Das Märchen von der sauberen und günstigen Energie durch Fracking – Teil 5

17.02.2015 Hubertus Zdebel, linksfraktion.de: Die weltweite Gas- und Ölindustrie hat eine vermeintliche Goldgrube entdeckt: Gas- und Ölgewinnung mittels Fracking. Während die Industrie auf kurzfristige Gewinne hofft, birgt Fracking für Mensch und Umwelt hohe Risiken. Die Bundesregierung schreckt das nicht. Sie hat ein offenes Ohr für die Fracking-Pläne der Konzerne. Entgegen ihrem Wahlversprechen kommt der von den Bundesministern Gabriel und Hendricks, beide SPD, vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking-Erlaubnisgesetz gleich. Dabei wehren sich weltweit immer mehr Menschen gegen Fracking. DIE LINKE ist Teil dieses Widerstands. In einer fünfteiligen Serie analysiert Hubertus Zdebel politische Folgen und Risiken des Förderverfahrens. Lesen Sie unten den fünften und letzten Teil.

Lobbyisten und PR-Berater der Energiekonzerne preisen Frackinggas und -öl seit Jahren als angeblich günstige und saubere Energieträger an. In Wahrheit ist die Klimabilanz von gefracktem Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten aufgrund des unkontrollierbar austretenden, immens klimaschädlichen Methans nachweislich um ein Vielfaches schlechter als die von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten. Mit Frackinggas betrieben, wäre die Klimabilanz von Gaskraftwerken selbst im Vergleich zur Kohle bei weitem nicht mehr so berauschend.

Erdbeben, verseuchtes Grundwasser, Mondlandschaften – Was Fracking wirklich kostet

Außerdem sind die gesamtgesellschaftlichen Kosten von Fracking entgegen den Behauptungen der Energiekonzerne in Wahrheit horrend. Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten für jetzige und kommende Generationen zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum, die Mondlandschaften hinterlassen. Zudem ist die Ressourcenverschwendung mit dem Verbrauch von Unmengen an Wasser und Sand beim Fracking enorm. Die wahren Kosten von Fracking liegen also um ein Vielfaches höher, als die Energiekonzerne uns glauben machen wollen.

Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das gilt insbesondere für die hohe Lärm- und Luftbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner und den bei der Förderung anfallenden Flowback aus Lagerstättenwasser und Frac-Flüssigkeit, welcher neben Chemikalien des Frack-Vorgangs häufig unter anderem radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält.

Für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot

Auch wenn es in den vergangenen Wochen angesichts der schlechten Nachrichten aus den USA (siehe Teil I und Teil II der Serie) merkwürdig still um das Thema Fracking und den dadurch auszulösenden vermeintlichen Energieboom geworden ist, halten CDU und SPD in der großen Koalition an ihren Frackingplänen fest und wollen Fracking im Vorgriff auf TTIP und CETA (siehe Teil III) in Deutschland erlauben. Sie bremsen damit die Energiewende aus und bedienen die kurzfristigen Profitinteressen der fossilen Konzernriesen und einiger unvermeidlicher unterkapitalisierter Fracking-Glücksritter, die sich auch noch einen Teil des Kuchens abschneiden wollen.

Angesichts der unvorhersehbaren Risiken für Mensch und Umwelt ist für DIE LINKE klar: Fracking muss in Deutschland ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden. Wir fordern Gabriel und Hendricks auf, sich ein Beispiel an Frankreich zu nehmen, wo Fracking gesetzlich verboten ist, und haben einen eigenen Antrag für ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking vorgelegt.

Für eine sozial-ökologische Energiewende

Wir sind davon überzeugt, dass der durch Fracking zu gewinnende Anteil der Energieversorgung problemlos in wenigen Jahren durch einen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien ersetzt werden kann. Statt die Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf. Klimaschutz und Versorgungssicherheit sind vor allem durch konsequenten Ausbau von erneuerbaren Energien sowie Energieeinsparung zu erreichen, anstatt jetzt erneut auf den weiteren Ausbau fossiler Brennstoffe zu setzen.

DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland ohne Vorbedingungen bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 zu halbieren. Auf ihre Senkung um mindestens 90 Prozent bis Mitte des Jahrhunderts wollen wir hinwirken. Unser Ziel ist die 100-prozentige Versorgung aus erneuerbaren Energien vorrangig bei Ausschöpfung der regional nutzbaren Quellen bis zum Jahr 2050. Dies erreichen wir durch festgelegte Grenzwerte für den CO2-Ausstoß und nicht durch den marktbasierten Emissionshandel. So können in den Regionen Arbeitsplätze entstehen und die Kommunalhaushalte nachhaltig gestärkt werden.

Damit ist es jedoch nicht getan, denn die Große Koalition behindert im Interesse der Energiekonzerne eine sozial gerechte Weiterentwicklung umweltpolitischer Instrumente und eine wirksame Politik zur Einsparung von Energie und Ressourcen. Zwar wird die regenerative Energieerzeugung ausgebaut, gleichzeitig werden aber zentralistische und undemokratische Konzernstrukturen festgeschrieben und die Lasten der Energiewende einseitig auf die Schultern der Verbraucherinnen und Verbraucher abgeladen. Die Menschen zahlen für die Profite der Konzerne.

Für eine Demokratisierung der Energiewirtschaft

Unser Kampf gegen Fracking orientiert daher auch auf eine Demokratisierung der Energieproduktion und -versorgung. Wir fordern die Überführung der Energiekonzerne in öffentliches Eigentum und die demokratische Kontrolle der Unternehmen mit dem Ziel, einen ökologisch verantwortlichen Umgang mit Energie und eine sozial verantwortliche Finanzierung der Umbaumaßnahmen zu erreichen. Für uns LINKE ist die Energieversorgung Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Lokale Energieverbünde in gemeinschaftlichen Eigentumsstrukturen sind dafür zentral: kommunale Stadtwerke, genossenschaftliche Versorger und BürgerInnen-Energie-Projekte. Neben dem umfassenden Verbot von Fracking und einem Kohleausstiegsgesetz fordert DIE LINKE. im Bundestag daher auch eine Erleichterung bei der Übernahme von Energienetzen durch Stadtwerke. Eine sozial gerechte Kostenverteilung und bezahlbare Energie für Alle müssen gewährleistet werden. Jeder Privathaushalt soll ein kostenloses, an der Haushaltsgröße orientiertes Grundkontingent an Strom erhalten.

Die bisher für Atomkraft, einschließlich Kernfusion, und fossile Energiesysteme eingesetzten und für Fracking-Projekte geplanten Forschungs- und Fördermittel sind in den Ausbau erneuerbarer Energiesysteme und Speicherverfahren, die Verbesserung der Energieeffizienz sowie in Ausbau und Regelung der Netze umzuleiten.

So verbinden wir den Umbau der Energiewirtschaft mit dezentralen Energieerzeugungs- und -versorgungsstrukturen. Das führt zur Demokratisierung der Energiewirtschaft, zur Förderung der Teilhabe von Menschen und zur Reduzierung von CO2. Langfristig entsteht so eine sichere, umweltfreundliche, von Importen unabhängige und für alle bezahlbare Energieversorgung.

Hubertus Zdebel, linksfraktion.de, 17. Februar 2015

Lesen Sie auch die vorhergehenden Teile der Serie:

Bundesregierung will Fracking in Deutschland erlauben – Teil 4

Die weltweite Gas- und Ölindustrie hat eine vermeintliche Goldgrube entdeckt: Gas- und Ölgewinnung mittels Fracking. Während die Industrie auf kurzfristige Gewinne hofft, birgt Fracking für Mensch und Umwelt hohe Risiken. Die Bundesregierung schreckt das nicht. Sie hat ein offenes Ohr für die Fracking-Pläne der Konzerne. Entgegen ihrem Wahlversprechen kommt der von den Bundesministern Gabriel und Hendricks, beide SPD, vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking-Erlaubnisgesetz gleich. Dabei wehren sich weltweit immer mehr Menschen gegen Fracking. DIE LINKE ist Teil dieses Widerstands. In einer fünfteiligen Serie analysiert Hubertus Zdebel politische Folgen und Risiken des Förderverfahrens. Lesen Sie den vierten Teil.

