Was viele vielleicht nicht bedenken oder nicht wissen. Im Bundestag reden – vor allem – die kleinen Fraktionen und Parteien – wenn sie nicht in der Regierung sind – immer gegen die Uhr! Die Redezeiten im Bundestag und in Landtagen sind maximal reguliert! Jede Sekunde ist Macht – und Politik und vielleicht auch Medienpräsenz.“Großstadtjournalisten“ kennen das, außerhalb von Berlin ist das weniger bekannt. Ist aber brutal, dieses Reden gegen die Zeit. Umso viel viel mehr beeindruckender, diese Rede von Heidi Reichinnek für DIE LINKE im Deutschen Bundestag.
Kategorie: Erneuerbare Energien
UPDATE: SMR – Temelin – (Vorlage für) Stellungnahme gegen neue Atomreaktoren
Gestern war auf umweltFAIRaendern.de umfangreich über die Pläne der Tschechischen Republik zum Neubau von neuartigen Atomreaktoren berichtet worden. SMRs, die es eigentlich noch nicht gibt. Hier folgt als Update und Ergänzung die kurze, aber klare Stellungnahme von Global2000 aus Österreich und von Calla aus der Tschechischen Republik. Die Stellungnahmen ließen sich sicherlich ein wenig bearbeiten und bei Interessen als persönliche oder Sammel-Stellungnahme auf den Weg bringen, um als Einwendung gegen die Pläne für neue nukleare Risiken wirksam zu werden.
- Siehe ausführlich: Neue SMR – Atommeiler am Standort Temelín in der Tschechischen Republik? Einspruchsfrist läuft bis 20. Januar 2025
- Hier ist die Fassung von Global2000 in deutscher Fassung und hier die Fassung von Calla in englisch, jeweils als PDF. Hier ist die Homepage von Calla zu finden.
Update: Stellungnahme Bundesumweltamt Österreich, hier als Dokumentation (Auszug)
Im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie unter Mitfinanzierung der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg wurde vom Umweltbundesamt die Erstellung einer Fachstellungnahme koordiniert.
Fachstellungnahme (Jänner 2025)
Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:
Da sich das detaillierte Design aller vier SMR-Modelle, die für den Standort Temelin in Betracht gezogen werden, noch in Entwicklung befindet, sind der Sicherheitsanalysebericht und die probabilistische Sicherheitsanalyse noch nicht abgeschlossen. Dies würde bei der Durchführung einer UVP zu einer Situation führen, in der die Bewertungen weder realistisch sind, noch die Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung richtig bestimmt werden können. Es wird daher empfohlen, die Entwicklung einer umfassenden UVP, insbesondere in Bezug auf die Umweltauswirkungen radiologischer Freisetzungen, zu verschieben, bis das detaillierte Design des SMRs abgeschlossen ist.
Die Alternativen zum Bau des SMRs, die in der UVP berücksichtigt werden müssen, werden im Dokument nur auf einer groben Ebene beschrieben. Eine Analyse einer „Zero Option“ (d. h., dass der SMR überhaupt nicht gebaut wird) könnte eine sinnvolle Ergänzung sein.
Derzeit sind am Standort Temelin neben zwei großen Einheiten auch das Lager für abgebrannte Brennelemente und ein Lager für frische Brennelemente in Betrieb. Es wird empfohlen, dass der UVP-Bericht mögliche Wechselwirkungen zwischen mehreren Einheiten behandelt, einschließlich der Bewertung externer Auswirkungen, die alle Einheiten am Standort betreffen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Bedingungen für andere Einheiten zu berücksichtigen, falls eine der Einheiten von einem Unfall mit Freisetzung radioaktiver Substanzen betroffen ist.
