Beteiligung NRW an belgischem Atomstrom: Öffentlicher Druck wirkt

Zur Ankündigung der NRW-Landesregierung, seine finanzielle Unterstützung für die Betreiberfirmen maroder Atommeiler wie Tihange und Doel in Belgien endlich zu beenden, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE:

„Es ist gut und richtig, dass nun wenigstens die finanzielle Unterstützung der Landesregierung für den Betrieb maroder Atommeiler in Belgien über den Pensionsfonds NRW beendet wird.

Es bleibt aber der bittere Beigeschmack, dass auch dieser Schritt erst erfolgt, nachdem der WDR diese Unterstützung der rot-grünen Landesregierung aufgedeckt und Anti-Atom-Initiativen und wir Linken das massiv kritisiert haben. Transparenz sieht anders aus. Die Geheimniskrämerei darüber, in welche Firmen das Land seine Geldanlagen steckt, muss umgehend beendet werden.

Ferner gilt: Wer A sagt, muss nun auch B sagen. Die Ausfuhren von Atombrennstoff aus deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen muss endlich beendet werden.

Außerdem habe ich die Bundesregierung vor mehreren Wochen befragt, ob auch sie weiterhin in Atombeteiligungen investiert. Mit der Antwort der Bundesregierung rechne ich in den nächsten Wochen.“

Zivil-Militärisch: URENCO-Uran und US-Atomwaffen – Tritium-Hilfe beschäftigt auch niederländisches Parlament

Darf das dreistaatliche Uranunternehmen URENCO Brennstoff an Atomreaktoren liefern, in denen Tritium für die Atomsprengköpfe der USA erzeugt wird, und womit die Trennung zwischen ziviler und militärischer Atomenergienutzung durchbrochen wird? Das Unternehmen selbst und auch das Kontrollgremium, in dem neben den Niederlande und Großbritannien auch die Bundesregierung mit Veto-Recht vertreten ist, sehen laut einem Tagesschau-Bericht mit Bezug auf eine Veröffentlichung des US-Energieministeriums keine Probleme. Für den Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) ist das unhaltbar, auf Nachfragen aber hüllt sich die Bundesregierung bislang mit dem hinaus auf „streng vertraulich“ in Schweigen. Während die Recherchen von Zdebel weiter gehen, beschäftigt der Vorgang jetzt aber auch das niederländische Parlament.

Nach einem Bericht der niederländischen LAKA war die Tritium-URENCO-Atomwaffen-Frage Thema in der „Tweede Kamer“ des niederländischen Parlaments. (Entgegen der Angabe bei LAKA fand die Sitzung nicht am Mittwoch, sondern am Dienstag, den 16. Mai statt, siehe hier). Dort fragte die Abgeordnete Liesbeth van Tongeren (GL) die Infrastruktur- und Umweltministerin Schultz, was denn an den Recherchen der Tagesschau dran wäre und ob es zutrifft, dass URENCO Uran liefern dürfte, auch wenn in dem betreffenden Reaktor Tritium für US-Atomwaffen erzeugt würde.

Die Ministerin reagierte auf die Frage mit dem Hinweis, dass sie dazu keine aktuellen Informationen habe und davon ausgehe, dass die Internationale Atomenergieagentur (IAEO) eine entsprechende Information geliefert hätte. Davon aber habe sie keine Kenntnis. LAKA berichtet weiter: „Van Tongeren hält den von ihr zu diesem Sachverhalt gestellten Antrag solange aufrecht, bis die Ministerin erneut -über das Wirtschaftsministerium- bei der IAEA entsprechend nachgefragt hat.“ Es bleibt also abzuwarten, was hier noch zutage kommt. (Unten folgt gleich die komplette Übersetzung des gesamten Berichts der niederländischen LAKA-Stiftung)

Auf Nachfragen von der Tagesschau und von Hubertus Zdebel hüllt sich die deutsche Bundesregierung in Schweigen. Mit dem Hinweis auf „streng vertraulich“ weigert sie sich sogar, den US-Bericht zu bestätigen, in dem mitgeteilt wird, dass ein URENCO-Rechtsgutachten zum Ergebnis gekommen ist, dass die Belieferung eines US-Reaktors, der im US-Atomwaffenprogramm eine zentrale Rolle spielt, zulässig wäre und dass auch das URENCO-Kontrollgremium dem nicht widersprochen habe, also die Bundesregierung nicht widersprochen hat.