Noch im Juli 2014 haben Bundesminister Gabriel und Hendricks „die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab“ angekündigt, als sie ihre Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung zur Förderung von Erdgas- und -öl mittels Fracking vorgestellt haben. Davon kann bei den nun vorliegenden Referentenentwürfen der Bundesregierung keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Änderungen, u.a. des Wasserhaushaltsgesetzes und der Verordnung zur Umweltverträglichkeitsprüfung, laufen in Wirklichkeit auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus. So würde in Deutschland einer extrem risikoreichen und teuren Form der Gasförderung der Weg bereitet.

Angesichts der unvorhersehbaren Risiken für Mensch und Umwelt wird die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag gegen die Entwürfe stimmen und hat einen eigenen Antrag für ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking vorgelegt.

Fracking ist eine Gefahr für Mensch und Natur

Fracking ist mit immensen negativen Auswirkungen für Mensch und Umwelt verbunden. Besonders zu erwähnen seien an dieser Stelle:

  • die Verunreinigung des Grund- und Trinkwassers durch Chemikalien, Methan oder Lagerstättenwasser. Diese können durch Unfälle, natürliche oder künstlich geschaffene Wegsamkeiten im Untergrund sowie undichte Bohrlochabdichtungen und Zementummantelungen an die Oberfläche und in das Grundwasser gelangen. Dass „die Gefährdung der oberflächennahen Wasservorkommen“ nicht ausgeschlossen werden kann, bestätigen auch Studien des Umweltbundesamts und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen;
  • die ungeklärte und unfallträchtige Entsorgung des hochgiftigen Flowback aus Lagerstättenwasser und Frac-Flüssigkeit, der neben Chemikalien des Frack-Vorgangs häufig unter anderem radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält;
  • unkontrollierbare und klimabelastende Methan-Austritte aus Bohrleitungen oder Rissen im gashaltendem Gestein;
  • die Gefahr von durch Fracking oder der Verpressung von Lagerstättenwasser in sogenannte Versenkbohrungen ausgelöste Beben;
  • die miserable Klimabilanz von Erdgas aus gefrackten unkonventionellen Lagerstätten, welche schlechter als die von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten ist.

Angesichts dieser Risiken wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz nicht-toxischer Frac-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben.

Regierung agiert mit leeren Versprechen

Die Bundesregierung gibt vor, das geplante Fracking-Gesetz schütze das Trinkwasser. Das Gegenteil ist der Fall: 90 Prozent der deutschen Mineral- und Heilquellen wären bedroht. Darauf macht der Verband Deutscher Mineralbrunnen zurecht aufmerksam. Zwar soll Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern vorläufig untersagt werden. Doch das Gefahrenpotenzial für das Grundwasser ist unterhalb von 3000 Metern nicht geringer als oberhalb.

Überdies kann die zuständige Landesbehörde Fracking auch oberhalb von 3000 Metern Tiefe zulassen, wenn eine sechsköpfige Kommission dies mehrheitlich als unbedenklich einstuft. Diese Expertenkommission hat eine deutliche personelle Schlagseite zu Gunsten der Fracking-Befürworter. Die Zivilgesellschaft ist nicht vertreten. Kritische Aspekte einzubringen, wird so bereits durch die Zusammensetzung der Kommission weitgehend unterbunden.

Vergleiche mit Wohnbebauungsabstandsregelungen aus den USA und Australien zeigen zudem, dass die geplanten deutschen Bestimmungen weit hinter diesen zurückbleiben. Während dort Abstände von mehreren hundert Metern bis 2.000 Metern festgelegt sind, sehen die Referentenentwürfe der Bundesregierung keine Mindestabstände vor.

Die Behauptung also, bei der deutschen Fracking-Gesetzgebung würde es sich um „die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab“ handeln, steht in deutlichem Widerspruch zur Realität, selbst wenn man Fracking-Verbote wie in Frankreich ausnimmt. Tatsächlich wurde den Gaskonzernen eine kommerzielle Ausbeutung von Fracking-Gasvorkommen bereits ab Juli 2018 in Aussicht gestellt.

