Neue SMR – Atommeiler am Standort Temelín in der Tschechischen Republik? Einspruchsfrist läuft bis 20. Januar 2025

„SMR“ heißt eines der Kürzel, mit dem Atomfreunde für eine massive Ausweitung der nuklearen Stromerzeugung hausieren gehen – obwohl es bis heute solche Small.Modular.Reaktoren noch gar nicht gibt. Eine Vielzahl von Typen sind in der Entwicklung. Allen gemeinsam: Sie dürften extrem kostspielig sein, sind bislang weit davon entfernt, funktionsfähig sein und bergen vor allem auch aufgrund der besonderen Brennstoffe mit erheblichen Risiken im militärischen Bereich. Ein System auf Basis erneuerbarer Energie wäre global nicht nur gefahrloser, sondern auch erheblich kostengünstiger zu etablieren und wesentlich umwelt- und klimaverträglicher. Doch Vernunft spielt offenbar in Sachen Atomenergie keine Rolle. Für solche SMR-Fantasien führt jetzt die Tschechische Republik mit einem  Scoping-Verfahren (Vorverfahren) einen ersten Schritt im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu einem geplanten Neubauvorhaben in Temelín durch. Deutschland, vertreten durch das Bundesland Bayern, ist über die Espoo-Leitstelle informiert worden und hat Einwendungen erhoben. Noch bis zum 20. Januar 2025 läuft die Einspruchsfrist. (Bild: KI-generiert mit der Aufgabe: Ein Bild mit dem Schriftzug „SMR – Reaktoren Temelin“ mit einer Baustelle und einem alten Atomreaktor in der Tschechischen Republik)

Das bayerische Umweltministerium verweist ausdrücklich auf eine Fristverlängerung, nach Bürger*innen noch bis zum 20. Januar Zeit haben, gegen die Pläne der Tschechen Einsprüche zu formulieren: „Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen haben die Möglichkeit, dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik bis zum 20.01.2025 Einwendungen und Stellungsnahmen auch in deutscher Sprache per E-Mail an: SMR_ETE@mzp.gov.cz oder postalisch an: Ministerstvo životního prostředí (Umweltministerium), Vršovická 1442/65, 100 10 Praha 10, Czech Republic zu übermitteln.“

In der Dokumentation Nr. 3 (unten) sind verschiedene Links zu PDF-Unterlagen und Übersetzungen. Die sind hier direkt auch als Zip-Datein von diesem Server.

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Dokumentation 1: Text des BMUV zu dieser Beteiligung:

Das BMUV erhielt die offizielle Notifizierung über eine anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus der Tschechischen Republik bezüglich des Vorhabens „Neue SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín“.

Das BMUV erhielt am 20. November 2024 entsprechend Artikel 3 der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) die offizielle Notifizierung über eine anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus der Tschechischen Republik bezüglich des Vorhabens „Neue SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín“ mit einer elektrischen Nettoleistung von bis zu 500 MWe (Megawatt elektrisch) bestehend aus ein oder zwei Reaktoren in der Nähe des bestehenden Atomkraftwerks Temelín.

Das Umweltministerium der Tschechischen Republik bittet bis zum 19. Dezember 2024 um Mitteilung, ob sich Deutschland an dem grenzüberschreitenden UVP-Verfahren beteiligen möchte. Bis zum 19. Dezember 2024 können außerdem Stellungnahmen zur Bekanntmachung des Vorhabens sowie zum Untersuchungsrahmen (insbesondere zu der Frage, welche Bereiche der Auswirkungen des Vorhabens auf Umwelt und öffentliche Gesundheit in der UVP-Dokumentation stärker hervorgehoben werden sollten) abgegeben werden.

Im Falle einer grenzüberschreitenden UVP kann nach tschechischem Recht auf Antrag eines betroffenen Staates die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme um bis zu 30 Tage verlängert werden. Weitere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten und zur beabsichtigten Maßnahme sind der Benachrichtigung über das Vorhaben in deutscher Sprache zu entnehmen.