Auf eine weitere Schriftliche Frage von Zdebel teilte das Bundeswirtschaftsministerium am 29. Mai mit: „Die Firma URENCO hat bisher kein von ihr angereichertes Uran für den US-Betreiber Tennessee Valley Authority (TVA) geliefert.“ (siehe gleich unten die Frage und Antwort als Dokumentation.)

„Bisher“ – sagt die Bundesregierung.

Zum Thema die folgenden Texte von Hubertus Zdebel und der Tagesschau-Bericht in englischer Sprache:

Dokumentation:

  • Schriftliche Frage von Hubertus Zdebel und Antwort Bundesregierung

Schriftliche Frage Nr. 156 des MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung:
„In welchen Atomkraftwerken des US-amerikanischen Betreibers Tennessee Valley Authority (TVA, bitte die einzelnen Anlagen und die jeweiligen Blöcke angeben) wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Kontrollgremien der URENCO nach den Verträgen von Almelo und Washington oder aufgrund anderer Informationen seit 2006 von URENCO angereichertes Uran eingesetzt, und von welchen Unternehmen wurde aus dem von URENCO gelieferten Uran die Brennelemente für den Einsatz in den TVA-Reaktoren hergestellt?“

Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums vom 29. Mai:
„Die Firma URENCO hat bisher kein von ihr angereichertes Uran für den US-Betreiber
Tennessee Valley Authority (TVA) geliefert.“

LAKA – Dokumentations- und Forschungszentrum Kernenergie

Urenco, US-Kernwaffen und die Vereinbarung von Washington

  1. Mai 2017

Infrastruktur- und Umweltministerin Schultz hat nicht die Absicht, im Zusammenhang mit einem Beitrag in der deutschen Tagesschau die Beteiligung von Urenco am amerikanischen Kernwaffenprogramm zum Gegenstand einer Untersuchung zu machen. Das verlautete am Mittwoch in einer Parlamentsdebatte zur nuklearen Sicherheit. Das Kabinett habe dazu von der Internationalen Atomenergiebehörde nichts vernommen, sodass, so die Begründung der Regierung Kabinetts, an der Sache auch nichts dran sei. Mit dem von Urenco gelieferten Uran wird in amerikanischen Kernkraftwerken jedoch Tritium hergestellt. Dieses Tritium wird in amerikanischen Kernwaffen benutzt. Natürlich stellt sich die Frage, ob die niederländisch/deutsch/britische Urenco an der Produktion von Rohstoffen für Kernwaffen überhaupt mitwirken darf.

Im Verlauf der Parlamentsdebatte zur nuklearen Sicherheit stellte die Abgeordnete Liesbeth van Tongeren (GL) am vergangenen Mittwoch (Anmerkung: Die Sitzung war am Dienstag, s.o.) eine Frage zu der vom LAKA öffentlich gemachten Verbindung zwischen dem von Urenco gelieferten angereicherten Uran und der Tritiumproduktion für das amerikanische Kernwaffenprogramm. Van Tongeren forderte eine Untersuchung der Fakten. Ministerin Schultz (Infrastruktur und Umwelt) weigerte sich, darauf einzugehen:  sie habe nicht die Absicht, nach jeder ‚Fernseh-Show‘ ein Untersuchungsprogramm zu starten. Außerdem habe die Ministerin nichts von der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA vernommen, die ihrer Ansicht nach dafür nunmehr zuständig sei. Nach Ansicht der Ministerin kein Anlass für eine Untersuchung. Van Tongeren hält den von ihr zu diesem Sachverhalt gestellten Antrag solange aufrecht, bis die Ministerin erneut -über das Wirtschaftsministerium- bei der IAEA entsprechend nachgefragt hat.

