Bundestagsdebatte: Fraktion DIE LINKE fordert vollständiges Fracking-Verbot – Zdebel stellt Antrag vor

In seiner Rede im Bundestag hat Hubertus Zdebel für die Fraktion DIE LINKE heute den Antrag für ein vollständiges Fracking-Verbot vorgestellt. Scharf kritisierte der Münsteraner Abgeordnete den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Antrag zum Fracking-Verbot ist hier online (PDF). Die Rede des Abgeordneten Zdebel hier als Video und im Wortlaut unten nachzulesen:

Die Rede von Hubertus Zdebel im Wortlaut:

07.05.2015 Hubertus Zdebel

Nein zu Fracking. Für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich freue mich auf eine ergebnisoffene Debatte hier über das Thema Fracking. Wir werden im Laufe der weiteren Beratungen sehen, inwieweit die Koalition tatsächlich bereit ist, die Debatte ergebnisoffen zu führen, wie es auch Frau Ministerin Hendricks gerade einleitend eingefordert hat.

Fracking ist eine Gefahr für Mensch und Natur. Fracking verunreinigt das Grund- und Trinkwasser durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen, wie jüngst in den USA wissenschaftlich nachgewiesen worden ist. Die Entsorgung des mit radioaktiven Isotopen, Quecksilber und Benzol belasteten Flowbacks, der gefährlichen Mischung aus Lagerstättenwasser und Frack-Flüssigkeiten, ist ungeklärt. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel, teilweise sogar miserabler als die von Braunkohle.

Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engstem Raum, ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das zeigen insbesondere die Erfahrungen in den USA, wo es tatsächlich, im Gegensatz zu Deutschland, schon wissenschaftliche Forschung und Ergebnisse auf diesem Gebiet gibt.

Angesichts dieser Risiken wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz ungefährlicher Frack-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Daher fordert die Linke ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir stehen damit nicht allein. Nicht nur die Kommunen, in denen zahlreiche Bürgerinitiativen Entscheidungen gegen Fracking herbeigeführt haben – einige Kommunen haben dies sogar selber per Ratsbeschluss getan -, sondern auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bremen überzeugt der Regierungsentwurf nicht. Auf Initiative dieser Länder hat der Umweltausschuss des Bundesrats ebenfalls ein konsequentes Fracking-Verbot beantragt. Das können wir nur unterstützen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anders als Sie, Frau Ministerin Hendricks, ständig behaupten, ist ein gesetzliches Fracking-Verbot sehr wohl möglich. In einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Jahre 2011 war bereits zu lesen – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten -:

Ein Verbotsgesetz … könnte aber gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber zur Eindämmung aus seiner Sicht bestehender Risiken des Fracking ein Verbot zum Schutz von Mensch und Umwelt für erforderlich hielte.

Ich denke, das ist klar genug: Es ist gesetzlich möglich, Fracking ohne Ausnahmen zu verbieten. Die Frage ist: Warum passiert es nicht?

(Beifall bei der LINKEN)

Es sind ausgerechnet die beiden sozialdemokratischen Minister, Frau Umweltministerin Hendricks und Herr Wirtschaftsminister Gabriel, die jetzt dieser Frackinglobby ein Geschenk machen wollen; auch das muss deutlich werden.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Entgegen den Behauptungen der Minister hat die Bundesregierung jetzt einen Entwurf für ein reines Pro-Fracking-Gesetz vorgelegt. Durch dieses Gesetz soll Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar – das wird häufig gar nicht erwähnt – uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung.

Auch die Gasförderung im Sandgestein – es geht um das so genannte Tight Gas – wird ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Vorhaben – wie zum Beispiel in Niedersachsen, worauf ja immer wieder abgehoben wird – gegeben hat. Warum machen Sie nicht erst einmal dort die Forschung über Jahre? Dann können wir sehen, wie es damit aussieht. Insofern entlarvt sich auch das dauernde Fordern von Forschungsmaßnahmen als das, was es ist: Es soll davon ablenken, dass hier ein Fracking-Ermöglichungsgesetz durch den Bundestag gebracht werden soll.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Außerdem, Frau Ministerin Hendricks, erfinden Sie kurzerhand den Fantasiebegriff des „konventionellen Frackings“ – wohlwissend, dass Technik und Risiken des Frackings unabhängig von Gesteinsformation und Tiefe die gleichen sind. Tiefer als 3 000 Meter soll ohnehin jegliches Fracking erlaubt werden. Dabei verschweigen Sie, Frau Ministerin, öfter, manchmal systematisch, dass es gerade unterhalb von 3 000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt. Oberhalb dieser willkürlich festgelegten 3 000-Meter-Grenze soll Fracking im Schiefergestein oder in Kohlenflözen angeblich untersagt werden. Doch auch diese Behauptung der Bundesregierung zerplatzt bei genauerem Hinschauen wie eine Seifenblase; denn mit der geplanten Durchführung angeblich wissenschaftlich begleitender Probebohrungen in diesen Bereichen wird die kommerzielle Nutzung vorbereitet. Bei diesen „wissenschaftlichen“ Bohrungen dürfte es sich in der Regel um gewöhnliche Aufsuchungsbohrungen handeln, den ersten Schritt zur kommerziellen Nutzung. Von einem Fracking-Verbot kann also keine Rede sein.