Nur die Energiekonzerne gewinnen

Nach der gegenwärtigen Vergabepraxis der Lizenzgebiete in Deutschland wären die großen Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF-Suez die einzigen wirklichen kurzfristigen Profiteure. Sie haben einen neuen Wettlauf um Schiefergas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt. Hinzu kommen Firmen mit einer zweifelhaften finanziellen Ausstattung, die im Schadensfall die extrem aufwändige Sanierung von Umweltschäden nicht sicherstellen können.

Ein öffentliches wirtschaftliches und energiepolitisches Interesse an der Gewinnung von unkonventionellen Gasvorkommen in Deutschland ist dementgegen nicht zu erkennen. Dies bestätigt auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem Bericht: „Es besteht (…) kein besonderes übergeordnetes öffentliches Interesse an der Erschließung dieses Energieträgers, möglicherweise aber ein betriebswirtschaftliches Interesse der Industrie.“

Die Gasvorkommen in Deutschland sind im internationalen Vergleich gering. Selbst eine umfassende Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas könnten höchstens 2-3 Prozent des Gasbedarfs in Deutschland decken. Dieser Anteil der Energieversorgung kann problemlos in wenigen Jahren durch einen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien ersetzt werden. Statt die Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf.

Hubertus Zdebel, linksfraktion.de, 2. Februar 2015

Fortsetzung folgt. Lesen Sie auch die vorhergehenden Teile der Serie:

TTIP und CETA als Hintertür für Frackingkonzerne – Teil 3

Die weltweite Gas- und Ölindustrie hat eine vermeintliche Goldgrube entdeckt: Gas- und Ölgewinnung mittels Fracking. Während die Industrie auf kurzfristige Gewinne hofft, birgt Fracking für Mensch und Umwelt hohe Risiken. Die Bundesregierung schreckt das nicht. Sie hat ein offenes Ohr für die Fracking-Pläne der Konzerne. Entgegen ihrem Wahlversprechen kommt der von den Bundesministern Gabriel und Hendricks, beide SPD, vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking-Erlaubnisgesetz gleich. Dabei wehren sich weltweit immer mehr Menschen gegen Fracking. DIE LINKE ist Teil dieses Widerstands. In einer fünfteiligen Serie analysiert Hubertus Zdebel politische Folgen und Risiken des Förderverfahrens. Lesen Sie unten den dritten Teil.

Von Hubertus Zdebel, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

Wer über Fracking redet, sollte über TTIP und CETA nicht schweigen. Die geplanten Freihandelsabkommen könnten Öl- und Gaskonzernen den Weg ebnen, um milliardenschweren Schadensersatz für Verbote oder Regulierungen von Fracking einzuklagen. Bei den Abkommen zwischen EU und USA (TTIP) und zwischen EU und Kanada (CETA) sollen unterschiedliche nationale Standards vereinheitlicht sowie Regularien, Kontrollen und Beschränkungen aufgehoben werden. Konzerne sollen ihre Produkte uneingeschränkt produzieren und vermarkten können. Der Clou dabei: Es wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Gewerkschaften sowie Verbraucherschutz- und Umweltgruppen bleiben draußen, transnationale Banken und Konzerne sitzen mit am Tisch. Profitinteressen von Konzernen gehen vor, Umwelt- und Verbraucherschutz bleiben auf der Strecke.

Am Beispiel von Fracking zeigt sich, welche Folgen das haben kann. Bisher gelten in den USA, wo bereits umfangreich gefrackt wird, Exportbeschränkungen für Erdöl und -gas, so dass bisher kein mit Fracking gefördertes Öl oder Gas nach Europa importiert wurde. Mit TTIP sollen diese Beschränkungen nun fallen. Im Energiekapitel des Freihandelsabkommens sollen ein unbeschränkter Zugang zu Öl- und Gasvorkommen festgeschrieben sowie Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Öl und Gas gestrichen werden. Durch diese Regelungen wären die Tore zur Einfuhr von amerikanischem Fracking-Öl und -Gas in die EU-weit geöffnet. Ohne es an die große Glocke zu hängen, senkte die EU-Kommission bereits im Zuge der CETA-Verhandlungen die Kriterien für Schwerölimporte, wie sie in der europäischen „Kraftstoffqualitätsrichtlinie“ festgelegt werden sollten.