Im Notification Document wurde klar darauf hingewiesen, dass im Rahmen der UVP-Analysen von Szenarien umfassender Auslegungsstörfälle und Szenarien mit Auslegungserweiterungen vorgenommen werden, um die Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt in den Nachbarländern zu ermitteln. Während angedeutet wird, dass selbst im Falle einer Beschädigung des Reaktorkerns in einem SMR die Freisetzung durch „Mikrolecks“ erfolgen würde, wird vorgeschlagen, dass eine DEC-B-Sequenz mit einem frühen Containmentversagen bewertet wird. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, dass im UVP-Bericht die ausgewählten Sequenzen detailliert beschrieben werden.
Wie bei jedem Kernkraftwerk hat die Erzeugung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente besondere Auswirkungen auf die Umwelt. Es wird daher empfohlen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die Erzeugung, Verarbeitung/Behandlung, Lagerung vor Ort und Entsorgung der radioaktiven Abfälle und abgebrannten Brennelemente aus der Kernkraftwerksanlage in Temelin erörtert.
KI am Abend: radioaktive Fragen zu zivilen und militärischen Risiken neuer Atombrennstoffe – called HALEU
„Welche Informationen gibt es über die Proliferationsrisiken von HALEU, der Kritik dazu und den Maßnahmen der US-Behörden und was ist über Kritikalität von Kernbrennstoff für militärische Zwecke im Bereich von 10 – 19,75 Prozent Anteil Uran235 bekannt?“ Das war die Frage an eine KI. Klar. Die Frage könnte in jedem Fall noch viel präziser sein. Aber hier ist ja grad nicht Bundestag. Die Antwort von kostenloser ? KI Chatgpt lautet – mit einer langen Quellenliste … Als weiterführende Daten-Abfrage ging es darum: „Es gibt aktuelle berichte, dass usa behörden die Risiken von HALEU für schmutzige Bomben untersuchen wollen. Welche Informationen gibt es dazu und was genau wird mitgeteilt?“
- Alles zum Thema HALEU auf umweltFAIRaendern.de
Zur Frage 1 die Antwort von Chatpgt am 12. Januar 2025 – die Frage 2 wird weiter unten HINTER den Quellen zu 1 dokumentiert!
High Assay Low-Enriched Uranium (HALEU) ist Uran, das auf einen Anteil von 10 bis 19,75 % des spaltbaren Isotops Uran-235 angereichert wurde. Dieser Bereich liegt unterhalb der Schwelle von 20 %, ab der Uran als hochangereichert (HEU) und potenziell waffenfähig eingestuft wird. Dennoch birgt HALEU spezifische Risiken und Herausforderungen in Bezug auf Proliferation und Sicherheit.
Proliferationsrisiken und Kritik:
- Waffenfähigkeit: Obwohl HALEU unter der 20 %-Schwelle bleibt, kann Uran mit einem Anreicherungsgrad von 19,75 % unter bestimmten Bedingungen für den Bau von Atomwaffen missbraucht werden. Berechnungen zufolge könnte die Brennstoffmenge eines einzigen Kleinreaktors ausreichen, um innerhalb kurzer Zeit eine Atombombe zu konstruieren. citeturn0search0
- Sicherheitsbedenken: Die geplante Verwendung von HALEU in neuen Reaktortypen, insbesondere in Small Modular Reactors (SMRs), hat Bedenken hinsichtlich der Sicherung und des Transports dieses Materials geweckt. Kritiker warnen, dass die derzeitigen Sicherheitsvorschriften möglicherweise nicht ausreichen, um die Risiken einer möglichen Weiterverbreitung zu minimieren. citeturn0search0
Maßnahmen der US-Behörden:
- Regulatorische Anpassungen: Die US-Behörden prüfen derzeit die bestehenden Sicherheitsrichtlinien für HALEU. Es wird diskutiert, ob strengere Kontrollen erforderlich sind, um den spezifischen Risiken dieses Materials gerecht zu werden. Einige Experten schlagen vor, Uran-Brennstoffe mit mehr als zehn bis zwölf Prozent Uran-235 in die höchste Sicherheitskategorie aufzunehmen. citeturn0search0
- Förderung von HALEU: Trotz der Bedenken fördern die USA die Entwicklung und Produktion von HALEU, um die nächste Generation von Kernreaktoren zu unterstützen. Dies umfasst Investitionen in die Infrastruktur zur Herstellung und den sicheren Transport von HALEU.
