Mit oder ohne 3.000-Meter-Grenze – Es bleibt ein Fracking-Erlaubnisgesetz!

DIE LINKE fordert sofortigen Stopp des Gesetzentwurfs der CDU-SPD-Bundesregierung und ein ausnahmsloses Fracking-Verbot

Als im Juli 2014 die Eckpunkte für die Fracking-Pläne der beiden SPD-Minister Sigmar Gabriel (Wirtschaft und Energie) und Barbara Hendricks (Umwelt) bekannt wurden, war die ominöse 3.000-Meter-Grenze in der Welt, unterhalb derer Fracking in Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich vollkommen unbedenklich sei und daher zu erlauben. „Dass nun nach fast einem Jahr später und vielseitiger Kritik SPD und Union diese willkürliche Grenze aufgeben, zeigt, dass die 3000-Meter-Grenze von Anfang an Schwachsinn war. Nach geologischen Kriterien war die Grenze ohnehin nicht begründbar. In Wahrheit handelte es sich um eine ökonomische Grenze, denn die Bundesregierung hat gezielt verschwiegen, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt“, so Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Obmann der Linksfraktion im Umweltausschuss, zur jetzigen Streichung der 3.000-Meter-Grenze durch Union und SPD. „Auf mehr haben sich CDU und SPD eine Woche vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes allerdings nicht verständigen können. Auch die frackingfreundlich besetzte, mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Expertenkommission ist weiter im Gesetzentwurf vorgesehen.“

Zdebel weiter: „Nun planen Union und SPD also, Fracking je nach Gesteinsformation generell zu erlauben oder vorerst einzuschränken. Im Sandgestein wird Fracking nach dem so genannten Tight Gas ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat. Durch das Gesetz soll Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung.

Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer, in jeder Tiefe und jeder Gesteinsart. Die Bundesregierung sollte ihr Fracking-Erlaubnisgesetz besser ganz zurückziehen und stattdessen die Forderung der LINKEN nach einem ausnahmslosen gesetzlichen Fracking-Verbot aufgreifen.“

Fracking-verbieten ohne Ausnahmen und sofort!

Die Beratungen über die geplante Fracking-Gesetzgebung im Bundestag kommen in die heiße Phase. Die CDU-SPD Bundesregierung hat ein offenes Ohr für die Fracking-Pläne der Konzerne. Im Widerspruch zu ihren Wahlversprechen kommt der von den SPD-Ministern Sigmar Gabriel (Wirtschaft und Energie) und Barbara Hendricks (Umwelt) vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking-Erlaubnisgesetz gleich. Das Gesetz soll am 3. Juli 2015, dem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause, durch den Bundestag beschlossen werden.

DIE LINKE macht gemeinsam mit den BürgerInneninitiativen und den Umweltverbänden Druck für ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen und hat einen entsprechenden Antrag im Bundestag vorgelegt.

Es dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben, welche Gefahren für Mensch und Natur von Fracking ausgehen. Fracking verunreinigt das Grund- und Trinkwasser durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen. Die Entsorgung des mit radioaktiven Isotopen, Quecksilber und Benzol belasteten Flowbacks, der gefährlichen Mischung aus Lagerstättenwasser und Frac-Flüssigkeiten ist ungeklärt. Und die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel. Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum. Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das zeigen insbesondere die Erfahrungen mit Fracking in den USA.

Angesichts dieser Risiken wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz ungefährlicher Frac-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben. Statt die Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf. Am sozial-ökologischen Umbau führt kein Weg vorbei! Daher fordert DIE LINKE ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Und wir stehen damit nicht allein: Nicht nur die Kommunen, in denen zahlreiche BürgerInneninitiativen Entscheidungen gegen Fracking herbeigeführt haben – viele Kommunen haben dies auch per Ratsbeschluss getan – überzeugt der Regierungsentwurf nicht. Der Umweltausschuss des Bundesrats hat ebenfalls ein konsequentes Fracking-Verbot beantragt. In der Begründung steht: „Auf Grund der mangelnden wissenschaftlichen Erkenntnisse und der möglichen Gefahren für das Trinkwasser, die von einem Einsatz der Hydraulic Fracturing Technologie ausgehen, ist ein generelles Verbot des Einsatzes der Fracking -Technologie zur Gewinnung von Bodenschätzen vorzusehen“.

