10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Manfred Braasch – ehemals Vertrauensperson für den BUND Hamburg

Zwischenstand, Teil 3: Manfred Braasch, damals Geschäftsführer beim BUND in Hamburg, war für die Volksinitiative Unser Hamburg Unser Netz eine der drei von dem Bündnis benannten Vertrauenspersonen, die aufgrund der rechtlichen Regelungen für derartige Beteiligungsverfahren vorgeschrieben sind. Zehn Jahre nach dem Volksentscheid blickt er im folgenden auf den Volksentscheid vom 22. September 2013 zurück. Statementes aus Anlass des zehnjährigen Jubiläums des Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze von den beiden weiteren Vertrauenspersonen gibt es hier:  Theo Christiansen, damals „Diakonie und Bildung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost“, sowie Günter Hörmann, damals Verbraucherzentrale Hamburg. Siehe außerdem: Zwischenstand, Teil 1: 10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Aspekte der Vorgeschichte der Initiative für die Rekommunaliserung der Energienetze und Zwischenstand, Teil 2: 10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Der Kampf um Energienetze in öffentlicher Hand

Manfred Braasch, August 2023: „Klimaschutz und Energiewende – Nie waren die Herausforderungen größer. Der Klimawandel wird stärker spürbar, die Zeit, um das Pariser Klimaziel noch einzuhalten, rieselt immer schneller durch die Sanduhr. Nach 10 Jahren Volksentscheid Unser Hamburg – Unser Netz Grund genug die Frage zustellen, ob und wie die Ideen und Ziele von damals umgesetzt worden sind.

An die eigentliche Rekommunalisierung des Strom- und Gasnetzes sowie der ehemals von Vattenfall betriebenen Fernwärmeversorgung kann man einen Haken machen. Alle drei Unternehmen sind in staatlicher Regie, HamburgWärme ist sogar mit Hamburg Energie zum öffentlichen Unternehmen Hamburger Energiewerke (HEnW) fusioniert und könnte damit zum Nukleus für neue Hamburger Stadtwerke werden.

Auch die ökonomische Seite kann sich sehen lassen. Gab es vor 10 Jahren noch Parolen wie „Kitas statt Kabel“ und „Warum zwei Milliarden für Kabel und Rohre ausgeben?“, freut sich heute der Finanzsenator über die öffentlichen Energieunternehmen in seiner Bilanz. Allein Stromnetz Hamburg hat bislang fast 400 Mio. Euro Gewinn an die Stadt abgeführt, Finanzmittel, die sonst der Energiekonzern Vattenfall eingestrichen hätte.

Aber kommen wir zum Klimaschutz. Der Umbau der Energieversorgung und die Dekarbonisierung von Gesellschaft und Wirtschaft braucht ein zukunftsfähiges Stromnetz. Die Einspeisung von Photovoltaik- und Windstrom oder auch das veränderte Lastmanagement aufgrund von mehr Wärmepumpen und mehr Elektroautos funktionieren nur, wenn das Verteilnetz dies auch leisten kann. Hier stimmt die Richtung: Stromnetz Hamburg investiert deutlich mehr in den Erhalt und Ausbau des Hamburger Stromnetzes als noch unter der Regie von Vattenfall.

Die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung mit der klaren Zielvorgabe, spätestens 2030 aus der Kohleverbrennung auszusteigen, wird umgesetzt – daran gibt es derzeit keinen Zweifel. Verstärkt durch die Volksinitiative Tschüss Kohle hat der Volksentscheid vor 10 Jahren dafür den Grundstock gelegt.

Was nicht zufrieden stellen kann, ist die Geschwindigkeit beim Fernwärmeumbau. Nimmt man den Budgetansatz in den Blick – also die noch zur Verfügung stehende CO2-Gesamtmenge, um die Pariser Klimaschutzziele einzuhalten – rächt sich die verspätete Übernahme der Fernwärme fünf Jahre nach dem eigentlichen Volksentscheid. Eine schnelle Übernahme hätte dafür sorgen können, dass das alte Kohlekraftwerk Wedel nicht erst 2026 abgeschaltet wird.