Kritikalität von Kernbrennstoff mit 10–19,75 % Uran-235 für militärische Zwecke:
- Kritische Masse: Die kritische Masse für Uran hängt vom Anreicherungsgrad ab. Für reines Uran-235 beträgt die kritische Masse etwa 46,4 kg. Bei niedrigeren Anreicherungsgraden erhöht sich die erforderliche Masse entsprechend. Uran mit einem Anreicherungsgrad von 10–19,75 % erfordert daher eine größere Menge, um eine kritische Masse zu erreichen, bleibt jedoch potenziell gefährlich. citeturn0search3
- Militärische Anwendungen: Uran mit einem Anreicherungsgrad unter 20 % wird in der Regel nicht für Kernwaffen verwendet, da für Waffen üblicherweise ein Anreicherungsgrad von mindestens 80 % erforderlich ist. Dennoch besteht die Sorge, dass HALEU als Ausgangsmaterial für eine weitere Anreicherung dienen könnte, was die Proliferationsrisiken erhöht. citeturn0search3
Zusammenfassend erfordert die Nutzung von HALEU eine sorgfältige Abwägung zwischen den potenziellen Vorteilen für die Energieerzeugung und den damit verbundenen Sicherheits- und Proliferationsrisiken. Strengere Kontrollen und internationale Zusammenarbeit sind entscheidend, um die Risiken zu minimieren.
Und als Quellen werden dafür aufgelistet:
High-Assay Low-Enriched Uranium (HALEU) ist Uran, das auf einen Anteil von 5% bis unter 20% des spaltbaren Isotops Uran-235 angereichert wurde. Es wird für die meisten fortschrittlichen Reaktordesigns in den USA benötigt, um kompaktere Bauweisen und längere Betriebszyklen zu ermöglichen.
Aktuell gibt es Berichte, dass US-Behörden die potenziellen Risiken von HALEU im Zusammenhang mit „schmutzigen Bomben“ untersuchen möchten. Eine schmutzige Bombe kombiniert konventionellen Sprengstoff mit radioaktivem Material, um Kontamination und Panik zu verursachen. Die Sorge besteht darin, dass HALEU aufgrund seines höheren Anreicherungsgrades im Vergleich zu herkömmlichem Kernbrennstoff ein attraktives Ziel für den Einsatz in solchen Waffen darstellen könnte.
Die US-Behörden planen daher, die Sicherheitsmaßnahmen für die Produktion, den Transport und die Lagerung von HALEU zu überprüfen und gegebenenfalls zu verstärken, um das Risiko eines Missbrauchs zu minimieren. Dies umfasst die Evaluierung der aktuellen Schutzvorkehrungen und die Entwicklung neuer Richtlinien, um sicherzustellen, dass HALEU nicht in die falschen Hände gerät.
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Untersuchungen präventiver Natur sind und darauf abzielen, potenzielle Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Die Entwicklung und Nutzung von HALEU für fortschrittliche Reaktoren bleibt ein zentraler Bestandteil der US-Energiepolitik, wobei gleichzeitig größter Wert auf Sicherheit und Nichtverbreitung gelegt wird.