Anders als Ministerin Hendricks ständig behauptet, ist ein gesetzliches Fracking-Verbot sehr wohl möglich. In einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Jahr 2011 (WD 3 – 3000 – 372/11) heißt es:

„Ein Verbotsgesetz (…) könnte aber auch gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber zur Eindämmung aus seiner Sicht bestehender Risiken des Fracking ein Verbot zum Schutz von Mensch und Umwelt für erforderlich hielte“.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung: Fracking Erlaubnisgesetz

Entgegen den Behauptungen von Umweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel hat die Bundesregierung jedoch einen Entwurf für ein reines Pro-Fracking-Recht vorgelegt. Dadurch soll Fracking auf Dreiviertel der Fläche Deutschlands möglich sein und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung. Und auch die Gasförderung im Sandgestein wird ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat. Zudem wird kurzerhand der Phantasiebegriff des „konventionellen Frackings“ erfunden, wohlwissend, dass Technik und Risiken des Frackings unabhängig von Gesteinsformation und Tiefe die gleichen sind.

Tiefer als 3.000 Meter soll ohnehin jegliches Fracking erlaubt werden. Und dabei verschweigt Ministerin Hendricks, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt. Oberhalb dieser willkürlich festgelegten 3000 Meter Grenze soll Fracking im Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich untersagt werden. Doch auch diese Behauptung der Bundesregierung zerplatzt wie eine Seifenblase. Denn mit der geplanten Durchführung angeblich „wissenschaftlich begleiteter Probebohrungen“ in diesen Bereichen wird die kommerzielle Nutzung vorbereitet. Bei diesen „wissenschaftlichen“ Bohrungen dürfte es sich in der Regel um gewöhnliche Aufsuchungsbohrungen handeln, den ersten Schritt der kommerziellen Nutzung.

Von einem Frackingverbot kann keine Rede sein. Die kommerzielle Schiefer- und Kohleflözgasgewinnung oberhalb von 3000 Meter wollen Gabriel und Hendricks unter den Vorbehalt einer sechsköpfigen Kommission stellen, die mehrheitlich mit Vertretern frackingfreundlicher, industrienaher Institutionen besetzt werden soll und deren Zustimmung damit als sicher gilt. Umweltverbände und andere Vertreter der Zivilgesellschaft, welche die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, sind hier nicht vorgesehen. Damit könnten dann ab Ende 2018 sämtliche Arten von Erdgaslagerstätten in allen Tiefen durch Fracking kommerziell erschlossen werden.

Fracking Moratorien wie in NRW werden ausgehebelt

Insofern kann es nicht wundern, dass der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz- bzw. Verordnungsentwürfe zum Fracking begrüßt. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) wertete es als „ein positives Signal, dass die Schiefergas-Gewinnung in Deutschland nicht mehr völlig ausgeschlossen wird.“ (BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber).

Und das aus gutem Grund: Mit dem Regelungspaket wird für die Konzerne erst die Rechtssicherheit hergestellt, um gegen den erklärten Willen der Bevölkerung fracken zu können.

Existierende Ländermoratorien werden durch das geplante Recht ausgehebelt. Die Möglichkeit eines Unternehmens, vor einem Verwaltungsgericht problemlos eine Genehmigung für Fracking zu erstreiten, wird durch die Regierungspläne erst geschaffen.

