Vollzug mit der Transportgenehmigung erteilt. Daher musste die Kommune per Eilverfahren auf Aussetzung des Sofort-Vollzugs klagen. (In dem Verfahren spielten, anders als im Fall der Transporte von Jülich nach Ahaus, aber auch völkerrechtlich verbindliche Verträge eine Rolle.)

Bei dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs kam es zu einer mehr als erstaunlichen Feststellung. Das Gericht lehnte den Eilantrag, den Sofort-Vollzug auszusetzen, ab: Die gefährliche Atomfracht könnte ohne weiteres ja wieder nach Frankreich zurücktransportiert werden, wenn sich im (möglicherweise) anschließenden Hauptsacheverfahren herausstellen sollte, das die von dem Kläger vorgebrachten Sicherheitsbedenken am Ende doch zutreffend wären.  Im Satz (136) des Urteils heißt es: „Zudem werden durch den Vollzug der Genehmigungen keine irreversiblen Tatsachen geschaffen, denn eine Auslagerung im Falle eines späteren Obsiegens der Antragsteller ist sowohl tatsächlich als auch – jedenfalls bei intakter Primärdeckelbarriere – rechtlich jederzeit möglich…“.

Das Gericht ist also der Meinung,  dass ein Sofort-Vollzug im besagten Fall nicht aufzuheben war, auch wenn sich später herausstellen sollte, dass die Sicherheitsbedenken der Kläger zutreffend wären, weil dann ja einfach ein Rücktransport des Atommülls möglich wäre. Rechtsstaat in Aktion!

Aber genau diese „Ansage“ könnte für das Verfahren um die Atomtransportgenehmigung für die strahlende Fracht von Jülich nach Ahaus eine Blaupause sein, um den Sofort-Vollzug gegen jede Vernunft und mit massiven Sicherheitsrisiken dennoch durchzusetzen. Die Gewerkschaft der Polizei hatte die Transporte schon vorher als „unverhältnismäßig“ bezeichnet und sowohl auf die hohe Belastung der Beamt:innen verwiesen als auch die maroden Straßen in NRW in Erinnerung gebracht. Die Beamt:innen dürften es sicher nicht besonders humorvoll finden, wenn BaSE nun auf genau diese Rechtsprechung bezug nimmt und den Sofort-Vollzug für Jülich – Ahaus erteilt, weil ein Rücktransport ja weiterhin möglich wäre.

Man muss sich das noch mal klarmachen: Der Atommüll in Jülich ist nicht nur hoch radioaktiv, sondern auch Atomwaffen-tauglich. Ein Transport findet in einem Umfeld nicht nur erhöhter Terrorschutz-Anforderungen statt, sondern auch unter den enormen Sicherheitsrisiken einer hybriden Kriegsführung infolge der Kampfhandlungen in der Ukraine durch Russland. Schon konventionelle panzerbrechende Waffen stellen eine enorme Herausforderung für die Zwischenlagerung hoch aktiver Atomabfälle dar und haben in den letzten Jahren zu erheblichen Nachrüstungen an den Standorten und bei der Sicherung der Umgebung von Atomanlagen geführt. Besonders brisant sind natürlich die schwer zu sichernden Transporte mit radioaktiven Stoffen.

Dabei spielen auch neuartige Drohnen und KI-unterstütze Anschläge eine Rolle. Die Maßnahmen zum Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) sind in den letzten Jahren massiv ausgeweitet worden. Das hat dazu geführt, dass zuletzt geplante Atomtransport aus Jülich per Schiene und Schiff in die USA – neben anderen Gründen – sicherungsmäßig gar nicht mehr möglich waren und deshalb abgesagt wurden. Auch die jetzt per LKW geplanten Transporte mit gepanzerten Spezial-Fahrzeugen bewegen sich technisch am äußersten Maximum, wie ein Verantwortlicher bei JEN das mal bezeichnet hatte. Die LKW samt Aufleger sind technisch gesehen eine Handarbeit der Superlative, aber natürlich alles strikt unter Geheimhaltung. (Es gibt vier Transportfahrzeuge dieser Art in Deutschland, deren Entwicklung und Konstruktion eine hohe mehrstellige Millionensumme gekostet habe. Sie sollen später auch für Atomtransporte vom Forschungsreaktor FRM II München Garching nach Ahaus zum Einsatz kommen.)

