DIE LINKE für ein ausnahmsloses Verbot von Fracking

Der Parteivorstand der LINKEN hat am 4. Juli 2015 bekräftigt: „DIE LINKE fordert ein ausnahmsloses Verbot von Fracking und unterstützt mit all ihren Gliederungen den Widerstand der Initiativen gegen Fracking in den Kommunen und Gemeinden vor Ort.“

Zahlreiche Genossinnen und Genossen, vor allem aus NRW, sowie die Bundestagstagsabgeordneten Sahra Wagenknecht, Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay und viele andere, hatten einen Beschluss für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen bereits beim Parteitag der LINKEN am 6./7. Juli beantragt. Dort konnte der Antrag jedoch nicht mehr behandelt werden und wurde daher an den Parteivorstand überwiesen. Der Antrag einschließlich der inhaltlichen Begründung ist zum Nachlesen hier online

Fracking-Erlaubnisgesetz jetzt komplett kippen

Verschiebung durch Union und SPD ist Erfolg der Anti-Fracking-Bewegung – DIE LINKE fordert ausnahmsloses Fracking-Verbot

„Das vorläufige Scheitern des Fracking-Erlaubnisgesetzes der CDU/ CSU-SPD-Bundesregierung ist eine gute Nachricht. Hätte der Bundestag das Gesetz diese Woche beschlossen, wäre Fracking auf über 75 Prozent der Fläche Deutschlands erlaubt gewesen. Durch den massiven Widerstand der Anti-Fracking-Bewegung und der BürgerInneninitiativen vor Ort ist so viel Druck aufgebaut worden, dass die Regierung ihre Pläne diese Woche nicht zur Abstimmung stellt. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Das Fracking-Erlaubnisgesetz muss komplett gekippt werden. DIE LINKE fordert ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Fraktion DIE LINKE.

Zdebel weiter:

„Es ist gut, dass die SPD die geplante Expertenkommission ablehnt, die am Bundestag vorbei über Fracking entscheiden soll, während die Union weiterhin auf der Kommission besteht. Die Fracking-Kommission soll mehrheitlich mit Vertretern frackingfreundlicher Institutionen besetzt werden. Vertreter der Zivilgesellschaft bleiben außen vor. Aber auch ohne die Kommission gilt: Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer – unabhängig davon, ob eine Expertenkommission oder der Bundestag zuständig ist.

Ernsthafte Schritte gegen den Klimawandel sind mit Fracking unvereinbar. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist katastrophal, die Ressourcenverschwendung enorm. Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum. Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das zeigen insbesondere die Erfahrungen mit Fracking in den USA.

Doch Union und SPD scheinen weiterhin bereit, unvorhersehbare Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf zu nehmen, um die kurzfristigen Profitinteressen der Energiekonzerne zu stillen, die einen neuen Wettlauf um Fracking-Gas und Öl ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt haben. Angesichts der unvorhersehbaren Risiken für Mensch und Umwelt ist für DIE LINKE klar: Fracking muss ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden.“

Fracking-Erlaubnisgesetz: Der Countdown läuft!

Bis heute steht nicht fest, ob das skandalöse Fracking-Erlaubnisgesetz, das von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegt worden ist, wie ursprünglich geplant vor der Sommerpause des Bundestags verabschiedet wird. Viele Abgeordnete in der großen Koalition, insbesondere diejenigen, die in ihren Wahlkreisen versprochen haben, dass sie sich im Bundestag gegen Fracking einsetzen werden, stehen schon gehörig unter genauer Beobachtung der BürgerInneninitiativen und der Parteibasis. DIE LINKE macht Druck für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Bisher haben sich die Verhandlungskommissionen von CDU und SPD, die seit vergangener Woche tagen, lediglich darauf verständigen können, die in dem Fracking-Gesetzespaket vorgesehene 3.000-Meter-Grenze zu streichen.

Als im Juli 2014 die Eckpunkte für die Fracking-Pläne von Gabriel und Hendricks bekannt wurden, war die ominöse 3.000-Meter-Grenze in der Welt, unterhalb derer Fracking in Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich vollkommen unbedenklich und daher zu erlauben sei. Dass nun nach fast einem Jahr später und vielseitiger Kritik SPD und Union diese willkürliche Grenze aufgeben, zeigt, dass die 3.000-Meter-Grenze von Anfang an Schwachsinn war. Nach geologischen Kriterien war die Grenze ohnehin nicht begründbar. In Wahrheit handelte es sich um eine ökonomische Grenze, denn die Bundesregierung hat gezielt verschwiegen, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt.

Nun planen Union und SPD also, Fracking je nach Gesteinsformation generell zu erlauben oder vorerst einzuschränken. Auf mehr haben sich CDU und SPD eine Woche vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes bisher nicht verständigen können. Dadurch ändert sich aber grundsätzlich nichts: Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer, in jeder Tiefe und jeder Gesteinsart. Und für die Beurteilung wird die frackingfreundlich besetzte, mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Expertenkommission zuständig sein, die nach wie vor im Gesetz steht.

Es bleibt dabei: Mit dem Gesetzespaket der Großen Koalition wird Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung. Und auch im Sandgestein wird Fracking nach dem so genannten „Tight Gas“ ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat.

Wir LINKEN fordern stattdessen ein grundsätzliches und echtes Fracking-Verbots ohne Ausnahmen.

