Atomtransporte Jülich nach Ahaus: Kommt die Genehmigung noch in diesem Jahr?

Ausweichend reagiert das für die geplanten 152 Castortransporte mit hochradioaktivem und außerdem hochangereichertem Uran von Jülich nach Ahaus zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) auf Nachfragen zur Erteilung der erforderlichen Transportgenehmigung. „Das Verfahren befindet sich in einem fortgeschrittenen Stadium,“ teilte das Bundeamt auf Anfrage von umweltFAIRaendern.de mit. Mit dem Transport befasste Beteiligte hatten eine Genehmigung noch in diesem Jahr erwartet. Besonders Risikoreich sind diese Atomtransporte, weil über die unmittelbar bestehenden Gefahren sowohl die Terrorrisiken und die Risiken vor dem Hintergrund des russischen Kriegs in der Ukraine massiv gewachsen sind.

Mit Blick auf diese Gefahrenlage erklärte ein Sprecher von BASE gegenüber umweltFAIRaendern: „Die Prüfungen im Genehmigungsverfahren stellen sicher, dass durch Maßnahmen des Beförderers ein hohes Maß an Schutz gegen Angriffe auf solche Transporte gewährleistet ist. Diese werden ergänzt durch Maßnahmen der Innenbehörden. Die Gefährdungslage in Deutschland im Zusammenhang mit Transporten von Kernbrennstoffen unterliegt einer ständigen Gefährdungsbewertung durch die Sicherheitsbehörden. Durch die Beteiligung der Sicherheitsbehörden sowohl im Genehmigungsverfahren als auch vor jeder Transportdurchführung ist sichergestellt, dass potentiellen Änderungen der Gefährdungsbewertung bei Bedarf Rechnung getragen wird.“

Möglicherweise werden die Aussagen des BASE in dieser Sache auch noch von Gerichten zu bewerten sein. Die Stadt Ahaus und andere haben Klagen angekündigt. Außerdem nehmen Proteste gegen die Atomtransporte zu. Die BI Ahaus informiert hier. Siehe auch hier Westcastor.  Siehe auch www.ausgestrahlt.de. Siehe auch hier BUND NRW.

Schon zuvor hatte das Bundesamt im Zusammenhang mit den Terrorrisiken und den Ereignissen um die Atomanlagen in der Ukraine gewarnt, dass es einer neuen Sicherheitsbewertung der Atomanlagen bedarf. Der scheidende Präsident des BASE, Wolfram König hatte in einem Interview betont: „Risikopotenzial, das wir bisher nicht erlebt haben“. Auf der Homepage des Bundesamts ist zu lesen: „In der Ukraine sind Atomanlagen durch den russischen Angriffskrieg bedroht.“ Der BASE-Präsident betont darauf hin, dass über die Sicherheitskonzepte von vorhandenen atomaren Anlagen im Hinblick auf die Ereignisse in der Ukraine neu nachgedacht werden.“ (Interview mit riffreporter.de)

Dort spricht König klartext: „Wir erleben erstmalig, dass in einem Krieg Nuklearanlagen unmittelbares Ziel von Angriffen sind – eine Situation, für die Anlagen weder bei uns noch in der Ukraine vollständig ausgelegt sind. Das ist sehr beunruhigend. Es gab bisher noch keine ähnliche Situation? Meines Wissens nicht, und die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) hat ja extra eine Regel geschaffen, um eine solche Situation unbedingt zu verhindern. Jeder bewaffnete Angriff auf Atomanlagen, die friedlichen Zwecken dienen, und jede Bedrohung für sie bedeutet einen Verstoß gegen die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, des Völkerrechts und der Satzung der IAEA. Diese Regeln hat Russland nun gebrochen. Die Szenarien, über die wir jetzt nachdenken müssen, entstammen der Sphäre der militärischen Nutzung von Kernenergie im Gegensatz zur zivilen Nutzung. Da wurde jetzt eine Schwelle überschritten.

Auch im Tagesspiegel (8.8.2022, Background) hatte sich der BASE-Präsident entsprechend geäußert: „Brauchen neue Risikobewertung wegen des Krieges“. Das Interview ist hier in voller Länge bei BASE direkt als PDF online.

Atomare Irrwege: Strahlendes Erbe eines gescheiterten deutschen Sonderwegs

In Jülich lagern die hochradiaoktiven Atomabfälle aus dem ehemaligen kommerziell betriebenen Versuchsreaktor AVR. Diese Spezialentwicklung eines Atomreaktors sollte mal ein Exportschlager der deutschen Atomwirtschaft werden, hat aber nie funktioniert. Auch ein weiterer kommerzieller Versuch mit einen solchen „Thorium-Hochtemperatur-Reaktor“ (THTR) in Hamm-Uentrop scheeitere damals. Umstritten war diese Reaktor-Linie vor allem, weil die Bundesrepublik für den Betrieb auf hochangereichertes atomwaffenfähiges Uran setzte und damit Tür und Tor für die Verbreitung des Bomben-Stoffes geöffnet hätte. Aus dem Exportschlager wurden Atomruinen und übrig blieb hochangereicherter strahlenderAtommüll.

Ohne Endlager: Von Zwischenstation zu Zwischenstation?

Seit weit über zehn Jahren läuft der Streit zwischen Betreibern (Bund und Land NRW), den damit zuständigen Bundes- und Landesbehörden und der Politik, was mit dem Atommüll weiter passieren soll. Eine absurde Variante, diese überaus brisanten Abfälle in die USA zu verschiffen, ist erst vor etwas mehr als einem Jahr endgültig ausgeschieden. Grüne in NRW, Anti-Atom-Gruppen und Umweltverbände und zuletzt die Landesregierung in NRW votierten für einen Neubau eines Zwischenlagers am Standort in Jülich, um die enormen Gefahren beim Transport dieser brisanten Fracht zu vermeiden.

Doch zuletzt sind die Grünen in NRW und die dortige Landesregierung in dieser Sache auf Tauchstation gegangen und verweisen auf die Bundespolitik. Die nämlich will das Land NRW in die Pflicht nehmen, wenn nicht die billigste Lösung Vorrang erhält. Dann soll das Land NRW die entstehenden weiteren Kosten übernehmen. Tatsächlich haben Bundesbehörden und die Regierungs-Mitglieder im Haushaltsausschuss des Bundestages – also auch der Grünen – dafür votiert, nun die angeblich kostengünstigere schnellere Variante zu wählen und die 152 Castorbehälter in das Zwischenlager Ahaus (NRW) zu bringen.

Eine tatsächliche Kostenanlayse mitsamt der beim Tansport anfallenden enormen Sicherungskosten ist öffentlich jedoch genauso wenig bekannt, wie eine notwendige Sicherheitsbewertung über einen Verbleib des Atommülls in Jülich oder dem Transport nach und die Lagerung im Zwischenlager Ahaus.

Das Lager in NRW verliert Mitte der 2030er Jahre seine Betriebsgenehmigung und muss komplett durch ein neues Genehmigungsverfahren nach Stand von Wissenschaft und Technik durchlaufen. Außerdem muss der Bundestag zustimmen. Mögicherweise in rund 10 Jahre könnte also ein erneuter „Umzug“ für den Jülicher Atommüll anstehen, sollte es zu den Transporten kommen.