Dokumentation:

Schriftliche Frage vom 14. April 2025 mit den Antworten der Bundesregierung Drucksache 21/42, Siehe Frage 60. (PDF)

60. Abgeordneter Dr. Fabian Fahl (Die Linke): „Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung den Erwerb ihr von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens angebotenen und gesicherten Flächen für den Neubau eines mögliches atomaren Zwischenlagers für die rund 300.000 gebrauchten Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Jülich am Standort Jülich erörtert (vgl. www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/atommuell-transporte-nrw-ahaus-juelich-100.amp), und wie sind die weiteren Planungen der Bundesregierung zum Umgang mit den atomaren Abfällen aus dem Zwischenlager Jülich in Hinsicht auf Unterzeichnung notwendiger Verträge zum Flächenerwerb zum Neubau eines Zwischenlagers und dem Verbleib der radioaktiven Abfälle am Standort Jülich?“

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 17. April 2025: „Mit dem Neubau eines Zwischenlagers in Jülich und dem Transport der bestrahlten Brennelemente nach Ahaus gibt es zwei Optionen für den Umgang mit den AVR-Brennelementen am Standort Jülich. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wurde im Bericht des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 7. September 2022 (Ausschussdrucksache 20(8)1649) darüber informiert, dass die Beteiligten die Räumungsoption der Verbringung der Brennelemente in das Zwischenlager nach Ahaus aus wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen als grundsätzlich vorzugswürdig einordnen. Darüber hinaus fordert der Haushaltsausschuss in seinem Maßgabebeschluss vom 30. November
2022 (Ausschussdrucksache 20(8)3443) die kostengünstigere Verbringung der Brennelemente nach Ahaus zu verfolgen, falls das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) die Mehrkosten eines Neubaus in Jülich nicht tragen möchte. Eine solche Absichtserklärung seitens des Landes NRW ist der Bundesregierung nicht bekannt.“

Tschernobyl – 39 Jahre nach der Atom-Katastrophe

Am 26. April 1986, um 1:23 Uhr nachts, ereignete sich im Block 4 des Kernkraftwerks Tschernobyl in der damaligen Sowjetunion (heute Ukraine) eine der schwersten „zivilen“ Atomkatastrophen der Geschichte. Ein fehlgeschlagener Sicherheitstest führte zur Explosion des Reaktors und einem anschließenden Graphitbrand. Große Mengen radioaktiver Stoffe wurden freigesetzt – eine radioaktive Wolke breitete sich über Europa aus. Heute, 39 Jahre später, sind die Spuren des Unglücks noch immer sichtbar – in der Region um den Reaktor, in der Umwelt, in den Körpern der Betroffenen – und inzwischen auch im militärischen Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.

Die unmittelbaren Folgen waren katastrophal. Zwei Kraftwerksmitarbeiter starben direkt durch die Explosion, 28 weitere Menschen – vor allem Feuerwehrleute – starben innerhalb von Wochen an akuter Strahlenkrankheit. Rund 600.000 sogenannte „Liquidatoren“ wurden zur Eindämmung der Katastrophe eingesetzt, viele ohne ausreichenden Schutz. Die internationale Staatengemeinschaft, darunter auch die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO), ging später von mehreren Tausend strahlenbedingten Todesfällen aus, während unabhängige Studien teils von bis zu 90.000 ausgehen (Greenpeace: „The Chernobyl Catastrophe: Consequences on Human Health“, 2006) oder möglicherweise auch viel mehr.

Die radioaktive Wolke, die sich durch Wind und Regen in unberechenbarer Weise verteilte, machte nicht an Grenzen halt. Neben der Ukraine, Belarus und Russland waren insbesondere Polen, Schweden, Österreich und Süddeutschland betroffen. In Bayern wurden nach dem Reaktorunfall Cäsium-137-Werte von bis zu 200.000 Becquerel pro Quadratmeter gemessen4. Noch heute sind Wildschweine aus dem Bayerischen Wald oder der Rhön häufig über dem zulässigen Grenzwert belastet (Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Messwerte nach Tschernobyl und BfS: Aktuelle Daten zur Radioaktivität in Wildschweinen, 2024).

Die Stadt Pripyat, wenige Kilometer vom Reaktor entfernt, wurde evakuiert – zu spät, wie sich zeigte: Die Bevölkerung war bereits erheblich verstrahlt worden. Insgesamt mussten rund 350.000 Menschen ihre Heimat verlassen. Eine 30-Kilometer-Sperrzone besteht bis heute. Trotz touristischer Führungen bleibt das Gebiet schwer kontaminiert.