Die kommerzielle Schiefer- und Kohlenflözgewinnung oberhalb von 3 000 Metern stellen Sie unter den Vorbehalt einer sechsköpfigen Kommission, deren Zustimmung jedoch als sicher gilt. Viele von den Vertretern, die da benannt werden sollen, sind als industrienah bekannt. Die Umweltverbände und andere Vertreter der Zivilgesellschaft, welche die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, sind hier nicht vertreten. Ich finde, das ist ein absoluter Skandal, und sage: Diese Kommission muss auf jeden Fall weg.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wenn das so kommen sollte mit dieser Kommission, könnten ab Ende 2018 sämtliche Arten von Erdgaslagerstätten in allen Tiefen durch Fracking kommerziell erschlossen werden.

Insofern darf es nicht wundern, dass der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Bundesverband der Deutschen Industrie die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz- und Verordnungsentwürfe zum Fracking begrüßen,

(Bernd Westphal (SPD): Die Wasserwirtschaft!)

und das aus gutem Grund: Mit dem Regelungspaket wird für die Konzerne erst die Rechtssicherheit hergestellt, um gegen den erklärten Willen der Bevölkerung fracken zu können; denn was Sie auch gerne nicht erwähnen, ist, dass die existierenden Ländermoratorien durch das geplante Recht ausgehebelt werden. Die Möglichkeit, dass ein Unternehmen vor einem Verwaltungsgericht problemlos eine Genehmigung für Fracking erstreitet, wird durch Ihre Pläne erst geschaffen, Frau Hendricks. Bisher klagt ja keiner. Warum wohl? Wenn jetzt Rechtssicherheit hergestellt wird, kann geklagt werden.

Außerdem ist zu bemängeln und festzuhalten, dass die Folgekosten wieder einmal sozialisiert werden sollen; denn entgegen Ihrer Beteuerung, Frau Ministerin, gibt es bei den Änderungen des Bergschadensrechts gerade keine wirksame Beweislastumkehr. Es kann nach wie vor durchaus passieren, dass zum Beispiel Erdbeben entstehen. Die Erdbebenregelung, die in den ursprünglichen Entwürfen noch vorgesehen war, ist im Laufe des weiteren Verfahrens inzwischen wieder herausgestrichen worden.

Man könnte über geostrategische Zusammenhänge und Ähnliches noch viel sagen. Dafür wird in den Ausschussberatungen Zeit sein. Diese Fragen, auch der Niedergang des Frackings in den USA und Ähnliches, spielen eine Rolle.

(Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Was für ein Niedergang?)

Ich bin sehr gespannt auf die weiteren Diskussionen. Viele von Ihnen, insbesondere diejenigen, die in ihren Wahlkreisen versprochen haben, dass sie sich im Bundestag gegen Fracking einsetzen werden, stehen schon unter genauerer Beobachtung der Bürgerinitiativen und der Parteibasis. Das gilt für die Abgeordneten der CDU/CSU genauso wie für die der SPD.

Ich bin neugierig auf die von Ihnen angekündigten Anträge, Herr Mattfeldt und Herr Schwabe. Bisher liegt ja noch nichts vor.

Wir sagen zusammenfassend: Kein Fracking! Ohne Ausnahmen! Wir stehen an der Seite der Bürgerinitiativen vor Ort, die sich gegen Fracking ausgesprochen haben, für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

++ Mehr Informationen ++

LINKE fordert Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

Entgegen den Behauptungen von Umweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein reines Fracking-Ermöglichungsgesetz vorgelegt. Statt diese hochriskante und umweltschädliche Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir jedoch nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf und den Ausbau der regenerativen Energien.

