Zehn Jahre Volksentscheid „Unser Hamburg Unser Netz“ – damals gegen Scholz und Vattenfall – heute: Bürgerschaft, Senat, NGOs und Wissenschaft bilanzieren rekommunalisierte Energienetze

Am 22. September 2023 ist es zehn Jahre her, dass die Hamburger Energienetze gegen massiven und finanzstarken Widerstand von Bürgermeister-heute-Bundeskanzler Olaf Scholz und der Hamburger SPD, der CDU, der FDP, der Handelskammer und natürlich Vattenfall und E.on mit der Mehrheit der Bürger:innen per Volksentscheid wieder zu 100 Prozent in die öffentlich Hand zurückgeholt werden mussten. Die Volkinititative „Unser Hamburg – Unser Netz“ war mit einem breiten Bündnis schon 2010 gestartet. Die Linksfraktion setzt mit einer Großen Anfrage „Unser Hamburg – Unser Netz“ auf die Tagesordnung der Bürgerschaft. Die damaligen Initiativen bereiten einen Workshop für den 12. September vor und am 22. September wird gefeiert. Auch wissenschaftlich wird dieser bedeutsame Volksentscheid gewürdig: Die Hamburger Akademie der Wissenschaften lädt zu einer Veranstaltung am 18. September. War noch was? Na klar: Der Senatsempfang zur Anerkennung des Volksentscheids und der klugen Entscheidung der Hamburger:innen – gegen den damaligen Senat und einer Mehrheit der Bürgerschaftsfraktinen mit Ausnahme von Grünen und Linken – ist am 23. September! Kommen der alte und der neue Bürgermeister sogar persönlich? Wie wird der heutige Bürgermeister Tschentscher in der Bürgerschaft reagieren?

Gegen alle Widerstände hatte das Bündnis aus Umweltorganisationen, Verbraucherschutzverbänden, kirchlichen Organisationen, Mietervereinen und sozialen Verbänden sich gegen die „Großkopferten“ am Ende durchgesetzt. Dabei hatte die SPD sogar mit einer Minderheitsbeteiligung an den Netz-Unternehmen von Vattenfall und E.on versucht, der Volksinitiative den Wind aus den Segeln zu nehmen. Vergeblich. Nicht mal bei den SPD-Genossinnen kam die SPD-Spitze damit durch.

Heute räumt selbst der damalige Fraktionsvorsitzende und heutige Finanzsenator Andreas Dressel ein, dass die Rekommunalisierung für die Hamburger:innen, für die Energiewende und den Klimaschutz richtig war.

Für einige der Angriffe aus den Reihen der damaligen Gegner:innen der Rekommunalisierung der Energienetze steht bis heute eine Entschuldigung aus. Die Netze sind wieder in öffentlicher Hand. Aber noch immer bleibt die Hamburger Energiewende eine Aufgabe, bei der noch einiges gegen die Klimakatastrophe getan werden muss. Nicht nur der Kohleaustieg ist immer noch auf der Agenda.

Diesem Abstimmungstext haben die Hamburger:innen mit Mehrheit am 22. September 2013 dem Senat und der Bürgerschft als Aufgabe vorgeschrieben. Volksentscheide sind in Hamburg bindend und sie gelten auch für die Bürgerschaftsfraktionen!

„Senat und Bürgerschaft unternehmen fristgerecht alle notwendigen und zulässigen Schritte, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen. Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.“

Begründung:

  • 1. In der Regel bietet sich nur alle 20 Jahre die Gelegenheit, die Konzessionen für die Strom-, Gas und Fernwärmenetze neu zu vergeben. Bislang werden die Netze in Hamburg von Vattenfall und E.on betrieben, die vor allem mit gefährlichen Atommeilern und klimaschädlichen Kohlekraftwerken ihr Geld verdienen.
  • 2. Hamburg braucht eine starke, konzernunabhängige öffentliche Energieversorgung und eine ökologische Energiewende. Die Verfügung über Umbau und Betrieb der Netze ist hierfür eine wichtige Voraussetzung.
  • 3. Ein der Daseinsvorsorge verpflichtetes öffentliches Energieunternehmen bietet anders als ein gewinnorientiertes privates Unternehmen mehr Transparenz im Verbraucherschutz, mehr Kontrollmöglichkeiten für die BürgerInnen sowie zukunftssichere Arbeitsplätze.
  • 4. Die Übernahme ist finanzierbar, andere Städte machen es erfolgreich vor. Die Einnahmen aus dem Netzbetrieb bleiben in Hamburg.