Um die Transporte-Option zu ermöglichen sind besonders gepanzerte Spezialfahrzeuge entwickelt worden, weit über 120 Tonnen schwer. Probefahren mit den extrem langen Fahrzeugen haben in den letzten Wochen bereits zwei Mal stattgefunden. Für die Umsetzung der Option Transporte von Jülich nach Ahaus steht eine Transportegenehmigung von BASE aus. Beteiligte hatten zuletzt die Erwartung formuliert, dass eine solche Genehmigung noch in diesem Jahr erfolgen würde.

Obwohl alles auf Transporte von Jülich nach Ahaus hinweist: Es gibt weiterhin Planungen für den Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich. Dazu hat die Landesregierung die erforderlichen Mittel bereit gestellt, eine Fläche ist vorhanden. KORREKTUR 27122023:  und ein Bau-Antrag bei BASE ist gestellt. Aber: Noch ist der Antrag nicht vollständig eingereicht, teilt das Bundesamt auf Nachfrage von umweltFAIRaendern.de mit (siehe) unten. Fehler von UmweltFAIRaendern: Das BASE hat (siehe unten) mitgeteilt, dass es bislang keinen Bau-Antrag für ein neues Lager von JEN gibt. Es gibt lediglich einen Antrag für eine Fristverlängerung des bisherigen Lagers, für den aber noch immer Unterlagen fehlen, so BASE. (Ich bitte diesen Fehler zu entschuldigen!)

Die Fragen von umweltFAIRaenern.de und die Antworten der Pressestelle des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorung BASE im Wortlaut:

1. Wird die Genehmigung der Transporte von Jülich nach Ahaus noch in diesem Jahr erfolgen oder bis wann rechnen sie mit einer solchen? Welchen Aspekte stehen im Moment in der Prüfung?

Zu Frage 1)
Die Orano NCS GmbH hat für den Betreiber JEN den Antrag auf Beförderung von 152 Behältern des Typs CASTOR THTR/AVR mit bestrahlten AVR-Brennelementen vom AVR-Behälterlager Jülich zum Transportbehälterlager Ahaus gestellt. Für die Genehmigung von Transporten von Kernbrennstoffen ist das BASE zuständig. Das Verfahren befindet sich in einem fortgeschrittenen Stadium. Das BASE erteilt nur dann eine Genehmigung, wenn zuvor alle Anforderungen des Atomgesetzes – insbesondere die Sicherheit – nachgewiesen wurden. Die Genehmigung wird also nur dann erteilt, wenn der Antragsteller die notwendigen Unterlagen beim BASE einreicht hat, das BASE diese gründlich bewertet hat und zu dem Ergebnis kommt, dass alle Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen.

2. Welche besonderen Aspekte sind aufgrund sowohl der hohen Radioaktivität als auch der Hochanreicherung bei den Transporten zu beachten und in welcher Weise werden daher besondere Sicherheits- oder Sicherungsmaßnahmen notwendig bzw. veranlasst.

Zu Frage 2)
U.a. das zu transportierende Inventar und seine konkreten Eigenschaften, wie z.B. der Grad der Anreicherung, bestimmen gemäß den anzuwendenden Richtlinien und Regeln Art und Umfang der vom Beförderer zu treffenden Sicherheits- und Sicherungsmaßnahmen; dies ist für alle Beförderungsgenehmigungsverfahren der Fall.

3. Gibt es Maßnahmen und wenn ja welche, die angeordnet werden, die in Zusammenhang mit der aktuellen Lagebewertung und mit einer erhöhten Terrorgefahr im Jahr 2023 ff stehen, z.B. Aufgrund der Ereignisse im Nahen Osten bzw. darüber hinaus im Zusammenhang mit dem Krieg Russslands in der Ukraine? Und aufgrund welcher Abwängungen und Maßnahmen ist eine Durchführung derartiger Atomtransporte trotzdem verantwortbar?

Zu Frage 3)
Die Prüfungen im Genehmigungsverfahren stellen sicher, dass durch Maßnahmen des Beförderers ein hohes Maß an Schutz gegen Angriffe auf solche Transporte gewährleistet ist. Diese werden ergänzt durch Maßnahmen der Innenbehörden. Die Gefährdungslage in Deutschland im Zusammenhang mit Transporten von Kernbrennstoffen unterliegt einer ständigen Gefährdungsbewertung durch die Sicherheitsbehörden. Durch die Beteiligung der Sicherheitsbehörden sowohl im Genehmigungsverfahren als auch vor jeder Transportdurchführung ist sichergestellt, dass potentiellen Änderungen der Gefährdungsbewertung bei Bedarf Rechnung getragen wird.

4. Wie lange könnten die AVR-BE im Rahmen der derzeitigen Rechtslage noch in Jülich verbleiben und wird das BASE zeitnah eine Genehmigung zur einer möglicherweise befristeten regulären Zwischenlagerung in Jülich erteilen?

5. Ist BASE bekannt, ob die Atomaufsicht in NRW plant, die Räumungsverfügung zeitnah aufzuheben?

Zu Frage 4) und 5)
Es ist die Aufgabe des Betreibers JEN, die weitere Zwischenlagerung der AVR-Brennelemente zu planen und sicherzustellen, sowie eine Genehmigung für die Aufbewahrung zu erlangen. Für das bestehende Zwischenlager in Jülich hat die JEN beim BASE eine auf neun Jahre befristete Aufbewahrungsgenehmigung beantragt. Dazu liegen dem BASE nach wie vor nicht alle für eine Genehmigung erforderlichen Nachweise vor. Die Bewertung aller sicherheitstechnischen Fragen ist noch nicht abgeschlossen. Zu der Art der noch nötigen Unterlagen äußert sich das BASE in einem laufenden Genehmigungsverfahren prinzipiell nicht im Detail. Wann das BASE die Genehmigung erteilen kann, hängt maßgeblich davon ab, wann die JEN die noch ausstehenden Unterlagen einreicht, und ob sich die noch zu prüfenden Unterlagen in der Prüfung als anforderungsgerecht erweisen. Einen Antrag für einen Neubau eines Zwischenlagers in Jülich hat der Betreiber bislang noch nicht beim BASE gestellt.

Uranfabrik Gronau: Aufrüstung von Fertigungskomponenten – Sicherheits-Ergebnisse im 1. Quartal 2024

Neben der Atomfabrik im emsländischen Lingen rüstet die ebenfalls vom Atomaussstieg ausgenomme Uranfabrik in Gronau ihren Maschinenpark zur Herstellung von Uranbrennstoff zum weltweiten Betrieb von Atomkraftwerken auf. Dazu zählen umfangreiche Modernisierungen von Anlagenkomponenten, vor allem der UltraGas-Zentrifugen, in denen das spaltbare Uran235 für die Herstellung von Brennelementen angereichert wird. Doch auf ein entsprechendes Atomrechtsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach z.B. §7 Atomgesetz verzichtet die Grüne Aufsicht im zuständigen grün geführten Wirtschaftsministerium in NRW, weil es sich bei diesen Maßnahmen nach Aussagen einer Sprecherin nicht um eine „wesentliche Änderung“ handelt. Außerdem teilte sie gegenüber umweltFAIRaendern mit, dass die alle zehn Jahre atomrechtlich vorgeschriebene Perodische Sicherheitsüberprüfung PSÜ voraussichtlich im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein wird.