Heute, 2025, ist Tschernobyl nicht nur ein Ort der Erinnerung, sondern auch Teil eines aktuellen militärischen Konflikts. Im Februar 2022, zu Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine, besetzten russische Truppen das Gebiet des stillgelegten Kraftwerks. Nach Angaben der Internationalen Atomenergiebehörde und ukrainischer Behörden gruben sich Soldaten in der besonders stark kontaminierten „Roten Zone“ ein – ohne ausreichenden Schutz. Der Verdacht: Die Besatzer wussten nichts von der Strahlengefahr oder ignorierten sie. Nach rund fünf Wochen zogen sich die Truppen wieder zurück, offenbar mit ersten Krankheitsfällen unter den Soldaten. Im Zuge der Kriegshandlungen wurde auch der erst vor wenigen Jahren neu errichtete Schutzschild aus einer Stahlhülle schwer beschädigt. Zwar ist bislang wohl keine erhöhte Radioaktivität ausgetreten, aber die Integrität der Hülle soll nicht mehr intakt sein.

Auch andere nukleare Standorte in der Ukraine, wie das AKW Saporischschja, gerieten in den Fokus des Krieges. Die IAEO warnt regelmäßig vor den Gefahren einer nuklearen Eskalation durch militärische Angriffe oder technische Störungen unter Kriegsbedingungen.

Tschernobyl bleibt eine Mahnung. Die Lehre von 1986 ist heute aktueller denn je: Atomkraft kennt keine sicheren Grenzen – weder technisch, noch politisch, noch geografisch. Tschernobyl war und ist einer der Meilensteine und Gründe, die zum Atomausstieg in Deutschland führten.

Radioaktiv durch Hamburg: 157 Atomtransporte im Jahr 2024

Drei Atomtransporte mit Uranbrennstoff von Gronau und Lingen per LKW über Hamburg nach Schweden und acht radioaktive Frachten per Schiff über die Elbe im Hamburger Hafen. In der Summe also elf Atomtransporte in den Monaten Februar und März 2025 durch die Hansestadt. Das ist das Ergebnis der ersten Schriftlichen Kleinen Anfrage (SKA) von Stephan Jersch und dem neuen Abgeordneten der Linksfraktion, Kay Jäger, in der 23. Legislaturperiode (Drs. 23/89).

Seit 2015 ist es die inzwischen 60. Anfrage an den Hamburger Senat, mit denen die linken Abgeordneten in der Bürgerschaft zumindest im Nachhinein für Transparenz im internationalen Atomgeschäft sorgen. Fast alle Transporte über Hamburg stehen mit der Atomenergienutzung in AKWs in Zusammenhang. Die bundesdeutschen Uranfabriken in Gronau (Betreiber URENCO) und Lingen (Betreiber Framatome) sind vom Atomausstieg ausgenommen und versorgen ohne jede Befristung weiterhin Atommeiler mit dem erforderlichen Brennstoff bzw. den Brennelementen. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 157 Atomtransporte durch Hamburg durchgeführt.

Atomtransporte unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung. Für die Atommaterialien, die keinen „Kernbrennstoff“ enthalten (angereichertes Uran, Plutonium etc.) besteht außerdem eine Archiv-Pflicht für nur drei Monate. Danach werden die Daten gelöscht. Daher fragt die Linksfraktion vierteljährlich per Schriftlicher Kleiner Anfrage nach dem nuklearen Transportgeschehen über Hamburg nach. Auch aus Gründen des Katastrophenschutzes werden Hamburger Behörden 48 Stunden vor der Durchführung des Atomtransports von den zuständigen Bundesstellen informiert. Bestandteil dieser SKA sind auch die Genehmigungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen bei den Hamburger Hafenbetrieben oder die von der Polizei und Wasserschutz durchgeführten Kontrollen von Atomtransporten und deren Ergebnissen.