Mit Investitionsschutz und Schiedsgerichten gegen die Demokratie

Doch damit nicht genug. Mit dem Freihandelsabkommen droht auch die Gefahr, dass Fracking-Konzerne in Europa die Risikotechnologie künftig flächendeckend einsetzen. So warnt die Expertin für Handelspolitik der lobbykritischen Organisation Corporate Europe Observatory, Pia Eberhardt: „Mit dem TTIP-Abkommen werden Ölkonzerne selbst dann ordentlich absahnen können, wenn Bürgerinitiativen dreckige und gefährliche Energieprojekte vor ihrer Haustür verhindern.“

Sogenannte „Investitionsschutz-Regelungen“ in TTIP und CETA würden es international operierenden Konzernen in der EU, den USA und Kanada ermöglichen, einseitig Staaten zu verklagen, wenn sie ihre Profiterwartungen bedroht sehen – etwa bei politischen Entscheidungen, durch die Fracking eingeschränkt oder verboten wird. Über sogenannte „Investor-Staat-Klagen“ könnten Konzerne vor privaten Schiedsgerichten gegen demokratisch gefällte Entscheidungen vorgehen und einen Staat auf Schadensersatz verklagen – Schadensersatz, für den am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufkommen. Damit stehen die Regierungen unter Druck, Gesetze, die dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen, gar nicht erst zu beschließen, weil sie später fürchten müssen, auf hohe Schadensersatzzahlungen verklagt zu werden.

Solche Investor-Staats-Klagen gibt es auch heute schon, doch mit TTIP und CETA wäre es für die Konzerne noch leichter, gegen Staaten zu klagen. Und das kann teuer werden. Das Beispiel Vattenfall ist da nur ein Vorgeschmack. Der Energieriese verklagte die Bundesrepublik Deutschland 2012 nach der endgültigen Stilllegung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel auf Schadenersatz – Streitsumme 4,675 Milliarden Euro. Grundlage für die Klage ist das Investitionsschutzabkommen im Artikel 26 des Energiecharta-Vertrags (ECT). Das Verfahren vor dem ICSID findet unter strikter Geheimhaltung statt – TTIP und CETA lassen grüßen.

Beispiel Québec: Lone Pine Resources klagt gegen Fracking-Verbot

Wie ein Unternehmen ein Freihandelsabkommen nutzen kann, um seine Fracking-Projekte durchzusetzen, sieht man derzeit in der kanadischen Provinz Québec: 2012 war aus mehreren Fracking-Anlagen giftiges Gas entwichen und die Proteste gegen Fracking wurden immer größer, weil die Risiken für Mensch und Umwelt nicht mehr zu ignorieren waren. Schließlich erließ die Provinzregierung ein Moratorium, das die Förderung von Schiefergas und -öl durch Fracking verbot. Allerdings besaß das Unternehmen Lone Pine Resources bereits eine Genehmigung zur Förderung in dem betroffenen Gebiet. Obwohl Lone Pine Resources selber ein kanadisches Unternehmen ist, klagte es gegen das Fracking-Moratorium vor einem Schiedsgericht über einen Umweg. Das Unternehmen besitzt eine Tochterfirma in den USA und konnte dank des NAFTA-Freihandelabkommens gegen den kanadischen Staat mit einer Investor-Staat-Klage vorgehen. So wurde aus einem einheimischen Unternehmen ein ausländischer Investor. Die Klage begründete Lone Pine Resources mit seiner durch das Fracking-Moratorium wertlos gewordenen Genehmigung zur Förderung von Gas und Öl. Dadurch seien die Eigentumsrechte des Unternehmens verletzt worden. Für die entgangenen Profite verlangt das Unternehmen eine Entschädigungszahlung von 250 Millionen kanadische Dollar.1

SPD und CDU treiben Freihandelsabkommen voran

Mit ähnlichen Klagen ist auch durch die Freihandelsabkommen CETA und TTIP zu rechnen – dann allerdings auch in der Europäischen Union. In Frankreich besteht ein gesetzliches Fracking-Verbot, gegen das der US-Konzern Hess Oil bereits vor französischen Gerichten geklagt hat – bisher erfolglos, doch mit TTIP gäbe es ein neues Instrument für die Konzerne, gegen Fracking-Verbote vorzugehen. „Schon jetzt versuchen die Energiekonzerne, die geltenden Fracking-Verbote juristisch anzufechten. Mit dem Investitionskapitel im TTIP-Abkommen erhielten die Konzerne ein zusätzliches, außergerichtliches Werkzeug an die Hand, um gegen demokratische Entscheidungen vorzugehen – und damit oft auch eine zweite Chance in ihrem Kampf für Fracking“, betonen Umweltorganisationen in einer gemeinsamem Studie zum Zusammenhang von Fracking und Freihandelsabkommen.