28.11.2024 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
Aktualisierungsdatum: 13.12.2024
Dokumentation 2 – Bayerische Einwendungen zum Verfahren in Sachen SMR in Temelin:

Öffentliche Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Öffentlichkeitsbeteiligung am grenzüberschreitenden Vorverfahren (Scoping) zum Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend der Errichtung einer neuen SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín in der Tschechischen Republik

In der Tschechischen Republik werden am Standort Temelín derzeit zwei Kernreaktoren zur Stromerzeugung betrieben. Der Standort befindet sich rund 60 km von der bayerischen Grenze entfernt. In den Jahren 2012/2013 führte die tschechische Regierung am Standort Temelín ein UVP-Verfahren zur Errichtung von zwei weiteren großen Kernkraftwerksblöcken durch, an dem sich Bayern beteiligt hat (s.u.Temelín).

Derzeit ist unklar, ob und wann diese beiden geplanten Reaktoren gebaut werden. Die tschechische Regierung hat kürzlich mitgeteilt, dass sie an diesem Standort eine weitere SMR-Kernkraftanlage (small modular reactor) zur Stromerzeugung errichten möchte. Als ersten Schritt führt die tschechische Republik derzeit ein Scoping-Verfahren (Vorverfahren) im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu diesem geplanten Neubauvorhaben in Temelín durch.

Bayern hat sich dafür entschieden, auch an diesem grenzüberschreitenden Scoping-Verfahren teilzunehmen, um die bayerischen Interessen zu wahren und der bayerischen Öffentlichkeit die Möglichkeit zu verschaffen, ihre Bedenken und Einwendungen von Anfang an in das Verfahren einzubringen.

Das Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik hat dem StMUV für die öffentliche Auslegung folgende Dokumente in deutscher Sprache übermittelt:

Hinweis: Die Dokumente liegen nicht in einer barrierenfreien Version vor)

Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen haben die Möglichkeit, dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik bis zum 20.01.2025 Einwendungen und Stellungsnahmen auch in deutscher Sprache
per E-Mail an: SMR_ETE@mzp.gov.cz
oder postalisch an:
Ministerstvo životního prostředí (Umweltministerium)
Vršovická 1442/65
100 10 Praha 10
Czech Republic

zu übermitteln.
Die eingestellten Unterlagen bleiben auch nach Ablauf der Einwendungsfrist auf der Webseite des StMUV verfügbar.

Weiterführende Informationen

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Dokumentation Nr. 3 – Weitere Informationen zu den SMR-Planungen, Unterlagen und Einwendungen mitsamt Übersetzungen vom Bayerischen Umweltministerium (Siehe oben als Zip-File alle Dateien der hier im folgenden verlinkten Dokumente auf den Severn des Ministeriums). Die sind hier direkt auch als Zip-Datein von diesem Server.

Geplanter Neubau von zwei weiteren Reaktorblöcken am Standort Temelin in der Tschechischen Republik

Ausgangslage

In der Tschechischen Republik werden sechs Kernreaktoren an zwei Standorten (zwei in Temelín und vier in Dukovany) betrieben. Der Standort Temelín befindet sich im Süden der Tschechischen Republik, rund 60 km von der bayerischen Grenze. Dort will die Tschechische Regierung in den nächsten Jahren mit dem Bau von zwei weiteren Reaktorblöcken beginnen.

Zentrale Ziele der Bayerischen Staatsregierung

Für die Bayerische Staatsregierung steht der Schutz der bayerischen Bevölkerung im Mittelpunkt. Die Bayerische Staatsregierung hat den zügigen Ausstieg Deutschlands aus der Kernenergie in Deutschland maßgeblich mitgestaltet und lehnt den Neubau der Blöcke 3 und 4 am Standort Temelin ab. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, die Tschechische Regierung von der Energiewende und dem bayerischen Weg hin zu erneuerbaren Energien zu überzeugen.

Die Bayerische Staatsregierung ist sich bewusst, dass jeder Mitgliedstaat der EU gemäß Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union das Recht hat, die Struktur seiner Energieversorgung selbst zu bestimmen. In jedem Fall müssen aber alle internationalen Anforderungen eingehalten werden, sollte es zum Neubau der Blöcke 3 und 4 am Standort Temelin kommen.

Die Nutzung der Kernenergie ist eine hochkomplexe Aufgabe, bei der höchste Sicherheitsanforderungen zu stellen und im Genehmigungsverfahren nachzuweisen sind. Im Hinblick auf den geplanten Neubau der Blöcke 3 und 4 setzt sich die Staatsregierung deshalb mit Nachdruck für folgende zentrale Ziele ein:

  • Einhaltung höchster Sicherheitsstandards,
  • Einhaltung aller internationalen Anforderungen und
  • größtmögliche Transparenz.

Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit für den geplanten Neubau

Das Tschechische Umweltministerium hat für den geplanten Neubau ein Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP-Verfahren) durchgeführt. Die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen), darunter auch Deutschland und die Tschechische Republik, haben sich am 25. Februar 1991 verpflichtet, ihre Nachbarstaaten grenzüberschreitend an UVP-Verfahren zu beteiligen. In Umsetzung der Espoo-Konvention erfolgt eine Beteiligung Deutschlands/Bayerns am UVP-Verfahren für den geplanten Neubau der Blöcke 3 und 4 in Temelin.

Im Rahmen der Beteiligung hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit in der Zeit vom 07.05. bis zum 18.06.2012 das Gutachten zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und im Ministerium ausgelegt. Zusätzlich wurde das Gutachten in den grenznahen Landratsämtern Cham, Freyung-Grafenau, Hof, Neustadt a. d. Waldnaab, Passau, Regen, Schwandorf, Tirschenreuth, Wunsiedel und in den kreisfreien Städten Hof, Passau und Weiden i. d. Oberpfalz ausgelegt. Bürgerinnen und Bürgern und Einrichtungen hatten die Möglichkeit, bis zum 18.06.2012 die Dokumentation einzusehen und Stellungnahmen in deutscher Sprache dem Tschechischen Umweltministerium zu übermitteln.

Das StMUG hat dem tschechischen Umweltministerium eine detaillierte Stellungnahme übermittelt. Darin kommen die bereits genannte ablehnende Grundsatzposition der Bayerischen Staatsregierung gegenüber dem geplanten Neubau der Blöcke 3 und 4 in Temelin und die genannten zentralen Ziele der Staatsregierung deutlich zum Ausdruck. In diesem Zusammenhang werden eine Reihe von Einwänden erhoben und Forderungen vorgetragen. So fordert das StMUG z. B.

  • auch die Prüfung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten anstelle des Neubaus der Reaktorblöcke,
  • die Klärung einer Reihe von radiologischen Fragestellungen (z. B. zu den radiologischen Auswirkungen von Stör- und Unfällen über die Luft und das Wasser einschließlich Grundwasser),
  • den Nachweis der Gewährleistung der Integrität des Sicherheitsbehälters bei Unfällen,
  • die Klärung von noch offenen Fragen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle.

Schließlich erbittet das StMUG die ehestmögliche Unterrichtung über die Auswahl des genauen Reaktortyps und weitergehende Informationen über den Fortgang des Verfahrens.

Am 12.06.2012 wurde vom tschechischen Umweltministerium in Passau eine informelle Diskussionsveranstaltung zum UVP-Verfahren durchgeführt. Die organisatorische Vorbereitung des Termins hatte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit übernommen.

Am 22.06.2012 wurde vom tschechischen Umweltministerium die formelle öffentliche Anhörung im Rahmen des UVP-Verfahrens durchgeführt. Der Anhörungstermin diente dazu, die Fragen und Bedenken der Öffentlichkeit zu dem geplanten Neubau der Kernkraftwerke Temelin 3 und 4 zu erörtern. Zu der Veranstaltung war auch die bayerische/deutsche Öffentlichkeit eingeladen. Für die Teilnehmer aus Deutschland stand eine Übersetzung ins Deutsche zur Verfügung.

Als letzten Schritt im UVP-Verfahren hat das Tschechische Umweltministerium am 18.01.2013 seine Stellungnahme zum UVP-Verfahren in tschechischer Sprache veröffentlicht. Auf Bitten des StMUG wurde eine Übersetzung der Stellungnahme ins Deutsche übermittelt. Die Stellungnahme enthält 90 Forderungen an die künftige Anlage. Das StMUG veröffentlicht diese „Stellungnahme zur Prüfung der Auswirkungen der Realisierung des Vorhabens auf die Umwelt (PDF)“.