Schwieriger zu beurteilen ist die Situation für Gasnetz Hamburg. Das Unternehmen wurde 2016 von der Stadt übernommen und bewegt sich spätestens seit dem Ukrainekrieg, der Gaskrise und der Debatte über das sogenannte Heizungsgesetz in einem extrem schwierigen Geschäftsfeld. Einerseits wird weiterhin eine hohe Anzahl an Gasheizungen auch in Hamburg neu eingebaut, andererseits muss die Nutzung von fossilem Erdgas möglichst schnell auf Null gehen. Wie dieser Zielkonflikt von Gasnetz Hamburg und damit der Stadt Hamburg bewältigt werden kann, ist ungewiss. Ob die Zukunft des Unternehmens beispielsweise im grünen Wasserstoff liegt, bleibt bislang unklar. Es wäre an der Zeit, in der Tradition des Volksentscheids eine öffentliche Debatte zu führen, die vielfältige Expertise in der Stadt zu nutzen. Denn dies war eine Bestandteil des Volksentscheids: Demokratische Kontrolle über die Ausrichtung der öffentlichen Unternehmen.

Mittlerweile wird die Notwendigkeit einer Defossilierung und Dekarbonisierung nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt – anders noch als 2013. Der Volksentscheid hatte auch dies zum Ziel: eine klimaverträgliche Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien. Hamburg ist heute immer noch weit davon entfernt, diesen Auftrag des Volksentscheids konsequent umzusetzen. Der Anteil Erneuerbaren Stroms in der Hamburger Erzeugung liegt bei etwa 20 Prozent, vor allem der Photovoltaik-Ausbau kommt seit Jahren nicht voran. Dabei wäre Solarstrom Hamburgs einzige Möglichkeiten, einen nennenswerten Beitrag zum 80 % Ziel der Bundesregierung beim Ausbau der Erneuerbaren Stromerzeugung zu leisten. Ein Plus an Windkrafträdern stößt bekanntlich in einem Stadtstaat schnell auf Grenzen. Das Potenzial für Solarstrom in Hamburg ist hoch, erst vor kurzem hat eine Studie des Clusters Erneuerbare Energien Hamburg ergeben, dass bilanziell ca. 2/3 des Hamburger Strombedarfs für Photovoltaik gedeckt werden könnte.

Ob das neue Ziel, alle öffentlichen Hamburger Unternehmen bis 2040 klimaneutral – und damit fünf Jahre früher als die Landes- und Bundesziele – aufzustellen ohne den Volksentscheid festgelegt worden wäre, bleibt Spekulation. Aber dieses Ziel passt in jedem Fall in den Geist von Unser Hamburg – Unser Netz.

Der Volksentscheid hat viel bewegt und bleibt ein Beispiel dafür, dass erkannte Zeitfenster für grundlegende Weichenstellungen genutzt werden sollten. Die deutsche Energieagentur (dena) hat vor kurzem ein Impulspapier veröffentlicht: „Lokale Energieinfrastrukturen: Rückgrat der Energiewende“. Recht haben die Fachleute und gut, dass vor 10 Jahren die Mehrheit der Hamburger Bürgerinnen und Bürger klug entschieden haben – auch wenn noch viel zu tun bleibt.“

10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Theo Christiansen – ehemals Vertrauensperson für „Diakonie und Bildung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost“

Zwischenstand, Teil 4: Theo Christiansen, damals von der „Diakonie und Bildung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost“, war für die Volksinitiative Unser Hamburg Unser Netz eine der drei von dem Bündnis benannten Vertrauenspersonen, die aufgrund der rechtlichen Regelungen für derartige Beteiligungsverfahren vorgeschrieben sind. Zehn Jahre nach dem Volksentscheid blickt er im folgenden auf den Volksentscheid vom 22. September 2013 zurück. Statementes aus Anlass des zehnjährigen Jubiläums des Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze von den beiden weiteren Vertrauenspersonen gibt es hier:  Manfred Braasch, damals Geschäftsführer des BUND Hamburg, sowie Günter Hörmann, damals Verbraucherzentrale Hamburg. Siehe außerdem: Zwischenstand, Teil 1: 10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Aspekte der Vorgeschichte der Initiative für die Rekommunaliserung der Energienetze und Zwischenstand, Teil 2: 10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Der Kampf um Energienetze in öffentlicher Hand