Angesichts der unvorhersehbaren Risiken fordert DIE LINKE ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen. Auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein  und Bremen überzeugt der Regierungsentwurf nicht. Auf ihre Initiative hin hat der Umweltausschuss des Bundesrats ebenfalls ein konsequentes Fracking-Verbot beantragt.

Das Fracking-Gesetz der Regierung ist eine Bedrohung für Mensch und Umwelt. Entgegen der Beteuerungen von Gabriel und Hendricks (beide SPD) soll Fracking auf Dreiviertel der Fläche Deutschlands möglich sein und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung sowie für die Gasförderung im Sandgestein (sog. „Tight-Gas“). Zwar soll Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern Tiefe vorläufig untersagt werden. Doch kann die zuständige Landesbehörde Fracking auch oberhalb von 3.000 Metern Tiefe zulassen, wenn eine Expertenkommission, die weder demokratisch legitimiert noch unabhängig ist, dies als unbedenklich einstuft.

Hinzu kommt, dass sich im Gegensatz zu Hendricks’ Behauptungen auch im Unterkarbon unterhalb von 3.000 Metern große Schiefergaspotenziale befinden, nämlich mehr als 6 Billionen Kubikmeter.

Anders als die Umweltministerin weiter behauptet, ist ein gesetzliches Fracking-Verbot sehr wohl möglich. Aus einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Jahr 2011 (WD 3 – 3000 – 372/11) geht hervor, dass nicht nur bei Fracking eingesetzte Chemikalien verboten werden können:

„Ein Verbotsgesetz (…) könnte aber auch gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber zur Eindämmung aus seiner Sicht bestehender Risiken des Fracking ein Verbot zum Schutz von Mensch und Umwelt für erforderlich hielte“.

Ernsthafte Schritte gegen den Klimawandel sind mit Fracking unvereinbar. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist katastrophal, die Ressourcenverschwendung enorm. Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum. Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das zeigen insbesondere die Erfahrungen mit Fracking in den USA.

Hendricks‘ Beschwichtigungsversuche, dass in Deutschland ohnehin kein wirtschaftliches Interesse an Fracking existieren würde, stehen in krassem Widerspruch zur Realität. Die weltweite Gas- und Ölindustrie drängt seit Jahren darauf, auch in Deutschland die vermeintliche Goldgrube ausbeuten zu dürfen. Nach der gegenwärtigen Vergabepraxis der Lizenzgebiete in Deutschland wären die großen Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF-Suez die wirklichen Profiteure. Sie haben längst einen neuen Wettlauf um Schiefergas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt.

Krafts Worten müssen Taten folgen: Für ein bundesweites Fracking-Verbot ohne Ausnahmen! Stopp der Aufsuchungserlaubnisse in NRW!

„Es ist erfreulich, dass NRW-Ministerpräsidentin Kraft ein ausnahmsloses gesetzliches Fracking-Verbot fordert. Wir LINKEN werden sie beim Wort nehmen“, so Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss des Bundestages.
Zdebel weiter: „Krafts Forderung ist angesichts der nordrhein-westfälischen Regierungspolitik nicht glaubwürdig. Die Rot-Grüne Landesregierung in NRW nutzt keineswegs ihre Möglichkeiten, Fracking in NRW zu verhindern. Anstatt beispielsweise die zuständige Bezirksregierung Arnsberg anzuweisen, die Aufsuchungserlaubnisse auslaufen zu lassen, wurde den Frackingkonzernen eine Fristverlängerung gewährt. Konsequentes Handeln im Interesse der Bevölkerung sieht anders aus.
Nach dem geltenden Bundesberggesetz sind Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdgas zu versagen, wenn dem öffentliche Interessen entgegenstehen. Das ist beim Fracking unkonventioneller Erdgaslagerstätten unzweifelhaft der Fall.
Schließlich ist nicht neu, dass durch Fracking natürlich vorkommende radioaktive Isotope, aber auch der Klimakiller Methan freigesetzt werden. Wie gefährlich die unkonventionelle Gasförderung mittels Fracking für Mensch und Umwelt ist, belegen zudem die vermehrten und stärkeren Erdbeben in Fracking-Regionen der USA. Auch in den Niederlanden und in Niedersachsen, wo im großen Stil Gas gefördert wird, ist es schon zu Erdstößen und Erdbeben gekommen.
Eine neue Studie aus der Fracking-Region im US-Bundesstaat Pennsylvania belegt eine alarmierend hohe Konzentration des radioaktiven Gases Radon in den benachbarten Wohngebieten.
Höchste Zeit also für ein ausnahmsloses gesetzliches Fracking-Verbot im Bund und das Ende der Aufsuchungserlaubnisse in NRW.“