Zehn Jahre Volksentscheid Das Programm zum 10 Jahrestag von „Unser Hamburg – Unser Netz“

Ein Paar Bilder zur Erinnerung (Urheberrechte beachten!)

Erhöhte Atomrisiken – Bundesregierung intensiviert Schutz gegen radioaktive Gefahren

Die Bundesregierung will angesichts wachsender Risiken den nuklearen Notfallschutz verbessern. Ein entsprechender Entwurf aus dem BMU ist jetzt vom Kabinet verabschiedet worden. Damit sollen Notfallpläne bei nuklearen Unfällen im Zusammenhang mit Atomtransporten und Atomanalagen ausgebaut werden. Seit Jahren verschärfen die Behörden – meist unter strenger Geheimhaltung – den Schutz von Nuklearanlagen gegen Terrorangriffe und inzwischen auch wegen wachsender Risiken im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Schon seit den Anschlägen von 911 laufen Nachrüstungsmaßnahmen an bundesdeutschen Atomanlagen, die bis heute nicht abgeschlossen sind. Jetzt werden außerdem für den Fall von radioaktiven Freisetzungen Notfallpläne erweitert. Das  BMU spricht ausdrücklich auch von radiologischen Risiken im Zusammenhang mit grenznahen Atomkraftwerken sowie der „anhaltend problematische(n) Situation in dem von Russland besetzten ukrainischen AKW Saporischschja“.

Zuständig beim BMU ist das „Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund)“, das mit entsprechenden Landesbehörden zusammenarbeitet.

Auch im Rahmen der neuen Nationalen Sicherheitsstrategie, die im Zuge des Ukraine-Krieges vor wenigen Monaten von der Bundesregierung vorgelegt wurde, wird angesichts der globalen Entwicklungen dem Schutz gegen nukleare Katastrophen größeres Augenmerk zuteil. Über die Planungen bzw. Vorbereitungen im Rahmen einer Sicherheitsstrategie, zu der diese neuen  Notfallenpläne zu zählen sein dürften, gibt es bislang wenig kritische Aufmerksamkeit.

Dabei zeigt sich immer mehr, dass die Atomenergie mit ihrem strahlenden Erbe in einer zukunftsfähigen Gesellschaft keinen Platz haben darf, weil sie alle künftigen Generationen auf massive Schutzmaßnahmen und Kontrollen festlegt und dennoch angreifbar bleibt.

Ein Angriff – ob als Terroranschlag oder in Folge kriegerischer Auseinandersetzungen, hätte in jedem Fall massive Folgen für die regionale Bevölkerung. Die Ereignisse rund um den Krieg Russlands in der Ukraine stellen eine neue Dimension von Risken dar, weil damit Waffensysteme zum Einsatz kommen könnten, die bislang im Rahmen von Terroranschlägen kleiner Gruppen ausgeschlossen waren.

Auch die Zwischenlager mit hochradioaktiven Atommüll, die auf bundesweit 16 Standorte verteilt sind (plus München-Garching) stehen im Focus der neuen Risiken. Es wird damit gerechnet, dass ab Anfang 2024 über 150 Castor-Behälter als LKW-Transporte von Jülich nach Ahaus quer über die Straßen in NRW rollen sollen.

  • Die aktuelle PM des BMU mit weiteren Informationen zum nuklearen Notfallschutz gleich unten als Dokumentation.
  • Über die Nationale Sicherheitsstrategie und die Bedeutung von Maßnahmen auch gegen radiologische Gefahren ist hier auf der entsprechenden Seite der Bundesregierung mehr zu erfahren. Es gibt auch diese spezielle Seite über die Nationale Sicherheitsstragie. Die Strategie liegt auch als Broschüre bzw. PDF vor und ist hier online bei der Bundesegierung zu finden, bzw. direkt auch hier.

Zum Hintergrund berichtet umweltFAIRaendern zum Thema SEWD und Terroschutz regelmäßig, hier einige akteulle Texte:

Dokumentation: 16.08.2023  – BMUV – Planung für radiologische Notfälle wird verbessert

Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag des BMUV den Allgemeinen Notfallplan für radiologische Notfälle, wie Atomkraftwerk-Unfälle oder den Transport radioaktiver Stoffe, beschlossen.

Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat das Bundeskabinett heute den Allgemeinen Notfallplan des Bundes beschlossen. Er gilt für verschiedene Arten radiologischer Notfälle im In- und Ausland wie beispielsweise nach Unfällen in einem Atomkraftwerk oder beim Transport radioaktiver Stoffe. Der Notfallplan sieht dafür Planungsszenarien vor und regelt darauf aufbauend Kriterien für Schutzmaßnahmen, Verfahren zur Warnung und Information der Bevölkerung sowie Vorschriften für die behördliche Zusammenarbeit und Abstimmung im Falle eines radiologischen Notfalls. Der Notfallplan löst bestehende Planungsdokumente teilweise ab und wird dem Bundesrat als allgemeine Verwaltungsvorschrift Ende September zur Zustimmung vorgelegt.

Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund)

Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder: „Auch nach dem Atomausstieg bleibt der Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte bei radiologischen Notfällen eine wichtige Aufgabe von Bund und Ländern, denn die Risiken der Atomkraft machen nicht an der Landesgrenze halt. Das gilt in besonderem Maße für grenznahe Atomkraftwerke. Aber auch mit Blick auf die seit März 2022 anhaltend problematische Situation in dem von Russland besetzten ukrainischen AKW Saporischschja ist es gut, optimal auf AKW-Unfälle vorbereitet zu sein. Mit dem Plan erreichen wir eine deutliche Verbesserung des radiologischen Notfallschutzes in Deutschland.“

Der neue Notfallplan ist speziell auf die in den letzten Jahren zwischen Bund und Ländern neu geregelten Zuständigkeitsverteilung zugeschnitten. Eine besondere Rolle spielt dabei das beim BMUV eingerichtete Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund). Hauptaufgabe des RLZ-Bund ist es, bei schweren überregionalen Notfällen das radiologische Lagebild zu erstellen sowie die Bevölkerung zu informieren und ihr Verhaltens­empfehlungen zu geben.

Zur Ergänzung des Allgemeinen Notfallplans des Bundes erarbeitet die Bundesregierung gegenwärtig mehrere besondere Notfallpläne, die die Notfallreaktion in bestimmten, bei solchen Notfällen potenziell betroffenen Sachbereichen regeln. Dazu gehören beispielsweise der Katastrophenschutz und die medizinische Behandlung von kontaminierten Personen, die Lebensmittelsicherheit sowie das Abfallmanagement. Auch die Länder erarbeiten zusätzliche Notfallpläne, die die Bundespläne ergänzen sollen.

Ziel der sachbereichsübergreifenden Notfallplanung ist es, den Schutz vor radiologischen Gefahren im Sinne eines Allgefahrenansatzes in die verschiedenen Bereiche des Bevölkerungsschutzes zu integrieren. Bis zum Inkrafttreten dieser Notfallpläne gelten zahlreiche existierende Dokumente als vorläufige Notfallpläne des Bundes und der Länder fort.

Die Erstellung von aufeinander abgestimmten Notfallplänen des Bundes und der Länder erfolgt nach Maßgabe des Strahlenschutzgesetzes, welches eine entsprechend Vorgabe einer EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt. Der allgemeine Notfallplan des Bundes wird als allgemeine Verwaltungsvorschrift Ende September dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.

16.08.2023 | Pressemitteilung Nr. 129/23 | Nukleare Sicherheit

In „MUH – Bayerische Aspekte“ gegen Atomenergie

Die aktuelle Ausgabe der vierteljährlichen Zeitschrift „MUH – Bayerische Aspekte“ berichtet in einem „Atomkraft special“ anlässlich des Endes der Atomstromerzeugung ausführlich über die Geschichte der Atomenergie in Bayern. Beleuchtet wird außerdem die Rolle der bayerischen Ministerpräsidenten von Wilhelm Hoegner (SPD) bis zum unvermeidlichen Markus Söder, vom Bau des Forschungsreaktors München in Garching („Atomei“) bis zum Aus für das AtomkraftwerkOhu 2/Isar2 . https://www.muh.by – MUH Ausgabe 49. Texte und Fotos stammen überwiegend von dem gebürtigen Niederbayern Karl Amannsberger, lange Zeit im Präsidialbereich des Bundesamts für Strahlenschutz tätig. Davor war er u.a. als Journalist für taz und REUTERS und Berater für Energiepolitik tätig.

Siehe auch:

Atommüll ohne Ende: Nach Gorleben-Desaster nun Schacht Konrad in Salzgitter „Game over“?!

