Fracking verbieten – Anhörung von Sachverständigen im Umweltausschuss

Die Bundesregierung will mit einem Gesetz das Fracken regeln. Aus Sicht von Hubertus Zdebel, zuständiger Bundestagsabgeordner bei der Fraktion DIE LINKE, wird damit entgegen den Behauptungen der Bundesregierung die Möglichkeiten für ein bundesweites Fracking geschaffen. Die Fraktion DIE LINKE hat daher einen Antrag zum umfassenden Fracking-Verbot eingebracht. Am Montag, den 8. Juni findet nun im Umweltausschuss eine Anhörung statt, zu der die Fraktion DIE LINKE Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltausschuss als Sachverständingen eingeladen hat. (Liste aller Sachverständigen und deren Vorträge siehe unten).

Hingewiesen werden soll noch auf eine Anhörung aus dem Jahr 2011. Auf der Seite des Bundestags zu finden unter der Überschrift:Sachverständige warnen vor Risiken des Fracking. Der Verlauf der damaligen Anhörung kann dort auch als Video nachbetrachtet werden.

Informationen zur aktuellen Anhörung gibt es hier auf der Seite des Bundestags.

Die Liste der Anhörungspersonen für die Sitzung am 8. Juni 2015 und ihre Vorträge (als PDF), soweit sie vorlagen.

Finger weg vom Fracking – Infoflyer der Fraktion DIE LINKE

Mit einem Flyer informieren die Fraktion DIE LINKE und der zuständige Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel über die Risiken des Frackings und warum das besser unterbleiben sollte. Mit einem Antrag setzen sich Zdebel und die Fraktion DIE LINKE für ein umfassendes Verbot ein.

Der Text ist hier zum nachlesen:

Fracking verbieten – ohne Ausnahmen und sofort!

Liebe Leserin, lieber Leser,

die weltweite Gas- und Ölindustrie hat eine vermeintliche Goldgrube entdeckt: Gas- und Ölgewinnung mittels Fracking. Diese Technik ermöglicht es, Gasvorkommen zu erschließen, die bisher nicht gefördert werden konnten. In Deutschland haben Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF Suez einen neuen Wettlauf ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt. Allein in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen umfassen die Aufsuchungserlaubnisse 60 Prozent der Landesfläche.

Während die Industrie auf kurzfristige Gewinne hofft, birgt Fracking für Mensch und Umwelt hohe Risiken. Für kurzfristige Gewinninteressen der Gasindustrie wird das Grundwasser ganzer Regionen gefährdet. Zahlreiche Staaten haben deshalb bereits Moratorien oder wie in Frankreich Verbote verhängt.

In Deutschland jedoch hat die CDU-SPD-Bundesregierung für die Fracking-Pläne der Gaskonzerne ein offenes Ohr. Im Widerspruch zu ihren Wahlversprechen kommt der von den SPD-Bundesministern Sigmar Gabriel (Wirtschaft) und Barbara Hendricks (Umwelt) vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking- Erlaubnisgesetz gleich. Es soll noch vor der Sommerpause durch den Bundestag beschlossen werden.

Dabei wehren sich immer mehr Menschen gegen Fracking. DIE LINKE ist Teil dieses Widerstands. Wir fordern ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen. Statt die Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf. Am sozial-ökologischen Umbau führt kein Weg vorbei!

Ihr Hubertus Zdebel, Obmann im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Ein neuer Wettlauf um Erdgas

In Deutschland wurden zahlreiche Erlaubnisse zur Aufsuchung sogenannter unkonventioneller Erdgas und Erdölvorkommen vergeben. Unternehmen erhoffen sich große Gewinne durch die Ausbeutung dieser Ressourcen. Diese Gasvorkommen – Kohleflözgas, Schiefergas und Tight Gas – sind im Gegensatz zu konventionellem Erdgas im dichten Gestein eingeschlossen. Um das im Gestein gebundene Erdgas zu fördern, wird das riskante Verfahren des Hydraulic Fracturing, kurz Fracking, angewandt. Beim Fracking wird eine mit gefährlichen Chemikalien versetzte Flüssigkeit mit hohem Druck in die Tiefe gepumpt, um das gastragende Gestein aufzubrechen und künstliche Risse zu schaffen.