Fracking ohne Rücksicht auf Verluste

„Nach dem Willen der Regierung soll jetzt rücksichtslos ‚gefrackt‘ werden. Entgegen den Behauptungen von Umweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel hat das Kabinett ein reines Fracking-Ermöglichungsgesetz verabschiedet. Statt diese hochriskante und umweltschädliche Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf und den Ausbau der regenerativen Energien. Angesichts der unvorhersehbaren Risiken fordert DIE LINKE ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Novellierung des Frackinggesetzes. Zdebel weiter:

„Das Fracking-Gesetz ist eine Bedrohung für Mensch und Umwelt. Zwar soll Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern Tiefe vorläufig untersagt werden. Doch kann die zuständige Landesbehörde Fracking auch oberhalb von 3000 Metern Tiefe zulassen, wenn eine Expertenkommission, die weder demokratisch legitimiert noch unabhängig ist, dies als unbedenklich einstuft.

Hinzu kommt, dass entgegen Hendricks‘ Behauptungen heute, auch im Unterkarbon unterhalb von 3000 Metern große Schiefergaspotenziale befinden, nämlich mehr als 6 Billionen Kubikmeter.

Entgegen den Behauptungen der Umweltministerin ist ein gesetzliches Fracking-Verbot sehr wohl möglich. Aus einer Ausarbeitung zur Förderung von unkonventionellem Erdgas des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Jahr 2011 (WD 3 – 3000 – 372/11) geht hervor, dass nicht nur bei Fracking eingesetzte Chemikalien verboten werden können: ,Ein Verbotsgesetz (…) könnte aber auch gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber zur Eindämmung aus seiner Sicht bestehender Risiken des Fracking ein Verbot zum Schutz von Mensch und Umwelt für erforderlich hielte‘.

Ernsthafte Schritte gegen den Klimawandel sind mit Fracking unvereinbar. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist katastrophal, die Ressourcenverschwendung enorm. Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum. Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen.

Nach der gegenwärtigen Vergabepraxis der Lizenzgebiete in Deutschland wären die großen Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF-Suez die wirklichen Profiteure. Sie haben einen neuen Wettlauf um Schiefergas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt.“

Gesetzentwurf zu Fracking ist reine Mogelpackung

„Statt die Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf und den Ausbau der regenerativen Energiegewinnung. Angesichts der unvorhersehbaren Risiken fordert DIE LINKE ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking“, so Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Novellierung des Frackinggesetzes. Zdebel weiter:

„Die Umweltverbände und die Gewerkschaft NGG haben es heute auf den Punkt gebracht: Entgegen ihrer Beteuerungen bedroht die Regierung Mensch und Umwelt mit ihrem Gesetzentwurf zur Regelung von Fracking. Die Bundesregierung gibt vor, das geplante Fracking-Gesetz schütze das Trinkwasser. Das Gegenteil ist der Fall: 90 Prozent der deutschen Mineral- und Heilquellen wären bedroht. Zwar soll Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern Tiefe vorläufig untersagt werden. Doch das Gefahrenpotenzial für das Grundwasser ist unterhalb von 3000 Metern nicht geringer als oberhalb.

Ernsthafte Schritte gegen den Klimawandel und Fracking sind unvereinbar. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist aufgrund des unkontrollierbar austretenden, immens klimaschädlichen Methans katastrophal. Zudem ist die Ressourcenverschwendung mit dem Verbrauch von Unmengen an Wasser und Sand beim Fracking enorm.

Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten für jetzige und kommende Generationen zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum. Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das gilt insbesondere für die hohe Lärm- und Luftbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner und den bei der Förderung anfallenden Flowback aus Lagerstättenwasser und Frac-Flüssigkeit, welcher neben Chemikalien des Frack-Vorgangs häufig unter anderem radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält.

Nach der gegenwärtigen Vergabepraxis der Lizenzgebiete in Deutschland wären die großen Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF-Suez die wirklichen Profiteure. Sie haben einen neuen Wettlauf um Schiefergas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt. Hinzu kommen Firmen mit einer zweifelhaften finanziellen Ausstattung, die im Schadensfall die extrem aufwändige Sanierung von Umweltschäden nicht sicherstellen können.“

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