Quellen zu Frage 2 laut ChatGPT:
Neue SMR – Atommeiler am Standort Temelín in der Tschechischen Republik? Einspruchsfrist läuft bis 20. Januar 2025
„SMR“ heißt eines der Kürzel, mit dem Atomfreunde für eine massive Ausweitung der nuklearen Stromerzeugung hausieren gehen – obwohl es bis heute solche Small.Modular.Reaktoren noch gar nicht gibt. Eine Vielzahl von Typen sind in der Entwicklung. Allen gemeinsam: Sie dürften extrem kostspielig sein, sind bislang weit davon entfernt, funktionsfähig sein und bergen vor allem auch aufgrund der besonderen Brennstoffe mit erheblichen Risiken im militärischen Bereich. Ein System auf Basis erneuerbarer Energie wäre global nicht nur gefahrloser, sondern auch erheblich kostengünstiger zu etablieren und wesentlich umwelt- und klimaverträglicher. Doch Vernunft spielt offenbar in Sachen Atomenergie keine Rolle. Für solche SMR-Fantasien führt jetzt die Tschechische Republik mit einem Scoping-Verfahren (Vorverfahren) einen ersten Schritt im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu einem geplanten Neubauvorhaben in Temelín durch. Deutschland, vertreten durch das Bundesland Bayern, ist über die Espoo-Leitstelle informiert worden und hat Einwendungen erhoben. Noch bis zum 20. Januar 2025 läuft die Einspruchsfrist. (Bild: KI-generiert mit der Aufgabe: Ein Bild mit dem Schriftzug „SMR – Reaktoren Temelin“ mit einer Baustelle und einem alten Atomreaktor in der Tschechischen Republik)
- Das Bundesumweltministerium hat hier über das Verfahren der Tschechischen Republik zu den Überlegungen für SMR-Reaktoren informiert: Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zu dem Vorhaben „Neue SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín“
- Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat hier seine Stellungnahme und weitere Informationen online gestellt: „Öffentliche Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) – Öffentlichkeitsbeteiligung am grenzüberschreitenden Vorverfahren (Scoping) zum Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend der Errichtung einer neuen SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín in der Tschechischen Republik.„
- Unterlagen sind gleich unten verlinkt und bitte diese hier beachten: Die Bekanntmachung des Vorhabens in tschechischer, deutscher, polnischer und englischer Sprache ist unter dem folgenden Link auf der Internetseite des Umweltministeriums abrufbar: https://next.mzp.cz/s/jiiZSinCGXf6SmY – Passwort: SMR_Temelin_2024 – • Kopie des Schreibens Az. MZP/2024/710/4728 vom 15. November 2024 – dieser Link ist in diesem Schreiben zu finden (PDF).
- Informationen gibt es natürlich auch in Österreich beim dortigen Bundesumweltamt, siehe hier. (Durch die dort genannten Fristen nicht verwirren lassen. Für Deutschland gilt die Frist 20.1. – siehe gleich unten.) Auch auf Strahlenschutz.Sachsen wird über diesen Verfahren informiert.
- In Österreich hat GLOBAL 2000 Scharfe Kritik an neuem Wundertüten-Reaktor Temelín formuliert und bereits eine Stellungnahme verfasst. (Nur wo ist die Online?) „GLOBAL 2000 schließt sich seinen tschechischen Partnerorganisationen an und fordert das Umweltministerium in Prag auf, das UVP-Verfahren für dieses Projekt ohne existierendes SMR-Design einzustellen“, fordert Patricia Lorenz, Antiatomsprecherin von GLOBAL 2000.
Das bayerische Umweltministerium verweist ausdrücklich auf eine Fristverlängerung, nach Bürger*innen noch bis zum 20. Januar Zeit haben, gegen die Pläne der Tschechen Einsprüche zu formulieren: „Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen haben die Möglichkeit, dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik bis zum 20.01.2025 Einwendungen und Stellungsnahmen auch in deutscher Sprache per E-Mail an: SMR_ETE@mzp.gov.cz oder postalisch an: Ministerstvo životního prostředí (Umweltministerium), Vršovická 1442/65, 100 10 Praha 10, Czech Republic zu übermitteln.“
In der Dokumentation Nr. 3 (unten) sind verschiedene Links zu PDF-Unterlagen und Übersetzungen. Die sind hier direkt auch als Zip-Datein von diesem Server.
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Dokumentation 1: Text des BMUV zu dieser Beteiligung:
Das BMUV erhielt am 20. November 2024 entsprechend Artikel 3 der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) die offizielle Notifizierung über eine anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus der Tschechischen Republik bezüglich des Vorhabens „Neue SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín“ mit einer elektrischen Nettoleistung von bis zu 500 MWe (Megawatt elektrisch) bestehend aus ein oder zwei Reaktoren in der Nähe des bestehenden Atomkraftwerks Temelín.