Fracking ist eine Gefahr für Mensch und Natur

Fracking verunreinigt das Grund- und Trinkwasser durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen. Die Entsorgung des mit radioaktiven Isotopen, Quecksilber und Benzol belasteten Flowbacks, der gefährlichen Mischung aus Lagerstättenwasser und Frac- Flüssigkeiten, ist ungeklärt. In den USA, wo Fracking bereits großflächig eingesetzt wird, kam es zu zahlreichen Unfällen wie Trinkwasservergiftungen, Explosionen und Erdstößen. Laut einer seismologischen Studie verursacht die Verpressung von Flowback im US-Bundesstaat Oklahoma in immer stärkerem Ausmaß Erdbeben. Auch häufen sich Berichte über Geburtsfehler und Totgeburten in Gasförderregionen.

Wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum. Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Angesichts dieser Risiken wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz ungefährlicher Frac-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben. Daher fordert DIE LINKE ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Erneuerbare Energien statt fossile Klimakiller

Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel. Bei der Verbrennung von unkonventionellem Erdgas entsteht klimaschädliches CO2. Zudem tritt bei der Förderung das noch stärkere Treibhausgas Methan aus. Die Klimabilanz von unkonventionellem Erdgas ist negativ gegenüber Erdgas und Erdöl aus konventionellen Lagerstätten. Deshalb fordern wir eine Energiepolitik, die den Weg für erneuerbare Energien ebnet. Auf den weiteren Ausbau der fossilen Brennstoffe zu setzen, ist der falsche Weg! Ein öffentliches wirtschaftliches und energiepolitisches Interesse an der Gewinnung von unkonventionellen Gasvorkommen in Deutschland ist zudem nicht zu erkennen. Der Sach- verständigenrat für Umweltfragen kommt zu dem Ergebnis: »Es besteht […] kein besonderes übergeordnetes öffentliches Interesse an der Erschließung dieses Energieträgers, möglicherweise aber ein betriebswirtschaftliches Interesse der Industrie.«

Große Koalition hat Fracking-Erlaubnisgesetz auf den Weg gebracht

Entgegen den Behauptungen von Umweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel hat die Bundesregierung jetzt einen Entwurf für ein reines Pro-Fracking-Recht vorgelegt.

Dadurch soll Fracking auf drei Viertel der Fläche Deutschlands möglich sein und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung. Und auch die Gasförderung im Sandgestein wird ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat. Tiefer als 3 000 Meter soll ohnehin jegliches Fracking erlaubt werden. Dabei verschweigt die Regierung, dass es gerade unterhalb von 3 000 Metern – im Unterkarbon – jede Menge Erdgas zu fracken gibt. Oberhalb dieser willkürlich festgelegten 3 000 Meter Grenze soll Fracking im Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich untersagt werden. Doch auch diese Behauptung der Bundesregierung zerplatzt wie eine Seifenblase: Denn mit der geplanten Durchführung angeblich »wissenschaftlich begleiteter Probebohrungen « in diesen Bereichen wird die kommerzielle Nutzung vorbereitet. Zwar steht die kommerzielle Schiefer- und Kohleflözgasgewinnung oberhalb von 3 000 Metern unter dem Vorbehalt einer sechsköpfigen Kommission, doch deren Zustimmung gilt als sicher: Drei in dieser demokratisch nicht legitimierten Kommission vertretene Institutionen sind als industrienah bekannt. Umweltverbände oder andere Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft sind hier nicht vertreten.