Die in Gronau befindliche Uranfabrik gehört zum URENCO-Konzern, der weitere solcher Anlagen in den Niederlanden, Großbritannien und den USA betreibt. In den USA will URENCO sogar die Anreicherung der Uranbrennstoffe von bislang rund 5 Prozent Uran235 auf bis zu 10 Prozent erhöhen. Ein entsprechendes Genehmigungsverfahren für die Anlage in Nex Mexico ist bereits in Gang. Die Uranfabrik in Gronau ist besonders brisant, weil die Technik der Zentrifugenanreicherung grundsätzlich auch die Herstellung von atomwaffenfähigem Uran möglich macht. Genau deshalb gibt es mit der Anreicherung im Iran diese weltweite Aufmerksamkeit. Nur strengste Kontrollen und internationale Verträge können einen militärischen Mißbrauch weitgehend ausschließen. URENCO erwartet, dass die Nachfrage nach angereichertem Uran aus westlichen Anlagen als Folge des russischen Kriegs in der Ukraine steigen wird. Auch die Inbetriebnahme eines bis zu 50.000 Tonnen strahlendem Uran fassenden Lagers ist in Gronau vorgesehen – siehe unten.

  • Zur URENCO gehört auch die teilweise in Jülich ansässige ETC. Als gleichberechtigter Partner ist ein französischer Atomkonzern zur Hälfte an der Enrichment Technology Company beteiligt. Dieses Unternehmen ist zentral für die Forschung, Entwicklung und Herstellung der für die Urananreicheurng erforderlichen Zentrifugen. Diese Technik unterliegt strengster Geheimhaltung, weil sie als sogenannte „Dual-Use“ Technik immer auch zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran genutzt werden kann. Auch die ETC ist offenbar im Aufschwung. Allerdings geht es dabei nicht nur um das bisherige „Atomgeschäft“, sondern auch die Herstellung von Komponenten für die Weltraumtechnik und das deutsch-französische Ariane-Programm. So werden Berichten zufolge z.B. Tanks als Komponenten für die Raketen hergestellt. Siehe z.B. hier Aachener Zeitung

Zu diesem Themenkomplex wollte sich die Atomaufsicht im Düsseldorfer Ministerium nicht äußern: „Die atomrechtliche Aufsicht in NRW erstreckt sich lediglich auf die Urananreicherungsanlage Gronau (UAG), deren Betreiberin die Urenco Deutschland GmbH (Urenco D) ist. Zu internationalen Entwicklungen des Urenco-Konzerns findet kein regelmäßiger Austausch statt. Uns sind keine Pläne der Urenco D bekannt, den derzeit genehmigten maximalen Anreicherungsgrad zu erhöhen.“

Wörtlich teilte die Pressestelle des Wirtschaftsministerium zur laufenden PSÜ außerdem mit: „Die umfangreichen Betreiberunterlagen befinden sich – unter Hinzuziehung von Sachverständigen – weiter in der Prüfung. Die Prüfung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein.“

Unter anderem das Öko-Institut in Darmstadt ist an der Bewertung der zahlreichen Gutachten beteiligt. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist in diesem für die nukleare Sicherheit wichtigen Verfahren an keiner Stelle vorgesehen und sind vom grünen Atom-Ministerium in NRW auch nicht auf freiwilliger Basis vorgesehen.

Auf Nachfragen von umweltFAIRaendern hatte das Ministerium mit Blick auf die in Gronau anstehenden Nachrüstungen und Modernisierungen bereits Ende Oktober mitgeteilt: „Da es sich beim Austausch von Zentrifugen in der UAG nicht um wesentliche Änderungen im Sinne des Atomgesetzes handelt, wird der Austausch im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren gemäß den Vorgaben der durch die Atomaufsicht unter Hinzuziehung von Sachverständigen geprüften Betriebsdokumentation durchgeführt. Die Instandsetzung verläuft im Rahmen genehmigungskonformer Maßnahmen. Insofern bedarf es hier keines Genehmigungsverfahrens mit einer entsprechenden Beteiligung der Öffentlichkeit. Ziel des Austauschs von Zentrifugen ist es, einem Rückgang bei der jährlichen Uran-Trennarbeit (UTA/a) entgegenzuwirken. Die UAG wurde für eine maximale Uran-Trennarbeit von 4.500 t UTA/a genehmigt.“

 

Genehmigungsverfahren startet: Neuer Atombrennstoff „Made in Germany“ mit russischer Unterstützung

Die vom Atomausstieg ausgenomme Uranfabrik in Lingen will mit russischer Unterstützung künftig zusätzlich die Herstellung von neuartigen Brennelementen für osteuropäische Atommeiler durchführen. Die im Emsland in Niedersachsen ansässige Firma ANF Lingen gehört zum fränzösischen Atomkonzern Framatome. Die Genehmigung soll nach § 7 Atomgesetz erfolgen. Jetzt beginnt die öffentliche Auslegung der entsprechenden Antragsunterlagen. Das geht aus der jetzt kurzfrisstig erfolgten amtlichen Bekanntmachung in einigen Regionalzeitungen hervor. Für eine Frist von zwei Monaten ab dem 4. Januar 2024 können die Unterlagen regional, in Hannover und im Internetz eingesehen werden (siehe unten). Gegen den Weiterbetrieb und Ausbau der Uranfabrik in Lingen gibt es Proteste, insbesondere vor dem Hintergrund des Kriegs Russland in der Ukraine müsse die Beteiligung des russischen Atomkonzerns Rosatom verhindert und die Anlage stillgelegt werden, fordern Anti-Atom-Initiativen vor Ort und .ausgestrahlt. Für den 20. Januar ist in Lingen eine Demo gegen die nuklearen Erweiterungspläne vorgesehen.

Ohne vorherige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durch das zuständige Niedersächsische Umweltministerium (NUM) ist die nach Atomrecht obligatorische Ankündigung für die Anfang Januar startende öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen jetzt auf den regionalen Anzeigenseiten von Tageszeitungen bekannt gemacht worden.

Damit startet nun die atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung. Während der Auslegungsfrist können Einwendungen erhoben werden, die die zuständige Behörde im weiteren prüfen muss. Dazu dient unter anderem ein Erörterungstermin, auf dem die Einwendungen mit dem Antragssteller „diskutiert“ werden können. Erst nach einer behördlichen Auswertung kann dann eine Genehmigung erteilt werden. Vielfach wird diese sehr begrenzte Form der Beteiligung kritisiert, weil sie den Bürger:innen nur wenig Spielraum und Unterstützung gibt.

Diese Form des Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung hat das NUM im Rahmen einer Ermessensentscheidung im Frühjahr 2023 angeordnet, nachdem unter der Vorgängerregierung in Niedersachsen zuvor (Oktober 2022) noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung als nicht zwingend bewertet worden ist. Das NUM betrachtet das Genehmigungsverfahren als wesentliche Änderung der Atomfabrik und hat daher diesen Ermessenspielraum.