Dabei handelte es sich bei der Sendung nicht einfach nur um eine “Fernseh-Show”. Die Tagesschau ist die wichtigste deutsche Fernseh-Nachrichtensendung. Zur Erinnerung: auch der Diebstahl von Blaupausen von Ultrazentrifugen bei Urenco in Almelo in  den Neunzehnhundertsiebzigerjahren wurde durch eine deutsche Fernsehreportage im (März 1979) und nicht durch die IAEA bekannt.

In einem Bericht aus dem Jahre 2014 des amerikanischen Rechnungshofes GAO ‘Interagency Review Needed to Update U.S. Position on Enriched Uranium That Can Be Used for Tritium Production’, wurde behauptet, dass der Gemeinsame Ausschuss von Urenco der Lieferung von angereichertem Uran zugestimmt habe, obwohl die mögliche Herstellung von Tritium in diesen Reaktoren bekannt war: nach Angaben von Urenco ist Tritium ein Nebenprodukt und stellt folglich keine Verletzung der Washingtoner Vereinbarung dar.

Artikel III. Friedliche Nutzung
Im Rahmen dieser Vereinbarung in die Vereinigten Staaten weitergegebene Zentrifugentechnologie, -ausrüstung und -bauteile, die Anlage, das Kernmaterial in der Anlage, das durch den Einsatz dieser Technologie erzeugte besondere Kernmaterial, das durch die Nutzung solchen besonderen Kernmaterials erzeugte besondere Kernmaterial sowie in der Anlage entstandene und als geschützt bezeichnete Daten, solange sie unter die Hoheitsgewalt der Regierung der Vereinigten Staaten oder der drei Regierungen fallen, dürfen nur für friedliche, nichtexplosive Zwecke benutzt werden.

Die Vereinbarung spricht ausschließlich von “besonderem Kernmaterial”, das als Plutonium und hoch angereichertes Uran spezifiziert wird. Die Begründung (Memorie van Toelichting) zur Ratifizierung der Vereinbarung (Parlamentsdrucksache Nr. 22991 13, Tweede Kamer 1992-1993) ist eindeutiger. Darin heißt es zu Artikel III: “Dieser Artikel schreibt die Verpflichtung zur ausschließlich friedlichen Nutzung der gesamten unter die Vereinbarung fallenden Technologie, Ausrüstung und Materialien fest.” Darunter fällt natürlich auch angereichertes Uran, mit dem Tritium produziert wird, das in Kernwaffen Verwendung findet.

USA: Tritiumproduktion ist militärisch
Die USA sind selbst auch dieser Ansicht. Auffallend ist nämlich, dass die gesamte amerikanische Strategie für die Produktion von Tritium von ‚nicht zweckgebundenem LEU‘ ausgeht. Das soll heißen, dass das für die Tritium-Produktion eingesetzte Uran nicht in den Geltungsbereich von Vereinbarungen fallen kann, die dessen Verwendung auf eine friedliche Nutzung beschränken. Das ist bereits seit Jahrzehnten die Politik der amerikanischen Regierung, gerade um auf diese Weise die friedliche von der militärischen Nutzung so eindeutig wie möglich zu trennen. Da liegt für die USA das Problem. Da Amerika keine eigene Kapazität zur Urananreicherung mehr hat, ist es auf den geregelten Markt für schwach angereichertes Uran (LEU) angewiesen. Ein außerhalb der USA auf dem Markt bezogenes LEU -oder auch in der in den USA befindlichen Urenco-Fabrik angereichertes LEU- unterliegt stets Vereinbarungen mit darin festgeschriebenen ‚obligations‘, wie in der Washingtoner Vereinbarung. Für die amerikanische Regierung war die in zivilen Kernkraftwerken betriebene Produktion von Tritium für Kernwaffen stets militärisch. Und für Urenco soll das nicht gelten?