Damit könnten dann ab Ende 2018 sämtliche Arten von Erdgaslagerstätten in allen Tiefen durch Fracking kommerziell erschlossen werden. Von einem Frackingverbot kann keine Rede sein.

Wer Fracking nicht will, muss auch TTIP ablehnen

Die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA könnten Öl- und Gaskonzernen den Weg ebnen für milliardenschwere Schadensersatzklagen gegen Verbote und Regulierungen von Fracking. US-Konzerne, die in Europa investieren, könnten Fracking-Verbote, -Moratorien oder -Gesetze mit dem Hinweis auf entgangene Profite vor einem internationalen Tribunal anfechten.

In der kanadischen Provinz Québec werden solche Klagen schon erhoben: Im Jahr 2011 erließ die Provinzregierung ein vorläufiges Fracking-Verbot. Daraufhin klagte der Bergbaukonzern Lone Pine auf Basis des Freihandelsabkommens NAFTA gegen Kanada auf Schadensersatz in Höhe von 250 Millionen US-Dollar. Dieser Fall sollte alle Alarmglocken klingeln lassen.

DIE LINKE. im Bundestag fordert:

  • Fracking verbieten: keine Erdgasförderungauf Kosten von Trinkwasser und Umwelt!
  • Energiewende einleiten: Erdgas einsparen und mittelfristig durch erneuerbare Energien ersetzen!
  • Bergrecht grundsätzlich reformieren: Vorrang für Mensch, Umwelt und demokratische Mitsprache!
  • Wirksamer Wasser- und Umweltschutz im Bergbau!
  • Wissenschaftliche Begleitung der Erdgasförderung unter Berücksichtigung von Umweltauswirkungen!
  • Keine Erteilung neuer Aufsuchungserlaubnisse und Nicht-Verlängerung bereits erteilter Bergbauberechtigungen!
  • TTIP stoppen!Infos zu Bürgerinitiativen gegen Fracking unter: www.gegen-gasbohren.de

Bundestagsdebatte: Fraktion DIE LINKE fordert vollständiges Fracking-Verbot – Zdebel stellt Antrag vor

In seiner Rede im Bundestag hat Hubertus Zdebel für die Fraktion DIE LINKE heute den Antrag für ein vollständiges Fracking-Verbot vorgestellt. Scharf kritisierte der Münsteraner Abgeordnete den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Antrag zum Fracking-Verbot ist hier online (PDF). Die Rede des Abgeordneten Zdebel hier als Video und im Wortlaut unten nachzulesen:

Die Rede von Hubertus Zdebel im Wortlaut:

07.05.2015 – Hubertus Zdebel

Nein zu Fracking. Für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich freue mich auf eine ergebnisoffene Debatte hier über das Thema Fracking. Wir werden im Laufe der weiteren Beratungen sehen, inwieweit die Koalition tatsächlich bereit ist, die Debatte ergebnisoffen zu führen, wie es auch Frau Ministerin Hendricks gerade einleitend eingefordert hat.

Fracking ist eine Gefahr für Mensch und Natur. Fracking verunreinigt das Grund- und Trinkwasser durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen, wie jüngst in den USA wissenschaftlich nachgewiesen worden ist. Die Entsorgung des mit radioaktiven Isotopen, Quecksilber und Benzol belasteten Flowbacks, der gefährlichen Mischung aus Lagerstättenwasser und Frack-Flüssigkeiten, ist ungeklärt. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel, teilweise sogar miserabler als die von Braunkohle.

Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engstem Raum, ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das zeigen insbesondere die Erfahrungen in den USA, wo es tatsächlich, im Gegensatz zu Deutschland, schon wissenschaftliche Forschung und Ergebnisse auf diesem Gebiet gibt.