Unmittelbar vor Weihnachten teilt das NUM in der Bekanntmachung nun kurzfristig mit, dass die Antragsunterlagen gleich zu Anfang des neuen Jahres vom 4.1. bis zum 3. 3. 2024 öffentlich ausgelegt werden und bis dahin Einwendungen erhoben werden können.

Dokumentation der Öffentlichen Bekanntmachung (Achtung. Der Text ist per OCR umgewandelt und kann Fehler enthalten, bitte sicherheitshalber hier auch die PDF der Anzeige kontrollieren.)

Öffentliche Bekanntmachung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)

Genehmigungsverfahren zur Fertigung hexagonaler Druckwasser-Brennelemente des Typs VVER nach $ 7 Atomgesetz (AtG) in der Brennelement-Fertigungsanlage Lingen (BFL)

Bek.d. MU v. 20.12.2023

— Ref42-40311/06/12/23/40-0003-006 —

Gemäß 8 4 Abs. 1 und 4 sowie 8 5 Abs. 1 AtVfV in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.2.1995 (BGBl.1S.180), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. 3. 2023 (BGBl. 2023 Nr. 88), wird bekannt gemacht:

Die Advanced Nuclear Fuels GmbH, Am Seitenkanal 1, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 10. 3. 2022 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Veränderung ihrer Anlage und ihres Betriebes nach $ 7 Abs. 1 AtG für die Fertigung hexagonaler Druckwasser-Brennelemente des Typs VVER (Wasser-Wasser-Energie-Reaktor) in der Brennelement-Fertigungsanlage Lingen gestellt.

Die Brennelement-Fertigungsanlage Lingen befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Lingen (Ems), Landkreis Emsland, innerhalb des Industriegebietes Lingen-Süd „IndustriePark Lingen“ im Ortsteil

Darme/Bramsche. In der Brennelement-Fertigungsanlage werden Brennelemente für Leichtwasserreaktoren sowie deren Zwischenprodukte hergestellt. Die atomrechtlichen Genehmigungen umfassen die Fertigungsprozesse der Umwandlung von Uranhexafluorid zu Uranoxidpulver, die Herstellung von Uranoxidtabletten, das Fertigen von verschlossenen Brennstäben und die anschließende Assemblierung der Brennstäbe zu Brennelementen.

Der Antrag umfasst folgende Änderungen im Bereich der Brennstab- und Brennelementfertigung:

– Bereich der Brennstabfertigung: In der Brennstabfertigung sollen im Bereich der Verschweißung des beladenen Hüllrohrs verschiedene Einrichtungen ausgetauscht bzw. neu errichtet werden. Dazu

zählen neben dem Austausch der Schweißmaschine auch zusätzliche Einrichtungen zur Dichtheits-, Schweißnaht- und Innendruckprüfung der gefertigten Brennstäbe.

– Anlieferung von gefertigten Brennstäben: Für einige Designs der zu fertigenden hexagonalen Druckwasser-Brennelemente ist vorgesehen, dass einige Brennstäbe Uranoxid-Tabletten mit einem zentralen Loch enthalten. Da in der Tablettenfertigung diese Tabletten zurzeit nicht qualifiziert hergestellt werden können, sollen diese in anderen Brennelement-Fertigungsanlagen gefertigt, als fertige Brennstäbe angeliefert, wie bisher Eingangsüberprüfungen unterzogen, ggf. in den Brennstablagern gelagert und anschließend in den VVER-Brennelementen verbaut werden.

– Bereich der Brennelementfertigung: Um die Brennstäbe für die hexagonalen Druckwasser-Brennelemente vor Beschädigungen beim Einschieben in das Brennelement-Skelett zu schützen, werden diese vor dem Einschieben mit einer Schicht aus Polyvinylalkohol (PVA), einem wasserlöslichen thermoplastischen Kunststoff, überzogen. Die hierzu erforderliche Beschichtungsanlage wird ebenfalls errichtet.

– Zur Entfernung der PVA-Beschichtung der Brennstäbe ist die vorhandene Brennelementwaschanlage an die neuen Gegebenheiten der hexagonalen Brennstabbündel anzupassen.

Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen nach $ 6 Abs. 1 AtVfV sind in der Zeit vom 4.1. bis zum 3. 3. 2024 an folgenden Stellen zur Einsicht ausgelegt:

— Stadt Lingen (Ems), Neue Straße 5, 49808 Lingen (Ems),

9.00 bis 16.00 Uhr

montags bis mittwochs in der Zeit von

donnerstags in der Zeit von

9.00 bis 17.00 Uhr,

freitags in der Zeit von

9.00 bis 12.30 Uhr,

samstags in der Zeit von

9.00 bis 12.00 Uhr,

sowie im

– Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover,

montags bis freitags in der Zeit von

8.00 bis 15.30 Uhr.

Darüber hinaus sind die Unterlagen in der gleichen Zeit auf der Internetseite des MU einsehbar unter:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/brennelementfertigungsanlage_lingen.

Einwendungen zum Antrag können während der Auslegungsfrist vom 4.1. bis zum 3. 3. 2024 schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Archivstraße 2,

30169 Hannover erhoben werden. Für Einwendungen zur Niederschrift vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Tel.0511120-3473.

Alternativ können Einwendungen auch elektronisch per E-Mail an BFL-einwendung@mu.niedersachsen.de erhoben werden, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind ($ 3a

VwVfG). E-Mails ohne qualifizierte elektronische Signatur sind nicht zulässig. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nach 88 8 ff. AtVfV werden rechtzeitig erhobene Einwendungen in einem Erörterungstermin erörtert. Auf den Zeitpunkt des Erörterungstermins wird im Nds. MBl., in den örtlichen Tageszeitungen sowie unter https://www.umwelt.niedersachsen.de mindestens eine Woche vor dem Termin hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen in dem Termin auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen, wird durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt, wenn außer an den Antragsteller mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind.

Es wird zur Information darauf hingewiesen, dass in dem Verfahren eine UVP-Vorprüfung nach § 9 UVPG durchgeführt wurde. Die Entscheidung ist im UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter folgendem Link einzusehen: https://uvp.niedersachsen.de:443/trefferanzeige?docuuid=F14E6D63-3DD1-4E52-8597-9BF2243378B7&lang=de

Siehe auch:

Land Niedersachsen

Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
über das Genehmigungsverfahren zur Fertigung
hexagonaler Druckwasser-Brennelemente des Typs VVER
nach § 7 des Atomgesetzes
in der Brennelement-Fertigungsanlage Lingen

Vom 16. November 2023

Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 3 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, wird auf folgende Bekanntmachung hingewiesen:

Die Advanced Nuclear Fuels GmbH, Am Seitenkanal 1, 49811 Lingen, hat mit Schreiben vom 10. März 2022 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Veränderung ihrer Anlage und ihres Betriebs nach § 7 Absatz 1 des Atomgesetzes für die Fertigung hexagonaler Druckwasser-Brennelemente in der Brennelement-Fertigungsanlage Lingen gestellt. Künftig sollen in der Anlage auch hexagonale Druckwasser-Brennelemente des Typs VVER gefertigt werden. Die Bekanntmachung des Vorhabens nach § 4 Absatz 1 und 4 sowie § 5 Absatz 1 AtVfV erfolgt im Niedersächsischen Ministerialblatt und in den folgenden Tageszeitungen:

Grafschafter Nachrichten
Lingener Tagespost
Meppener Tagespost

in der jeweiligen Ausgabe vom 20. Dezember 2023.