Würden EU und Bundesregierung den Schutz der Demokratie, den Verbraucher- und den Umweltschutz als ihre Aufgaben betrachten, dann müssten sie konsequent gegen die Freihandelsabkommen vorgehen. Stattdessen tragen sie der Konkurrenz- und Verwertungslogik der Unternehmen Rechnung und versuchen die Abkommen gegen den Widerstand der Bevölkerung durchzusetzen. Besonders Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender und Bundeswirtschaftsminister, treibt ein doppeltes Spiel. Bei den Verhandlungen zu CETA betonte Gabriel zunächst, die SPD werde den Investor-Staat-Klagen nicht zustimmen, während er sie umso vehementer als nicht mehr verhandelbar darstellt. Gleiches droht beim TTIP-Abkommen.

Freihandelsabkommen und Fracking stoppen!

Wer glaubhaft gegen Fracking ist, muss auch TTIP und CETA ablehnen. Die Fracking-Konzerne hätten mit dem Freihandelsabkommen die Möglichkeit, demokratisch gewählte Regierungen zur Zulassung von Fracking zu zwingen: Mit weitgehenden Klagerechten der Konzerne vor einer privaten Paralleljustiz ohne jede Legitimation durch eine rechtsstaatliche Gerichtsbarkeit. Dahinter steckt nichts anderes als die rücksichtslose Profitmacherei auf Kosten von Mensch und Natur, das Grundprinzip des kapitalistischen Wirtschaftssystems.

Auch in Deutschland sind schon große Teile der Flächen, auf denen mit Fracking Gas gefördert werden könnte, zwischen den Konzernen aufgeteilt. Viele Unternehmen besitzen bereits sogenannte Aufsuchungserlaubnisse – der erste Schritt zu späteren Gasförderung. Selbst wenn nun ein gesetzliches Fracking-Verbot kommen würde, wären diese dann hinfälligen Aufsuchungserlaubnisse in Kombination mit TTIP oder CETA ein Klagegrund für die Konzerne.

DIE LINKE fordert daher nicht nur ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking, sondern auch den sofortigen Stopp der Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Es muss Schluss mit der Deregulierung des internationalen Handels sein. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Regularien, damit die Umwelt und die Menschen nicht auf der Strecke bleiben. Für diese Ziele müssen sich viele Menschen engagieren, damit genügend Druck auf die Regierungen und Konzerne ausgeübt wird – im Parlament, aber vor allem auch auf der Straße. Mit Unterschriftensammlungen, Aktionen und Demonstrationen.

linksfraktion.de, 20. Januar 2015

Fortsetzung folgt.

Lesen Sie auch die vorhergehenden Teile der Serie:

 

1 blog.campact.de: Fracking: Dank CETA und TTIP vor dem Durchbruch?, 10. Oktober 2014

No-Fracking in Hamm

Fracking-Hamm07012015-1Probebohrung stoppen – Keine Gasförderung auf Kosten des Trinkwassers und der Atemluft! – Fracking verhindern – aber wie? Mehr als 40 interessierte Bürger*innen nahmen an der Diskussionsveranstaltung am 07.1.2015 in Hamm teil. Als Referent war auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel dabei. Hier der Bericht von der Hompepage des Kreisverband Die Linke Hamm.

„Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Mitglied im Umweltausschuss des Bundestags) erläuterte den aktuellen Stand der Bundesgesetzgebung zur Umsetzung eines Pro Fracking Gesetzes. Gerade SPD und CDU zeigen sich auf Bundesebene in dieser Frage wesentlich offener für diese neue Methode, als sie es vor Ort vorgeben. Die Bundesregierung plant nun ein Gesetz, welches Genehmigungen der gefährlichen Gasbohrungen unterhalb einer bestimmten Tiefe in Aussicht stellt. Auch das geplante Freihandelsabkommen TTIP wäre ein Einfallstor für Konzerne wie Exxon Mobile, sich die unterirdischen Gasvorkommen mittels Fracking anzueignen.