Kniefall vor der Industrie bei Folgekosten

Die Folgekosten werden wieder einmal sozialisiert. Denn entgegen der Beteuerung der großen Koalition gibt es bei den Änderungen des Bergschadensrechts gerade keine wirksame Beweislastumkehr. Die bloße Möglichkeit eines Dritt-Verursachers hebelt die Umkehr bereits aus und das nach dem Gesetzentwurf ohne Entkräftungspflicht. Zwar erwähnt Ministerin Hendricks nun auch alibimäßig Bohrungen, doch erfüllen Erdstöße nicht die weiteren Voraussetzungen. Zur Verbändebeteiligung waren noch Regulierungen bei Erdbeben enthalten, doch offenbar vollzieht die Regierung hier den Kniefall vor der Industrie und hat die Passagen wieder herausgestrichen.

Die Beschwichtigungsversuche von Gabriel und Hendricks, dass in Deutschland ohnehin kein wirtschaftliches Interesse an Fracking existieren würde, stehen in krassem Widerspruch zur Realität. Die weltweite Gas- und Ölindustrie drängt seit Jahren darauf, auch in Deutschland die vermeintliche Goldgrube ausbeuten zu dürfen. Nach der gegenwärtigen Vergabepraxis der Lizenzgebiete in Deutschland wären die großen Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF-Suez die wirklichen Profiteure. Sie haben längst einen neuen Wettlauf um Schiefergas ausgerufen und wie in NRW bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt. Und auch, wenn Exxon und Co nicht sofort zum Zuge kommen, so können sie mit den an sie vergebenen Aufsuchungserlaubnissen und weiteren Schürfgenehmigungen ihren Aktionären gegenüber mehr Gasreserven nachweisen und somit ihren Börsenwert stabilisieren. Ein nettes Geschenk der Regierung an die Konzerne!

Fracking-Blase und TTIP/ CETA

In die gerade in den USA platzende Frackingblase hinein wollen die Konzerne in einem wichtigen europäischen Staat den Durchbruch schaffen. Sie finden massive Unterstützung bei der Europäischen Kommission, die mit dem Argument einer vermeintlich durch Russland in Frage gestellten Energieversorgungssicherheit eine Europäische Energieunion plant, in der voll auf Fracking gesetzt werden soll. Sollten alle Stricke reißen, sind da ja noch die Freihandelsabkommen TTIP und CETA, mit denen Fracking durchgesetzt werden soll. (Hier Link zu Hubertus Zdebel: „Fracking: Immense Risiken für Mensch und Natur – kurzfristige Profite für Gas- und Ölindustrie. Für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen“- siehe Anlage)

Auch aus diesen Gründen lehnt DIE LINKE den Gesetzentwurf der Großen Koalition ab. Wir sind der Meinung: Fracking muss wie in Frankreich ohne Ausnahmen verboten werden! Und DIE LINKE unterstützt den Widerstand der Initiativen gegen Fracking in den Kommunen und Gemeinden vor Ort.

Blinde Kuh in der Großen Koalition: Niemand will es gewesen sein

Dass Fracking eine Gefahr für Mensch und Natur ist, wissen im Grunde alle – auch die Vertreter von Union und SPD. Trotzdem ist der vorgelegte Gesetzentwurf von den SPD-Ministern Sigmar Gabriel und Barbara Hendricks ein reines Fracking-Erlaubnisgesetz. Viele Abgeordnete in der großen Koalition, insbesondere diejenigen, die in ihren Wahlkreisen versprochen haben, dass sie sich im Bundestag gegen Fracking einsetzen werden, stehen schon gehörig unter genauer Beobachtung der BürgerInneninitiativen und der Parteibasis. Sie müssen nun Farbe bekennen: Wie heute bekannt wurde, steht die zweite und dritte Lesung des Pro-Fracking-Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf der vorläufigen Tagesordnung der Bundestagssitzung am 3.7.2015.