Hannover, den 16. November 2023

Ref42-40311/06/12/23/40-0003-006

Niedersächsisches Ministerium
für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Im Auftrag
R. Sommerfeld

Ministerium bestätigt Weiterbau für Atommüll-Endlager im Schacht Konrad

Nach einer zwei Jahre dauernden Prüfung hat das Umweltministerium in Niedersachsen Umweltverbänden und der AG Schacht Konrad mitgeteilt, dass das geplante Atommüll-Endlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle in Salzgitter weitergebaut werden kann. Damit erteilte der zuständige Grüne Minister Meyer dem Ansinnen der Verbände auf Widerruf bzw. Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses eine Absage. Seit Jahren verzögert sich der Ausbau im Schacht Konrad immer wieder und die Kosten steigen weiter an. Aus Sicht der Umweltverbände ist das ein Warnhinweis, dass die Sicherheitsanforderungen im Erzbergwerk Konrad unzureichend und der Standort für die Landzeitsicherheit nicht geeignet ist.

Auch aus Sicht der Landesregierung bestehen offenbar weiterhin Mängel. Meyer selbst benannte die fehlende Rückholoption sowie der fehlende Alternativenvergleich, wie er bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle „State of the Art“ ist. Die Grüne Fraktion im Landtag Niedersachsen forderte trotz der Entscheidung von Meyer, eine „Neubewertung des Standorts Konrad“. Die Verbände werden nun prüfen, ob sie in einem weiteren Schritt Klage einreichen, um eine Inbetriebnahme des ungeeigneten Endlagers noch zu stoppen. Gerade in Niedersachsen ist das Desaster des Atommülllagers im Salzstock ASSE II bedeutsam: Das Lager droht durch eindringendes Wasser einzustürzen.

Ein geplanten Eingangslager für den Betrieb des Schacht Konrads in Salzgitter ist in der letzten Woche vom Bundesumweltministerium gestoppt worden. In Würgassen, fast 200 Kilometer von Salzgitter entfernt, sollte aufgrund neuerer Planungen ein solches Groß-Atommülllager entstehen. Das hatte in der Dreiländer-Region zwischen Hessen und Niedersachsen in NRW für erhebliche überparteiliche Proteste gesorgt.

Dokumentation: 1. Niedersachsen Umweltministerium – 2. PM der AG Schacht Konrad und anderer. 3. Statement Britta Kellermann, Grüne Fraktion Niedersachsen.

Schacht Konrad muss sich weiteren Sicherheitsüberprüfungen stellen

Umweltminister Meyer überreicht Umweltverbänden nach juristischer und fachlicher Prüfung vorläufigen Bescheid zu geplantem Endlager für radioaktive Abfälle

PI 128/2023

Das geplante Endlager für mittel- und schwachradioaktiven Abfall Schacht Konrad in Salzgitter sorgt seit Jahrzehnten für Diskussionen und Proteste, nicht nur in der Region. Bekanntermaßen sieht die rot-grüne Landesregierung den Bau und die Inbetriebnahme des Endlagers Schacht Konrad kritisch, da es keine Rückholoption und auch keine vergleichende Endlagersuche gibt.

Schacht Konrad wurde jedoch 2002 genehmigt und alle Rechtsmittel dagegen waren erfolglos. Mit Schreiben vom 25. Mai 2021 hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) einen Antrag auf Rücknahme bzw. Widerruf des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses Konrad gestellt. Das Ergebnis der Prüfung der drei Antragsteile auf Widerruf, Rücknahme und Baustopp, hat Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer den Antragstellern am (heutigen) Dienstag in seinem Ministerium persönlich mitgeteilt. Die Anträge auf Rücknahme bzw. Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses sowie die Forderung auf Einstellung weiterer Baumaßnahmen wurden vom Umweltministerium nach umfangreicher Prüfung vorläufig abgelehnt. Dies sei als „Ergebnis der rein rechtlichen Prüfung eines Verwaltungsvorgangs zu bewerten“, so der Minister, „denn an die Aufhebung einer bereits erteilten Genehmigung sind sehr hohe Hürden geknüpft.“

Bei seinem Vor-Ort-Besuch hatte Meyer den Antragstellern „eine zügige Entscheidung noch in diesem Jahr“ versprochen, nachdem der Antrag im zuständigen Umweltministerium streng nach Recht und Gesetz und sorgfältig geprüft wurde. „Diese Zusage halten wir ein, so dass für den Antragsteller endlich eine Entscheidung vorliegt, die den Rechtsweg eröffnet. An unserer kritischen politischen Haltung zum Endlager Konrad ändert das nichts. Ebenso ist die Entscheidung kein Blankoscheck für die Sicherheit“, so Meyer.

Im Rahmen der von Niedersachsen durchgesetzten Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜSIKO) müssen die Planungen ständig überprüft und angepasst werden. „Auch wenn der Antrag auf vollständige Rücknahme der Genehmigung abzulehnen ist, lässt sich daraus keine Festlegung für die Zukunft ableiten“, so der Minister. „Sollten nach Abschluss der Phase 2 der ÜSIKO neue Erkenntnisse vorliegen, die wesentlichen Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses erfordern, wäre ein förmliches Änderungsverfahren notwendig.“ Hohe sicherheitsrelevante Bedeutung haben unter anderem die Fragen zu Radionukliden in der Gasphase sowie der Transport von Kolloiden oder Gas-Fracks im Wirtsgestein. Die Veröffentlichung der Ergebnisse aus der zweiten von vier Phasen der ÜSIKO ist für Ende 2024 von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) angekündigt.

„Wir werden bei der Sicherheit ganz genau hinschauen“, so Minister Meyer. „Der Antrag der Umweltverbände auf Rücknahme der Genehmigung musste aus formalen Gründen abgelehnt werden, weil die Frist abgelaufen war. Der Antrag auf Widerruf wurde umfangreich auch in der Sache geprüft, war jedoch ebenfalls abzulehnen, da zum Beispiel nur Punkte geprüft werden konnten, die sich seit 2002 durch Änderungen an den Planungen wesentlich verändert hatten. Eine erneute Sachprüfung der Genehmigung war in dem Verfahren nicht möglich.“

Mit Übergabe des vorläufigen Bescheides können die Antragsteller jetzt innerhalb einer achtwöchigen Anhörungsfrist eine Stellungnahme abgeben. Im Anschluss wird jede Stellungnahme nochmals intensiv und umfänglich geprüft, damit am Ende ein endgültiger Bescheid steht. Ein Bündnis – bestehend aus den beiden Naturschutzverbänden, der Stadt Salzgitter, IG Metall, Landvolk und der AG Schacht Konrad ­– unterstützt den Antrag und fordert eine grundlegende Neubewertung des Projekts nach den heutigen sicherheitstechnischen Anforderungen sowie den unverzüglichen Baustopp des Endlagers. „Für mich bleibt es aber dabei: Die Sicherheit muss oberste Priorität bei der Entscheidung haben, ob das Endlager Konrad in Betrieb geht, so haben wir es in Niedersachsen auch im Koalitionsvertrag festgelegt“, so Meyer. „Daher ist es gut, dass die Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers für radioaktive Abfälle erfolgt. Diese Ergebnisse werden dann auch in unsere Entscheidung einfließen.“ Bei dieser vom Bund beauftragen Überprüfung wird durch Sachverständige überprüft, welche neuen Erkenntnisse sich zwischen 2002 und 2022 in Bezug auf das Endlager ergeben haben.