Fracking-Hamm07012015-2Die Diskussion zu umwelt- und energiepolitischen Fragen rund um die Themenfelder Probebohren, Gasbohren und Fracking, aber auch um mögliche Formen der Gegenwehr wurden außerordentlich fachkompetent durch Oliver Kalusch, Vorstandsmitglied im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und Dirk Hanke (Sprecher der BIGG Hamm – Bürgerinitiative gegen Gasbohren) geleitet und inhaltlich gestaltet.

Hubertus Zdebel machte abschließend noch einmal unmissverständlich deutlich: DIE LINKE. Im Bundestag lehnt Fracking ab und will bundesweit das Verbot dieser Fördermethode durchsetzen, im Bündnis mit den lokalen Initiativen vor Ort. Dabei sind nicht nur die Gefahren des Fracking von Belang – Fracking stellt auch keine Lösung für die Energiekrise da, im Gegenteil: Eine nachhaltige Energiewende kann nur erreicht werden auf der Grundlage erneuerbarer Energien und einer Förderung dieser Energiequellen, die auch sozialen Maßstäben gerecht wird.“

Gesetzentwurf: Von Fracking-Verbot keine Spur

„Mit dem jetzt veröffentlichten Referentenentwurf zur Anwendung der Fracking-Technologie hat die Bundesregierung der Gas und Öllobby ein schönes Geschenk unter den Weihnachtsbaum gelegt. Jetzt ist es amtlich: Von einem Fracking-Verbot kann keine Rede sein; die von den SPD-Ministern Gabriel und Hendricks vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen laufen in Wirklichkeit auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Bundestagsfraktion DIE LINKE. Zdebel weiter:

„Angesichts der unvorhersehbaren Risiken für Mensch und Umwelt ist für DIE LINKE klar: Fracking muss in Deutschland ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden. Wir fordern Gabriel und Hendricks auf, sich ein Beispiel an Frankreich zu nehmen, wo Fracking gesetzlich verboten ist.

Die Referentenentwürfe zur Anwendung der Fracking-Technologie und damit im Zusammenhang stehender Tiefbohraktivitäten, die BMWi und BMUB jetzt gemeinsam veröffentlicht haben, fallen deutlich hinter die im Juli 2014 von Bundesumweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Eckpunkte zurück. Noch im Juli 2014 hatten Gabriel und Hendricks ‚die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab‘ angekündigt und in Aussicht gestellt, dass es ‚Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas […] zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland‘ nicht geben werde. Davon kann aber im Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Rede sein.

Zwar sollen Fracking-Vorhaben in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern untersagt werden. Aber Unternehmen können Probebohrungen zur Erforschung beantragen. Würden diese von den Landesbehörden genehmigt, gilt hierfür die 3000-Meter-Grenze nicht mehr.

Bezüglich des Schutzes des Trinkwassers kann die 3000-Meter-Grenze, oberhalb der nicht gefrackt werden darf, ohnehin nicht herhalten: Das Gefahrenpotenzial von Fracking ist unterhalb von 3000 Metern nicht geringer als oberhalb. Völlig zu Recht macht der Verband Deutscher Mineralbrunnen darauf aufmerksam, dass durch das von der Bundesregierung geplante Fracking-Gesetz 90 Prozent der deutschen Mineral- und Heilquellen bedroht seien, falls die Bundesregierung an ihren Fracking-Plänen festhalte.

Anstatt klare gesetzliche Regelungen vorzulegen, will die Regierung die Entscheidungen jetzt auf eine Kommission, die Zulassungen für einzelne Fracking-Bohrungen prüfen soll, und die Landesbehörden verlagern.

Die Lobbyarbeit des Bundesverbandes der Deutschen Industrie hat sich gelohnt. Die Große Koalition ist bereit, unvorhersehbare Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf zu nehmen, um die kurzfristigen Profitinteressen der Energiekonzerne zu stillen, die einen neuen Wettlauf um Fracking-Gas und Öl ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt haben.“

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