Es war schon auffällig, dass Ministerin Hendricks ihren Gesetzentwurf bei der Einbringung in den Bundestag kaum verteidigte und der gleichfalls zuständige Minister Gabriel vollkommen abgetaucht blieb, als habe er mit dem Fracking-Gesetzentwurf gar nichts zu tun. Derweil halten sich die starken, wirtschaftsfreundlichen und fracking-affinen Kreise in CDU und SPD vor der Verabschiedung des Gesetzes öffentlich stark zurück, auch weil sie wissen, dass Fracking von der Mehrheit der Menschen in Deutschland abgelehnt wird. Dafür äußern sich die angeblichen Fracking-KritikerInnen innerhalb der Regierungskoalition – interessanterweise vor allem aus NRW – vor laufenden Kameras und eingeschalteten Mikrofonen umso lauter. Bei genauerer Betrachtung ist ihre Kritik aber keine grundsätzliche Kritik am Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung, sondern bezieht sich lediglich auf einzelne Regelungen wie die Einrichtung der bereits erwähnten Expertenkommission, die weitgehend eigenständig über die Zulassung einzelner Fracking-Vorhaben entscheiden soll und die auch bei den Anhörungen im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss stark in der Kritik der Sachverständigen stand.

LINKS blinken, rechts abbiegen

Bisher liegt von den KritikerInnen in den Regierungsfraktionen aber nichts Belastbares vor. Parlamentarische Initiativen – z.B. Änderungsanträge zum Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung oder gar Anträge in Richtung eines grundsätzlichen und echten Fracking-Verbots, wie wir LINKEN fordern? Absolute Fehlanzeige!

Eins ist gewiss: Das Kalkül „Am Ende wird das Fracken in Deutschland möglich sein und von SPD und Union will es niemand gewesen sein“ wird nicht aufgehen. Wir LINKEN werden der SPD dieses altbekannte Spiel: LINKS blinken, um dann rechts abzubiegen, nicht durchgehen lassen. Vielmehr werden wir gemeinsam mit den BürgerInneninitiativen und Umweltverbänden in den kommenden Wochen weiter Druck für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen machen.

Fortsetzung folgt…

Anhang:

„Wo bleiben die Initiativen der Fracking-Kritiker bei Union und SPD?“ – DIE LINKE will das Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung stoppen

Während die Beratungen über die geplante Fracking-Gesetzgebung im Bundestag in die heiße Phase kommen, ist von den Kritikern in den Reihen von SPD und CDU/ CSU nichts zu hören, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Bundestagsfraktion DIE LINKE. „Derweil treibt die Bundesregierung ihre Fracking-Pläne voran. Am Ende wird das Fracken in Deutschland möglich sein und von SPD und Union will niemand etwas gewusst haben. Dieses Spiel machen wir nicht mit, deswegen hat DIE LINKE einen Antrag für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen eingereicht. Die Kritiker in den Reihen von Union und SPD müssen sich nun positionieren!“

Zdebel weiter: „Dass Fracking eine Gefahr für Mensch und Natur ist, wissen im Grunde alle – auch die Vertreter von Union und SPD. Trotzdem ist der vorgelegte Gesetzentwurf von den SPD-Ministern Sigmar Gabriel und Barbara Hendricks ein reines Frackingerlaubnisgesetz. Wo bleiben denn die Initiativen der angeblichen Fracking-Kritiker innerhalb der Regierungskoalition? Der CDU-Abgeordnete Andreas Mattfeldt hatte zuerst die Fracking-Pläne der Regierung kritisiert und angekündigt, er wolle es richtig krachen lassen, sofern es beim derzeitigen Gesetzestext bliebe. Auch bei den Abgeordneten der SPD aus NRW gab es massive Kritik. Belastbares, etwa ein Änderungsantrag ist aber gegenwärtig nicht zu erkennen.

No-Fracking-Zdebel-2Anstatt einen Verbotsentwurf ohne Wenn und Aber oder klare gesetzliche Regelungen vorzulegen, will die Regierungskoalition aus Union und SPD zentrale Entscheidungen für Fracking-Bohrungen auf die Bundesländer und auf eine einseitig zusammengesetzte Expertenkommission verlagern. Die sechsköpfige Fracking-Kommission soll mehrheitlich mit Vertretern frackingfreundlicher Institutionen besetzt werden. Vertreter der Zivilgesellschaft bleiben außen vor. Obwohl die Kommission aufgrund ihrer Befugnisse als verfassungswidrig kritisiert wird, soll sie ohne Rücksicht auf die Folgen durchgesetzt werden. Sie ist ein zentraler Baustein, um Fracking in Deutschland durchzusetzen. Doch von den Kritikern aus SPD und CDU kommen keine klaren Initiativen.“

Sachverständige warnen vor Risiken des Fracking – Beschluss könnte sich verschieben

Menz-Zdebel-UmweltausschussJuni2015
Anhörung zum Fracking um Umweltausschuss des Bundestags: Die Abgeordneten Menz und Zdebel zufrieden mit dem Verlauf.