Außerdem verweist der Minister darauf, dass bei Schacht Konrad die Einlagerung auf etwa 300.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle begrenzt ist. „Insbesondere mit Blick auf die Rückholung der Abfälle aus der Asse und auf weitere Müllmengen aus dem Abriss niedersächsischer Atomkraftwerke brauchen wir ein weiteres Endlager für schwach- und mittelradioaktive Stoffe“, so Meyer. „Darum drängt Niedersachsen beim Bund auch darauf, diesen Aspekt bei der bundesweiten Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle zu berücksichtigen – vor allem, um die Zwischenlager an den jetzigen Standorten nicht zur Dauereinrichtung werden zu lassen. Nach dem Atomausstieg müssen sich Politik und Gesellschaft deutlich intensiver um die ungelöste Endlagerfrage kümmern.“

2. PM der AG Schacht Konrad, des BUND und des Nabu Niedersachsen:

19.12.2023 Gemeinsame Presseerklärung von BUND und NABU und dem
Bündnis Salzgitter gegen Schacht KONRAD:

BUND und NABU prüfen weitere juristische Schritte

Zweieinhalb Jahren haben BUND und NABU Niedersachsen gemeinsam mit dem Bündnis Salzgitter gegen Schacht KONRAD auf ein Ergebnis für den von ihnen eingereichten Antrag auf Rücknahme bzw. Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses Schacht Konrad beim Niedersächsischen Umweltministerium gewartet. Heute teilte Umweltminister Meyer den Umweltverbänden und Bündnispartnern in Hannover mit, dass er beabsichtigt, den Antrag abzulehnen.

Das Bündnis zeigt sich enttäuscht von der Ablehnung und kündigt eine sorgfältige Prüfung des Bescheides an.

„Es ist äußerst bedauerlich, dass Minister Meyer den Antrag wohl ablehnen will“, erklären Dr. Tonja Mannstedt, Geschäftsführerin des BUND-Landesverbandes, und Petra Wassmann, KONRAD-Beauftragte des NABU Niedersachsen. „Schacht Konrad ist und bleibt als Lager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll ungeeignet. Radioaktive Abfälle in eine alte Eisenerzgrube zu bringen, ohne Rückholbarkeit oder Reversibilität zu gewährleisten und ohne genaue Kenntnis der geologischen Verhältnisse, ist unverantwortlich gegenüber künftigen Generationen. Die heute gehörten Begründungen des Ministers konnten unsere erheblichen Zweifel nicht ausräumen.“ Rechtsanwältin Dr. John ergänzt: „Wir werden den vorläufigen Bescheid jetzt erst einmal gründlich prüfen und gemeinsam mit unseren Mandanten entscheiden, ob wir zu gegebener Zeit Rechtsmittel einlegen werden.“

Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter: „Der Rat der Stadt Salzgitter hat schon vor drei Jahren beschlossen, juristische Schritte gegen einen ablehnenden Bescheid des Ministers politisch und finanziell zu unterstützen. Es ist bedauerlich, dass wir diese Karte jetzt wohl ziehen müssen, aber wir sind gerüstet. Und wir wissen, dass die ganze Region zwischen Harz und Heide hinter uns steht.“

Matthias Wilhelm, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Salzgitter-Peine: „Wir haben dem Minister die Tür gezeigt, durch die er hätte gehen können, um nach Würgassen die nächste milliardenschwere Fehlinvestition zu verhindern. Jetzt wird die Auseinandersetzung wohl in die nächste Runde gehen müssen. Dann wird weiter das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch den Umbau eines alten und maroden Schachtes zu einem Atommülllager verschwendet. Aber am Ende wird Schacht KONRAD doch nicht in Betrieb gehen, da sind wir uns sicher.“

Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD: „Vom kritischen Blick auf KONRAD, von dem im Koalitionsvertrag zu lesen steht, war heute nicht viel zu bemerken. Dennoch geht die Auseinander-setzung unvermindert weiter, nun auch wieder juristisch. Am Ende wird KONRAD an der Realität scheitern. Zurzeit gäb´s ja noch nicht mal was einzulagern.“

Selbst die wenigen bereits fertig konditionierten Abfallgebinde in den Zwischenlagern sind aufgrund von Verbesserungen beim Grundwasser- und Trinkwasserschutz für eine Einlagerung in Schacht KONRAD gesperrt. Jedes einzelne Fass, jeder Container muss noch einmal angefasst werden, um die Zulassung eventuell zu erhalten. Das ist laut Bundesregierung „zeitintensiv und ein konkretes Abschlussdatum kann aktuell nicht zuverlässig benannt werden.“

Weitere Informationen:
Vertreter*innen der Verbände und des Bündnis Salzgitter stehen im Anschluss an die Unterrichtung durch den Umweltminister am 19.12. vor dem Niedersächsischen Umweltministerium für Fragen zur Verfügung.

Rückfragen bitte an:

Dr. Tonja Mannstedt, Landesgeschäftsführerin BUND Niedersachsen: (0171) 359 86 76

Petra Wassmann, KONRAD-Beauftragte des NABU Niedersachsen: (0171) 625 95 27
petra.wassmann@nabu.de

Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter:
Simone Kessner, Pressesprecherin der Stadt Salzgitter, Tel. (05341) 839 33 95 oder (0160) 908 122 59

Matthias Wilhelm, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Salzgitter: Tel. (0160) 533 01 88

Ludwig Wasmus, Vorstand Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD: Tel. (0151) 261 579 05

3. Britta Kellermann, Grüne Fraktion Niedersachsen

Statement:Grüne für Neubewertung des Standorts Konrad

Umweltminister Christian Meyer hat seine Entscheidung zu den Anträgen auf Widerruf beziehungsweise Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses zu Schacht Konrad bekannt gegeben. Danach kann der Bau des Atommülllagers für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll weitergehen. Dazu sagt Britta Kellermann, atompolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag:

Wir sehen den Bau des Endlagers im Schacht Konrad weiterhin kritisch. Die Erfahrungen aus der Asse zeigen, dass die Rückholbarkeit der Abfälle möglich sein sollte. Das ist im Schacht Konrad nicht der Fall. Da der Schacht Konrad ohnehin nicht alle schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aufnehmen kann, die im Rahmen des AKW-Rückbaus und der Rückholung der Asse-Abfälle anfallen werden, halten wir einen Baustopp bei Schacht Konrad weiterhin für sinnvoll.

Wir sprechen uns für eine Neubewertung des Standorts Konrad und einen transparenten und lernenden Endlagersuchprozess für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll aus. In diesem Zusammenhang sollte eine Verordnung über Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle erarbeitet werden und dann Grundlage für ein eigenes Standortauswahlverfahren sein.