Irgendwas bei der Atomenergie funktioniert irgendwie nie: Der Versuch, die radioaktiven Atomabfälle endlich tief unter der Erde „sicher“ zu vergraben, scheitert in Deutschland abermals. Erst vor wenigen Wochen mussten Bundesbehörden einräumen, dass die Suche nach einem Dauerlager für hochradioaktiven Atommüll Jahrzehnte länger braucht, als bislang geplant. Jetzt ist klar: Auch bei den schwach und mittelradioaktiven Atomabfällen verschiebt sich – wieder einmal – die Inbetriebnahme eines geplanten Endlagers im Schacht Konrad in Salzgitter.

Diese Meldung des für Konrad zuständigen Unternehmens „Gesellschaft für Endlagerung“ (BGE) ist eine Bankrott-Erklärung für die Bundesregierung und in besonderem Maß für die Grünen in der Bundesregierung und auch in den Bundesländern. Ausgerechnet am Mittwoch, 14. Juni, wird das Nationale Begleitgremium (NBG) bei der Endlagesuche im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages gastieren! Eine Stellungnahme hat das NBG dazu verfasst. (PDF). Unter Tagesordnungspunkt 21 gegen 12 Uhr, wie es in der Tagesordnung (PDF) heißt. Die Genehmigung für das im Schacht Konrad geplante Endlager ist aus den 1980er Jahren. Ein Standort wie Konrad wäre heute sicherheitstechnisch undenkbar. Kritiker:innen fordern daher seit langem ein neues Atommülllagersucherverfahren.

  • Die Tagesschau berichtet hier, dass sich der Ausbau im Schacht Konrad erneut um Jahre verschieben wird. Schon jetzt ist die Situationen an vielen Orten, wo der leicht- und mittelradioaktive Atommüll entsteht, am Limit. Neue Lagerhallen entstehen an alle ehemaligen AKW-Standorten. Die Tagesschau. Die Erklärung der BGE ist hier online (unten gleich dokumentiert). Der Bericht ist auch hier direkt als PDF.

Es ist mehr als nur Zeit, um endlich einzugestehen: Die Sicherheitsforderungen sind beim Umgang mit den radioaktivem Atommüll – aus gutem Grund – enorm hoch. Schon kleinste radioaktive Freisetzungen haben auf die Biologie des Menschen gesundheitsschädigende Wirkungen. Vor allem aber, können radioaktive Freisetzungen in Folge von Unfällen oder aber, wie wir immer mehr zu verstehen lernen, aufgrund terroristischer oder gar kriegerischer Auseinandersetzungen zu regionalen oder gar kontinentalen oder gar globalen Katastrophen führen (Stichwort: nuklearer Winter).

Klar ist: Es geht nun vor allem darum, Konzept zu finden, wie die Sicherheit bei der oberirdischen Lagerung aller Arten von Atommüll weiter gehen kann, um maximale Sicherheit in Sachen technisches Versagen einerseits und Terror- und kriegerische Einwirkungen andererseits hinzubekommen.

Aber irgendwie sollte langsam allen dämmern: Atomenergie ist in der biologischen Welt der Menschen nicht beherrschbar bzw. nur unter Bedingungen, die Freiheit abzuschalten.

Jede Gesellschaft, die Atomenergie und Atommüll zu verwalten hat, braucht ungeheuerlichen Aufwand, die damit einhergehenden technischen und gesellschaften Notwendigenkeiten zu organiseren und sicher zu stellen! Das sind eher autoritäre repressive Systemanforderungen. Mit Freiheit hat Atomenergie daher nichts zu tun. Sie ist die Idee der totalen Unterwerfung der Menschheit, bis zur Vernichtung!

Die Erklärung der BGE:

Pressemitteilung Nr. 07/23 – Endlager Konrad

Fertigstellung des Endlagers Konrad verzögert sich

Das Endlager Konrad ist auf der Zielgeraden. Allerdings gibt es noch einige Hürden zu überwinden.

Die Errichtungstätigkeiten für das Endlager Konrad sind weit fortgeschritten. Alle neuen Gebäude auf dem Betriebsgelände Konrad 1 sind errichtet. Konrad 1 ist der konventionelle Teil des Endlagers, über den Beschäftigte und Material nach unter Tage und wieder herausgebracht werden. Alle für den Betrieb des Endlagers notwendigen Hohlräume unter Tage sind aufgefahren, der Unter-Tage-Ausbau ist fast abgeschlossen.