Im Rahmen dieser Stellungnahme sind auch Einzelstellungnahmen zu den Äußerungen aus der Bundesrepublik Deutschland erstellt worden. Diese hat das StMUV übersetzen lassen und veröffenlicht. Stellungnahmen aus der Bundesrepublik Deutschland (zip-Datei, 37,5 MB)

Weitere Schritte

Nach dem Abschluss des UVP-Verfahrens erfolgt nunmehr die atomrechtliche Prüfung des Vorhabens durch das Tschechische Staatliche Amt für Reaktorsicherheit. Das StMUG wird seine Position und seine Forderungen in einem Monitoring-Prozess im Rahmen der deutsch-tschechischen Kommission weiterhin mit Nachdruck einbringen.

Erläuterung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Bayern erfolgte im Rahmen eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens, zu dem sich die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention verpflichtet haben. Nach der Espoo-Konvention sind den betroffenen Bürgern ebenso wie der tschechischen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Beteiligung zu geben. Entsprechend der im tschechischen Gesetz vorgesehenen Frist von 30 Tagen war deshalb auch hier ursprünglich diese Einwendungsfrist eingeräumt. Bayern hatte beim Tschechischen Umweltministerium eine Fristverlängerung von weiteren 30 Tagen beantragt. Das Tschechische Umweltministerium hat auf diesen Antrag hin eine Fristverlängerung bis zum 18.06.2012 gewährt.

Das UVP-Verfahren wurde nicht nach deutschem Recht, sondern gemäß dem tschechischen Recht durchgeführt. Insbesondere die Vorschriften der deutschen Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung – AtVfV) sind nicht auf dieses Verfahren anwendbar. Auch die sonstigen im deutschen Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht eröffneten rechtlichen Möglichkeiten sind nicht anwendbar.

AKW Leibstadt Schweiz: Anwohnende gehen gegen „Rechtsverweigerung“ der Behörde wegen Langzeitbetrieb vor

Die schweizerische Energie-Stiftung SES, Greenpeace Schweiz und der trinationale Atomschutzverbands TRAS haben mitgeteilt, dass Anwohnende gegen die Untätigkeit der Schweizer Atombehörde vorgehen. Noch im Dezember hatten „Anwohnende des AKW Leibstadt … beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen das Bundesamt für Energie (BFE) wegen Rechtsverweigerung eingereicht. Nach internationalem Recht hätte die Schweiz die Umweltverträglichkeit aus eigenem Antrieb prüfen müssen, bevor das AKW Leibstadt in zehn Tagen den Langzeitbetrieb aufnimmt. Im Februar 2024 hatten Anwohnende ein entsprechendes Gesuch ans UVEK gerichtet. Das UVEK bzw. das BFE sind bisher nicht auf das Gesuch eingetreten.“ Darüber hatte auch umweltFAIRaendern im Zusammenhang von Aktivitäten der IPPNW Deutschland und Schweiz berichtet. Ebenfalls im Dezember hatten die beiden Verbände einen offenen Brief von über 500 Medizinerinnen aus der Grenzregion veröffentlicht, in der sie vor den Risiken eines weiteren Betriebs des Uralt-Reaktors in Leibstadt warnen. Das AKW Leibstadt soll wie auch die AKWs Gösgen und Beznau über 40 Jahre hinaus in Betrieb bleiben und damit länger, also die technische Auslegung ehemals vorgesehen hat. Eine international verbindliche und grenzüberschreitende Minimalanforderung nach Öffentlichkeitsbeteiligung in Verbindung mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung, wie die Aarhus- und Espoo-Konventionen es vorschreiben, will die Schweiz nicht durchführen.

Dokumentation der PM von SES, GP und TRAS:

Umweltverträglichkeitsprüfung für Langzeitbetrieb AKW Leibstadt – Beschwerde gegen BFE wegen Rechtsverweigerung

Anwohnende des AKW Leibstadt haben am 5. Dezember 2024 beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen das Bundesamt für Energie (BFE) wegen Rechtsverweigerung eingereicht. Nach internationalem Recht hätte die Schweiz die Umweltverträglichkeit aus eigenem Antrieb prüfen müssen, bevor das AKW Leibstadt in zehn Tagen den Langzeitbetrieb aufnimmt. Im Februar 2024 hatten Anwohnende ein entsprechendes Gesuch ans UVEK gerichtet. Das UVEK bzw. das BFE sind bisher nicht auf das Gesuch eingetreten.