Theo Christiansen, Juli 2023: „Man kann tief in die Kiste greifen (Die Wahrheit ist konkret) oder auch etwas weniger (Entscheidend is’ auf’m Platz). Gemeint ist jeweils, dass es darauf ankommt, den Transfer von Theorie und Praxis auf den Punkt hin, auf den es ankommt, hinzubekommen … oder etwas genauer: ihn hinbekommen zu wollen. Das beschreibt recht präzise – ein erster Aspekt – meine Motivation und Überzeugung, dass sich der Kirchenkreis, für den ich damals tätig war, im Bündnis mit anderen Organisationen in der sich 2010 stellenden Situation engagieren müsse.

  • Dieser Beitrag von Theo Christiansen ist auch bereits in seinem Blog „Linksabbieger.net“ veröffentlicht.

Denn es gab auch schon damals die gefestigte Erkenntnis und eine entsprechende Beschlusslage, derzufolge die Privatisierung und damit meist einhergehende Kommerzialisierung von dem, was der Daseinsvorsorge zugerechnet werden muss, abzulehnen und – wo möglich – zu verhindern oder zurückzudrehen ist. Diese Einsicht war und ist beileibe kein Alleinstellungsmerkmal der evangelischen Kirche, sondern findet sich ähnlich auch in Beschlüssen der SPD und der Gewerkschaften. Insofern lag es nahe, die Gelegenheit der nach 20 Jahre auslaufenden Konzessionsverträge über das Eigentum der Hamburger Energienetze beim Schopfe zu ergreifen und die Verfügung über diese wichtige Infrastruktur in die öffentliche Hand zurückzuholen.

Warum war und ist das wichtig? Die Konzessionsverträge waren Ausdruck der in den späten 70er Jahren nicht nur in Deutschland eingeleiteten neoliberalen Transformation und stellten eine Form der Privatisierung öffentlichen, meist kommunalen Eigentums dar. Damals wurden nach und nach öffentliche Unternehmen aus nahezu allen Bereichen der Infrastruktur (teil-)privatisiert. Dabei ging es auch um Güter, die die materielle Grundlage der Daseinsvorsorge darstellen und deshalb für das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes von großer Bedeutung sind: Der Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 GG erfordert die voraussetzungslose Gewährleistung des Existenzminimums und die Ermöglichung einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Hier hat die staatliche Verantwortung für die Daseinsvorsorge ihren Ort und mit ihr die besondere Bedeutung öffentlicher Güter. Denn auf dieser Grundlage fungiert der Staat gegenüber seinen Bürger*innen als deren Treuhänder, er ist nicht Eigentümer, der die Bürger*innen zu Bittstellern oder Kunden macht.

Der Prozess der Privatisierung öffentlicher Unternehmen führt in diesen sensiblen Bereich (privat-)wirtschaftliche Mechanismen ein – wie die Herstellung von Märkten oder die Gewinnerzielungsabsicht. Diese Entwicklung verändert das System der Daseinsvorsorge von innen heraus und beschädigt es in ihrem Kern. Das hat vor allem damit zu tun, dass das Anlageinteresse privaten Kapitals anders ausgerichtet ist als das des Gemeinwesens. So stehen die private Erwartung gesicherter, möglichst hoher Renditen auf das eingesetzte Kapital, Konzentration auf ertragreiche Zentren, geringer Erhaltungsaufwand über die begrenzte Vertragslaufzeit und die Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen dem öffentlichen Interesse an Flächenabdeckung, Qualität und Dauerhaftigkeit, Transparenz und öffentlicher Kontrolle gegenüber. Man muss nicht allzu weit schauen, um zu erkennen, welche verheerende Wirkung von diesem Prozess der Privatisierung ausgehen kann.