Nach Rekommunalisierung: Hamburg fusioniert Strom- und Gasnetz

Vor dem Hintergrund der Energiewende und dem Umbau weg von fossilen und nuklearen Energieträgern hin zu Erneuerbaren Energien wird Hamburg in den nächsten Jahren schrittweise die beiden per Volksentscheid rekommunalisierten Gesellschaften für das Strom- und das Gasnetz fusionieren. Damit setzt Hamburg den Umbau seiner Energieversorungsstrukturen fort. Im ersten Schtitt war bereits StromnetzHamburg mit HamburgEnergie verschmolzen worden. Verbunden werden sollen zwei sehr unerschiedliche „Partner“: Während der Stromnetz-Ausbau massive Investitionen in den Umbau und die Erweiterung für die Integration erneuerbarer Energien erfordert und wächst, ist das Geschäft mit dem fossilen (Erd)Gasnetz rückläufig und in bisheriger Weise nicht mehr zukunftsfähig. Insbesondere die beiden beteiligten Gewerkschaften Ver.di und IGM Hamburg haben die Fusionspläne kritisch kommentiert. Die Linksfraktion Hamburg begrüßte die Maßnahme energiepolitisch, fordert aber vom Senat als Eigentümer eine Arbeitsplatzgarantie.

Hamburg hat nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ die Energienetze von Vattenfall und E.on rekommunalisiert und zu 100 Prozent wieder in öffentliche Hand genommen. Nach der Übernahme wurde zunächst Hamburg Wärme (Fernwärme, Strom) mit Hamburg Energie (Ökostrom-Anbieter) fusioniert. Nun werden die Stromnetz ehemals Vattenfall / IGM und Gasnetz ehemals E.on / Verdi schrittweise verbunden.

Nach der Rekommunalisierung ist immer mal wieder die Rede von einer weiteren Entwicklung zu einer Neuauflage von Stadtwerken, also einem integrierten Unternehmen, in dem alle Versorgungs- und Energiedienstleitungen verbunden werden. Viele Bereiche der Energieversorung und der Daseinsvorsorge könnten auf diese Weise nicht nur unternehmerisch und im Sinne des Klimaschutzes, sondern auch sozial miteinander verbunden werden.

Die beiden ersten Fusionen, die aus vier Unternehmen zu nur noch zwei öffentlichen Energieversorgungsunternehmen führen, könnte also ein Zwischenschritt sein.

Stephan Jersch kritisiert in seiner PM auch die Vorgehensweise des rot-grünen Senats, der die Fusion am Parlament vorbei und auch ohne andere Beteiligungsformate zu nutzen, auf den Weg gebracht hat. Im Sinne einer erweiterten deomkratischen Kontrolle, wie sie der Volksentscheid dem Senat als Aufgabe vorgeschrieben hat, ist dieses Senatsvorgehen in keinem Fall. Erst im August hatte die Linksfraktion mit einem Antrag eine engere Zusammenarbeit von Strom- und Gasnetz gefordert, ohne dass der Senat die  Bürgerschaft als Möglichkeit für eine vertiefte Information zu den laufenden Gesprächen im Hintergrund genutzt hat.

Weder transparent noch beteiligungsorientiert, wie Grüne und SPD im Senat die Energiewende an den Bürger:innen und am Parlament vorbei entwickeln.

Dokumentation: 7.12.2023 – PM Senat: Stromnetz und Gasnetz fusionieren: Versorgungssicheres Energienetz aus einer Hand

Die städtischen Energienetzbetreiber Gasnetz Hamburg GmbH und Stromnetz Hamburg GmbH sollen im kommenden Jahr zu einer spartenübergreifenden Netzgesellschaft fusioniert werden  Das hat die Freie und Hansestadt Hamburg als Eigentümerin der beiden stadteigenen Gesellschaften am 06.12.2023 entschieden. Vorausgegangen war ein im November 2022 gestartetes Kooperationsaudit, dessen Ergebnisse zu dieser Entscheidung geführt haben. An diesem Audit nahmen auch die beteiligten Gesellschaften im Rahmen des Projektes „Engere Kooperation der Energie- und Umweltunternehmen“ teil.

In der Vorbereitung waren Gewerkschaften und Betriebsräte eingebunden. Senator Jens Kerstan als Aufsichtsratsvorsitzender beider Gesellschaften sowie Senator Dressel als Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement (HGV) haben zudem in einer Erklärung (Comfort Letter), zentrale Zusagen festgehalten, zu denen sich Politik und Unternehmen gegenüber Mitarbeiter:innen, Gewerkschaften und Betriebsräten verpflichten. Die Unterzeichnenden bekräftigen darin die bewährte Tradition der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Sinne der Mitarbeitenden.

In der neu formierten Netzgesellschaft werden Kräfte gebündelt, um den unerlässlichen Netzausbau und -umbau für die Energiewende effizient und spartenübergreifend voranzubringen. Davon profitieren auch die Hamburger Bürger*innen und Unternehmen, die zukünftig von integrierten Versorgungs- und Netzdienstleistungen profitieren werden. Im Hinblick auf diese umfassende Aufgabe ist das Engagement aller Mitarbeitenden in den kommenden Jahren erforderlich. Ein Stellenabbau ist daher nicht vorgesehen; stattdessen wird erwartet, dass die fusionierte Gesellschaft weiterhin wachsen wird.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Stromnetz und Gasnetz sind hervorragend aufgestellte Unternehmen, die nun gemeinsam die großen Herausforderungen einer sich rapide verändernden Energiewelt bewältigen werden. Der Rückkauf der Energienetze hat dem Senat die Möglichkeit eröffnet, einen nachhaltigen und zukunftsweisenden Pfad in der Energie- und Klimapolitik einzuschlagen. Unsere kommunalen Unternehmen nehmen heute eine Schlüsselposition bei der Realisierung der Hamburger Energiewende ein. Die Stromnetz Hamburg sowie die Gasnetz Hamburg sind heute zentrale Akteure zur Umsetzung der Hamburger Klimaschutzpolitik. Durch die Fusion wird eine nachhaltige Versorgungssicherheit der Energienetze gewährleistet und eine effiziente und wirtschaftliche Leistung aus einer Hand für alle Kund:innen geboten. Gemeinsam werden diese Unternehmen die Energiewende in Hamburg signifikant voranbringen und durch den Bau eines versorgungssicheren Energienetzes der Zukunft die nachhaltige Wärme- und Mobilitätswende sowie die umfassende Dekarbonisierung der Industrie gewährleisten.“

Andreas Dressel, Finanzsenator: „Uns war wichtig, dass wir zum einen wirtschaftlich stark mit unseren Energienetz-Unternehmen aufgestellt sind, und zum anderen dass das im engen Schulterschluss mit Gewerkschaften und Mitbestimmung geschieht. Der Weg zur Fusion von Strom- und Gasnetz soll in zwei Stufen gelingen – damit kann eine sorgfältige Integration der beiden Unternehmen und ihrer Belegschaft gewährleistet werden. Wir haben beiden Belegschaften vertreten durch die Gewerkschaften weitreichende Zusagen für das weitere Verfahren gegeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die, die wir brauchen, damit die Energiewende und der Beitrag der beiden Netzgesellschaften gelingt. Ihr Einsatz und ihre Erfahrungen werden uns helfen, die Transformation und die Energiewende in den nächsten Jahren in unserer Stadt hinzukriegen. Ich danke Gewerkschaften und Betriebsräten, dass sie im Ergebnis den für sie nicht einfachen Weg der Fusion mitgehen. Wir haben in einem Comfort Letter allen Beteiligten weiter die Hand zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gereicht.“

Der Fokus im Verfahren soll zunächst auf der gesellschaftsrechtlichen Zusammenführung liegen. Die organisatorische Zusammenführung wird behutsam und in enger Abstimmung mit der Mitbestimmung bis 2027 umgesetzt. Die zur Umsetzung der Fusion erforderlichen Beratungen in den Gremien und die dafür notwendigen Gespräche mit Stakeholdern sollen zeitnah erfolgen.