Urenco, das heißt die Niederlande, Deutschland und das Vereinigte Königreich müssen folglich die Lieferung von Rohstoffen oder Techniken zur Urananreicherung an die USA stoppen, mit denen Tritium für Kernwaffen hergestellt werden kann.

http://www.laka.org/nieuws/2017/urenco-vs-kernwapens-en-het-verdrag-van-washington-7032

Kasten:

Zweckgebundenes und nicht zweckgebundenes Uran

Die Vereinigten Staaten müssen generell atomares Material ausweisen, das sie im Rahmen von atomaren Kooperationsvereinbarungen mit ausländischen Partnern erwerben. Die Vereinbarungen werden allgemein unter bestimmten Auflagen geschlossen, z.B. der Bedingung, dass das Material für friedliche Zwecke zu nutzen ist. Material, für das solche Auflagen gelten, wird als „zweckgebunden“ („obligated“) bezeichnet. (…) Material, für das nach den Bestimmungen der Vereinbarung keine Auflagen gelten, wird als „nicht zweckgebunden“ („unobligated“) bezeichnet.” Manche Formen von Uran, z.B. schwach angereichertes Uran (LEU), werden zur Aufrechterhaltung der Atomwaffenbestände in den US-Beständen genutzt, aber der Bestand an nicht zweckgebundenem schwach angereichertem Uran geht in den USA zurück. (GAO 2016, Bericht S. 2)

Die letzten vier Jahre Große Koalition waren verlorene Jahre für Mieterinnen und Mieter

Zdebel (DIE LINKE): „Entmietungsstrategie muss gestoppt werden!“

„Die wohnungs- und mietenpolitische Bilanz der Großen Koalition ist katastrophal“, erklärt der münsterische Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im  Ausschuss für Bauen und Wohnen, anlässlich des kritischen Fazits des Deutschen Mieterbunds zur  letzten Wahlperiode. „Die CDU/CSU/SPD-Bundesregierung hat erheblichen Anteil daran, dass Münster zu einem Eldorado für Miethaie und Spekulanten geworden ist, in dem die Mieten in atemberaubenden Tempo erhöht und so Mieterinnen und Mieter aus ihren Vierteln verdrängt werden.“

Zdebel weiter: „Der Deutsche Mieterbund hat recht: Vor allem die sogenannte Mietpreisbremse ist schlecht gemacht und hat sich als völlig unwirksam erwiesen. Die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD versprochene Mietrechtsnovelle ist zu Lasten des Schutzes von Mieterinnen und Mietern gleich ganz ausgefallen.

DIE LINKE unterstützt die Forderung des Deutschen Mieterbundes, die Mietpreisbremse nachzubessern und dringend alle Ausnahmen zu streichen. Auch die Modernisierungsumlage wollen wir abschaffen. Mieterhöhungen nach energetischer Sanierung dürfen nicht höher sein als der Betrag, den Mieterinnen und Mieter an Heizkosten einsparen. In Universitätsstädten wie in Münster sind energetische Sanierungen häufig nicht das Ziel, sondern lediglich Mittel zum Zweck: Sie werden dazu genutzt, die Wohnungen zu entmieten und die Mieten in die Höhe zu treiben. Das zeigt nachdrücklich das Beispiel der Wohnungen in der Sprickmannstraße 35-41 in Münster-Kinderhaus. Dort werden die Mieterinnen vor die Wahl gestellt, die höhere Miete zu akzeptieren oder aber vorzeitig das Mietverhältnis zu kündigen. Diese skandalöse Praxis muss ein Ende haben.“

Urteil Brennelementesteuer: Milliarden-Regen für Konzerne – wachsende Risiken für Steuerzahler

„Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Brennelementesteuer ist bitter. Jetzt rächt es sich, dass das Gesetz zur Neuordnung der Finanzierung der Atommüllentsorgung kurz vor Weihnachten 2016 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen im Bundestag beschlossen wurde, ohne die Konzerne auf die Rücknahme aller ihrer Klagen zu verpflichten. Das war unverantwortlich, und wir haben es als einzige Fraktion im Bundestag immer deutlich kritisiert und abgelehnt“, erklärt Hubertus Zdebel, für die Fraktion DIE LINKE Sprecher für den Atomausstieg, mit Blick auf das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Brennelementesteuer, die von 2011 bis Ende 2016 in Kraft war. Die Konzerne bekommen nach diesem Urteil etwa 6,285 Milliarden Euro vom Bund zurückerstattet.