Aus diesem Grund ging es beim Start der Volksinitiative 2010 eben nicht „um Kabel und Rohre“, sondern darum, eine Entwicklung zu stoppen und umzukehren. Hinzu kam, dass die öffentliche Verfügbarkeit über die Energieinfrastruktur von herausragender Bedeutung für das sein würde, was 2010 noch alles Andere als politischer Konsens war: nämlich die Notwendigkeit einer umfassenden Energiewende.

Vor diesem Hintergrund erschließt sich – so der zweite Aspekt – nicht nur die im Rückblick noch gestiegene Bedeutung des Volksentscheids, sondern auch die Heftigkeit der damaligen Auseinandersetzung. Dass die beiden Konzessionsinhaber und Unternehmensverbände Sturm laufen würden, war nachvollziehbar und absehbar. Dass aber die Hamburger SPD unter der Führung von Scholz sich mit großem Engagement in deren Bündnis einreihte und dass in diesem Gefolge sich nennenswerte Teile der Gewerkschaften neutralisieren ließen, war bemerkenswert. Dabei war ziemlich früh klar, dass die Initiative um den BUND, die Verbraucherzentrale und den Kirchenkreis Hamburg-Ost gerade aus der Mitgliedschaft der SPD und der Gewerkschaften viel Zuspruch und Unterstützung erhalten würde, insb. nachdem das Hamburger Abendblatt einen damals viel beachteten „Faktencheck“ veröffentlichte. Dass es dann sogar für die knappe Mehrheit reichte, machte deutlich, wie stark die Unterstützung der Volksinitiative gerade aus diesen Kreisen war. Vermutlich hat das auch dazu beigetragen, dass der damalige Fraktionsvorsitzende der SPD noch in der Nacht der Abstimmung die ersten Schritte für die Umsetzung des Volksentscheids skizzierte – und er wirkt nicht leidend dabei.

Bleibt ein drittes: Für alle beteiligten Organisationen, je für sich, aber auch für die Kontexte, in denen sie wirken, und die Gesellschaft als Ganze wäre es sinnvoll, solche Auseinandersetzungen, die auch mit teilweise großen internen Spannungen einhergingen, in angemessener Öffentlichkeit auszuwerten, mit zeitlichem Abstand und Sorgfalt. Das aber ist weitgehend ausgeblieben. Im Kirchenkreis wurde die allermeiste Energie auf die Verwendung von Kirchensteuermitteln für diese Initiative verwendet, in den Gewerkschaften hörte man es – auch aus den Führungsetagen – etwas rumpeln und in der SPD schien man froh zu sein, jetzt das ohnehin mehrheitlich Gewünschte umsetzen zu können. So aber, das ist zu befürchten, lernt niemand wirklich etwas aus dem ganzen Geschehen: Irgendwie wirkten alle froh, dass die Gefahr, die sich aus der Konkretisierung von Grundsatzbeschlüssen ergeben hat, vorüber ist. Auch was das im Umgang mit dem – aus meiner Sicht nicht unproblematischen – plebiszitären Instrument bedeutet, ist nur im politischen Alltag vollzogen, nicht wirklich aufgearbeitet worden. Dabei wäre genau das wichtig, damit alle je für sich und gemeinsam aus solchen Prozessen des Erfolgs und des Scheiterns lernen.“

 

 

Zehn Jahre Volksentscheid „Unser Hamburg Unser Netz“ – damals gegen Scholz und Vattenfall – heute: Bürgerschaft, Senat, NGOs und Wissenschaft bilanzieren rekommunalisierte Energienetze