UPDATE: Verlängerte Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle: Atommüllkonferenz stellt Forderungspapier vor

Die oberirdische Zwischenlagerung hoch radioaktiver Atomabfälle geht in die Verlängerung. Ehemals für einen Zeitraum von 40 Jahren geplant und genehmigt, wird nun mit 100 Jahren und mehr gerechnet. Grund sind weitere Verzögerungen bei der Suche nach einem geeigneten tiefengeologischen Endlagerstandort für diese eine Million Jahre strahlenden Abfälle. Die Atommüllkonferenz (AMK), ein Beratungstreffen von Anti-Atom-Gruppen und -Verbänden aus der gesamten Bundesrepublik, hatte zuletzt 2018 Sicherheits-Anforderungen an die Zwischenlagerung formuliert. Jetzt reagiert die AMK mit Blick auf neue Risikofaktoren von Langzeit-Zwischenlagerung bis zum Terrorschutz mit einem umfassenden Update der Anforderungen zum Schutz von Mensch und Umwelt. Am kommenden Mittwoch (23. April) präsentieren sie im Rahmen der Landespressekonferenz in Hannover das neue Positionspapier. (Foto: Zwischenlager Brokdorf)

(UPDATE: Inzwischen hat die PK stattgefunden und das Papier der AMK ist damit veröffentlicht. Das neue Forderungspapier der AMK ist hier direkt zu finden. (PDF) – Siehe unten die dazu veröffentlichte PM. Unmittelbar relevant werden diese Anforderungen im gerade anlaufenden Verfahren um die Neugenehmigung für das Zwischenlager in Gorleben und demnächst auch für das Zwischenlager in Ahaus. Außerdem relevant: Für alle bestehenden Zwischenlager mit hochaktivem Atommüll müssen in den nächsten zehn Jahren die Genehmigungen grundsätzlich neu erteilt werden. Inklusive einer Beteiligung des Bundestags! Für Gorleben und Ahaus bedeutet das, dass eine vermutliche Regierung Merz mit CDU/CSU und SPD dafür die Grundlagen legen muss.)

In der Einladung heißt es: „zum 30. Jahrestag des ersten Castortransportes von hochradioaktivem Atommüll nach Gorleben legt die Atommüllkonferenz ein Forderungspapier vor, das die nach wie vor bestehenden erheblichen Defizite bei der Lagerung von Atommüll deutlich benennt. Die Atommüllkonferenz ist ein fachlich-politisches, überparteiliches Forum für Betroffene und Akteure von Standorten, an denen Atommüll lagert oder gelagert werden soll, sowie von weiteren Anti-Atom-Initiativen und NGOs. Die Forderungen werden von über vierzig Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen getragen. Die mangelnde Sicherheit im staatlichen Umgang mit Atommüll zeigen auch verschiedene aktuelle Gutachten zu Bedrohungsszenarien wie mögliche Drohnenangriffe auf Zwischenlager. Alle bestehenden Genehmigungen für Zwischenlager in Deutschland laufen lange vor der Fertigstellung eines sogenannten Endlagers aus. Als erster Standort wird derzeit in Gorleben ein entsprechendes Verfahren zur verlängerten Aufbewahrung eingeleitet. Hier werden damit die Maßstäbe für die Sicherheit der deutschen Zwischenlager für die nächsten 100 Jahre gesetzt.“

Das Positionspapier der AMK wird vorgestellt von :

•    Wolfgang Ehmke (Pressesprecher Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg): Einordnung 30. Jahrestag des ersten Castortransportes nach Gorleben. Anspruch an das erste Genehmigungsverfahren der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) für die „verlängerte Zwischenlagerung“ an einem Lagerstandort in Deutschland. Bezugnahme auf die speziellen Sicherheitsdefizite des bestehenden Zwischenlagers in Gorleben.

•    Helge Bauer (Referent für Atommüllfragen, Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt): Vorstellung des „Forderungspapier zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle“ der Atommüllkonferenz und damit verbundene grundsätzliche Herausforderungen an eine verlängerte Zwischenlagerung über einen Zeitraum von einhundert Jahren.

Weitere Informationen finden Sie unter

Voraussetzung der Teilnahme von Journalist*innen, die nicht Mitglied in der LPK sind, ist eine kurze Anmeldung beim LPK-Büro zu dem Termin unter: info@lpk-niedersachsen.de

UPDATE: PM der AMK und Initiativen:

Atommüllkonferenz stellt Forderungspapier zur Atommüll-Zwischenlagerung anlässlich des 30. Jahrestages des ersten Castortransportes nach Gorleben vor

  • Forderungspapier zeigt enorme Defizite im staatlichen Umgang mit Atommüll auf
  • Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung muss endlich Konzept zur sicheren Lagerung vorlegen

Schon von Anfang an wurde der Zeitplan von Seiten der Anti-Atom-Bewegung als unrealistisch eingeschätzt: Inzwischen steht fest, die Endlagersuche wird deutlich länger dauern als ursprünglich prognostiziert. Sie macht als Dominoeffekt aus einer 40-jährigen Zwischenlagerung für die 16 oberirdischen Atommülldeponien eine Langzeitlagerung. Mit einem Zeithorizont von 100 plus X Jahren ist zu rechnen.