Mit der Inbetriebnahme der Baustelle für die Tagesanlagen auf Konrad 2 ist das Endlager nunmehr auf der Zielgeraden der Errichtung. Über den Betriebsteil Konrad 2 werden in Zukunft die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle angenommen, nach unter Tage befördert und dort eingelagert. Damit wird der zentrale Baustein der Entsorgungsstrategie für die Rückbaumaterialien der abgeschalteten Kernkraftwerke und Atomforschungseinrichtungen Realität. Die seit 2017 angenommene Fertigstellung des Endlagers Konrad im Jahr 2027 ist allerdings nicht mehr zu erreichen.

Drei Gründe für die Verzögerung

Drei Hauptgründe sind zu nennen: Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat für die Neugestaltung der vertraglichen Beziehungen zu den zentralen Auftragnehmern (Generalplaner) länger gebraucht, als bei Gründung der BGE erwartet. Generalplaner sind die zentralen Vertragspartner für die Planung der Bauwerke.

Die BGE hat die Aufgabe unterschätzt, die aktualisierte Sicherheitsanforderung im kerntechnischen Regelwerk gegen Erdbeben in die Ausführungsplanungen aller Bauwerke umzusetzen. Die dafür notwendigen Berechnungen fordern von allen Beteiligten bis heute besondere Anstrengungen. Bei den notwendigen atomrechtlichen Zustimmungsverfahren hat sich gezeigt, dass die in der Terminplanung der BGE angenommenen Verfahrensdauern in der Vollzugspraxis nicht immer umzusetzen sind.

Der technische Geschäftsführer der BGE, Dr. Thomas Lautsch, sagt: „Wir haben zum Start der BGE auf Konrad den durch die vorherige Verantwortungsstruktur nicht bearbeitbaren Stillstand bei der Errichtung des Einlagerungsschachtes aufgelöst.“ Er fügt aber hinzu: „Bei den konkreten Arbeiten haben wir allerdings mehrfach erlebt, dass wir Aufgaben in ihrer Komplexität unterschätzt haben. Das gilt insbesondere für Konrad 2. Wir sind aber zuversichtlich, auch diese Herausforderung mit Unterstützung unserer Auftragnehmer bewältigen zu können.“ Zudem hofft die BGE, dass die zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden das weitere Vorgehen zügig prüfen und billigen werden.

Der Schacht Konrad 2 ist die größte Herausforderung

Aktuell terminführend bei der Errichtung ist die Herrichtung des Einlagerungsschachtes Konrad 2. In einer Neubewertung der restlichen Bautätigkeit kommt die BGE zu der Einschätzung, dass die Arbeiten um etwa zwei Jahre im Verzug sind. Im intensiven Dialog sollen nun weitere Beschleunigungspotenziale ausgelotet werden.

Die BGE wird in den kommenden Jahren ein besonderes Augenmerk auf mögliche Änderungen in den sicherheitsgerichteten Regelwerken für die Fertigstellung des Endlagers Konrad legen, um schneller reagieren zu können. Insbesondere wird die BGE sich darum bemühen, in einem kontinuierlichen Dialog mit den Auftragnehmenden sowie den Behörden zielgenauer Anforderungen zu erfassen und entsprechende Unterlagen vorzulegen. Die BGE strebt insbesondere an, im Dialog mit den Behörden eine Optimierung bei der Umsetzung des Berg- und des Atomrechts zu erzielen.

Bereits in der Vergangenheit hat die BGE die Arbeitsverdichtung auf den Baustellen durch Ausweitung der Schichtmodelle auf einen unterbrechungslosen Betrieb erhöht. Das wird bei jedem neuen Bearbeitungsschritt erneut geprüft und umgesetzt, wenn es Beschleunigung bringt.

Im Hinblick auf den von zwei Umweltverbänden beim Umweltministerium Niedersachsen gestellten Antrag, die Genehmigung (Planfeststellungsbeschluss) für das Endlager Konrad zurückzunehmen oder zu widerrufen, hat die BGE keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung. Das Umweltministerium in Hannover hat für Ende 2023 eine Entscheidung zum Antrag angekündigt.

Über die BGE

Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt neben der Stilllegung des Bergwerks Gorleben die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).

Luftbild der Schachtanlage Konrad 1

Luftbild der Schachtanlage Konrad 1.