Das Umweltministerium der Tschechischen Republik bittet bis zum 19. Dezember 2024 um Mitteilung, ob sich Deutschland an dem grenzüberschreitenden UVP-Verfahren beteiligen möchte. Bis zum 19. Dezember 2024 können außerdem Stellungnahmen zur Bekanntmachung des Vorhabens sowie zum Untersuchungsrahmen (insbesondere zu der Frage, welche Bereiche der Auswirkungen des Vorhabens auf Umwelt und öffentliche Gesundheit in der UVP-Dokumentation stärker hervorgehoben werden sollten) abgegeben werden.
Im Falle einer grenzüberschreitenden UVP kann nach tschechischem Recht auf Antrag eines betroffenen Staates die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme um bis zu 30 Tage verlängert werden. Weitere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten und zur beabsichtigten Maßnahme sind der Benachrichtigung über das Vorhaben in deutscher Sprache zu entnehmen.
Aktualisierungsdatum: 13.12.2024 Dokumentation 2 – Bayerische Einwendungen zum Verfahren in Sachen SMR in Temelin:
Öffentliche Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Öffentlichkeitsbeteiligung am grenzüberschreitenden Vorverfahren (Scoping) zum Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend der Errichtung einer neuen SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín in der Tschechischen Republik
In der Tschechischen Republik werden am Standort Temelín derzeit zwei Kernreaktoren zur Stromerzeugung betrieben. Der Standort befindet sich rund 60 km von der bayerischen Grenze entfernt. In den Jahren 2012/2013 führte die tschechische Regierung am Standort Temelín ein UVP-Verfahren zur Errichtung von zwei weiteren großen Kernkraftwerksblöcken durch, an dem sich Bayern beteiligt hat (s.u.Temelín).
Derzeit ist unklar, ob und wann diese beiden geplanten Reaktoren gebaut werden. Die tschechische Regierung hat kürzlich mitgeteilt, dass sie an diesem Standort eine weitere SMR-Kernkraftanlage (small modular reactor) zur Stromerzeugung errichten möchte. Als ersten Schritt führt die tschechische Republik derzeit ein Scoping-Verfahren (Vorverfahren) im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu diesem geplanten Neubauvorhaben in Temelín durch.
Bayern hat sich dafür entschieden, auch an diesem grenzüberschreitenden Scoping-Verfahren teilzunehmen, um die bayerischen Interessen zu wahren und der bayerischen Öffentlichkeit die Möglichkeit zu verschaffen, ihre Bedenken und Einwendungen von Anfang an in das Verfahren einzubringen.
Das Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik hat dem StMUV für die öffentliche Auslegung folgende Dokumente in deutscher Sprache übermittelt:
- Scopingdokument – Neue Kernkraftanlage SMR Temelin (PDF)
- Anhang 1 – Lageplan zu Scopingdokument Neue Kernkraftanlage SMR Temelin (PDF)
- Anhang 2 – Stellungnahme Naturschutz zu Scopingdokument Neue Kernkraftanlage SMR Temelin (PDF)
Hinweis: Die Dokumente liegen nicht in einer barrierenfreien Version vor)
Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen haben die Möglichkeit, dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik bis zum 20.01.2025 Einwendungen und Stellungsnahmen auch in deutscher Sprache
per E-Mail an: SMR_ETE@mzp.gov.cz
oder postalisch an:
Ministerstvo životního prostředí (Umweltministerium)
Vršovická 1442/65
100 10 Praha 10
Czech Republic
zu übermitteln.
Die eingestellten Unterlagen bleiben auch nach Ablauf der Einwendungsfrist auf der Webseite des StMUV verfügbar.
Weiterführende Informationen
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Dokumentation Nr. 3 – Weitere Informationen zu den SMR-Planungen, Unterlagen und Einwendungen mitsamt Übersetzungen vom Bayerischen Umweltministerium (Siehe oben als Zip-File alle Dateien der hier im folgenden verlinkten Dokumente auf den Severn des Ministeriums). Die sind hier direkt auch als Zip-Datein von diesem Server.