Das auf 40 Betriebsjahre ausgelegte AKW Leibstadt geht am 15. Dezember 2024 in den Langzeitbetrieb über. Die Schweiz betreibt den ältesten AKW-Park der Welt. Dieser stellt ein unvermeidliches Restrisiko für katastrophale Unfälle mit riesigem Schadenspotenzial dar.

UVEK verletzt Abkommen und missachtet Mitspracherechte der Anwohnenden

Fünfzehn Anwohnerinnen und Anwohner aus der näheren Umgebung des AKW Leibstadt beidseits der Rheingrenze haben bereits am 26. Februar 2024 ein Gesuch für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim UVEK eingereicht. Als direktbetroffene Anwohnende fordern sie ihr Recht auf demokratische Mitsprache ein, das Bestandteil einer UVP ist. Das UVEK hat das Gesuch bisher nicht geprüft, geschweige denn eine UVP an die Hand genommen. Es schafft damit Fakten, verletzt internationale Abkommen und übergeht die Betroffenen. Weil der Bund nicht zeitgerecht auf das Gesuch eingetreten ist, haben die Anwohnenden beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen das BFE wegen Rechtsverweigerung erhoben.

Bund verhält sich widersprüchlich

Die Weigerung, auf das Gesuch der Anwohnenden einzugehen, steht im Kontrast zur Art, mit welcher Bundesrat Albert Rösti versucht, die Atomkraft in der Schweiz wiederzubeleben. Mit grossem Tempo strengt er demokratische Prozesse an, um das AKW-Neubauverbot zu streichen. Hingegen werden beim Langzeitbetrieb des AKW Leibstadt internationale Abkommen, kritische Stimmen und demokratische Rechte von Betroffenen ignoriert.

Rechtzeitige UVP ist verbindlich

Die Umweltverträglichkeitsprüfung dient dazu, nachteilige und grenzüberschreitende Auswirkungen des AKW-Langzeitbetriebs auf Mensch und Umwelt zu erkennen und mögliche Alternativen aufzuzeigen. Teil einer UVP ist die Konsultation der betroffenen Bevölkerung. Dazu hat sich die Schweiz unter den Aarhus- und Espoo-Konventionen verpflichtet, worauf sich die Beschwerdeführenden berufen. Da das AKW Leibstadt in wenigen Tagen in den Langzeitbetrieb übergeht, hätte das UVEK also schon längst eine UVP veranlassen müssen.

Weitere Informationen

4. Quartal 2024 – 41 mal radioaktiv durch Hamburg – Zwei Transportverbote für radioaktiv kontaminierte Metalle nach Norfolk, USA

Transporte mit radioaktiven Stoffen durch Hamburg, per Schiff, Straße und Schiene. Allein von September bis Anfang Dezember kam es durch die Polizei zu 236 Kontrollen. In zwei Fällen verhängte die Wasserschutzpolizei auf einem Schiff zwei Tage andauernde Transportverbote, weil die radioaktive Ladung (mehrere Container mit kontaminierten Metallen mit Cäsium 137 und Cobalt 60) nicht sachgerecht gesichert war (siehe in der Drucksache die Anlage 3 und 2. Ziel war offenbar der Hafen Norfolk, USA). Das erklärt der Hamburger Senat in seiner Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage von Stephan Jersch und Norbert Hackbusch, beide von der Linksfraktion in der Bürgerschaft. In dem Zeitraum fanden sieben Atomtransporte mit sogenanntem Kernbrennstoff per LKW mitten durch Hamburg statt. Weitere 34 Transporte mit radioaktivem Material wurden per Schiff durch den Hafen durchgeführt. Damit sind also allein im letzten Quartal insgesamt 41 Atomtransporte durch Hamburg durchgeführt worden, die in den meisten Fällen in Verbindung mit der Nutzung der Atomenergie stehen. Bei der Uranbrennstoffversorgung sind es meist die Uranfabriken in Deutschland, die als Empfänger oder Absender in Erscheinung treten. Oft handelt es sich auch um Transporte zu Atomanlagen zwischen Schweden, Frankreich und z.B. der Schweiz.