Für diese Zeiträume sind die Zwischenlager nicht ausgelegt. Alle bestehenden Genehmigungen der Anlagen werden bereits weit vorher auslaufen.

Henning Garbers vom Organisationsteam der Atommüllkonferenz zu den Hintergründen des neuen Forderungspapieres zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle: “Die Dauer für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle wird sich erheblich verlängern. Zusätzlich steigt die Gefahr militärischer Konflikte in Europa. Die an der Atommüllkonferenz beteiligten Initiativen und Verbände sahen es daher als dringend erforderlich an, einen aktuellen Forderungskatalog vorzulegen.“

Helge Bauer von der Anti-Atom-Initiative .ausgestrahlt ergänzt: „Die Atommüllkonferenz legt mit diesem von mehr als vierzig Bürgerinitiativen und Umweltverbänden getragenen Forderungspapier den Finger in die seit Jahrzehnten offene Wunde der Atommüll-Lagerung. Lagergebäude und Atommüll-Behälter sind schon jetzt unzureichend geschützt. Hinzu kommen Unklarheiten über den Zustand des strahlenden Inventars im Inneren der Castoren, über die Wirkung des Klimawandel auf die Gebäudesubstanz, oder auch Bedrohungslagen durch neue gesellschaftliche Herausforderungen. Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung darf davor die Augen nicht mehr verschließen und muss ihr Regelwerk für die Genehmigung und Sicherheitsüberprüfung von Zwischenlagern auf der Basis des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik aktualisieren, zum Schutz der Bevölkerung.“

Als erstes Zwischenlager verliert Gorleben seine Genehmigung. Ein Verfahren für die „verlängerte Zwischenlagerung“ wurde dort aktuell eingeleitet. Dazu Wolfgang Ehmke, Pressesprecher der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg: „Das Brennelemente-Zwischenlager Gorleben verliert bereits 2034 die Genehmigung. Dort lagern 113 Castorbehälter, die letzte Einlagerung erfolgte 2011. Gegenwärtig bereitet die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) die „verlängerte Zwischenlagerung“ vor, ein Scoping-Termin für die Umweltverträglichkeitsprüfung soll bereits im Sommer stattfinden. Die Scoping-Vorlage ist jedoch in jeder Beziehung mangelhaft: In der Zwischenlagerwelt der BGZ scheint es keinerlei Störfälle oder Unglücksfälle zu geben, wenn der Untersuchungsradius sich auf 300 Meter rund um die Atommülldeponie beschränkt. Vor kurzem haben Dipl.-Physikerin Oda Becker und Prof. Dr. Jutta Weber in einer Studie am Beispiel des baugleichen Zwischenlagers Ahaus den Störfall „Angriff mit bewaffneten Drohnen“ durchgerechnet. Sie kommen dabei zu einem besorgniserregenden Ergebnis: „Die ermittelten Strahlendosen zeigen, dass bei einem Angriff mit bewaffneten Drohnen in Windrichtung eine Evakuierung bis in ca. 5 km Entfernung und eine langfristige Umsiedlung der Bevölkerung bis ca. 1,5 km Entfernung erforderlich würden. Bis in eine Entfernung von rund 250 m wären tödliche Inhalationsdosen möglich. Diese erhielten die Personen in Windrichtung unmittelbar nach der Freisetzung.“