Geplanter Neubau von zwei weiteren Reaktorblöcken am Standort Temelin in der Tschechischen Republik
Ausgangslage
In der Tschechischen Republik werden sechs Kernreaktoren an zwei Standorten (zwei in Temelín und vier in Dukovany) betrieben. Der Standort Temelín befindet sich im Süden der Tschechischen Republik, rund 60 km von der bayerischen Grenze. Dort will die Tschechische Regierung in den nächsten Jahren mit dem Bau von zwei weiteren Reaktorblöcken beginnen.
Zentrale Ziele der Bayerischen Staatsregierung
Für die Bayerische Staatsregierung steht der Schutz der bayerischen Bevölkerung im Mittelpunkt. Die Bayerische Staatsregierung hat den zügigen Ausstieg Deutschlands aus der Kernenergie in Deutschland maßgeblich mitgestaltet und lehnt den Neubau der Blöcke 3 und 4 am Standort Temelin ab. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, die Tschechische Regierung von der Energiewende und dem bayerischen Weg hin zu erneuerbaren Energien zu überzeugen.
Die Bayerische Staatsregierung ist sich bewusst, dass jeder Mitgliedstaat der EU gemäß Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union das Recht hat, die Struktur seiner Energieversorgung selbst zu bestimmen. In jedem Fall müssen aber alle internationalen Anforderungen eingehalten werden, sollte es zum Neubau der Blöcke 3 und 4 am Standort Temelin kommen.
Die Nutzung der Kernenergie ist eine hochkomplexe Aufgabe, bei der höchste Sicherheitsanforderungen zu stellen und im Genehmigungsverfahren nachzuweisen sind. Im Hinblick auf den geplanten Neubau der Blöcke 3 und 4 setzt sich die Staatsregierung deshalb mit Nachdruck für folgende zentrale Ziele ein:
- Einhaltung höchster Sicherheitsstandards,
- Einhaltung aller internationalen Anforderungen und
- größtmögliche Transparenz.
Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit für den geplanten Neubau
Das Tschechische Umweltministerium hat für den geplanten Neubau ein Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP-Verfahren) durchgeführt. Die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen), darunter auch Deutschland und die Tschechische Republik, haben sich am 25. Februar 1991 verpflichtet, ihre Nachbarstaaten grenzüberschreitend an UVP-Verfahren zu beteiligen. In Umsetzung der Espoo-Konvention erfolgt eine Beteiligung Deutschlands/Bayerns am UVP-Verfahren für den geplanten Neubau der Blöcke 3 und 4 in Temelin.
Im Rahmen der Beteiligung hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit in der Zeit vom 07.05. bis zum 18.06.2012 das Gutachten zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und im Ministerium ausgelegt. Zusätzlich wurde das Gutachten in den grenznahen Landratsämtern Cham, Freyung-Grafenau, Hof, Neustadt a. d. Waldnaab, Passau, Regen, Schwandorf, Tirschenreuth, Wunsiedel und in den kreisfreien Städten Hof, Passau und Weiden i. d. Oberpfalz ausgelegt. Bürgerinnen und Bürgern und Einrichtungen hatten die Möglichkeit, bis zum 18.06.2012 die Dokumentation einzusehen und Stellungnahmen in deutscher Sprache dem Tschechischen Umweltministerium zu übermitteln.
Das StMUG hat dem tschechischen Umweltministerium eine detaillierte Stellungnahme übermittelt. Darin kommen die bereits genannte ablehnende Grundsatzposition der Bayerischen Staatsregierung gegenüber dem geplanten Neubau der Blöcke 3 und 4 in Temelin und die genannten zentralen Ziele der Staatsregierung deutlich zum Ausdruck. In diesem Zusammenhang werden eine Reihe von Einwänden erhoben und Forderungen vorgetragen. So fordert das StMUG z. B.