„Im Zeitraum 10. September 2024 bis 6. Dezember 2024 wurden in Hamburg durch die Polizei 236 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. 234 Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen. Im Zusammenhang mit dem Seeverkehr wurden zwei sicherheitsrelevante Mängel im Zuständigkeitsbereich der Polizei in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Straßen- und Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei festgestellt.“

Zusammenfassend zu den Daten der SKA und ergänzend zu einem zurückliegenden Atomtransport durch Hamburg teilt der Senat in der Drucksache mit: „Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 7. September 2024 bis einschließlich 6. Dezember 2024 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 4. Der Zeitraum der in der Drs. 22/16212 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 10. September 2024. Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt zeitlich direkt an die Drs. 22/16212 an. In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum 11. September 2024 bis einschließlich 6. Dezember 2024 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absender und Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst. Darüber hinaus beinhaltet Anlage 2 zusätzlich einen Straßentransport, dessen Daten von einer Kontrolle am 12. September 2024 noch vorliegen. Im Übrigen siehe Drs. 22/10290.“

Im Bremsgang: hochaktive Atomtransporte von Jülich nach Ahaus

Keine Castor-Transporte mit hoch radioaktivem Atom(strahlen)müll von Jülich mitten durch NRW nach Ahaus. Das hat die zuständige Bundesbehörde heute als Antwort auf Druck von Bürgerinitiativen und angekündigten Klagen eines Umweltverbandes erklärt. Juristische Gründe werden dafür genannt. Das bedeutet, dass es offenbar in den relevanten Sicherheits- und/oder Ablauffragen immer noch Defizite gibt. Der WDR hat das gerade veröffentlicht. (Unter dem Text die Fassung, die ChatGPT als KI nach einigen konkreten Hin und Hers mit der Datenbank optimierte – und damit verdreht vereinfachte. Unterkomplex.)

„Vorerst keine Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus“ heißt es dort und weiter:  „Rechtliche Gründe sprechen aktuell gegen einen Transport von Atommüll aus dem Jülicher Zwischenlager nach Ahaus.“ So der WDR. Und: „Mehrere Anti-Atom-Bündnisse hatten sich mit einem Schreiben an das Bundesumweltministerium gewandt. Das hat jetzt geantwortet, dass nicht zu erwarten sei, dass in den nächsten Monaten Atommüll vom Zwischenlager in Jülich nach Ahaus transportiert wird.“ Zwar stünde das Genehmigungsverfahren für die Transporte aus Jülich nach Ahaus mit diesem waffenfähigen hochaktiven Atommüll, für welches der Antrag der JEN verantwortlich ist, kurz vor Abschluss. Aber: „Rechtliche Gründe sprechen aktuell gegen den Transport“, ist beim WDR zu lesen. Eine PM ist weder beim BMUV noch bei BASE, der Genehmigungsbehörde für diese Art von Atomtransporten, aktuell online auf der Homepage. Auch .ausgestrahlt, sofa, Bi Ahaus melden online auf den Homepages noch nichts über diesen Brief.

Auch umweltFAIRaendern hatte schon berichtet, dass die Genehmigung für die Atomtransporte nicht mehr in diesem Jahr erwartet würde. Der Landesverband des BUND in NRW hatte angekündigt, gegen eine Transportgenehmigung Klage einreichen zu wollen. Statt die Gefahren von über 150 Atomtransporten nach Ahaus einzugehen, könnte ein verbessertes neues Lager in Jülich vorteilhafter sein. Nicht nur Anti-Atom-Initiativen und -Verbände unterstützen das. Auch der Bürgermeister in Jülich teilt diese Auffassung.

Erst Anfang Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage gegen die Aufbewahrung dieser Atom-Abfälle aus Jülich im Zwischenlager Ahaus für rechtlich zulässig erklärt. Dabei spielten aber die Risiken, die mit dem konkreten Transport über Autobahnen, Land- und Kreisstraßen keine Rolle. Schon jetzt erfolgen Straßenbaumaßnahmen, damit in Ahaus die Transporte mit einem Gesamtgewicht von rund 130 Tonnen, auf 13 ! Achsen und mit totaler Überlänge überhaupt fahren können. Aufgrund des extrem hohen Gewichts sind maximale Anforderung an die Brücken und Überquerungen gestellt. Auch bei Auf- und Abfahrten. Bei einer Probefahrt ohne Atommüll hat es diverse Probleme gegeben. Begleitet wird ein solcher Transport von einem Großaufgebot von Polizei und Sicherheitsdiensten. Viele Tausend Personen in der Planung, Vorbereitung und Umsetzung beteiligt. Die Zeche zahlen die Bürgerinnen.