Bernd Redecker, Atomexperte des BUND, ergänzt: „Das BGZ-Konzept für Gorleben darf nicht zur Blaupause für andere Zwischenlager werden! Die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle wird uns noch viele Jahrzehnte beschäftigen – dafür braucht es ein durchdachtes Gesamtkonzept, bei dem alle Zwischenlagerstandorte einbezogen werden. Wichtig ist, dass die Lagerstätten sicherheitstechnisch den Bedingungen einer stark verlängerten Lagerungsdauer und der aktuellen Bedrohungslage entsprechen. Das Bundesumweltministerium muss umgehend einen transparenten und verbindlichen Beteiligungsprozess aufsetzen, in dem sicherheitsrelevante, aber auch gesellschaftliche Fragen offen diskutiert und neu bewertet werden. Die Menschen an den Zwischenlagerstandorten, die über Jahrzehnte im Glauben gelassen wurden, dass nach 40 Jahren Schluss sei, verdienen es, mit ihren Bedenken und Erkenntnissen ernst genommen und umfassend beteiligt zu werden.“

Weitere Informationen:

Das „Forderungspapier zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle“ steht für sie unter folgendem Link zum Download bereit: https://www.atommuellkonferenz.de/wp-content/uploads/Forderungspapier-zur-Zwischenlagerung-hoch-radioaktiver-Abfaelle.pdf

Rückfragen an:
Helge Bauer, .ausgestrahlt, Tel. 0160 305 91 48
Wolfgang Ehmke, Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, Tel. 0170 510 56 06
Bernd Redecker, Atomexperte des BUND, Tel. 0177 340 42 32
Henning Garbers, Organisatiations-Team Atommüllkonferenz, info@atommuellkonferenz.de

 

Atommüll-Endlagerung ohne Schacht Konrad – Kommt das Aus?

Dass es erhebliche Probleme mit dem geplanten Endlager für leicht- und mittel radioaktive Abfälle im Schacht Konrad in Salzgitter gibt, ist schon lange offenkundig. Immer wieder kam es beim unterirdischen Ausbau zu erheblichen Verzögerungen und zu immensen Kostensteigerungen. Höhepunkt des Desasters könnte nun das „gehobene Wasserrecht“ werden: Die dort für die Einlagerung von Atommüll in Konrad rechtlich verbindlich vorgeschrieben Werte können nicht eingehalten werden. Darüber hatte umweltFAIRaendern mit Hinweis auf eine Stellungnahme und Vorschläge der Entsorgungskommission (ESK) der Bundesregierung berichtet. Auch die AG Schacht Konrad reagierte. Jetzt verdichten sich die Hinweise, dass eines der nächsten Mega-Atommüll-Projekte scheitern könnte, wie die Tagesschau berichtet. In jedem Fall wird es zu weiteren Verzögerungen kommen, die zu erheblichen Schwierigkeiten an den vielen Rück-Baustandorten führen.

Update: Auch die für den Ausbau und Betrieb am Schacht Konrad zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung hat gestern auf die Medienberichte reagiert und diese PM veröffentlicht. Siehe auch unten als Dokumentation.

Aktuell reagiert die AG Schacht Konrad jetzt mit dieser PM: KONRAD endlich aufgeben (siehe auch gleich unten).

Erst im letzten Jahr wurde amtlich klar, dass die Endlagersuche für den hochaktiven Atommüll, für den es bislang keinen Standort gibt, sich um Jahrzehnte verzögern wird. Jetzt könnte sich das Drama der ungelösten Entsorgung noch mal verschärfen. Denn damit wäre klar, dass die oberirdische Zwischenlagerung aller Arten von Atommüll, die nur für einige Jahrzehnte „geplant“ war, zur Jahrhundertaufgabe werden wird. Die Sonntags-Reden, dass die Atommüll-Entsorgung noch in dieser Generation gelöst werden müssen und nicht nachfolgenden Generationen überlassen werden dürfe, war schon immer Schönfärberei, – dürfte nun aber als quasi amtlich bezeichnet werden.

Und all das ist nicht mal Thema im Koalitionsvertrag der möglicherweise kommenden Bundesregierung, von der relevante Teile sogar noch alte Atommeiler wieder ans Netz bringen wollte und neue Reaktoren anstreben.

DOKUMENTATIONen

1. AG Schacht Konrad 2. BI Lüchow Dannenberg

1. Konrad Presse- Pressemitteilung: KONRAD endlich aufgeben!

Pressemitteilung 16.04.2025

Bündnis sieht Kritik an Schacht KONRAD bestätigt!