Zdebel weiter: „Die Atomkonzerne haben Grund zur Freude. In Verbindung mit dem von Grünen, SPD und CDU/CSU gegen die Stimmen der Linksfraktion im Dezember 2016 verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung der Atommüllentsorgung wurden die Atomkonzerne schon gegen eine eher geringe Einmalzahlung von der weiteren Verantwortung für die Atommüllkosten vollständig befreit. Die Atommülllagerung wurde komplett verstaatlicht. Die Kosten-Risiken wurden mit dem Gesetz ganz auf die Steuerzahler übertragen, und von den zu zahlenden maximal 24 Milliarden Euro bekommen die Atomkonzerne nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun auch noch mehr als ein Viertel zurückerstattet.

Für die Steuerzahler, die die Atommüllzeche letzten Endes zahlen werden, ist es also ein schlechter Tag. Bedenkt man, dass die Klage von Vattenfall wegen des Atomausstiegs vor dem Schiedsgericht in Washington nicht zurückgenommen wurde und noch nicht entschieden ist, kann es für die Steuerzahler noch schlimmer kommen.

Ich kann die Bundesregierung jetzt nur auffordern, nicht auch noch den von den Atomkonzernen zusätzlich zum Gesetz geforderten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit ihnen zu unterschreiben und in Kraft treten zu lassen, wenn es dafür nicht schon zu spät ist. Der Bundestag muss jetzt die Möglichkeit haben, die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gründlich zu prüfen.“

Zum Hintergrund:

In Verbindung mit den von Grünen, SPD und CDU/CSU gegen die Stimmen der Linksfraktion im Dezember 2016 verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung der Atommüllentsorgung wurden die Atomkonzerne schon gegen eine eher geringe Einmalzahlung von der weiteren Verantwortung für die Atommüllkosten vollständig befreit und wurde die Atommülllagerung komplett verstaatlicht. Demnach sollen die Konzerne 17 Mrd.Euro plus einen vermeintlichen Risikoaufschlag in Höhe von rund 7 Mrd. Euro an einen öffentlichen Fonds zahlen und wären danach alle Verantwortung los. Die Kosten-Risiken wurden mit dem Gesetz komplett auf die SteuerzahlerInnen übertragen, die am Ende die Atomüll-Zeche zahlen sollen.

 

 

 

Uran-Konzern URENCO und der Brexit: Folgen „noch nicht in vollem Umfang absehbar“

Welche Folgen wird der Brexit für das dreistaatliche Uranunternehmen URENCO mit Hauptsitz in Großbritannien haben? In den Antworten auf die Fragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) teilt die Bunderegierung mit: 1. Der Vertrag von Almelo hat Bestand, 2. ist es Sache der britischen Regierung, insbesondere den Bereich der nuklearen Verifikation* zu stärken und 3. ist das alles „streng vertraulich“, was die Kontrollstaaten Deutschland, Niederlande und Großbritannien dazu Mitte Mai 2017 zuletzt besprochen haben.

Bereits einige Tage vorher hatte die Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel geantwortet. Demnach wären der Bundesregierung Auswirkungen des Brexit auf den Verkauf der URENCO „nicht bekannt“. „Dies gilt auch hinsichtlich
der theoretischen Möglichkeit einer Verlegung des Hauptsitzes von URENCO.“ (siehe unten die Fragen und die Antworten)

Die URENCO gehört den beiden Staaten Großbritannien und den Niederlanden sowie den deutschen Konzernen E.on und RWE zu je einem Drittel. Das Unternehmen stellt in den drei Staaten sowie in den USA angereichertes Uran zum Einsatz in Atomkraftwerken her und sorgt damit weltweit für den weiteren Betrieb von AKWs. Zu den URENCO-Kunden gehören auch die umstrittenen Alt-Reaktoren in Tihange oder Fessenheim.

Derzeit ist der Hauptsitz in England. Mit dem Brexit verändern sich die Rahmenbedingungen für die URENCO. Grund ist nicht nur der Brexit selbst, sondern auch die erklärte Absicht der Briten, auch aus EURATOM auszutreten. Zum weiteren Betrieb des britischen Teils der URENCO muss daher die dortige Regierung neuen Regelungen mit den internationalen Kontrollgremien, wie z.B. der IAEO, abschließen oder jeweils einzelstaatliche Lösungen finden, um weiterhin mit Kernbrennstoffen umgehen zu können. Auch unter finanziellen Gesichtspunkten kann auch ein Umzug des Hauptsitzes der URENCO von UK nach Deutschland oder den Niederlanden erforderlich werden.