Die Entscheidung zur Fusion von Stromnetz und Gasnetz folgt auf die Umsetzung des Volksentscheids von 2013 und den vollständigen Rückkauf der Netzgesellschaften. Die Koalitionspartner SPD und GRÜNE hatten sich im Koalitionsvertrag 2020 darauf verständigt, dass die städtischen Energieunternehmen Synergien heben und stärker kooperieren sollen – auch um effektiver zum Klimaschutz beizutragen. Aus diesem Grund hat der Senat im Jahr 2021 das vierjährige Projekt „Engere Kooperation der Energie- und Umweltunternehmen“ eingesetzt, welches die Kooperationspotentiale untersuchen soll. Die Fusion der beiden kommunalen Energieunternehmen ist ein wichtiger Schritt, die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag umzusetzen und die öffentlichen Gesellschaften zukunftsfähig aufzustellen.

Über das neue Unternehmen:

Die fusionierte Netzgesellschaft wird mehr als 1.478.000 Kund:innen der Hansestadt mit Strom und Gas versorgen (1.250.000 Stromkund:innen 228.000 Gaskund:innen). Rund 2.344  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Unternehmen engagieren sich für die Versorgungssicherheit in Hamburg.

 

Dokumentation: IGM und Verdi in Hamburg – ENERGIE UND UMWELT

Fusion der städtischen Energie- und Umweltunternehmen Gasnetz und Stromnetz

Pressemitteilung vom 07.12.2023

Gemeinsame Pressemitteilung | IG Metall Region Hamburg und ver.di Hamburg

Der Senat hat am gestrigen Mittwoch die Fusion der Unternehmen Stromnetz Hamburg (SNH) und Gasnetz Hamburg (GNH) in zwei Schritten beschlossen. Dieser Entscheidung ist ein längerer Projektprozess vorangegangen, an dem die Betriebsräte und die zuständigen Gewerkschaften IG Metall (Stromnetz) und ver.di (Gasnetz) beteiligt waren und in dem Varianten der Zusammenarbeit von einer verstärkten Kooperation über eine Holdingstruktur bis hin zu einer Fusion geprüft wurden.

Der Hamburger Senat hat in seiner Koalitionsvereinbarung das Ziel vorgegeben, die grundsätzlichen Strategien der Hamburger Energie- und Umweltunternehmen im Sinne einer gesamtstädtischen Entwicklung aufeinander abzustimmen und zu koordinieren. Im ersten Schritt stand die Ausgestaltung der Kooperation der beiden Unternehmen Stromnetz (SNH) und Gasnetz (GNH) zur Debatte.

Die Mitbestimmung hat den Prozess des Kooperationsaudits für diese beiden Unternehmen von Beginn an kritisch und konstruktiv begleitet und mögliche Varianten der engeren Zusammenarbeit diskutiert und bewertet. Bereits heute kooperieren die Unternehmen in einigen Bereichen erfolgreich. Das Potenzial der Zusammenarbeit ist aber längst noch nicht ausgeschöpft und könnte im Sinne der Hamburgerinnen und Hamburger ohne Reibungsverluste weiter ausgebaut werden. Im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Fusion rückwirkend zum 01.01.2024 werden dabei im ersten Schritt lediglich die Ebene Geschäftsführung und wenige Führungspositionen verschränkt. Die operative Fusion soll zum 01.01.2027 vollzogen werden. „Diese Variante muss sicherstellen, dass sich mit allen Management- und Mitarbeiterkapazitäten voll auf die Gestaltung der Energiewende konzentriert wird. Das sollte unser oberstes Ziel sein. Der Senat erklärt Hamburg immer wieder zur Stadt der Guten Arbeit – wir nehmen die Verantwortlichen beim Wort“, erklärt der GNH-Betriebsratsvorsitzende Thies Hansen.

Ole Borgard, stellvertretender Leiter des ver.di-Landesbezirks Hamburg, ergänzt: „Beide Unternehmen verfügen auf ihren Arbeitsfeldern über beträchtliche Innovationskraft, die es zu erhalten und zu fördern gilt. Auch in der jetzigen Konstruktion mit eigenständigen Unternehmen werden wirtschaftlich positive Effekte erzielt. Damit das in einer neuen Gesellschaft zukünftig noch besser gelingen kann, braucht es bei allen wesentlichen Entscheidungen eine enge Einbindung der Mitbestimmung und der Gewerkschaften.“

„Die jetzt beschlossene Fusion bedeutet Klarheit für die Beschäftigten. Und die seitens der Stadt gemachte Zusagen in Form eines Comfort Letters bedeuten Sicherheit für die Beschäftigten. Jetzt heißt es anpacken und die Energiewende gemeinsam gestalten. Dies kann gelingen, wenn alle sich auf das Ziel fokussieren können – Unternehmen, Betriebsrat und Gewerkschaften. Neben der rechtlichen Fusion gilt es die kommenden Jahre gemeinsam mit der Mitbestimmung die operative Fusion bis 2027 vorzubereiten.“ so Ina Morgenroth, Erste Bevollmächtigte und Geschäftsführerin der IG Metall Region Hamburg. Aus eigener Erfahrung kann SNH-Betriebsratsvorsitzender Alexander Heieis das bestätigen: „Wir wissen aus der Praxis: Viele Fusionen scheitern an internen Widerständen und führen zu Demotivation bei den Beschäftigten. Wir Hamburgerinnen und Hamburger haben schon mehrere langwierige Fusionsprozesse erlebt, etwa die Zusammenführung von Schleswag und HeinGas (6 Jahre Verhandlungen) oder die Integration von Vattenfall und der Stadt Hamburg beim Strom (4 Jahre Verhandlungen).“

Auch die Beispiele Hamburg Wasser und Wärme Hamburg/Hamburg Energie hätten eindrücklich gezeigt, dass Fusionsprozesse Ängste auslösen und Kapazitäten binden, die anderweitig dringend benötigt werden.

Seitens der zuständigen Behörden hat es im Rahmen eines Comfort Letters weitreichende Zugeständnisse in Richtung Mitbestimmung und Gewerkschaften gegeben, damit aus diesem politischen Willen der Fusion eine akzeptierte und erfolgreiche neue Gesellschaft erwachsen kann. Energie- und Klimawende first – nicht nur im Sinne der betroffenen Beschäftigten, sondern auch zum Wohl der Hamburgerinnen und Hamburger.

 

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