Der Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter Frank Klingebiel erklärt zu den jüngsten Veröffentlichungen der Tagesschau: „Die Rechercheergebnisse bestätigen unsere seit Jahren geäußerten erheblichen Bedenken, auch zur Einhaltung der wasserrechtlichen Bestimmungen. Es bringt nichts, an einem über 23 Jahre alten und somit heute völlig verfehlten Projekt um jeden Preis festzuhalten. Das kann weder richtig noch rechtskonform sein und ist den Menschen in unserer Region auch nicht vermittelbar. Das sklavische Festhalten an einem offensichtlich nicht den heutigen Anforderungen entsprechenden überalterten Planfeststellungsbeschluss untergräbt zusätzlich das Vertrauen der Menschen in unserer Region in die verantwortlichen Entscheidungsträger. Daher sind wir uns als Bündnispartner einig, dass die 2002 erteilte Genehmigung endlich aufgehoben werden muss. Und wir erneuern unsere Forderung nach einem sofortigen Baustopp.“

Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD: „Wenn sogar Herr Thomauske, der über viele Jahre versucht hat, das Projekt durchzudrücken, jetzt zugibt, dass auf Basis der geltenden Genehmigung niemals ein Fass in Schacht KONRAD eingelagert werden kann, muss endlich die Reißleine gezogen werden. Wir brauchen ein neues, ordentliches Suchverfahren um einen sicheren Standort für die Lagerung der gefährlichen Abfälle zu finden – Schacht KONRAD ist der Falsche!“

Matthias Wilhelm, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Salzgitter-Peine: „In der angesiedelten Industrie in Salzgitter wird gerade ganz viel Geld in die Zukunft investiert. Diese in die Zukunft gerichteten Projekte sollten nicht durch das Festhalten an nicht realisierbaren Projekten wie der Einlagerung von Atommüll in Schacht Konrad gefährdet werden. Es ist nicht einfach, alte Projekte und Verfahren aufzugeben und Neues einzuleiten. Das ist aber oft der einzig zukunftssichere Weg. Das gilt in der Industrie und das muss bei solchen Projekten wie Schacht Konrad auch in der öffentlichen Hand gelten.“

Petra Wassmann, KONRAD-Beauftragte des NABU Niedersachsen und Susanne Gerstner, Vorsitzende des BUND Niedersachsen: „Wir sehen uns in unserer Klage für die Aufhebung der Genehmigung von Schacht KONRAD vollumfänglich bestätigt und erwarten jetzt von den Verantwortlichen den richtigen Schritt zu tun und das Vorhaben endlich aufzugeben.“

Das Bündnis Salzgitter gegen Schacht KONRAD besteht aus der Stadt Salzgitter, der IG Metall Salzgitter-Peine, dem Landvolk Braunschweiger Land und der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD und unterstützt die im Oktober 2024 eingereichte Klage von NABU und BUND auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses.


Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.

Rückfragen: 05341 / 63123

2. BI Lüchow Dannenberg

Pressemitteilung 16.04.2025

Vier Milliarden Euro für ein paar Gebinde?

An der Eignung des Schacht Konrads als Atommüllendlager gab es schon immer erhebliche Zweifel. Zuletzt hatten die Umweltverbände BUND und Nabu eine Klage zur Rücknahme der 2002 erteilten Genehmigung eingereicht.

https://www.bund-niedersachsen.de/service/presse/detail/news/schacht-konrad-klage-aus-guten-gruenden-fachliche-aktualitaet-auf-hoehe-der-zeit-muss-auch-fuer-schacht-konrad-gelten/

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) hat seit dem Neustart der Endlagersuche immer wieder auf die Mängel des ehemaligen Erzbergwerks verwiesen.

Jetzt zeigen zwei Dokumente, die BR und NDR exklusiv vorliegen, „Probleme mit dem niedersächsischen Wasserrecht auf und lassen auf behördliche Versäumnisse schließen. Sie kommen zum Schluss: „Konrad“ wird sich entweder um viele Jahre verzögern oder möglicherweise sogar gänzlich scheitern. Der Schacht drohe zu einem Milliardengrab zu werden.“

Atommüllendlager – Wird Schacht „Konrad“ nie in Betrieb gehen?