Post von Schlumberger, Halliburton und Co

Derweil bekommen die Bundestagsabgeordnete seit Tagen Post aus der Erdgas-Branche. Sie stammen teilweise von Betriebsräten wie z.B. der RWE-Tochter DEA oder Halliburton, teilweise von Geschäftsführungen oder wie im Fall von Schlumberger von Geschäftsführung und Betriebsrat gemeinsam. In den Briefen wird die Gefährdung von ungefähr 20.000 Arbeitsplätzen in den Raum gestellt, sollte das Fracking-Erlaubnisgesetz der Großen Koalition nicht durchkommen.

Die behaupteten Zahlen zur Arbeitsplatzrelevanz von Fracking sind weder belegt noch nachzuvollziehen; die Daten der statistischen Ämter stehen dem entgegen. So weist das Niedersächsische Landesamt für Statistik für 2013 die Summe der Beschäftigten in der Erdgasförderung (Summe aus Förderungstätigkeiten und Dienstleistungen) von ca. 3.700 Personen aus. Das statistische Bundesamt weist ca. 3.200 Arbeitsplätze in der bundesweiten Förderung von Erdöl und Erdgas aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Zweidrittel der deutschen Gasförderung ohne Fracking erfolgt. Unter Berücksichtigung der Personalsituation anderer Firmen der Gasbranche würde sich bei einer pessimistischen Schätzung eine maximale Anzahl von 600 Personen ergeben, die direkt von einem Fracking-Verbot betroffen sein würden. Dies steht in deutlichem Widerspruch zu den genannten angeblich gefährdeten 20.000 Arbeitsplätzen. Hinzukommt: Angesichts des großen Arbeitsplatzpotentials im Bereich der erneuerbaren Energien ist bei der Realisierung der Fracking-Technik gesamtgesellschaftlich von negativen Arbeitsplatzeffekten auszugehen.

Von besonderer Qualität ist der Brief, den Betriebsrat und Geschäftsführung von Schlumberger an die Bundestagsabgeordneten geschrieben haben. Unverhohlen wird mit Einbußen bei der Sicherheit gedroht: „Der Wegfall dieses Sektors mündet mit großer Wahrscheinlichkeit in: Gefährdung der Umwelt durch den Mangel an Experten für die fachgerechte Stilllegung der existierenden Bohrungen, wie die daraus entstehende Gefährdung der Allgemeinheit.“

Dabei unterschlagen Betriebsrat und Geschäftsführung von Schlumberger die den Unternehmen obliegende, gesetzlich vorgeschriebene Betreiberverantwortung: Bohrunternehmen müssen für die Einstellung ihres Betriebs einen Abschlussbetriebsplan (§ 53 BBergG) vorlegen. Dieser kann gemäß § 55 BBergG nur zugelassen werden, wenn Gefährdungen wie die im Brief erwähnten ausgeschlossen werden. Soweit keine Experten für die fachgerechte Stilllegung in Deutschland vorhanden sind, müssen Experten aus dem Ausland hinzugezogen werden.

Der Schlumberger-Brief, über den der WDR und die TAZ bereits berichtet haben, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. So soll die Politik vor die Alternative gestellt werden: „Entweder das von der Bundesregierung geplante Fracking-Recht wird verabschiedet oder wir übernehmen keine Verantwortung für die Folgen und Hinterlassenschaften der Gasgewinnung in Deutschland.“

DIE LINKE wird sich derartigen Erpressungsversuchen nicht beugen. Wir werden vielmehr gemeinsam mit den BürgerInneninitiativen und Umweltverbänden in den kommenden Tagen weiter Druck für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen machen.

Fortsetzung folgt

Mit oder ohne 3.000-Meter-Grenze – Es bleibt ein Fracking-Erlaubnisgesetz!

DIE LINKE fordert sofortigen Stopp des Gesetzentwurfs der CDU-SPD-Bundesregierung und ein ausnahmsloses Fracking-Verbot

Als im Juli 2014 die Eckpunkte für die Fracking-Pläne der beiden SPD-Minister Sigmar Gabriel (Wirtschaft und Energie) und Barbara Hendricks (Umwelt) bekannt wurden, war die ominöse 3.000-Meter-Grenze in der Welt, unterhalb derer Fracking in Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich vollkommen unbedenklich sei und daher zu erlauben. „Dass nun nach fast einem Jahr später und vielseitiger Kritik SPD und Union diese willkürliche Grenze aufgeben, zeigt, dass die 3000-Meter-Grenze von Anfang an Schwachsinn war. Nach geologischen Kriterien war die Grenze ohnehin nicht begründbar. In Wahrheit handelte es sich um eine ökonomische Grenze, denn die Bundesregierung hat gezielt verschwiegen, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt“, so Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Obmann der Linksfraktion im Umweltausschuss, zur jetzigen Streichung der 3.000-Meter-Grenze durch Union und SPD. „Auf mehr haben sich CDU und SPD eine Woche vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes allerdings nicht verständigen können. Auch die frackingfreundlich besetzte, mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Expertenkommission ist weiter im Gesetzentwurf vorgesehen.“

Zdebel weiter: „Nun planen Union und SPD also, Fracking je nach Gesteinsformation generell zu erlauben oder vorerst einzuschränken. Im Sandgestein wird Fracking nach dem so genannten Tight Gas ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat. Durch das Gesetz soll Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung.

Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer, in jeder Tiefe und jeder Gesteinsart. Die Bundesregierung sollte ihr Fracking-Erlaubnisgesetz besser ganz zurückziehen und stattdessen die Forderung der LINKEN nach einem ausnahmslosen gesetzlichen Fracking-Verbot aufgreifen.“

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