- auch die Prüfung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten anstelle des Neubaus der Reaktorblöcke,
- die Klärung einer Reihe von radiologischen Fragestellungen (z. B. zu den radiologischen Auswirkungen von Stör- und Unfällen über die Luft und das Wasser einschließlich Grundwasser),
- den Nachweis der Gewährleistung der Integrität des Sicherheitsbehälters bei Unfällen,
- die Klärung von noch offenen Fragen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle.
Schließlich erbittet das StMUG die ehestmögliche Unterrichtung über die Auswahl des genauen Reaktortyps und weitergehende Informationen über den Fortgang des Verfahrens.
Am 12.06.2012 wurde vom tschechischen Umweltministerium in Passau eine informelle Diskussionsveranstaltung zum UVP-Verfahren durchgeführt. Die organisatorische Vorbereitung des Termins hatte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit übernommen.
Am 22.06.2012 wurde vom tschechischen Umweltministerium die formelle öffentliche Anhörung im Rahmen des UVP-Verfahrens durchgeführt. Der Anhörungstermin diente dazu, die Fragen und Bedenken der Öffentlichkeit zu dem geplanten Neubau der Kernkraftwerke Temelin 3 und 4 zu erörtern. Zu der Veranstaltung war auch die bayerische/deutsche Öffentlichkeit eingeladen. Für die Teilnehmer aus Deutschland stand eine Übersetzung ins Deutsche zur Verfügung.
Als letzten Schritt im UVP-Verfahren hat das Tschechische Umweltministerium am 18.01.2013 seine Stellungnahme zum UVP-Verfahren in tschechischer Sprache veröffentlicht. Auf Bitten des StMUG wurde eine Übersetzung der Stellungnahme ins Deutsche übermittelt. Die Stellungnahme enthält 90 Forderungen an die künftige Anlage. Das StMUG veröffentlicht diese „Stellungnahme zur Prüfung der Auswirkungen der Realisierung des Vorhabens auf die Umwelt (PDF)“.
Im Rahmen dieser Stellungnahme sind auch Einzelstellungnahmen zu den Äußerungen aus der Bundesrepublik Deutschland erstellt worden. Diese hat das StMUV übersetzen lassen und veröffenlicht. Stellungnahmen aus der Bundesrepublik Deutschland (zip-Datei, 37,5 MB)
Weitere Schritte
Nach dem Abschluss des UVP-Verfahrens erfolgt nunmehr die atomrechtliche Prüfung des Vorhabens durch das Tschechische Staatliche Amt für Reaktorsicherheit. Das StMUG wird seine Position und seine Forderungen in einem Monitoring-Prozess im Rahmen der deutsch-tschechischen Kommission weiterhin mit Nachdruck einbringen.
Erläuterung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Bayern erfolgte im Rahmen eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens, zu dem sich die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention verpflichtet haben. Nach der Espoo-Konvention sind den betroffenen Bürgern ebenso wie der tschechischen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Beteiligung zu geben. Entsprechend der im tschechischen Gesetz vorgesehenen Frist von 30 Tagen war deshalb auch hier ursprünglich diese Einwendungsfrist eingeräumt. Bayern hatte beim Tschechischen Umweltministerium eine Fristverlängerung von weiteren 30 Tagen beantragt. Das Tschechische Umweltministerium hat auf diesen Antrag hin eine Fristverlängerung bis zum 18.06.2012 gewährt.
Das UVP-Verfahren wurde nicht nach deutschem Recht, sondern gemäß dem tschechischen Recht durchgeführt. Insbesondere die Vorschriften der deutschen Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung – AtVfV) sind nicht auf dieses Verfahren anwendbar. Auch die sonstigen im deutschen Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht eröffneten rechtlichen Möglichkeiten sind nicht anwendbar.