Die Kosten für den Ausbau des ehemaligen Erzbergwerks zu einer Atommülldeponie verschlingen rund vier Milliarden Euro. Die CEO der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Iris Graffunder, tritt in dieser Situation die Flucht nach vorne an: Sollte der Schacht Konrad zumindest baulich rechtzeitig fertigwerden, wolle man unter den 303.000 Kubikmetern Atommüll nach „irgendwelchen Gebinden suchen“, die unbedenklich eingelagert werden können, ohne Auswirkungen auf das Grundwasser befürchten zu müssen, berichtet die Tagesschau.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Dabei gibt es einen Weg aus der Sackgasse. Die BGE muss die Synergien der Endlagersuche nutzen, wir plädieren seit Beginn des Neustarts der Endlagersuche für ein Suchverfahren für alle Arten radioaktiver Abfälle, zumal der Schacht Konrad ohnehin nicht reichen würde, um am Ende rd. 600.000 Kubikmeter schwach- und mittel aktiver Abfälle aufzunehmen. Schon lange gilt für dieses Projekt die alte indianische Weisheit, steig ab, wenn dein Gaul tot ist.

Dokumentation PM BGE zum Thema:

Pressemitteilung Nr. 04/25 – Konrad

Die Inbetriebnahme des Endlagers Konrad ist durch das Wasserrecht nicht gefährdet

16. April 2025: Die BGE geht weiterhin von einer Inbetriebnahme des Endlagers Konrad zu Beginn der 2030er Jahre aus. Dies ist unabhängig von der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Abfälle.

Im Hintergrund ist die Schachtanlage 1 des Endlagers Konrad in Salzgitter zu sehen. Im Vordergrund verläuft der Salzgitter Stichkanal.

Das Endlager Konrad in Salzgitter wird derzeit errichtet und in den frühen 2030er Jahren soll die Einlagerung beginnen. Darauf bereiten die Ablieferungspflichtigen in Deutschland ihre Abfälle vor. Radioaktive Abfälle werden entsprechend der Anforderungen aus den Konrad Endlagerungsbedingungen konditioniert (behandelt und verpackt) und radiologisch und stofflich detailliert beschrieben. Die Dokumentation der Abfälle wird von der Produktkontrolle bei der BGE geprüft und muss freigegeben werden, bevor ein Abfallgebinde im Endlager Konrad eingelagert werden kann.

Grenzwerte gesenkt

„Aktuell gibt es viele Abfallgebinde, die den radiologischen Anforderungen der Endlagerungsbedingungen Konrad entsprechen und auch von der Produktkontrolle freigegeben sind. Gleichzeitig liegen aber aktuell noch keine freigegebenen Gebinde im Hinblick auf die stoffliche Beschreibung vor, so dass zum heutigen Stand kein Abfallgebinde mit schwach- oder mittelradioaktiven Abfällen im Endlager Konrad eingelagert werden könnte“, sagt die Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE, Iris Graffunder.

Die stoffliche Beschreibung der Abfallgebinde kann von der Produktkontrolle trotzdem geprüft werden, aber noch nicht final bestätigt werden. Hintergrund ist, dass für einige Stoffe die Grenzwerte im konventionellen Wasserrecht gesenkt wurden. Das Nachweissystem für das Endlager Konrad sieht im Rahmen der Umsetzung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis in diesem Fall vor, dass alle wasserrechtlichen Nachweise erneut unter den neuen Randbedingungen geführt werden. Es handelt sich also um Änderungen im konventionellen Regelwerk, die Auswirkungen auf die Abfälle für das Endlager Konrad haben.

Schutzziele werden eingehalten

Die BGE ist überzeugt, dass durch die Einlagerung der radioaktiven Abfälle keine unzulässige Belastung des nutzbaren Grundwassers entsteht, so dass die Schutzziele zu jeder Zeit eingehalten werden. Die Einlagerung der Abfälle erfolgt in etwa 850 Metern Tiefe, das nutzbare Grundwasser liegt deutlich höher. Mithilfe von Ausbreitungsmodellen wurde unter sehr konservativen Annahmen ein Stofftransport zur Oberfläche nach Hunderttausenden Jahren ermittelt. Die Arbeiten für die Nachweise zur Einhaltung der geänderten Grenzwerte im Wasserrecht laufen bei der BGE, sind aber noch nicht abgeschlossen.

„Die BGE hat bislang noch keine neuen Anträge zu PCB, PAK und PFAS gestellt, weil die Diskussion über die Methodik der Nachweisführung für die konkrete Umsetzung des aufsichtlichen Verfahrens infolge der Änderung der Grenzwerte im konventionellen Wasserrecht mit NLWKN und dem Ministerium für Umwelt Niedersachsen noch läuft. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden in Niedersachsen ist professionell und sachorientiert“, sagt Iris Graffunder abschließend.

×