Angesichts dieser Risiken wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz ungefährlicher Frack-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Daher fordert die Linke ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir stehen damit nicht allein. Nicht nur die Kommunen, in denen zahlreiche Bürgerinitiativen Entscheidungen gegen Fracking herbeigeführt haben – einige Kommunen haben dies sogar selber per Ratsbeschluss getan -, sondern auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bremen überzeugt der Regierungsentwurf nicht. Auf Initiative dieser Länder hat der Umweltausschuss des Bundesrats ebenfalls ein konsequentes Fracking-Verbot beantragt. Das können wir nur unterstützen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anders als Sie, Frau Ministerin Hendricks, ständig behaupten, ist ein gesetzliches Fracking-Verbot sehr wohl möglich. In einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Jahre 2011 war bereits zu lesen – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten -:

Ein Verbotsgesetz … könnte aber gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber zur Eindämmung aus seiner Sicht bestehender Risiken des Fracking ein Verbot zum Schutz von Mensch und Umwelt für erforderlich hielte.

Ich denke, das ist klar genug: Es ist gesetzlich möglich, Fracking ohne Ausnahmen zu verbieten. Die Frage ist: Warum passiert es nicht?

(Beifall bei der LINKEN)

Es sind ausgerechnet die beiden sozialdemokratischen Minister, Frau Umweltministerin Hendricks und Herr Wirtschaftsminister Gabriel, die jetzt dieser Frackinglobby ein Geschenk machen wollen; auch das muss deutlich werden.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Entgegen den Behauptungen der Minister hat die Bundesregierung jetzt einen Entwurf für ein reines Pro-Fracking-Gesetz vorgelegt. Durch dieses Gesetz soll Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar – das wird häufig gar nicht erwähnt – uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung.

Auch die Gasförderung im Sandgestein – es geht um das so genannte Tight Gas – wird ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Vorhaben – wie zum Beispiel in Niedersachsen, worauf ja immer wieder abgehoben wird – gegeben hat. Warum machen Sie nicht erst einmal dort die Forschung über Jahre? Dann können wir sehen, wie es damit aussieht. Insofern entlarvt sich auch das dauernde Fordern von Forschungsmaßnahmen als das, was es ist: Es soll davon ablenken, dass hier ein Fracking-Ermöglichungsgesetz durch den Bundestag gebracht werden soll.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Außerdem, Frau Ministerin Hendricks, erfinden Sie kurzerhand den Fantasiebegriff des „konventionellen Frackings“ – wohlwissend, dass Technik und Risiken des Frackings unabhängig von Gesteinsformation und Tiefe die gleichen sind. Tiefer als 3 000 Meter soll ohnehin jegliches Fracking erlaubt werden. Dabei verschweigen Sie, Frau Ministerin, öfter, manchmal systematisch, dass es gerade unterhalb von 3 000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt. Oberhalb dieser willkürlich festgelegten 3 000-Meter-Grenze soll Fracking im Schiefergestein oder in Kohlenflözen angeblich untersagt werden. Doch auch diese Behauptung der Bundesregierung zerplatzt bei genauerem Hinschauen wie eine Seifenblase; denn mit der geplanten Durchführung angeblich wissenschaftlich begleitender Probebohrungen in diesen Bereichen wird die kommerzielle Nutzung vorbereitet. Bei diesen „wissenschaftlichen“ Bohrungen dürfte es sich in der Regel um gewöhnliche Aufsuchungsbohrungen handeln, den ersten Schritt zur kommerziellen Nutzung. Von einem Fracking-Verbot kann also keine Rede sein.

Die kommerzielle Schiefer- und Kohlenflözgewinnung oberhalb von 3 000 Metern stellen Sie unter den Vorbehalt einer sechsköpfigen Kommission, deren Zustimmung jedoch als sicher gilt. Viele von den Vertretern, die da benannt werden sollen, sind als industrienah bekannt. Die Umweltverbände und andere Vertreter der Zivilgesellschaft, welche die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, sind hier nicht vertreten. Ich finde, das ist ein absoluter Skandal, und sage: Diese Kommission muss auf jeden Fall weg.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wenn das so kommen sollte mit dieser Kommission, könnten ab Ende 2018 sämtliche Arten von Erdgaslagerstätten in allen Tiefen durch Fracking kommerziell erschlossen werden.