Juristisch problematisch ist die Sache mit dem sogenannten „Sofort-Vollzug“. Ist dieser von der Behörde erteilt, hat eine Klage grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Würde also nicht verhindern, dass die Klage die Transporte behindert. Die Klagende müsste im Eilverfahren klagen und begründen, warum ein Sofort-Vollzug nicht rechtmäßig wäre. Ein normales Verfahren im Bereich Atomsicherheit dauert in Deutschland viele Jahre. Aber: Seit rund 10 Jahren ist die Frage nach dem Verbleib des Atommülls aus Jülich virulent. Dafür tragen Betreiber und politische Entscheidungsträger unterschiedlicher Parteien und Ministerien in Bund und Ländern bei. Und auch die Bereitschaft, sachgerechte und verhältnismäßige Lösungen hinzubekommen.

Neben den oben genannten Punkten, die halbwegs öffentlich kommuniziert werden, bleibt eines, über das kaum gesprochen wird und strenger Geheimhaltung unterliegt: Der Transport von über 150 Castor-Behälter mit hochaktivem Strahlenmüll ist ein extrem relevantes Angriffsziel. Daher gelten höchste Sicherungs-Anforderungen nicht nur an die technischen und realen Abläufe. Ganz besonders wichtig ist, dass mit dem höchst notwendigen Schutz und minimalst dafür erforderlichen Aufwand eine maximale Sicherheit gegen Angriffe erreicht wird. Dabei wäre nach den wachsenden Krisenregionen in Ost und Nah-Ost auch der Einsatz von Kriegswaffen möglicherweise nicht auszuschließen. Wie konkret die Behörden das machen und was zu Bewertung und Planung für Dienstpläne führt: Geheimsache. Auch unklar, wie weit Polizie und möglicherweise militärische Einrichtungen zur Gefahrenabwehr zusammenabeiten müssen.

  • Über Terrorschutz bei Atomanlagen und über nukleare Kriegsgefahren jenseits der Atombombe hat umweltFAIRaendern vielseitig berichtet. Einfach die Suchfunktion nutzen. Z.B. mal SEWD eingeben.

Und hier noch die Sache mit der KI:

„Die geplanten Castor-Transporte mit hochradioaktivem Atommüll von Jülich nach Ahaus sind vorerst gestoppt. Die zuständige Bundesbehörde nannte rechtliche Gründe für diese Entscheidung. Mehrere Anti-Atom-Bündnisse hatten sich zuvor mit einem Schreiben an das Bundesumweltministerium gewandt. Dieses antwortete, dass in den nächsten Monaten keine Atommülltransporte vom Zwischenlager Jülich nach Ahaus zu erwarten seien.

Obwohl das Genehmigungsverfahren für diese Transporte kurz vor dem Abschluss stand, verhindern derzeit rechtliche Gründe die Durchführung. Eine offizielle Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums oder des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung liegt bislang nicht vor.

Der BUND NRW hatte angekündigt, gegen eine mögliche Transportgenehmigung zu klagen. Statt die Risiken von über 150 Atomtransporten nach Ahaus einzugehen, wird ein verbessertes neues Lager in Jülich als vorteilhafter angesehen. Diese Ansicht teilen nicht nur Anti-Atom-Initiativen und -Verbände, sondern auch der Bürgermeister von Jülich.

Anfang Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht Münster eine Klage gegen die Aufbewahrung dieser Atomabfälle im Zwischenlager Ahaus für rechtlich zulässig erklärt. Dabei wurden jedoch die Risiken des konkreten Transports über Autobahnen und Landstraßen nicht berücksichtigt. Derzeit erfolgen Straßenbaumaßnahmen, um die Transporte mit einem Gesamtgewicht von rund 130 Tonnen auf 13 Achsen und mit Überlänge überhaupt ermöglichen zu können. Bei einer Probefahrt ohne Atommüll traten bereits diverse Probleme auf. Solche Transporte erfordern ein Großaufgebot an Polizei und Sicherheitsdiensten, was erhebliche Kosten für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet.

Ein weiterer juristischer Aspekt betrifft den sogenannten „Sofortvollzug“. Wird dieser von der Behörde erteilt, hat eine Klage grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung und würde die Transporte nicht verhindern. Die klagende Partei müsste dann im Eilverfahren vorgehen, um die Transporte zu stoppen.“

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