Am 22. September 2023 ist es zehn Jahre her, dass die Hamburger Energienetze gegen massiven und finanzstarken Widerstand von Bürgermeister-heute-Bundeskanzler Olaf Scholz und der Hamburger SPD, der CDU, der FDP, der Handelskammer und natürlich Vattenfall und E.on mit der Mehrheit der Bürger:innen per Volksentscheid wieder zu 100 Prozent in die öffentlich Hand zurückgeholt werden mussten. Die Volkinititative „Unser Hamburg – Unser Netz“ war mit einem breiten Bündnis schon 2010 gestartet. Die Linksfraktion setzt mit einer Großen Anfrage „Unser Hamburg – Unser Netz“ auf die Tagesordnung der Bürgerschaft. Die damaligen Initiativen bereiten einen Workshop für den 12. September vor und am 22. September wird gefeiert. Auch wissenschaftlich wird dieser bedeutsame Volksentscheid gewürdig: Die Hamburger Akademie der Wissenschaften lädt zu einer Veranstaltung am 18. September. War noch was? Na klar: Der Senatsempfang zur Anerkennung des Volksentscheids und der klugen Entscheidung der Hamburger:innen – gegen den damaligen Senat und einer Mehrheit der Bürgerschaftsfraktinen mit Ausnahme von Grünen und Linken – ist am 23. September! Kommen der alte und der neue Bürgermeister sogar persönlich? Wie wird der heutige Bürgermeister Tschentscher in der Bürgerschaft reagieren?

Gegen alle Widerstände hatte das Bündnis aus Umweltorganisationen, Verbraucherschutzverbänden, kirchlichen Organisationen, Mietervereinen und sozialen Verbänden sich gegen die „Großkopferten“ am Ende durchgesetzt. Dabei hatte die SPD sogar mit einer Minderheitsbeteiligung an den Netz-Unternehmen von Vattenfall und E.on versucht, der Volksinitiative den Wind aus den Segeln zu nehmen. Vergeblich. Nicht mal bei den SPD-Genossinnen kam die SPD-Spitze damit durch.

Heute räumt selbst der damalige Fraktionsvorsitzende und heutige Finanzsenator Andreas Dressel ein, dass die Rekommunalisierung für die Hamburger:innen, für die Energiewende und den Klimaschutz richtig war.

Für einige der Angriffe aus den Reihen der damaligen Gegner:innen der Rekommunalisierung der Energienetze steht bis heute eine Entschuldigung aus. Die Netze sind wieder in öffentlicher Hand. Aber noch immer bleibt die Hamburger Energiewende eine Aufgabe, bei der noch einiges gegen die Klimakatastrophe getan werden muss. Nicht nur der Kohleaustieg ist immer noch auf der Agenda.

Diesem Abstimmungstext haben die Hamburger:innen mit Mehrheit am 22. September 2013 dem Senat und der Bürgerschft als Aufgabe vorgeschrieben. Volksentscheide sind in Hamburg bindend und sie gelten auch für die Bürgerschaftsfraktionen!

„Senat und Bürgerschaft unternehmen fristgerecht alle notwendigen und zulässigen Schritte, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen. Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.“

Begründung:

  • 1. In der Regel bietet sich nur alle 20 Jahre die Gelegenheit, die Konzessionen für die Strom-, Gas und Fernwärmenetze neu zu vergeben. Bislang werden die Netze in Hamburg von Vattenfall und E.on betrieben, die vor allem mit gefährlichen Atommeilern und klimaschädlichen Kohlekraftwerken ihr Geld verdienen.
  • 2. Hamburg braucht eine starke, konzernunabhängige öffentliche Energieversorgung und eine ökologische Energiewende. Die Verfügung über Umbau und Betrieb der Netze ist hierfür eine wichtige Voraussetzung.
  • 3. Ein der Daseinsvorsorge verpflichtetes öffentliches Energieunternehmen bietet anders als ein gewinnorientiertes privates Unternehmen mehr Transparenz im Verbraucherschutz, mehr Kontrollmöglichkeiten für die BürgerInnen sowie zukunftssichere Arbeitsplätze.
  • 4. Die Übernahme ist finanzierbar, andere Städte machen es erfolgreich vor. Die Einnahmen aus dem Netzbetrieb bleiben in Hamburg.

Zehn Jahre Volksentscheid Das Programm zum 10 Jahrestag von „Unser Hamburg – Unser Netz“

Ein Paar Bilder zur Erinnerung (Urheberrechte beachten!)