Weiterführende Informationen
- UVP-Gutachten des Tschechischen Umweltministeriums (PDF)
- Kapitel V – Aufarbeitung aller eingegangenen Stellungnahmen – Teil 1 (PDF)
- Kapitel V – Aufarbeitung aller eingegangenen Stellungnahmen – Teil 2 (PDF)
- Kapitel V – Aufarbeitung der Stellungnahmen aus Österreich im Rahmen der Konsultationen (PDF)
- Anlage 2 – Angeforderte Unterlagen des Trägers des Vorhabens (PDF)
- Anlage 3 – Angeforderte Unterlagen des Verfasserteams des Gutachtens (PDF)
- Anlage 4 – Zwischenstaatliche Konsultationen (PDF)
- Anlage 5 – Outputs aus internationalen Konsultationen (PDF)
- Bekanntmachung des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (PDF)
- Bekanntgabe der informellen Diskussionsveranstaltung der Tschechischen Regierung zum geplanten Neubau der Kernkraftwerke Temelin 3 und 4 in Passau am 12.6.2012 (PDF)
Nachmachen? Schweinfurt gegen Atom – „Renaissance der Atomkraft – Wunsch oder Wirklichkeit? Save the date: 21012025
Söder will, egal wie, Atomstrom. Wenn nicht im eigenen Land, dann kauft man den eben anderswo ein. Sonst ist man zwar gegen Subventionen und Steuerverschwendung. Aber beim Atomstrom darf das natürlich keine Rolle spielen. Auch Friedrich Merz und die CDU wollen eine atomare Teilhabe erreichen und erkundigen sich schon mal beim Nachbar in Frankreich, ob man sich nicht an dem ein oder anderen Atommeiler beteiligen kann. In einem Land, dass auch wegen seines vollkommen überdimensionierten zivil-militärischen Atomprogramms heftig in Finanznöten steckt. Egal wie. Deutschland muss irgendwas mit Atomenergie zu tun haben, so ist man irgendwie nicht mehr vollständig. Vielleicht auch nur ein Potenzproblem alter Männer?Vielleicht müsste man noch mal Angela Merkel fragen, was sie dazu denkt?
Mit Energiesicherheit oder Wirtschaftlichkeit hat das absolut nichts zu tun. Viele politische, rechtliche und finanzielle Hebel müssten gegen jede Vernunft und in jedem Fall billigeren erneuerbaren Energie aus Wind und Sonne umgelegt werden, um die teure und gefährliche Atomkraft neu zu beleben. Wer auf Zombies steht, mag daran Freude haben. Wer eine soziale und ökologisch nachhaltige Energieversorgung erreichen will, braucht Atomrisiken und Atommüll nicht. Das Anti-Atom-Bündnis Schweinfurt, der BN Bayern und die Naturfreunde fahren KNOW-HOW auf, um im Wahlkampf gegen FAKE und Dummschwätzerei und Interessen an nuklearer Teilhabe für einen klaren Kopf und Besinnung zu sorgen. Save the Date und nachmachen. Real vor Ort und an vielleicht auch als Online-Format und ….
Hier mehr dazu lesen bei Anti-Atom-Bündnis Schweinfurt oder beim BN Schweinfurt called BUND.
„Renaissance der Atomkraft – Wunsch oder Wirklichkeit? Erneuerbare Energien sichern die Energieversorgung der Zukunft“
Podiumsdiskussion am 21.01.2025
Die BN-Kreisgruppe Schweinfurt, das Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft (SWAB) und die NaturFreunde Schweinfurt laden ein zu einer moderierten Podiumsdiskussion mit
– Dr. Bernd Redecker
Sprecher des Bundesarbeitskreis Atomenergie und Strahlenschutz des BUND e.V. und des Landesarbeitskreis Atom des BUND Niedersachsen e.V.
– Richard Mergner
Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern
– Dr. Anja Weisgerber
MdB (CSU), umweltpolitische Sprecherin für CDU/CSU
– Markus Hümpfer
MdB (SPD)
– Martin Stümpfig
MdL (Bündnis 90/Die Grünen), Sprecher für Energie und Klimaschutz
Moderation: Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz in Bayern
Datum: Dienstag, 21.01.2025 – Beginn: 18.30 Uhr – Ort: Naturfreundehaus, Friedrich-Ebert-Str. 1, Schweinfurt