 

On demand: Überholverbot – Hochradioaktiv auf der Autobahn nach Ahaus

Atomenergie und Atomstrom, heute. Abgeschaltet. Atommüll? Bleibt. Überall. Von Zwischenlagerung zu Zwischenlagerung! Endlager XY ungelöst! Hochradioaktiv. Ungeendlagert. Und noch viel später, als gesetzlich versprochen. Unter keinen Umständen darf dieser Atommüll direkt mit der Welt verbunden sein. Enorme Sicherheitsmaßnahmen sind notwendig, um Mensch und Strahlung auseineranderzuhalten. Der WDR berichtet über Atommüll auf Geisterfahrt: „Atommüll-Transporte aus Jülich nach Ahaus ab 2024 möglich

Darf man Texte vom WDR einfach so übernehmen? Wenn man öffentlich.rechtliche Quelle nennt, wenn man Gebührenzahler ist? Danke für die Rechereche des WDR!

Und als Dokumentation: Atommüll-Transporte aus Jülich nach Ahaus ab 2024 möglich

Stand: 23.05.2023, 11:18 Uhr

Die Entsorgungsgesellschaft Nuklearanlagen geht davon aus, dass der Atommüll aus dem Zwischenlager in Jülich ab Frühjahr 2024 nach Ahaus transportiert wird. Die dafür erforderliche Genehmigung wird in Kürze erwartet.

Die Verlagerung der 152 Castor-Fässer mit hochradioaktiv strahlenden Brennelementkugeln aus dem abgeschalteten Jülicher Versuchsreaktor nach Ahaus sei die Option, die am schnellsten umgesetzt werden könne, sagte ein Sprecher der Entsorgungsgesellschaft Nuklearanlagen (JEN).

Das bestätigen auch drei Bundesministerien in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages: „Nach Ansicht der Beteiligten sprechen derzeit viele Gründe dafür, die Ahaus-Option vor dem Hintergrund der atomrechtlich angeordneten unverzüglichen Räumung und im Sinne eines wirtschaftlichen Mitteleinsatzes als vorzugswürdige Option gegenüber der Neubau-Option einzuordnen.“

Zwischenlager Jülich 10 Jahre ohne Genehmigung

Zum Hintergrund: Seit zehn Jahren ist die Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager ausgelaufen. Und so lange gibt es auch schon die Anordnung zur Räumung. Voraussetzung dafür ist aber eine Transport-Genehmigung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die JEN geht davon aus, dass die Genehmigung in Kürze erfolgen wird. Damit wäre der Weg frei für den Transport des Atommülls ins Münsterland – eigentlich.

Denn ein paar Stolpersteine könnten das Projekt noch weiter verzögern. Das ist einmal die Klage der Stadt Ahaus gegen die Einlagerung der Castor-Fässer aus Jülich. Ein Urteil könnte zum Jahresende erfolgen. Und es könnte sein, dass Anwohner gegen die Transporte klagen, sobald bekannt ist, welche Straßen betroffen sein werden. Das ist derzeit noch Verschlusssache.

Auch rechnen die Behörden mit erheblichen Protesten von Atomkraftgegnern und Klimaschützern. Ob dann über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren genügend Polizeikräfte zur Verfügung stehen, um die Transporte zu sichern, ist offen.

152 Transport-Fahrten nach Ahaus

Immerhin plant die JEN aktuell 152 Fahrten: Eine Fahrt pro Castor-Fass auf einem Tieflader mit spezieller Sicherheitstechnik und entsprechenden Begleitfahrzeugen. Die Polizei könnte aber nach eigenem Ermessen auch Konvois anordnen, sagt JEN-Sprecher Jörg Kriewel. Und sie kann auch bei den Transport-Zeiträumen mitreden. Großereignisse wie die Fußball-EM im kommenden Jahr könnten viele Polizeikräfte binden, die dann nicht für Atommüll-Transporte zur Verfügung stünden.

Für die Räumung des alten Zwischenlagers in Jülich rechnet der Bund mit Gesamtkosten von mehr als 200 Millionen Euro. Der Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich würde nach Schätzungen der JEN mindestens 450 Millionen Euro kosten. Bezugsfertig wäre es erst 2032. Diese Lösung soll weiterverfolgt werden, bis klar ist, ob die Ahaus-Option tatsächlich realisiert wird.

Aber „die Beteiligten sind sich einig, dass die parallele Weiterverfolgung so bald wie möglich zu beenden ist“, heißt es in dem Bericht der drei Bundesministerien an den Haushaltsausschuss.

Siehe zum Hintergrun auf umweltFAIRaendern auch:

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