Insofern darf es nicht wundern, dass der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Bundesverband der Deutschen Industrie die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz- und Verordnungsentwürfe zum Fracking begrüßen,

(Bernd Westphal (SPD): Die Wasserwirtschaft!)

und das aus gutem Grund: Mit dem Regelungspaket wird für die Konzerne erst die Rechtssicherheit hergestellt, um gegen den erklärten Willen der Bevölkerung fracken zu können; denn was Sie auch gerne nicht erwähnen, ist, dass die existierenden Ländermoratorien durch das geplante Recht ausgehebelt werden. Die Möglichkeit, dass ein Unternehmen vor einem Verwaltungsgericht problemlos eine Genehmigung für Fracking erstreitet, wird durch Ihre Pläne erst geschaffen, Frau Hendricks. Bisher klagt ja keiner. Warum wohl? Wenn jetzt Rechtssicherheit hergestellt wird, kann geklagt werden.

Außerdem ist zu bemängeln und festzuhalten, dass die Folgekosten wieder einmal sozialisiert werden sollen; denn entgegen Ihrer Beteuerung, Frau Ministerin, gibt es bei den Änderungen des Bergschadensrechts gerade keine wirksame Beweislastumkehr. Es kann nach wie vor durchaus passieren, dass zum Beispiel Erdbeben entstehen. Die Erdbebenregelung, die in den ursprünglichen Entwürfen noch vorgesehen war, ist im Laufe des weiteren Verfahrens inzwischen wieder herausgestrichen worden.

Man könnte über geostrategische Zusammenhänge und Ähnliches noch viel sagen. Dafür wird in den Ausschussberatungen Zeit sein. Diese Fragen, auch der Niedergang des Frackings in den USA und Ähnliches, spielen eine Rolle.

(Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Was für ein Niedergang?)

Ich bin sehr gespannt auf die weiteren Diskussionen. Viele von Ihnen, insbesondere diejenigen, die in ihren Wahlkreisen versprochen haben, dass sie sich im Bundestag gegen Fracking einsetzen werden, stehen schon unter genauerer Beobachtung der Bürgerinitiativen und der Parteibasis. Das gilt für die Abgeordneten der CDU/CSU genauso wie für die der SPD.

Ich bin neugierig auf die von Ihnen angekündigten Anträge, Herr Mattfeldt und Herr Schwabe. Bisher liegt ja noch nichts vor.

Wir sagen zusammenfassend: Kein Fracking! Ohne Ausnahmen! Wir stehen an der Seite der Bürgerinitiativen vor Ort, die sich gegen Fracking ausgesprochen haben, für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

++ Mehr Informationen ++

LINKE fordert Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

Entgegen den Behauptungen von Umweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein reines Fracking-Ermöglichungsgesetz vorgelegt. Statt diese hochriskante und umweltschädliche Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir jedoch nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf und den Ausbau der regenerativen Energien.

Angesichts der unvorhersehbaren Risiken fordert DIE LINKE ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen. Auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein  und Bremen überzeugt der Regierungsentwurf nicht. Auf ihre Initiative hin hat der Umweltausschuss des Bundesrats ebenfalls ein konsequentes Fracking-Verbot beantragt.

Das Fracking-Gesetz der Regierung ist eine Bedrohung für Mensch und Umwelt. Entgegen der Beteuerungen von Gabriel und Hendricks (beide SPD) soll Fracking auf Dreiviertel der Fläche Deutschlands möglich sein und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung sowie für die Gasförderung im Sandgestein (sog. „Tight-Gas“). Zwar soll Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern Tiefe vorläufig untersagt werden. Doch kann die zuständige Landesbehörde Fracking auch oberhalb von 3.000 Metern Tiefe zulassen, wenn eine Expertenkommission, die weder demokratisch legitimiert noch unabhängig ist, dies als unbedenklich einstuft.