Erhöhte Atomrisiken – Bundesregierung intensiviert Schutz gegen radioaktive Gefahren

Die Bundesregierung will angesichts wachsender Risiken den nuklearen Notfallschutz verbessern. Ein entsprechender Entwurf aus dem BMU ist jetzt vom Kabinet verabschiedet worden. Damit sollen Notfallpläne bei nuklearen Unfällen im Zusammenhang mit Atomtransporten und Atomanalagen ausgebaut werden. Seit Jahren verschärfen die Behörden – meist unter strenger Geheimhaltung – den Schutz von Nuklearanlagen gegen Terrorangriffe und inzwischen auch wegen wachsender Risiken im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Schon seit den Anschlägen von 911 laufen Nachrüstungsmaßnahmen an bundesdeutschen Atomanlagen, die bis heute nicht abgeschlossen sind. Jetzt werden außerdem für den Fall von radioaktiven Freisetzungen Notfallpläne erweitert. Das  BMU spricht ausdrücklich auch von radiologischen Risiken im Zusammenhang mit grenznahen Atomkraftwerken sowie der „anhaltend problematische(n) Situation in dem von Russland besetzten ukrainischen AKW Saporischschja“.

Zuständig beim BMU ist das „Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund)“, das mit entsprechenden Landesbehörden zusammenarbeitet.

Auch im Rahmen der neuen Nationalen Sicherheitsstrategie, die im Zuge des Ukraine-Krieges vor wenigen Monaten von der Bundesregierung vorgelegt wurde, wird angesichts der globalen Entwicklungen dem Schutz gegen nukleare Katastrophen größeres Augenmerk zuteil. Über die Planungen bzw. Vorbereitungen im Rahmen einer Sicherheitsstrategie, zu der diese neuen  Notfallenpläne zu zählen sein dürften, gibt es bislang wenig kritische Aufmerksamkeit.

Dabei zeigt sich immer mehr, dass die Atomenergie mit ihrem strahlenden Erbe in einer zukunftsfähigen Gesellschaft keinen Platz haben darf, weil sie alle künftigen Generationen auf massive Schutzmaßnahmen und Kontrollen festlegt und dennoch angreifbar bleibt.

Ein Angriff – ob als Terroranschlag oder in Folge kriegerischer Auseinandersetzungen, hätte in jedem Fall massive Folgen für die regionale Bevölkerung. Die Ereignisse rund um den Krieg Russlands in der Ukraine stellen eine neue Dimension von Risken dar, weil damit Waffensysteme zum Einsatz kommen könnten, die bislang im Rahmen von Terroranschlägen kleiner Gruppen ausgeschlossen waren.

Auch die Zwischenlager mit hochradioaktiven Atommüll, die auf bundesweit 16 Standorte verteilt sind (plus München-Garching) stehen im Focus der neuen Risiken. Es wird damit gerechnet, dass ab Anfang 2024 über 150 Castor-Behälter als LKW-Transporte von Jülich nach Ahaus quer über die Straßen in NRW rollen sollen.

  • Die aktuelle PM des BMU mit weiteren Informationen zum nuklearen Notfallschutz gleich unten als Dokumentation.
  • Über die Nationale Sicherheitsstrategie und die Bedeutung von Maßnahmen auch gegen radiologische Gefahren ist hier auf der entsprechenden Seite der Bundesregierung mehr zu erfahren. Es gibt auch diese spezielle Seite über die Nationale Sicherheitsstragie. Die Strategie liegt auch als Broschüre bzw. PDF vor und ist hier online bei der Bundesegierung zu finden, bzw. direkt auch hier.

Zum Hintergrund berichtet umweltFAIRaendern zum Thema SEWD und Terroschutz regelmäßig, hier einige akteulle Texte:

Dokumentation: 16.08.2023  – BMUV – Planung für radiologische Notfälle wird verbessert

Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag des BMUV den Allgemeinen Notfallplan für radiologische Notfälle, wie Atomkraftwerk-Unfälle oder den Transport radioaktiver Stoffe, beschlossen.

Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat das Bundeskabinett heute den Allgemeinen Notfallplan des Bundes beschlossen. Er gilt für verschiedene Arten radiologischer Notfälle im In- und Ausland wie beispielsweise nach Unfällen in einem Atomkraftwerk oder beim Transport radioaktiver Stoffe. Der Notfallplan sieht dafür Planungsszenarien vor und regelt darauf aufbauend Kriterien für Schutzmaßnahmen, Verfahren zur Warnung und Information der Bevölkerung sowie Vorschriften für die behördliche Zusammenarbeit und Abstimmung im Falle eines radiologischen Notfalls. Der Notfallplan löst bestehende Planungsdokumente teilweise ab und wird dem Bundesrat als allgemeine Verwaltungsvorschrift Ende September zur Zustimmung vorgelegt.

Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund)

Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder: „Auch nach dem Atomausstieg bleibt der Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte bei radiologischen Notfällen eine wichtige Aufgabe von Bund und Ländern, denn die Risiken der Atomkraft machen nicht an der Landesgrenze halt. Das gilt in besonderem Maße für grenznahe Atomkraftwerke. Aber auch mit Blick auf die seit März 2022 anhaltend problematische Situation in dem von Russland besetzten ukrainischen AKW Saporischschja ist es gut, optimal auf AKW-Unfälle vorbereitet zu sein. Mit dem Plan erreichen wir eine deutliche Verbesserung des radiologischen Notfallschutzes in Deutschland.“

Der neue Notfallplan ist speziell auf die in den letzten Jahren zwischen Bund und Ländern neu geregelten Zuständigkeitsverteilung zugeschnitten. Eine besondere Rolle spielt dabei das beim BMUV eingerichtete Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund). Hauptaufgabe des RLZ-Bund ist es, bei schweren überregionalen Notfällen das radiologische Lagebild zu erstellen sowie die Bevölkerung zu informieren und ihr Verhaltens­empfehlungen zu geben.

Zur Ergänzung des Allgemeinen Notfallplans des Bundes erarbeitet die Bundesregierung gegenwärtig mehrere besondere Notfallpläne, die die Notfallreaktion in bestimmten, bei solchen Notfällen potenziell betroffenen Sachbereichen regeln. Dazu gehören beispielsweise der Katastrophenschutz und die medizinische Behandlung von kontaminierten Personen, die Lebensmittelsicherheit sowie das Abfallmanagement. Auch die Länder erarbeiten zusätzliche Notfallpläne, die die Bundespläne ergänzen sollen.

Ziel der sachbereichsübergreifenden Notfallplanung ist es, den Schutz vor radiologischen Gefahren im Sinne eines Allgefahrenansatzes in die verschiedenen Bereiche des Bevölkerungsschutzes zu integrieren. Bis zum Inkrafttreten dieser Notfallpläne gelten zahlreiche existierende Dokumente als vorläufige Notfallpläne des Bundes und der Länder fort.

Die Erstellung von aufeinander abgestimmten Notfallplänen des Bundes und der Länder erfolgt nach Maßgabe des Strahlenschutzgesetzes, welches eine entsprechend Vorgabe einer EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt. Der allgemeine Notfallplan des Bundes wird als allgemeine Verwaltungsvorschrift Ende September dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.

16.08.2023 | Pressemitteilung Nr. 129/23 | Nukleare Sicherheit

In „MUH – Bayerische Aspekte“ gegen Atomenergie

Die aktuelle Ausgabe der vierteljährlichen Zeitschrift „MUH – Bayerische Aspekte“ berichtet in einem „Atomkraft special“ anlässlich des Endes der Atomstromerzeugung ausführlich über die Geschichte der Atomenergie in Bayern. Beleuchtet wird außerdem die Rolle der bayerischen Ministerpräsidenten von Wilhelm Hoegner (SPD) bis zum unvermeidlichen Markus Söder, vom Bau des Forschungsreaktors München in Garching („Atomei“) bis zum Aus für das AtomkraftwerkOhu 2/Isar2 . https://www.muh.by – MUH Ausgabe 49. Texte und Fotos stammen überwiegend von dem gebürtigen Niederbayern Karl Amannsberger, lange Zeit im Präsidialbereich des Bundesamts für Strahlenschutz tätig. Davor war er u.a. als Journalist für taz und REUTERS und Berater für Energiepolitik tätig.

Siehe auch:

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