Fracking gehört verboten. Über die Grunde dafür konnte man gestern viel auf der Sachverständigenanhörung im Umweltausschuss des Bundestags hören. Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss und Fracking-Experte war am Ende der dreistündigen Sitzung zufrieden. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein Fracking-Erlaubnisgesetz und muss vom Tisch. Die Experten haben in der Anhörung eine Vielzahl konkreter Mängel und Risiken aufgelistet, auf die das Gesetz und die Regierung bislang keine Antworten haben“, sagte der Abgeordnete als Fazit.

  • Hinweis: Nach der Anhörung erhöhen sich die Hinweise, dass es erneut zu einer Verschiebung der Abstimmung des Gesetzes im Bundestag kommt. Der Druck im Parlament und von seiten der Umweltverbände und Initiativen bringt die SPD offenbar weiter unter druck, wie z.B. hier auf Basis einer aktuellen dpa-Meldung nachzulesen ist.

Am morgigen Mittag folgt im Wirtschaftsausschuss des Bundestages eine weitere Anhörung: „Erweiterte Haftung für Bergschäden“ überschreibt der Bundestag die Ankündigung für das Fachgespräch. (Siehe dort auch Termin und Ort und die Liste der eingeladenen Sachverständigen).

Oliver-Kalusch-BBU-06-2015
Sachverständige und massive Kritik am Fracking-Gesetz-Entwurf der Bundesregierung: Oliver Kalusch (Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz)

„Fracking-Regelwerk mit Schlupflöchern“ fasst die Süddeutsche Zeitung die Anhörung zusammen. Auf der Bundestagsseite ist u.a. unter der Überschrift „Nicht beherrschbare Risikotechnik“ zu lesen: „Die Sachverständigen vom Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) und der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) forderten ein generelles Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings in Schiefer-, Ton- oder Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern sowie deutlich strengere Regelungen für Fracking in konventionellen Lagerstätten. Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. (BBU) forderte demgegenüber ein ausnahmsloses Fracking-Verbot in Deutschland.

„Bei Fracking handelt es sich um eine nicht beherrschbare Risikotechnik mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt“, begründete er die Ablehnung seines Verbandes. Beim Einsatz der Technologie könne es zu erheblichen Grundwasserkontaminationen kommen, außerdem sei die Frage der Entsorgung des Rückflusses beziehungsweise der als Lagerstättenwasser an die Oberfläche gepumpten Flüssigkeit ungelöst.

„Ökonomische Grenze von 3.000 Metern Tiefe“

Fracking erhöhe darüber hinaus deutlich die Erdbebengefahr und stelle eine klimaschädliche Variante der Energiegewinnung und Nutzung dar. Kalusch kritisierte auch die im Gesetzentwurf gezogene Grenze von 3.000 Metern Tiefe, unterhalb der Fracking weiterhin erlaubt sein soll. Dabei gehe es nicht um Sicherheit, sondern es sei vielmehr eine „ökonomische Grenze“, um ab 2018 unterhalb von 3.000 Metern Schiefergas fördern zu können.

Dr. Georg Buchholz vom NABU machte deutlich, dass der Naturschutzbund den Einsatz der Fracking-Technologie aus „energie-, klima-, naturschutz-, umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen“ ebenfalls ablehnt. Er bedauerte, dass ein Verbot von Fracking aufgrund der politischen Mehrheitsverhältnisse derzeit nicht durchsetzbar sei.“

Der Bericht über die weiteren Vorträge ist unter dem o.g. Link vollständig nachzulesen.

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