In ihrer Antwort auf die Fragen von MdB Zdebel teilt die Bundesregierung nun mit, dass der Vertrag von Almelo als dreistaatliches Kontrollsystem der Regierungen über die URENCO weiterhin Bestand haben wird. „Unabhängig davon wird es im Rahmen des Brexit Aufgabe der Regierung des Vereinigten Königreichs sein, ihre nationalen Behörden insbesondere in dem Bereich der nuklearen Verifikation zu stärken, um die diesbezügliche Zusammenarbeit der URENCO im Vereinigten Königreich mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) weiterhin reibungslos zu gewährleisten. Etwaige weitere rechtliche und praktische Konsequenzen werden derzeit seitens der Regierung des Vereinigten Königreichs evaluiert.“

Da GB auch aus dem Kontrollbereich von EURATOM ausscheiden wird, ist die Versorgung von und mit Kernbrennstoffen ein Problem, dass der britische URENCO-Teil mit der dortigen Regierung regeln muss: „Welche Konsequenzen der Brexit für die Vertretung und Stellung seitens des Vereinigten Königreichs in der Versorgungsagentur (EURATOM, Anmerk. Verf.) hat, ist rechtlich und tatsächlich noch nicht in vollem Umfang absehbar.“

Schon jetzt sind laut Bundesregierung Gespräche zwischen der britischen Regierung und EURATOM im Gange um zu klären, wie denn die Überwachung beim Umgang mit den Kernbrennstoffen künftig aussehen könnte. Immerhin geht es bei Kernbrennstoffen immer auch um die Frage eines militärischen Missbrauchs. „Die Auswirkungen des geplanten Brexit auf die praktische Kernmaterialüberwachung (Safeguards) im Vereinigten Königreich werden derzeit von der britischen Regierung geprüft und mit Euratom beraten.“

Auf die Frage, ob die Neuordnung bei URENCO die geforderte Stilllegung der URENCO-Anlage in Gronau haben könnte, teilt die Bundesregierung lediglich mit: „Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Neuordnung der Maßnahmen zu Kernmaterialüberwachung und Verifikation im Vereinigten Königreich aufgrund des geplanten Austritts aus Euratom Auswirkungen auf den Betrieb der URENCO Deutschland GmbH in Gronau hätte. Auf die Antworten zu Fragen 1 und 7 wird verwiesen.“

Auch will die Bundesregierung die Verhandlungen zwischen Euratom und GB offenbar in keiner Weise nutzen, um den bisherigen Atom-Fördercharakter von Euratom abzuschaffen: „Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass es diesbezüglich beim Euratom- Vertrag aufgrund des Brexit zu Neuregelungsbedarf kommt.“

Dokumentation:

Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung, Nr. 157
„Welche Folgen wird aus Sicht der Bundesregierung der anstehende Brexit für den geplanten Verkauf der URENCO haben, und ist davon auszugehen, dass der bisherige Hauptsitz der URENCO in Großbritannien aufgrund des Austritts Großbritanniens aus der EU sowie EURATOM dazu fuhren wird, dass dieser Hauptsitz in einen der EU-Staaten nach Deutschland bzw. in die Niederlande verlegt werden wird?“

Antwort des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 29. Mai 2017:
„Auswirkungen des anstehenden Brexit auf einen etwaigen Verkauf durch die UREN-CO-Anteilseigner sind der Bundesregierung nicht bekannt. Dies gilt auch hinsichtlich
der theoretischen Möglichkeit einer Verlegung des Hauptsitzes von URENCO.“

Hinweis * Verifikation, Atomwaffen A – Z

Eine Nuklearwaffenkonvention kann nur dann wirksam sein, wenn ihre Einhaltung in technischer wie politischer Sicht ausreichend verifiziert (überprüft) werden kann. Ziel der Verifikation ist es, frühzeitig Informationen zu gewinnen und zu interpretieren, damit verbotene Aktivitäten unterbunden oder rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

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