Hinzu kommt, dass sich im Gegensatz zu Hendricks’ Behauptungen auch im Unterkarbon unterhalb von 3.000 Metern große Schiefergaspotenziale befinden, nämlich mehr als 6 Billionen Kubikmeter.

Anders als die Umweltministerin weiter behauptet, ist ein gesetzliches Fracking-Verbot sehr wohl möglich. Aus einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Jahr 2011 (WD 3 – 3000 – 372/11) geht hervor, dass nicht nur bei Fracking eingesetzte Chemikalien verboten werden können:

„Ein Verbotsgesetz (…) könnte aber auch gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber zur Eindämmung aus seiner Sicht bestehender Risiken des Fracking ein Verbot zum Schutz von Mensch und Umwelt für erforderlich hielte“.

Ernsthafte Schritte gegen den Klimawandel sind mit Fracking unvereinbar. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist katastrophal, die Ressourcenverschwendung enorm. Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum. Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das zeigen insbesondere die Erfahrungen mit Fracking in den USA.

Hendricks‘ Beschwichtigungsversuche, dass in Deutschland ohnehin kein wirtschaftliches Interesse an Fracking existieren würde, stehen in krassem Widerspruch zur Realität. Die weltweite Gas- und Ölindustrie drängt seit Jahren darauf, auch in Deutschland die vermeintliche Goldgrube ausbeuten zu dürfen. Nach der gegenwärtigen Vergabepraxis der Lizenzgebiete in Deutschland wären die großen Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF-Suez die wirklichen Profiteure. Sie haben längst einen neuen Wettlauf um Schiefergas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt.

Krafts Worten müssen Taten folgen: Für ein bundesweites Fracking-Verbot ohne Ausnahmen! Stopp der Aufsuchungserlaubnisse in NRW!

„Es ist erfreulich, dass NRW-Ministerpräsidentin Kraft ein ausnahmsloses gesetzliches Fracking-Verbot fordert. Wir LINKEN werden sie beim Wort nehmen“, so Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss des Bundestages.
Zdebel weiter: „Krafts Forderung ist angesichts der nordrhein-westfälischen Regierungspolitik nicht glaubwürdig. Die Rot-Grüne Landesregierung in NRW nutzt keineswegs ihre Möglichkeiten, Fracking in NRW zu verhindern. Anstatt beispielsweise die zuständige Bezirksregierung Arnsberg anzuweisen, die Aufsuchungserlaubnisse auslaufen zu lassen, wurde den Frackingkonzernen eine Fristverlängerung gewährt. Konsequentes Handeln im Interesse der Bevölkerung sieht anders aus.
Nach dem geltenden Bundesberggesetz sind Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdgas zu versagen, wenn dem öffentliche Interessen entgegenstehen. Das ist beim Fracking unkonventioneller Erdgaslagerstätten unzweifelhaft der Fall.
Schließlich ist nicht neu, dass durch Fracking natürlich vorkommende radioaktive Isotope, aber auch der Klimakiller Methan freigesetzt werden. Wie gefährlich die unkonventionelle Gasförderung mittels Fracking für Mensch und Umwelt ist, belegen zudem die vermehrten und stärkeren Erdbeben in Fracking-Regionen der USA. Auch in den Niederlanden und in Niedersachsen, wo im großen Stil Gas gefördert wird, ist es schon zu Erdstößen und Erdbeben gekommen.
Eine neue Studie aus der Fracking-Region im US-Bundesstaat Pennsylvania belegt eine alarmierend hohe Konzentration des radioaktiven Gases Radon in den benachbarten Wohngebieten.
Höchste Zeit also für ein ausnahmsloses gesetzliches Fracking-Verbot im Bund und das Ende der Aufsuchungserlaubnisse in NRW.“

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